Bobo hat geschrieben:(27 Jan 2021, 17:21)
Das war Sarkasmus. Es tut mir leid, wenn ich dich unfair angegangen bin. Das war nicht meine Absicht, aber all das Geschwafel zum Grundrecht etc, diente DA nur als Nebelgranaten zur Verschleierung ihrer haltlosen Behauptungen, die Regierung verletze widerrechtlich die Grundrechte, in dem sie soziale Kontakte einschränkte. Und die "Alten", die jeden Tag an Corona sterben, die wären ja eh bald draufgegangen oder sterben jedes Jahr an Grippe. Da stiegen mir die Nackenhaare auf!
Die Antworten auf sämtliche Nachfragen blieb sie schuldig. Stattdessen dieser Eiertanz, der genau so mies argumentiert war wie der Schwachsinn zur widerrechtlichen Verletzung irgendwelcher Grundrechte.
Also nichts für Ungut. Aber diese Punkte konnte ich so nicht stehen lassen. Sicher gibt es jede Menge Menschen, die mehr über GG und Umfeld wissen und sich hier und da die Schenkel klopfen, aber es gibt Dinge, die darf man nicht durchgehen lassen. Vor allem, wenn jemand die vielen Todesopfer mal ebenso relativiert, in dem er oder sie diverses Zeugs hier rein kopiert. Ich habe nicht das geringste Interesse, diese haarsträubende Diskussion fortzuführen.
Sei mir für meine womöglich harsche Reaktion also bitte nicht all zu lange böse. (3 x Schwarzer Kater)
Nachtrag, um zum Thema zurückzufinden: Ich habe berufsbedingt meine erste Impfung hinter mich und werde mich auch nach Abschluss der Impfung unverändert gegen Sonderrechte aussprechen, weil niemand garantieren kann, dass ich die Scheiße nicht trotzdem verteilen könnte und andere das ausbaden müssten! Bis alle geimpft wurden, die es wollten!
Tut mir leid, aber hier bist DU der Narr.
Ich habe alle deine Fragen beantwortet, habe erklärende Links gesetzt (von denen definitiv nicht ein einziger wikipedia war) und ich habe Beispiele gebracht.
Wenn du des verstehenden Lesens nicht mächtig bist, ist das nicht meine Schuld!
Stichwort Grundrechte ==> unteilbar und unveräußerbar, bedeutet sie können nicht ab- oder aufgegeben werden, sie können auch nicht geteilt werden und zwar immer, in jedem Fall.
Grundrechte sind gleichwertig!
Stichwort Rechtsgüterabwägung ==> es werden zwei gleichwertige Rechte/Rechtsgüter gegeneinander abgewogen, wenn diese (im Einzelfall) miteinander kollidieren.
Das Recht auf Leben ist ein Rechtsgut und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ebenfalls ein Rechtsgut.
Beide Rechtsgüter sind gleichwertig ==> heißt das Recht auf Leben nutzt gar nichts, wenn nicht gleichzeitig das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert wird bzw garantiert werden kann und umgekehrt.
Innerhalb eines Rechtsgutes kann keine Rechtsgüterabwägung stattfinden, heißt es kann nicht zwischen psychischer und physischer Unversehrtheit unterschieden und eine Gewichtung hergestellt werden, weil (körperliche) Unversehrtheit nur dann gegeben ist, wenn Psyche UND Physis gesund/unversehrt sind.
Und genau an diesem Punkt setzt DEIN Unverständnis ein, indem du nicht verstehen willst, dass das Recht auf Leben nicht höherwertig ist, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit - in diesem speziellen Fall, der psychischen Gesundheit.
Du willst nicht verstehen, dass beide Rechtsgüter gleichwertig sind!