Chajm hat geschrieben:(13 Jan 2021, 23:01)
Das, was Du nicht verstehst klingt fuer mich nach dem beruehmten "pfeifen im dunklen Wald."
Die Zahlen, Fakten und die Realitäten geben ihm gar keinen Grund dazu.

Moderator: Moderatoren Forum 8
Chajm hat geschrieben:(13 Jan 2021, 23:01)
Das, was Du nicht verstehst klingt fuer mich nach dem beruehmten "pfeifen im dunklen Wald."
McKnee hat geschrieben:(14 Jan 2021, 04:53)
Die Zahlen, Fakten und die Realitäten geben ihm gar keinen Grund dazu.
McKnee hat geschrieben:(13 Jan 2021, 22:00)
Ja, Sachen gibt´s
Darum sind es auch nicht 200 suspendierte Beamte sondern 200 Verdachtsfälle, (...)
Kritikaster hat geschrieben:(14 Jan 2021, 06:51)
Du hast den Beitrag, auf den Du da antwortest - offensichtlich! - ganz sicher wieder einmal als einziger richtig verstanden.
Kritikaster hat geschrieben:(14 Jan 2021, 07:13)
Wieviele beklagenswerte Suspendierte sind es denn nun wirklich, und wo lässt sich das "vernichtende Urteil" nachlesen, das - wie viele von denen noch gleich? - wieder rehabilitierte?
Kritikaster hat geschrieben:(14 Jan 2021, 07:13)
Wieviele beklagenswerte Suspendierte sind es denn nun wirklich, und wo lässt sich das "vernichtende Urteil" nachlesen, das - wie viele von denen noch gleich? - wieder rehabilitierte?
Mitte September war in Essen eine rechtsextreme Chatgruppe mit 30 beteiligten Polizistinnen und Polizisten aufgeflogen. Alle 30 wurden vom Dienst suspendiert, gegen 14 liefen Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst. Mit 26 Beamten habe der größte Teil der unter Verdacht stehenden Beamten in Mülheim an der Ruhr Dienst geleistet. Die Stadt gehört zum Gebiet des Polizeipräsidiums Essen. In der Gruppe wurden Bilddateien geteilt, darunter Fotos von Adolf Hitler, aber auch zum Beispiel die fiktive Darstellung eines Flüchtlings in einer Gaskammer.
Zwingende dienstliche Gründe für die Suspendierung der Beamtin hätten nicht vorgelegen, entschieden die Richter. Aus der Mitgliedschaft in der Chatgruppe könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Polizistin die Bilddatei auch gesehen habe. Darüber hinaus zeige die Datei kein rechtsradikales Gedankengut: Die abgebildete Person sei offensichtlich nicht Hitler, sondern jemand, der mittels einer Parodie Hitler verspotte und überzeichne. Die vom Landesamt getroffene Einschätzung, der Besitz dieser Bilddatei stelle ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ und einen „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“ dar, könne deshalb nicht geteilt werden.
Zudem stellte das Gericht fest, dass es sich bei der beanstandeten Bilddatei nicht um ein strafrechtlich relevantes Bild handelte, sondern um eine Parodie Hitlers. Dies sei vom Landesamt ganz offensichtlich nicht geprüft worden und dem Gericht sei es nach kurzer Internetrecherche gelungen, das entsprechende Video auf Youtube mit dem Titel Weihnachten mit Hitler zu finden.
Das Video könne man zwar als geschmacklos ansehen und ganz offensichtlich handele es sich bei der abgebildete Person nicht um Adolf Hitler, sondern jemanden, der diesen “verspotte, überzeichne und der Lächerlichkeit preisgebe”. Ein “schwerwiegendes Dienstvergehen” und ein “Verstoß gegen die politische Treuepflicht” konnte das Gericht nicht feststellen.
Das Verwaltungsgericht beanstandete zudem, dass das Landesamt weder den konkreten Chatverlauf geprüft habe, “noch die Häufigkeit und die Frequenz des Nachrichtenaustauschs, geschweige denn etwaige Reaktionen der Antragstellerin hierauf offengelegt” habe. Aus der bloßen Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe könne “nicht ohne Weiteres auf die Kenntnisnahme des Bildes geschlossen werden”.
Zudem wunderte sich das Gericht darüber, dass das Landesamt bei ihrer Entscheidung nicht in der Lage war, das beanstandete Bild als Parodie zu erkennen. Der Vorwurf, die Polizisten “habe den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen” sei absolut “fernliegend”. Auch hätte der Kontext beachtet werden müssen.
Die Suspendierung wurde daher aufgehoben und sei nicht nur inhaltlich, sondern auch formal mangelhaft gewesen. Das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Ob man über Hitler Witze machen kann und sollte, ist seit Charlie Chaplins „The Great Dictator“ Diskussionsthema. Dass ein Gericht eine Suspendierung wegen eines nur vielleicht gesehenen Hitlerkasperlestücks in der Luft zerreißt, ist sonnenklar. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil ist rausgeworfenes Steuergeld.
Wenn Polizisten fürchten müssen, wegen solcher Albernheiten den Job zu verlieren, ist das beinahe ebenso kritisch zu sehen wie tatsächliche rassistische Einstellungen. Was helfen könnte, wäre Ahnung. Die gewänne man unter anderem mit einer Studie zum Thema Rassismus in der Polizei, sehr geehrter Herr InnenmInister. Und mit einer Fortbildung derer, die sich leider sehr notwendigerweise mit der Prüfung jeglichen rassistischen Verdachts bei der Polizei auseinandersetzen.
Eulenwoelfchen hat geschrieben:(14 Jan 2021, 10:05)
Gibt es auch Belege, dass die Kollegen, die "die Chaplin'schen Hitlerscherzchen" nur angesehen haben, sich mit Kommentaren zeigten, die derlei Dreck ablehnten oder sogar entschieden dagegen auftraten?
Eulenwoelfchen hat geschrieben:(14 Jan 2021, 10:05)
Gibt es auch Belege, dass die Kollegen, die "die Chaplin'schen Hitlerscherzchen" nur angesehen haben, sich mit Kommentaren zeigten, die derlei Dreck ablehnten oder sogar entschieden dagegen auftraten?
Bei den übrigen 15 Beamtinnen und Beamten, die weiterhin vom Dienst suspendiert sind, hat sich der Anfangsverdacht nach Worten von Reul bestätigt. Gegen sie liefen die Straf- und Disziplinarmaßnahmen weiter. Bei vier von ihnen seien jeweils mehr als 100 volksverhetzende oder verfassungsfeindliche Bilder gefunden worden. Bei zwei von ihnen sogar mehr als 400 solcher Bilder. Bei den Durchsuchungen der Handys der Polizeibeamten sei man zudem auch auf Fälle von Kinderpornografie, Verstöße gegen das Waffengesetz, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Verdacht auf Körperverletzung gestoßen. https://www.migazin.de/2020/12/16/nordr ... olizisten/
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