Habs gelesen, danke. Wenn es schon zuvor möglich war, dem eigenen biologischen Geschlecht zu widersprechen, ist das dann ja eigentlich erst Recht kein großer Schritt mehr, da im Falle von Hermaphroditen nicht einmal die Biologie widerspricht.
Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
War klar, das es in diesem Bereich landet, was nämlich total falsch ist, und nichts mit dem Genderquatsch zu tun hat, der auf der sozialen Ebene abläuft.
Hier geht es um eine biologische Angelegenheit, wo nachweislich nicht die bekannten Chromosomen in gewohnter Art nd Weise, wie sonst bekannt, bei Mann oder Frau, bei den Betroffenen, vorhanden sind, sondern in veränderter Form. Daher sind die Betroffenen in der Tat nicht als Mann oder Frau zu klassifizieren, und die geforderte, neutrale, Bezeichnung absolut ok.
In dem Sinne müssen sich weder ein Höcke und Co sorgen machen, da das Geschlecht bei der Geburt festgestellt wird, und bei entsprechenden Merkmalen als drittes Geschlecht festgelegt werden "muss" - für die Betroffenen sicher kein Spaß, wenn sie alt genug sind, und es realisieren, es ist aber auch kein Freifahrtschein für die soziale Ebene, wenn psychisch irgendwas im Kopf rumschwirrt, man sei kein Mann, obwohl die Merkmale eindeutig sind, die neue Geschlechterklassifzierung gilt nur für das Geburtenregister.
Hier geht es um eine biologische Angelegenheit, wo nachweislich nicht die bekannten Chromosomen in gewohnter Art nd Weise, wie sonst bekannt, bei Mann oder Frau, bei den Betroffenen, vorhanden sind, sondern in veränderter Form. Daher sind die Betroffenen in der Tat nicht als Mann oder Frau zu klassifizieren, und die geforderte, neutrale, Bezeichnung absolut ok.
In dem Sinne müssen sich weder ein Höcke und Co sorgen machen, da das Geschlecht bei der Geburt festgestellt wird, und bei entsprechenden Merkmalen als drittes Geschlecht festgelegt werden "muss" - für die Betroffenen sicher kein Spaß, wenn sie alt genug sind, und es realisieren, es ist aber auch kein Freifahrtschein für die soziale Ebene, wenn psychisch irgendwas im Kopf rumschwirrt, man sei kein Mann, obwohl die Merkmale eindeutig sind, die neue Geschlechterklassifzierung gilt nur für das Geburtenregister.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden, eigentlich genetisch ein eindeutiges Geschlecht? Die äusserlichen Geschlechtsmerkmale mögen ja indifferent sein, aber wie ist das mit der Genetik, also gibt es dort die eindeutige Unterscheidung zwischen XX und XY?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Das als Info wäre nun wie wichtig?Misterfritz hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:19)
Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden, eigentlich genetisch ein eindeutiges Geschlecht? Die äusserlichen Geschlechtsmerkmale mögen ja indifferent sein, aber wie ist das mit der Genetik, also gibt es dort die eindeutige Unterscheidung zwischen XX und XY?
Warum?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ganz einfach, es interessiert mich. Ich hatte nur gefragt, weil ich gehofft habe, dass Jemand hier die Antwort weiss.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Verschiedenen Quellen, auch dieser, ist zu entnehmen, dass wohl die Geschlechtschromosomen eindeutig sind- ein Mensch ist entweder XX oder XY. Aber, es gibt eben mehrere "das Geschlecht bestimmende Merkmale – Chromosomen, Gene, Hormone, Keimdrüsen, äußere Geschlechtsorgane", die nicht minder entscheidend sind. Wenn also z.Bsp. diese weiteren Merkmale ein anderes Geschlecht bestimmen oder anzeigen, dann tritt ggf. das genetische Merkmal dahinter zurück.Misterfritz hat geschrieben:(09 Nov 2017, 06:07)
Ganz einfach, es interessiert mich. Ich hatte nur gefragt, weil ich gehofft habe, dass Jemand hier die Antwort weiss.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass die Embryonalentwicklung ein hochkomplexer Vorgang ist und der fertige Mensch dann die Summe unglaublich vieler Teile mit unendlich vielen Beziehungen zwischeneinander, grenzt es eher an ein Wunder, dass es abweichende Entwicklungen bzw. unterschiedliche Erscheinungsformen nur relativ selten gibt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Also in der Ursprungsquelle ist die Rede von einer Person, deren Geschlecht nach einer Chromosomenanalyse nicht bestimmbar blieb.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Das kann man bei intersexuellen Menschen in der Tat nicht eindeutig bestimmen ... sie passen daher nicht in das Schema männlich/weiblich aus einem rein biologischen Fakt, wie ich schon früher anmerkte.Misterfritz hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:19)
Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden, eigentlich genetisch ein eindeutiges Geschlecht? Die äusserlichen Geschlechtsmerkmale mögen ja indifferent sein, aber wie ist das mit der Genetik, also gibt es dort die eindeutige Unterscheidung zwischen XX und XY?
