Alle die sich in Sachen "Kirchen" einen anderen Status wünschen, müssen jetzt stark sein - und womöglich mal mehr lesen als ein zwei Zeilen. Zum Glück nicht bei mit, aber
HIER (sicher schon etwas älter)
Eine Sammlung der "aktuellen Zustände"
Quelle DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ "Konkordate und evangelische Kirchenverträge" sozusagen "straight from the horse's mouth".
Oder das zuständige WIKI :
WIKI : Reichskonkordat Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es wird auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig betrachtet.
Besonders interessant :
Im daraufhin erlassenen Konkordatsurteil vom 26. März 1957
stellte das Bundesverfassungsgericht fest, es könne als nationales Gericht nicht die völkerrechtliche Wirksamkeit zwischen den Vertragsparteien (Außenverhältnis) entscheiden.
Es könne aber die innerstaatliche Wirksamkeit am Maßstab des Grundgesetzes messen.
Das Reichskonkordat sei gültig zustande gekommen, die Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt durch
Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath und Reichsminister des Innern Frick geschah am 12. September 1933.
Dabei stellte das Gericht zunächst fest, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist.
Da ungeachtet der massiven Vertragsverletzungen seitens des nationalsozialistisch regierten Deutschlands das Konkordat nie gekündigt worden sei, sondern vielmehr diese Verletzungen gerügt wurden, bestehe das Konkordat nach wie vor fort und binde die Bundesrepublik.
Diesen Vertrag müsste (um Neuverhandlungen zu erzwingen) von der Bundesrepublik Deutschland (einseitig) gebrochen werden.
Das Konkordat selbst "zementiert" in Artikel 18 und 33 sehr geschickt die Fortdauer von Leistungen die sich aus der immer noch ungeklärten 1806 vom damaligen "Bundestag" vertagten Entschädigungsleistungen die durch die vorausgegangene Säkularisierung und den damit verbundenen Enteignungen von Kirchenbesitz.
Artikel 18
Falls die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die katholische Kirche abgelöst werden sollten, wird vor der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustellenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches Einvernehmen herbeigeführt werden.
Zu den besonderen Rechtstiteln zählt auch das rechtsbegründete Herkommen. Die Ablösung muß den Ablösungsberechtigten einen angemessenen Ausgleich für den Wegfall der bisherigen staatlichen Leistungen gewähren.
Artikel 33
Die auf kirchliche Personen oder kirchliche Dinge bezüglichen Materien, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, werden für den kirchlichen Bereich dem geltenden kanonischen Recht gemäß geregelt.
Sollte sich in Zukunft wegen der Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung dieses Konkordates irgendeine Meinungsverschiedenheit ergeben, so werden der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich im gemeinsamen Einvernehmen eine freundschaftliche Lösung herbeiführen.
FAZIT - kommt kein
"freundschaftliches Einvernehmen" bzw. "gemeinsamen Einvernehmen" zustande, gilt der Vertrag bis zum St.Nimmerleinstag
Ach ja - wer sonst noch :
Artikel 32
Es herrscht Einverständnis darüber, daß vom Reich bezüglich der nichtkatholischen Konfessionen gleiche Regelungen betreffend parteipolitische Betätigung veranlaßt werden.
Das den Geistlichen und Ordensleuten Deutschlands in Ausführung des Artikels 32 zur Pflicht gemachte Verhalten bedeutet keinerlei Einengung der pflichtmäßigen Verkündung und Erläuterung der dogmatischen und sittlichen Lehren und Grundsätze der Kirche.
Damit war die Evangelische Kirche, die "Altkatholische Kirche" und die "Jüdischen Gemeinden" gemeint, mit letzteren hatte der unterzeichnende Reichskanzler Herr H. schon eigene Pläne und konnte das Gewünschte ohne Bedenken zusagen.
Defakto wird die Trennung von Kirche und Staat damit weitgehend ausgehebelt, bzw. es existieren auf dem selben Territorium unterschiedliche "Gebilde" die nicht nur von der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch durch vergleichbare Staatskirchenverträge beidseitig anerkannt sind.
Ja, so sieht beim näheren Hinschauen Religionsfreiheit aus - jeder darf glauben was er will - alle Religionen und Weltanschauungen sind gleichberechtigt - etwa wie "beide Beine sind gleich lang - besonders das Rechte...
Von wegen "e.V" - der Papst als 1. Vorsitzender - oh Gott.....
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)