Wobei der Karfreitag wohl eher in der evangelischen Kirche als höchster Feiertag gilt. In der katholischen ist das nicht so. In Ländern wie Österreich oder Italien mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist der Karfreitag gar ein vollkommen normaler Arbeitstag.Troh.Klaus hat geschrieben:(23 Dec 2020, 13:30)
Im Übrigen gilt das Tanzverbot auch an den nicht-katholischen stillen Feiertagen Volkstrauertag und Totensonntag.
Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ach so!Troh.Klaus hat geschrieben:(23 Dec 2020, 13:30)
Der Ausgangspunkt war dieses Statement:
Es ging also eindeutig nicht mehr nur um das Tanzverbot am Karfreitag, sondern um die öffentliche "tanzende Religionsausübung" an sich.
Mir persönlich ist das Tanzverbot wurscht. Wenn Leute tanzen wollen, sollen sie's halt tun. Hat allerdings dann nichts mit "tanzender Religionsausübung" zu tun. Die wäre ja nur tangiert, wenn z.B. ein Sufi-Derwisch am Karfreitag seinen Dreh-Tanz nicht ausführen dürfte. Und da würden dann bei entsprechender Auslegung die Feiertagsgesetze der Länder gegen die Freiheit der Religionsausübung des Grundgesetzes antreten. Ich schätze, da hätte der Sufi-Derwisch beste Chancen.
Im Übrigen gilt das Tanzverbot auch an den nicht-katholischen stillen Feiertagen Volkstrauertag und Totensonntag.
So oder so,
bei den Hindus würde den Tanz niemand als frevelhaft ansehen.
Im kosmischen Tanz erhält Gott Shiva die Welt in Bewegung.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Dafür denjenigen, derenthalben Dir diese freien Tage zukommen, einmalig im Jahr das hier diskutierte Entgegenkommen zu zeigen, ist dann aber zuviel verlangt?Billie Holiday hat geschrieben:(23 Dec 2020, 09:41)
(...)
Natürlich nehme ich die freien Tage gern mit...wäre ja bekloppt, wenn nicht.
Sorry, liebe Billie, aber über solch einseitig ausgeprägte "Nehmerqualitäten" verfüge ich offenbar nicht. Da muss in meinem Leben wohl an irgendeiner Stelle etwas schief gelaufen sein ...
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Da hat das eine mit den anderen auch nichts zu tun.Kritikaster hat geschrieben:(24 Dec 2020, 06:59)
Dafür denjenigen, derenthalben Dir diese freien Tage zukommen, einmalig im Jahr das hier diskutierte Entgegenkommen zu zeigen, ist dann aber zuviel verlangt?
Sorry, liebe Billie, aber über diese einseitig ausgeprägten "Nehmerqualitäten" verfüge ich offenbar nicht. Da muss in meinem Leben wohl an irgendeiner Stelle etwas schief gelaufen sein ...
Gut, ich betrachte das ja aus Seiten des Arbeitgebers.
Gut, ich gönne meinen Angestellten natürlich auch einen Feiertag.
Und auch okay, wenn dieser Feiertag einen mythologischen Hintergrund hat.
Aber an einem Feiertag wiederum sollte man dann doch tun und lassen können,
was man so will, wenn man frei hat.
Und eignet sich denn nicht gerade ein freier Freitag, mal ins Wochenende reinzufeiern?
Oder wie steht es um die einseitig ausgeprägten "Nehmerqualitäten" bei den religiösen Menschen,
wenn sie von den nicht religiösen Menschen eine private Besinnlichkeit für einen mythologischen Tag einfordern?
Könnten dann nicht auch die Atheisten für ihre Befindlichkeit einen "Tag des Atheismus",
also einen Kirchen- und gebetsfeien Tag im Jahr einfordern?
Ich meine einen Tag, wo stattfindende Bibelkreise, Tischgebete, Kirchenbesuche unter Strafe gestellt werden,
und auch Bibel-TV darf einen Tag nichts religiöses ausstrahlen,
weil das die Befindlichkeiten der Atheisten zum "Tag des Atheismus" sonst stören würde.
Nur ein einziger Tag im Jahr, wäre das zu viel verlangt?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Warum fasst man die religiösen Themen nicht mal langsam in einem Strang zusammen? Letztendlich dreht es sich immer um dieselben Themen und diese drehen sich im Kreise.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Der Vergleich hinkt natürlich. Du kannst am Karfreitag zuhause schließlich auch veranstalten, was Du möchtest.Papaloooo hat geschrieben:(24 Dec 2020, 07:42)
Da hat das eine mit den anderen auch nichts zu tun.
Gut, ich betrachte das ja aus Seiten des Arbeitgebers.
Gut, ich gönne meinen Angestellten natürlich auch einen Feiertag.
Und auch okay, wenn dieser Feiertag einen mythologischen Hintergrund hat.
Aber an einem Feiertag wiederum sollte man dann doch tun und lassen können,
was man so will, wenn man frei hat.
Und eignet sich denn nicht gerade ein freier Freitag, mal ins Wochenende reinzufeiern?
Oder wie steht es um die einseitig ausgeprägten "Nehmerqualitäten" bei den religiösen Menschen,
wenn sie von den nicht religiösen Menschen eine private Besinnlichkeit für einen mythologischen Tag einfordern?
Könnten dann nicht auch die Atheisten für ihre Befindlichkeit einen "Tag des Atheismus",
also einen Kirchen- und gebetsfeien Tag im Jahr einfordern?
Ich meine einen Tag, wo stattfindende Bibelkreise, Tischgebete, Kirchenbesuche unter Strafe gestellt werden,
und auch Bibel-TV darf einen Tag nichts religiöses ausstrahlen,
weil das die Befindlichkeiten der Atheisten zum "Tag des Atheismus" sonst stören würde.
Nur ein einziger Tag im Jahr, wäre das zu viel verlangt?
Aber mit einem Tag, der Atheismus gewidmet wäre, hätte ich grundsätzlich ebenso wenig ein Problem. ICH bin es nicht, der hier einseitig geprägt ist.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nur bedingt, denn an einem Feiertag gelten ja andere Regeln:Kritikaster hat geschrieben:(24 Dec 2020, 07:47)
Der Vergleich hinkt natürlich. Du kannst am Karfreitag zuhause schließlich auch veranstalten, was Du möchtest.
Aber mit einem Tag, der Atheismus gewidmet wäre, hätte ich grundsätzlich ebenso wenig ein Problem. ICH bin es nicht, der hier einseitig geprägt ist.
Der Verstoß wäre hier die Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen mit der Konsequenz von bis zu 5.000 Euro Strafe.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ich wünschte nur, ich wüßte, was genau die Gläubigen hindert, ihren Feiertag zu begehen. Bzw. jemand könnte glaubhaft erklären, worin genau die große Störung besteht. Was genau stört, wenn ganz woanders ein Club geöffnet hat. Konkretes kommt da weniger als ein diffuses Gefühl von Rücksichtslosigkeit, wobei unklar ist, worauf genau Rücksicht genommen werden muß. Immer noch wird kein Gläubiger an etwas gehindert.Kritikaster hat geschrieben:(24 Dec 2020, 06:59)
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Sorry, liebe Billie, aber über solch einseitig ausgeprägte "Nehmerqualitäten" verfüge ich offenbar nicht. Da muss in meinem Leben wohl an irgendeiner Stelle etwas schief gelaufen sein ...
Besagter freier Tag wird immer noch von meinem AG entlohnt und nicht von der Kirche, und sowohl er als auch ich sind gezwungen, an diesem Tag freizuhaben. Dass ich mich darüber nicht beklage, ist nur menschlich. Ich bin bloß ein Mensch und keine Heilige. Ich arbeite für meinen Lebensunterhalt und bin froh, mal nicht arbeiten zu müssen. Das dürfte übrigens sehr vielen Gläubigen auch so gehen. Natürlich klingt es besser, brav in die Kirche zu gehen, als auszuschlafen und mit den Lieben mittags zu frühstücken.
Keine Sorge, bei dir ist überhaupt nichts schiefgelaufen, du nimmst halt auf religiöse Befindlichkeiten traditionell wie auch erwartet Rücksicht, andere fragen mal höflich nach, wieso, weshalb, warum.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wir müssen über muslimische Feiertage sprechen!Kritikaster hat geschrieben:(24 Dec 2020, 06:59)
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Warum ist das Zuckerfest kein Feiertag in Deutschland?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ja, allerdings, zumal ich von dem freien Tag nichts habe, sie können doch aufführen, was sie wollen, aber ich auch.Kritikaster hat geschrieben:(24 Dec 2020, 06:59)
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Tschaaa,Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(25 Dec 2020, 09:08)
Wir müssen über muslimische Feiertage sprechen!
Warum ist das Zuckerfest kein Feiertag in Deutschland?
Mehr als jeder zwanzigste in Deutschland ist eine Muslim. Wenn es zwanzig christliche Feiertage gibt, sollte es zumindest auch einen muslimischen Feiertag geben!
Bisher müssen sich Muslime am Zuckerfest extra freinehmen. Ist das gerecht? Den Christen wird das nicht zugemutet!
die Muslime sind halt unflexibel. Sollten sie doch ihr Zuckerfest doch zu Ostern oder Pfingsten legen, die Tage haben sie ja auch frei.
Haben die Christen ja früher auch so gehandhabt, dass sie sich den germanischen Feste angepasst haben
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Och eine Ex-Angestellt von mir hatte zu Ramadan auf wundersame Weise,Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(25 Dec 2020, 09:08)
Wir müssen über muslimische Feiertage sprechen!
Warum ist das Zuckerfest kein Feiertag in Deutschland?
Mehr als jeder zwanzigste in Deutschland ist eine Muslim. Wenn es zwanzig christliche Feiertage gibt, sollte es zumindest auch einen muslimischen Feiertag geben!
Bisher müssen sich Muslime am Zuckerfest extra freinehmen. Ist das gerecht? Den Christen wird das nicht zugemutet!
einen zweiwöchentlichen Magen-Darm-Infekt.
Wenn ich einen bekomme,
dann lass ich mir schnell eine MCP-Spritze vom Hausarzt verpassen,
dann geht der Magenausgangspörtner auf (kein Kotzen mehr)
dann esse ich einen taglang nichts,
um keinen Nachschub zu leisten (kein Dünnpfiff mehr),
und am nächsten Tag kann ich schon wieder arbeiten.
Muss ja nicht gleich so sein, aber 2 Wochen, ich weiß ja nicht.
Ne Urlaub nehmen, das kann man ja schon!
Wenn man als Christ in einem Land mit überwiegend Andersgläubigen zu Weihnachten keinen Feiertag hat,
dann nimmt man dort ja auch Urlaub, wenn man freihaben will.
Ach ja, apropos, es gibt inzwischen doch auch viele Reichsbürger, Identitäre und Neonazis.
Am 20.04. ist der Geburtstag vom Adolf.
Würden die sich nicht auch um einen Feiertag freuen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Geben soll zwar seliger sein denn nehmen, aber das muss am Ende natürlich jede selbst wissen.Umetarek hat geschrieben:(25 Dec 2020, 09:44)
Ja, allerdings, zumal ich von dem freien Tag nichts habe, sie können doch aufführen, was sie wollen, aber ich auch.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Es hat nur nichts mit Geben zu tun,Kritikaster hat geschrieben:(25 Dec 2020, 13:50)
Geben soll zwar seliger sein denn nehmen, aber das muss am Ende natürlich jede selbst wissen.
wenn ich etwas verboten bekomme. D.h. ich verzichte ja nicht freiwillig auf etwas.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Karussellfahrten sind aufgrund Corona abgesagt.Misterfritz hat geschrieben:(25 Dec 2020, 14:11)
Es hat nur nichts mit Geben zu tun,
wenn ich etwas verboten bekomme. D.h. ich verzichte ja nicht freiwillig auf etwas.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Hör mir auf, ich hatte schon Spaß genug mit Christen in der Grundschule meiner Kinder, das reicht für zwei Leben...Kritikaster hat geschrieben:(25 Dec 2020, 13:50)
Geben soll zwar seliger sein denn nehmen, aber das muss am Ende natürlich jede selbst wissen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ich amüsiere mich mitlerweile auch wegen dieser gebetsmühlenartigen Dauerdiskussion, wenngleich bei mir vermutlich andere Aspekte für Erheiterung sorgen als bei Dir.Umetarek hat geschrieben:(25 Dec 2020, 18:07)
Hör mir auf, ich hatte schon Spaß genug mit Christen in der Grundschule meiner Kinder, das reicht für zwei Leben...
Aber das ist ja auch gut so.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nein, an den Tagen, an denen sich Christen anmaßen, dem Rest der Bevölkerung voschreiben zu müssen, dass diese nicht öffentlich tanzen darf.Troh.Klaus hat geschrieben:(23 Dec 2020, 12:31)
Die Verteidiger des Tanzverbots verbieten ganzjährig die "tanzende Religionsausübung"?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Hm, also an diesen speziellen christlichen Anmaßungstagen wie z.B. Karfreitag und Volkstrauertag steht bei dem Rest der Bevölkerung die Religionsausübung in Form von Tanzen auf dem Programm? Welche Religionen wären das denn so?GottlosGlücklich hat geschrieben:(02 Jan 2021, 21:25)
Nein, an den Tagen, an denen sich Christen anmaßen, dem Rest der Bevölkerung voschreiben zu müssen, dass diese nicht öffentlich tanzen darf.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Hinduismus zB. Dort gilt der Tanz als heilig.Troh.Klaus hat geschrieben:(02 Jan 2021, 21:41)
Hm, also an diesen speziellen christlichen Anmaßungstagen wie z.B. Karfreitag und Volkstrauertag steht bei dem Rest der Bevölkerung die Religionsausübung in Form von Tanzen auf dem Programm? Welche Religionen wären das denn so?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Und Hindus dürfen an Karfreitag oder dem Volkstrauertag keine religiösen Tänze öffentlich ausüben?GottlosGlücklich hat geschrieben:(02 Jan 2021, 22:46)
Hinduismus zB. Dort gilt der Tanz als heilig.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Gibt es nun Tanzverbot oder nicht?Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 00:27)
Und Hindus dürfen an Karfreitag oder dem Volkstrauertag keine religiösen Tänze öffentlich ausüben?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Auf den von Dir genannten Fall bezogen wäre das gerichtlich zu überprüfen, wenn Du damit das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt siehst. Ist das ausserhalb Bayern https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ag-bayern/ schon einmal geschehen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG sind in mehreren Bundesländern "Heidenspaß- Partys" an Karfreitag genehmigt worden. Mit der Auflage, dass das Tanzen Ausdruck der Abgrenzung ggü des Christentums ist.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 03:30)
Auf den von Dir genannten Fall bezogen wäre das gerichtlich zu überprüfen, wenn Du damit das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt siehst. Ist das ausserhalb Bayern https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ag-bayern/ schon einmal geschehen?
Dieses Urteil war ein Meilenstein.
Ob Hindus aber ihre religiösen Tänze aufführen dürfen oder religiös diskriminiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Gilt es als "klare Abgrenzung zum Christentum", wenn man tänzerisch anderen Göttern huldigt?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Für eine rechtlich fundierte Antwort solltest Du dazu unsere weltlichen Verfassungsrichter befragen. Die kümmern sich um sowas.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 10:45)
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG sind in mehreren Bundesländern "Heidenspaß- Partys" an Karfreitag genehmigt worden. Mit der Auflage, dass das Tanzen Ausdruck der Abgrenzung ggü des Christentums ist.
Dieses Urteil war ein Meilenstein.
Ob Hindus aber ihre religiösen Tänze aufführen dürfen oder religiös diskriminiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Gilt es als "klare Abgrenzung zum Christentum", wenn man tänzerisch anderen Göttern huldigt?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Artikel 3 GG spricht da eine eindeutige Sprache.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 10:49)
Für eine rechtlich fundierte Antwort solltest Du dazu unsere weltlichen Verfassungsrichter befragen. Die kümmern sich um sowas.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Unsere Verfassung ist nicht auf Rosinenpickerei einseitig interpretierender Streitparteien ausgelegt.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:00)
Artikel 3 GG spricht da eine eindeutige Sprache.
Das BVerfG ist die Instanz, die bei widerstreitenden Verfassungsgütern abzuwägen und zu entscheiden hat. Wer seine Auffassung dieser Instanz nicht zur Entscheidung vorlegt, dem nutzt, vollkommen zu Recht, am Ende eigene Rechthaberei in keiner Weise.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass das GG konsequent ohne christliche Rosinen angewendet wird.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:20)
Unsere Verfassung ist nicht auf Rosinenpickerei einseitig interpretierender Streitparteien ausgelegt.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Gibt es ein Verbot religiöser Tänze z.B. am Volkstrauertag? Hat man der hinduistische Gemeinde, um konkret zu bleiben, höchst-richterlich verboten, ihre religiösen Tänze an Karfreitag auszuüben? Muss ein Sufi am Volkstrauertag die Füße still halten, weil ihm das entgegen dem Verfassungsrecht auf freie Religionsausübung verboten ist, und ist das in einem entsprechenden Urteil des BVerfG so fest gehalten?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 02:12)
Gibt es nun Tanzverbot oder nicht?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wieviele Hindus gibt es eigentlich in D, die Wert aufs Tanzen direkt am Karfreitag legen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot im öffentlichen Raum gibt?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass das GG konsequent ohne christliche Rosinen angewendet wird.
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Keine Ahnung, aber es gibt ja genug Leute, die sich sehr gern alles verbieten lassen und Nachfragen nicht dulden wollen. Ganz im Sinne der Kirchen.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:22)
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Kommt auf die Muslime an, ich würde behaupten strenggläubige Sufi sehen das anders.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:22)
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ich weiß es nicht. Und eigentlich ist das ja auch gar nicht das Thema hier. Aber GottlosGlücklich hat ja darauf bestanden, dass die Christen, also genau genommen die Katholische Kirche in Deutschland, mit ihrem Tanzverbot die Religionsausübung anderer Bekenntnisse behindern würden, sogar an nicht-kirchlichen Feiertagen wie dem Volkstrauertag. Das soll er dann aber auch hinreichend belegen.Billie Holiday hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:14)
Wieviele Hindus gibt es eigentlich in D, die Wert aufs Tanzen direkt am Karfreitag legen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 14:12)
Ich weiß es nicht. Und eigentlich ist das ja auch gar nicht das Thema hier. Aber GottlosGlücklich hat ja darauf bestanden, dass die Christen, also genau genommen die Katholische Kirche in Deutschland, mit ihrem Tanzverbot die Religionsausübung anderer Bekenntnisse behindern würden, sogar an nicht-kirchlichen Feiertagen wie dem Volkstrauertag. Das soll er dann aber auch hinreichend belegen.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verwehren wie ihnen diese?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 15:57)
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wenn wie bei den Hindus der Tanz Zeichen der Religionsausübung ist, ja.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:26)
Wenn wie bei den Hindus der Tanz Zeichen der Religionsausübung ist, ja.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:33)
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:35)
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:44)
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die dürfen doch.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:42)
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:46)
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:47)
Die dürfen doch.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Was hat der Vatikan damit zu tun? Außer dass er in Rom liegt?Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:49)
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
... alle die Rechtsprechung des BVerfG in Gänze zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, anstatt diese mit wohlfeilen Worten zu ignorieren.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass (...)
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ein Hindu Tempel ist letztlich genauso öffentlich wie eine Kirche oder ein Tanzclub. Wenn das eine erlaubt ist, warum nicht das andere?Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.Sungawakan an GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
Außerhalb der Glaubensgemeinschaft darf das aber keine Macht haben.
Mit demselben Recht können sonst auch andere Religionen einen "Gedenktag" fordern,
an dem gewisses Handeln zu unterbleiben hat.
Wir sind doch hier nicht im Trollhouse!