Ja, wie im richtigen Leben. Kann so vorkommen. Was aber, um alles in der Welt willst du damit sagen?Alexyessin hat geschrieben:(15 Jul 2021, 17:45)
Du kannst von Amts wegen Zwangseinweisen. Das geht. Hat Hürden, muss Hürden haben, aber ist möglich. Wo es schon schwieriger wird sind Zwangstherapien. Eine Therapie unter "Motivation von Außen" ( so heißt das im Psychologendeutsch ) ist immer schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Fiktives Beispiel - ein Typ rennt mit einem Küchenmesser durch die Stadt, wird überwältigt und landet wegen Wahnvorstellung in der Kloppe.
Richterlicher Beschluß: 6 Monate geschlossene Abteilung mit Möglichkeit zur Verlängerung.
Der Typ ist aber einsichtig. Er nimmt brav die Tabletten die ihm gegeben werden, macht bei jeder Therapieform mit, öffnet sich seinem Psychologen, kurzum der Musterpatient.
Hat danach noch 3 Monate auf der offenen Station, es wird angefangen mit kleinen Ausgängen, dann Wochenendübernachtungen zu Hause usw. Und alles läuft gut. Es kommt zu keinen Vorkommnissen usw. Die letzte Vorstellung bei Richter - auch hier alles gut. Prima Sozialprognose.
Da läuft nach der Entlassung auch noch 6 Monate gut, bis sich die Schleicherei mit den Tabletten wieder meldet. Vielleicht trinkt er nebenbei auch mal Abends ein Bier - verträgt sich meistens nicht mit Psychopharmaka. Jetzt ist er aber nicht 24 Stunden unter Beobachtung sondern vielleicht nur noch einmal die Woche für 45 Minuten beim Psychologen.
Dann setzt er die Tabletten ab - weil es geht ihm ja gut. Und zwei Wochen später sticht er seine Nachbarin ab.
Alle, die dem Nachbarn komisch vorkommen, erst mal wegsperren?