Ammianus hat geschrieben:(19 Dec 2018, 23:47)
Was kann man da machen?
Den Namen speichern, bei "amazone" eingeben und Bücher bestellen.
Kostet Geld
Den Namen speichern, bei Bibliothek eingeben, hingehen, Buch aus Regal nehmen und lesen ...
Bedeutet übersetzt also ihr habt alle keinen Plan wie der Mann diese extreme These begründet und nehmt es einfach für bare Münze, da es euch in eurem bisherigen Weltbild unterstützt?
Skeptiker hat geschrieben:(20 Dec 2018, 12:33)
Es gibt hier zig Stränge die sich mit der Problematik "Islam vs. westliche Gesellschaft" befassen. DASS es Probleme mit der Inegration von Muslimen in Deutschland gibt, ist mE eine Tatsache, die ich hier nicht zum x-ten mal beweisen muss. Ich habe übrigend eben NICHT geschrieben, dass es NUR Muslime sind mit denen man Probleme bei der Integration hat. Aber es fällt eben auf, dass Muslime eben ÜBERALL diese Probleme haben. Dazu hatte ich Beispiele aufgeführt.
Du musst deine These nicht konkret machen, weil es solche Probleme eh "überall" gibt. Habe ich jetzt zur Kenntnis genommen, werde dich nicht weiter mit Bitten um Quellennachweise bedrängen.
"Keinproblem", Du offenbarst gerade, dass Du keine Ahnung hast was FDGO bedeutet.
Du suggerierst, dass die FDGO ein parlamentarisches Mehrparteiensystem vorschreibt, und sich gegen direkte Demokratie ausspricht. Das ist schlicht falsch!
Hier für Dich etwas Nachhilfe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitl ... undordnung
Es zeichnet Ideologen aus allen Richtungen meistens aus, eben DAS nicht zu verstehen. Der Verfassungsschutz unterscheidet beispielsweise ob eine Organisation sich gegen die FDGO stellt, oder ob sie im Rahmen der FDGO Vorschläge zur Änderung der Verfassung macht. Erstes wäre verfassungsfeindlich, zweites ein normaler politischer Vorgang.
Danke Herr Lehrer, aber leider irren Sie sich komplett. Hätten Sie etwas mehr als den Einleitungstext dieses kurzen Wikipedia Artikels gelesen hätten Sie wahrgenommen, dass gleich unter dem Inhaltsverzeichnis mit der Überschrift
"Konkretisierung im BVerfG-Urteil zum SRP-Verbot 1952" geschrieben steht:
Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[6]
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
Die jüngste Rechtssprechung, die Sie für Ihre Argumentation herangezogen haben, beinhaltet eben jene Rechtssprechung von 1952, wie aus Ihrem Wikipedia Artikel zu entnehmen ist (wenn Sie es trotzdem noch einmal prüfen möchten:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00113.html).
Wenn Du z.B. andeutest, dass Muslime aufgrund ihrer Religion ein vollkommen anderes Staatsverständnis haben, welches die drei oben genannten Punkte nicht enthält, sorry, dann stehen Muslime eben nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO - so einfach ist das.
Ich deute an, dass es einen ganzen Haufen von Leuten gibt, die der Meinung sind, dass das Prinzip der parlamentarischen Republik überholt ist, geupdatet werden muss und
natürlich trotzdem noch nach der Präambel der Selbstbestimmung des Volkes funktionieren soll. Um nur eins der Dutzenden Beispiele zu nennen, empfehle ich dir dich mit Demarchie, konkreter mit aleatorischer Demokratie (David Van Reybrouck) zu befassen, falls du es noch nicht getan hast.
Du solltest hier Dein Anspruchsdenken an die Deutschen im Punkto Demokratiefähigkeit nicht in den Himmel schrauben, wenn Du selber nicht einmal auf dem Boden der FDGO stehst.
Bemerkenswert, hast du gerade gemeint, die simple Fähigkeit populäre Phrasen hinterfragen zu können wäre eine eher weniger wichtige Errungenschaft für die Entwicklung eines mündigen Bürgertums? Wie sonst sollen sich einzelne Individuen denn ihrer Interessen bewusst werden und diese im Anschluss auch formulieren? Ich lege dir ans Herz dir einmal in Ruhe(!) selbst Gedanken zu machen, worauf du denn eigentlich stehst.
Ich definiere Integration als den Prozess, er dazu führt, dass die Menschen die sich in Deutschland ansiedeln, auf Basis einheitlicher Grundwerte (entsprechend FDGO), Mitglieder unserer Gesellschaft werden. Integrationsverweigerung wäre es für mich, dauerhaft von der FDGO abweichende Werte beibehalten zu wollen und sich als Gemeinschaft dauerhaft von der Mehrheitsgesellschaft abzusondern.
Also stellst du dich mit deiner Forderung nach einem Bekenntniszwang gegen unser GG und damit auch die FDGO?
Artikel 4, Absatz 1:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Das Grundgesetz selbst enthält nicht einmal im Geringsten die Forderung, dessen Wertekanon in sich aufzunehmen und sich dazu zu bekennen (Ausnahme sind bestimmte Organisationen die staatliche Fördermittel kriegen).
Wie kommt es, dass so viele eifriger Verfechter des GGs überhaupt so weit in ihrem missionarischen Eifer gehen und Dinge erzwingen möchten, die die ursprüngliche Ideologie dahinter zu erzwingen verboten hat? Fanatismus ist in jeglichem Kontext ein wahrliches Übel und der Mensch ein schwaches Wesen.
Ich wünsche dir eine besinnliche Zeit.
LG