Kohlhaas hat geschrieben:(12 Jan 2021, 14:08)
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. In einem konkreten Punkt muss ich aber widersprechen. Es gehörte immer zum "guten Ton" in der (deutschen) Presselandschaft, eben NICHT willkürlich zu entscheiden, welche Meinungen geäußert werden dürfen und welche nicht. Ja, es gab auch immer die ausdrücklich meinungsgeprägten Ausnahmen. Natürlich konnte niemand verlangen, dass der "Vorwärts" einen Kommentar von Höcke abdruckt oder dass in der "Emma" die Meinung vertreten wird, Frauen gehören hinter den Herd oder alternativ ins Bett. Von solchen ausdrücklich meinungsbetonten Medien rede ich mal nicht. Ich meine nur die vorwiegend "berichterstattende" Presse. Und die hat in Deutschland halt nie Meinungen unterdrückt. Die hat sich nur der Pflicht gestellt, Meinungsäußerungen auf ihre Plausibilität und juristische Zulässigkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls abweichende Meinungen oder widersprechende Fakten ebenfalls zu veröffentlichen.
Beispiel: Wenn in einem Leserbrief eine Verleumdung oder eine Beleidung geäußert wird, dann darf dieser Leserbrief nach deutschem Recht nicht veröffentlicht werden. Laut Gesetz ist nämlich Jeder der Beleidigung oder der Verleumdung schuldig, der so eine Beleidigung oder Verleumdung äußert oder verbreitet. In den asozialen Medien ist das anders. Da kann jeder ganz anonym alles schreiben, ohne befürchten zu müssen, dass er irgendwie belangt wird. Nach deutschem Recht ist das eigentlich gesetzeswidrig. Es kann nur nicht geahndet werden, weil man die Verursacher nicht namhaft machen kann oder weil die Server, über die solche rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht werden, in Nowosibirsk oder in St. Louis stehen.
Nachsatz: In deutschen Zeitungen wird kein (legaler) Leserbrief veröffentlicht, ohne dass der Urheber bekannt/ermittelt ist. Niemand kann unter dem Namen seines Nachbarn eine (formal legale) Meinung äußern, die der Nachbar vielleicht gar nicht teilt.
Zweites Beispiel: Wenn ein Politiker gegenüber einem "Presseerzeugnis" (Rundfunk und Fernsehen explizit eingeschlossen!) eine Meinung äußert oder eine Tatsachenbehauptung aufstellt, muss er sich damit abfinden, dass das "Presseerzeugnis" die getätigten Aussagen überprüft, unter Umständen widerlegende Fakten hinzufügt und die Ansichten der politischen "Gegenseite" mit veröffentlicht. Genau DAS ist es, was den selbsternannten "Verteidigern der Meinungsfreiheit" gegen den Strich geht. Die fordern das Recht ein, ihre Meinung äußern zu dürfen, OHNE dass sie auf ihre Richtigkeit überprüft wird. OHNE, dass mögliche Gegenmeinungen veröffentlicht werden. In den asozialen Medien können diese "Verteidiger der Meinungsfreiheit" genau das tun. In den "bösen, gleichgeschalteten Systemmedien" können sie es nicht.
Betrachten wir mal den Herrn Trump. Um den soll es hier eigentlich nicht gehen, aber der ist ein Paradebeispiel! Der Mann ist US-Präsident. Der hat nun wirklich keine Probleme, seine Meinung weltweit und medienwirksam zu äußern. Trotzdem hetzt er seit seinem ersten Auftritt auf der politischen Bühne gegen die "Fake-News-Medien". Warum macht er das? Weil die "Fake-News-Medien" in zensiert und seine Lügen nicht verbreitet hätten? Nein! Er hat das gemacht, weil die "Fake-News-Medien" seine Lügen immer verbreitet und gleichzeitig widersprechende Fakten mit verbreitet haben. Gemäß journalistischer Sorgfaltspficht.
