Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
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Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Wie man auf https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... r-100.html nachlesen kann, findet in diesem Jahr in Calw ein Weihnachtsmarkt statt, welcher nur von Calwern und Personen, die von Calwern eingeladen wurden, besucht werden darf. Verstößt dies nicht gegen das Diskriminierungsverbot?
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Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Nein, das darf jeder Ort entscheiden.
Dann geht das eben nicht.
Aber das ist verkehrt.
Richtig ist, keine Kontakte. Macht so weiter!
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Aber das ist verkehrt.
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Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
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Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Diskriminierung, weil man nicht auf EINEN Weihnachtsmarkt darf?Aldemarin hat geschrieben:(28 Nov 2021, 01:03) Verstößt dies nicht gegen das Diskriminierungsverbot?
Ist der Weihnachtsbesuch ein Menschenrecht?
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Wäre aber nicht die richtige Entscheidung, jeder der geimpft oder genesen ist darf kommen oder die Sache wird abgesagt?
Spielt es nicht auch eine Rolle, ob so etwas auf öffentlichen Grund stattfindet?
Spielt es nicht auch eine Rolle, ob so etwas auf öffentlichen Grund stattfindet?
Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Aldemarin hat geschrieben:(28 Nov 2021, 01:03)
Wie man auf https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... r-100.html nachlesen kann, findet in diesem Jahr in Calw ein Weihnachtsmarkt statt, welcher nur von Calwern und Personen, die von Calwern eingeladen wurden, besucht werden darf. Verstößt dies nicht gegen das Diskriminierungsverbot?
Das ist völlig legetim nach meinem Stand.
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
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Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Make Calw great again!
Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Das wäre ein 8 Weltwunder. Aber nette Stadt und wegen der Beschränkung muss man keine Sorge haben.
So wild ist es nicht
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Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
In einem anderen Srang war zu lesen von ganzen Busladungen Amüsiersüchtiger, die so den geschlossenen Weihnachtsmarkt in ihrem Hotspot ersetzen wollen. Mir leuchtet ein, daß die Calwer ihre private Feier stattfinden lassen wollen, ohne das Elend anderer Orte auf sich zu laden.Aldemarin hat geschrieben:(28 Nov 2021, 01:03)
Wie man auf https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... r-100.html nachlesen kann, findet in diesem Jahr in Calw ein Weihnachtsmarkt statt, welcher nur von Calwern und Personen, die von Calwern eingeladen wurden, besucht werden darf. Verstößt dies nicht gegen das Diskriminierungsverbot?
Wie ist das mit dem Diskriminierungsverbot?
Dann wäre es besser, die ganze Sache abzusagen!
Aber wie ist das mit dem Diskriminierungsverbot? Angeblich ist es verboten, jemanden den Zutritt zu einem Lokal zu verwehren, nur weil er eine andere Hautfarbe hat und hier erlaubt eine Stadt, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, eine derartige Maßnahme!
Kann dieses Verbot so einfach ausgehebelt werden?
Aber wie ist das mit dem Diskriminierungsverbot? Angeblich ist es verboten, jemanden den Zutritt zu einem Lokal zu verwehren, nur weil er eine andere Hautfarbe hat und hier erlaubt eine Stadt, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, eine derartige Maßnahme!
Kann dieses Verbot so einfach ausgehebelt werden?
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Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Ich finde dies bezüglich des Flickenteppichs auch eine gute Idee. Damit verhindert man ein wenig das Länder bzw. Städtehopping, bei unterschiedlichen Maßnahmen. Also als temporäre Maßnahme durchaus zu gebrauchen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Wie ist das mit dem Diskriminierungsverbot?
Ja was jetzt. Lokal, Weihnachtsmarkt ?Aldemarin hat geschrieben:(30 Nov 2021, 13:51)
Dann wäre es besser, die ganze Sache abzusagen!
Aber wie ist das mit dem Diskriminierungsverbot? Angeblich ist es verboten, jemanden den Zutritt zu einem Lokal zu verwehren, nur weil er eine andere Hautfarbe hat und hier erlaubt eine Stadt, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, eine derartige Maßnahme!
Kann dieses Verbot so einfach ausgehebelt werden?
Was für ein Verbot eigentlich. Grundsätzlich haben Veranstalter das Hausrecht. Aus der Vertragsfreiheit ergibt sich dabei das Recht, Personen von der Teilnahme auszuschließen. Dem kann aber im Einzelfall das Grundrecht auf Gleichbehandlung entgegenstehen, was die aber ein Gebot ist . Die Eigentums- und Besitzrechte des Veranstalters können deswegen eingeschränkt sein. Hier gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet.
Das gilt aber nicht für jede Veranstaltung. Betroffen sind nur Veranstaltungen, die
1-der Veranstalter einem großen Publikum ohne Ansehen der Person öffnet und die für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidend wäre.
Das ist jeweils in Calw nicht vorzufinden. Und auch das Gebot kann Ich leicht aushebeln. Sachlicher Grund ist schnell gefunden
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Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Bezüglich Hausrecht des Veranstalters: in wie weit gilt dies für Flächen, wie Verkehrswege, welche einer Stadt oder anderen Körperschaft des öffentlichen Rechtes gehören? Gibt es da keine Einschränkungen?
Bezüglich der Klausel:
Zum Aushebeln dieses Gebotes: muß einen derartigen Grund der Veranstalter nicht an eine übergeordnete Stelle weitergeben und muß diese das nicht prüfen?
Sind eigentlich die einschlägigen Regelungen in Deutschland einheitlich?
Bezüglich der Klausel:
Dies dürfte eigentlich für Volksfeste, Weihnachtsmärkte und Konsummessen uneingeschränkt zutreffen.-der Veranstalter einem großen Publikum ohne Ansehen der Person öffnet und die für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidend wäre.
Zum Aushebeln dieses Gebotes: muß einen derartigen Grund der Veranstalter nicht an eine übergeordnete Stelle weitergeben und muß diese das nicht prüfen?
Sind eigentlich die einschlägigen Regelungen in Deutschland einheitlich?
Re: Veranstaltungen nur für Einheimische - konform mit dem Diskriminierungsverbot?
Ein Denkansatz wäre die indigenen Schwaben (oder sind das in Calw Badenser?) als bedrohtes Volk und ihren Dialekt und Brauchtum als UN Weltkulturerbe einstufen zu lassen.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung