Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

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Perdedor
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Da les ich nix von der biologischen Feststellung eines 3. Geschlechtes.
Gleich der erste Satz.
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."

Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Zuletzt geändert von Perdedor am Mi 15. Nov 2017, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:07)

"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."

Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Genetische Fehlbildungen machen doch nicht gleich eine neue Art der Homo Sapiens
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Genetische Fehlbildungen machen doch nicht gleich eine neue Art der Homo Sapiens
Da geht bei dir einiges durcheinander:
Homo Sapiens ist eine Art (Spezies). Es gibt keine weitere rezente Art der Gattung homo, sondern nur die eine, eben homo sapiens.
Individuen der Art Homo Sapiens lassen sich aber nicht alle eindeutig zwei Geschlechtern zuordnen. Es gibt eben Intersexuelle Menschen. Diese sind nicht eindeutig Mann oder Frau.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:13)

Da geht bei dir einiges durcheinander:
Homo Sapiens ist eine Art (Spezies). Es gibt keine weitere rezente Art der Gattung homo, sondern nur die eine, eben homo sapiens.
Individuen der Art Homo Sapiens lassen sich aber nicht alle eindeutig zwei Geschlechtern zuordnen. Es gibt eben Intersexuelle Menschen. Diese sind nicht eindeutig Mann oder Frau.
Ein 3 .Geschlecht wäre eine neue Art
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

krone hat geschrieben: Ein 3 .Geschlecht wäre eine neue Art
Falsch. Auch Intersexuelle gehören zur Art Homo Sapiens.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:13)

Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.
Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
Bei der Klage bzw dem Urteil geht es gerade nicht um verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, sondern um persönliche Befindlichkeiten.
Biologisch gibt es nunmal nur zwei Geschlechter, weil exakt zwei Geschlechter für die sexuelle Reproduktion notwendig sind.
Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
Ich habe es oben verlinkt. Nochmal:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html
Dark Angel hat geschrieben: Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
Irrelevant.
Intersexuelle lassen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen. Trotzdem sind es Menschen und auch für sie gilt das GG.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:07)

Gleich der erste Satz.
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."

Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Intersexualität - (irgendwo) zwischen - bedeutet schlicht aufgrund genetischer Defekte nicht eindeutig zuordenbar = indifferent.
Und "nicht eindeutig zuordenbar" ist nicht gleichbedeutend mit "etwas anderes".

Wenn es - wie behauptet - nur darum geht, einer Minderheit gerecht zu werden, sie vor (gefühlter/eingebildeter) Diskriminierung zu schützen, dann soll auch ganz eindeutig im Personenstandsregister neben "männlich" und "weiblich" eben "intersexuell" eingetragen werden, aber genau das wollen die Beschwerdeführer eben auch nicht.
Ganz im Gegenteil, wenn einer meint, er wäre weder Mann noch Frau, sondern Russels singende Teekanne, dann will der genau das ins Personenstandregister eingetragen haben.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:33)

Ich habe es oben verlinkt. Nochmal:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html



Irrelevant.
Intersexuelle lassen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen. Trotzdem sind es Menschen und auch für sie gilt das GG.
Niemand hat behahuptet, dass sie keine Menschen wären. Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Intersexualität - (irgendwo) zwischen - bedeutet schlicht aufgrund genetischer Defekte nicht eindeutig zuordenbar = indifferent.
Es bedeutet: Weder das eine noch das andere.
Orange liegt (irgendwo) zwischen Gelb und Rot. Es ist also weder Gelb noch Rot.
Dark Angel hat geschrieben: Und "nicht eindeutig zuordenbar" ist nicht gleichbedeutend mit "etwas anderes".
Selbstverständlich bedeutet es das.
Wenn du eine Mahlzeit weder Fisch noch Fleisch zuordnen kannst (und es nicht nur an deiner mangelnden Kompetenz liegt), dann ist es offenbar etwas anderes.
Dark Angel hat geschrieben: Wenn es - wie behauptet - nur darum geht, einer Minderheit gerecht zu werden, sie vor (gefühlter/eingebildeter) Diskriminierung zu schützen, dann soll auch ganz eindeutig im Personenstandsregister neben "männlich" und "weiblich" eben "intersexuell" eingetragen werden, aber genau das wollen die Beschwerdeführer eben auch nicht.
Doch. Genau das war gewollt. Es sollte "inter/divers" eingetragen werden.
Dark Angel hat geschrieben: Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
Hast du es inzwischen nachgelesen?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:49)

Es bedeutet: Weder das eine noch das andere.
Orange liegt (irgendwo) zwischen Gelb und Rot. Es ist also weder Gelb noch Rot.



Selbstverständlich bedeutet es das.
Wenn du eine Mahlzeit weder Fisch noch Fleisch zuordnen kannst (und es nicht nur an deiner mangelnden Kompetenz liegt), dann ist es offenbar etwas anderes.
Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Dein Mahlzeitvergleich passt im Falle Intersexualität nicht. Das Geschlecht ist immer noch aufgrund von Gendefekten nicht eindeutig zuordenbar, das äußere Erscheinungsbild des Menschen i.d.R. aber schon.

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:49)Hast du es inzwischen nachgelesen?
Das hatte ich vorher schon.
Trotz der - an den Haaren herbei gezogenen Begründung des Bundesverfassungsgerichts - ist nicht erkennbar, welche Grundrechte da nicht gewährleistet werden.

Der Grundgesetzartikel, auf den sich die Begründung bezieht, sagt aus:

"3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf Grundrechtsverletzung(en), sondern auf die ganz persönliche Befindlichkeit des Beschwerdeführers bzw der einhundertköpfigen Gruppe, die die Kampagne inszeniert hat.
Es geht auch nicht um tatsächliche Benachteiligung/Diskriminierung, sondern um eingebildete.

Was da abgezogen wurde, ist nichts weiter als genderkonformer politischer Aktionismus, weil es sich Intersexuelität nicht um eine weiteres "drittes Geschlecht" handelt, sondern genau genommen um gar keins. ==> "inter" bedeutet immer noch "(da)zwischen".
"Divers" hingegen bedeutet "verschieden, unterschiedlich, allerlei etc" und ist damit wiederum nicht gleichbedeutend mit "inter"
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Das Geschlecht ist immer noch aufgrund von Gendefekten nicht eindeutig zuordenbar, das äußere Erscheinungsbild des Menschen i.d.R. aber schon.
Das Geschlecht ist biologisch nicht eindeutig. Punkt.
Folglich kann man nicht "männlich" oder "weiblich" in die Akten eintragen.
Das äußere Erscheinungsbild wird bereits im Karneval strapaziert.
Dark Angel hat geschrieben: Das hatte ich vorher schon.
Offenbar nicht alles. Ich zitiere:
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird."
Dark Angel hat geschrieben: Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf Grundrechtsverletzung(en)
Doch. Es wird wegen des (weder männlichen noch weiblichen) Geschlechts diskriminiert. Denn Intersexuelle dürfen im Gegensatz zu Männern und Frauen bisher keine entsprechende Eintragung im Geburtsbuch vornehmen. Das ist klar eine Diskriminierung der Intersexuellen gegenüber Männern und Frauen und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Dark Angel hat geschrieben: weil es sich Intersexuelität nicht um eine weiteres "drittes Geschlecht" handelt, sondern genau genommen um gar keins. ==> "inter" bedeutet immer noch "(da)zwischen".
...und Orange ist keine Farbe, weil sie zwischen Rot und Gelb liegt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Humelix33 »

Sextus Ironicus hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:22)

Dem möchte ich mich rundum anschließen.

Das Urteil rein für die betroffenen Menschen ist zu begrüßen, aber schon die Statements des Gerichtssprechers und des Kommentators (siehe bloß die Tagesschau von diesem Tag gleich zu Beginn) ließen darauf schließen, dass über "Persönlichkeitsrechte" die Tür einen Spalt für jene geöffnet wurde, die jenseits biologischer Tatsachen ihr konstruktivistisches "Geschlecht" verrechtlichen lassen wollen. Über sein Geschlecht zu entscheiden wird über den Weg des Menschenrechts laufen.
Und das wird eben nicht mit dem Urteil unterstützt, was auch richtig ist. Alles, was über das biologische hinausgeht, ist die eigene psychische Einstellung, die man mehr oder eher nicht in der Form noch unterstützen sollte, und dabei reden wir natürlich nicht über die sexuellen Richtungen, die wieder ein anderes Thema wären.

Wenn ein eindeutiger Mann sagt, er sei eine Frau, kann er das gerne tun, aber offiziell wird er immer ein Mann bleiben, genau so eine Frau. Am lächerlichsten war der Fall, wo angeblich ein "Mann" schwanger wurde, und die ganzen Genderorganisationen Korken knallen lassen haben, am Ende war es eben eine Frau, rein biologisch, die sich verschiedene männliche Merkmale anoperieren lassen hatte, mit Eierstöcken, einer typischen und eindeutigen weiblichen Merkmal, kann man eben schwanger werden, wie es für eine Frau üblich ist.

Und dafür soll und darf es auch nie Verständnis geben, sondern man sollte sich mal die Beziehungshistorie der Personen anschauen, ob man sich hier auf Minderheiten machen will, und somit etwas erhaschen will, was nicht da ist.

Vor allem sollte man an die Betroffenen denken, denen dieses Gerichtsurteil gilt, die vielleicht ganz normale Männer oder Frauen sein wollen, denen tritt man mit dem absurden Genderschwachsinn auch nochmal vor's Knie, und diskrimiert jene sogar, wenn man ganz ehrlich wäre, wie gesagt, es geht dabei nicht um gleichgeschlechtliche Gefühle, die völlig ok sind.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Humelix33 hat geschrieben:(15 Nov 2017, 21:29)

Und das wird eben nicht mit dem Urteil unterstützt, was auch richtig ist. Alles, was über das biologische hinausgeht, ist die eigene psychische Einstellung, die man mehr oder eher nicht in der Form noch unterstützen sollte, und dabei reden wir natürlich nicht über die sexuellen Richtungen, die wieder ein anderes Thema wären.
Ich habe nur die oben verlinkte Pressemitteilung gelesen. Dort fehlt der Begriff "biologisch" völlig, und es gibt nur einen schwammigen Satz, der überhaupt einen Hinweis erhält, warum jemand evtl. nicht sein gefühltes XY-Geschlecht erstreiten könnte:

"Ein Anspruch auf personenstandsrechtlicher Eintragung beliebiger Identitätsmerkmale, die einen Bezug zum Geschlecht haben, ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hingegen nicht."

Das klingt einerseits so, als würde es die Gefahr bannen, andereseits wird nur auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht Bezug genommen. Landet eine entsprechende Klage dagegen vor dem EGMR, ist das rasch auch wieder kassiert, denn im jeweils ersten Abschnitt von 1a) und 1c) steht, nach meinem Verständnis, fast das Gegenteil.

Ich würde zumindest nicht drauf wetten, dass nicht bald der erste Versuch gestartet wird, die "biologische" Konstante auszuhebeln.
… habe ich mich sorgsam bemüht, menschliche Tätigkeiten nicht zu verlachen, nicht zu beklagen und auch nicht zu verdammen, sondern zu begreifen. (Spinoza)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:29)

Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
Bei der Klage bzw dem Urteil geht es gerade nicht um verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, sondern um persönliche Befindlichkeiten.
Biologisch gibt es nunmal nur zwei Geschlechter, weil exakt zwei Geschlechter für die sexuelle Reproduktion notwendig sind.
Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist glasklar, unanfechtbar und der Gesetzgeber muss die Bezeichneung liegt auf muss dies bis Ende 2018 in Gesetzesform giessen.
Rechtsstaatprinzig nennt sich das und war eine schallende Ohrfeige fuer den Gesetzgeber, der da leider nicht handelte und nun von unserem hoechsten Verfassungsgericht dazu gezwungen werden musste.

der unter strichene Satz ist grundverkehrt denn das Bundesverfassungsgericht sieht Artikel 3 Absatz 3 unseres GG verletzt - haben Sie ueberhaupt die Begrundung des Urteils gelesen, denn da steht es wortwoerlich so drin?
Zuletzt geändert von pikant am Do 16. Nov 2017, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Quatschki »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:41)

Niemand hat behahuptet, dass sie keine Menschen wären.
Nach den christlichen Werten waren das im Mittelalter Wechselbälger, "Teufelsbrut" im Mitterleib von Satan ausgetauscht und durch diese Klassifizierung war es ethisch unproblematisch, sie im Wald den Wölfen zu überlassen.
Und Religion ist ja wieder schwer im Kommen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:41)

Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
Artikel 3 Absatz3 des GG wurden laut Bundesverfassungsgericht verletzt - das Urteil hat man hier verlinkt.
Somit ist ihre Frage beantwortet. :)

das allgemeine Persoenlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 mit Artikel 1, Absatz 1) schuetzt auch die geschlechtliche Identitat derjenigen, die sich dauerhaft weder dem weiblich noch dem maennlichen Geschlecht zuordnen lassen . Daruber hinaus verstoesst das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot ( Artikel 3, Abs3 GG) soweit die Eintragung eines anderen Geschlechtes 'maennlich' oder 'weiblich' ausgeschlossen wird .....

klarer kann es das Bundesverfassungsgericht ja nicht mehr formulieren in seiner Urteilsbegruendung vom 10.Oktober und am 8.November in einer PE veroeffentlicht.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 20:17)

Das Geschlecht ist biologisch nicht eindeutig. Punkt.
Folglich kann man nicht "männlich" oder "weiblich" in die Akten eintragen.
Das äußere Erscheinungsbild wird bereits im Karneval strapaziert.
Ja und? Dann kommt halt "nicht eindeutig zuordenbar" oder "intersexuell" ins Personenstandsregister, was aber immer noch nichts mit einem "dritten Geschlecht" zu tun hat, weil es das biologisch gar nicht gibt.
Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 20:17)]Doch. Es wird wegen des (weder männlichen noch weiblichen) Geschlechts diskriminiert. Denn Intersexuelle dürfen im Gegensatz zu Männern und Frauen bisher keine entsprechende Eintragung im Geburtsbuch vornehmen. Das ist klar eine Diskriminierung der Intersexuellen gegenüber Männern und Frauen und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Was soll denn eingetragen werden? Bei der Geburt ist das Geschlecht bei Intersexuellen Menschen nicht eindeutig feststellbar - bleibt offen - Punkt.
In der Regel entwickeln diese Menschen allerdings eine sexuelle Identität - fühlen sich entsprechend "männlich" oder "weiblich" und nicht als "verschieden". Entsprechend kann/sollte/soll die Möglichkeit gegeben werden, das entsprechend im Personenstandsregister nachzutragen.
Die Möglichkeit, bei der Geburt kein Geschlecht einzutragen/eintragen zu lassen bestand aber schon vor dem Urteil.
Ich sehe da immer noch keine Diskriminierung!


Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 20:17)...und Orange ist keine Farbe, weil sie zwischen Rot und Gelb liegt.
Nee Orange ist eine Mischfarbe aus Rot und Gelb und damit eindeutig. Bei intersexuellen Menschen liegt das Geschlecht aber zwischen Mann und Frau - ist also nicht eindeutig!
Erkennst du den Unterschied?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 12:55)

Ja und? Dann kommt halt "nicht eindeutig zuordenbar" oder "intersexuell" ins Personenstandsregister, was aber immer noch nichts mit einem "dritten Geschlecht" zu tun hat, weil es das biologisch gar nicht gibt.
Okay, also geht es für dich um den Begriff "drittes Geschlecht" das du ablehnst. Denn dass Intersexuell ins Personenstandsregister kommt, ist ja für dich kein Problem. Mehr hat das BVerfG auch nicht gefordert.

Ich bin auch gegen den Begriff "Ehe für Alle" .... aber so wird es nun einmal genannt. Und du bemängelst hier deine persönliche Befindlichkeit, da dir der Begriff nicht passt. Gegen das Konzept hast du ja nichts.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 12:55)
Was soll denn eingetragen werden? Bei der Geburt ist das Geschlecht bei Intersexuellen Menschen nicht eindeutig feststellbar - bleibt offen - Punkt.
In der Regel entwickeln diese Menschen allerdings eine sexuelle Identität - fühlen sich entsprechend "männlich" oder "weiblich" und nicht als "verschieden". Entsprechend kann/sollte/soll die Möglichkeit gegeben werden, das entsprechend im Personenstandsregister nachzutragen.
Die Möglichkeit, bei der Geburt kein Geschlecht einzutragen/eintragen zu lassen bestand aber schon vor dem Urteil.
Ich sehe da immer noch keine Diskriminierung!
Wenn sich aber Menschen, die durch eine solche biologische Fehlentwicklung dadurch diskriminiert fühlen, dass sie amtlich kein Geschlecht tragen dürfen, dann sollte dem doch abhilfe geschaffen werden. Ja, ich kann es auch nicht verstehen, warum das einen stört. Aber ich bin auch nicht in der Lage.

Wenn aber jemand biologisch nun einmal nicht in männlich/weiblich einordnen lässt, dann ist es für mich in Ordnung, dass er vom deutschen Staat einfordert, dass er ein passendes Geschlecht tragen kann. Und dieses passende Geschlecht wäre der allgemeinen Literatur nach eben Intersexuell.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)





Wenn sich aber Menschen, die durch eine solche biologische Fehlentwicklung dadurch diskriminiert fühlen, dass sie amtlich kein Geschlecht tragen dürfen, dann sollte dem doch abhilfe geschaffen werden. Ja, ich kann es auch nicht verstehen, warum das einen stört. Aber ich bin auch nicht in der Lage.

Wenn aber jemand biologisch nun einmal nicht in männlich/weiblich einordnen lässt, dann ist es für mich in Ordnung, dass er vom deutschen Staat einfordert, dass er ein passendes Geschlecht tragen kann. Und dieses passende Geschlecht wäre der allgemeinen Literatur nach eben Intersexuell.
das BvG hat ja mehrere Modelle dem Gesetzgeber zur Auswahl gestellt:

1. Generell auf einen Geschlechtereintrag verzichten

2. der Betreffende kann selbst eine Geschlechtsbezeichnung waehlen

3. der Gesetzgeber kann ein eigenes Wort fuer eine dritte Geschlechtsbezichnung festlegen

jetzt ist der Bundestag am Zug!
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)

Okay, also geht es für dich um den Begriff "drittes Geschlecht" das du ablehnst. Denn dass Intersexuell ins Personenstandsregister kommt, ist ja für dich kein Problem. Mehr hat das BVerfG auch nicht gefordert.

Ich bin auch gegen den Begriff "Ehe für Alle" .... aber so wird es nun einmal genannt. Und du bemängelst hier deine persönliche Befindlichkeit, da dir der Begriff nicht passt. Gegen das Konzept hast du ja nichts.
Entweder intersexuell oder besser noch, das Geschlecht des Kindes bei der Geburt ganz offen lassen.
Mittels PND dürften die unterschiedlichen Typen von Intersexuelität bereits vor der Geburt zunehmend besser diagnostizierbar sein. In den allermeisten Fällen werden die Menschen eine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, die sie später selbst in das Personenstandsregister eintragen lassen können.
Fälle von Intersexuelität treten geschätzt bei 1:1000 Geburten auf. Umbekannt ist, wie viele dieser Menschen keine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, aber es dürfte sich innerhalb dieser Minderheit nochmals um eine Minderheit handeln. Es bleibt also politischer Aktionismus.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)
Wenn sich aber Menschen, die durch eine solche biologische Fehlentwicklung dadurch diskriminiert fühlen, dass sie amtlich kein Geschlecht tragen dürfen, dann sollte dem doch abhilfe geschaffen werden. Ja, ich kann es auch nicht verstehen, warum das einen stört. Aber ich bin auch nicht in der Lage.
Eben - sie fühlen sich diskriminiert und damit handelt es sich um persönliche Befindlichkeiten und nicht um gesellschaftliche Realität, bei der politisch Handlungsbedarf bestehen würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 13:08)Wenn aber jemand biologisch nun einmal nicht in männlich/weiblich einordnen lässt, dann ist es für mich in Ordnung, dass er vom deutschen Staat einfordert, dass er ein passendes Geschlecht tragen kann. Und dieses passende Geschlecht wäre der allgemeinen Literatur nach eben Intersexuell.
Es gibt verschiedene Formen/Typen von Intersexualität, bei denen entweder das weibliche oder das männliche Geschlecht dominiert, diese Menschen sich sehr wohl in männlich oder weiblich einordnen.
Es würde in solchen Fällen also vollkommen ausreichen, die Geschlechtszuordnung bei der Geburt offen zu lassen und die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Alles andere resultiert aus dem Genderquatsch, dass Geschlecht nur sozial konstruiert sei und (nur) zugeschrieben würde.
Und das läuft auf nichts anderes hinaus, als biologische Tatsachen zu ignorieren bzw auszuhebeln.
Und genau das ist - nach eigener Aussage der "Aktivisten" der "dritte Option-Kampagne" - auch das Ziel.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Maria »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)

Eben - sie fühlen sich diskriminiert und damit handelt es sich um persönliche Befindlichkeiten und nicht um gesellschaftliche Realität, bei der politisch Handlungsbedarf bestehen würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
...so wie bei Hautfarbe, Herkunft, Behinderung und eben Geschlecht?

Wie schön, dass es da nirgendwo Diskriminierung gibt - höchstens persönliche Befindlickeiten und ein paar Probleme, Grundrechte durchzusetzen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
.
so ist es und darum hat es auch diese Entscheidung so getroffen, weil ein Grundrecht Art.3 Abs.3 Grundgesetz in diesem Fall verletzt worden ist.
da muss der Gesetzgeber nachjustieren und das BvG hat sogar Wahlmoeglichkeiten aufgezeigt - mehr an Klarheit geht nicht.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Maria hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:11)

...so wie bei Hautfarbe, Herkunft, Behinderung und eben Geschlecht?

Wie schön, dass es da nirgendwo Diskriminierung gibt - höchstens persönliche Befindlickeiten und ein paar Probleme, Grundrechte durchzusetzen.
Geschlecht hat etwas mit Biologie zu tun und zwar speziell mit (sexueller) Reproduktion. Für diese sind exakt zwei Geschlechter erforderlich == männlich, weiblich.
Welche Geschlechter sollte es außer diesen beiden sonst noch geben?
Intersexualität ist eben KEIN eigenes Geschlecht, sondern eine genetische Fehlentwicklung irgendwo dazwischen, welche sich in mehreren verschiedenen Karyotypen äußert.
Das Gerede von "sexueller Vielfalt" oder "Vielfalt der Geschlechter" ist nichts weiter als Genderquatsch!
Natürliche Abweichungen und/oder Fehlentwicklungen im Promillebereich haben nichts mit Vielfalt zu tun - gar nichts!
Eine Fehlentwicklung ist eine Fehlentwicklung, auf die NIEMAND in irgend einer Art und Weise Einfluss nehmen kann.
Vielfalt bedeutet Auftreten mit etwa der gleichen Häufigkeit und die ist nicht gegeben.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:22)

Geschlecht hat etwas mit Biologie zu tun und zwar speziell mit (sexueller) Reproduktion. Für diese sind exakt zwei Geschlechter erforderlich == männlich, weiblich.
!
das Bundesverfassungsgericht hat sich um die Einhaltung unseres GG zu kuemmern, und da spielt Biologie fast keine Rolle.
Artikel3 Absatz3 des GG ist verletzt worden - darum jetzt der Auftrag an den Gesetzgeber das buergerliche Gesetzbuch in diesem Fall so zu aendern, dass diesem Artikel wieder Rechnung getragen wird.

das BvG ist kein Biologiekurs, sondern das hoechste deutsche Verfassungsgericht, das die deutschen Gesetze auf ihre Verfassungsmaessigkeit ueberprueft und bei diesem einen Gesetz war das nicht gegeben.
Klage stattgegeben und nun muss Bundestag bis Ende 2018 handeln.
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garfield336
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 14:44)
Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.
.
Das hat aber das Verfassungsgericht explizit nicht gesagt. !

Es geht also sehr wohl noch um Biologie.
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Sextus Ironicus
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

pikant hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:27)



das BvG ist kein Biologiekurs,
Es ist aber auch keine Institution zur normativen Aushebelung der Wissenschaft ...
… habe ich mich sorgsam bemüht, menschliche Tätigkeiten nicht zu verlachen, nicht zu beklagen und auch nicht zu verdammen, sondern zu begreifen. (Spinoza)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

garfield336 hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:31)

Das hat aber das Verfassungsgericht explizit nicht gesagt. !

Es geht also sehr wohl noch um Biologie.
Nee, das Bundesverfassungsgericht hat nur gesagt, dass es neben weiblich und männlich noch eine dritte Möglichkeit des (Geschlechts)Eintrages geben soll. Was dort eingetragen wird, soll der betreffenden Person überlassen bleiben.
Die/der/das kann dann auch "Russels singende Teekanne" eintragen lassen, wenn er/sie/es sich so fühlt und dann sind wir beim Fratzenbuch und seinen 60+ Geschlechtern.
Und genau das will die Kampagne "dritte Option" - nach eigener Aussage - auch erreichen. Die betrachten das Urteil nämlich nur als ersten Schritt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Maria »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:22)

Geschlecht hat etwas mit Biologie zu tun und zwar speziell mit (sexueller) Reproduktion. Für diese sind exakt zwei Geschlechter erforderlich == männlich, weiblich.
Welche Geschlechter sollte es außer diesen beiden sonst noch geben?
Intersexualität ist eben KEIN eigenes Geschlecht, sondern eine genetische Fehlentwicklung irgendwo dazwischen, welche sich in mehreren verschiedenen Karyotypen äußert.
Das Gerede von "sexueller Vielfalt" oder "Vielfalt der Geschlechter" ist nichts weiter als Genderquatsch!
Natürliche Abweichungen und/oder Fehlentwicklungen im Promillebereich haben nichts mit Vielfalt zu tun - gar nichts!
Eine Fehlentwicklung ist eine Fehlentwicklung, auf die NIEMAND in irgend einer Art und Weise Einfluss nehmen kann.
Vielfalt bedeutet Auftreten mit etwa der gleichen Häufigkeit und die ist nicht gegeben.
Und was hat das jetzt mit deiner Aussage zu tun,
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
?

Dass es für dich höchstens eine Fehlentwicklung gibt und alles andere nur "Genderquatsch" ist verwundert nicht wirklich. Diskriminierung bestand trotzdem und kann jetzt durch das Urteil angegangen werden.
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Perdedor
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Ja und? Dann kommt halt "nicht eindeutig zuordenbar" oder "intersexuell" ins Personenstandsregister, was aber immer noch nichts mit einem "dritten Geschlecht" zu tun hat, weil es das biologisch gar nicht gibt.
Selbstverständlich ist die Existenz von Intersexuellen eine biologische Tatsache. Diese sind weder Frau (1.) noch Mann (2.), sondern etwas Drittes (3.). Wer das bestreitet, steht offenbar mit der Naturwissenschaft auf dem Kriegsfuß.
Und diese Menschen haben wie die beiden Erstgenannten das Recht ihre Zugehörigkeit zu 3. in den Dokumenten erfassen zu lassen (sofern eine Eintragung bzgl des Geschlechts vorgesehen ist). Sonst handelt es sich klarerweise um Diskriminierung.
Dark Angel hat geschrieben: Was soll denn eingetragen werden? Bei der Geburt ist das Geschlecht bei Intersexuellen Menschen nicht eindeutig feststellbar - bleibt offen - Punkt.
Es soll das hineingeschrieben werden, was festgestellt wird, nämlich dass etwas drittes vorliegt, anstelle Frau oder Mann. Der genaue Name des 3. Geschlechts ist irrelevant, der Vorschlag des Kläger war eben inter/divers, was die Sache ja sehr genau trifft.
Dark Angel hat geschrieben: In der Regel entwickeln diese Menschen allerdings eine sexuelle Identität - fühlen sich entsprechend "männlich" oder "weiblich" und nicht als "verschieden".
In das Geburtenregister werden aber keine Gefühle eingetragen, sondern medizinische Tatsachen. Das könnte der Gesetzgeber natürlich ändern.
Dark Angel hat geschrieben: Ich sehe da immer noch keine Diskriminierung!
Wenn zwei Gruppen von Menschen etas dürfen, eine dritte aber nicht, ist das trivialerweise eine Diskriminierung.
Dark Angel hat geschrieben: Nee Orange ist eine Mischfarbe aus Rot und Gelb und damit eindeutig. Bei intersexuellen Menschen liegt das Geschlecht aber zwischen Mann und Frau - ist also nicht eindeutig!
Erkennst du den Unterschied?
Nein, da ist kein Unterschied. Intersexuelle Menschen haben ein Mischgeschlecht aus männlichen und weiblichen Merkmalen, welche in einer bestimmten Kombination etwas drittes ergeben. Ggf in einer anderen Kombination auch etwas viertes etc. (genau wie bei der Farbe). Intersexualität ist ja eine Zusammenfassung mehrerer Syndrome. So weit wollten die Kläger aber nicht gehen und forderten nur eine Bezeichnung für alle intersexuellen Varianten.
Dark Angel hat geschrieben: Fälle von Intersexuelität treten geschätzt bei 1:1000 Geburten auf. Umbekannt ist, wie viele dieser Menschen keine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, aber es dürfte sich innerhalb dieser Minderheit nochmals um eine Minderheit handeln.
Tja. Das ist eben der Clou mit den Grundrechten: Sie gelten für alle Menschen, egal wie klein die Minderheit ist, in der sie sich befinden. Wer das in Abrede stellt hat sich von unserer FDGO verabschiedet.
Sonst könnten wir ja auch DIR die Grundrechte aberkennen. Du bist immerhin nur eine einzige Person unter 82 Mio. Was macht das schon?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Maria hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:12)

Und was hat das jetzt mit deiner Aussage zu tun,?

Dass es für dich höchstens eine Fehlentwicklung gibt und alles andere nur "Genderquatsch" ist verwundert nicht wirklich. Diskriminierung bestand trotzdem und kann jetzt durch das Urteil angegangen werden.
Intersexuelität ist nicht "für mich höchstens eine Fehlentwicklung, sondern Intersexualität IST eine Fehlentwicklung und zwar per definitionem!

"Intersexualität bedeutet, dass bei Menschen angeborene biologische und körperliche Anomalien bestehen, d. h., dass geschlechtsspezifische Merkmale wie etwa äussere und innere Geschlechtsmerkmale nicht dem gleichen Geschlecht entsprechen müssen. Intersexualität wird manchmal mit Transsexualität verwechselt, doch intersexuell sind Menschen, die mit einem biologisch uneindeutigen Geschlecht geboren sind, wobei sich aus genetischen oder anderen Gründen nicht eindeutig feststellen lässt, ob sie männlich oder weiblich sind. Meist ist ihr körperliches Erscheinungsbild nicht klar ausgebildet, es ist also etwa keine Vagina oder kein Penis vorhanden oder diese sind nur schwach entwickelt. Etwa einer von zweitausend Neugeborenen ist von Intersexualität betroffen."
Quelle


Eine Anomalie ist eine Fehlentwicklung!

" Biologie: das Vorkommen von männlichen und weiblichen bzw. von intermediären Merkmalen bei ein und demselben Individuum, dem sog. Intersex, bei normalerweise getrenntgeschlechtigen (Getrenntgeschlechtigkeit) Arten."

"Medizin: Vorhandensein von Merkmalen beider Geschlechter bei einem menschlichen Individuum, d.h.: „Widersprüche“ zwischen chromosomalem (karyotypischem) Geschlecht, Gonaden-, Genital-Geschlecht und geschlechtlichem Phänotyp"
Quelle


Aus dem Vorhandensein von Merkmalen beider Geschlechter wird nunmal kein zusätzliches Geschlecht.
Der Mensch gehört nunmal zu den getrennt geschlechtlichen Arten, weil er sich nur geschlechtlich (sexuell) reproduzieren kann,
An sexueller Reproduktion sind exakt zwei ( und nicht drei, vier viele) Fortpflanzungstypen von Lebenwesen der selben Art notwendig.

Wie viele Belege brauchst du eigentlich, um zu kapieren, dass das Gerede von mehr als zwei Geschlechtern beim Menschen nichts weiter als Genderquatsch ist?
Und immer wieder der gleiche naturalistische Fehlschluss, der von den immer gleichen Zeitgenossen strapaziert wird - indem unzulässig aus biologischen Einsichten eine Legitimation moralischer Normen abgeleitet und unterstellt wird
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Ebiker »

2018 soll also ein Gesetz dazu kommen. Da vertraue ich mal voll der Sachkenntnis unserer abgeordneten

https://twitter.com/EnricoKomning/statu ... lechter%2F
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)

Selbstverständlich ist die Existenz von Intersexuellen eine biologische Tatsache. Diese sind weder Frau (1.) noch Mann (2.), sondern etwas Drittes (3.).
Gibt es dazu eine vernünftige naturwissenschaftliche Quelle?

Über die Logik kann man auch streiten. Wenn jemand die Merkmale von A (Mann) und B (Frau) aufweist und damit einem der beiden nicht zugeordnet werden kann, ist dieses "Wesen" AB dann automatisch ein C? In welchem Sinne? Oder müsste C nicht etwas sein, was weder A, B noch AB ist?

Ein dritter Eintrag im Personenstandsbuch macht aus AB aber kein C im wissenschaftlichen Sinne. Und darauf wird eingestiegen werden in die Geschlechterdiskussion, also die Facebookisierung der Geschlechter. Jede Wette.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)

Selbstverständlich ist die Existenz von Intersexuellen eine biologische Tatsache. Diese sind weder Frau (1.) noch Mann (2.), sondern etwas Drittes (3.). Wer das bestreitet, steht offenbar mit der Naturwissenschaft auf dem Kriegsfuß.
Nein Intersexuelle sind nicht "etwas Drittes", sie vereinen die Merkmale beider Geschlechter in sich - heißt bei desen Menschen besteht eine biologische und antaomische Anomalie.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)Und diese Menschen haben wie die beiden Erstgenannten das Recht ihre Zugehörigkeit zu 3. in den Dokumenten erfassen zu lassen (sofern eine Eintragung bzgl des Geschlechts vorgesehen ist). Sonst handelt es sich klarerweise um Diskriminierung.
Das Problem ist allerdings, dass bei intersexuellen Menschen keine eindeutige Zuordnung zu einem Geschlecht möglich ist, weil sie weder eindeutig Mann noch eindeutig Frau sind, also de facto zu keinem Geschlecht gehören.
Es gibt kein drittes Geschlecht!
Es kann also entweder keine Eintragung des Geschlechts vorgenommen werden, weil nicht eindeutig zuordenbar oder es muss "intersexuell" eingetragen werden, was im Endeffekt das gleiche aussagt.
Wenn keine eindeutige Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter möglich ist, kann auch keins eingetragen werden.
Und das ist keine Diskriminierung ==> Humes Gesetz!
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)Es soll das hineingeschrieben werden, was festgestellt wird, nämlich dass etwas drittes vorliegt, anstelle Frau oder Mann. Der genaue Name des 3. Geschlechts ist irrelevant, der Vorschlag des Kläger war eben inter/divers, was die Sache ja sehr genau trifft.
Aus etwas, was nicht eindeutig ist, wird immer noch nichts drittes. Das Dritte wäre ja eindeutig und genau das ist bei Intersexuelität eben nicht der Fall. Da ist nichts eindeutig!
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)In das Geburtenregister werden aber keine Gefühle eingetragen, sondern medizinische Tatsachen. Das könnte der Gesetzgeber natürlich ändern.
Medizinische Tatsache wäre dann Kinefelter-Syndrom oder Turner-Syndrom oder eine andere Form des veränderten Karyotyps.
Ich glaube kaum, dass die Betreffenden das im Personenstandsregister stehen haben wollen, geschweige denn dass dies rechtlich überhaupt möglich wäre.
Also geht es im Endeffekt doch um ganz persönliche Befindlichkeiten - um Gefühle.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)Wenn zwei Gruppen von Menschen etas dürfen, eine dritte aber nicht, ist das trivialerweise eine Diskriminierung.
Es geht immer noch um Eindeutigkeit und die ist bei männlich und weiblich nunmal rein objektiv gegeben, bei intersexuellen Menschen aber nicht. Das hat nix mit "etwas dürfen" zu tun, sondern mit einem Sein-Sollen-Fehlschluss. ==> Humsches Gesetz
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)Nein, da ist kein Unterschied. Intersexuelle Menschen haben ein Mischgeschlecht aus männlichen und weiblichen Merkmalen, welche in einer bestimmten Kombination etwas drittes ergeben. Ggf in einer anderen Kombination auch etwas viertes etc. (genau wie bei der Farbe). Intersexualität ist ja eine Zusammenfassung mehrerer Syndrome. So weit wollten die Kläger aber nicht gehen und forderten nur eine Bezeichnung für alle intersexuellen Varianten.
Nein, intersexuelle Menschen haben auch kein Mischgeschlecht, sie weisen lediglich Merkmale beider Geschlechter auf, die auf biologischen und anatomischen Anomalien basieren. Da ergibt sich immer noch nichts Drittes und schon gar nichts Viertes, sondern ist und bleibt etwas Uneindeutiges ==> weder-noch bzw sowohl-als auch.
Dein Vergleich mit der Farbe hinkt immer noch, denn die IST eindeutig - nämlich Orange.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 16:53)Tja. Das ist eben der Clou mit den Grundrechten: Sie gelten für alle Menschen, egal wie klein die Minderheit ist, in der sie sich befinden. Wer das in Abrede stellt hat sich von unserer FDGO verabschiedet.
Sonst könnten wir ja auch DIR die Grundrechte aberkennen. Du bist immerhin nur eine einzige Person unter 82 Mio. Was macht das schon?
Es geht immer noch nicht um die Grundrechte einer Minderheit, die Begründung des Bundesverfassungsgerichts basiert immer noch auf einem naturalistischen Fehlschluss. Es geht immer noch um persönliche Befindlichkeiten.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Sextus Ironicus hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:26)

Gibt es dazu eine vernünftige naturwissenschaftliche Quelle?

Über die Logik kann man auch streiten. Wenn jemand die Merkmale von A (Mann) und B (Frau) aufweist und damit einem der beiden nicht zugeordnet werden kann, ist dieses "Wesen" AB dann automatisch ein C? In welchem Sinne? Oder müsste C nicht etwas sein, was weder A, B noch AB ist?

Ein dritter Eintrag im Personenstandsbuch macht aus AB aber kein C im wissenschaftlichen Sinne. Und darauf wird eingestiegen werden in die Geschlechterdiskussion, also die Facebookisierung der Geschlechter. Jede Wette.
Natürlich läuft es darauf hinaus, wenn Politiker solchen Schwachsinn von sich geben:
„Die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht sowie ein klarstellendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt ist überfällig“ - Katarina Barley (SPD)
oder
„Jetzt ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Vielfalt der Geschlechter anzuerkennen und eine dritte Geschlechtskategorie einzuführen.“ - Ulle Schauws (Grüne) (eigentlich Ursula Schauws)

"Geschlechtliche Vielfalt" - die sollten nochmal einen Grundkurs in Biologie belegen und lernen, was Geschlechtlichkeit überhaupt bedeutet und welche Funktion die hat.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Entweder intersexuell oder besser noch, das Geschlecht des Kindes bei der Geburt ganz offen lassen.
Mittels PND dürften die unterschiedlichen Typen von Intersexuelität bereits vor der Geburt zunehmend besser diagnostizierbar sein. In den allermeisten Fällen werden die Menschen eine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, die sie später selbst in das Personenstandsregister eintragen lassen können.
Fälle von Intersexuelität treten geschätzt bei 1:1000 Geburten auf. Umbekannt ist, wie viele dieser Menschen keine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, aber es dürfte sich innerhalb dieser Minderheit nochmals um eine Minderheit handeln. Es bleibt also politischer Aktionismus.
Okay, also wenn wir nur eine Person diskriminieren, dann ist das in Ordnung?

Das ist gerade deine Aussage. Du kommst mit schönen Zahlen daher, und sagst so lange es ja nur eine Minderheit in der Minderheit betrifft, dann können wir die schon diskriminieren.

Ich sehe das anders. Schon wenn eine Person diskriminiert wird, dann muss man das beseitigen, wenn dadurch nicht der größere Zusammenhalt gefährdet wird.

Und warum es für die Gesellschaft, für Männer oder für Frauen gefährdend sein soll, dass Intersexuelle in Zukunft auch im Geburtsregister Intersexuell eingetragen haben werden, erschließt sich mir nicht.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Eben - sie fühlen sich diskriminiert und damit handelt es sich um persönliche Befindlichkeiten und nicht um gesellschaftliche Realität, bei der politisch Handlungsbedarf bestehen würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
Okay, also dann auf Tatsachen-Ebene. Die Medizin erkennt die Störung Intersexualität an. Diesen Beweis darfst du gerne im von der WHO veröffentlichten ICD-10 unter Q90-Q99 nachschlagen. Dort stehen verschiedene Chromosomenanomalien unter anderem auch solche, die zu Intersexualität führen.

Also, denke ich zumindest, dass wir uns einmal darauf einigen können, dass es tatsächlich Intersexualität per Tatsache und wissenschaftlicher Anerkennung gibt.

Nun hat das BVerfG festgestellt, dass diese Menschen durch den Zwang sich als männlich/weiblich/nichts, per Tatsache diskriminiert werden. Es hat also nichts mit der persönlichen Befindlichkeit zu tun, was das BVerfG festgestellt hat, sondern mit 'amtlichen' Tatsachen. Nun sieht der Artikel 2 und 3 GG vor, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann und nicht wegen angeborener Attribute diskriminiert werden darf.

Und genau das hat das BVerfG nun vom Gesetzgeber gefordert. Dass er sich an die im Grundgesetz verankerten Grundrechte hält und Personen die eine Chromosomenanomalie haben nicht diskriminiert.

