Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

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Billie Holiday
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Für Preisgelder macht man sich schon mal lächerlich. Gäbe es nur Urkunden, wäre ihr das wohl selbst zu blöd.
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Cat with a whip
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Cat with a whip »

Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)

Caster Semenya startet bei den Frauen.

http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Wenn die Sportwettkampf-Spinner nur solche Probleme hätten, wäre die Sportwelt in Ordnung. Wegen Doping, Kommerz, Sponsoring und nationalen Eitelkeiten ist sie es aber nicht. Da sollen sie mal lieber erst diese Baustellen aufräumen.

Und wenns nur um den Testosteronspiegel geht, dann sollen die Sportfritzen halt Klassen in der Leuchtathletik einführen wie bei den Kraft oder Kampfsportarten. Problem gelöst.
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imp
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von imp »

Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)

Caster Semenya startet bei den Frauen.

http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Stört mich nicht. Sollense Mal machen
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garfield336
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Rochhardo hat geschrieben:(09 Nov 2017, 10:20)

Das kann man bei intersexuellen Menschen in der Tat nicht eindeutig bestimmen ... sie passen daher nicht in das Schema männlich/weiblich aus einem rein biologischen Fakt, wie ich schon früher anmerkte.

Intersexuelle können ziemlich unterschiedliche Choromosomsätze tragen ... von einem fehlenden Geschlechtschromosom (also statt XX oder XY tragen sie nur ein X Chromosom) oder können ein zusätzliches Geschlechtschromosom tragen (also XXY). Es gibt auch noch einige andere Chromosom-Anomalien die zu Intersexualität führen können. Da muss aber ein Mediziner aufklären, wenn du das noch weiter ausgeführt haben möchtest.
Ich habe gelernt:

Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich

Stimmt das nicht mehr?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

garfield336 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 23:17)

Ich habe gelernt:

Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich

Stimmt das nicht mehr?
Das hat noch nie gestimmt.

Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.

Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Rochhardo hat geschrieben:(14 Nov 2017, 11:14)

Das hat noch nie gestimmt.

Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.

Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
Naja ohne X ist man ja nicht Lebensfähig.
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garfield336
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Rochhardo hat geschrieben:(14 Nov 2017, 11:14)

Das hat noch nie gestimmt.

Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.

Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
Andernfalls kann man ohne Y definitiv keine Spermien produzieren.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dampflok94 »

garfield336 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 23:17)

Ich habe gelernt:

Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich

Stimmt das nicht mehr?
Mal abgesehen davon, was dazu schon gesagt wurde. Die Chromosomen alleine maches es ja auch nicht. So gibt es Menschen mit xy, die aber große Mengen Testosteron produzieren. Und damit männliche primäre Geschlechtsmerkmale. Was nun? Frau mit Pimmel, oder wie? ;) Alles sehr kompliziert.
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Dark Angel
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Humelix33 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 21:32)

War klar, das es in diesem Bereich landet, was nämlich total falsch ist, und nichts mit dem Genderquatsch zu tun hat, der auf der sozialen Ebene abläuft.
Doch hat es - in gewisser Weise. Intersexualität ist kein weiteres Geschlecht, sondern indifferent, aufgrund von Chromosomenanomalien.
Wie schon geschrieben, wurde die Klage von einer Gruppe/Kampagne inszeniert, die durch niemanden vertreten wird, bei der es keine(n) Ansprechpartner gibt.
Intersexuelle Menschen gibt es schätzungsweise 80.000 in Deutschland, also weniger als 1 Promille der Bevölkerung.
Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen" und 2. sehen die "Aktivisten" der Kampagne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur als ersten Schritt. Ihnen geht es darum

"... dass sowohl durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch durch Art. 3 Abs. 3 GG die “geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind” geschützt ist, ernst zu nehmen und bei der anstehenden Reform darauf zu achten, dass alle betroffenen Personenkreise unabhängig von der jeweiligen biologischen Konstitution ..."
Quelle


Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.

Zudem wird von den "Aktivisten" der Kampagne behauptet, es gäbe keine natürlichen Geschlechter bzw nicht (nur) zwei Geschlechter, vielmehr handele es sich dabei um eine "... nur eine zur damaligen Zeit geltende Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Geschlecht."
Quelle

Womit wir dann ganz eindeutig beim Genderquatsch wären.
Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Perdedor hat geschrieben:(08 Nov 2017, 17:37)

Naja. Die additive Mischung von Gelb und Rot nennt man üblicherweise "Orange" und nicht "unklar".

Es ist etwas enttäuschend zu sehen, wie das Verfassungsgericht mal wieder eine Selbstverständlichkeit einfordern muss. Die Politik hätte hier schon längst gehandelt haben sollen.
das ist auch meine Meinung, denn hier hat der Gesetzgeber einfach geschlafen.
es betrifft zwar nur eine kleine Minderheit, aber fuer diese ist es sehr wichtig ein drittes Geschlecht eintragen zu koennen
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Ebiker »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 14:44)


Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen"
Und die sind rein zufällig sehr gut vernetzt mit der Ex.- Genderforscherin und jetzt Verfassungsrichterin Susanne Baer. Und besonders pikand Der die das Beschwerdeführende Vanja wäre sehr wahrscheinlich überhaupt nicht beschwerdeberechtigt gewesen da er sie es wahrscheinlich gar nicht unter das Urteil fällt.

