Das bedeutet, das bei Scheidungen, im Erbrecht und in anderen Teilen des zivilen Rechtes die Scharia angewandt werden kann.
Die Parallelgesellschaften drängen in anderen Ländern, demnächst auch in D, auf ihre eigenen Gesetze. So wurde in Koenhagen vorgeschlagen, die Scharia in einigen Stadtteilen einzuführen.
http://www.pi-news.net/2009/06/verstuem ... more-68864
Hier ein weiteres Beispiel der Scharia für die Verharmloser im Forum: wo ist die Grenze zwischen "guter" und "Böser" Scharia? Gibt es mehrere Scharien/Scharias, die eine gemäßigt-westlich, die andere dumpf-steinzeitlich?
Ich behaupte nein, es gibt nur eine Scharia, die natürlich unterschieldich ausgelegt werden kann, die im Endeffekt aber auf Handabhacken und Steinigen zielt.
http://www.derprophet.info/inhalt/sharia.htm
Für die, die sich genauer über die Scharia, die bald schon in Europa EInzug halten wird, informieren wollen, hier ein schöner Link.
Wie nachfolgende Definition ausführt, regelt die islamische Rechtsordnung alle Belange des Menschen und zwar sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Das umfasst sowohl Bestimmungen zur Körperpflege, den familiären Verhaltenskodex, die peinliche Reglementierung aller religiösen Aufgaben als auch Bestimmungen zu Handels- Familien- und Strafrecht. "Das islamische Recht (sari'a) ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Umma. Es enthält die von Allah gesetzte Schöpfungsordnung, die endgültig durch Mohammed, den letzten Propheten als eine Anrede (hitab) an die Rechts- und Pflichtunterworfenen (mukallafun) offenbart wurde und bis zum Jüngsten Gericht, prinzipiell für die ganze Welt, gültig ist:
Wie im vorangegangenen Kapitel angedeutet wurde, muss im Islam jedes Gesetz, jede praktische Anwendung und jede ideologisch begründete Bestimmung bis zu „usul al-fiqh“, den „Wurzeln der Rechtswissenschaft“ zurückverfolgt und von dort hergeleitet werden. Dies sind dem Wichtigkeitsgrad nach:
der Koran
die Sunnah (das Vorbild/Beispiel des Propheten) ► Sunnah
die Analogie (Qiyas)
die Übereinkunft (Ijma) der ► Umma, (der islamischen Gesamtgemeinde), insbesondere jedoch der ► Ulema (die Summe aller gegenwärtigen und vergangenen islamischen Schriftgelehrten).
Auf dieser Basis ruht die gesamte islamische Gesetzgebung.
Sure 2, Vers 282: … Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, - (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere ….
(Übersetzung nach R. Paret)
braucht es für den Nachweis eines Straftatbestandes zwei männliche Zeugen. Ein männlicher Zeuge kann (ausser für Kapitalverbrechen) durch zwei weibliche Zeugen ersetzt werden, so daß, "wenn die eine von beiden sich irrt, die eine, die sich nicht irrt die andere, die sich irrt, an den wahren Sachverhalt erinnere."
Man erkennt an der Zeugenpassage die steinzeitliche Ausrichtung des Koran und somit der Scharia.
http://www.igfm.de/?id=593#2944Als Beispiel noch ein paar Auszüge aus iranischen Gesetzen - streng schariakonform.
Oder hier, aus der TAZ (für viele hier ja eine seriöse QUelle
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artike ... 058afc5a71
Der Stillvorgang für den Erwachsenen beinhaltet das fünfmalige Säugen. Dazu ist der gemeinsame Aufenthalt in einem geschlossenen Raum erlaubt. Das Stillen muss schriftlich dokumentiert werden. Danach darf sich die Frau vor diesem Mann unverschleiert zeigen." Und: "Der erwachsene Mann muss direkt von der Brust trinken. Andere Methoden, wie die Milch in einem Behältnis zu übergeben, sind weniger günstig