Die selbsternannten "Verteidiger der Meinungsfreiheit" fordern gar keine Meinungsfreiheit. Tatsächlich fordern sie, dass sie ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne dass ihnen jemand widersprechen darf. Sie fordern "Meinungsfreiheit" nur für sich selbst und sprechen sie allen anderen Menschen ab. In den asozialen Medien geht das. Da können diese Leute ihre Blasen bilden. In den "Systemmedien" geht das nicht.
Wie schon an anderer Stelle geäußert: Das Grundproblem der asozialen Medien liegt darin, dass jeder Mensch willkürlich ALLES äußern darf, ohne für den Wahrheitsgehalt geradestehen zu müssen. Das finden die angeblichen "Verteidiger der freien Meinungsäußerung" ganz toll. Ich kann das nicht nachvollziehen. Es gibt in Deutschland ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es gibt kein Grundrecht, unwidersprochen zu lügen.
Frag mich jetzt bitte nicht, wie man dieses Dilemma mit den asozialen Netzwerken lösen soll. Ich weiß es nicht. Eine Möglichkeit wäre es, die alle abzuschalten. Aber das will ja nun auch niemand. So wie sie sind, sind die genannten Netzwerke aber eine Gefahr für die Demokratie. Das hat Trump bewiesen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Der Twitter - Account von Trump war ja Klarnamen-identifizierbar bzw. zuzuordnen. Genauso wie der vom Mullahhäuptling Khamenei. An der fortgesetzten Verbreitung von dubiosesten Dubiositäten der Betreffenden änderte oder verbesserte das Nullkommanichts. Soweit, was das Thema Twitter angeht.Kohlhaas hat geschrieben:(12 Jan 2021, 14:22)
Trotzdem finde ich die Idee mit den Klarnamen bestechend. Ich bin überzeugt, dass im Internet viel weniger Idioten idiotische und potenziell rechtswidrige Meinungen äußern würden, wenn diese Meinungen ihnen ganz persönlich zugerechnet werden könnten. Also meine Idee: Man postet nicht mit seinem Klarnamen, muss aber bei der Anmeldung in so einem Forum wie diesem hier seinen Klarnamen hinterlegen und autentifizieren lassen.
Was das Forum hier angeht, sind die Eulenwoelfchen-Klarnamen incl. Postadresse den Forenverantwortlichen eh bekannt. Aber was sollte das ändern, wenn ich hier gegen Forenregeln verstoße? Wie etwa fortgesetzt gegen die Spamregeln zu verstoßen und ich dann z.B. temporär gesperrt würde, weil ich eben zuviel Müll absondere, der ja nicht immer Straftatbestände wie etwa Aurufe zu Gewalt oder Morddrohungen beinhalten muss. Oder Trumpsche Fakenews und Lügen.
Wie sagte einst der junge Turnschuhminister Fischer? "Mir Verlaub, Herr Stücklen, Sie sind ein A......h.
Das würde hier nicht so einfach sanktionsfrei gelingen an den Boardverantwortlichen vorbei. Aber eine Anzeige wegen Beleidigung würde es trotz Klarnamenkenntnis auch nicht geben. Schon gar nicht als Datenweitergabe an einen Dritten, i.e. den oder die Userin, die ich als Foren-Joschka auf das Fäkalste verbal verunzierte. Damit mich ein schnellbeleidigt seiendes Userdasein in streithanselnder Klagelust bequem verklagen könnte? A wend oarg dicke cannon balls auf an Lercherlschaaß, so will ich meinen.
Was soll das bringen, z.B. in einem sensiblen und einfühlsamen Fall eines scheuen Rehleins wie meinem? Eben...
Edit EW: Wichtige Textkorrektur oben im Text=mein Klarname ist den Forenverantwortlichen bekannt. Ob das in anderen Fällen so ist, weiss ich nicht und will das auch nicht behaupten.
Zuletzt geändert von Eulenwoelfchen am Mi 13. Jan 2021, 01:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Die Indizien werden stärker:Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 15:00)
Das ist aber nur ein schwaches Indiz. Naja, warten wir es mal ab, sobald er aus dem Weißen Haus raus ist, wird man sicher mehr erfahren.
"Federal investigators are looking at everyone involved in the unrest at the US Capitol on Wednesday, including the role President Donald Trump played in inciting the crowd, the acting US attorney in Washington, DC, said Thursday."
https://edition.cnn.com/2021/01/07/poli ... index.html
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Sehr gut, das hätte noch eher erfolgen müssen Da könnten sich entsprechende Tweets als wertvolles Beweismittel heraus stellen.Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 17:32)
"Federal investigators are looking at everyone involved in the unrest at the US Capitol on Wednesday, including the role President Donald Trump played in inciting the crowd, the acting US attorney in Washington, DC, said Thursday."
https://edition.cnn.com/2021/01/07/poli ... index.html
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Die wird Twitter sicherlich zur Verfügung stellen, sonst könnte es ihnen ergehen wie ParlerTom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 17:34)
Sehr gut, das hätte noch eher erfolgen müssen Da könnten sich entsprechende Tweets als wertvolles Beweismittel heraus stellen.
https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/pa ... 844369c04a
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Sandra Navidi hat erklärt, dass sie jenen letzten, sehr umstrittenen Twitterbeitrag Trumps, noch ehe dieser verschwand, gespeichert habe. Ebenso wies Sie schon sehr früh auf den Mordaufruf auf Parler hin, den ein obskurer, extremistischer Anwalt gepostet hatte, man solle Mike Pence durch ein Erschießungskommandkommando beseitigen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Beim ersten Part bin ich durchaus bei Dir. Es würde sicherlich die radikalen Äußerungen eindämmen. Ich bin aber nach wie vor eher um die andere Seite besorgt. Die, die nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt, sich aber durch ihre Meinung zur Zielscheibe macht. Dieses Risiko würde natürlich mit dem von Dir genannten Vorschlag - Klarname hinter der Kulisse - entsprechend minimiert, wenn auch nicht völlig eliminiert. Aber ein gewisses Risiko besteht immer. Der Vergleich mit der Bank hinkt im Kontext mit purer Meinungsäußerung in meinen Augen etwas, ist aber nicht erheblich.Kohlhaas hat geschrieben:(12 Jan 2021, 14:22)
Okay, da hast Du einen Punkt. Man will sich durch die Teilnahme an einer Diskussion ja nicht zur Zielscheibe für gewaltbereite "Andersdenkende" machen.
Trotzdem finde ich die Idee mit den Klarnamen bestechend. Ich bin überzeugt, dass im Internet viel weniger Idioten idiotische und potenziell rechtswidrige Meinungen äußern würden, wenn diese Meinungen ihnen ganz persönlich zugerechnet werden könnten. Also meine Idee: Man postet nicht mit seinem Klarnamen, muss aber bei der Anmeldung in so einem Forum wie diesem hier seinen Klarnamen hinterlegen und autentifizieren lassen. Technisch kein Problem. Bei meiner Bank musste ich ja auch Informationen hinterlassen, die sicherstellen, dass ein Überweisungsauftrag von MIR und nicht von irgendeinem Verbrecher stammt.
Klar, bin ich auch bei Dir. Aber siehe die regelmäßigen Vermummungen, meist von den gewaltbereiten Demonstranten. Da reichen die "cojones" dann doch nicht aus.Meiner Ansicht nach liegt hier der Kernpunkt der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit! Wenn ich eine Meinung vertrete, dann muss ich auch persönlich dazu stehen, dass ich sie vertrete. Beispiel: Es wäre völlig widersinnig, an einer Demonstration gegen irgendetwas teilzunehmen und gleichzeitig zu verlangen, dass man dabei nicht fotografiert werden darf. So nach dem Motto "Ich demonstriere, aber ich will dabei nicht gesehen werden..."