Scheiß auf Demokratie, wir machen uns Gesetze wie wir sie brauchen :mad2:
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 14:44)

Doch hat es - in gewisser Weise. Intersexualität ist kein weiteres Geschlecht, sondern indifferent, aufgrund von Chromosomenanomalien.
Wie schon geschrieben, wurde die Klage von einer Gruppe/Kampagne inszeniert, die durch niemanden vertreten wird, bei der es keine(n) Ansprechpartner gibt.
Intersexuelle Menschen gibt es schätzungsweise 80.000 in Deutschland, also weniger als 1 Promille der Bevölkerung.
Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen" und 2. sehen die "Aktivisten" der Kampagne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur als ersten Schritt. Ihnen geht es darum

"... dass sowohl durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch durch Art. 3 Abs. 3 GG die “geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind” geschützt ist, ernst zu nehmen und bei der anstehenden Reform darauf zu achten, dass alle betroffenen Personenkreise unabhängig von der jeweiligen biologischen Konstitution ..."
Quelle


Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.

Zudem wird von den "Aktivisten" der Kampagne behauptet, es gäbe keine natürlichen Geschlechter bzw nicht (nur) zwei Geschlechter, vielmehr handele es sich dabei um eine "... nur eine zur damaligen Zeit geltende Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Geschlecht."
Quelle

Womit wir dann ganz eindeutig beim Genderquatsch wären.
Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
Dem möchte ich mich rundum anschließen.

Das Urteil rein für die betroffenen Menschen ist zu begrüßen, aber schon die Statements des Gerichtssprechers und des Kommentators (siehe bloß die Tagesschau von diesem Tag gleich zu Beginn) ließen darauf schließen, dass über "Persönlichkeitsrechte" die Tür einen Spalt für jene geöffnet wurde, die jenseits biologischer Tatsachen ihr konstruktivistisches "Geschlecht" verrechtlichen lassen wollen. Über sein Geschlecht zu entscheiden wird über den Weg des Menschenrechts laufen.
Zuletzt geändert von Sextus Ironicus am Mi 15. Nov 2017, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
… habe ich mich sorgsam bemüht, menschliche Tätigkeiten nicht zu verlachen, nicht zu beklagen und auch nicht zu verdammen, sondern zu begreifen. (Spinoza)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Misterfritz »

Ebiker hat geschrieben:(15 Nov 2017, 15:58)
Scheiß auf Demokratie, wir machen uns Gesetze wie wir sie brauchen :mad2:
Bist Du von diesem Urteil irgendwie persönlich betroffen, ändert sich für Dich dadurch irgendetwas?
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Ebiker »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:13)

Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.
Welches durch die Verfassung garantierte Grundrecht wurde verletzt ?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alexyessin »

Ebiker hat geschrieben:(15 Nov 2017, 15:58)

Scheiß auf Demokratie, wir machen uns Gesetze wie wir sie brauchen :mad2:
Kannst du das mal ein wenig ausführen?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Ebiker hat geschrieben: Welches durch die Verfassung garantierte Grundrecht wurde verletzt ?
Hat das BVerfG doch erläutert. Einfach mal lesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

pikant hat geschrieben:(15 Nov 2017, 15:00)

das ist auch meine Meinung, denn hier hat der Gesetzgeber einfach geschlafen.
es betrifft zwar nur eine kleine Minderheit, aber fuer diese ist es sehr wichtig ein drittes Geschlecht eintragen zu koennen
Mich würde ja Mal interessieren was allein die Naturwissenschaften zum 3. Geschlecht des Homo Sapiens sagen .

Solange es biologisch da keine einleuchtende Erklärung gibt wurde allein von der Politik und Justiz ein 3. Geschlecht unserer Art zugefügt
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Mich würde ja Mal interessieren was allein die Naturwissenschaften zum 3. Geschlecht des Homo Sapiens sagen .
https://de.wikipedia.org/wiki/Intersexualit%C3%A4t
Keine Ursache.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Da les ich nix von der biologischen Feststellung eines 3. Geschlechtes.

Da steht was von Krankheit und genetischen mißbildungen
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Da les ich nix von der biologischen Feststellung eines 3. Geschlechtes.
Gleich der erste Satz.
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."

Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Zuletzt geändert von Perdedor am Mi 15. Nov 2017, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:07)

"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."

Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Genetische Fehlbildungen machen doch nicht gleich eine neue Art der Homo Sapiens
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Genetische Fehlbildungen machen doch nicht gleich eine neue Art der Homo Sapiens
Da geht bei dir einiges durcheinander:
Homo Sapiens ist eine Art (Spezies). Es gibt keine weitere rezente Art der Gattung homo, sondern nur die eine, eben homo sapiens.
Individuen der Art Homo Sapiens lassen sich aber nicht alle eindeutig zwei Geschlechtern zuordnen. Es gibt eben Intersexuelle Menschen. Diese sind nicht eindeutig Mann oder Frau.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:13)

Da geht bei dir einiges durcheinander:
Homo Sapiens ist eine Art (Spezies). Es gibt keine weitere rezente Art der Gattung homo, sondern nur die eine, eben homo sapiens.
Individuen der Art Homo Sapiens lassen sich aber nicht alle eindeutig zwei Geschlechtern zuordnen. Es gibt eben Intersexuelle Menschen. Diese sind nicht eindeutig Mann oder Frau.
Ein 3 .Geschlecht wäre eine neue Art
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Ein 3 .Geschlecht wäre eine neue Art
Falsch. Auch Intersexuelle gehören zur Art Homo Sapiens.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:13)

Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.
Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
Bei der Klage bzw dem Urteil geht es gerade nicht um verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, sondern um persönliche Befindlichkeiten.
Biologisch gibt es nunmal nur zwei Geschlechter, weil exakt zwei Geschlechter für die sexuelle Reproduktion notwendig sind.
Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
Ich habe es oben verlinkt. Nochmal:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html
Dark Angel hat geschrieben: Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
Irrelevant.
Intersexuelle lassen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen. Trotzdem sind es Menschen und auch für sie gilt das GG.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:07)

Gleich der erste Satz.
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."

Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Intersexualität - (irgendwo) zwischen - bedeutet schlicht aufgrund genetischer Defekte nicht eindeutig zuordenbar = indifferent.
Und "nicht eindeutig zuordenbar" ist nicht gleichbedeutend mit "etwas anderes".

Wenn es - wie behauptet - nur darum geht, einer Minderheit gerecht zu werden, sie vor (gefühlter/eingebildeter) Diskriminierung zu schützen, dann soll auch ganz eindeutig im Personenstandsregister neben "männlich" und "weiblich" eben "intersexuell" eingetragen werden, aber genau das wollen die Beschwerdeführer eben auch nicht.
Ganz im Gegenteil, wenn einer meint, er wäre weder Mann noch Frau, sondern Russels singende Teekanne, dann will der genau das ins Personenstandregister eingetragen haben.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:33)

Ich habe es oben verlinkt. Nochmal:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html



Irrelevant.
Intersexuelle lassen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen. Trotzdem sind es Menschen und auch für sie gilt das GG.
Niemand hat behahuptet, dass sie keine Menschen wären. Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Intersexualität - (irgendwo) zwischen - bedeutet schlicht aufgrund genetischer Defekte nicht eindeutig zuordenbar = indifferent.
Es bedeutet: Weder das eine noch das andere.
Orange liegt (irgendwo) zwischen Gelb und Rot. Es ist also weder Gelb noch Rot.
Dark Angel hat geschrieben: Und "nicht eindeutig zuordenbar" ist nicht gleichbedeutend mit "etwas anderes".
Selbstverständlich bedeutet es das.
Wenn du eine Mahlzeit weder Fisch noch Fleisch zuordnen kannst (und es nicht nur an deiner mangelnden Kompetenz liegt), dann ist es offenbar etwas anderes.
Dark Angel hat geschrieben: Wenn es - wie behauptet - nur darum geht, einer Minderheit gerecht zu werden, sie vor (gefühlter/eingebildeter) Diskriminierung zu schützen, dann soll auch ganz eindeutig im Personenstandsregister neben "männlich" und "weiblich" eben "intersexuell" eingetragen werden, aber genau das wollen die Beschwerdeführer eben auch nicht.
Doch. Genau das war gewollt. Es sollte "inter/divers" eingetragen werden.
Dark Angel hat geschrieben: Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
Hast du es inzwischen nachgelesen?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:49)

Es bedeutet: Weder das eine noch das andere.
Orange liegt (irgendwo) zwischen Gelb und Rot. Es ist also weder Gelb noch Rot.



Selbstverständlich bedeutet es das.
Wenn du eine Mahlzeit weder Fisch noch Fleisch zuordnen kannst (und es nicht nur an deiner mangelnden Kompetenz liegt), dann ist es offenbar etwas anderes.
Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Dein Mahlzeitvergleich passt im Falle Intersexualität nicht. Das Geschlecht ist immer noch aufgrund von Gendefekten nicht eindeutig zuordenbar, das äußere Erscheinungsbild des Menschen i.d.R. aber schon.

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:49)Hast du es inzwischen nachgelesen?
Das hatte ich vorher schon.
Trotz der - an den Haaren herbei gezogenen Begründung des Bundesverfassungsgerichts - ist nicht erkennbar, welche Grundrechte da nicht gewährleistet werden.

