schokoschendrezki hat geschrieben:(19 Jul 2017, 14:00)
Dieser sogenannte "Programmauftrag" besteht bei den Öffentlich-Rechtlichen verfassungsgemäß eben nicht darin, ein Informations- und/oder Unterhaltungsbedarf zu ermitteln und adäquat abzubilden, zu reflektieren sondern - genau umgekehrt:
Sein Programmauftrag ist, kurz gesagt, eben kein Wunschprogramm. Schon deshalb nicht, weil es zahhlose sonstige Anbieter von Wunschprogrammen gibt.
Mord schneidet am Besten ab, gefolgt von Handball und Fußball.
Tatort, Platz 1, 2, 3, 6, 7, 9, 10
Handball Platz 4 und 8
Fußball Platz 5
Einzelsendungen 2019