Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(23 Mar 2019, 09:30)
Der D-ÖR ist, wie gezeigt, schlechter und teurer, als andere staatliche Einrichtungen (BBC, NHK) im internationalen Vergleich.
Ähm, habe ich irgendwelche Postings verpasst? Wo wurde das gezeigt? Hier haben einige ihren persönlichen Geschmack geäußert, mehr nicht. Wer hier mit Kategorien wie "besser" und "schlechter" kommt, der sollte im Vorfeld sagen, woran er das objektiv messen will. Alles andere ist nur die Äußerung von Bauchgefühlen. Da könnte man genauso darüber diskutieren, ob einen die Farbe Blau oder Rot besser gefällt.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

die herausragende Bedeutung von Sprachkursen für Ausländer ist keine Geschmacksfrage
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(24 Mar 2019, 10:31)

die herausragende Bedeutung von Sprachkursen für Ausländer ist keine Geschmacksfrage
Da halte ich Sprachkurse über das Goethe-Institut oder VHS, wo Vorort ein Lehrer ist, für wesentlich effektiver. Da ist das Fernsehformat zum Erlernen einer Sprache mit seiner Linearität und fehlenden Interaktivität wenig geeignet.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Klar, ein Physikstudium ist auch effektiver als eine populärwissenschaftliche Sendung
Man erreicht halt über verschiedene Wege verschiedene Zielgruppen.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Aldemarin
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Aldemarin »

Was sagt eigentlich das Grundgesetz über die Natur der Rundfunkversorgung aus? Wäre zur Abschaffung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Grundgesetzänderung nötig? Wäre dies ohne Zustimmung des Bundesrates möglich?
Gen_Y
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Gen_Y »

jack000 hat geschrieben:(09 Mar 2019, 20:42)

So ist es! Die machen nicht mal einen Hehl daraus!
Leider doch, denn die Dokumente waren ein Leak. Jetzt spricht die ARD-Generalsekretärin lediglich von einer "Diskussionsgrundlage".
Im Jahre 2021 wird der Rundfunkbeitrag, der keine Steuer ist, wieder erhöht. Da wird der Michel wieder wüten. Im selben Jahr ist auch Bundestagswahl, da wird er dann Schwarz/Grün wählen und die Erhöhung legitimieren. Diese Deutschen...
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Nun ... Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dänemark schafft die Rundfunkgebühren ab
und finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern. Das Budget des dänischen
Rundfunks (DR) wird zudem um ein Fünftel gekürzt. Es geht!

Siehe hier
--~~/§&%"$!\~~--
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Fliege
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

syna hat geschrieben:(03 Apr 2019, 18:32)
Nun ... Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dänemark schafft die Rundfunkgebühren ab
und finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern. Das Budget des dänischen
Rundfunks (DR) wird zudem um ein Fünftel gekürzt. Es geht!

Siehe hier
Das wäre auch für Deutschland ein erster Schritt, und ein zweiter Schritt bestünde darin, eine Aufsicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu installieren (denn, so Ulrik Haagerup vom dänischen Rundfunk: "Journalism has been hijacked"; NRD bei Youtube, Zapp, 19. Februar 2016), die staatsfern und wirksam überwacht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote berücksichtigen" (Deutscher Rundfunkstaatsvertrag, 1991/2018, § 11, Absatz 2).
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(03 Apr 2019, 18:32)

Nun ... Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dänemark schafft die Rundfunkgebühren ab
und finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern. Das Budget des dänischen
Rundfunks (DR) wird zudem um ein Fünftel gekürzt. Es geht!
Natürlich geht das. Aber ist es wirklich besser, wenn die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens vom Gutdünken der Regierungsmehrheit abhängt? Das trägt doch weit weniger zum Vertrauen in diese Sender bei, weil man dann wirklich sagen, die berichten regierungsfreundlich, um nicht das Budget fürs nächste Mal gekürzt zu bekommen. Auf die Art bekommt man keinen politisch kritischen Journalismus zustande.
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Gen_Y hat geschrieben:(03 Apr 2019, 15:52)

Leider doch, denn die Dokumente waren ein Leak. Jetzt spricht die ARD-Generalsekretärin lediglich von einer "Diskussionsgrundlage".
Im Jahre 2021 wird der Rundfunkbeitrag, der keine Steuer ist, wieder erhöht. Da wird der Michel wieder wüten. Im selben Jahr ist auch Bundestagswahl, da wird er dann Schwarz/Grün wählen und die Erhöhung legitimieren. Diese Deutschen...
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Was bitte ist am Rundfunkbeitrag wirklich hoch im Vergleich zum Abo einer Tageszeitung?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Sören74 hat geschrieben:(03 Apr 2019, 20:29)

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Was bitte ist am Rundfunkbeitrag wirklich hoch im Vergleich zum Abo einer Tageszeitung?
Die Höhe ist zweitrangig. Es geht um das Prinzip, Menschen Geld abzuknöpfen, für etwas, das sie gar nicht nutzen. Das ärgert wohl die meisten.
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John Galt
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von John Galt »

Vor allem hat der Beitragszahler überhaupt gar keine Mitbestimmung.

Selbst die Sozialversicherungen lassen die Leute alle 5 Jahre ein unnützes Kreuz machen.

Die fehlende demokratische Mitbestimmung, macht den ÖR zu einer reinen Propagandabehörde.
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Vedi hat geschrieben:(03 Apr 2019, 20:39)

Die Höhe ist zweitrangig. Es geht um das Prinzip, Menschen Geld abzuknöpfen, für etwas, das sie gar nicht nutzen. Das ärgert wohl die meisten.
Die meisten nutzen ja den ÖR.
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

John Galt hat geschrieben:(03 Apr 2019, 20:48)

Vor allem hat der Beitragszahler überhaupt gar keine Mitbestimmung.

Selbst die Sozialversicherungen lassen die Leute alle 5 Jahre ein unnützes Kreuz machen.