Der Grundgesetzartikel, auf den sich die Begründung bezieht, sagt aus:

"3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf Grundrechtsverletzung(en), sondern auf die ganz persönliche Befindlichkeit des Beschwerdeführers bzw der einhundertköpfigen Gruppe, die die Kampagne inszeniert hat.
Es geht auch nicht um tatsächliche Benachteiligung/Diskriminierung, sondern um eingebildete.

Was da abgezogen wurde, ist nichts weiter als genderkonformer politischer Aktionismus, weil es sich Intersexuelität nicht um eine weiteres "drittes Geschlecht" handelt, sondern genau genommen um gar keins. ==> "inter" bedeutet immer noch "(da)zwischen".
"Divers" hingegen bedeutet "verschieden, unterschiedlich, allerlei etc" und ist damit wiederum nicht gleichbedeutend mit "inter"
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Das Geschlecht ist immer noch aufgrund von Gendefekten nicht eindeutig zuordenbar, das äußere Erscheinungsbild des Menschen i.d.R. aber schon.
Das Geschlecht ist biologisch nicht eindeutig. Punkt.
Folglich kann man nicht "männlich" oder "weiblich" in die Akten eintragen.
Das äußere Erscheinungsbild wird bereits im Karneval strapaziert.
Dark Angel hat geschrieben: Das hatte ich vorher schon.
Offenbar nicht alles. Ich zitiere:
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird."
Dark Angel hat geschrieben: Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf Grundrechtsverletzung(en)
Doch. Es wird wegen des (weder männlichen noch weiblichen) Geschlechts diskriminiert. Denn Intersexuelle dürfen im Gegensatz zu Männern und Frauen bisher keine entsprechende Eintragung im Geburtsbuch vornehmen. Das ist klar eine Diskriminierung der Intersexuellen gegenüber Männern und Frauen und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Dark Angel hat geschrieben: weil es sich Intersexuelität nicht um eine weiteres "drittes Geschlecht" handelt, sondern genau genommen um gar keins. ==> "inter" bedeutet immer noch "(da)zwischen".
...und Orange ist keine Farbe, weil sie zwischen Rot und Gelb liegt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Humelix33 »

Sextus Ironicus hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:22)

Dem möchte ich mich rundum anschließen.

Das Urteil rein für die betroffenen Menschen ist zu begrüßen, aber schon die Statements des Gerichtssprechers und des Kommentators (siehe bloß die Tagesschau von diesem Tag gleich zu Beginn) ließen darauf schließen, dass über "Persönlichkeitsrechte" die Tür einen Spalt für jene geöffnet wurde, die jenseits biologischer Tatsachen ihr konstruktivistisches "Geschlecht" verrechtlichen lassen wollen. Über sein Geschlecht zu entscheiden wird über den Weg des Menschenrechts laufen.
Und das wird eben nicht mit dem Urteil unterstützt, was auch richtig ist. Alles, was über das biologische hinausgeht, ist die eigene psychische Einstellung, die man mehr oder eher nicht in der Form noch unterstützen sollte, und dabei reden wir natürlich nicht über die sexuellen Richtungen, die wieder ein anderes Thema wären.

Wenn ein eindeutiger Mann sagt, er sei eine Frau, kann er das gerne tun, aber offiziell wird er immer ein Mann bleiben, genau so eine Frau. Am lächerlichsten war der Fall, wo angeblich ein "Mann" schwanger wurde, und die ganzen Genderorganisationen Korken knallen lassen haben, am Ende war es eben eine Frau, rein biologisch, die sich verschiedene männliche Merkmale anoperieren lassen hatte, mit Eierstöcken, einer typischen und eindeutigen weiblichen Merkmal, kann man eben schwanger werden, wie es für eine Frau üblich ist.

Und dafür soll und darf es auch nie Verständnis geben, sondern man sollte sich mal die Beziehungshistorie der Personen anschauen, ob man sich hier auf Minderheiten machen will, und somit etwas erhaschen will, was nicht da ist.

Vor allem sollte man an die Betroffenen denken, denen dieses Gerichtsurteil gilt, die vielleicht ganz normale Männer oder Frauen sein wollen, denen tritt man mit dem absurden Genderschwachsinn auch nochmal vor's Knie, und diskrimiert jene sogar, wenn man ganz ehrlich wäre, wie gesagt, es geht dabei nicht um gleichgeschlechtliche Gefühle, die völlig ok sind.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Humelix33 hat geschrieben:(15 Nov 2017, 21:29)

Und das wird eben nicht mit dem Urteil unterstützt, was auch richtig ist. Alles, was über das biologische hinausgeht, ist die eigene psychische Einstellung, die man mehr oder eher nicht in der Form noch unterstützen sollte, und dabei reden wir natürlich nicht über die sexuellen Richtungen, die wieder ein anderes Thema wären.
Ich habe nur die oben verlinkte Pressemitteilung gelesen. Dort fehlt der Begriff "biologisch" völlig, und es gibt nur einen schwammigen Satz, der überhaupt einen Hinweis erhält, warum jemand evtl. nicht sein gefühltes XY-Geschlecht erstreiten könnte:

"Ein Anspruch auf personenstandsrechtlicher Eintragung beliebiger Identitätsmerkmale, die einen Bezug zum Geschlecht haben, ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hingegen nicht."

Das klingt einerseits so, als würde es die Gefahr bannen, andereseits wird nur auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht Bezug genommen. Landet eine entsprechende Klage dagegen vor dem EGMR, ist das rasch auch wieder kassiert, denn im jeweils ersten Abschnitt von 1a) und 1c) steht, nach meinem Verständnis, fast das Gegenteil.

Ich würde zumindest nicht drauf wetten, dass nicht bald der erste Versuch gestartet wird, die "biologische" Konstante auszuhebeln.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:29)

Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
Bei der Klage bzw dem Urteil geht es gerade nicht um verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, sondern um persönliche Befindlichkeiten.
Biologisch gibt es nunmal nur zwei Geschlechter, weil exakt zwei Geschlechter für die sexuelle Reproduktion notwendig sind.
Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist glasklar, unanfechtbar und der Gesetzgeber muss die Bezeichneung liegt auf muss dies bis Ende 2018 in Gesetzesform giessen.
Rechtsstaatprinzig nennt sich das und war eine schallende Ohrfeige fuer den Gesetzgeber, der da leider nicht handelte und nun von unserem hoechsten Verfassungsgericht dazu gezwungen werden musste.

der unter strichene Satz ist grundverkehrt denn das Bundesverfassungsgericht sieht Artikel 3 Absatz 3 unseres GG verletzt - haben Sie ueberhaupt die Begrundung des Urteils gelesen, denn da steht es wortwoerlich so drin?
Zuletzt geändert von pikant am Do 16. Nov 2017, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Quatschki »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:41)

Niemand hat behahuptet, dass sie keine Menschen wären.
Nach den christlichen Werten waren das im Mittelalter Wechselbälger, "Teufelsbrut" im Mitterleib von Satan ausgetauscht und durch diese Klassifizierung war es ethisch unproblematisch, sie im Wald den Wölfen zu überlassen.
Und Religion ist ja wieder schwer im Kommen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:41)

Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
Artikel 3 Absatz3 des GG wurden laut Bundesverfassungsgericht verletzt - das Urteil hat man hier verlinkt.
Somit ist ihre Frage beantwortet. :)

das allgemeine Persoenlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 mit Artikel 1, Absatz 1) schuetzt auch die geschlechtliche Identitat derjenigen, die sich dauerhaft weder dem weiblich noch dem maennlichen Geschlecht zuordnen lassen . Daruber hinaus verstoesst das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot ( Artikel 3, Abs3 GG) soweit die Eintragung eines anderen Geschlechtes 'maennlich' oder 'weiblich' ausgeschlossen wird .....

klarer kann es das Bundesverfassungsgericht ja nicht mehr formulieren in seiner Urteilsbegruendung vom 10.Oktober und am 8.November in einer PE veroeffentlicht.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 20:17)

Das Geschlecht ist biologisch nicht eindeutig. Punkt.
Folglich kann man nicht "männlich" oder "weiblich" in die Akten eintragen.
Das äußere Erscheinungsbild wird bereits im Karneval strapaziert.
Ja und? Dann kommt halt "nicht eindeutig zuordenbar" oder "intersexuell" ins Personenstandsregister, was aber immer noch nichts mit einem "dritten Geschlecht" zu tun hat, weil es das biologisch gar nicht gibt.
Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 20:17)]Doch. Es wird wegen des (weder männlichen noch weiblichen) Geschlechts diskriminiert. Denn Intersexuelle dürfen im Gegensatz zu Männern und Frauen bisher keine entsprechende Eintragung im Geburtsbuch vornehmen. Das ist klar eine Diskriminierung der Intersexuellen gegenüber Männern und Frauen und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Was soll denn eingetragen werden? Bei der Geburt ist das Geschlecht bei Intersexuellen Menschen nicht eindeutig feststellbar - bleibt offen - Punkt.
In der Regel entwickeln diese Menschen allerdings eine sexuelle Identität - fühlen sich entsprechend "männlich" oder "weiblich" und nicht als "verschieden". Entsprechend kann/sollte/soll die Möglichkeit gegeben werden, das entsprechend im Personenstandsregister nachzutragen.
Die Möglichkeit, bei der Geburt kein Geschlecht einzutragen/eintragen zu lassen bestand aber schon vor dem Urteil.
Ich sehe da immer noch keine Diskriminierung!


Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 20:17)...und Orange ist keine Farbe, weil sie zwischen Rot und Gelb liegt.
Nee Orange ist eine Mischfarbe aus Rot und Gelb und damit eindeutig. Bei intersexuellen Menschen liegt das Geschlecht aber zwischen Mann und Frau - ist also nicht eindeutig!
Erkennst du den Unterschied?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 12:55)

Ja und? Dann kommt halt "nicht eindeutig zuordenbar" oder "intersexuell" ins Personenstandsregister, was aber immer noch nichts mit einem "dritten Geschlecht" zu tun hat, weil es das biologisch gar nicht gibt.
Okay, also geht es für dich um den Begriff "drittes Geschlecht" das du ablehnst. Denn dass Intersexuell ins Personenstandsregister kommt, ist ja für dich kein Problem. Mehr hat das BVerfG auch nicht gefordert.

Ich bin auch gegen den Begriff "Ehe für Alle" .... aber so wird es nun einmal genannt. Und du bemängelst hier deine persönliche Befindlichkeit, da dir der Begriff nicht passt. Gegen das Konzept hast du ja nichts.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 12:55)
Was soll denn eingetragen werden? Bei der Geburt ist das Geschlecht bei Intersexuellen Menschen nicht eindeutig feststellbar - bleibt offen - Punkt.
In der Regel entwickeln diese Menschen allerdings eine sexuelle Identität - fühlen sich entsprechend "männlich" oder "weiblich" und nicht als "verschieden". Entsprechend kann/sollte/soll die Möglichkeit gegeben werden, das entsprechend im Personenstandsregister nachzutragen.
Die Möglichkeit, bei der Geburt kein Geschlecht einzutragen/eintragen zu lassen bestand aber schon vor dem Urteil.
Ich sehe da immer noch keine Diskriminierung!
Wenn sich aber Menschen, die durch eine solche biologische Fehlentwicklung dadurch diskriminiert fühlen, dass sie amtlich kein Geschlecht tragen dürfen, dann sollte dem doch abhilfe geschaffen werden. Ja, ich kann es auch nicht verstehen, warum das einen stört. Aber ich bin auch nicht in der Lage.

Wenn aber jemand biologisch nun einmal nicht in männlich/weiblich einordnen lässt, dann ist es für mich in Ordnung, dass er vom deutschen Staat einfordert, dass er ein passendes Geschlecht tragen kann. Und dieses passende Geschlecht wäre der allgemeinen Literatur nach eben Intersexuell.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)





Wenn sich aber Menschen, die durch eine solche biologische Fehlentwicklung dadurch diskriminiert fühlen, dass sie amtlich kein Geschlecht tragen dürfen, dann sollte dem doch abhilfe geschaffen werden. Ja, ich kann es auch nicht verstehen, warum das einen stört. Aber ich bin auch nicht in der Lage.

Wenn aber jemand biologisch nun einmal nicht in männlich/weiblich einordnen lässt, dann ist es für mich in Ordnung, dass er vom deutschen Staat einfordert, dass er ein passendes Geschlecht tragen kann. Und dieses passende Geschlecht wäre der allgemeinen Literatur nach eben Intersexuell.
das BvG hat ja mehrere Modelle dem Gesetzgeber zur Auswahl gestellt:

1. Generell auf einen Geschlechtereintrag verzichten

2. der Betreffende kann selbst eine Geschlechtsbezeichnung waehlen

3. der Gesetzgeber kann ein eigenes Wort fuer eine dritte Geschlechtsbezichnung festlegen

jetzt ist der Bundestag am Zug!
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)

Okay, also geht es für dich um den Begriff "drittes Geschlecht" das du ablehnst. Denn dass Intersexuell ins Personenstandsregister kommt, ist ja für dich kein Problem. Mehr hat das BVerfG auch nicht gefordert.

Ich bin auch gegen den Begriff "Ehe für Alle" .... aber so wird es nun einmal genannt. Und du bemängelst hier deine persönliche Befindlichkeit, da dir der Begriff nicht passt. Gegen das Konzept hast du ja nichts.
Entweder intersexuell oder besser noch, das Geschlecht des Kindes bei der Geburt ganz offen lassen.
Mittels PND dürften die unterschiedlichen Typen von Intersexuelität bereits vor der Geburt zunehmend besser diagnostizierbar sein. In den allermeisten Fällen werden die Menschen eine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, die sie später selbst in das Personenstandsregister eintragen lassen können.
Fälle von Intersexuelität treten geschätzt bei 1:1000 Geburten auf. Umbekannt ist, wie viele dieser Menschen keine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, aber es dürfte sich innerhalb dieser Minderheit nochmals um eine Minderheit handeln. Es bleibt also politischer Aktionismus.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)
Wenn sich aber Menschen, die durch eine solche biologische Fehlentwicklung dadurch diskriminiert fühlen, dass sie amtlich kein Geschlecht tragen dürfen, dann sollte dem doch abhilfe geschaffen werden. Ja, ich kann es auch nicht verstehen, warum das einen stört. Aber ich bin auch nicht in der Lage.
Eben - sie fühlen sich diskriminiert und damit handelt es sich um persönliche Befindlichkeiten und nicht um gesellschaftliche Realität, bei der politisch Handlungsbedarf bestehen würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)Wenn aber jemand biologisch nun einmal nicht in männlich/weiblich einordnen lässt, dann ist es für mich in Ordnung, dass er vom deutschen Staat einfordert, dass er ein passendes Geschlecht tragen kann. Und dieses passende Geschlecht wäre der allgemeinen Literatur nach eben Intersexuell.
Es gibt verschiedene Formen/Typen von Intersexualität, bei denen entweder das weibliche oder das männliche Geschlecht dominiert, diese Menschen sich sehr wohl in männlich oder weiblich einordnen.
Es würde in solchen Fällen also vollkommen ausreichen, die Geschlechtszuordnung bei der Geburt offen zu lassen und die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Alles andere resultiert aus dem Genderquatsch, dass Geschlecht nur sozial konstruiert sei und (nur) zugeschrieben würde.
Und das läuft auf nichts anderes hinaus, als biologische Tatsachen zu ignorieren bzw auszuhebeln.
Und genau das ist - nach eigener Aussage der "Aktivisten" der "dritte Option-Kampagne" - auch das Ziel.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Maria »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)

