Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)
Das ist, mit Verlaub, blanker Blödsinn. Der Staat muss keinen Impfstoff bereitstellen. Egal um welche Krankheit es geht. Der Staat ist - um ein früher genanntes Beispiel nochmal aufzugreifen - ganz gewiss nicht dafür verantwortlich, Dich zu vorbeugenden Impfungen gegen sexuell übertragbare Krankheiten zu schützen. Er ist auch ganz sicher nicht verpflichtet, Dir Impfstoffe dagegen bereit zu stellen. Ein Tripper ist ausschließlich Angelegenheit von Dir und Deinem Sexpartner.
Sorry, aber nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich!
Es geht hier NICHT um sexuell übertragbare Krankheiten und selbst für diese werden staatlicherseits Therapien entwickelt und angeboten.
Das Zauberwort heißt
Angebot!
In Anspruch nehmen muss das der Betreffende schon selbst - gilt auch für Impfungen.
Das gilt sogar, wenn diese Impfungen das Ziel haben, eine Krankheit weltweit auszurotten. Funktioniert aber nur bedingt, wenn das Virus mutationsträge ist oder es sich um Bazillen handelt.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Auch das ist, mit Verlaub, blanker Blödsinn. Das Infektionsschutzgesetz kommt überhaupt erst dann zur Anwendung, wenn es nicht mehr um individuelle Verantwortlichkeiten geht, sondern um öffentliches Interesse. Auf staatliche Weisung sind ganze Schlachtbetriebe dicht gemacht worden, komplette Belegschaften sind in Quarantäne geschickt worden, polizeilich überwacht.
Halloooo? Ich denke, du bist hier derjenige, der etwas vermischt.
Zum Infektionsschutzgesetz - zumindest in seiner ursprünglichen Form - habe ich kein einziges Wort verloren, ich habe mich auch nicht gegen
gezielte Quarantänemaßnahmen ausgesprochen.
Mir geht es einzig und allein darum, dass die (Noch)Regierung ihre Versprechen einhält - alle Maßnahmen zurückzunehmen, sobald allen Bürgern ein Impf
angebot gemacht werden kann bzw gemacht wird.
Dieses Angebot steht seit Mitte/Ende Juli und von der Aufhebung der Maßnahmen ist keine Rede mehr. Stattdessen wird die Aufhebung von Inzidenzen, Impf- und Hospitalisierungsraten abhängig gemacht und es werden uns 2G- und 3G-Regeln als Erleichterung verkauft. Tatsächlich sind das aber keine Erleichterungen, sondern das genaue Gegenteil.
Und damit die Maßnahmen einen scheinbaren rechtlichen (gesetzlichen) Rahmen bekommen, wurden sie dem Infektionsschutzgesetz (wo sie eigentlich nichts zu suchen haben) aufgepfropft.
Auf welchen wackeligen Füßen das Ganze steht, beweisen die zahlreichen Klagen - auch Verfassungsklagen.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Mir ist völlig schleierhaft, wie Du auf die Idee kommst, dass da individuelle Entscheidungen ausschlaggebend gewesen wären.
Schon mal was von Persönlichkeitsrechten gehört?
Schon mal was davon gehört, dass Menschen auf der Grundlage von Risiko-Nutzen-Abwägungen, ihre Entscheidungen treffen.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Das Infektionsschutzgesetz dient dazu, derartige "individuelle Entscheidungen" von irgendwelchen unbelehrbaren Idioten gegenstandslos zu machen.
Nein, dazu dient das Infektionsschutzgesetz definitiv NICHT! Sinn und Zweck eines Infektionsschutzgesetzes ist es, Infektionsherde (Ausbrüche von Infektionskrankheiten) zu begrenzen und ihre großflächige Ausbreitung zu verhindern. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Dafür müssen allerdings die Infektionsherde - sprich die betroffenen Personen - bekannt sein.
Das Infektionsschutzgesetz liefert keinerlei Grundlage für einen Generalverdacht.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Es rechtfertigt letztlich staatlichen Zwang. Und dieser Zwang dient nicht dazu, die erkrankten Individuen zu gesundheitsbewusstem Verhalten "anzuregen". Er dient einzig und allein dazu, die Allgemeinheit vor Infektionen durch gegebenenfalls unbelehrbare Idividuen zu schützen. Ein Mittel dazu ist Quarantäne.
Der einzige staatliche Zwang zu dem das Infektionsschutzgesetz (zumindest, das ursprüngliche) berechtigt, sind Quarantänemaßnahmen
nachweislich infizierter Personen und deren Kontakpersonen. Es berechtigt NICHT dazu Menschen aufgrund ihrer individuellen Entscheidung, grundlos, von gesellschaftlichen Leben auszuschließen.
Die Entscheidung gegen eine Impfung ist KEIN Grund für den Ausschluss.
Die
"Allgemeinheit" kann nur durch den Selbstschutz des Individuums geschützt werden.
