Wir reden hier ja über eine Frage der Grenzziehung in der Gesellschaft. Da macht es mE wenig Sinn, Aussagen emotional und inhaltlich zu übersteigern.Sören74 hat geschrieben:(14 Jul 2021, 12:24)
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Schlägst Du gerade ernsthaft vor, Menschen mit bipolaren Stören die Freiheit zu entziehen?
Es wird sicherlich nicht darum gehen "grundsätzlich" Menschen mit bipolaren Störungen die Freiheit zu entziehen. Wichtig wäre aber durchaus zu erkennen, in welchen Fällen diese Menschen stark von einer Behandlung profitieren könnten, obwohl typischerweise auf wenig Einsicht beim Betroffenen zu hoffen ist. Zudem muss immer wieder auch das Schutzbedürfnis der Gesellschaft betrachtet werden. Selbstverständlich wäre es unverhältnismäßig aufgrund dieses Sicherheitsbedürfnisses "alle" Menschen mit bipolaren Störungen wegzusperren. Auf der anderen Seite hielte ich es ebenfalls für unverhältnismäßig, dass dort wo eine Behandlung dringend geboten ist um Gefahren zu vermeiden, man aber auf Ignoranz beim Betroffenen stößt, es dann einfach "laufen zu lassen". Da würde ich die Gesellschaft unnötigen Gefahren ausgesetzt sehen.
Insofern unterstütze ich durchaus Papaloos Ansatz. Es muss klar sein, dass die Freiheit des Kranken bei der Gefährdung der Mitmenschen endet. Krankheitsbilder, die eine Gefährdung der Mitmenschen nahelegen, erfordern in meinen Augen einen gewissen Grad der Kooperation des Patienten. Es muss Konsequenzen haben, wenn die nicht gegeben ist. Die müssen ja nicht immer aus Freiheitsentzug bestehen, aber "einfach laufen lassen" wird potentiellen Opfern nicht gerecht.