Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

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jorikke
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von jorikke »

Alexyessin hat geschrieben:(15 Jul 2021, 17:45)

Du kannst von Amts wegen Zwangseinweisen. Das geht. Hat Hürden, muss Hürden haben, aber ist möglich. Wo es schon schwieriger wird sind Zwangstherapien. Eine Therapie unter "Motivation von Außen" ( so heißt das im Psychologendeutsch ) ist immer schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Fiktives Beispiel - ein Typ rennt mit einem Küchenmesser durch die Stadt, wird überwältigt und landet wegen Wahnvorstellung in der Kloppe.
Richterlicher Beschluß: 6 Monate geschlossene Abteilung mit Möglichkeit zur Verlängerung.
Der Typ ist aber einsichtig. Er nimmt brav die Tabletten die ihm gegeben werden, macht bei jeder Therapieform mit, öffnet sich seinem Psychologen, kurzum der Musterpatient.
Hat danach noch 3 Monate auf der offenen Station, es wird angefangen mit kleinen Ausgängen, dann Wochenendübernachtungen zu Hause usw. Und alles läuft gut. Es kommt zu keinen Vorkommnissen usw. Die letzte Vorstellung bei Richter - auch hier alles gut. Prima Sozialprognose.
Da läuft nach der Entlassung auch noch 6 Monate gut, bis sich die Schleicherei mit den Tabletten wieder meldet. Vielleicht trinkt er nebenbei auch mal Abends ein Bier - verträgt sich meistens nicht mit Psychopharmaka. Jetzt ist er aber nicht 24 Stunden unter Beobachtung sondern vielleicht nur noch einmal die Woche für 45 Minuten beim Psychologen.
Dann setzt er die Tabletten ab - weil es geht ihm ja gut. Und zwei Wochen später sticht er seine Nachbarin ab.
Ja, wie im richtigen Leben. Kann so vorkommen. Was aber, um alles in der Welt willst du damit sagen?
Alle, die dem Nachbarn komisch vorkommen, erst mal wegsperren?
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Papaloooo
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

Sören74 hat geschrieben:(15 Jul 2021, 17:18)

Nein. Wir haben ein bestehendes Rechtsystem mit entsprechenden zugesicherten Regeln. Und die sind nicht auf Willkür aufgebaut. Ich habe von Dir immer noch nicht erfahren können, warum Dein Änderungsvorschlag mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen soll (außer das es für eine Gruppe von Menschen erhebliche Freiheitsrechtseinschränkungen bedeutet). Wenn man etwas verändern will, dann sollte es doch zumindest für die Gesamtheit eine Verbesserung bringen. Vielleicht informierst Du Dich auch einfach mal, welche Regelungen derzeit bestehen, vielleicht stellen sich einige Teile Deiner Forderungen als obsolet heraus. :)
Das Rechtssystem hat leider auch immer wieder versagt oder sich als unzureichend erwiesen.
Von was für "einer Gruppe von Menschen" sprichtst du da?
Es geht allgemein - und ich wiederhole leider das Gebetsmühlenartig - darum,
dass man Menschen in psychischen Ausnahmezuständen mit grober Gewaltneigung vor der Gesellschaft abschirmt,
und auch abschirmen muss.
Ja stimmt da, dass da Regelungen sind, und diese sind ja auch gut.
Nur wird manchmal auch zu wenig davon umgesetzt.
Wer unsere Grundgesetze nicht akzeptiert und das sind eben alle die,
welche im Internet oder sonst wo die Einführung der Scharia verlangen,
der möge in ein Land gehen, wo diese herrscht - oder gehört in die geschlossene Psychiatrie.

Aber nicht mehr davon, denn das würde vom Thema wegführen.

Das heißt es führt dort nicht vom Thema weg, wo dieser Forderung gepaart mit einem religiösen Wahn auftritt.
Und das ist manchmal sehr nahe beieinander.
Sören74 hat geschrieben:(15 Jul 2021, 17:18)
Hast Du Dich mal informiert, auf wie viele das zutrifft? Insbesondere mit relevanten Vorstrafen und nicht nur Schwarzfahren.
Der Fall des Somaliers in Würzburg war einer zu viel, er hatte einen religiösen Wahn und eine Schizophrenie.
Der Fall des rechtsradikalen Attentäters Tobias R. war einer zu viel, er hatte klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie.
Man könnte diese Liste nun noch um Dutzende weitere Fälle verlängern.
Aber das braucht man nicht, wenn man weiß, um was es geht und was manchmal auf dem Spiel steht.

Übrigens, in der neuen ICD-10 - Codierung (mit der ich täglich zu tun habe) ist F43.8 eine spezifische Verbitterungsreaktion verschlüsselt.
Und da gehört dann auch ein Traditionell anerzogener Hass wie z.B. der, der Muslime auf die Juden mit rein.
Dieser gilt nun also, dort wo starke Gewaltneigungen oder -fantasien da sind, ebenfalls ein neurotischer Zustand,
und kann somit (neuerdings vereinfacht) auch zu einer Verwahrung in der Psychiatrie führen.
Zuletzt geändert von Papaloooo am Do 15. Jul 2021, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Alexyessin »

jorikke hat geschrieben:(15 Jul 2021, 17:52)

Ja, wie im richtigen Leben. Kann so vorkommen. Was aber, um alles in der Welt willst du damit sagen?
Alle, die dem Nachbarn komisch vorkommen, erst mal wegsperren?
Nein. Ich habe auf die Problematik hingewiesen, wie schwierig es für die staatlichen Stellen sein kann für die Sicherheit zu sorgen - natürlich in Bezug auf das Threadthema und Zwangseinweisung / Zwangstherapie.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Sören74 »

Papaloooo hat geschrieben:(15 Jul 2021, 17:59)

Das Rechtssystem hat leider auch immer wieder versagt oder sich als unzureichend erwiesen.
Das ist doch eine wichtige Frage, liegt es an den bestehenden Gesetzen oder sind die durchaus ausreichend und scheitert es an der Umsetzung. Natürlich ist es nie populär, sich über bestehende Gesetze ausreichend zu informieren, aber Beifall ist einem sicher, wenn man schärfere Gesetze fordert.
Papaloooo hat geschrieben:Ja stimmt da, dass da Regelungen sind, und diese sind ja auch gut.
Das hörte sich bei Deinem ersten Post noch anders an:
"Sollte solch eine Fanatisierung bekannt sein,
und zusätzlich eine Schizophrenie oder Manie mit körperlicher Gewalt,
dann ist die Zwangsunterbringung dringlich erforderlich.
Und hierfür müssen auch die Gesetze angepasst werden."

Papaloooo hat geschrieben:Übrigens, in der neuen ICD-10 - Codierung (mit der ich täglich zu tun habe) ist F43.8 eine spezifische Verbitterungsreaktion verschlüsselt.
Und da gehört dann auch ein Traditionell anerzogener Hass wie z.B. der, der Muslime auf die Juden mit rein.
Dieser gilt nun also, dort wo starke Gewaltneigungen oder -fantasien da sind, ebenfalls ein neurotischer Zustand,
und kann somit (neuerdings vereinfacht) auch zu einer Verwahrung in der Psychiatrie führen.
Auch wenn Du vom Fach bist, aber ich bezweifle ehrlich gesagt, dass man wegen einer posttraumatische Verbitterungsstörung jemanden zwangseinweisen kann.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

Sören74 hat geschrieben:(15 Jul 2021, 18:11)

Das ist doch eine wichtige Frage, liegt es an den bestehenden Gesetzen oder sind die durchaus ausreichend und scheitert es an der Umsetzung. Natürlich ist es nie populär, sich über bestehende Gesetze ausreichend zu informieren, aber Beifall ist einem sicher, wenn man schärfere Gesetze fordert.



Das hörte sich bei Deinem ersten Post noch anders an:
"Sollte solch eine Fanatisierung bekannt sein,
und zusätzlich eine Schizophrenie oder Manie mit körperlicher Gewalt,
dann ist die Zwangsunterbringung dringlich erforderlich.
Und hierfür müssen auch die Gesetze angepasst werden."