Die fehlende demokratische Mitbestimmung, macht den ÖR zu einer reinen Propagandabehörde.
Wie würdest Du Dir eine solche Mitbestimmung vorstellen?
Vedi
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Sören74 hat geschrieben: Die meisten nutzen ja den ÖR.
Dann sollten die meisten auch dafür bezahlen. Aber leider bezahlen mehr als die meisten. Dieses Ungleichgewicht stört schon aus Prinzip. Es ist, als würden Kfz-Fahrer an der Tankstelle nur für's Vorbeifahren bezahlen müssen.
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Vedi hat geschrieben:(03 Apr 2019, 21:00)

Dann sollten die meisten auch dafür bezahlen. Aber leider bezahlen mehr als die meisten. Dieses Ungleichgewicht stört schon aus Prinzip. Es ist, als würden Kfz-Fahrer an der Tankstelle nur für's Vorbeifahren bezahlen müssen.
Diese Diskussion wurde schon mehrfach geführt. Es handelt sich hier um eine öffentliche Abgabe. Diese ist auch dann zu leisten, wenn die Leistung vom Einzelnen nicht direkt aufgerufen wird.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Sören74 hat geschrieben:(03 Apr 2019, 21:16)

Diese Diskussion wurde schon mehrfach geführt. Es handelt sich hier um eine öffentliche Abgabe. Diese ist auch dann zu leisten, wenn die Leistung vom Einzelnen nicht direkt aufgerufen wird.
Das ist klar, aber eben auch das (ungelöste) Problem. Ich glaube dir, dass das schon viele Male diskutiert wurde. Ist ja schließlich der Kern der Sache.

Auch heißt es zwar Rundfunkgebühr, weil das Geld an die Rundfunkanstalten fließt, aber im Prinzip zahlt man pro Wohnung. Das passt auch nicht und nervt irgendwie.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Sören74 hat geschrieben:(03 Apr 2019, 21:16)
Diese Diskussion wurde schon mehrfach geführt. Es handelt sich hier um eine öffentliche Abgabe. Diese ist auch dann zu leisten, wenn die Leistung vom Einzelnen nicht direkt aufgerufen wird.
Leider wurden bisher immer noch kein Argument genannt, warum alle Bürger diese Abgabe bezahlen sollen und nicht diejenigen, die dieses Medienangebot auch haben wollen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Liberty hat geschrieben:(03 Apr 2019, 22:52)

Leider wurden bisher immer noch kein Argument genannt, warum alle Bürger diese Abgabe bezahlen sollen und nicht diejenigen, die dieses Medienangebot auch haben wollen.
Das kann man nicht rational begründen. Das ist eben so. Die Regierung sitzt immer am längeren Hebel und plädiert in dem Fall an den Untertanengeist des Bürgers. Wer wenig davon hat, wird mit der Wohnraumzwangsabgabe aka. Rundfunkgebühr nicht glücklich sein.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Liberty hat geschrieben:(03 Apr 2019, 22:52)

Leider wurden bisher immer noch kein Argument genannt, warum alle Bürger diese Abgabe bezahlen sollen und nicht diejenigen, die dieses Medienangebot auch haben wollen.
Wenn man Argumente ignoriert, muss man sich auch nicht wundern. Mir ist meine Lebenszeit zu schade, ständig das zu wiederholen, was ich in diesem Thread schon geschrieben habe.
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Satori
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Satori »

Liberty hat geschrieben:(03 Apr 2019, 22:52)

Leider wurden bisher immer noch kein Argument genannt, warum alle Bürger diese Abgabe bezahlen sollen und nicht diejenigen, die dieses Medienangebot auch haben wollen.
1) Es würde kaum jemand freiwillig sowas noch bezahlen. Nur 10%, also staatsgläubige Lehrer, Pastoren, Beamte.

2) Habe gehört, zB in den USA gibt es ein paar Deutsch-Amerikaner, die bezahlen monatlich für ARTE als Pay-TV. Als bezahltes TV würde der ÖR überleben, aber dann nur mit Qualität. Sonst springen die Kunden ab.

3) Dummerweise wurde GEZ einmal eingeführt, jetzt fallen die Sender in eine Krise weil das Land angefangen hat, selber zu denken und zumindest jeder 2. merkt, dass die Medien halb oder ganz schummeln. Wer seine Zeitung wegen ihrer politischen Tendenz nicht mehr mag, bestellt sie ab.

4) Es gibt kein Argument, warum jeder noch zahlen soll. Und nur mal dieser Aspekt: 10 - 20% unserer Mitbürger sind Eingewanderte. Die wissen gar nicht, was ARD ist. Die schauen den ganzen Tag ihr Heimat-TV. Die allermeisten.

5) Die Lösung wäre etwas wie Deutsche Welle, rein aus Steuergeldern. Aber auch ohne Gala Shows und ohne Werbeblöcke.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Uffhausen »

Liberty hat geschrieben:(03 Apr 2019, 22:52)
Leider wurden bisher immer noch kein Argument genannt, warum alle Bürger diese Abgabe bezahlen sollen und nicht diejenigen, die dieses Medienangebot auch haben wollen.
Das Gymnasuim in meiner Stadt wird gerade grundlegend renoviert; die Kosten dafür sind innerhalb der letzten zwei Jahre von ~11 Mio. € auf ~18,5 Mio € gestiegen. Tendenz: Weiter steigende Kosten.

Ich wurde nicht gefragt, ob ich das (mit-)bezahlen will - ich finde nämlich dieses Bauwerk, ein abscheulicher Vierflügel-Betonklotz aus den Zeiten des Brutalismus, absolut nicht erhaltenswert - und dennoch steht er sogar unter Denkmalschutz! Wurdest du denn gefragt, ob du als Steuerzahler diese Renovierung mitbezahlen willst? Frägst du dich diesbezüglich auch, warum du dafür mittels deiner "Zwangsabgaben" an den Staat aufkommen sollst, wenn du diese Einrichtung nicht nutzt? Fändest du es nicht auch gerechter, wenn für die Renovierungskosten des Gymnasiums in meiner Stadt bitteschön nur die Eltern aufkommen müssen, die ihre Kinder auf eben dieses Gymnasium schicken? Nein? Warum?