Was schwebt dir denn so vor zum Schutz der
"Allgemeinheit" vor Infektionen? Alle - die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht impfen lassen wollen oder können - auf einer Insel internieren?
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Mit Deiner Argumentation stellst Du letztlich die Rechtmäßigkeit solcher Quarantänemaßnahmen infrage. "Wie kann es sein, dass der Staat solche Maßnahmen verordnet??? Das muss doch jeder Mensch selbst für sich abwägen...
Ich stelle keine Rechtmäßigkeit von Quarantänemaßnahmen in Frage, weil Quaratänemaßnahmen IMMER einer Begründung bedürfen ==> Nachweis einer Infektion bzw direkter Kontakt zu einer infizierten Person.
Unterlass bitte deine Unterstellungen!
Lockdowns und Kontaktverbote sind keine Quarantänemaßnahmen! Sollte eigentlich bekannt sein.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Und genau da liegt Dein Denkfehler. Der Staat entscheidet nicht über die Risiken, die Du selbst für Dich eingehst. Er hat aber sehr wohl darüber zu entscheiden, welche Risiken Du durch Dein Verhalten anderen Menschen aufbürden darfst. Genau dazu dient das Infektionsschutzgesetz.
Nein ==> siehe oben, das Infektionsschutzgesetz hat den Zweck Infektionsherde einzudämmen und die großflächige Ausbreitung von Infektionen zu verhindern.
Risikoabwägung liegt in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.
Und nein, der Staat hat nicht darüber zu entscheiden, welches Risiko seine Bürger eingehen und welches nicht und was der Staat am allerwenigsten darf, ist seinen Bürgern böswilliges Verhalten und/oder absichtliche Gefährdung unterstellen.
Aber genau DAS tust du, indem du allen gesunden Ungeimpften unterstellst absichtlich andere Menschen zu gefährden.
Gehöst du evtl zu denen, die keine Unschuldsvermutung gelten lassen und stattdessen verlangen, dass jeder seine Unschuld zu beweisen hat?
Deine Argumentation, mit der du alle Ungeimpften unter Generalverdacht stellst, lässt dergleichen vermuten.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Nur mal so als kleiner Hinweis: Das alles gilt nicht erst seit Corona. Das Infektionsschutzgesetz ist schon viel älter als Corona. Es gibt ziemlich viele Krankheiten, bei denen der Staat verpflichtet ist, Infizierte oder mutmaßlich Infizierte zu isolieren.
Genau SO ist das - Infizierte zu isolieren, dazu muss aber ein Nachweis erbracht werden, dass eine Infektion vorliegt und
mutmaßlich infizierte sind direkte Kontaktpersonen.
Grundlos - heißt ohne einen Nachweis - kann und darf der Staat niemanden isolieren und/oder vom gesellschaftlichen Leben ausschließen.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Das lag vielleicht daran, dass es früher nicht die Mittel gab, um derartige Pandemien zu beherrschen. Zum Beispiel die Spanische Grippe hat nach 1918 ungefähr 50 Millionen Menschen umgebracht. Hätte man damals die Mittel gehabt, um die Ausbreitung zu verhindern und die Menschen zu immunisieren, wären sicher nicht so viele Menschen abgekratzt.
Es gibt auch heute keine Mittel Pandemien zu beherrschen! Viren kann man nicht beherrschen.
Wer glaubt man könne Viren beherrschen oder kontrollieren, der glaubt auch an den Weihnachtsmann oder Osterhasen.
Die Spanische Grippe hat niemanden umgebracht. Die Menschen sind an der Krankheit gestorben.
Jemanden umbringen setzt den Willen dazu und eine gezielte Handlung voraus. Beides ist bei Viren nicht gegeben!
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Ist DAS Dein Lösungsvorschlag? Sollen wir Covid einfach grassieren lassen, bis die Seuche von selbst aufhört? Egal wie viele Menschen daran abkratzen? Warum haben wir dann eigentlich die medizinische Wissenschaft erfunden? Braucht doch dann kein Mensch.
Wo habe ich dergleichen geschrieben?
Bist du wieder bei haltlosen Unterstellungen, mangels sachlicher Argumente?
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Schon wieder - mit Verlaub - völliger Blödsinn. Und schon wieder vermischt Du zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Da ist einmal das Risiko, schwer zu erkranken und vielleicht sogar zu sterben. Wir reden hier aber gerade über das Risiko, ÜBERHAUPT ZU ERKRANKEN. Und dieses Risiko ist alles andere als subjektiv. Es lässt sich empirisch erfassen und statistisch sehr genau beschreiben.
Ich vermische gar nichts! Das Risiko überhaupt zu erkranken wirst du nicht beseitigen können, auch mit noch so viel Impfungen nicht. Ein Restrisiko - normales Lebensrisiko genannt - besteht immer. Man kann dieses Restrisiko bestenfalls begrenzen und die Schwere des Krankheitsverlaufs minimieren.
