Das soll angeblich auf dem Tisch liegen.Sören74 hat geschrieben:(10 Apr 2021, 11:21)
Meine These, es wird nur eine minimale Änderung des Infektionsschutzgesetzes geben oder gar keine. Denn alles andere scheint gerade im Bundestag nicht mehrheitsfähig zu sein. Denn schließlich sind Abgeordnete auch Vertreter ihrer Bundesländer.
https://www.fr.de/politik/corona-deutsc ... 04913.html
Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sollen auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eine weitere Person pro Tag beschränkt werden. Die Regelung, lediglich eine Person außerhalb des eigenen Haushalts täglich treffen zu dürfen, würde über die Anfang März vereinbarten Regelungen der Notbremse hinausgehen.
Treffen sollen allgemein auf fünf Personen begrenzt werden. Davon ausgenommen sind weiterhin Kinder im Alter unter 14 Jahren.
Ausgangssperren: Nächtliche Ausgangssperren von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr sind im Gespräch. Außerhalb des Haushalts dürfen sich in diesem Fall nur Personen aufhalten, die einen medizinischen Notfall haben, beruflich unterwegs sind, unterstützungsbedürftige Personen betreuen oder Tiere versorgen müssen.
Bildungssektor: An Schulen, Hochschulen und Universitäten sollen lediglich Präsenzveranstaltungen angeboten werden dürfen, falls alle Teilnehmenden einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Test vorlegen können.
Falls die Inzidenz in der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis sogar den Wert von 200 übersteigt, soll nur noch Distanzunterricht erlaubt sein, heißt es im Entwurf.
Handel: Der Einzelhandel muss in einem solchen Fall komplett schließen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Der Lebensmittelhandel, die Drogerien, die Getränkemärkte, die Reformhäuser, die Apotheken und die Tankstellen sollen davon ausgenommen sein.
Gastronomie: Restaurants und Kantinen sollen schließen. Lediglich Speisen und Getränke zum Mitnehmen sollen angeboten werden dürfen.
Homeoffice: Laut dem Entwurf sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, so weit wie möglich, Homeoffice für ihre Angestellten zu ermöglichen.
Sport: Sportliche Aktivitäten sind im Entwurf entweder alleine, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Hausstandes vorgesehen. Profisport, wie der Betrieb der 1. und 2. Fußball-Bundesliga, soll ohne Zuschauer stattfinden.
Ich habe keine Ahnung ob das so beschlossen wird.