Und warum dann diese (grundsätzlich richtige) Denke (fälschlicherweise ausschließlich) beim ÖRR? :?:

Dafür - wurden und werden! - übrigens NIE Argumente erbracht! ;)
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Liberty hat geschrieben: Leider wurden bisher immer noch kein Argument genannt, warum alle Bürger diese Abgabe bezahlen sollen und nicht diejenigen, die dieses Medienangebot auch haben wollen.
Weil es da kein schlüssiges Argument gibt.

Denn was Uffhausen hier schreibt:
Uffhausen hat geschrieben:(04 Apr 2019, 02:01)

Das Gymnasuim in meiner Stadt wird gerade grundlegend renoviert; die Kosten dafür sind innerhalb der letzten zwei Jahre von ~11 Mio. € auf ~18,5 Mio € gestiegen. Tendenz: Weiter steigende Kosten.

Ich wurde nicht gefragt, ob ich das (mit-)bezahlen will - ich finde nämlich dieses Bauwerk, ein abscheulicher Vierflügel-Betonklotz aus den Zeiten des Brutalismus, absolut nicht erhaltenswert - und dennoch steht er sogar unter Denkmalschutz! Wurdest du denn gefragt, ob du als Steuerzahler diese Renovierung mitbezahlen willst? Frägst du dich diesbezüglich auch, warum du dafür mittels deiner "Zwangsabgaben" an den Staat aufkommen sollst, wenn du diese Einrichtung nicht nutzt? Fändest du es nicht auch gerechter, wenn für die Renovierungskosten des Gymnasiums in meiner Stadt bitteschön nur die Eltern aufkommen müssen, die ihre Kinder auf eben dieses Gymnasium schicken? Nein? Warum?

Und warum dann diese (grundsätzlich richtige) Denke (fälschlicherweise ausschließlich) beim ÖRR? :?:

Dafür - wurden und werden! - übrigens NIE Argumente erbracht! ;)
ist leider ein Fehlschluss!

Entweder ist die Rundfunk-Abgabe eine Abgabe für das Gemeinwesen, so wie hier für das "Gymnasuim"
von Uffhausen beschrieben. Dann ist es aber eine Steuer - und muss als "Steuer" eingezogen werden -
bzw. die ÖRR müssen aus Steuermitteln bezahlt werden (Modell Dänemark).

Oder es ist keine Steuer - und stattdessen eine "zweckgebundene" Abgabe. Dann aber dürfen nicht
alle Bürger - via Wohnung - herangezogen werden, diese Abgabe zu bezahlen.

Wie man's auch dreht und wendet: Da ist der Wurm drin!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Uffhausen »

syna hat geschrieben:(04 Apr 2019, 02:33)
Wie man's auch dreht und wendet: Da ist der Wurm drin!
Und der Wurm ist deshalb drin, weil das Problem falsch angegangen wird:

Ob es sich bei den GEZ-Gebühren nun um eine Abgabe oder eine Steuer handelt, ist NEBENSÄCHLICH!

Weil in BEIDEN Fällen handelt es sich um Geld, welches wir zwangsweise abgeben müssen, ohne das wir ein Mitspracherecht erhalten, was damit angestellt wird. Und dabei ist es EGAL, wer der Empfänger dieser Gelder ist; sei es nun der Staat oder der ÖRR oder sonstwer.

Verstehen würde ich nun gerne, warum diese IDENTISCHE Problematik UNTERSSCHIEDLICH angegangen wird - weil Fakt ist: ES MACHT UNS ALLEN ANSONSTEN NICHTS AUS, für etwas gezwungenermaßen bezahlen zu müssen, was wir hinterher definitiv nicht nutzen, bzw. wofür wir im Vorfeld nicht einmal gefragt werden, ob wir es überhaupt wollen - siehe mein Vergleich mit der millionenschweren Sanierung unseres Gymnasiums auf Kosten des Steuerzahlers/der Allgemeinheit.