Und NEIN, dieses restrisiko lässt sich nicht empirisch erfassen und statistisch beschreiben. Es lässt sich bestenfalls schätzen.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Ich unterstelle mal, dass Du das alles auch durchaus weißt. Unsere ganze Diskussion dreht sich ja nicht um die Zahl schwerer Erkrankungen. Sie dreht sich um Deine krass wahrheitswidrige Behauptung, dass geimpfte Menschen statistisch genauso infektiös sind wie ungeimpfte Menschen.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass geimpfte Menschen statistisch genauso infektiös seien wie ungeimpfte!
Ich habe geschrieben, dass sich
auch geimpfte Menschen infizieren
können (Konjuntiv) und das Virus weiter geben
können (ebenfalls Konjunktiv)
Den von dir behaupteten Imperativ habe ich nirgends angewendet!
Und ich habe mich auch NICHT gegen eine Impfung ausgesprochen.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Genau das ist der Punkt: Jeder muss diese Abwägung
für sich selbst treffen. Deshalb wird es in Deutschland keine Impfpflicht geben (außer in bestimmten Bereichen). Deshalb spricht aber auch nichts dagegen, Ungeimpfte aus bestimmen Lebensbereichen fernzuhalten.
Doch da spricht sehr viel dagegen, nämlich das Grundgesetz mit seinen Grundrechten ==> Art.1 bis 19.
Insbesondere Art.1. GG spricht dagegen:
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Menschen aus bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auszuschließen, bedeutet ihre Menschenwürde zu verletzen, indem sie zu Menschen 2. Klasse degradiert/abgewertet werden UND ihre Menschenrechte verden nicht nur verletzt, sondern sogar außer Kraft gesetzt.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Die Grundrechte sind für ALLE aus gutem Grund und maßvoll eingeschränkt worden. Nachdem nun die Möglichkeit besteht, sich gegen Covid impfen zu lassen, besteht keinerlei Grund mehr, für die Geimpften die Grundrechtseinschränkungen aufrecht zu erhalten.
Entweder willst du's nicht kapieren oder du kapierst es wirklich nicht.
Grundrechte sind keine Privilegien, die der Staat an bestimmte Bedingungen knüpfen kann und nach Gutdünken gewähren oder außer Kraft setzen kann.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Schon wieder so eine völlig absurde Aussage. Das einzige Grundrecht, das nach deutschem Recht nicht beschränkt werden darf, steht in Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Grundrechte Art.1 bis 19 GG sind
unteilbar und unveräußerbar und zwar alle!
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Sämtliche anderen Grundrechte können aufgrund von demokratisch erlassenen Gesetzen eingeschränkt werden. Deine Behauptung, dass die Grundrechte an "KEINE Bedingung" geknüpft seine, ist kompletter Schwachsinn.
Du solltest dich mal bisschen besser informieren!
Grundrechte sind Menschenrechte und als solche
unteilbar und unveräußerbar und zwar alle Art.1 bis Art.19GG!
"Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat"
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)Damit rezitierst Du die Lügen, die von den antidemokratischen, zumeist rassistischen und antisemitischen oder verschwörungstheoretischen Vorbetern der Szene ständig rausgeblubbert werden. Du verbreitest damit Lügen.
Ich rezitiere gar nichts, schon gar keine Lügen!
ich bin es gewöhnt, selbst zu denken, ich benötige niemanden der für mich denkt!
Unterlass gefälligst deine üble Nachrede, mir Rassismus und Antisemitismus zu unterstellen!
Du kannst dir gerne einreden, dass 2G- oder 3G-Regeln Erleichterungen darstellen, funktioniert bei mir allerdings nicht.
Für mich gilt der Grundsatz Art.3(1) GG
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und NICHT einige sind gleicher! D.h. allerdings auch, dass KEIN Mensch - unabhängig von seinem Impfstatus - vom gesellschaftlichen Leben oder Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden darf.
Kohlhaas hat geschrieben:(30 Sep 2021, 17:22)2G und 3G sind KEINE restriktiven Maßnahmen. Es sind Bedingungen, unter denen restriktive Maßnahmen gerade wieder AUFGEHOBEN werden sollen/können. Das schränkt auch niemanden in seiner Entscheidungsfreiheit ein. Es steht jedem Menschen frei, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Wer das tut, soll dann aber auch die Konsequenzen seiner Entscheidung ganz allein tragen.
Nein, sind sie nicht!
Nochmal: für die Gewährung von Grundrechten gibt es keine Bedingungen!
Entweder die Situation erlaubt die Aufhebung restriktiver Maßnahmen oder sie erlaubt es nicht.
Inzwischen sind genügend Menschen geimpft, die Inzidenzen ausreichend niedrig, dass wieder zu einem allgemeinen normalen Leben zurück gekehrt werden kann. Staaten wie Großbritannien, Dänemark, Schweden und Norwegen machen es vor. Es funktioniert!
Nur in Deutschland funktioniert es angeblich nicht, soll, darf es nicht funktionieren, weil das widerspräche ja die german Angst.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen