Skeptiker hat geschrieben:(21 Aug 2020, 17:06)Wichtig wäre dabei aber sicherzustellen, dass es nicht um den Diskurs zum Thema geht, sondern darum einem Menschen persönlich zu schaden. Das ganze hat ja Komponenten von Erpressung, Stalking und Mobbing in sich vereint.
Bei Erpressung, Stalking und Mobbing wäre ist vorsichtig. Erpressung käme ja nur infrage, wenn jemand einem missliebigen Kollegen zuvor mit einem "empfindlichen Übel" gedroht hätte. Motto: Mach was ich verlange, oder ich bezeichne Dich als unfähig/ungeeignet. Stalking würde voraussetzen, dass nachweisbar ein Beschäftigter über längere Zeit auf mögliche Fehler von missliebigen Kollegen "lauert". Ganz schwer nachzuweisen! Mobbing würde ebenfalls voraussetzen, dass über längere Zeit hinweg ein Mensch sich bemüht, einen anderen Menschen zu verfolgen, zu drangsalieren und in ein schlechtes Licht zu rücken. Auch ganz schwierig nachzuweisen! Den meisten Mobbing-Opfern gelingt dieser Nachweis nicht, weil sie zu "gutgläubig" sind und die ganzen Mobbing-Handlungen nicht dokumentieren! Jedem Betroffenen, der sich "gemobbt" fühlt, empfehle ich dringend, das alles möglichst genau zu dokumentieren! Datum, Uhrzeit, Mobbinghandlung... "Am 14.9.2012 um 16.05 Uhr hat mein Kollege mich als "Made" bezeichnet..." usw.
Nur wenn ein Beschäftigter mittels so einer Dokumentation nachweisen kann, dass er
über einen längerern Zeitraum hinweg "gemobbt" wurde, wird ein Arbeitsrichter auf Mobbing erkennen! Das ist ganz wichtig! Eine "einzelne Handlung" wird niemals als "Mobbing" eingestuft werden!
Bezogen auf die Ausgangsfrage dieser ganzen Diskussion hast Du aber völlig recht: Es geht letztlich um die Frage, ob jemand eine "Meinung" in die Welt setzen darf, die anderen Beschäftigten eines Unternehmens schaden soll. Aus welchen Gründen auch immer. Letztlich geht es um die Frage, ob es durch die "Meinungsfreiheit" legitimiert ist, einem anderen Menschen ohne jegliche Begründung schaden zu dürfen. Meine Meinung dazu: NEIN! Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun! Wenn ich Informationen oder angebliche Informationen verbreite, die einem anderen Menschen schaden könnten, dann muss ich in der Lage sein, diese Informationen zu BEWEISEN. Es reicht einfach nicht aus, bloß stumpfsinnig zu behaupten, dass das ja gar keine "Tatsachenbehauptungen" gewesen sei, sondern nur ein "Werturteil". Das ist ein billiger Versuch, sich mit semantischen Spitzfindigkeiten vor einer möglichen juristischen Verfolgung zu "schützen" und somit jeden Unsinn verbreiten zu dürfen. Genauso könnte ich die Aussage "Diesem Kerl traue ich zu, dass er auf kleine Kinder steht..." als bloßes "Werturteil" zu bezeichnen, das durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist Besonders dann, wenn das "bloße Werturteil" auch noch als Begründung für die Forderung nach harten persönlichen Konsequenzen (... sollte entlassen werden....) herangezogen wird.
Wer an dieser von mir geäußerten Meinung Zweifel hegt, kann ja mal die Probe auf Exempel machen. Er (oder sie) kann ja jederzeit mal öffentlich äußern, dass er einen Kollegen für "ungeeignet" hält. Er (oder sie) kann ja auch jederzeit mal den Standpunkt vertreten, dass es nur ein "Werturteil" sei, wenn er aus ganz individuellen und hier nichtmal näher erläuterten Gründen glaubt, die Entlassung eines Kollegen zu fordern oder es als "Werturteil" einzustufen zu dürfen, den Kollegen z.B. als möglichen "Kinderficker" einzustufen. Ganz nach dem Motto: Ich habe da ja gar keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern nur eine "Meinung" geäußert...
Die "Meinungsfreiheit" endet dort, wo die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen beginnen. Wer die Rechte anderer Menschen infrage stellt, muss fähig sein, das auf der Basis unserer Verfassung und unserer Gesetze zu begründen. Wer die Rechte anderer Menschen infrage stellt, ohne dies sachlich begründen zu können oder zu wollen, ist als Diskussionsteilnehmer endgültig dispualifiziert.
Ist jetzt alles kein Vorwurf gegen DICH gewesen!