Milady de Winter hat geschrieben:(17 Jan 2021, 18:43)
Weil diejenigen, die keine Maske tragen wollen, die Möglichkeit hätten, eine zu tragen. Das ist aktuell der große Unterschied zum anderen Sachverhalt. Wenn jeder die Möglichkeit auf Impfung hat - unmittelbar - dann würde es sich wie mit den Masken verhalten. Wer dann freiwillig auf die Impfung verzichtet und deshalb einen Nachteil erfährt, ist in einer anderen Situation. Denn er KÖNNTE ja unverzüglich durch die Impfung in den Genuss der vollen Rechte kommen. Und ähnlich wie bei Attesten gegen Masken gäbe es dann auch Sonderrechte für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Es wird hier aber teilweise so argumentiert, als dass man überhaupt garkeine Unterscheidung machen dürfe. Das hieße ja "grundsätzlich" Geimpften nicht mehr Freiheiten gewährleisten zu dürfen als Ungeimpften.
Ein weiterer Punkt wäre es unter welchen Rahmenbedingungen man eine Unterscheidung machen dürfe. Da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. So wie du, dass die Möglichkeit der Person sich impfen zu lassen dort eine Rolle spielt, oder wie ich, dass alleine die Gefährdung als Unterscheidung zählt, und der Grund keine Rolle spielt.
Ich wäre z.B. auch nicht für eine Sonderbehandlung von Leuten mit "Maskenattest". Das Risiko für die anderen wird doch durch das Attest nicht niedriger. Daher habe ich diese Sichtweise noch nie verstanden. Wenn man den Seuchenschutz als Begründung für die Maskenpflicht heranzieht, dann kann ein Attest kein Grund sein das Auszuhebeln. Dann müssen halt Instrumente greifen, diesen Leuten ihre Erledigungen anderweitig zu ermöglichen.
Manchmal empfinde ich diese Attestphilosophie als gruselig. In Deutschland kann man offenbar alles mit dem Attest vom Arzt - der scheint allmächtig zu sein. Sogar andere Menschen gefährden, obwohl die für meine (teils angebliche) Krankheit auch nichts können.