Intersexuelle können ziemlich unterschiedliche Choromosomsätze tragen ... von einem fehlenden Geschlechtschromosom (also statt XX oder XY tragen sie nur ein X Chromosom) oder können ein zusätzliches Geschlechtschromosom tragen (also XXY). Es gibt auch noch einige andere Chromosom-Anomalien die zu Intersexualität führen können. Da muss aber ein Mediziner aufklären, wenn du das noch weiter ausgeführt haben möchtest.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Genau das hat es nicht getan. Das ganze war eine inszenierte Klage. Ein von einer Kampagnengruppe " Dritte Option " ohne Rechtsform und ohne verantwortliche Person im Impressum gepushter Kläger bekommt das gewünschte Urteil. Und für die Gesetzesfindung steht schon eine Studie des "Instituts für Menschenrechte " bereit, zu finden auf der Seite des Familienministeriums. Und dieses Institut führt dann noch ein Jubelinterview mit der Genderwissenschaftlerin und jetzigen Verfassungsrichterin Susanne Baer. Der Kreis schließt sich.Rochhardo hat geschrieben:(08 Nov 2017, 17:38)
Von daher sehe ich das Urteil des BVerfG ganz nüchtern. Das BVerfG hat einmal mehr seiner Aufgabe entsprochen und den Bürger vor der 'Willkür' des Staates geschützt. Jetzt ist die Frage was der Gesetzgeber daraus macht und ob ich mich in Zukunft schämen muss, einfach nur männlich als Geschlecht anzugeben.
Folgen sie den Anweisungen
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ich sehe darin die Bestätigung, dass unsere deutsche Sprache ihrer Zeit weit voraus war. Da gab es ja schon die Geschlechter
männlich, weiblich und sächlich. Bloß wie wird man solcherart Personen ansprechen? Herr, Frau wäre ja dann eine Diskriminierung!
Bei konsequenter Weiterführung dieser Regelung wird es natürlich teuer, Formulare usw. müssen umgeändert werden...
Aber auch jede kleine Gastwirtschaft braucht dann eine weitere Toilettenkategorie neben "Herren" und "Damen"; auch die Mode muss sich dann an die neuen Gegebenheiten anpassen ;-) u.s.w. u.s.f.
männlich, weiblich und sächlich. Bloß wie wird man solcherart Personen ansprechen? Herr, Frau wäre ja dann eine Diskriminierung!
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Eben genau das befürchte ich auch. Allerdings, auch wenn von einem fragwürdigen Verein unterstützt, hat eine intersexuelle Person geklagt und recht bekommen.Ebiker hat geschrieben:(09 Nov 2017, 16:39)
Genau das hat es nicht getan. Das ganze war eine inszenierte Klage. Ein von einer Kampagnengruppe " Dritte Option " ohne Rechtsform und ohne verantwortliche Person im Impressum gepushter Kläger bekommt das gewünschte Urteil. Und für die Gesetzesfindung steht schon eine Studie des "Instituts für Menschenrechte " bereit, zu finden auf der Seite des Familienministeriums. Und dieses Institut führt dann noch ein Jubelinterview mit der Genderwissenschaftlerin und jetzigen Verfassungsrichterin Susanne Baer. Der Kreis schließt sich.
Deswegen habe ich ja auch gesagt, es liegt jetzt am Gesetzgeber ob daraus etwas sinnvolles geschieht, oder einfach jedem Hansel in Zukunft frei steht ein Geschlecht zu erfinden.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ob dann eine vorbildliche und verbindliche Genderquote für Bundes- und Landtage sowie Behörden entsprechend angepasst wird ?
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Bei facebook haben sie Unitoiletten.Wätätä hat geschrieben:(09 Nov 2017, 17:45)
Ich sehe darin die Bestätigung, dass unsere deutsche Sprache ihrer Zeit weit voraus war. Da gab es ja schon die Geschlechter
männlich, weiblich und sächlich. Bloß wie wird man solcherart Personen ansprechen? Herr, Frau wäre ja dann eine Diskriminierung!
Bei konsequenter Weiterführung dieser Regelung wird es natürlich teuer, Formulare usw. müssen umgeändert werden...
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Hier ist schon der der erste Fehler, es gibt keine Hermaphroditen/Zwitter beim Menschen. Dieser Begriff ist sachlich falsch, da er eben die Zweigeschlechtlichkeit meint.Misterfritz hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:19)
Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Da haben sie wohl zufällig fehlerhafte Quellen nachgeschlagen.Alana4 hat geschrieben:(09 Nov 2017, 07:29)
Verschiedenen Quellen, auch dieser, ist zu entnehmen, dass wohl die Geschlechtschromosomen eindeutig sind- ein Mensch ist entweder XX oder XY.
45,X0 → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit Turner-Syndrom (Ullrich-Turner-Syndrom / Monosomie X, d. h. ein X-Chromosom fehlt)
45,Y0 → Karyotyp eines Jungen / Mannes, X-Chromosom fehlt, letal (tödlich)
47,XXY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Klinefelter-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)
47,XYY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Diplo-Y-Syndrom (ein zusätzliches Y-Chromosom)
47,XXX → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit dem Triplo-X-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)
https://de.wikipedia.org/wiki/Karyotyp
Zusätzlich können bei Individuen in unterschiedlichen Körperzellen nicht einheitliche Karyotypen vorkommen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Wie machen die das beim Sport, wenn man weder bei den Frauen noch bei den Männern startberechtigt ist, eine Zuordnung zu den Paralympics diskriminierend ist
und es für eine eigene Liga zu wenige sind?
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Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Caster Semenya startet bei den Frauen.Quatschki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:28)
Wie machen die das beim Sport, wenn man weder bei den Frauen noch bei den Männern startberechtigt ist, eine Zuordnung zu den Paralympics diskriminierend ist
und es für eine eigene Liga zu wenige sind?
http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ja, ist ja schon gut.Cat with a whip hat geschrieben:(09 Nov 2017, 22:26)
Da haben sie wohl zufällig fehlerhafte Quellen nachgeschlagen.
45,X0 → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit Turner-Syndrom (Ullrich-Turner-Syndrom / Monosomie X, d. h. ein X-Chromosom fehlt)
45,Y0 → Karyotyp eines Jungen / Mannes, X-Chromosom fehlt, letal (tödlich)
47,XXY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Klinefelter-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)
47,XYY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Diplo-Y-Syndrom (ein zusätzliches Y-Chromosom)
47,XXX → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit dem Triplo-X-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)
https://de.wikipedia.org/wiki/Karyotyp
Zusätzlich können bei Individuen in unterschiedlichen Körperzellen nicht einheitliche Karyotypen vorkommen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Das verspricht spannende Wettkämpfe.Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)
Caster Semenya startet bei den Frauen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Es wird auf jedenfall spannend zu sehen, was und ob in nächster Zeit einige Dinge evtl. eingeklagt werden.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Für Preisgelder macht man sich schon mal lächerlich. Gäbe es nur Urkunden, wäre ihr das wohl selbst zu blöd.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Wenn die Sportwettkampf-Spinner nur solche Probleme hätten, wäre die Sportwelt in Ordnung. Wegen Doping, Kommerz, Sponsoring und nationalen Eitelkeiten ist sie es aber nicht. Da sollen sie mal lieber erst diese Baustellen aufräumen.Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)
Caster Semenya startet bei den Frauen.
http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Und wenns nur um den Testosteronspiegel geht, dann sollen die Sportfritzen halt Klassen in der Leuchtathletik einführen wie bei den Kraft oder Kampfsportarten. Problem gelöst.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Stört mich nicht. Sollense Mal machenProvokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)
Caster Semenya startet bei den Frauen.
http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ich habe gelernt:Rochhardo hat geschrieben:(09 Nov 2017, 10:20)
Das kann man bei intersexuellen Menschen in der Tat nicht eindeutig bestimmen ... sie passen daher nicht in das Schema männlich/weiblich aus einem rein biologischen Fakt, wie ich schon früher anmerkte.