Eben - sie fühlen sich diskriminiert und damit handelt es sich um persönliche Befindlichkeiten und nicht um gesellschaftliche Realität, bei der politisch Handlungsbedarf bestehen würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
...so wie bei Hautfarbe, Herkunft, Behinderung und eben Geschlecht?

Wie schön, dass es da nirgendwo Diskriminierung gibt - höchstens persönliche Befindlickeiten und ein paar Probleme, Grundrechte durchzusetzen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
.
so ist es und darum hat es auch diese Entscheidung so getroffen, weil ein Grundrecht Art.3 Abs.3 Grundgesetz in diesem Fall verletzt worden ist.
da muss der Gesetzgeber nachjustieren und das BvG hat sogar Wahlmoeglichkeiten aufgezeigt - mehr an Klarheit geht nicht.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Maria hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:11)

...so wie bei Hautfarbe, Herkunft, Behinderung und eben Geschlecht?

Wie schön, dass es da nirgendwo Diskriminierung gibt - höchstens persönliche Befindlickeiten und ein paar Probleme, Grundrechte durchzusetzen.
Geschlecht hat etwas mit Biologie zu tun und zwar speziell mit (sexueller) Reproduktion. Für diese sind exakt zwei Geschlechter erforderlich == männlich, weiblich.
Welche Geschlechter sollte es außer diesen beiden sonst noch geben?
Intersexualität ist eben KEIN eigenes Geschlecht, sondern eine genetische Fehlentwicklung irgendwo dazwischen, welche sich in mehreren verschiedenen Karyotypen äußert.
Das Gerede von "sexueller Vielfalt" oder "Vielfalt der Geschlechter" ist nichts weiter als Genderquatsch!
Natürliche Abweichungen und/oder Fehlentwicklungen im Promillebereich haben nichts mit Vielfalt zu tun - gar nichts!
Eine Fehlentwicklung ist eine Fehlentwicklung, auf die NIEMAND in irgend einer Art und Weise Einfluss nehmen kann.
Vielfalt bedeutet Auftreten mit etwa der gleichen Häufigkeit und die ist nicht gegeben.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:22)

Geschlecht hat etwas mit Biologie zu tun und zwar speziell mit (sexueller) Reproduktion. Für diese sind exakt zwei Geschlechter erforderlich == männlich, weiblich.
!
das Bundesverfassungsgericht hat sich um die Einhaltung unseres GG zu kuemmern, und da spielt Biologie fast keine Rolle.
Artikel3 Absatz3 des GG ist verletzt worden - darum jetzt der Auftrag an den Gesetzgeber das buergerliche Gesetzbuch in diesem Fall so zu aendern, dass diesem Artikel wieder Rechnung getragen wird.

das BvG ist kein Biologiekurs, sondern das hoechste deutsche Verfassungsgericht, das die deutschen Gesetze auf ihre Verfassungsmaessigkeit ueberprueft und bei diesem einen Gesetz war das nicht gegeben.
Klage stattgegeben und nun muss Bundestag bis Ende 2018 handeln.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 14:44)
Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.
.
Das hat aber das Verfassungsgericht explizit nicht gesagt. !

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

pikant hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:27)



das BvG ist kein Biologiekurs,
Es ist aber auch keine Institution zur normativen Aushebelung der Wissenschaft ...
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

garfield336 hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:31)

Das hat aber das Verfassungsgericht explizit nicht gesagt. !

Es geht also sehr wohl noch um Biologie.
Nee, das Bundesverfassungsgericht hat nur gesagt, dass es neben weiblich und männlich noch eine dritte Möglichkeit des (Geschlechts)Eintrages geben soll. Was dort eingetragen wird, soll der betreffenden Person überlassen bleiben.
Die/der/das kann dann auch "Russels singende Teekanne" eintragen lassen, wenn er/sie/es sich so fühlt und dann sind wir beim Fratzenbuch und seinen 60+ Geschlechtern.
Und genau das will die Kampagne "dritte Option" - nach eigener Aussage - auch erreichen. Die betrachten das Urteil nämlich nur als ersten Schritt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Maria »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:22)

Geschlecht hat etwas mit Biologie zu tun und zwar speziell mit (sexueller) Reproduktion. Für diese sind exakt zwei Geschlechter erforderlich == männlich, weiblich.
Welche Geschlechter sollte es außer diesen beiden sonst noch geben?
Intersexualität ist eben KEIN eigenes Geschlecht, sondern eine genetische Fehlentwicklung irgendwo dazwischen, welche sich in mehreren verschiedenen Karyotypen äußert.
Das Gerede von "sexueller Vielfalt" oder "Vielfalt der Geschlechter" ist nichts weiter als Genderquatsch!
Natürliche Abweichungen und/oder Fehlentwicklungen im Promillebereich haben nichts mit Vielfalt zu tun - gar nichts!
Eine Fehlentwicklung ist eine Fehlentwicklung, auf die NIEMAND in irgend einer Art und Weise Einfluss nehmen kann.
Vielfalt bedeutet Auftreten mit etwa der gleichen Häufigkeit und die ist nicht gegeben.
Und was hat das jetzt mit deiner Aussage zu tun,
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
?

Dass es für dich höchstens eine Fehlentwicklung gibt und alles andere nur "Genderquatsch" ist verwundert nicht wirklich. Diskriminierung bestand trotzdem und kann jetzt durch das Urteil angegangen werden.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Ja und? Dann kommt halt "nicht eindeutig zuordenbar" oder "intersexuell" ins Personenstandsregister, was aber immer noch nichts mit einem "dritten Geschlecht" zu tun hat, weil es das biologisch gar nicht gibt.
Selbstverständlich ist die Existenz von Intersexuellen eine biologische Tatsache. Diese sind weder Frau (1.) noch Mann (2.), sondern etwas Drittes (3.). Wer das bestreitet, steht offenbar mit der Naturwissenschaft auf dem Kriegsfuß.
Und diese Menschen haben wie die beiden Erstgenannten das Recht ihre Zugehörigkeit zu 3. in den Dokumenten erfassen zu lassen (sofern eine Eintragung bzgl des Geschlechts vorgesehen ist). Sonst handelt es sich klarerweise um Diskriminierung.
Dark Angel hat geschrieben: Was soll denn eingetragen werden? Bei der Geburt ist das Geschlecht bei Intersexuellen Menschen nicht eindeutig feststellbar - bleibt offen - Punkt.
Es soll das hineingeschrieben werden, was festgestellt wird, nämlich dass etwas drittes vorliegt, anstelle Frau oder Mann. Der genaue Name des 3. Geschlechts ist irrelevant, der Vorschlag des Kläger war eben inter/divers, was die Sache ja sehr genau trifft.
Dark Angel hat geschrieben: In der Regel entwickeln diese Menschen allerdings eine sexuelle Identität - fühlen sich entsprechend "männlich" oder "weiblich" und nicht als "verschieden".
In das Geburtenregister werden aber keine Gefühle eingetragen, sondern medizinische Tatsachen. Das könnte der Gesetzgeber natürlich ändern.
Dark Angel hat geschrieben: Ich sehe da immer noch keine Diskriminierung!
Wenn zwei Gruppen von Menschen etas dürfen, eine dritte aber nicht, ist das trivialerweise eine Diskriminierung.
Dark Angel hat geschrieben: Nee Orange ist eine Mischfarbe aus Rot und Gelb und damit eindeutig. Bei intersexuellen Menschen liegt das Geschlecht aber zwischen Mann und Frau - ist also nicht eindeutig!
Erkennst du den Unterschied?
Nein, da ist kein Unterschied. Intersexuelle Menschen haben ein Mischgeschlecht aus männlichen und weiblichen Merkmalen, welche in einer bestimmten Kombination etwas drittes ergeben. Ggf in einer anderen Kombination auch etwas viertes etc. (genau wie bei der Farbe). Intersexualität ist ja eine Zusammenfassung mehrerer Syndrome. So weit wollten die Kläger aber nicht gehen und forderten nur eine Bezeichnung für alle intersexuellen Varianten.
Dark Angel hat geschrieben: Fälle von Intersexuelität treten geschätzt bei 1:1000 Geburten auf. Umbekannt ist, wie viele dieser Menschen keine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, aber es dürfte sich innerhalb dieser Minderheit nochmals um eine Minderheit handeln.
Tja. Das ist eben der Clou mit den Grundrechten: Sie gelten für alle Menschen, egal wie klein die Minderheit ist, in der sie sich befinden. Wer das in Abrede stellt hat sich von unserer FDGO verabschiedet.
Sonst könnten wir ja auch DIR die Grundrechte aberkennen. Du bist immerhin nur eine einzige Person unter 82 Mio. Was macht das schon?
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