Es wird wehement darauf gepocht, dass gefälligst nur diejenigen etwas bezahlen müssen sollen, die etwas auch entsprechend nutzen wollen - logisch, aber warum soll das nur für den ÖRR gelten? Hierfür fehlen stichhaltige Argumente seitens der GEZ-Gebühren-Gegner; ohne diese erscheint, zumindest mir persönlich, die Debatte reichlich fragwürdig bis lächerlich. Es wirkt auf mich, als hätten einige persönliche Probleme mit den ÖRR (z. B. unterschiedliche politische Meinung), erklären diese jedoch zu allgemeinen bis grundsätzlichen Problemen und aus Mangel an Argumenten dafür verkrampfen sie sich auf "handfeste" Bestandteile, wie eben die GEZ-Gebühren. Sie proklamieren Zwang und Ungerechtigkeit in puncto Geld - was im Grunde ja auch völlig korrekt ist, aber es reduziert sich leider nur auf den ÖRR. Wobei dieses "doppelmoralisch" anmutende Umgangsverhalten trotz identischer Gesamtgrundlage in vielen Problemfeldern anzutreffen ist - vielleicht ein Phänomen der heutigen populistischen Zeiten. Andererseits ist dieses Problem - also etwas gezwungenermaßen bezahlen zu müssen, das man gar nicht will/nutzt - auch in der freien Wirtschaft anzutreffen - ohne, dass es jemanden auch nur im mindesten stört. Als ich Ende letzten Jahres auf der Suche nach einem Handytarif war, bei dem ich - im Gegensatz zu sonst üblich - nur das bezahlen muss, was ich auch tatsächlich schuldig bin, wurde ich bei den Anbietern belächelt, tw. sogar verspottet. Wenn ich bspw. eine SMS schreiben und versenden will, muss ich ein "SMS-Paket" kaufen und somit eine Vielzahl von SMS bezahlen, von selbigen ich aber keinen Nutzen habe aufgrund fehlenden Bedarfs. Ist das etwa nicht nicht ganz genau derselbe Zwang und exakt dieselbe Ungerechtigkeit, wie bei den GEZ-Gebühren?
Ich habe einen Bekannten, der eben GEZ-Gebühren-feindlich aufgestellt ist, deswegen angesprochen - er meinte, ich solle gefälligst nicht so kleinkariert sein; die paar Euro mehr pro Monat würden mich doch nicht arm machen. Ich habe es mir daraufhin gespart, ihn im Gegenzug auf seine Kleinkariertheit bzgl. der paar Euro GEZ-Gebühren im Monat hinzuweisen, nur weil er es u. a. nicht einsieht, kitschige bis realitätsfremde Seifenopern fernab des Bildungsauftrags des ÖRR, unter Zwang mit zufinanzieren. Ich kenne die Antwort: Das ist nicht dasselbe - das eine sind die Handykosten und das andere die GEZ-Gebühren! DOCH - es ist dasselbe! In beiden Fällen wird man gezwungen, etwas zu bezahlen, was man gar nicht will oder gar nicht nutzt. Eigentlich erschreckend einfach - und trotzdem verstehen es die wenigsten. Und das wiederrum verstehe ich nicht. Warum wird das eine toleriert bis ignoriert und beim anderen macht man ein Fass auf bis zum gehtnichtmehr. Was ist der Nutzen aus dieser differenzierten Handhabung? Das grundlegende Problem an sich löst es schließlich nicht.
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Vedi
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Uffhausen hat geschrieben: Fakt ist: ES MACHT UNS ALLEN ANSONSTEN NICHTS AUS, für etwas gezwungenermaßen bezahlen zu müssen, was wir hinterher definitiv nicht nutzen, bzw. wofür wir im Vorfeld nicht einmal gefragt werden, ob wir es überhaupt wollen - siehe mein Vergleich mit der millionenschweren Sanierung unseres Gymnasiums auf Kosten des Steuerzahlers/der Allgemeinheit.
Wir brauchen Gymnasien. Gebildete Menschen sind das wertvollste Kapital unseres Landes. Dabei ist es ganz normal, dass der Steuerzahler die Sanierung von Schulgebäuden finanziert. Aber Rundfunk ist Privatvergnügen. Es ist einfach unverständlich, wieso ein Nichtkonsument der ÖRR den Quatsch mitbezahlen muss.
Uffhausen
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Uffhausen »

Vedi hat geschrieben:(04 Apr 2019, 07:24)
Wir brauchen Gymnasien. Gebildete Menschen sind das wertvollste Kapital unseres Landes. Dabei ist es ganz normal, dass der Steuerzahler die Sanierung von Schulgebäuden finanziert. Aber Rundfunk ist Privatvergnügen. Es ist einfach unverständlich, wieso ein Nichtkonsument der ÖRR den Quatsch mitbezahlen muss.
Wertvolles Kapital durch Bildung am Menschen ist aber nicht von einer Schulform, bzw. von einer Gebäudebeschaffenheit abhängig. Was nützt es hinsichtlich Bildung, wenn das Schulgebäude auf dem neuesten Stand gebracht wird, die Qualität des Unterrichts aber noch im Jahrtausend behaftet ist? Sollte das Geld nicht lieber in die Ausbildung der Lehrer oder materielle Ausstattung usw. investiert werden, anstatt in die Erfüllung des Denkmalschutzes? Genauso, wie bspw. beim ÖRR lieber mehr Geld in qualtitativ überzeugende(re) Nachrichten o. ä. investiert werden sollte, anstatt in millionenteure Tatorte oder Sportübertragungsrechte?

Ich kann es schon nachvollziehen, wenn man den ÖRR-Quatsch nicht bezahlen will, weil man ihn nicht nutzt. Ich persönlich nutze ihn auch nur begrenzt auf lediglich zwei Radiosender. Ich könnte mich jetzt hinstellen und protestieren, dass ich entsprechend weniger GEZ-Gebühren bezahlen will, weil ich ja bspw. kein Tatort-Kosument oder Fußball-Fan bin. Da könnte dann aber auch ein Tatort- oder Fußball-Fan ankommen und genauso auf Reduzierung seiner Zwangsgebühren bestehen, weil er keine ÖRR-Radios konsumiert. Aber warum soll man ausgerechnet und schließlich beim ÖRR und den GEZ-Gebühren hierfür eine Ausnahme machen? Wie schon aufgeführt, an anderen Stellen leisten wir auch wissentlich und sogar willentlich Zwangsabgaben, obwohl es kompletter Irrsinn ist - so muss man bspw. 50 SMS bezahlen, nur weil man eine verschickt hat.

Das eigentliche Problem sind doch nicht die GEZ-Gebühren, sondern das grundlegende System dahinter, welches es bspw. dem ÖRR erlaubt/möglich macht, für ungenutzte und ungewollte Leistungen Zwanggebühren einzufordern.
Früher müsstest du fürs Telefonieren nur nach Minuten bezahlen, heute zahlst du "Pakete" - und nimmst Zwang und Ungerechtigkeit billigend in Kauf. Warum? Warum sind wir von dem damaligen Weg abgekommen? Bestimmt nicht weil uns die Anbieter keine andere Wahl ließen/lassen. Die Nachfrage bestimmt schließlich das Angebot. De facto wollen wir diesen Zwang und diese Ungerechtigkeit ZWANGSBEZAHLEN. Oder nehmen wir das Internet unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes - äh, wenn wir es anders wollen würden, bräuchten wir uns über Internetgiganten, die sich durch den Verkauf unserer privaten Daten an die Werbemafia dumm und dämlich verdienen, nicht aufzuregen. Die Liste ließe sich wahrscheinlich endlos fortsetzen. Es läuft definitiv sehr viel ganz und gar falsch - aber Fakt ist, das allermeiste davon interessiert uns herzlich wenig. Obwohl es immer um unser Geld geht, obwohl es und immer unter Zwang eingefordert wird und obwohl wir nicht mitreden und -bestimmen dürfen.

Nochmal: Warum ausgerechnet der ÖRR, bzw. die GEZ-Gebühren - und sonst nichts? Und wie aufgeführt: An dem Umständen Zwang und Ungerechtigkeit kann es nicht liegen, ansonsten wäre schließlich nicht ausschließlich er ÖRR von der Debatte betroffen. Was steckt also tatsächlich hinter der Kritik am ÖRR?
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Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(04 Apr 2019, 02:33)

ist leider ein Fehlschluss!

Entweder ist die Rundfunk-Abgabe eine Abgabe für das Gemeinwesen, so wie hier für das "Gymnasuim"
von Uffhausen beschrieben. Dann ist es aber eine Steuer - und muss als "Steuer" eingezogen werden -
bzw. die ÖRR müssen aus Steuermitteln bezahlt werden (Modell Dänemark).
Du übersiehst dabei, dass öffentliche Abgaben nicht allein aus Steuern bestehen. Genauer gesagt handelt es sich hier um einen Beitrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag

"Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.[1]"


Dazu zählen auch kommunale Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung oder Straßenausbaubeiträge. Diese werden eingezogen, egal ob man anschließend die Abwasserleitung oder die Straße nutzt.
Vedi
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Uffhausen hat geschrieben: Warum ausgerechnet der ÖRR, bzw. die GEZ-Gebühren - und sonst nichts?
Weil es die offensichtlichste Form einer ungerechten Zwangsabgabe ist. Steuerverschwendung ist auch schlecht, nicht aber das System dahinter, dass sich alle Bürger an den Kosten der Infrastruktur etc. beteiligen.

Hundehalter zahlen Hundesteuer, Kfz-Halter zahlen Kfz-Steuer, Religiosos zahlen Kirchensteuer, usw. Alle anderen aber nicht.

Bei der Rundfunkgebühr wird der Begriff "Steuer" bewusst vermieden, doch praktisch ist es eine Wohnraumsteuer. An der Rundfunkgebühr ist einfach alles irgendwie krumm und falsch. Dabei ist die Tatsache, dass sich ein paar verblödete Pappnasen, die wohl in der freien Wirtschaft keinen Fuß auf den Boden kriegen würden, nebenbei mit den ÖRR goldene Nasen verdienen, nicht einmal das größte Problem.
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Syna hat geschrieben:Entweder ist die Rundfunk-Abgabe eine Abgabe für das Gemeinwesen, so wie hier für das "Gymnasuim"
von Uffhausen beschrieben. Dann ist es aber eine Steuer - und muss als "Steuer" eingezogen werden -
bzw. die ÖRR müssen aus Steuermitteln bezahlt werden (Modell Dänemark).
Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 08:59)
Du übersiehst dabei, dass öffentliche Abgaben nicht allein aus Steuern bestehen. Genauer gesagt handelt es sich hier um einen Beitrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag

"Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.[1]"


Dazu zählen auch kommunale Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung oder Straßenausbaubeiträge. Diese werden eingezogen, egal ob man anschließend die Abwasserleitung oder die Straße nutzt.
Ja, da hast Du recht ...

... und da kommen wir der Problematik auch schon erheblich näher. Der Knackpunkt ist:

Der Rundfunkbeitrag ist "an eine bestimmte Verwendung" gebunden. Wenn das nicht der
Fall wäre, wenn also jeder den Beitrag zahlen müsste, dann wäre es eine Steuer. Dadurch,
dass der Rundfunkbeitrag "an eine Verwendung" gebunden ist, ist er wirklich ein "Beitrag".

"An eine Verwendung" gebunden heißt, dass der Beitrag mit einem individuellen Vorteil
verknüpft sein muss. Der ist nicht immer gegeben. Deshalb hat Herr Kirchhof auf S. 62
[Quelle siehe unten] auch folgendes geschrieben - und das steht nicht umsonst da:

Paul Kirchhof, S.62:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen
Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den
Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil
anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der
öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen,
also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen
Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen
Antragsverfahren zuzulassen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Das heißt also, man geht zwar davon aus, dass der individuelle Vorteil in den meisten
Fällen zutrifft. Es besteht aber die Notwendigkeit, für den Einzelnen eine Möglichkeit
zu schaffen, das zu widerlegen, und zwar "in einem individuellen Antragsverfahren".

Ich interpretiere (vereinfache) das so:

Wenn es also ein "Beitrag" (und keine Steuer!) sein soll, dann muss es einen erkennbaren
individualisierten Vorteil für den Nutzer geben. Dieser "individualisierte Vorteil" zeigt sich darin,
dass er vor Gericht - in einem individuellen Verfahren - bestritten werden können muss.

Zu (2) sagt Kirchhof weiter:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
... erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen
geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der
Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen
Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem
individuellen Antragsverfahren zuzulassen.

Diese Ausnahme wird allerdings bei der näheren Ausgestaltung der Be-
messungsgrundlage in einer vermuteten Gruppenbevorzugung (Haus-
halte, Betriebsstätten) kaum praktische Bedeutung gewinnen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Das ist wirklich der Tanz auf einem schmalen Grat, eine Art "Hinbiegung
und Beugung der Interpretation", nur, um den Beitrag zu rechtfertigen, um "eine
Akzeptanz" zu schaffen.

Das nenne ich halbseiden und windig.

Kirchhof schreibt weiter:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Nimmt der Gesetzgeber hingegen die Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags
auf die vermutete Nutzung durch Haushalte und Gewerbebetriebe zurück, bleibt
der Abgabentatbestand im Vorfeld individualisierenden Datenschutzes und des
Schutzbereiches der unverletzlichen Wohnung.

Im Ergebnis verlangen somit die Erfordernisse einer einsichtigen, vollzugsfähigen,
unausweichlichen, die Privatheit schonenden Abgabe eine Typisierung der
Rundfunkabgabe, die den Nutzer der Rundfunkprogramme zur Finanzierung der
Rundfunkanstalten – staats- und marktfern – heranzieht, dabei aber nicht die
individuelle, tägliche Fernsehnutzung ermittelt, sondern die Bemessungsgrundlage
auf die vermutete, übliche Nutzung ausrichtet.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Der erkennbare individuelle Vorteil ist, bei nicht vorhandenen Geräten oder dem
freien Willen die aufgezwungenen ö.-r. Programme nicht sehen zu wollen, nicht
vorhanden. Und damit widerlegt. Das Einreden der vermuteten Nutzung ist, in
diesen Fällen, ein Irrglaube und ein undemokratisches Bevormunden der Bürger.
Darüber hinaus ist es ein prägnanter Ausdruck der UNFREIHEIT.

Kirchof:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Beide Formen der Entgeltabgaben – meist als "Vorzugslasten" bezeichnet – setzen
tatbestandlich einen Vorteil oder einen Aufwand voraus, der ei-nem Einzelnen
(Gebühr) oder einer Gruppe (Beitrag) zugerechnet werden kann. In der Entgeltabgabe
verknüpft die öffentliche Hand hoheitliches Nehmen und Geben in einem
Abgabenschuldverhältnis, während die Steuer auf Privateigentum zugreift,
ohne den Steuerschuldner in einer bevorzugenden Nähe zu staatlichen Leistungen
oder Leistungsangeboten tatbestandlich zu erfassen
[Quelle: Paul Kirchhof:
Gutachten über die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen
Rundfunks - von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof - April 2010]
.
--------------------------------------------------------------------------------------------------

Hier versucht er nocheinmal eine Linie zwischen den Definitionen von Beitrag und der
Definition der Steuer zu ziehen:

Beitrag =

Vorteil, der einem Einzelnen oder einer bestimmten Gruppe zugerechnet werden kann

Steuer =

Vorteil einer Leistung, die niemandem zugerechnet werden kann. D.h. der
Steuerschuldner ist nicht in einer bevorzugten Nähe zu dieser Leistung.

Auch wenn es Kirchhof ziemlich gestelzt formuliert, so ist es doch m.M nicht schlüssig.
Denn wenn es einen relevanten Anteil Nicht-ÖRR-Seher gibt, dann haben diese keinen
Vorteil durch ihren Beitrag. Es wäre also eine Zahlung, die den Zahlenden nicht in einer
bevorzugten Nähe zu den ÖRR-Leistungen tatbestandlich erfasst. Es wäre also eine
Steuer.
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Vedi hat geschrieben:(04 Apr 2019, 09:51)
Bei der Rundfunkgebühr wird der Begriff "Steuer" bewusst vermieden, doch praktisch ist es eine Wohnraumsteuer.
Eine Art "Wohnraumsteuer". Es ist ja eigentlich eine Wohnraum-Kopfsteuer -
und damit sozial völlig daneben!

Eine Steuer, die gerecht ist, muss das Existenzminimum und das Nettoprinzip
beachten. Die GEZ-Abgabe ist aber absolut pro Kopf (bzw. Wohnung) - und
damit völlig abwegig. :mad2:
Vedi hat geschrieben:(04 Apr 2019, 09:51)
An der Rundfunkgebühr ist einfach alles irgendwie krumm und falsch.
Das muss man leider feststellen.
Vedi hat geschrieben:(04 Apr 2019, 09:51)
Dabei ist die Tatsache, dass sich ein paar verblödete Pappnasen, die wohl in der freien Wirtschaft keinen Fuß auf den Boden kriegen würden, nebenbei mit den ÖRR goldene Nasen verdienen, nicht einmal das größte Problem.
Naja, das wissen wir ja nicht - aber dieser Verdacht liegt (verdammt) nahe.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

syna hat geschrieben: Eine Steuer, die gerecht ist, muss das Existenzminimum und das Nettoprinzip
beachten. Die GEZ-Abgabe ist aber absolut pro Kopf (bzw. Wohnung) - und
damit völlig abwegig. :mad2:
Sofern ich weiß, zahlen ALG2-Empfänger einen geringeren Beitrag. Ob das noch aktuell ist, kann ich aber nicht sagen.
Uffhausen
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Uffhausen »

Vedi hat geschrieben:(04 Apr 2019, 09:51)
Weil es die offensichtlichste Form einer ungerechten Zwangsabgabe ist.
Aber das ist doch blühender Blödsinn - wie schon von mir geschrieben, ich habe einen GEZ-Gebühren Gegner auf die Ungerechtigkeit hingewiesen, dass ich von einem Netzanbieter, wenn eben u. a. Eine einzelne SMS schreiben und versenden will, GEZWUNGEN WERDE, 50 SMS zu bezahlen, obwohl ich nicht 49 SMS davon gar nicht brauche. Da wurde mir Kleinkariertheit vorgeworfen - aber selbst regt man sich über ein paar Euro GEZ-Gebühr auf, die vielleicht dazu dienen, einen Tatort zu produzieren, den man definitiv nicht schauen wird. Ist das nicht auch kleinkariert?
Bei der Rundfunkgebühr wird der Begriff "Steuer" bewusst vermieden,...
Es ist EGAL, wie man es nennt, wie es heißen sollte oder was es tatsächlich ist!

Fakt ist und bleibt, es wird bzgl. der GEZ-Gebühr in Anbetracht vieler anderer unserer "Zwangsabgaben" mit zweierlei Maß gemessen! Und mehrheitlich wird dieser identische Zwang und die daraus resultiernde identische Ungerechtigkeit WISSENTLICH UND WILLENTLICH hingenommen und somit gefördert und bestätigt!

Und nochmal: WARUM sollte man es diesbezüglich ausgerechnet und ausschließlich bei der GEZ-Gebühr anders handhaben?
"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen." Erich Kästner
Vedi
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Uffhausen hat geschrieben: Aber das ist doch blühender Blödsinn - wie schon von mir geschrieben, ich habe einen GEZ-Gebühren Gegner auf die Ungerechtigkeit hingewiesen, dass ich von einem Netzanbieter, wenn eben u. a. Eine einzelne SMS schreiben und versenden will, GEZWUNGEN WERDE, 50 SMS zu bezahlen, obwohl ich nicht 49 SMS davon gar nicht brauche.
Du scheinst es nicht zu verstehen. Wenn es dich das Geschäftsgebaren dieses Netzbetreibers ankotzt, dann kündigst du deinen Vertrag mit ihm und bist das Problem los.

Die Rundfunkzwangsgebühr kannst du aber nicht kündigen. Wenn du nicht bezahlst, werden sie das Geld, ohne mit der Wimper zu zucken, von deinem Konto runterpfänden. Obwohl du nie einen Vertrag mit der GEZ geschlossen hast.
Uffhausen
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Uffhausen »

Vedi hat geschrieben:(04 Apr 2019, 15:10)
Du scheinst es nicht zu verstehen. Wenn es dich das Geschäftsgebaren dieses Netzbetreibers ankotzt, dann kündigst du deinen Vertrag mit ihm und bist das Problem los.

Die Rundfunkzwangsgebühr kannst du aber nicht kündigen. Wenn du nicht bezahlst, werden sie das Geld, ohne mit der Wimper zu zucken, von deinem Konto runterpfänden. Obwohl du nie einen Vertrag mit der GEZ geschlossen hast.
Dann geht also DARUM - und nicht um Zwang und Ungerechtigkeit im Allgemeinen? :?:

Wenn ja, dann stimme ich vollkommen zu - das ist wirklich ein Fakt, welcher angegangen werden muss. Schließlich ist es möglich, einzelne Haushalte bspw. von der Stromversorgung auszuschließen, wenn fällige Rechnungen nicht beglichen werden. Das müsste demnach doch auch entsprechend bei der "Versorgung" mit dem ÖRR machbar sein. Wäre das in etwa in deinem Sinne - ÖRR auf Rechnung?
"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen." Erich Kästner
Vedi
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vedi »

Uffhausen hat geschrieben: Dann geht also DARUM - und nicht um Zwang und Ungerechtigkeit im Allgemeinen? :?:
Ja, darum geht es. :)
Uffhausen hat geschrieben: Wenn ja, dann stimme ich vollkommen zu - das ist wirklich ein Fakt, welcher angegangen werden muss. Schließlich ist es möglich, einzelne Haushalte bspw. von der Stromversorgung auszuschließen, wenn fällige Rechnungen nicht beglichen werden.
Nicht nur das. Der Nutzer kann seinen Stromanbieter frei wählen, oder sogar seinen Strom selbst erzeugen. Kein Stromanbieter hat das Recht von ihm Geld einzufordern, für Leistungen die der Nutzer nie in Anspruch nahm.
Uffhausen hat geschrieben: Das müsste demnach doch auch entsprechend bei der "Versorgung" mit dem ÖRR machbar sein. Wäre das in etwa in deinem Sinne - ÖRR auf Rechnung?
Das wäre vollkommen korrekt, ob mit Vertragsbindung oder Prepaid.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 08:59)

Du übersiehst dabei, dass öffentliche Abgaben nicht allein aus Steuern bestehen. Genauer gesagt handelt es sich hier um einen Beitrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag

"Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.[1]"


Dazu zählen auch kommunale Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung oder Straßenausbaubeiträge. Diese werden eingezogen, egal ob man anschließend die Abwasserleitung oder die Straße nutzt.
Schön nachgebetet, leider nur die halte Wahrheit.
Der Vorteil muss einer homogenen Gruppe zur Verfügung stehen. Der Vorteil kann auch nicht dahingehend aufgelöst werden, dass die Allgemeinheit als bevorteiligte Gruppe angesehen wird.
Fazit: eine Abgabe die voraussetzungslos von der Algemeinheit erhoben wird, ist eine Steuer.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(04 Apr 2019, 12:42)

Der Rundfunkbeitrag ist "an eine bestimmte Verwendung" gebunden. Wenn das nicht der
Fall wäre, wenn also jeder den Beitrag zahlen müsste, dann wäre es eine Steuer.
Eine Steuer definiert sich nicht daraus, dass sie jeder zahlen muss. Beispielsweise muss die Grundsteuer nicht jeder zahlen, sondern nur derjenige, der Grundeigentum besitzt.
syna hat geschrieben: Ich interpretiere (vereinfache) das so:

Wenn es also ein "Beitrag" (und keine Steuer!) sein soll, dann muss es einen erkennbaren
individualisierten Vorteil für den Nutzer geben. Dieser "individualisierte Vorteil" zeigt sich darin,
dass er vor Gericht - in einem individuellen Verfahren - bestritten werden können muss.

Zu (2) sagt Kirchhof weiter:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
... erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen
geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der
Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen
Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem
individuellen Antragsverfahren zuzulassen.

Diese Ausnahme wird allerdings bei der näheren Ausgestaltung der Be-
messungsgrundlage in einer vermuteten Gruppenbevorzugung (Haus-
halte, Betriebsstätten) kaum praktische Bedeutung gewinnen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Das ist wirklich der Tanz auf einem schmalen Grat, eine Art "Hinbiegung
und Beugung der Interpretation", nur, um den Beitrag zu rechtfertigen, um "eine
Akzeptanz" zu schaffen.

Das nenne ich halbseiden und windig.
Es steht jedem frei einen Antrag zu stellen, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden.
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(04 Apr 2019, 12:52)

Eine Steuer, die gerecht ist, muss das Existenzminimum und das Nettoprinzip
beachten.
Demnach wäre die MWST ungerecht.
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(04 Apr 2019, 16:41)

Schön nachgebetet, leider nur die halte Wahrheit.
Der Vorteil muss einer homogenen Gruppe zur Verfügung stehen.
Die Bedingung ist erfüllt. Es geht um alle, die einen Haushalt in Deutschland haben.
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John Galt
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von John Galt »

Wenn die AfD in einem Bundesland die Regierung übernimmt, dann könnte es ganz schön lustig werden.

Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 01:03)
Wenn man Argumente ignoriert, muss man sich auch nicht wundern. Mir ist meine Lebenszeit zu schade, ständig das zu wiederholen, was ich in diesem Thread schon geschrieben habe.
Ich habe noch von niemandem hier ein Argument gelesen, warum alle Bürger zwangsweise den ÖR bezahlen sollen.

Nehmen wir an der ÖR wäre freiwillig. Ein Drittel der Bevölkerung würde auf den ÖR verzichten und auch nicht bezahlen. Zwei Drittel würden den ÖR abonnieren und bezahlen.

Warum bist du der Meinung, dass das schlecht wäre?
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Liberty hat geschrieben:(04 Apr 2019, 22:26)

Ich habe noch von niemandem hier ein Argument gelesen, warum alle Bürger zwangsweise den ÖR bezahlen sollen.
Sie wurden hier in dem Thread genannt. Wenn Du Sie nicht als Argument wahrnimmst, ist das eine andere Sache.
Liberty hat geschrieben:Nehmen wir an der ÖR wäre freiwillig. Ein Drittel der Bevölkerung würde auf den ÖR verzichten und auch nicht bezahlen. Zwei Drittel würden den ÖR abonnieren und bezahlen.

Warum bist du der Meinung, dass das schlecht wäre?
Das haben wir doch schon. Nennt sich Pay-TV.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 23:02)
Das haben wir doch schon. Nennt sich Pay-TV.
Und was spricht nun dagegen? Hast du ein einziges Argument?
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Es wäre eine Verschlechterung der Fernsehlandschaft, wenn wir bestehende Strukturen abwickeln und mit einem Konzept ersetzen, was bis heute kein vollwertiges Programm hervorgebracht hat.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 19:43)

Eine Steuer definiert sich nicht daraus, dass sie jeder zahlen muss. Beispielsweise muss die Grundsteuer nicht jeder zahlen, sondern nur derjenige, der Grundeigentum besitzt.
Bitte nicht dummstellen: Es geht selbstverständlich hier um direkte Personensteuern.
Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 19:43)
Es steht jedem frei einen Antrag zu stellen, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden.
Haha, willst Du mich veralbern? Ich kann auch den Antrag stellen, dass
mein Hausmüll zum Mond transportiert wird.

So ist es auch mit dem GEZ-Beitrag: Einen Antrag kann selbstverständlich
jeder stellen. Der wird jedoch immer abgelehnt - und danach ignoriert.

Wenn Du nicht gerade Hartz-IV-Empfänger bist, taub-blind oder tot bist,
musst Du zahlen, auch wenn Du gar nie ÖRR hörst oder siehst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Ach ja - einen hatte ich noch vergessen: Wenn Du obdachlos
bist, dann brauchst Du (soweit ich weiß) auch nicht zahlen
(da Du ja keine Wohnung hast). :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(05 Apr 2019, 00:30)

Bitte nicht dummstellen: Es geht selbstverständlich hier um direkte Personensteuern.
Na so selbstverständlich ist das nicht, wenn Du vorher nur von Steuern sprichst. :)
syna hat geschrieben:Wenn Du nicht gerade Hartz-IV-Empfänger bist, taub-blind oder tot bist,
musst Du zahlen, auch wenn Du gar nie ÖRR hörst oder siehst.
Bei anderen Abgaben und Steuern gibt es auch nicht wesentlich mehr Ausnahmebestände. Von mir aus darfst Du Dich gerne weiter ärgern, dass Du den Rundfunkbeitrag zahlen musst. Ich halte die Kritik an der prinzipiellen Finanzierungsart nicht wirklich konsequent, denn von der Abschaffung anderer Abgaben höre ich hier nichts.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(04 Apr 2019, 19:48)

Die Bedingung ist erfüllt. Es geht um alle, die einen Haushalt in Deutschland haben.
... also genau NICHT um eine homogene Gruppe, die einen Sondervorteil geniest, sondern um die Allgemeinheit.
Bei der Erhebung von Beiträgen verlangt jedoch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(05 Apr 2019, 09:28)

... also genau NICHT um eine homogene Gruppe, die einen Sondervorteil geniest, sondern um die Allgemeinheit.
Was ist für Dich der Unterschied zwischen einer homogenen Gruppe und der Allgemeinheit? Wenn beispielsweise eine Zugangsstraße zu einem Wohngebiet gebaut wird, dann können die Anwohner auch zur Kasse gebeten werden. Aber nutzen kann diese Straße praktisch jeder, auch diejenigen, die nicht bezahlt haben.
Alster hat geschrieben:Bei der Erhebung von Beiträgen verlangt jedoch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll
Art.3 Abs.1 besagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Wo ist das bei der Rundfunkgebühr nicht erfüllt? Nach Deiner Interpretation wäre es auch nicht zulässig, dass Steuern bezahlt werden, weil es da auch Nicht-Beitragspflichtige gibt, die die steuerfinanzierten Wohltaten nutzen können.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(05 Apr 2019, 09:54)Was ist für Dich der Unterschied zwischen einer homogenen Gruppe und der Allgemeinheit? Wenn beispielsweise eine Zugangsstraße zu einem Wohngebiet gebaut wird, dann können die Anwohner auch zur Kasse gebeten werden. Aber nutzen kann diese Straße praktisch jeder, auch diejenigen, die nicht bezahlt haben.
Die Anwohner dieser Straße bilden eine homogene Gruppe, die hierdurch Zufahrt zum eigenen Grundstück geniest, Sowas nennt man "VOR-teil" da die konkrete Strasse dieser konkreten Gruppe diese konkrete Nutzungsmöglichkeit eröffnet. Vorteil ist aber die Voraussetzung für die erhebung eines Beitrages
Sören74 hat geschrieben:(05 Apr 2019, 09:54)Nach Deiner Interpretation wäre es auch nicht zulässig, dass Steuern bezahlt werden, weil es da auch Nicht-Beitragspflichtige gibt, die die steuerfinanzierten Wohltaten nutzen können.
Versuch die Grenze zwischen Steuer und Beitrag zu verwischen. Taschenspielertrick.
Steuer: wird voraussetzungslos eingezogen
Beitrag: Voraussetzung für die Erhebung ist Zugehörigkeit zu einer Gruppe die einen Vorteil geniest.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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