Das würden sicher sehr viele Personen tun - sie sollten allerdings dann nicht mit ihrer Sicherheit dafür bezahlen müssen. Und die kann in meinen Augen nun mal niemand garantieren, wenn irgendein Durchgeknallter an die persönlichen Daten kommt. Daher: Registrierung hinter den Kulissen ist für mich vertretbar, vorausgesetzt die Daten des Betreibergremiums sind ebenfalls einsehbar, sprich, von den Personen, die meine Daten einsehen können. Klarname on stage ist für mich ein No-Go in dieser Form.Wer für sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt, der muss zu seiner Meinung auch stehen können. Ganz persönlich.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Ja, für die Blockwarte jeder Couleur wäre das natürlich das Paradies. Und für Diktatoren und Autokraten ebenso.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:04)
Eine exzellente Idee!
Ich bin auch sehr dafür
So wäre es auch viel einfacher dem Arbeitgeber Hinweise zu geben, sollte ein Mitarbeiter mal seltsame Ansichten verbreiten.
Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Hätt ein GERICHT gesperrt - keine Frage...Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:16)
Sandra Navidi hat erklärt, dass sie jenen letzten, sehr umstrittenen Twitterbeitrag Trumps, noch ehe dieser verschwand, gespeichert habe. Ebenso wies Sie schon sehr früh auf den Mordaufruf auf Parler hin, den ein obskurer, extremistischer Anwalt gepostet hatte, man solle Mike Pence durch ein Erschießungskommandkommando beseitigen.
Aber wer ist dieser "GENOSSE/AYATOLLA/GUTMENSCH" Twitter ?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Es ist doch gut zu heißen, wenn Foren oder Plattformen gemeingefährliche Botschaften wie zB Gewaltaufrufe nicht weiterleiten und / oder den Ersteller solcher Botschaften auch gelegentlich dauerhaft sperren oder die Sache an die zuständigen Behörden weiterleiten. Was denn sonst?
Ist traurig, dass Twitter im Falle von Trump dafür vier Jahre gebraucht hat.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Twitter hat diese zig Millionen "Follower" überhaupt erst möglich gemacht. Manche meinen sogar, Twitter hätte davon auch profitiert.Frank_ hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:28)
Es ist doch gut zu heißen, wenn Foren oder Plattformen gemeingefährliche Botschaften wie zB Gewaltaufrufe nicht weiterleiten und / oder den Ersteller solcher Botschaften auch gelegentlich dauerhaft sperren oder die Sache an die zuständigen Behörden weiterleiten. Was denn sonst?
Ist traurig, dass Twitter im Falle von Trump dafür vier Jahre gebraucht hat.
Zur Versagung von Grundrechten sollte jedoch ausschließlich der Staat zuständig sein, auf Basis von Gesetzen und Rechtsprechung, nicht irgendwelche Oligarchen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Würdest Du das bei Telekom, Vodafone, O2.....auch sagen ?Frank_ hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:28)
Es ist doch gut zu heißen, wenn Foren oder Plattformen gemeingefährliche Botschaften wie zB Gewaltaufrufe nicht weiterleiten und / oder den Ersteller solcher Botschaften auch gelegentlich dauerhaft sperren oder die Sache an die zuständigen Behörden weiterleiten. Was denn sonst?
Ist traurig, dass Twitter im Falle von Trump dafür vier Jahre gebraucht hat.
"Internet" sperren - bei Leuten deren Nase dem Betreiber nicht passt.
Wenn Du die "Betreiber" (persönlich) kennen würdest - - würdest Du Dich nach GESETZ sehnen !!
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, heißt es in unserer Verfassung - also nicht etwa vom Handy-Vertrag.
Und das dürfte Gründe haben.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Sehr gut zusammen gefasst.DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2021, 02:05)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, heißt es in unserer Verfassung - also nicht etwa vom Handy-Vertrag.
Und das dürfte Gründe haben.
Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Hahaaa... ich lach mich schlapp. Natürlich reichen bei denen die "cojones" nicht aus, weil die von vornherein wissen, dass sie Straftaten begehen wollen. Richtig klasse fand ich immer die Demos, bei denen sich die Menschen armverhakelt und den schwarzen Block rausgedrängt haben. Aber das nur am Rande. Im Grundsatz bin ich immer noch überzeugt, dass man zu einer öffentlich geäußerten Meinung auch persönlich stehen muss. Wenn das für ALLE Meinungsäußerer gilt, haben die verfassungskonformen Meinungsäußerer deutlich bessere Karten als die Radikalen. Es ist einfach nicht gut, dass jemand anonym Sachen sagen kann, die rassistisch, antisemitisch, antidemokratisch ... sind. Solche Sprüche wären viel seltener, wenn die Urheber damit rechnen müssten, dass sie für diesen Scheiß persönlich belangt werden.Milady de Winter hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:44)Klar, bin ich auch bei Dir. Aber siehe die regelmäßigen Vermummungen, meist von den gewaltbereiten Demonstranten. Da reichen die "cojones" dann doch nicht aus.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Bin ich bei Dir. Aber eben mit Klarnamen backstage, nicht für jeden einsehbar. Die Verantwortung, Schritte und Maßnahmen einzuleiten, liegt beim Betreiber einer Plattform. Und das ist mit dem Vorhandensein von Klarnamen wesentlich einfacher, das dürfte jedem klar sein. Sofern es da keine datenschutzrechtlichen Einschränkungen gibt.Kohlhaas hat geschrieben:(13 Jan 2021, 13:46)
Hahaaa... ich lach mich schlapp. Natürlich reichen bei denen die "cojones" nicht aus, weil die von vornherein wissen, dass sie Straftaten begehen wollen. Richtig klasse fand ich immer die Demos, bei denen sich die Menschen armverhakelt und den schwarzen Block rausgedrängt haben. Aber das nur am Rande. Im Grundsatz bin ich immer noch überzeugt, dass man zu einer öffentlich geäußerten Meinung auch persönlich stehen muss. Wenn das für ALLE Meinungsäußerer gilt, haben die verfassungskonformen Meinungsäußerer deutlich bessere Karten als die Radikalen. Es ist einfach nicht gut, dass jemand anonym Sachen sagen kann, die rassistisch, antisemitisch, antidemokratisch ... sind. Solche Sprüche wären viel seltener, wenn die Urheber damit rechnen müssten, dass sie für diesen Scheiß persönlich belangt werden.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Aber nur bis zum nächsten HackMilady de Winter hat geschrieben:(13 Jan 2021, 14:00)
Aber eben mit Klarnamen backstage, nicht für jeden einsehbar.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Der Datenschützer nimmt sich schon sehr viel raus und mischt sich sehr gerne ein. Wenn die Betroffenen aber "freiwillig" ihre Daten in diesem Rahmen zur Verfügung stellen, sehe ich keine Probleme. Es muss nur klar und deutlich formuliert und vom Nutzer in der Form zugestimmt werden. Niemand wird in eine Plattform gezwungen.Milady de Winter hat geschrieben:(13 Jan 2021, 14:00)
Sofern es da keine datenschutzrechtlichen Einschränkungen gibt.
Im Bereich der Telekommunikation gibt es sicherlich ein paar Einschränkungen. Das liegt einerseits daran, dass der Bereich entfernt etwas mit der Daseinsvorsorge zu tun hat und wirtschaftliche Interessen dahinter stehen.
Wichtig ist, dass die Bedingungen klar und deutlich formuliert sind und diesen dann erst ausdrücklich zugestimmt wird.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Vielen Dank. Die Bundeskanzlerin kann also auf uns beide zählen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Die Gefahr besteht tendenziell immer und überall. Die Frage ist, was wiegt schwerer.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Aber nicht da, wo keine Klarnamen gespeichert werden. Und wie soll überhaupt geprüft werden, ob der angegebene Name auch echt ist?Milady de Winter hat geschrieben:(13 Jan 2021, 19:26)
Die Gefahr besteht tendenziell immer und überall.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Ich weiß nicht, welche validen Authentifizierungsverfahren es in so einem Fall gibt. Ich schätze aber, das hängt letztendlich davon ab, wie ernst es dem Betreiber ist. Im "besten" Fall ist es wie mit Konten etc. Über z.B. verifizierte Personalausweisdaten. Aber noch mal: ich bin so oder so nicht wirklich überzeugt davon, dass sowas funktioniert. Zumindest nicht bei der breiten Masse der Plattformen. Und desweiteren gehe ich davon aus, dass die wenigsten Leute dann noch Bock hätten, sich irgendwo auf einer schlichten Diskussionsplattform zu registrieren. Den meisten wäre die Sorge um ihre Daten wahrscheinlich zu groß. Theoretisch gut, Hetztiraden einzudämmen, praktisch wohl kaum probat umsetzbar.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Jan 2021, 19:38)
Aber nicht da, wo keine Klarnamen gespeichert werden. Und wie soll überhaupt geprüft werden, ob der angegebene Name auch echt ist?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Also Twitter hat das Hausrecht jeden zu sperren von dem Twitter meint gegen irgendetwas zu verstoßen. Wenn im Gegenzug ein Staat Twitter u.a. sperrt ist das Behinderung der Meinungsfreiheit ?
https://www.heise.de/news/Uganda-Vor-Wa ... 22995.html
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Folgen sie den Anweisungen
Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Seit Mittwoch ist bekannt, dass die Plattform Parler Amazon verklagen wird.
Die Blockierung der App auf den Servern sei eine Vertragsverletzung.
Damit wird der Rechtsstaat und die Offline-Welt ins Spiel gebracht. Das bedeutet, Interpretationen und Auffassungen eines Dienste-Anbieters werden nüchtern geprüft.
Ausgang ungewiss.
Die Blockierung der App auf den Servern sei eine Vertragsverletzung.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Natürlich, so lange Twitter nicht gegen bestehendes Recht verstößt!Ebiker hat geschrieben:(13 Jan 2021, 19:45)
Also Twitter hat das Hausrecht jeden zu sperren von dem Twitter meint gegen irgendetwas zu verstoßen. Wenn im Gegenzug ein Staat Twitter u.a. sperrt ist das Behinderung der Meinungsfreiheit ?
https://www.heise.de/news/Uganda-Vor-Wa ... 22995.html
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Vor allem, da wir die Vertragsinhalte und die konkreten Entscheidungskriterien von Amazon nicht kennen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Medien gehören zur vierten Gewalt und damit auch die sozialen Medien und so muss man meines Erachtens auch mit den sozialen Medien umgehen, als vierte Gewalt.
Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Die Attacken gegen die Meinungsfreiheit gehen weiter. Nach dem Bann von Trump in den sozialen Medien schickt CNN nun einen seiner Kommentatoren vor und lässt ihn verlangen, dass Foxnews und Newsmaxx aus den Kabelnetzen verbannt werden.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Und wenn Twitter-User gegen die ugandische Regierung hetzen und zu Gewalt aufrufen und Twitter sich weigert, solche Tweets zu entfernen? Das wäre dann genau der umgekehrte Trump-Fall.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Die Anwälte werden ihre Argumente schon vorbringen. Vor allem aber schaut sich das ein Richter an.McKnee hat geschrieben:(14 Jan 2021, 04:57)
Vor allem, da wir die Vertragsinhalte und die konkreten Entscheidungskriterien von Amazon nicht kennen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Dann wäre das in meinen Augen ein Verstoß gegen die eigenen Regeln.Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2021, 08:51)
Und wenn Twitter-User gegen die ugandische Regierung hetzen und zu Gewalt aufrufen und Twitter sich weigert, solche Tweets zu entfernen? Das wäre dann genau der umgekehrte Trump-Fall.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Den wir ja beim Ayatollah schon sehen.Vongole hat geschrieben:(14 Jan 2021, 17:33)
Dann wäre das in meinen Augen ein Verstoß gegen die eigenen Regeln.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Ein Chebli-Anwalt sagte mal, Twitter verstosse sowohl gegen geltendes wie auch gegen eigenes Recht.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Der CEO von Parler, John Matze, ist offenbar gefeuert worden. KLICK
- Tom Bombadil
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Auch Greta bekam ihren Shitstorm von "Aktivisten" ab und musste zurück rudern:
Fridays-For-Future-Initiatorin Greta Thunberg twitterte, Kernenergie könne "ein kleiner Teil einer sehr großen neuen kohlenstofffreien Energielösung" sein und löste damit einen Protest unter den Aktivisten aus. Kurz darauf relativierte die 18-Jährige ihre Aussage: Sie habe sich auf den Ansatz des Weltklimarats bezogen.
https://www.n-tv.de/politik/Erlebt-Atom ... 89159.html
Persönlich sei sie gegen Atomkraft.
Braves Mädchen, jetzt haben dich die "Aktivisten" auch wieder lieb und du darfst weiter Ikone sein.
Fridays-For-Future-Initiatorin Greta Thunberg twitterte, Kernenergie könne "ein kleiner Teil einer sehr großen neuen kohlenstofffreien Energielösung" sein und löste damit einen Protest unter den Aktivisten aus. Kurz darauf relativierte die 18-Jährige ihre Aussage: Sie habe sich auf den Ansatz des Weltklimarats bezogen.
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The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Diffamierer der Linken.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Muß man eigentlich sein gesamtes Meinungsspektrum zu allen möglichen Themen mit der Twitter-community und irgendwelchen Aktivisten abstimmen?Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Mar 2021, 17:22)
Auch Greta bekam ihren Shitstorm von "Aktivisten" ab und musste zurück rudern:
Fridays-For-Future-Initiatorin Greta Thunberg twitterte, Kernenergie könne "ein kleiner Teil einer sehr großen neuen kohlenstofffreien Energielösung" sein und löste damit einen Protest unter den Aktivisten aus. Kurz darauf relativierte die 18-Jährige ihre Aussage: Sie habe sich auf den Ansatz des Weltklimarats bezogen.
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Persönlich sei sie gegen Atomkraft.
Braves Mädchen, jetzt haben dich die "Aktivisten" auch wieder lieb und du darfst weiter Ikone sein.
Meine Güte, Rückgrat gibt es offenbar nicht mehr bei der Jugend. Jeder will von jedem liebgehabt werden.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Na klar, dafür haben wir ja auch einen thread: virtue signalling.Billie Holiday hat geschrieben:(11 Mar 2021, 19:01)
Muß man eigentlich sein gesamtes Meinungsspektrum zu allen möglichen Themen mit der Twitter-community und irgendwelchen Aktivisten abstimmen?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Um es kurz zu beantworten, nein, muss man nicht. Es ist nur einfacher, in einer Gesellschaft (oder eigenen Community) Meinungen zu vertreten, die von der Mehrheit geteilt wird.Billie Holiday hat geschrieben:(11 Mar 2021, 19:01)
Muß man eigentlich sein gesamtes Meinungsspektrum zu allen möglichen Themen mit der Twitter-community und irgendwelchen Aktivisten abstimmen?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Manchmal ist es eine laute Minderheit, die andere in die Knie zwingt.Sören74 hat geschrieben:(11 Mar 2021, 19:35)
Um es kurz zu beantworten, nein, muss man nicht. Es ist nur einfacher, in einer Gesellschaft (oder eigenen Community) Meinungen zu vertreten, die von der Mehrheit geteilt wird.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Ja, da hast Du natürlich Recht, dass Lautstärke ebenso eine Rolle spielt.Billie Holiday hat geschrieben:(11 Mar 2021, 19:44)
Manchmal ist es eine laute Minderheit, die andere in die Knie zwingt.