Stoner hat geschrieben:(07 Dec 2020, 11:20)
Damit man Verantwortung gegenüber jemandem haben kann, sollte dessen Existenz zweifelsfrei sein. Ist es nicht der Fall, ist die Behauptung einer Verantwortung gegenüber Gott bestenfalls eine sinnlose Phrase, aus der sich wiederum alles und nichts, also Beliebiges, ergeben kann.
Der erste Satz der Prämbel war ohnehin nur unvollständig zitiert...
Es geht nicht nur um eine Verantwortung vor einem Gott.
er lautet:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die gezeigte Haltung ist typisch für gläubige Fundamentalisten, die ihr zynisches Zusehen bei unsäglichem Leid anderer Menschen einfach als Gottes Wille darstellen, für den nur dieser eine Verantwortung haben und tragen könne.
Und sich damit zum einen aus jeder mitmenschlichen Hilfe und generellen Mitverantwortung herauswinden und zum anderen auch noch moralisch und ethisch zum Maßregler anderer aufschwingen.
Ein Schwerstkranker, der sterben will, hat eben Pech gehabt, wenn es Gott so gefällt.
Bei so einer mitleidslosen Haltung gegenüber menschlichem Leid kommt mir regelmäßig der Mageninhalt hoch.
Dieser bigotte, feige und kalte Zynismus, der sich hinter einem Gott verschanzt, um Hilfeleistung für Menschen in tiefstem Leid verweigern zu können, ist unmenschlich ...oder göttlich. Egal. In jedem Fall unerträglich.
Die Umsetzung des BVG-Uteils könnte man ganz einfach per Gesetz regeln, indem sanfte Sterbemedikamente in Apotheken legal für jedermann, auf ärztliches Rezept (nach vorheriger ärztlicher und/oder ethischer Beratung) zu erwerben sind. Entweder durch einenselbst oder auch im Falle, das dies ein Sterbewilliger selbst nicht mehr machen kann, Beibringung durch Dritte. Entweder durch den Haussarzt, einen Priester oder durch Angehörige, oder rechtsgültig durch den Sterbewilligen schriftlich authorisierte Personen wie etwa auch einen Anwalt.