Intersexuelle können ziemlich unterschiedliche Choromosomsätze tragen ... von einem fehlenden Geschlechtschromosom (also statt XX oder XY tragen sie nur ein X Chromosom) oder können ein zusätzliches Geschlechtschromosom tragen (also XXY). Es gibt auch noch einige andere Chromosom-Anomalien die zu Intersexualität führen können. Da muss aber ein Mediziner aufklären, wenn du das noch weiter ausgeführt haben möchtest.
Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich
Stimmt das nicht mehr?
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Das hat noch nie gestimmt.garfield336 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 23:17)
Ich habe gelernt:
Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich
Stimmt das nicht mehr?
Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.
Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Naja ohne X ist man ja nicht Lebensfähig.Rochhardo hat geschrieben:(14 Nov 2017, 11:14)
Das hat noch nie gestimmt.
Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.
Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Andernfalls kann man ohne Y definitiv keine Spermien produzieren.Rochhardo hat geschrieben:(14 Nov 2017, 11:14)
Das hat noch nie gestimmt.
Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.
Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Mal abgesehen davon, was dazu schon gesagt wurde. Die Chromosomen alleine maches es ja auch nicht. So gibt es Menschen mit xy, die aber große Mengen Testosteron produzieren. Und damit männliche primäre Geschlechtsmerkmale. Was nun? Frau mit Pimmel, oder wie? Alles sehr kompliziert.garfield336 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 23:17)
Ich habe gelernt:
Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich
Stimmt das nicht mehr?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Doch hat es - in gewisser Weise. Intersexualität ist kein weiteres Geschlecht, sondern indifferent, aufgrund von Chromosomenanomalien.Humelix33 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 21:32)
War klar, das es in diesem Bereich landet, was nämlich total falsch ist, und nichts mit dem Genderquatsch zu tun hat, der auf der sozialen Ebene abläuft.
Wie schon geschrieben, wurde die Klage von einer Gruppe/Kampagne inszeniert, die durch niemanden vertreten wird, bei der es keine(n) Ansprechpartner gibt.
Intersexuelle Menschen gibt es schätzungsweise 80.000 in Deutschland, also weniger als 1 Promille der Bevölkerung.
Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen" und 2. sehen die "Aktivisten" der Kampagne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur als ersten Schritt. Ihnen geht es darum
"... dass sowohl durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch durch Art. 3 Abs. 3 GG die “geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind” geschützt ist, ernst zu nehmen und bei der anstehenden Reform darauf zu achten, dass alle betroffenen Personenkreise unabhängig von der jeweiligen biologischen Konstitution ..."
Quelle
Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.
Zudem wird von den "Aktivisten" der Kampagne behauptet, es gäbe keine natürlichen Geschlechter bzw nicht (nur) zwei Geschlechter, vielmehr handele es sich dabei um eine "... nur eine zur damaligen Zeit geltende Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Geschlecht."
Quelle
Womit wir dann ganz eindeutig beim Genderquatsch wären.
Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
das ist auch meine Meinung, denn hier hat der Gesetzgeber einfach geschlafen.Perdedor hat geschrieben:(08 Nov 2017, 17:37)
Naja. Die additive Mischung von Gelb und Rot nennt man üblicherweise "Orange" und nicht "unklar".
Es ist etwas enttäuschend zu sehen, wie das Verfassungsgericht mal wieder eine Selbstverständlichkeit einfordern muss. Die Politik hätte hier schon längst gehandelt haben sollen.
es betrifft zwar nur eine kleine Minderheit, aber fuer diese ist es sehr wichtig ein drittes Geschlecht eintragen zu koennen
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Und die sind rein zufällig sehr gut vernetzt mit der Ex.- Genderforscherin und jetzt Verfassungsrichterin Susanne Baer. Und besonders pikand Der die das Beschwerdeführende Vanja wäre sehr wahrscheinlich überhaupt nicht beschwerdeberechtigt gewesen da er sie es wahrscheinlich gar nicht unter das Urteil fällt.Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 14:44)
Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen"
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.Dark Angel hat geschrieben: Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Dem möchte ich mich rundum anschließen.Dark Angel hat geschrieben:(15 Nov 2017, 14:44)
Doch hat es - in gewisser Weise. Intersexualität ist kein weiteres Geschlecht, sondern indifferent, aufgrund von Chromosomenanomalien.
Wie schon geschrieben, wurde die Klage von einer Gruppe/Kampagne inszeniert, die durch niemanden vertreten wird, bei der es keine(n) Ansprechpartner gibt.
