Sören74 hat geschrieben:(30 Nov 2021, 14:47)
War das nicht mal ein häufiger Vorwurf, dass die Expertengremien für die Regierungen stark Virologie- und Epidemiologie-lastig sind und andere Bereiche kaum zu Wort kommen?
Nein, der Vorwurf war, dass nur ein einziger Virologe zum Expertengremium gehört hat, die anderen hingegen Physiker u.ä. waren.
Und der konkrete Vorwurf ist, dass weder Soziologen, Psychologen noch Kinderäzte oder Aerosolmediziner zu Wort kommen.
Die letztgenannten firmieren unter
"die Vielstimmigkeit der öffentlich vorgebrachten Einschätzungen
von Fakten und Prognosen" - also Fachleute/Wissenschaftler die die
"Dramatik der Situation nicht in ihrem vollen Ausmaß" nicht erkennen/erfassen können
Sören74 hat geschrieben:(30 Nov 2021, 14:47)Viele Berufe tragen die nun über ein Jahr 7-8 Stunden täglich, insbesondere bei Kundenkontakt. Jetzt muss man nicht mehr damit kommen, dass das nach einer BG-Bestimmung nicht ideal ist. Das halte ich auch eher für das kleinere Problem.
Irrtum - für Berufsgruppen, die mit FFP2-Masken arbeiten (müssen), gelten die Regeln/Arbeitsschutzbestimmungen der DGUV für die Benutzung von Atemschutzgeräten sowie die
verlinkten Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und die besagen ganz eindeutig:
"Ergibt sich dennoch aus der Gefährdungsbeurteilung, dass den Beschäftigen Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung, z. B. in Form von FFP2/FFP3-Masken, zur Verfügung gestellt werden muss, müssen Maßnahmen ergriffen werden um eine Überbeanspruchung des Trägers zu vermeiden.
Die Belastung beim Tragen von FFP-Masken entsteht durch den Atemwiderstand beim Ein- und Ausatmen, der zu einer erhöhten Atemarbeit und zu einer Beanspruchung der Atmung und des Herz-Kreislauf-Systems führt.
Als Anhaltswert wird hier für eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten und eine Erholungsdauer von 30 Minuten angegeben.
Quelle
In der
Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin zu Tragezeitbegrenzungen von FFP-2 Masken heißt es:
"Dabei ist zu betonen, dass unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung im Arbeits- und Gesundheitsschutz stets die Umsetzung des TOP-Prinzips gelten muss und alle technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, bevor FFP2-Masken als Schutzmaßnahme eingesetzt werden."
Und das heißt nichts anderes, als dass die Arbeitsschutzregeln der DGUV für Atemschutzgeräte einzuhalten sind. Also nix mit 7 bis 8 Stunden täglich.
Was die Wissenschaftler hier fordern ist nichts weniger als ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen (Arbeitsschutz), was eigentlich ein Armutszeugnis für die betreffenden Wissenschaftler ist.
Schlimmer noch, die Forderungen sind reiner Aktionismus, der sich um den Gesundheitsschutz der Menschen/Bürger einen Dreck schert, wenn die Regeln für die Tragedauer von FFP2-Masken nicht einmal ansatzweise Berücksichtigung finden.
Sören74 hat geschrieben:(30 Nov 2021, 14:47)Da muss ich ehrlich sagen, diese Beschwerde von Seiten der Leopoldina finde ich etwas weltfremd. So nach dem Motto, wenn alle dasselbe sagen, gibt es die wenigste Verwirrung. Klar. Allerdings kann man nicht erwarten, dass in einer Demokratie alle dasselbe sagen werden. Da sollte die Leopoldina eher die Eigenschaften einer pluralistischen Gesellschaft zur Kenntnis nehmen und sich besser darauf einstellen.
Genau aus diesem Grund hat der Wissenschaftsrat ein
Positionspapier zu den Leitlinien der Wissenschaftskommunikation erarbeitet, in dem dargelegt wird, wie wissenschftliche Kommunikation zu erfolgen hat.
In diesem Positionspapier wird dargelegt, dass es gerade die, von den Autoren der ad-hoc-Stellungnahme kritisierte, Vielstimmigkeit ist, die Wissenschaftskommunikation ausmacht.
Die ad-hoc-Stellungnahme richtet sich ja gerade
gegen diese Vielstimmigkeit und beansprucht die Deutungshoheit bzw deren Autoren maßen sich an, im Besitz einer allgemeingültigen absoluten wahrheit zu sein.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen