Das wichtigste Menschenrecht

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SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

ThorsHamar » Mi 5. Feb 2014, 22:29 hat geschrieben:Nein, mein Leben hat sich gelohnt und ich werde auch die letzten Jahre noch glücklich sein, denn ich habe gute Kinder, süsse Enkel und Freunde.
Für mich ist es kein "Recht", sich als Mensch in einer Gesellschaft zu benehmen, sondern eine selbstverständliche Pflicht. ...
ThorsHamar, hast Du das durch Selbstbestimmung mit dem Respektieren der Selbstbestimmung anderer erreicht? Gibt es irgendeine Unzufriedenheit in menschlichen Gesellschaften, die durch Selbstbestimmung mit dem Respektieren der Selbstbestimmung anderer zustande kam?

Beim Bewußtmachen der Selbstbestimmung als wichtigstem Menschenrecht geht es vor allem um Sichtbarmachung und Abgrenzung zu einer ungewollten, rechtswidrigen Fremdbestimmung.

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Bitte noch 97 mal an die Wand schreiben, die man oft vor der Nase hat. Danke.

Eigentlich hat Tantris deutlich gemacht, daß "Recht" ein Anspruch ist, der sich unmöglich selbst erfüllen kann. Beim wichtigsten Menschenrecht nach meinen Erkenntnissen der wichtigste Anspruch, dem ausschließlich der gleiche Anspruch anderer gegenübersteht, ohne die uns nicht das Geringste gelingt! Du irritierst dich selbst mit einem der vielen klassischen Denkfehler, von denen es im machtvollsten Steuerungsbereich unserer Gesellschaft auffallend viele gibt. Auch nachdem viele das Konto von Dr. jr. Ralf Höcker gefüllt haben.
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ThorsHamar
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von ThorsHamar »

SIRENE » Do 6. Feb 2014, 03:30 hat geschrieben: ThorsHamar, hast Du das durch Selbstbestimmung mit dem Respektieren der Selbstbestimmung anderer erreicht? Gibt es irgendeine Unzufriedenheit in menschlichen Gesellschaften, die durch Selbstbestimmung mit dem Respektieren der Selbstbestimmung anderer zustande kam?

Beim Bewußtmachen der Selbstbestimmung als wichtigstem Menschenrecht geht es vor allem um Sichtbarmachung und Abgrenzung zu einer ungewollten, rechtswidrigen Fremdbestimmung.

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Bitte noch 97 mal an die Wand schreiben, die man oft vor der Nase hat. Danke.

Eigentlich hat Tantris deutlich gemacht, daß "Recht" ein Anspruch ist, der sich unmöglich selbst erfüllen kann. Beim wichtigsten Menschenrecht nach meinen Erkenntnissen der wichtigste Anspruch, dem ausschließlich der gleiche Anspruch anderer gegenübersteht, ohne die uns nicht das Geringste gelingt! Du irritierst dich selbst mit einem der vielen klassischen Denkfehler, von denen es im machtvollsten Steuerungsbereich unserer Gesellschaft auffallend viele gibt. Auch nachdem viele das Konto von Dr. jr. Ralf Höcker gefüllt haben.
Deinen Denkfehler in der Definition des Menschenrechtes "Selbstbestimmung" sehe ich in Deiner Annahme, dass "Deine" Selbstbestimmung die Alternative zur Fremdbestimmung ist.
Deshalb ist "Deine" Selbstbestimmung nur ein Teilgebiet DER Selbstbestimmung, welche ich meine. Das ist unsere Diskrepanz.
Ich kann DIR also durchaus teilweise zustimmen, aber eben nicht Deinem Anspruch, aus Selbstbestimmung ein "Recht" zu machen.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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denkmal
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von denkmal »

Ist es nicht einfach so, dass die Menschen"rechte" eben nicht Rechte gegenüber anderen sind, sondern eher "Schutzrechte" gegen das Tun anderer mit einem?
Sind sie nicht aus dem Kontext der Weltkriege entstanden, insbesondere auch wegen der Behandlung von Menschen durch Diktaturen (z,B, Hitler, Stalin, Mussolini, etc.?)

Davon ab weist doch die Definition durch den Menschen selbst auf eine fehlende Kontrolle durch eine übergeordnete Instanz hin...
;)
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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ThorsHamar
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von ThorsHamar »

denkmal » Do 6. Feb 2014, 06:43 hat geschrieben:Ist es nicht einfach so, dass die Menschen"rechte" eben nicht Rechte gegenüber anderen sind, sondern eher "Schutzrechte" gegen das Tun anderer mit einem?
Sind sie nicht aus dem Kontext der Weltkriege entstanden, insbesondere auch wegen der Behandlung von Menschen durch Diktaturen (z,B, Hitler, Stalin, Mussolini, etc.?)

Davon ab weist doch die Definition durch den Menschen selbst auf eine fehlende Kontrolle durch eine übergeordnete Instanz hin...
;)
Tja, wie auch immer: Ein Recht ist eine juristische Kategorie, welche einem zusteht.
Und wenn man dieses Recht, wie berechtigt es auch sein mag, gar nicht einfordern oder gar einklagen kann, ist es eine theoretische, meist noch zynische Nutzlosigkeit.
Der kategorische Imperativ verbindet dagegen das theoretische "Recht" mit einer praktischen Forderung zur Pflicht an jeden Menschen ganz persönlich, nämlich alle Menschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Das ist doch viel lebensnäher!
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

ThorsHamar » Do 6. Feb 2014, 12:24 hat geschrieben:Deinen Denkfehler in der Definition des Menschenrechtes "Selbstbestimmung" sehe ich in Deiner Annahme, dass "Deine" Selbstbestimmung die Alternative zur Fremdbestimmung ist.
Deshalb ist "Deine" Selbstbestimmung nur ein Teilgebiet DER Selbstbestimmung, welche ich meine. Das ist unsere Diskrepanz.
Ich kann DIR also durchaus teilweise zustimmen, aber eben nicht Deinem Anspruch, aus Selbstbestimmung ein "Recht" zu machen.
Wenn das, was ich persönlich unter Selbstbestimmung verstehe, nicht mit der Selbstbestimmung anderer kollidiert, kann dir das völlig gleichgültig sein. Deshalb könntest Du nun wirklich mal aufhören, meinen Thread mit Denkfehlern zuzukleistern.
denkmal » Do 6. Feb 2014, 13:43 hat geschrieben:Ist es nicht einfach so, dass die Menschen"rechte" eben nicht Rechte gegenüber anderen sind, sondern eher "Schutzrechte" gegen das Tun anderer mit einem?
Sind sie nicht aus dem Kontext der Weltkriege entstanden, insbesondere auch wegen der Behandlung von Menschen durch Diktaturen (z,B, Hitler, Stalin, Mussolini, etc.?)

Davon ab weist doch die Definition durch den Menschen selbst auf eine fehlende Kontrolle durch eine übergeordnete Instanz hin...
;)
Menschenrechte sind Schutzrechte, Abwehrrechte, die das Fundament für viele Einzelvorschriften bilden, und damit deren rechtswidrige Auslegung einschränken. Ganz beträchtlich sogar, wenn man weiß, daß beispielsweise in Deutschland die Gerechtigkeit höchste Leitlinie für Politik und Justiz ist, und Richter keineswegs so frei sind in ihren Entscheidungen wie der rechtsdumme Bürger das so gerne meint. So verpflichten Richter sich z. B. in ihrem Diensteid, auch der Wahrheit zu dienen, doch auch hier haben sie unter Umständen au§erordentliche Spielräume, wenn sie es mit rechtsdummen Bürgern zu tun haben, die nicht mal erklären können, was die Wahrheit ist und generell für wahr halten, was ihrer Wirklichkeit entspricht. Dumm-, Nichts- und Irrwissen, wohin man schaut bei den vielen kleinen Volksherrschern. Die können ihr Maul weit aufmachen, sich die Krone zurechtrutschen, haben aber praktisch kaum Einfluß auf das Handeln ihrer Regenten, weil sie nicht wissen, wie Recht funktioniert.

Das Volk möge sich bitte schämen.

Was meinst Du mit deinem letzten Satz, denkmal?
ThorsHamar » Do 6. Feb 2014, 14:28 hat geschrieben:Tja, wie auch immer: Ein Recht ist eine juristische Kategorie, welche einem zusteht.
Und wenn man dieses Recht, wie berechtigt es auch sein mag, gar nicht einfordern oder gar einklagen kann, ist es eine theoretische, meist noch zynische Nutzlosigkeit.
Nein, weil es über situationsbezogene Einzel-Gesetze, auch Rechtsnormgruppen bis hin zu Passagen in Verordnungen die Richtung vorgibt und damit, wie schon oben gesagt, den so gefährlichen und oft frustrierenden Interpretationsspielraum unserer Justieranstalten einschränkt. Das macht viel Sinn, denn damit müssen deutsche Juristen öfter leisten, was die jeweiligen §§ einer der besten Rechtsordnungen der Welt hergeben.
Der kategorische Imperativ verbindet dagegen das theoretische "Recht" mit einer praktischen Forderung zur Pflicht an jeden Menschen ganz persönlich, nämlich alle Menschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Das ist doch viel lebensnäher!
Von Lebensnähe haben wir nichts. Die führte unter Adolf Hitler zu mehr als 50 Millionen Toten im Zweiten Weltkrieg. Ich denke mal, Hitler und alle, die ihn machtvoll als Einzelwesen unterstützten, handelten alle nach dem "Kategorischen Imperativ": „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Wetten? Denk mal darüber nach. Denkfehlerfrei bitte. Danke.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

So sehr muß sich das Volk jetzt auch nicht schämen. Später vielleicht ... Denn daß es noch immer viele gibt, die nach Konfrontation mit dem wichtigsten Menschenrecht davon überzeugt sind, es gäbe kein einforderbares Selbstbestimmungsrecht, erklärt nicht nur manches.

Nach BROCKHAUS RECHT ist das Selbstbestimmungsrecht "das Recht des Einzelnen oder von Gruppen, die eigenen Angelegenheiten frei und eigenverantwortlich zu gestalten."

Die restlichen seitenlangen Erklärungen enden in diesem Schlußsatz:

"Solange in einem Vielvölkerstaat das Selbstbestimmungsrecht der Völker beachtet wird und das Verlangen eines Volkes oder einer Volksgruppe nach Autonomie oder Selbstregierung im Rahmen eines Föderalismus oder Regionalismus nicht gewaltsam unterdrückt oder eine formell gewährte Autonomie oder Föderalismusstruktur auf subtile Weise von der Zentralregierung unterlaufen wird, kann das Selbstbestimmungsrecht nicht in ein Recht auf Sezession münden. Vielmehr ist das Recht auf Sezession eine Konsequenz der Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts."

In welchen Veröffentlichungen wurde das, was ich hier zum Thema gemacht habe, schon erörtert?
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von aleph »

was nutzt das recht auf freiheit, wenn ich kein recht auf leben habe?
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Katenberg »

Qurixx » Sa 8. Feb 2014, 09:04 hat geschrieben:was nutzt das recht auf freiheit, wenn ich kein recht auf leben habe?
Das Recht auf Leben gehört zum Recht auf Selbstbestimmung.
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
And he ain't gonna jump no more
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Sobald man lebt, möchte man möglichst viel selbst bestimmen, denn unsere Existenz ist komplett abhängig von anderen, die versuchen, auf unser Verhalten Einfluß zu nehmen und das aufgrund von mehr Macht auch hinkriegen. Ein Recht auf Leben, ist irgendwie daneben (ohne dir nahe treten zu wollen, Qurixx), denn Leben ist ja die Voraussetzung dafür, daß wir Rechte beanspruchen können.

Prof. Dr. Claus Loos von der FH Kempten hat das Büchlein "Recht: verstanden!" geschrieben, ein wunderschön geschriebenes Aufklärungswerk für Hunz und Kunz, das ich in Foren schon öfter empfohlen habe, auch wenn darin das Wichtigste elegant umgangen ist, das Problem der Rechtsauslegung, die in unserem Rechtssystem sozusagen als Gesetzgebungsbefugnis ohne Einverständnis des Volkes mißbraucht wird. Loos schreibt z. B. eingangs unter "Was ist Recht und wozu gibt es das Recht?" folgendes zum Begriff Recht: "Recht hat im Wesentlichen zwei Bedeutungen. Es beschreibt zum einen, im Sinne einer Rechtsordnung die Gesamtheit aller Rechtssätze, die innerhalb der "Rechtsgemeinschaft“ für alle "Rechtsgenossen" verbindlich gelten. Griffiger ist die zweite Bedeutung. Denn zum anderen steht Recht für den individuellen Anspruch, der sich im Einzelfall für eine Person aus dieser Rechtsordnung ergibt." Ich hatte auf einer Seite, auf der ich mal wichtige Rechtsbegriffe erklärte, weil viele nur sehr unklare Vorstellungen zu allem haben, was mit Recht zu tun hat, den Begriff Recht so erklärt: Rechte sind Ansprüche gegenüber anderen, die ohne entsprechende Erfüllungsverpflichtung wertlos sind. Alles läßt sich unter die Oberbegriffe Selbstbestimmung und Fremdbestimmung einordnen. Frei bist Du erst, wenn die Balance zwischen deiner Selbstbestimmung (= Fremdbestimmung deiner Partner) und deren Selbstbestimmung (= deine Fremdbestimmung) ausgeglichen ist.

Anmerkung zu den 3 Änderungen: ich hatte zweimal hintereinander "Qurixx" falsch geschrieben.
Zuletzt geändert von SIRENE am Sa 8. Feb 2014, 19:21, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von denkmal »

SIRENE » Do 6. Feb 2014, 17:32 hat geschrieben: ...
Was meinst Du mit deinem letzten Satz, denkmal?

...
Mein Satz bezog sich auf die Eigenart des Menschen, die Spitze der gesellschaftlichen Entwicklung zu sein - oder eben nur, sich als solche zu betrachten.
Von daher ist es (für mich vielleicht nur) zumindest "unvollkommen", wenn man quasi sich selbst allgemeine Beschränkungen auferlegt und deren Einhaltung, respektive Verfehlungen eben durch sich selbst verfolgt und saktioniert.

Hinzu kommt die (aus "genetisch veranlagtem?" Konkurrenzdenken herrührende?) Eigenschaft des Menschen, in jeder Bestimmung Schlupflöcher zu finden, um eigennützige Interpretationen der Bestimmungen zu finden. Der Mensch ist des Menschen Wolf?

Dieser Thread zeigt das ja auch auf, dass Menschen diese angeblich allgemeingültigen "Rechte" völlig unterschiedlich interpretieren.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von denkmal »

ThorsHamar » Do 6. Feb 2014, 14:28 hat geschrieben: Tja, wie auch immer: Ein Recht ist eine juristische Kategorie, welche einem zusteht.
Und wenn man dieses Recht, wie berechtigt es auch sein mag, gar nicht einfordern oder gar einklagen kann, ist es eine theoretische, meist noch zynische Nutzlosigkeit.
Der kategorische Imperativ verbindet dagegen das theoretische "Recht" mit einer praktischen Forderung zur Pflicht an jeden Menschen ganz persönlich, nämlich alle Menschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Das ist doch viel lebensnäher!
Ich bin ja kein Jurist (wie man vielleicht merkt ;) ), natürlich soll man sein Recht einklagen können, aber eben nicht als absoluten Anspruch. Sie konkurrieren halt mit den Ansprüchen der anderern Menschen. Deshalb sollten in erster Linie (meiner Meinung nach) diese Rechte dem Schutz des einzelnen Menschen vor Gruppen, die sich aus unterschiedlichen Motiven zusammentun, dienen. In erster Linie also der Beschränkung von Machtgruppen dienen.

In dem Zusammenhang, wo du neben den Rechten auch die Pflichten ins Spiel bringst (gehört meiner Meinung nach unteilbar zusammen, denn das Recht des einen ist die Pflicht des anderen und ungekehrt), fand ich vor einiger Zeit diesen Aufsatz recht interessant.

Menschenrechte
Menschenpflichten
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SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Danke denkmal! Gegen dieses Problem gibt es auch ein Kraut: KONSENS. Nur sollte man dafür sorgen, daß der nicht durch verständnislose Machtkommuniktion zu gruppeninteressengesteuert gerät.

Aus dem Profil einer Forensau, die die Frechheit besitzt, meinen Avatar zu benutzen: :D "DAS WAFFENSYSTEM DER OHNMÄCHTIGEN HEISST INTERNET. DIE WUNDERWAFFE KONSENS! Engagiert sich einer, passiert ein bißchen was. Kümmern sich alle ohne Mißverständigung, ist Gerechtigkeit nicht mehr aufzuhalten. - PIMP YOUR RIGHT! … Nicht erst, wenn's zu spät ist."

Qualifizierte Konsense kann man herstellen, nur muß man dafür wissen, worum es geht und was das Erreichen dieses Zieles erschwert.

Recht hast Du mit der Wichtigernehmung von Gruppeneinflüssen im Steuer- und Kontrollsystem unserer Gesellschaften. Ich habe vorhin was zu diesem Aspekt im Thread über die wahren Ursachen zum Kampf der Geschlechter geschrieben.

Danke für die LINKs. Den Aufsatz von Prof. Dr. Georg Lohmann "Müssen die Menschenrechte durch eine Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten ergänzt werden?" werde ich gerne lesen.
Bakelit

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Bakelit »

wunderbar, das gute alte Pimp..da war noch Travestie in echt und jetzt haben wir es nur noch in der wirrtuellen Welt. Pimp ging Pleite , der Stiefelknecht nach Kießling ins Unrecht.

Also, let´s pimp up our rights, ......or lefts ??

Und nur nochmal für alle Einfachgestrickten:

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.

In Deutschland wird dieses Recht vor allem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, „soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. (Vgl. dazu auch: Allgemeine Handlungsfreiheit.)

aus wiki

Und weil Gedanken nicht justiziabel sind , braucht der Gedanke Vehikel um sich im Recht durchsetzen zu können. Diese Vehikel sind in den ersten Artikeln des GG z.B. dem Mesnchen zur Nutzung an die Hand gegeben. Gut genutzt sind sie die Säulen für das Dach der Selbstbestimmung.

mehre isse nisch..

echt :)
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

denkmal, ich habe die Angewohnheit, mir empfohlene Texte zunächst auf einige wesentliche Begriffe abzuklopfen, bevor ich mich eingehender mit ihnen beschäftige. Was ich dann finde, zeigt mir schnell, ob die Verfasser, was in der Regel anzunehmen ist, mit dem üblichen "elastischen Wissen" arbeiten, das um das Bewußtseinsloch herum entstanden ist, auf das ich hier auch schon näher eingegangen bin. Das ist auch im Text von Prof. Lohmann der Fall. Daß auch DIE ZEIT-Schreiber seit Vorstellung der Erklärung zu den Menschenpflichten durch das InterAction Council nicht viel dazu gelernt haben, ist mir nach Auseinandersetzung mit dem ZEIT-Spezial des letzten Jahres mit dem Titel "Was ist das gute Leben?" bewußt geworden, in dem eine ganze Reihe von renommierten Persönlichkeiten vorgestellt worden sind, die es eigentlich hätten wissen müssen, was das gute Leben ausmacht und ermöglicht. Pustekuchen. Bis auf wenige Highlights aufgewärmter alter Käse.

Zum Begriff "Selbstbestimmung" fand ich folgendes bei Lohmann:
  • "Die universelle Achtungsmoral, von der auszugehen ist, beinhaltet, daß es die Fähigkeit zur Selbstbestimmung oder Autonomie (in einem nicht moralischen Sinne) ist, deren Ausübung wir bei allen in gleicherweise zu respektieren[10] (negative Pflichten) und in Notfällen in gewissen Graden zu fördern (positive Pflichten) verpflichtet sind. Diese grundlegenden negativen und positiven Pflichten der Aufklärungsmoral, die den wechselseitigen Respekt vor der Autonomie einer jeden Person ausdrücken, setzen freilich wechselseitige Wertschätzung der Selbstbestimmungsfähigkeit jeder Person voraus."
Im weiteren Text erwähnt er dann noch das Wesentliche, das die Selbstbestimmung aber nicht genügend abhebt von der Frembestimmung und damit als wichtigstes Menschenrecht universalisiert, auch wenn er von der "individuellen Selbstbestimmungsfähigkeit, die wir wechselseitig bei uns und anderen respektieren und schätzen ..." spricht.
Bakelit » So 9. Feb 2014, 14:21 hat geschrieben:... Und nur nochmal für alle Einfachgestrickten:

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.

In Deutschland wird dieses Recht vor allem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, „soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. (Vgl. dazu auch: Allgemeine Handlungsfreiheit.)

aus wiki

Und weil Gedanken nicht justiziabel sind , braucht der Gedanke Vehikel um sich im Recht durchsetzen zu können. Diese Vehikel sind in den ersten Artikeln des GG z.B. dem Mesnchen zur Nutzung an die Hand gegeben. Gut genutzt sind sie die Säulen für das Dach der Selbstbestimmung.

mehre isse nisch..

echt :)
Interpretiere ich das richtig, daß Du die ersten Artikel unseres Grundgesetzes, einschließlich des Art. 2 (!), als Ermöglicher der Selbstbestimmung betrachtest?
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Qurixx » Sa 8. Feb 2014, 09:04 hat geschrieben:was nutzt das recht auf freiheit, wenn ich kein recht auf leben habe?
Ohne das permanent verwirklichte Recht auf Leben haben wir gar keine Rechte, ja nicht mal das Recht zu sterben.

Da wir uns mit zunehmendem Alter in Überzeugungen verbeißen, obwohl die so seltene Einsichtsfähigkeit uns weit über die Denkgewohnheiten anderer stellen würde, erlaube ich mir noch den allgemeinen Hinweis, daß es vorrangig um den Nutzen zugesicherter Rechte geht. Die mit den unterschiedlichsten Rechten beabsichtigte geregelte Einschränkung unserer Selbstbestimmung und eines Zuviels unerwünschter Fremdbestimmung kann nur funktionieren, wenn man sich seines Selbstbestimmungsrechtes bewußt ist. Welche Rechte nun im Einzelnen mit diesem wohl wichtigsten "Erfüllungsgehilfen" dann verwirklicht werden, ist für die Bewußtmachung der Bedeutung des Selbstbestimmungsrechtes unerheblich.

Freiheit der Person, Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung der Geschlechter, Glaubens-, Gewissens-, Bekenntnisfreiheit, das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes, das Recht, Meinungen frei äußern zu dürfen, oder auch das Recht, mit einem Furzverstärker in einer Versammlung aufzutauchen und zu behaupten, das sei Kunst oder es geschehe für die Wissenschaft, sowie all die anderen Grundrechte und nachrangigen Rechte in den verschiedensten Gesetzbüchern lassen sich auf vielfältige Weise manipulieren, einschränken oder gar verweigern, wenn man sich seines Rechtes auf Selbstbestimmung nicht bewußt ist.

Wenn die ersten Artikel des GG die Säulen des Daches der Selbstbestimmung sind, sehe ich keinen Grund, nicht in Nurdachhäusern zu leben. Tiere leben so mit ihrem Instinkt. Nur der Mensch schuf sich mit seinem bißchen mehr Hirn Säulen, Pergolen, Veranden und Keller für die Opfer seiner Hinrichtungen.
Zuletzt geändert von SIRENE am So 9. Feb 2014, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Antonius »

Wenn ich mal hier etwas einbringen darf:
Das wichtigste Menschenrecht ist doch ohne Zweifel das Recht auf Arbeit (Art. 23). :rolleyes: :rolleyes:
Oder etwa nicht?
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant (1724-1804)
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Antonius » Mo 10. Feb 2014, 11:20 hat geschrieben:Wenn ich mal hier etwas einbringen darf:
Das wichtigste Menschenrecht ist doch ohne Zweifel das Recht auf Arbeit (Art. 23). :rolleyes: :rolleyes:
Oder etwa nicht?
Klar, deshalb ist es auch nicht so wichtig, was Du bekommst für deine Anstrengungen. Solche Menschen wie dich braucht das System! Dann genau die lassen die Reichen in den Penthäusern direkt unter dem Dach der Selbstbestimmung in Saus und Braus leben und sogar auf Inanspruchnahme des Menschenrechtes verzichten, das dir das wichtigste ist ... :D
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von denkmal »

SIRENE » So 9. Feb 2014, 17:56 hat geschrieben:denkmal, ich habe die Angewohnheit, mir empfohlene Texte zunächst auf einige wesentliche Begriffe abzuklopfen, bevor ich mich eingehender mit ihnen beschäftige. Was ich dann finde, zeigt mir schnell, ob die Verfasser, was in der Regel anzunehmen ist, mit dem üblichen "elastischen Wissen" arbeiten, das um das Bewußtseinsloch herum entstanden ist, auf das ich hier auch schon näher eingegangen bin. Das ist auch im Text von Prof. Lohmann der Fall. Daß auch DIE ZEIT-Schreiber seit Vorstellung der Erklärung zu den Menschenpflichten durch das InterAction Council nicht viel dazu gelernt haben, ist mir nach Auseinandersetzung mit dem ZEIT-Spezial des letzten Jahres mit dem Titel "Was ist das gute Leben?" bewußt geworden, in dem eine ganze Reihe von renommierten Persönlichkeiten vorgestellt worden sind, die es eigentlich hätten wissen müssen, was das gute Leben ausmacht und ermöglicht. Pustekuchen. Bis auf wenige Highlights aufgewärmter alter Käse.

Zum Begriff "Selbstbestimmung" fand ich folgendes bei Lohmann:
  • "Die universelle Achtungsmoral, von der auszugehen ist, beinhaltet, daß es die Fähigkeit zur Selbstbestimmung oder Autonomie (in einem nicht moralischen Sinne) ist, deren Ausübung wir bei allen in gleicherweise zu respektieren[10] (negative Pflichten) und in Notfällen in gewissen Graden zu fördern (positive Pflichten) verpflichtet sind. Diese grundlegenden negativen und positiven Pflichten der Aufklärungsmoral, die den wechselseitigen Respekt vor der Autonomie einer jeden Person ausdrücken, setzen freilich wechselseitige Wertschätzung der Selbstbestimmungsfähigkeit jeder Person voraus."
Im weiteren Text erwähnt er dann noch das Wesentliche, das die Selbstbestimmung aber nicht genügend abhebt von der Frembestimmung und damit als wichtigstes Menschenrecht universalisiert, auch wenn er von der "individuellen Selbstbestimmungsfähigkeit, die wir wechselseitig bei uns und anderen respektieren und schätzen ..." spricht.
Interpretiere ich das richtig, daß Du die ersten Artikel unseres Grundgesetzes, einschließlich des Art. 2 (!), als Ermöglicher der Selbstbestimmung betrachtest?
Wenn ich dich richtig verstehe, willst du also eine "Hierarchie" der Menschenrechte in der Form (korrigiere mich bitte, falls ich das falsch verstanden habe)
1. Selbstbetimmung des einzelnen Indivduums muss zuallererst respektiert oder gar gefördert werden.
2. Darunter angesiedelt sind die "anderen" Menschenrechte?

Ist es aber nicht eher so, dass gerade die "anderen" Menschenrechte der Begrenzung der Selbstbestimmung dienen (sollen)? Zum Schutz der - ich nenne sie mal "Schwachen" vor den "Starken" ? Oder habe ich da einen 'Denkfehler... ?
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Zweiundvierzig »

Das wichtigste Grundrecht ist selbstverständlich im Art. 2 Abs. 1 GG verbrieft: die Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Denn das schließt das Recht auf Dummheit mit ein.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Stimmt, Einzelne dürfen sogar in Foren schreiben.
Zweiundvierzig

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Zweiundvierzig »

SIRENE » Mo 10. Feb 2014, 18:39 hat geschrieben:Stimmt, Einzelne dürfen sogar in Foren schreiben.
Und das Recht aufs letzte Wort für sich beanspruchen.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

denkmal » Mo 10. Feb 2014, 13:47 hat geschrieben:Wenn ich dich richtig verstehe, willst du also eine "Hierarchie" der Menschenrechte in der Form (korrigiere mich bitte, falls ich das falsch verstanden habe)
1. Selbstbestimmung des einzelnen Indivduums muss zuallererst respektiert oder gar gefördert werden.
2. Darunter angesiedelt sind die "anderen" Menschenrechte?

Ist es aber nicht eher so, dass gerade die "anderen" Menschenrechte der Begrenzung der Selbstbestimmung dienen (sollen)? Zum Schutz der - ich nenne sie mal "Schwachen" vor den "Starken" ? Oder habe ich da einen 'Denkfehler... ?
Mir geht es ausschließlich darum, das Selbstbestimmungsrecht aus seiner Verbannung zu befreien, das mir mit seiner sexuellen und informationellen Selbstbestimmung seit langem immerwieder zugewunken hat und gerufen, es könne noch weit mehr als vögeln und quasseln. Indem wir Grundrechte geschaffen haben, entstand das Fundament für alle anderen Rechtsvorschriften, deren Bedeutung sich aus der jeweiligen Bedeutung für jene ergibt, die mit ihnen in Konflikt geraten sind oder sie benötigen, um sich Schwierigkeiten vom Hals zu schaffen und vom Leib zu halten. Wie sich Gesetze hierarchisch strukturieren lassen, ist Sache der Rechtssystematiker, die unter Umständen ein Wörtchen bei der Anwendung von Gesetzen mitzureden haben. Für mein Engagement zur Bewußtmachung der Bedeutung des Rechtes auf ein weitgehend selbst bestimmtes Dasein ist das aber nicht von Belang.

Ich bin sicher, daß mit all unseren Rechten nicht beabsichtigt ist, damit die Selbstbestimmung von Individuen und Gruppen einzuschränken. Das Zusammenleben vieler macht Einschränkungen notwendig, die bei so vielen Menschen sinnvollerweise in Regelwerken formuliert werden, damit Justizen nicht willkürlich handeln und jeder weiß, woran er ist. Selbstverständlich dienen unsere Gesetze dann dem Schutz Schwacher vor eventuellen Rechtsverletzungen durch Starke, aber auch umgekehrt, wenn beispielsweise der Masse bewußt wird, daß sie es sind, die all den Mächtigen ihre Macht geben.

Den großen Nutzen einer Bewußtmachung des Selbstbestimmungsrechtes sehe ich vor allem in der Eindämmung vieler mächtiger und allmächtiger Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechtes Einzelner, die bei Rechtsproblemen einer oft übermächtig erscheinenden Justiz ausgeliefert sind, wie in den Fällen Gustl Mollath und Harry Wörz gut deutlich wurde.

Die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes erfordert, daß Einzelnen, deren Selbstbestimmung eingeschränkt werden soll, die Rechtmäßigkeit der Fremdbestimmung so erklärt werden muß, daß ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in unrechter Weise eingeschränkt wird. Das geschieht z. B. über machtvolle Drangsalierungen, subtile Einflußnahmen, Unterdrückungen im weitesten Sinne. Damit läßt sich die weit verbreitete "Auslegungselastizität" bei der Anwendung unserer Gesetze vermeiden. Paragraphen, die von Mächtigen auseinandergezogen werden, haben die ekelhafte Eigenschaft, unwissenden kleinen Volksherrschern die Krone vom Kopf zu schießen und das Zepter aus der Hand ... Bekommt der eigentliche Souverän unserer Gesellschaft nun Rechtsgrundwissen in seinen Kopf und weiß, wozu ihn das SBR befähigt, können "Obrige" ihm keinen Bären mehr aufbinden. Das geschieht leider häufig bei Kontakten zwischen rechtschaffenen Bürgern und höher Gestellten, die bis zum Lebensende prächtig finanziell abgesichert sind und es genießen, Macht zu haben über das rechtsdumme Volk. Bisher konnten Mächtige mit Ohnmächtigen tun und lassen, was ihnen Recht war. Daß Waffengleichheit hergestellt wird mit Rechtsanwälten, ist ein Märchen. Zwar gibt es auch gelegentlich Märchen, die Wirklichkeit werden, doch ist das nach meinen Erfahrungen nicht sehr häufig der Fall.
Zweiundvierzig

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Zweiundvierzig »

SIRENE » Mo 10. Feb 2014, 18:45 hat geschrieben: Die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes erfordert, daß Einzelnen, deren Selbstbestimmung eingeschränkt werden soll, die Rechtmäßigkeit der Fremdbestimmung so erklärt werden muß, daß ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in unrechter Weise eingeschränkt wird.
Das Dummheitsrecht, Gesetzestexte nicht zu lesen oder nach dem Lesen nicht zu verstehen, ist Bestandteil des Grundrechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

ein_Bürger » Mo 10. Feb 2014, 17:46 hat geschrieben:Das wichtigste Grundrecht ist selbstverständlich im Art. 2 Abs. 1 GG verbrieft: die Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Denn das schließt das Recht auf Dummheit mit ein.
Nichts einfacher, als ihnen das streitig zu machen. Da müssen nur ein paar auftauchen, denen etwas nicht gefällt, und schon entsteht ein Rattenschwanz, auf dem man dann herumtreten kann. Wird das Spielchen irgendwann zu bunt und es schreit einer, setzt es eine Verwarnung vom Moderator. Wiederholt sich sowas dann, ist das Recht auf Nutzung des "Plädoyer-Effektes" schnell verwirkt. Dann hat die Selbstbestimmung anderer das Sagen.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

ein_Bürger » Mo 10. Feb 2014, 19:56 hat geschrieben:Das Dummheitsrecht, Gesetzestexte nicht zu lesen oder nach dem Lesen nicht zu verstehen, ist Bestandteil des Grundrechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Großartig, ein_Bürger! Das läßt mich immerwieder sagen, daß wir eine sehr gerechte Welt haben. Mir glaubt das bloß keiner. Wie dumm. Endlich einer. Gott segne uns.
Zweiundvierzig

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Zweiundvierzig »

SIRENE » Mo 10. Feb 2014, 18:59 hat geschrieben:
Nichts einfacher, als ihnen das streitig zu machen. Da müssen nur ein paar auftauchen, denen etwas nicht gefällt, und schon entsteht ein Rattenschwanz, auf dem man dann herumtreten kann. Wird das Spielchen irgendwann zu bunt und es schreit einer, setzt es eine Verwarnung vom Moderator. Wiederholt sich sowas dann, ist das Recht auf Nutzung des "Plädoyer-Effektes" schnell verwirkt. Dann hat die Selbstbestimmung anderer das Sagen.
Ein Glück, dass man gar nicht schreien muss, um zu beleidigen. Man kann seine ehrabschneidenden Worthülsen in aller Ruhe in gesitteter (zuweilen verschroben bunter) Groß-/Kleinschreibung in die digitale Welt entäußern. Nicht wahr, lieber SIRENE?
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Mo 10. Feb 2014, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Zweiundvierzig »

SIRENE » Mo 10. Feb 2014, 19:02 hat geschrieben: Großartig, ein_Bürger! Das läßt mich immerwieder sagen, daß wir eine sehr gerechte Welt haben. Mir glaubt das bloß keiner. Wie dumm. Endlich einer. Gott segne uns.
Darf ich das als eine Übereinkunft zwischen uns beiden über das neue wichtigste menschenrecht, nämlich das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, deuten?
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

ein_Bürger » Mo 10. Feb 2014, 20:08 hat geschrieben:Ein Glück, dass man gar nicht schreien muss, um zu beleidigen. Man kann seine ehrabschneidenden Worthülsen in aller Ruhe in gesitteter (zuweilen verschroben bunter) Groß-/Kleinschreibung in die digitale Welt entäußern. Nicht wahr, lieber SIRENE?
Wie wahr! Und wie herrlich Du neben mir auf Linie schwimmst ... Zeig doch mal so eine ehrabschneidende Worthülse, damit allen, die das nicht glauben, das Lachen im Halse stecken bleibt.
Darf ich das als eine Übereinkunft zwischen uns beiden über das neue wichtigste menschenrecht, nämlich das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, deuten?
Ich bitte darum! Nimm das hier als Zeichen meiner Anerkennung ...
SIRENE » Mi 5. Feb 2014, 11:43 hat geschrieben:Die Selbstbestimmung spielt auf internationaler Ebene über Menschenrechtsabkommen, den großen "Gleichrichtungskonzepten" der Menschenwelt, die sich bei der ethnologischen Vielfalt auf wesentliche Rechte beziehen müssen, eine beachtliche Rolle. Nicht ohne Grund widmet der BROCKHAUS RECHT trotz nicht expliziter Erwähnung der Selbstbestimmung (auch wenn sie deutlich umschrieben ist im GG, wie Antonius hier schon bemerkt hat) in einem der besten Regelwerke der Welt, dem deutschen, fast eine ganze Seite dem Selbstbestimmungsrecht. (Der Gerechtigkeit opfert das fette Werk nicht mal eine Zeile, obwohl die das Ziel des Rechtes auf Selbstbestimmung ist, einem sicherlich nicht unerheblichen Wunsch, Traum, Anspruch der allermeisten Menschen. Auch der "Menschen", die sich irgendwann durch successive Ungerechtigkeitserfahrungen auf die Schiene der Rache begeben und dann auch mit Menschen, derer sie habhaft werden können, brutaler umgehen als mit Tieren. >>> Whistleblower - In gefährlicher Mission
... und fühle dich geräuschlos beleidigt. :D

Hier noch eine knallig kolorierte Worthülse als Dreingabe, falls Du dir schwer tust, aus den Texten dieses Threads was Dummes zu fischen:
(Greifst Du zu und lieferst nichts aus dem Fundus, darf ich dir unterstellen, Dummheiten gepostet zu haben.)
    • "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
      soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und
      nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
      Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
      Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte
      darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Freie Entfaltung impliziert Entwicklung und sagt bereits genug Entwickelten nicht so viel wie das Recht, selbst bestimmen zu dürfen. Menschen denen man schon zu viel Fremdbestimmung aufgezwungen hat mit dem, was Juristen zur Verfügung steht, damit sie alles Recht und gerecht machen, fühlen sich als Persönlichkeiten kaum noch angesprochen. Die Passagen "soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden" und "nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen" setzen voraus, daß Bürger sehr viele Einzelheiten im Kopf haben müssen, um ihre Persönlichkeit frei entfalten zu dürfen. "Recht auf Leben" ist Voraussetzung für die Nutzung aller Rechte und der Anspruch auf "körperliche Unversehrtheit" wird oft genug durch höhere Gewalt mißachtet. "Die Freiheit der Person ist unverletztlich" suggeriert einen Zustand, der noch nie beobachtet worden ist, weil es defakto keine Freiheit gibt. Jede noch so geartete Erscheinungsform der Schöpfung ist dem Verhalten anderer ausgeliefert und absolut unfrei in der Kohärenzfalle Welt, in die wir uns verkrümeln und Partner anderer Erscheinungsformen, deren Selbstbestimmungsrecht wir zu respektieren haben. Und "Eingriffe aufgrund eines Gesetzes" ist nicht ganz zutreffend, weil Richter der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen müssen (unabhängig von rechtswidrigen Interessen!), und sie damit auch allfällige Regellücken schließen müssen ...

Viel Ballast, um vom Wesentlichen abzulenken, nicht wahr?
Da ist das, was ich anbiete, um die Fremdbestimmung von Ausbeutern, Abgreifern, Beschei§ern
und den vielen anderen Machtsaugern und Scherenspreizern einzudämmen, deutlich effizienzträchtiger ...


Was für dich, für unsere GG-Produzenten und viele andere, denen schon immer klar war, warum "Obrige" ihr Tun mit Rechtsvorschriften begründen müssen, "das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" ist, ist für mich das Selbstbestimmungsrecht. Meine Feststellung, daß es das wichtigste Menschenrecht ist, über das Tiere nicht verfügen und den möglicherweise signifikantesten Unterschied zwischen Mehrhirnwesen und Wenigerhirnwesen kennzeichnet, ist noch immer nach schon mehr als 100 Beiträgen hier unwidersprochen. Wenn Du dich so undumm fühlst und mich für dumm hältst, könntest Du unser beider Unterschied doch mal sichtbar machen, indem Du meiner Feststellung wenigens so widersprichst, daß man sie als Entkräftung werten kann.

Na, wie wär's "ein_Bürger"?

Ich habe das Selbstbestimmungsrecht nicht erfunden, halte es nur für das Wichtigste aller. Es ermöglicht und trägt alles, was Vernunftwesen gelingt, auch das, was sie immerwieder hinKRIEGen, weil sie mit dem "Instinktersatz Recht" versuchen zurechtzukommen.
Zuletzt geändert von SIRENE am Mo 10. Feb 2014, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Antonius »

SIRENE » Mo 10. Feb 2014, 11:40 hat geschrieben: Klar, deshalb ist es auch nicht so wichtig, was Du bekommst für deine Anstrengungen. Solche Menschen wie dich braucht das System! Dann genau die lassen die Reichen in den Penthäusern direkt unter dem Dach der Selbstbestimmung in Saus und Braus leben und sogar auf Inanspruchnahme des Menschenrechtes verzichten, das dir das wichtigste ist ... :D
An die Penthäuser der Reichen habe ich gar nicht gedacht, sondern an Arbeit, um eine sinnerfülltes Leben zu führen. :)
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant (1724-1804)
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Antonius, welche Art von Arbeit (Anstrengung, Leistung, Mühe, Aufwand ...) könntest Du denn "verrichten", die dein Leben mit Sinn erfüllt, bei der das Bedürfnis anderer auf Selbstbestimmung keine Rolle spielt? Wenn dir was einfällt, würde mich noch interessieren, welche Art von Sinn das dann wäre.
Zuletzt geändert von SIRENE am Di 11. Feb 2014, 09:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von denkmal »

SIRENE » Mo 10. Feb 2014, 19:45 hat geschrieben: Mir geht es ausschließlich darum, das Selbstbestimmungsrecht aus seiner Verbannung zu befreien, das mir mit seiner sexuellen und informationellen Selbstbestimmung seit langem immerwieder zugewunken hat und gerufen, es könne noch weit mehr als vögeln und quasseln. Indem wir Grundrechte geschaffen haben, entstand das Fundament für alle anderen Rechtsvorschriften, deren Bedeutung sich aus der jeweiligen Bedeutung für jene ergibt, die mit ihnen in Konflikt geraten sind oder sie benötigen, um sich Schwierigkeiten vom Hals zu schaffen und vom Leib zu halten. Wie sich Gesetze hierarchisch strukturieren lassen, ist Sache der Rechtssystematiker, die unter Umständen ein Wörtchen bei der Anwendung von Gesetzen mitzureden haben. Für mein Engagement zur Bewußtmachung der Bedeutung des Rechtes auf ein weitgehend selbst bestimmtes Dasein ist das aber nicht von Belang.

Ich bin sicher, daß mit all unseren Rechten nicht beabsichtigt ist, damit die Selbstbestimmung von Individuen und Gruppen einzuschränken. Das Zusammenleben vieler macht Einschränkungen notwendig, die bei so vielen Menschen sinnvollerweise in Regelwerken formuliert werden, damit Justizen nicht willkürlich handeln und jeder weiß, woran er ist. Selbstverständlich dienen unsere Gesetze dann dem Schutz Schwacher vor eventuellen Rechtsverletzungen durch Starke, aber auch umgekehrt, wenn beispielsweise der Masse bewußt wird, daß sie es sind, die all den Mächtigen ihre Macht geben.

Den großen Nutzen einer Bewußtmachung des Selbstbestimmungsrechtes sehe ich vor allem in der Eindämmung vieler mächtiger und allmächtiger Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechtes Einzelner, die bei Rechtsproblemen einer oft übermächtig erscheinenden Justiz ausgeliefert sind, wie in den Fällen Gustl Mollath und Harry Wörz gut deutlich wurde.

Die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes erfordert, daß Einzelnen, deren Selbstbestimmung eingeschränkt werden soll, die Rechtmäßigkeit der Fremdbestimmung so erklärt werden muß, daß ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in unrechter Weise eingeschränkt wird. Das geschieht z. B. über machtvolle Drangsalierungen, subtile Einflußnahmen, Unterdrückungen im weitesten Sinne. Damit läßt sich die weit verbreitete "Auslegungselastizität" bei der Anwendung unserer Gesetze vermeiden. Paragraphen, die von Mächtigen auseinandergezogen werden, haben die ekelhafte Eigenschaft, unwissenden kleinen Volksherrschern die Krone vom Kopf zu schießen und das Zepter aus der Hand ... Bekommt der eigentliche Souverän unserer Gesellschaft nun Rechtsgrundwissen in seinen Kopf und weiß, wozu ihn das SBR befähigt, können "Obrige" ihm keinen Bären mehr aufbinden. Das geschieht leider häufig bei Kontakten zwischen rechtschaffenen Bürgern und höher Gestellten, die bis zum Lebensende prächtig finanziell abgesichert sind und es genießen, Macht zu haben über das rechtsdumme Volk. Bisher konnten Mächtige mit Ohnmächtigen tun und lassen, was ihnen Recht war. Daß Waffengleichheit hergestellt wird mit Rechtsanwälten, ist ein Märchen. Zwar gibt es auch gelegentlich Märchen, die Wirklichkeit werden, doch ist das nach meinen Erfahrungen nicht sehr häufig der Fall.
Schwer es mir fällt, zu verstehen alles...
Du sagst also, dass das Selbstbestimmungsrecht und die anderen Menschenrechte gleich berechtigt gelten (sollen).
Dass eben deiner Meinung nach das Selbstbestimmungsrecht (= freie Entfaltung der Persönlichkeit) nur nicht bei allen so bewusst ist wie die "üblichen" Menschenrechte, weil sie (durch Gesetze?) schon zuviel fremdbestimmt werden?

Oder ?
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

denkmal » Di 11. Feb 2014, 13:36 hat geschrieben:Schwer es mir fällt, zu verstehen alles...
Du sagst also, dass das Selbstbestimmungsrecht und die anderen Menschenrechte gleich berechtigt gelten (sollen).
Dass eben deiner Meinung nach das Selbstbestimmungsrecht (= freie Entfaltung der Persönlichkeit) nur nicht bei allen so bewusst ist wie die "üblichen" Menschenrechte, weil sie (durch Gesetze?) schon zuviel fremdbestimmt werden?

Oder ?
Ich sage nicht, habe das auch nirgendwo geschrieben, daß das SBR und die anderen MR gleich berechtigt gelten sollen.

Aber das Recht, ein selbstbestimmtes Dasein führen zu können, muß in unserer mi§ratenen Gesellschaft, die sich auf einen weiteren (den 9.) Staatsbankrott unaufhaltsam zubewegt, so wichtig gemacht werden im Bewußtsein des Volkes (der unheimlich mächtigen Masse), daß all die Rechte öfter beachtet und umgesetzt werden, die uns ein demokratisches Zusammenleben ermöglichen, wie sie vom Gesetzgeber gemeint sein sollten, bei größtmöglicher Respektierung des Rechtes auf ein selbstbestimmtes Dasein.

Zitiere doch einfach mal die Passagen in meinem Text, und markiere die Stellen, mit denen Du Schwierigkeiten hast.
Zweiundvierzig

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Zweiundvierzig »

denkmal hat geschrieben:Dass eben deiner Meinung nach das Selbstbestimmungsrecht (= freie Entfaltung der Persönlichkeit)
Da habe ich kleiner Stänkerfritze wohl wieder eine reife Leistung abgeliefert. :D
SIRENE hat geschrieben:Meine Feststellung, daß es das wichtigste Menschenrecht ist, über das Tiere nicht verfügen und den möglicherweise signifikantesten Unterschied zwischen Mehrhirnwesen und Wenigerhirnwesen kennzeichnet, ist noch immer nach schon mehr als 100 Beiträgen hier unwidersprochen.
Selbstverständlich verfügen "Wenigerhirnwesen" darüber. Sie setzen es auch im Zweifel durch; und genau das verärgert Dich so sehr, so dass Du Dich nun als Verlautbarer Gottes wähnst, obwohl Dein Geoffenbartes längst justizielle Realität ist: die allgemeine Handlungsfreiheit ist als subsidiärer Auffangstatbestand im Art. 2 Abs. 1 GG verortet und findet ihre Schranke nur noch in der verfassungsgemäßen Ordnung. Damit können Hinz und Kunz (ja sogar juristische Fiktionen!) jeden Akt der öffentlichen Gewalt beanstanden, sofern sie den für ein derart abstraktes Grundrecht hinreichend umfassenden Argumentationsaufwand meistern.

Du aber, liebe(r) SIRENE, willst in aller Willkür Selbstbestimmung ungleich Freiheit definieren. Dieser Voluntarismus adelt Dich zwar als selbstbestimmtes Individuum (wobei man hier durchaus ausgiebig über Determinismus diskutieren könnte), jedoch ist er für die vernunft- und rationalitätsgeleitete Rechtswissenschaft nichtig. Von Parteien, die nach jedem Gerichtsurteil das große Ganze besser zu erkennen meinen als die "hosenschei§ende" Justiz, gibt es genau zwei Stück: die Klägerin und die Beklagte. Das ist auch ihr gutes Recht, von dem ich hier eingangs sprach. Zum Glück gibt es ja "Hosenschei§er", die sich um Detailfragen kümmern.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

SIRENE hat geschrieben:Meine Feststellung, daß *das Selbstimmungsrecht* das wichtigste Menschenrecht ist, über das Tiere nicht verfügen und den möglicherweise signifikantesten Unterschied zwischen Mehrhirnwesen und Wenigerhirnwesen kennzeichnet, ist noch immer nach schon mehr als 100 Beiträgen hier unwidersprochen.
Welche Anhaltspunkte liegen dir vor für die Feststellung, ich würde mich darüber ärgern, daß Tiere auch ein Recht auf Selbstbestimmung hätten? Sie haben keines. Warum sollte ich mich über etwas ärgern, was nicht existiert? Ich weiß, daß Juristen sowas können, bei mir geht das nicht, nicht nur weil ich selten etwas erwarte, was dann nicht mal das Zeug hat, Wirklichkeit zu werden. Warum Tiere kein SBR haben, werde ich gleich näher erklären, nachdem ich dir das gesagt habe: Mehr ärgert mich, daß Du als kleiner Stänkerfritze nicht schon früher aufgetaucht bist mit derlei "reifen Leistungen".

Tiere haben zwar die Möglichkeit innerhalb des ihrer Natur entsprechenden Instinkts in gewissem Umfang selbst zu bestimmen, doch ein Recht auf Selbstbestimmung, also die Zusicherung, es gegen die sich als Fremdbestimmung anderer Tiere ausdrückende Selbstbestimmung durchsetzen zu können, vor allem gegen Stärkere, haben sie nicht.

Es kommt nun aber auch gar nicht darauf an, die Grenze zwischen Fremd- und Selbstbestimmung herauszuarbeiten. Hier gibt es auch bei den Mehrhirnwesen, die über die leistungsfähigste Denkbeule verfügen, noch einiges, was in eine solche Begriffsabgrenzung fließen müßte, bevor man sich mit Diskussionen darüber beschäftigen kann. Beispielsweise die Tatsache, daß wir sogar in einem nicht unbeträchtlichen Umfang fremdbestimmt sind vom eigenen ICH ... Und nicht nur aufgrund dieser Tatsache tun wir uns schwer, Akte der öffentlichen Gewalt wirksam zu beanstanden, die in der Regel unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. Gell?

Könnte man Leute, die sich gegen "Verlautbarer Gottes" stellen, als "Schleimer des Satans" bezeichnen?

Bevor ich mich deinem weiteren, mit juristischer Wichtigkeit aufgeblasenen Text zuwende, solltest Du mir verraten, wie Du zur Eingangsschlußfolgerung deines Textes gelangt bist, ich würde willkürlich Selbstbestimmung ungleich Freiheit definieren. Vielleicht muß ich danach erkennen, daß es Sinn macht, mich mit deinem Gestänkere gar nicht mehr zu befassen, weil Du unter zu egoistischen Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen und Erwartungen leidest ...
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

                    • :p
          • Eigentlich war mir nur danach.


Aber weil ich nicht den Zorn des ehrenwerten EMPERIEUR DES EUROPEANS
entfachen will oder den einer seiner Moderatoren,
noch beiläufig dies:

Eigentlich geht es nur um angemessene Balance
  • von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung,
    • dem "Atmen der Welt". Und weil diese Balance
      • nicht erst seit gestern so ist, daß sie immer mehr
        • vernetzte Welt in Rage bringt, irgendwann aber auch
          • erstaunlich erfolgreiche Online-Petitionen so langweilig,
        • daß ich mich frage, was dann kommt, hätte ich nun noch
      • gerne ein bißchen Begeisterung für mein Engagement,
    • das auch durch > derlei erstaunliche, für Wissenschaftskreise
  • bemerkenswerte Bemühungen das Gegenteil von Entkräftung erfährt.
Oder gibt es hier wirklich so viele "Aufsteiger", daß mir das versagt bleibt,
wonach sich die Welt verzehrt ...? (? :? Anerkennung :D )

Pst: Ich gab mir viel Mühe für die "Augenkrebse" dieser Community ...
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von denkmal »

ein_Bürger » Di 11. Feb 2014, 14:43 hat geschrieben: Da habe ich kleiner Stänkerfritze wohl wieder eine reife Leistung abgeliefert. :D
Selbstverständlich verfügen "Wenigerhirnwesen" darüber. Sie setzen es auch im Zweifel durch; und genau das verärgert Dich so sehr, so dass Du Dich nun als Verlautbarer Gottes wähnst, obwohl Dein Geoffenbartes längst justizielle Realität ist: die allgemeine Handlungsfreiheit ist als subsidiärer Auffangstatbestand im Art. 2 Abs. 1 GG verortet und findet ihre Schranke nur noch in der verfassungsgemäßen Ordnung. Damit können Hinz und Kunz (ja sogar juristische Fiktionen!) jeden Akt der öffentlichen Gewalt beanstanden, sofern sie den für ein derart abstraktes Grundrecht hinreichend umfassenden Argumentationsaufwand meistern.

Du aber, liebe(r) SIRENE, willst in aller Willkür Selbstbestimmung ungleich Freiheit definieren. Dieser Voluntarismus adelt Dich zwar als selbstbestimmtes Individuum (wobei man hier durchaus ausgiebig über Determinismus diskutieren könnte), jedoch ist er für die vernunft- und rationalitätsgeleitete Rechtswissenschaft nichtig. Von Parteien, die nach jedem Gerichtsurteil das große Ganze besser zu erkennen meinen als die "hosenschei§ende" Justiz, gibt es genau zwei Stück: die Klägerin und die Beklagte. Das ist auch ihr gutes Recht, von dem ich hier eingangs sprach. Zum Glück gibt es ja "Hosenschei§er", die sich um Detailfragen kümmern.
ich wollte ja nur Sirene UND dir mal recht geben.
Gefällt dir diese neue Konstruktion nicht? :cool:
Warum sollte ich um Ergebnisse fragen, wenn andere sich auch im Kreise drehen.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

denkmal » Mi 12. Feb 2014, 12:56 hat geschrieben:ich wollte ja nur Sirene UND dir mal recht geben.
Gefällt dir diese neue Konstruktion nicht? :cool:
Warum sollte ich um Ergebnisse fragen, wenn andere sich auch im Kreise drehen.
Will ich, oder muß ich in Ausbalancierung unser aller Selbstbestimmung deine Worte nach meiner Bitte um ein bißchen Anerkennung als frenetischen Beifall werten? War ich zu anspruchsvoll als kleiner Volksherrscher, dem überall klargemacht wird, daß er Begierde zeigen muß durch pflichtgemäßen Respekt vor dem Antragsstaat, der wie andere zu groß geratene Menschenhäufen verlangen muß, daß Bürger ihre Hand genau dort aufhalten, wo was rauskommt?

Für Juristen mit ihrer gepflegten Sprachakrobatik kommt das Wesentliche meiner soebenen Verkorksung doch sicher locker rüber. Nicht mit juristischen Worthäufen vertraute Bürger, werden sich schwer tun. Genau diese Verständigungsbehinderung gilt es zu unterbinden mit mehr Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes, um die es letztlich geht.

Daß mir der Vorstand des Vereins zur Förderung der politischen Diskussion e. V. bereits zu meinem Engagement "überschwenglich gratuliert" hat, als ihm in einem unserer Dispute bewußt wurde, was man alles anstellen kann mit dem Einfordern von Begründungen mit Vorschrift bei Kontakten mit Mächtigen, erlaube ich mir zu erwähnen, damit man mich mit meiner Bitte um ein bißchen Anerkennung nicht für unbescheiden hält.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Wie langweilig hier.

http://www.onebillionrisingforjustice.de
Zuletzt geändert von SIRENE am Di 18. Feb 2014, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Dampflok » Mi 19. Feb 2014, 10:00 im Thread „Weshalb erniedrigen so viele Männer Frauen?“ hat geschrieben:...gegen deren Willen.

So etwas schreibt eine, die die Selbstbestimmung für das wichtigste Menschenrecht hält. Aber nach Frau sirenes Definition sind wohl nur Frauen Menschen.
Übrigens: Das SBR ist bereits an erster Stelle im Grundgesetz! Denn Art. 1 ist mehr oder weniger nur "Hallo-Geplänkel", die Treppe zu den Grundrechten sozusagen.
  • Artikel 1 GG der "BPO Germany" (Banana Peel Organization), an deren Spitze "Bubennackiggucker", vom Volk beleidigte Bundespräsidenten, Doktortitelerschwindler, Schei§juristenverteidiger und andere Medienlutschbonbons des Volkes Geld und Ehre verschleudern:
    • (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Hereinspaziert Herrschaften, hier sind sie richtig!)

      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (Vorsicht Stufen! Und schlagen sie sich nicht ihren Kopf an, unser Architekt war ein sehr kleiner Mann ...)

      (3) Die
      • nachfolgenden
        • Grundrechte binden
          • Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
            • und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
:D Weil Juristen ihre Regelwerke über alles stellen und damit viel Fremdbestimmung durch allmächtige Kompetenz ermöglichen, vermutlich aus Rache, weil Gott ihr erstes Exemplar auf seinen Misthaufen geworfen hat und erst sein zweites Exemplar Mensch "Ich, Adam, Nichtjurist" sagen durfte, habe ich die Treppe zu den Grundgesetzen nach unten führend dargestellt. :cool:

An dieser Stelle möchte ich mich mal für das überschwengliche Interesse der Community des Vereins zur Förderung der politischen Diskussion e. V., insbesondere dem Verantwortlichen dahinter, Herrn Jürgen Hinz au§erordentlich danken. Auch dafür, daß hier Moderatoren beschäftigt werden, die mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit so wundervoll umgehen, daß ab und zu auch mal ein Thread von mir verschwindet und kein nachvollziehbarer* Grund dafür erkennbar ist und genannt wird.
              • * Nachvollziehbare Gründe decken sich für mein selbstbestimmtes Verständnis unserer Welt
                mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen und mit verständig lebensnaher Betrachtungsweise,
                die von klar denkenden Menschen mit qualifizierten Konsensen getragen wird.
    • Änderung am 23.02.2014 21:3t: Der Erklärung, was für mich nachvollziehbare Gründe sind, ein weiteres "mit" spendiert vor "verständig lebensnaher Betrachtungsweise ...
Zuletzt geändert von SIRENE am So 23. Feb 2014, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Seit gestern erneut auf der Diskussionsseite von Wikipedia,
deren Freunde gerade darüber diskutieren,
die Nutzungsbedingungen zu ändern
wegen verdecktem bezahlten
Bearbeiten von Wikipedia: Das wichtigste Menschenrecht

Von mir wurden schon etliche Diskussionsbeiträge gelöscht,
einige verschwanden aus der Versionsgeschichte,
auch Reklamationen auf entsprechenden Seiten,
sodaß ich Wikimedia gestern folgendes FAX schickte:
      • An Wikimedia Deutschland, Berlin

        Hallo! Ich glaube, es wäre nicht gut für Wikipedia,
        wenn mein Diskussionsbeitrag zum wichtigsten
        Menschenrecht von der Diskussionsseite zum
        Artikel "Menschenrechte" verschwindet.

        Danke für Ihre Bemühung
        und schöne Grüße
Mal sehen, was passiert ...
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Dampflok »

SIRENE » Di 25. Feb 2014, 09:49 hat geschrieben:Seit gestern erneut auf der Diskussionsseite von Wikipedia,
deren Freunde gerade darüber diskutieren,
die Nutzungsbedingungen zu ändern
wegen verdecktem bezahlten
Bearbeiten von Wikipedia: Das wichtigste Menschenrecht

Von mir wurden schon etliche Diskussionsbeiträge gelöscht,
einige verschwanden aus der Versionsgeschichte,
auch Reklamationen auf entsprechenden Seiten,
Wahrscheinlich weil sie nicht getaugt haben.

Ich meine, wie kann das wichtigste Menschenrecht bedeuten, männliche Kinder genitalverstümmeln zu dürfen? So legen sie es ja aus - als ob die Kinder das nicht später selber entscheiden könnten.


""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

SIRENE » Di 25. Feb 2014, 10:49 hat geschrieben:Mal sehen, was passiert ...
Nichts passierte. Diesmal wurde nicht gelöscht, aber es hat auch niemand darauf reagiert.

Frage an die Menschen hier, die sich ständig mit Menschenrechten beschäftigen:

Gibt es irgendeine Belastung für uns,
die nicht auf Mißachtung des SBR
durch zu viel FB beruht,
auf ungerecht viel SB anderer?


Wieviele Menschenrechtsverletzungen entstehen,
ohne daß den Betroffenen das bewußt wird,
weil ihnen nicht klar ist,
daß mit jeder Menschenrechtsverletzung
eine Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes verbunden ist?
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Dampflok » Mi 26. Feb 2014, 09:55 hat geschrieben:Wahrscheinlich weil sie nicht getaugt haben.

Ich meine, wie kann das wichtigste Menschenrecht bedeuten, männliche Kinder genitalverstümmeln zu dürfen? So legen sie es ja aus - als ob die Kinder das nicht später selber entscheiden könnten.


"Wahrscheinlich" bedeutet NICHTS WISSEN. Was ficht dich an, hier was zu posten, von dem Du keine Ahnung hast?

Und wie kommst Du darauf, daß das Selbstbestimmungsrecht nicht mißachtet wird bei Beschneidungen?

Wenn man so an seinen Fingern saugt, müßte eigentlich was anderes kommen.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Dampflok »

SIRENE » Sa 1. Mär 2014, 20:19 hat geschrieben:"Wahrscheinlich" bedeutet NICHTS WISSEN. Was ficht dich an, hier was zu posten, von dem Du keine Ahnung hast?

Und wie kommst Du darauf, daß das Selbstbestimmungsrecht nicht mißachtet wird bei Beschneidungen?

Wenn man so an seinen Fingern saugt, müßte eigentlich was anderes kommen.
Gehts wieder nur mit Ad-Personam, weil Sie mich argumentativ nicht widerlegen können?

Kleine Mädchen müssen also vor den Beschneiderinnen geschützt werden, kleine Jungen nicht. Weil: Die Frauen die das tun sind in Wahrheit böse Männer, wohingegen die Männer die Jungen genitalverstümmeln auf der Seite der Guten sind.

Und Ihre unterschwellige Fixierung auf die Metzitzah beim Thema "saugen" lasse ich jetzt unkommentiert. :cool:


Zuletzt geändert von Dampflok am Sa 1. Mär 2014, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Chruschtschow »

Menschenrecht ist ein schwammiger Begriff.
Es gibt die 10 Gebote.
Es gibt die Demokratie.
Was soll Menschenrecht sein?
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Kopernikus »

Chruschtschow » Sa 1. Mär 2014, 21:22 hat geschrieben:Menschenrecht ist ein schwammiger Begriff.
Es gibt die 10 Gebote.
Es gibt die Demokratie.
Was soll Menschenrecht sein?
Hier steht drin, was damit gemeint ist: http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html

Nichts zu Danken!
http://kartoffeln-im-netz.tumblr.com/
"Das Volk ist immer da, wo das große Maul, die heftigste Phrase ist." Alfred Döblin
http://www.youtube.com/watch?v=xwsOi0ypuSI
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Cerberus »

Armstrong » So 2. Feb 2014, 13:58 hat geschrieben: Ja und trotzdem findet in der BRD die größte Massentötung der deutschen Geschichte statt, die millionenfache, professionelle Massentötung von wehrlosen Kinder im Mutterleib, unter Duldung des Staates, der für diese Massentötung die logistischen und juristischen Rahmenbedingungen setzt und unterstützt.
Ich denke, die Tötung der Kinder findet bei der Zeugung statt.
Dirk Müller zum Thema Ukraine/Krim: https://www.youtube.com/watch?v=K_YWdaQhRU4
Bakelit

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Bakelit »

Ich denke, die Tötung der Kinder findet bei der Zeugung statt.
genau, deshalb bist du ja schon tot.

echt ;)
Zuletzt geändert von Bakelit am Sa 1. Mär 2014, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
SIRENE

Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von SIRENE »

Chruschtschow » Sa 1. Mär 2014, 21:22 hat geschrieben:Menschenrecht ist ein schwammiger Begriff.
Es gibt die 10 Gebote.
Es gibt die Demokratie.
Was soll Menschenrecht sein?
Bitte, gern geschehen. :D

Was ist am Begriff "Menschenrecht" schwammig? In Abgrenzung zu Tierrechten oder Pflanzenrechten, von mir aus auch Roboterrechten, lassen sich doch recht eindeutig wesentliche Unterscheidungsmerkmale erkennen, die dem Wort "Menschenrecht" ein Existenzrecht einräumen. Tiere haben zum Beispiel auch ein Recht auf Leben, ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht, das Maul aufzumachen, um mit anderen zu kommunzieren usw. Auch Pflanzen kann man insoweit sowas wie ein Recht auf Meinungsfreiheit zubilligen, wenn man ihre "eingeschränkte" Möglichkeit der Verständigung mit anderen entsprechend "niveaureduziert". Das signifikanteste Unterscheidungsmerkmal, das wir nur bei Vernunftwesen finden, ist das Recht, Einfluß zu nehmen auf die Gestaltung aller nur denkbaren Aktivitäten, die das jeweilige Individuum betreffen. Bei anderen Erscheinungsformen mit weniger Hirn findet sich dieses Recht auf Selbstbestimmung nicht.

Und weil die Selbstbestimmung ausschließlich durch das gleiche Recht anderer eingeschränkt werden kann und im Augenblick der Rechtsanwendung zur Fremdbestimmung wird, halte ich die Beachtung dieses Rechtes für so wichtig. Alles, was uns belastet, plagt und bis zur Weißglut treiben kann, ist ein Zuviel Rechtsverwirklichung des Rechtes anderer auf ein selbstbestimmtes Dasein. Unsere gesamten Machtspielchen beruhen auf einem Zuviel auf der einen Seite mit einem Zuwenig auf der anderen.

Bestimmen Männer in den klassischen Mädchengenitalverstümmungsländern zu sehr über ihre Frauen, weil die nicht wissen, wie wichtig das Selbstbestimmungsrecht ist und sie damit auch zu wenig machtvolle Unterstützung von den Herrschenden bekommen, flüchten diese Frauen auch gerne in religiösen Zauber, um ihre Mädchen zu beschneiden. - Als Dampflok sollte man eigentlich wissen, was als nächstes kommt, wenn man Dampf gibt und auf Gleise gestellt wird ...
Zuletzt geändert von SIRENE am Sa 15. Mär 2014, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das wichtigste Menschenrecht

Beitrag von Dampflok »

SIRENE » Sa 15. Mär 2014, 20:47 hat geschrieben:Tiere haben zum Beispiel auch ein Recht auf Leben, ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht, das Maul aufzumachen, um mit anderen zu kommunzieren usw. Auch Pflanzen kann man insoweit sowas wie ein Recht auf Meinungsfreiheit zubilligen, wenn man ihre "eingeschränkte" Möglichkeit der Verständigung mit anderen entsprechend "niveaureduziert". Das signifikanteste Unterscheidungsmerkmal, das wir nur bei Vernunftwesen finden, ist das Recht, Einfluß zu nehmen auf die Gestaltung aller nur denkbaren Aktivitäten, die das jeweilige Individuum betreffen. Bei anderen Erscheinungsformen mit weniger Hirn findet sich dieses Recht auf Selbstbestimmung nicht.
Das wird ja immer widerlicher, wenn man Ihre Position zur Genitalverstümmelung von Männern bedenkt:

Männer haben also so wenig Hirn, daß Andere darüber entscheiden dürfen ob ihre Genitalien intakt bleiben oder nicht, aber bei Frauen ist das was Anderes...
Unsere gesamten Machtspielchen beruhen auf einem Zuviel auf der einen Seite mit einem Zuwenig auf der anderen.
Genau. Und Sie finden es völlig OK, daß Madonna ihren Jungen ohne Not, sogar ohne "Religion" (glaubt die an irgendwas außer Geld?) beschneiden läßt weil SIE das ja darf und ihn sein Selbstbestimmungsrecht gar Nichts angeht.
Bestimmen Männer in den klassischen Mädchengenitalverstümmungsländern zu sehr über ihre Frauen, weil die nicht wissen, wie wichtig das Selbstbestimmungsrecht ist und sie damit auch zu wenig machtvolle Unterstützung von den Herrschenden bekommen, flüchten diese Frauen auch gerne in religiösen Zauber, um ihre Mädchen zu beschneiden.
In allen Ländern wo Mädchen beschnitten werden, werden auch Jungen beschnitten. Aber in nicht jedem Land wo Jungen beschnitten werden, werden auch Mädchen beschnitten.


""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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