Auch wenn Du vom Fach bist, aber ich bezweifle ehrlich gesagt, dass man wegen einer posttraumatische Verbitterungsstörung jemanden zwangseinweisen kann.
Zumindest sollten die Gesetze dahingehend angepasst werden,
dass nicht dutzende Gefährder eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung brauchen,
in der Psychiatrie wäre ein geringerer Personalschlüssel erforderlich.

Und ja das ist natürlich unwahrscheinlich.
Aber wohin führt manchmal diese Verbitterungsstörung?
Amri war ein Beispiel, viele der gerade angesprochenen Gefährder sind tickende Zeitbomben.
Die NSU gehörte auch dazu.
Das muss nicht mal Rechtsterrorismus sein, oder Islamismus.
Da denke ich an einen Fall hier vor Ort:

Einer von den Nürnberger Ultras.
Bei einem Fußballspiel Nürnberg-Fürth hat er in der U1 (sie verkehrt zwischen Nürnberg und Fürth) mit einem Feuerlöscher die Scheibe eingeschlagen und diesen dann in die Frontscheibe der aus Fürth kommenden U-Bahn geworfen.
Es könnten darin ja Fürther Fans sitzen.
Dabei nahm er den möglichen Mord an der U-Bahn-Fahrerin billigend in Kauf.

Und in solchen Fällen hoffe ich darauf,
dass so jemand so schnell nicht mehr rauskommt.
Ein klarer Fall für die geschlossene Psychiatrie!
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von firlefanz11 »

Sören74 hat geschrieben:(15 Jul 2021, 18:11)
... ich bezweifle ehrlich gesagt, dass man wegen einer posttraumatische Verbitterungsstörung jemanden zwangseinweisen kann.
Dann wären ja so ziemlich sämtliche frisch getrennten Ehfrauen/Freundinnen zwangseingewiesen... ;)
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Sören74 »

Papaloooo hat geschrieben:(15 Jul 2021, 18:38)

Zumindest sollten die Gesetze dahingehend angepasst werden,
dass nicht dutzende Gefährder eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung brauchen,
in der Psychiatrie wäre ein geringerer Personalschlüssel erforderlich.
Du argumentierst hier mit Vermutungen, nicht mit Fakten. Behauptungen kann ich auch eine Menge aufstellen. Ich versuche aber vorher zu schauen, in wie weit sich empirische Zahlen mit meinen Vermutungen decken.
Papaloooo hat geschrieben:Und ja das ist natürlich unwahrscheinlich.
Aber wohin führt manchmal diese Verbitterungsstörung?
Amri war ein Beispiel, viele der gerade angesprochenen Gefährder sind tickende Zeitbomben.
Was macht Dich denn so sicher, dass genau das bei Amri diagnostiziert wurden wäre und das in einer Form, die eine längerfristige Verwahrung berechtigt hätte?
Papaloooo hat geschrieben:Die NSU gehörte auch dazu.
Nur das ein Herr Mundlos oder Böhnhardt kaum bei einem Hausarzt oder Psychiater wegen einer bipolaren oder sonstigen psychische Störung vorstellig geworden sind oder diagnostiziert bekamen.
Papaloooo hat geschrieben:Einer von den Nürnberger Ultras.
Bei einem Fußballspiel Nürnberg-Fürth hat er in der U1 (sie verkehrt zwischen Nürnberg und Fürth) mit einem Feuerlöscher die Scheibe eingeschlagen und diesen dann in die Frontscheibe der aus Fürth kommenden U-Bahn geworfen.
Es könnten darin ja Fürther Fans sitzen.
Dabei nahm er den möglichen Mord an der U-Bahn-Fahrerin billigend in Kauf.
Alles sehr schlimme Fälle. Nur glaubst Du, dass Du per Ferndiagnose Im Vorfeld(!) in allen Fällen eine psychische Störung diagnostizieren kannst?
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

Sören74 hat geschrieben:(15 Jul 2021, 18:52)
Alles sehr schlimme Fälle. Nur glaubst Du, dass Du per Ferndiagnose Im Vorfeld(!) in allen Fällen eine psychische Störung diagnostizieren kannst?
Nein keineswegs, darin hast du mich missverstanden.

Es geht darum, dass man bei einer Person,
von der wiederholt physische Gewalt ausgeht,
oder die anderen ständig mit dem Tod droht,
nicht nur wiederholt kurz wegsperren sollte,
sondern dass da Möglichkeiten bestehen sollten,
auch eine langfristigere Unterbringung zu ermöglichen.
Oder in Fällen von Gefährdern im Duldungsstatus diese verlängern kann,
bis die Rückführung erfolgt ist.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Sören74 »

Papaloooo hat geschrieben:(15 Jul 2021, 19:02)

Nein keineswegs, darin hast du mich missverstanden.

Es geht darum, dass man bei einer Person,
von der wiederholt physische Gewalt ausgeht,
oder die anderen ständig mit dem Tod droht,
nicht nur wiederholt kurz wegsperren sollte,
sondern dass da Möglichkeiten bestehen sollten,
auch eine langfristigere Unterbringung zu ermöglichen.
Wiederholte Körperverletzungen und Mordandrohungen führen in der Regel zu mehrjährigen Gefängnisstrafen und wenn eine psychische Komponente festgestellt wird, dann wird auch eine langfristigere Unterbringung in Betracht gezogen.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

Sören74 hat geschrieben:(15 Jul 2021, 19:06)

Wiederholte Körperverletzungen und Mordandrohungen führen in der Regel zu mehrjährigen Gefängnisstrafen und wenn eine psychische Komponente festgestellt wird, dann wird auch eine langfristigere Unterbringung in Betracht gezogen.
Wenn das so ist und auch i.d.R. so umgesetzt wird,
dann sind wir uns dahingehend einig.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Progressiver »

Also, ich habe heute die Diskussion bis hierher mitverfolgt. Ich finde, sie geht an der Realität vorbei.

Wenn jemand als psychisch erkrankter Mensch für sich oder andere eine Gefahr darstellen kann, dann nur in der Akutphase, in der die Krankheit noch nicht diagnostiziert wurde. Bei Psychotikern tritt dies vor allem zu Beginn des Erwachsenenalters auf. In der Regel werden vor allem solche Leute fremdaggressiv, die sie sich durch Drogenkonsum bekommen haben. Zwar gibt es scheinbar immer mehr Leute mit der Doppeldiagnose Schizophrenie plus zum Beispiel Cannabissucht. Wer jedoch akut in einer Psychose lebt, der leidet aber praktisch an Verfolgungswahn, dem Hören von Stimmen usw. Es gibt viel mehr Psychotiker, die sich in der Wohnung verbarrikadieren oder Selbstmord begehen als solche, die urplötzlich wild auf irgendwelche Passanten einprügeln oder -stechen.

Wer in einer psychischen Notlage ist, der sollte aber die Aufmerksamkeit und die Hilfe seiner Mitmenschen bzw. diejenige von erfahrenen Psychiatern bekommen. Es ist gerade die Kultur des gleichgültigen Wegschauens, die akute Psychotiker oder Depressive ins Bodenlose stürzen lässt. Mit den bekannten tödlichen Folgen. Es ist moralisch als ein Akt der unterlassenen Hilfeleistung, wenn jemand es zulässt, dass ein akut psychisch Kranker Selbstmord begeht.

Ganz anders ist die Lage geregelt, wenn jemand aus der Psychiatrie entlassen wurde. In der Regel wird man hier in Deutschland dann ambulant oder stationär betreut. Je nach Art und Schwere der Erkrankung wird man dann entweder in einem Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen untergebracht. Oder man wohnt -wieder stationär oder ambulant betreut- in einer Stadt unter ganz normalen Mitmenschen. Da es aber Heilerziehungspflegerinnen und Sozialarbeiter gibt, die einen betreuen, kann schon mal das Risiko gesenkt werden, dass der Kranke seine Medikamente falsch oder gar nicht einnimmt. Akute Psychosen sind damit seltener. Und dass sich jemand in seiner Wohnung selbst verbarrikadiert, ist ebenfalls weniger häufig. Das Betreuungspersonal coacht jedenfalls die Kranken. Und psychische Krisen werden dadurch von der Quantität und Qualität her weniger dramatisch.

Neu in der ganzen Geschichte ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dies soll natürlich auch kostenneutral umgesetzt werden. Gleichzeitig soll es aber die Rechte der Erkrankten so stärken, dass die Grenzen zwischen Stationär und Ambulant aufgehoben werden. Es wird künftig nur noch, überspitzt gesagt, ambulant betreute Kranke geben, die aber verschiedene Hilfebedarfsgruppen zugehören. Die klassischen Heime werden ihre Plätze drastisch reduzieren. Und es soll immer mehr psychisch erkrankten Menschen ermöglicht werden, gemeindenah in einer Stadt zu wohnen, zu leben und zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund finde ich die Debatte hier etwas schräg. Gesellschaftliche Realität ist, dass die Inklusion psychisch erkrankter Menschen in die Gesellschaft immer besser klappen soll, da auch Deutschland die Behindertenrechtskonvention(?) der UN ratifiziert hat. Und da fordern hier wirklich einige, man soll bestimmte Gruppen von psychisch erkrankten Menschen wieder leichter wegsperren? Quasi auf Verdacht hin? Wahr ist doch sowieso: Wer als psychisch erkrankter Mensch ein Verbrechen begeht, der wandert für unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie. Wenn man dagegen solche Taten verhindern will, wie sie in Würzburg oder Hanau passiert sind, dann braucht es vor allem ein besseres und größeres Netz aus geschulten Psychiatern und Psychologen. Und auch die Gesellschaft sollte endlich aufhören, psychische Krankheiten zu stigmatisieren, zu tabuisieren oder gleich ganz zu kriminalisieren. Wer frühzeitig reagiert und den Leuten hilft, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, rettet Leben. Wer wegschaut, macht sich zumindest im moralischen Sinne schuldig der unterlassenen Hilfeleistung. Und dann braucht es natürlich auch ausreichend Therapieplätze. Wenn dagegen das Gesundheitswesen kaputtgespart wird, der darf sich über die Folgen nicht wundern. In unserem Falle werden psychisch Erkrankte aus Kostengründen viel zu früh entlassen. Aus denen werden dann entweder "Drehtürpatienten", die sofort wieder in der Klinik sind, weil ihnen niemand ausdrücklich klar machen konnte, wie außerordentlich wichtig die Psychopharmaka sind. Oder sie begehen dann eine Straftat, weil sie aus ähnlichen Gründen die Medikamente eigenmächtig wieder absetzen und wieder psychotisch werden. In diesem Sinne halte ich die Fallpauschale für nicht optimal. Ich bin jedenfalls der Meinung: Man sollte niemanden zu früh aus der Psychiatrie entlassen, obwohl die Therapie noch nicht wirklich wirkt. Da wird an der falschen Stelle gespart. Gleichzeitig braucht es aber trotzdem mehr Therapieplätze. Wer in Deutschland nicht derart akut krank ist, dass er mit Selbstmord oder Mord droht, der wird kaum zeitnah einen Therapieplatz bekommen. Aber natürlich sollte man auch keinen derart lange in der Klinik behalten bzw. behandeln, dass er oder sie völlig hospitalisiert.

Es muss also tatsächlich einiges getan werden. Nämlich vor allem im Gesundheitswesen. Und auch die Gesellschaft als Ganzes muss umdenken in ihrem Bezug zu psychischen Krankheiten. Wenn dies richtig geschieht, dann werden die Leute auch viel früher reagieren können. Wenn nämlich jemand mal gestorben ist, dann ist es zu spät.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

@ Progressiver, schrieb ich hier auch:
Papaloooo hat geschrieben:(14 Jul 2021, 16:33)
In aller Regel ist es auch so dass bei einer Schizoidität (bzw einer Psychose) der Mensch eher mit Angst reagiert.
In aller Regel ist das so, dass Maniker ziemlich aufbrausend sind, aber selten gewalttätig.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von franzmannzini »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2021, 02:44)

Was erzählen Sie für einen Unfug?
Jugendhilfe schützt nicht gegen Drogen.
So einfach sind Wahrheiten. Noch Fragen.
Natürlich macht sie das, wenn es sich tatsächlich um eine Jugendhilfe handelt.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

franzmannzini hat geschrieben:(16 Jul 2021, 15:01)

Natürlich macht sie das, wenn es sich tatsächlich um eine Jugendhilfe handelt.
Richtig, das ist eher falsch verstandene Erziehung, die so etwas fördert.
Ob das jetzt stimmt weiß ich nicht, aber ich habe auf jeden Fall gehört, dass Kinder aus Waldorfschulen da anfälliger sind als die aus staatlichen Regelschulen.
Wenn man den Anthroposophen so mal zuhört, dann wundert einen das auch nicht.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Bielefeld09 »

franzmannzini hat geschrieben:(16 Jul 2021, 15:01)

Natürlich macht sie das, wenn es sich tatsächlich um eine Jugendhilfe handelt.
Na denn berichten Sie doch mal,
wie "richtige" Jugendhilfe vor Drogenkonsum schützen soll.
Und dann erklären Sie doch auch noch mal,
was Zwangsbehandlungen Ihrer Meinung nach im allgemeinen in der Vergangenheit für die Gesellschaft gebracht haben.
Ich bin gespannt auf Ihre Einlassungen.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Bielefeld09 »

Papaloooo hat geschrieben:(17 Jul 2021, 18:00)

Richtig, das ist eher falsch verstandene Erziehung, die so etwas fördert.
Ob das jetzt stimmt weiß ich nicht, aber ich habe auf jeden Fall gehört, dass Kinder aus Waldorfschulen da anfälliger sind als die aus staatlichen Regelschulen.
Wenn man den Anthroposophen so mal zuhört, dann wundert einen das auch nicht.
Es tut mir leid, aber der Konsum von Drogen bei Jugendlichen ist abhängig von der Verfügbarkeit und von der Aufklärung.
Erziehung hat damit nichts zu tun.
Aber möglicherweise wissen Sie mehr über Drogeninduzierte Psychosen von Jugendlichen und die Erfolge bei Zwangsbehandlungen.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Papaloooo »

Bielefeld09 hat geschrieben:(18 Jul 2021, 21:17)

Es tut mir leid, aber der Konsum von Drogen bei Jugendlichen ist abhängig von der Verfügbarkeit und von der Aufklärung.
Erziehung hat damit nichts zu tun.
Aber möglicherweise wissen Sie mehr über Drogeninduzierte Psychosen von Jugendlichen und die Erfolge bei Zwangsbehandlungen.
Doch, tut sie.
Es gibt die Erziehung nach den Bildhauerprinzip und es gibt die Erziehung nach dem Gärnerprinzip.
Während erstere dem Kind die freie Entfaltung erlaubt,
presst letzte das Kind in ein starres, autoritäres Konzept und führt später nicht selten genau ins Gegenteil:
Totales ablehnen aller Regeln, totales vernachlässigen der eigenen Gesundheit.

Übrigens gibt es ähnliche Phänomene, wenn Eltern Kinder sektenmäßig aufziehen:
Keine Geburtstage feiern, immer mit einem großen Kreuz in die Schule gehen...

Oder auch, wenn gigantische Ernährungsdogmen herrschen:
Bloß nichts essen, wo Zucker drin ist, nie eine Cola trinken, kein Eis essen ....

Auch wenn das anders klingt, es ist das Bildhauerprinzip.

Nachtrag:
Zum einen kann die Aufklärung ja auch zur Neugierde und Experimentierfreudigkeit führen.
Zum andern sollte man natürlich noch unterscheiden, zwischen dem Joint, der mal rumgeht und jeder mal dran ziehen darf,
und härteren Drogen wie drei Viertelchen Wein aufwärts, die jeden Abend geleert werden.
Kiffer werden zudem äußerst selten aggressiv und verlieren jegliche Hemmung, sondern eher läppisch,
Alkoholiker sehr wohl.
Allerdings sind psychisch labile Menschen durchs Kiffen eher noch labiler und sehen alles als irrelevant an.
Alkoholiker sind oft im Suff noch arbeitsfähig, was allerdings bei einem LKW-Fahrer nicht als Vorteil angesehen werden sollte.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Bielefeld09 »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Jul 2021, 06:58)

Doch, tut sie.
Es gibt die Erziehung nach den Bildhauerprinzip und es gibt die Erziehung nach dem Gärnerprinzip.
Während erstere dem Kind die freie Entfaltung erlaubt,
presst letzte das Kind in ein starres, autoritäres Konzept und führt später nicht selten genau ins Gegenteil:
Totales ablehnen aller Regeln, totales vernachlässigen der eigenen Gesundheit.

Übrigens gibt es ähnliche Phänomene, wenn Eltern Kinder sektenmäßig aufziehen:
Keine Geburtstage feiern, immer mit einem großen Kreuz in die Schule gehen...

Oder auch, wenn gigantische Ernährungsdogmen herrschen:
Bloß nichts essen, wo Zucker drin ist, nie eine Cola trinken, kein Eis essen ....

Auch wenn das anders klingt, es ist das Bildhauerprinzip.

Nachtrag:
Zum einen kann die Aufklärung ja auch zur Neugierde und Experimentierfreudigkeit führen.
Zum andern sollte man natürlich noch unterscheiden, zwischen dem Joint, der mal rumgeht und jeder mal dran ziehen darf,
und härteren Drogen wie drei Viertelchen Wein aufwärts, die jeden Abend geleert werden.
Kiffer werden zudem äußerst selten aggressiv und verlieren jegliche Hemmung, sondern eher läppisch,
Alkoholiker sehr wohl.
Allerdings sind psychisch labile Menschen durchs Kiffen eher noch labiler und sehen alles als irrelevant an.
Alkoholiker sind oft im Suff noch arbeitsfähig, was allerdings bei einem LKW-Fahrer nicht als Vorteil angesehen werden sollte.
Ich glaube, das wir in der Bewertung der Dinge nicht weit auseinanderliegen
jedoch verwenden wir möglicherweise gleiche Begriffe, aber verknüpfen sie mit unterschiedlichen Inhalten.
Ich lehne den Begriff des Erziehens einfach ab, weil er impliziert, das irgendwo, an irgendwem gezogen wird. Das hat was mit Kraft und möglicherweise was mit Gewalt zu tun.
Ich glaube, das Eltern oder Erzieher ihre Kinder in der Entwicklung in eine selbst verantworteten Persönlichkeit nur verantwortungsvoll und liebevoll begleiten und einen möglichst guten Entwicklungsrahmen bieten.
Innerhalb eines solchen Rahmens können auch für Kinder und Jugendliche kritische Grenzsituationen und Grenzüberschreitungen begleitet werden.
Problematisch wird es bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund frühkindlicher und weiterer Bindungsstörungen kein Urvertrauen aufbauen konnten oder traumatisiert sind. Zutiefst verletzt von der Erwachsenenwelt entwickeln sie eigene Lösungsstrategien, um mit diesem fundamentalem Schmerz umzugehen. Und das nur, um innerlich irgendwie zu überleben. Sie ritzen sich, nässen nachts ein, sind aggressiv, sind asozial, depressiv nutzen Drogen und versuchen sich auch selber zu töten.
Bei diesen Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen sind natürlich richterlich eng begrenzte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, allerdings nur um die Krisensituation zu deeskalieren und Leib und Leben zu schützen und um Vertrauen aufzubauen oder wieder herzustellen. Und das gelingt eben nicht in Zwangskonzepten.
Wir sollten uns einfach von dem Gedanken trennen, das eine Pille oder eine Zwangstherapie diesen unsäglichen Schmerz dieser Menschen lindert.
Wir Verantwortungsvollen sollten versuchen da zu sein und Vertrauen aufbauen. Und manchmal gehört eben dazu, den Junkie um die Ecke in den Arm zu nehmen, die vollgepisste Bettwäsche zu wechseln, Menschen im Knast zu begleiten oder einfach nur Schulden für Mittellose zu bezahlen.
Sorry. das ich nicht wissenschaftlich geantwortet habe, ich bin nun mal keiner, aber vielleicht finden wir eine gemeinsame Grundlage zu diesem wichtigen Thema. Danke
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
franzmannzini

Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von franzmannzini »

Bielefeld09 hat geschrieben:(18 Jul 2021, 21:11)
Na denn berichten Sie doch mal,
wie "richtige" Jugendhilfe vor Drogenkonsum schützen soll.
Und dann erklären Sie doch auch noch mal,
was Zwangsbehandlungen Ihrer Meinung nach im allgemeinen in der Vergangenheit für die Gesellschaft gebracht haben.
Ich bin gespannt auf Ihre Einlassungen.
Grundsätzlich bin ich gegen eine Zwangsbehandlung, ich war in meiner Jugend selbst von einer Zwangsbehandlung (Wegsperren, Umerziehen) betroffen,
veranlasst durch Jugendhilfe-DDR, welche sich nach Nachforschungen meinerseits, leider nicht so sehr unterschied von der Jugendhilfe-West.
Unter Jugendhilfe verstehe ich in erster Linie, das es einen Ansprechpartner für Jugendliche gibt, mit dem der Jugendliche außerhalb
des Elternhauses, der Schule oder sonstigen Institutionen reden kann, einen Fürsprecher/Zusprecher quasi.
Ich bin heute noch aktiv in einem e.V. tätig, der Ansprechpartner/eine Anlaufstelle für Jugendliche stellt, dort führe ich Gespräche mit
Jugendlichen, nicht nur über Drogen.
Allerdings muß/kann der Jugendliche selbst dorthin finden, er wird nicht gezwungen.
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Re: Zwangsbehandlung psychischer Erkrankungen - Wie frei sollte ein Kranker entscheiden dürfen?

Beitrag von Bielefeld09 »

franzmannzini hat geschrieben:(20 Jul 2021, 16:04)

Grundsätzlich bin ich gegen eine Zwangsbehandlung, ich war in meiner Jugend selbst von einer Zwangsbehandlung (Wegsperren, Umerziehen) betroffen,
veranlasst durch Jugendhilfe-DDR, welche sich nach Nachforschungen meinerseits, leider nicht so sehr unterschied von der Jugendhilfe-West.
Unter Jugendhilfe verstehe ich in erster Linie, das es einen Ansprechpartner für Jugendliche gibt, mit dem der Jugendliche außerhalb
des Elternhauses, der Schule oder sonstigen Institutionen reden kann, einen Fürsprecher/Zusprecher quasi.
Ich bin heute noch aktiv in einem e.V. tätig, der Ansprechpartner/eine Anlaufstelle für Jugendliche stellt, dort führe ich Gespräche mit
Jugendlichen, nicht nur über Drogen.
Allerdings muß/kann der Jugendliche selbst dorthin finden, er wird nicht gezwungen.
Vielen Dank für Ihre ehrlichen und für mich positiv überraschenden Worte.
Ich arbeite nun seit ca. 20 Jahren in diesem Bereich der stationären Jugendhilfe. Und ich bin strafversetzt worden,
weil ich Misshandlungen von Schutzbefohlenen öffentlich gemacht habe. Und das im Westen.
Ich habe meinen Frieden damit gemacht und arbeite mit Kindern und Jugendlichen heute so, als sei ich ihr Begleiter.
Du nennst das Fürsprecher/ Zusprecher. Ich bin da leider sehr parteiisch und vertrete nur Interessen von Kindern und Jugendlichen.
Manchmal kann ich vermitteln, aber sehr oft erlebe ich nur die ungestillte Sehnsucht der Betroffenen nach erfüllter Elternliebe.
Und vielleicht schließt sich hier der Kreis.
Es gibt keine Zwangsbeglückung, auch nicht in Einrichtungen der Jugendhilfe,
es gibt aber das Angebot, diese Jugendlichen in schweren Zeiten zu begleiten.
Danke, das ich Ihnen schreiben durfte.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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