Intersexuelle Menschen gibt es schätzungsweise 80.000 in Deutschland, also weniger als 1 Promille der Bevölkerung.
Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen" und 2. sehen die "Aktivisten" der Kampagne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur als ersten Schritt. Ihnen geht es darum
"... dass sowohl durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch durch Art. 3 Abs. 3 GG die “geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind” geschützt ist, ernst zu nehmen und bei der anstehenden Reform darauf zu achten, dass alle betroffenen Personenkreise unabhängig von der jeweiligen biologischen Konstitution ..."
Quelle
Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.
Zudem wird von den "Aktivisten" der Kampagne behauptet, es gäbe keine natürlichen Geschlechter bzw nicht (nur) zwei Geschlechter, vielmehr handele es sich dabei um eine "... nur eine zur damaligen Zeit geltende Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Geschlecht."
Quelle
Womit wir dann ganz eindeutig beim Genderquatsch wären.
Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
Das Urteil rein für die betroffenen Menschen ist zu begrüßen, aber schon die Statements des Gerichtssprechers und des Kommentators (siehe bloß die Tagesschau von diesem Tag gleich zu Beginn) ließen darauf schließen, dass über "Persönlichkeitsrechte" die Tür einen Spalt für jene geöffnet wurde, die jenseits biologischer Tatsachen ihr konstruktivistisches "Geschlecht" verrechtlichen lassen wollen. Über sein Geschlecht zu entscheiden wird über den Weg des Menschenrechts laufen.
Zuletzt geändert von Sextus Ironicus am Mi 15. Nov 2017, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
… habe ich mich sorgsam bemüht, menschliche Tätigkeiten nicht zu verlachen, nicht zu beklagen und auch nicht zu verdammen, sondern zu begreifen. (Spinoza)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Bist Du von diesem Urteil irgendwie persönlich betroffen, ändert sich für Dich dadurch irgendetwas?Ebiker hat geschrieben:(15 Nov 2017, 15:58)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Welches durch die Verfassung garantierte Grundrecht wurde verletzt ?Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:13)
Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Kannst du das mal ein wenig ausführen?Ebiker hat geschrieben:(15 Nov 2017, 15:58)
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Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Hat das BVerfG doch erläutert. Einfach mal lesen:Ebiker hat geschrieben: Welches durch die Verfassung garantierte Grundrecht wurde verletzt ?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Mich würde ja Mal interessieren was allein die Naturwissenschaften zum 3. Geschlecht des Homo Sapiens sagen .pikant hat geschrieben:(15 Nov 2017, 15:00)
das ist auch meine Meinung, denn hier hat der Gesetzgeber einfach geschlafen.
es betrifft zwar nur eine kleine Minderheit, aber fuer diese ist es sehr wichtig ein drittes Geschlecht eintragen zu koennen
Solange es biologisch da keine einleuchtende Erklärung gibt wurde allein von der Politik und Justiz ein 3. Geschlecht unserer Art zugefügt
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Intersexualit%C3%A4tkrone hat geschrieben: Mich würde ja Mal interessieren was allein die Naturwissenschaften zum 3. Geschlecht des Homo Sapiens sagen .
Keine Ursache.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Da les ich nix von der biologischen Feststellung eines 3. Geschlechtes.Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 17:41)
https://de.wikipedia.org/wiki/Intersexualit%C3%A4t
Keine Ursache.
Da steht was von Krankheit und genetischen mißbildungen
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Gleich der erste Satz.krone hat geschrieben: Da les ich nix von der biologischen Feststellung eines 3. Geschlechtes.
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."
Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Zuletzt geändert von Perdedor am Mi 15. Nov 2017, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Genetische Fehlbildungen machen doch nicht gleich eine neue Art der Homo SapiensPerdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:07)
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."
Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Da geht bei dir einiges durcheinander:krone hat geschrieben: Genetische Fehlbildungen machen doch nicht gleich eine neue Art der Homo Sapiens
Homo Sapiens ist eine Art (Spezies). Es gibt keine weitere rezente Art der Gattung homo, sondern nur die eine, eben homo sapiens.
Individuen der Art Homo Sapiens lassen sich aber nicht alle eindeutig zwei Geschlechtern zuordnen. Es gibt eben Intersexuelle Menschen. Diese sind nicht eindeutig Mann oder Frau.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ein 3 .Geschlecht wäre eine neue ArtPerdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:13)
Da geht bei dir einiges durcheinander:
Homo Sapiens ist eine Art (Spezies). Es gibt keine weitere rezente Art der Gattung homo, sondern nur die eine, eben homo sapiens.
Individuen der Art Homo Sapiens lassen sich aber nicht alle eindeutig zwei Geschlechtern zuordnen. Es gibt eben Intersexuelle Menschen. Diese sind nicht eindeutig Mann oder Frau.
Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Falsch. Auch Intersexuelle gehören zur Art Homo Sapiens.krone hat geschrieben: Ein 3 .Geschlecht wäre eine neue Art
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 16:13)
Nein. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass Grundrechte auch für Minderheiten gelten, selbst wenn diese nur ein Promille ausmachen.
Bei der Klage bzw dem Urteil geht es gerade nicht um verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, sondern um persönliche Befindlichkeiten.
Biologisch gibt es nunmal nur zwei Geschlechter, weil exakt zwei Geschlechter für die sexuelle Reproduktion notwendig sind.
Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Ich habe es oben verlinkt. Nochmal:Dark Angel hat geschrieben: Welche Grundrechte - GG Art 1 bis 20 - gelten denn für Minderheiten nicht?
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html
Irrelevant.Dark Angel hat geschrieben: Intersexuelle mit einer bestimmten Chromosomenkombination sind nicht reproduktionsfähig.
Intersexuelle lassen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen. Trotzdem sind es Menschen und auch für sie gilt das GG.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Intersexualität - (irgendwo) zwischen - bedeutet schlicht aufgrund genetischer Defekte nicht eindeutig zuordenbar = indifferent.Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:07)
Gleich der erste Satz.
"Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können."
Nicht Mann, nicht Frau -> etwas anderes.
Ob du es nun "3. Geschlecht" nennen willst oder "Inter" oder sonstwas ist unerheblich. Es geht um genau diese Menschen (medizinisch anerkannt).
Und "nicht eindeutig zuordenbar" ist nicht gleichbedeutend mit "etwas anderes".
Wenn es - wie behauptet - nur darum geht, einer Minderheit gerecht zu werden, sie vor (gefühlter/eingebildeter) Diskriminierung zu schützen, dann soll auch ganz eindeutig im Personenstandsregister neben "männlich" und "weiblich" eben "intersexuell" eingetragen werden, aber genau das wollen die Beschwerdeführer eben auch nicht.
Ganz im Gegenteil, wenn einer meint, er wäre weder Mann noch Frau, sondern Russels singende Teekanne, dann will der genau das ins Personenstandregister eingetragen haben.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Niemand hat behahuptet, dass sie keine Menschen wären. Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"Perdedor hat geschrieben:(15 Nov 2017, 18:33)
Ich habe es oben verlinkt. Nochmal:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-095.html
Irrelevant.
Intersexuelle lassen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen. Trotzdem sind es Menschen und auch für sie gilt das GG.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Es bedeutet: Weder das eine noch das andere.Dark Angel hat geschrieben: Intersexualität - (irgendwo) zwischen - bedeutet schlicht aufgrund genetischer Defekte nicht eindeutig zuordenbar = indifferent.
Orange liegt (irgendwo) zwischen Gelb und Rot. Es ist also weder Gelb noch Rot.
Selbstverständlich bedeutet es das.Dark Angel hat geschrieben: Und "nicht eindeutig zuordenbar" ist nicht gleichbedeutend mit "etwas anderes".
Wenn du eine Mahlzeit weder Fisch noch Fleisch zuordnen kannst (und es nicht nur an deiner mangelnden Kompetenz liegt), dann ist es offenbar etwas anderes.
Doch. Genau das war gewollt. Es sollte "inter/divers" eingetragen werden.Dark Angel hat geschrieben: Wenn es - wie behauptet - nur darum geht, einer Minderheit gerecht zu werden, sie vor (gefühlter/eingebildeter) Diskriminierung zu schützen, dann soll auch ganz eindeutig im Personenstandsregister neben "männlich" und "weiblich" eben "intersexuell" eingetragen werden, aber genau das wollen die Beschwerdeführer eben auch nicht.
Hast du es inzwischen nachgelesen?Dark Angel hat geschrieben: Genau darum ja die Frage "welche Grundrechte werden verletzt bzw nicht gewährleistet?"
Arbeit. Leben. Zukunft.