Mag komisch klingen, aber auch Minderheiten werden dadurch geschützt ... auch wenn es nur 1:1000 sind.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Es gibt verschiedene Formen/Typen von Intersexualität, bei denen entweder das weibliche oder das männliche Geschlecht dominiert, diese Menschen sich sehr wohl in männlich oder weiblich einordnen.
Es würde in solchen Fällen also vollkommen ausreichen, die Geschlechtszuordnung bei der Geburt offen zu lassen und die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Alles andere resultiert aus dem Genderquatsch, dass Geschlecht nur sozial konstruiert sei und (nur) zugeschrieben würde.
Und das läuft auf nichts anderes hinaus, als biologische Tatsachen zu ignorieren bzw auszuhebeln.
Eben mit dieser Aussage widersprichst du der Medizin. Diese stellt eindeutig fest, dass es Chromosomenanomalien gibt, wodurch das einordnen in männlich/weiblich nicht möglich ist.

Und dabei ist es egal, ob nun ein Geschlecht bei diesen Personen dominiert. Es ist per Fakt, medizinisch nicht möglich eindeutig das Geschlecht zu bestimmen.

Von daher muss ich dir vorwerfen, die biologischen Tatsachen zu ignorieren. Denn die Medizin als Naturwissenschaft hat festgestellt dass es nicht möglich ist Intersexuelle in eindeutig männlich/weiblich einzuordnen.

Und wenn du mit der Biologie kommst, dann wird es lustig, weil im Tierreich und besonders in der Pflanzenwelt ist Hermaphroditismus noch viel weiter verbreitet, als dies beim Menschen der Fall ist, da er sich hier, wie oben beschrieben, um Ausnahmen handelt.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Und genau das ist - nach eigener Aussage der "Aktivisten" der "dritte Option-Kampagne" - auch das Ziel.
Du solltest aber nicht deine eigene Befindlichkeit in den Vordergrund stellen um intersexuellen Personen ihre Rechte abzusprechen.

Wie früher geschrieben, bin auch ich gegen Anerkennung von irgendwelchen Gendern als Geschlecht. Und das hat auch das BVerfG nicht gefordert. Es hat gefordert, dass für intersexuelle Menschen, wie oben ausgeführt, eine biologische Tatsache, die Möglichkeit gibt dies im Personenstandsregister einzutragen.

Auch ich hoffe innig, dass der Gesetzgeber diesen Aktivisten nicht nachgibt sondern bei der Forderung des BVerfG bleibt und nicht damit anfängt, Gender anzuerkennen. Trotzdem verteidige ich diesen Richterspruch, als sachlich richtig.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Dark Angel hat geschrieben: Nein Intersexuelle sind nicht "etwas Drittes", sie vereinen die Merkmale beider Geschlechter in sich - heißt bei desen Menschen besteht eine biologische und antaomische Anomalie.
Da liegt bei dir ein Logikfehler vor.
1) Gilt intersexuell = weiblich? Nein.
2) Gilt intersexuell = männlich? Nein.
Sind Intersexuelle Menschen? Ja.
Folglich gehören sie einer dritten Gruppe von Menschen an (nach 1 und 2 kommt 3). Ganz einfach.
Es sei denn du willst behaupten Interexuelle existieren gar nicht.
Dark Angel hat geschrieben: Das Problem ist allerdings, dass bei intersexuellen Menschen keine eindeutige Zuordnung zu einem Geschlecht möglich ist, weil sie weder eindeutig Mann noch eindeutig Frau sind, also de facto zu keinem Geschlecht gehören.
Zu keinem der beiden Genannten. Da sie aber eindeutig existieren ist es eben notwendig eine dritte Bezeichnung zu finden. So funktioniert Sprache. Wenn man über ein bestimmtes Ding reden will, muss man ihm einen Namen geben.
Nur weil du etwas ignorieren willst, hört es nicht auf zu exsitieren.
Dark Angel hat geschrieben: Es kann also entweder keine Eintragung des Geschlechts vorgenommen werden, weil nicht eindeutig zuordenbar oder es muss "intersexuell" eingetragen werden, was im Endeffekt das gleiche aussagt.
Es soll ja gerade intersexuell eingetragen werden, bzw kürzer "inter/divers" (divers, weil es eben mehrere Varainten der Intersexualität gibt). Wo ist dann dein Problem?
Dark Angel hat geschrieben: Wenn keine eindeutige Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter möglich ist, kann auch keins eingetragen werden.
Selbstverständlich. Es kann genau das eingetragen werden, was festgestellt wird. Eben "inter/divers". Es ist eine positive Diagnose.
Dark Angel hat geschrieben: Aus etwas, was nicht eindeutig ist, wird immer noch nichts drittes.
Wenn du weder der ersten, noch der zweiten Gruppe angehörst und dennoch existierst, gehörst du offenbar zu einer dritten Gruppe. Es ist unklar, was du daran nicht verstehst.
Dark Angel hat geschrieben: Also geht es im Endeffekt doch um ganz persönliche Befindlichkeiten - um Gefühle.
Um die Geführe geht es nur dir (wie du oben sagtest).
Wie ich schon sagte: Wenn man jedes Syndrom einzeln aufführen würde, wäre dieses Feld der Registrierung sehr unübersichtlich. Es reicht aus, wenn alles, was weder Mann noch Frau ist, mit einer anderen Begrifflichkeit bezeichnet wird. Z.B. inter/divers, aber das liegt letztendlich beim Gesetzgeber.
Dark Angel hat geschrieben: Es geht immer noch um Eindeutigkeit und die ist bei männlich und weiblich nunmal rein objektiv gegeben, bei intersexuellen Menschen aber nicht. Das hat nix mit "etwas dürfen" zu tun, sondern mit einem Sein-Sollen-Fehlschluss.
Es geht daraum eine Eintragung im entsprechenden Feld vornehmen zu dürfen. Und da darfst du keine Gruppe ausschließen, sonst ist es Diskriminierung.
Mit einem Sein-Sollen-Fehlschluss hat es nichts zu tun, denn die Intersexuellen Menschen SIND weder männlich noch weiblich, das ist ein objektives Faktum, eine moralische Bewertung findet nicht statt.
Dark Angel hat geschrieben: Nein, intersexuelle Menschen haben auch kein Mischgeschlecht, sie weisen lediglich Merkmale beider Geschlechter auf
Das ist genau das, was "Mischung" bedeutet. Orange weist auch Merkmale von Gelb und Rot auf; eben Partikel beider Farbstoffe. Die Situation ist exakt analog.
Dark Angel hat geschrieben: Es geht immer noch nicht um die Grundrechte einer Minderheit, die Begründung des Bundesverfassungsgerichts basiert immer noch auf einem naturalistischen Fehlschluss.
Doch. Intersexuelle SIND eine Minderheit, wie dir ja offenbar wichtig ist stets zu betonen. Und um deren Rechte geht es.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Quatschki »

Früher hat man sie Zwitter genannt.
Eine medizinische Kuriosität, aber keine Minderheit.

Wird das Thema eigentlich nur im westlichen Kulturkreis diskutiert oder weltweit?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)


Eben mit dieser Aussage widersprichst du der Medizin. Diese stellt eindeutig fest, dass es Chromosomenanomalien gibt, wodurch das einordnen in männlich/weiblich nicht möglich ist.

Und dabei ist es egal, ob nun ein Geschlecht bei diesen Personen dominiert. Es ist per Fakt, medizinisch nicht möglich eindeutig das Geschlecht zu bestimmen.

Von daher muss ich dir vorwerfen, die biologischen Tatsachen zu ignorieren. Denn die Medizin als Naturwissenschaft hat festgestellt dass es nicht möglich ist Intersexuelle in eindeutig männlich/weiblich einzuordnen.
Auch wenn's nicht an mich war, nachgefragt: Was schließt denn der Naturwissenschaftler daraus? Es werden keine über die beiden Merkmale hinausgehenden, eigenständigen Merkmale festgestellt, also nur: Nicht eindeutig A oder B, sondern AB, aber nicht C. Und wenn von "Anomalie" die Rede ist, dann geht zumindest daraus ebenfalls eindeutig hervor, dass es immer auf etwas Normales bezogen und nichts darüber Hinausgehendes ist.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)
Wie früher geschrieben, bin auch ich gegen Anerkennung von irgendwelchen Gendern als Geschlecht. Und das hat auch das BVerfG nicht gefordert. Es hat gefordert, dass für intersexuelle Menschen, wie oben ausgeführt, eine biologische Tatsache, die Möglichkeit gibt dies im Personenstandsregister einzutragen.
Die Tatsache ist allein, dass es weder A noch B ist, aber nicht, dass es etwas Eigenständiges ist. Es weicht damit auch A und B indirekt auf.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)

Auch ich hoffe innig, dass der Gesetzgeber diesen Aktivisten nicht nachgibt sondern bei der Forderung des BVerfG bleibt und nicht damit anfängt, Gender anzuerkennen. Trotzdem verteidige ich diesen Richterspruch, als sachlich richtig.
Meine Position ist so: Es freut mich ohne Einschränkungen für die Betroffenen - aber die Hoffnung, es würde den Aktivisten nicht nachgegeben, teile ich keine Sekunde. Das selbst bestimmte Geschlecht wird es mindestens in Europa deutlich vor der Jahrhundertmitte ins Recht schaffen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Quatschki hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:40)

Früher hat man sie Zwitter genannt.
Eine medizinische Kuriosität, aber keine Minderheit.

Wird das Thema eigentlich nur im westlichen Kulturkreis diskutiert oder weltweit?
Hier steht ein wenig drüber:

https://geschlechtsneutral.wordpress.co ... -kulturen/

Ganz interessant, wenn man den Genderansatz und den Ansatz animistischer Gesellschaften vergleicht.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Sextus Ironicus hat geschrieben: Es werden keine über die beiden Merkmale hinausgehenden, eigenständigen Merkmale festgestellt, also nur: Nicht eindeutig A oder B, sondern AB, aber nicht C.
Sie sollen also "Geschlecht: weibmännlich" eintragen? Vielleicht kann man sich darauf einigen, aber "inter/divers" hört sich für meine Begriffe weniger sperrig an.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 20:16)

Sie sollen also "Geschlecht: weibmännlich" eintragen? Vielleicht kann man sich darauf einigen, aber "inter/divers" hört sich für meine Begriffe weniger sperrig an.
Nein, die Wortwahl spielt jetzt keine Rolle mehr. Nachdem man die Unmöglichkeit, jemandem diesem oder jenem zuzuordnen dazu genutzt hat, wie ja überall kolportiert wurde, also den negativen Sachverhalt einer Uneindeutigkeit als Basis für die Existenz eines eigentständigen Dritten zu nehmen, hat man de facto der Biologie auf normativer Basis etwas hinzugefügt oder mindestens gleichgestellt. Damit nähert man sich schon einmal den harten sozialkonstruktivistischen Positionen an. Der Idee des Körpers als einem Konstrukt normativer Ideale kommt dieses Urteil jedenfalls entgegen. Wird spannend - leider steht das Urteil noch nicht online.
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Perdedor
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

Sextus Ironicus hat geschrieben: Nachdem man die Unmöglichkeit, jemandem diesem oder jenem zuzuordnen dazu genutzt hat, wie ja überall kolportiert wurde, also den negativen Sachverhalt einer Uneindeutigkeit als Basis für die Existenz eines eigentständigen Dritten zu nehmen
Dem ist ja auch so. Ich hatte es @Dark Angel oben schon erklärt.
Wenn man nicht der Gruppe 1 (Frauen) oder 2 (Männer) angehört, gehört man logischerweise einer dritten Gruppe an. Der Name ist, wie du schon sagtest, natürlich unerheblich.
Sextus Ironicus hat geschrieben: hat man de facto der Biologie auf normativer Basis etwas hinzugefügt oder mindestens gleichgestellt.
Das hat die Biologie bereits selbst erledigt (Intersexuelle existieren ja objektiv). Das BVerfG hat lediglich festgestellt, dass dieser dritten Gruppe selbstverständlich die gleichen Rechte zustehen, wie den beiden anderen.
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Dark Angel
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)

Okay, also wenn wir nur eine Person diskriminieren, dann ist das in Ordnung?

Das ist gerade deine Aussage. Du kommst mit schönen Zahlen daher, und sagst so lange es ja nur eine Minderheit in der Minderheit betrifft, dann können wir die schon diskriminieren.

Ich sehe das anders. Schon wenn eine Person diskriminiert wird, dann muss man das beseitigen, wenn dadurch nicht der größere Zusammenhalt gefährdet wird.

Und warum es für die Gesellschaft, für Männer oder für Frauen gefährdend sein soll, dass Intersexuelle in Zukunft auch im Geburtsregister Intersexuell eingetragen haben werden, erschließt sich mir nicht.
Bei Intersexualität ist das Geschlecht "nicht eindeutig zuordenbar" ist keine Diskriminierung, sondern schlicht eine Tatsache.
Aus einer Uneindeutigkeit kann nicht etwas Eindeutiges gebastelt werden und es kann auch keine Wertung daraus abgeleitet werden. ==> Sein-Sollen-Fehlschluss.
Der Eintrag "inter" = dazwischen oder "divers" = verschieden/was anderes ist auch nur uneindeutig. "Verschieden" - ja von was denn? Intersexuelle sind nicht "verschieden"/"was anderes".
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)]Okay, also dann auf Tatsachen-Ebene. Die Medizin erkennt die Störung Intersexualität an. Diesen Beweis darfst du gerne im von der WHO veröffentlichten ICD-10 unter Q90-Q99 nachschlagen. Dort stehen verschiedene Chromosomenanomalien unter anderem auch solche, die zu Intersexualität führen.

Also, denke ich zumindest, dass wir uns einmal darauf einigen können, dass es tatsächlich Intersexualität per Tatsache und wissenschaftlicher Anerkennung gibt.
Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet? Nein habe ich NICHT! Ganz im Gegenteil ich habe sogar zitiert und verlinkt!
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)]Nun hat das BVerfG festgestellt, dass diese Menschen durch den Zwang sich als männlich/weiblich/nichts, per Tatsache diskriminiert werden. Es hat also nichts mit der persönlichen Befindlichkeit zu tun, was das BVerfG festgestellt hat, sondern mit 'amtlichen' Tatsachen. Nun sieht der Artikel 2 und 3 GG vor, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann und nicht wegen angeborener Attribute diskriminiert werden darf.
Es hat doch mit Befindlichkeiten zu tun. Der/die/das Kläger wollte als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen lassen. Ein solches Geschlecht gibt es nicht. Es gibt nunmal nur männlich und weiblich und es gibt eine Anomalie/Fehlentwicklung, die eine eindeutige Zuordnung nicht zulässt. Also müsste genau das in das Personenstandsregister eingetragen werden.
Dann fühlen sich Intersexuelle aber wieder diskriminiert. So what!
Die ganze Geschichte läuft darauf hinaus, dass jeder eintragen kann, was ihm grade einfällt. Fratzenbuch lässt grüßen!
Wie auch der Schwachsinn, den gewisse Politikerinnen bezüglich "geschlechtliche Vielfalt" bereits andeuten.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)]Und genau das hat das BVerfG nun vom Gesetzgeber gefordert. Dass er sich an die im Grundgesetz verankerten Grundrechte hält und Personen die eine Chromosomenanomalie haben nicht diskriminiert.
Das wurden sie vorher schon nicht. Immer noch Sein-Sollen-Fehlschluss oder auch Humes Gesetz.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)Eben mit dieser Aussage widersprichst du der Medizin. Diese stellt eindeutig fest, dass es Chromosomenanomalien gibt, wodurch das einordnen in männlich/weiblich nicht möglich ist.
Wo widerspreche ich denn der Medizin, wenn ich von verschiedenen Typen der Intersexualität spreche?
Es gibt verschiedene Karyotypen die zu unterschiedlichen Typen/Formen - what ever - der Intersexuealität führen.
In der Medizin wird u.a. vom Turner-Syndrom, dem Kinefelter-Syndrom und anderen gesprochen.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)Und dabei ist es egal, ob nun ein Geschlecht bei diesen Personen dominiert. Es ist per Fakt, medizinisch nicht möglich eindeutig das Geschlecht zu bestimmen.
Ja und? Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich diese Menschen einem bestimmten Geschlecht zugehörig fühlen und das auch so eintragen lassen wollen.
Willst du sie zwingen, genau das nicht zu dürfen, weil sie bei der Geburt keinem Geschlecht eindeutig zuordenbar waren?
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)Von daher muss ich dir vorwerfen, die biologischen Tatsachen zu ignorieren. Denn die Medizin als Naturwissenschaft hat festgestellt dass es nicht möglich ist Intersexuelle in eindeutig männlich/weiblich einzuordnen.
Himmeldonnerwetternochmal - ich habe doch nie etwas anderes behauptet! :mad:
In diesem komischen Urteil/Beschluss geht es doch gerade darum, dass Intersexuelle in das Personenstandsregister eintragen lassen dürfen, was ihnen grade gefällt, wie bzw als was sie sich grade fühlen und wenn das Russels singende Teekanne ist.
Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)Und wenn du mit der Biologie kommst, dann wird es lustig, weil im Tierreich und besonders in der Pflanzenwelt ist Hermaphroditismus noch viel weiter verbreitet, als dies beim Menschen der Fall ist, da er sich hier, wie oben beschrieben, um Ausnahmen handelt.
Tja nur dumm, dass Intersexualität nix mit Hermaphroditismus zu tun hat.

"1) Biologie: das Vorkommen von männlichen und weiblichen bzw. von intermediären Merkmalen bei ein und demselben Individuum, dem sog. Intersex, bei normalerweise getrenntgeschlechtigen (Getrenntgeschlechtigkeit) Arten. (Durch diese Definition ist Intersexualität streng von Hermaphroditismus = Zwittrigkeit unterschieden.)"
Quelle!

Rochhardo hat geschrieben:(16 Nov 2017, 18:59)]Du solltest aber nicht deine eigene Befindlichkeit in den Vordergrund stellen um intersexuellen Personen ihre Rechte abzusprechen.
Ich spreche niemandem Rechte ab. Ich nehme nur mein Recht wahr und vertrete meine Meinung und die stimmt nunmal mit dem allgemeinen Gendergedöns, das dank Verfassungsrichterin und Gender"forscherin" Prof. Sabine Baer nun auch das Bundesverfassungsgericht erreicht hat, nicht überein.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:03)

Da liegt bei dir ein Logikfehler vor.
1) Gilt intersexuell = weiblich? Nein.
2) Gilt intersexuell = männlich? Nein.
Sind Intersexuelle Menschen? Ja.
Folglich gehören sie einer dritten Gruppe von Menschen an (nach 1 und 2 kommt 3). Ganz einfach.
Es sei denn du willst behaupten Interexuelle existieren gar nicht.
Auch wenn du das noch paarmal wiederholst, wird das nicht richtiger.
Intersexualität = BEIDE Geschlechtsmerkmale sind vorhanden, das Geschlecht ist nicht eindeutig zuordenbar. Ende Gelände!
Da wird nichts Drittes draus, es sind und bleiben Menschen, die aufgrund biologischer und anatomischer Anomalie/Fehlentwicklgung keine eideutige Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter zulassen.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:03)Zu keinem der beiden Genannten. Da sie aber eindeutig existieren ist es eben notwendig eine dritte Bezeichnung zu finden. So funktioniert Sprache. Wenn man über ein bestimmtes Ding reden will, muss man ihm einen Namen geben.
Nur weil du etwas ignorieren willst, hört es nicht auf zu exsitieren.
Nein das ist eben nicht notwendig, weil es diese Bezeichnung bereits gibt und die nennt sich intersexuell.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:03)]Es soll ja gerade intersexuell eingetragen werden, bzw kürzer "inter/divers" (divers, weil es eben mehrere Varainten der Intersexualität gibt). Wo ist dann dein Problem?
Das soll eben nicht eingetragen werden. Das wollte lediglich der/die/das/ Kläger eintragen lassen.
Was eingetragen werden soll, ist noch gar nicht entschieden.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:03)]Wenn du weder der ersten, noch der zweiten Gruppe angehörst und dennoch existierst, gehörst du offenbar zu einer dritten Gruppe. Es ist unklar, was du daran nicht verstehst.
Es gibt bereits einen Namen für diese "dritte Gruppe" und die nennt sich Intersexualität - eine Fehlentwicklung, bei der WHO in der ICD-10 gelistet.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:03)]Es geht daraum eine Eintragung im entsprechenden Feld vornehmen zu dürfen. Und da darfst du keine Gruppe ausschließen, sonst ist es Diskriminierung.
Mit einem Sein-Sollen-Fehlschluss hat es nichts zu tun, denn die Intersexuellen Menschen SIND weder männlich noch weiblich, das ist ein objektives Faktum, eine moralische Bewertung findet nicht statt.
Doch hat es. Diskriminiert fühlen kann/darf sich jeder, wegen allem und jedem und zieht dann vor das Bundesverfassungsgericht, weil er seine Grundrechte eingeschränkt sieht. Das ist doch das reinste Schildbürgertum.
Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 19:03)]Das ist genau das, was "Mischung" bedeutet. Orange weist auch Merkmale von Gelb und Rot auf; eben Partikel beider Farbstoffe. Die Situation ist exakt analog.
Quatsch mit Soße! Mischfarben weisen keine Merkmale von irgendwas auf, die sind vermischt, was bei Intersexualität nicht der Fall ist.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Perdedor hat geschrieben:(16 Nov 2017, 21:07)

Dem ist ja auch so. Ich hatte es @Dark Angel oben schon erklärt.
Wenn man nicht der Gruppe 1 (Frauen) oder 2 (Männer) angehört, gehört man logischerweise einer dritten Gruppe an. Der Name ist, wie du schon sagtest, natürlich unerheblich.
Ich muss das Urteil abwarten, um das politisch einzuschätzen. Aber bloß so viel noch: Ich gehöre nicht zuerst der Gruppe der Männer an, sondern ich bin zuerst ein Mann. Das ist die Voraussetzung, um der Gruppe der Männer zugeordnet zu werden.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Misterfritz »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 21:09)

Bei Intersexualität ist das Geschlecht "nicht eindeutig zuordenbar" ist keine Diskriminierung, sondern schlicht eine Tatsache.
Das mag ja auch biologisch alles richtig sein. Aber wenn Betroffene sich besser mit den neuen Definitionen fühlen, dann sollte das wirklich kein Problem sein.
Warum also der ganze Bohei hier darum?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Sextus Ironicus hat geschrieben:(16 Nov 2017, 21:28)

Ich muss das Urteil abwarten, um das politisch einzuschätzen. Aber bloß so viel noch: Ich gehöre nicht zuerst der Gruppe der Männer an, sondern ich bin zuerst ein Mann. Das ist die Voraussetzung, um der Gruppe der Männer zugeordnet zu werden.
Um das noch zu ergänzen: Vielleicht liegt der Punkt, um den der logische Aspekt geht in Perdedors Satz

"Wenn man nicht der Gruppe 1 (Frauen) oder 2 (Männer) angehört, gehört man logischerweise einer dritten Gruppe an"

denn der stellt auf die Gruppe ab und dreht die Sache damit um. Voraussetzung für die Zuordnung ist A oder B, sprich: A und B hängen nicht von der Zuordnung ab. Für AB schaffen wir nun eine dritte Gruppe und behaupten dann praktisch, es entstünde aus der Zuordnung auf der Ebene von A und B ebenfalls etwas Neues, von A und B Unabhängiges.

Any thoughts dazu?
Zuletzt geändert von Sextus Ironicus am Do 16. Nov 2017, 22:35, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Misterfritz hat geschrieben:(16 Nov 2017, 22:01)

Das mag ja auch biologisch alles richtig sein. Aber wenn Betroffene sich besser mit den neuen Definitionen fühlen, dann sollte das wirklich kein Problem sein.
Warum also der ganze Bohei hier darum?
Und wer spricht denn das Urteil darüber, welches Fühlen anspruchsbrechtigt ist? Wenn jemand sich als Reinkarnation von Erwin Rommel betrachtet, darf er dann mit Wehrmachtsuniform und Hakenkreuz auftreten, weil er sich besser fühlt oder muss eine Reinkarnation von Gandhi am Bankschalter im Dhoti akzeptiert werden? Müssen wir also die Grenzen für Krankheit ins Unendliche verschieben, um Betroffenen jedes Fühlen zu ermöglichen?

Hätten die theologischen Grundlagen, wie sie sich in vielen aus dem Sozialkonstruktivismus kommenden Ideen äußern und wie sie immer mehrheitsfähiger werden schon in den Achtzigern gegolten, hätte sich auch die Indianerkommune seinerzeit unter sozialskonstruktivistischem und egalitaristischem Gedankengut locker durchgesetzt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Hyde »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 21:09)
Dann fühlen sich Intersexuelle aber wieder diskriminiert. So what!
Man merkt richtig, wie es dich schmerzt, dass nun wieder eine Gruppe Menschen besser vor Diskriminierungen geschützt wird.

Dabei mussten die Konservativen gerade erst die Gleichberechtigung der Homosexuellen ertragen, und als wäre das nicht schon schlimm genug, kommt jetzt auch noch das Bundesverfassungsgericht mit den Intersexuellen um die Ecke. Wenn das so weitergeht, darf man irgendwann gar keine Minderheiten mehr diskriminieren, ich meine, wo kommen wir da noch hin?

Ich bezweifle zwar natürlich nicht, dass du besser Bescheid weist als die Richter vom Bundesverfassungsgericht (wann hat Dark Angel schonmal Unrecht?), aber man muss ihr Urteil halt dennoch akzeptieren.
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