Sören74 hat geschrieben:(03 Nov 2021, 11:48)
Sorry wenn ich das so deutlich sage, aber in dem zitierten Artikel wird doch Augenwischerei betrieben, wenn es da heißt:
"Eine Streichung der Pendlerpauschale hätte auch für Geringverdiener dramatische Folgen: ArbeitnehmerInnen mit einem Einkommen zwischen 900 und 1500 Euro je Haushalt und einem Fahrweg zwischen 20 und 50 Kilometern hätten im Monat drei Prozent weniger zur Verfügung." Drei Prozent weniger von was? Wie viel bekommt denn ein Arbeitgeber durch die Pendlerpauschale raus, wenn er oder sie 1500 Euro verdient und 20 km Fahrweg hat?
Gut 3% - das will ich nicht nachrechnen, das ist sicher individuell unterschiedlich (ich denke das ist 3% weniger Netto gemeint).
Hier ein etwas konkreteres Beispiel (Die Auswirkung, jetzt Steuern auf die die allgemeine Pauschale übertretenden Aufwände - 474 € zu zahlen, als x% von 474 € in dem Beispiel weniger Netto sind sicher individuell verschieden).
An einem Beispiel für das Jahr 2021 lässt sich die Pauschale einfach berechnen: Eine Pendlerin in Bayern legt zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz eine Strecke von 22 km zurück. Von den nach Abzug von Wochenend- und Feiertagen verbleibenden 253 Arbeitstagen im Freistaat zieht sie 30 Urlaubs- und drei Krankheitstage ab. Sie war also tatsächlich an 220 Tagen zur Arbeit unterwegs. Somit liegt die Entfernungspauschale, die sich in der Steuererklärung auswirkt, bei 20 (km) mal 220 (Arbeitstage) mal 30 Cent plus 2 (km) mal 220 (Arbeitstage) mal 35 Cent, also bei 1474 Euro
Frage ist dann ja auch, ob es systemisch dann folgerichtig wäre, die allgemeine 1.000 € Pauschale ebenfalls zu reduzieren (da steckt ja schon ein Teil Pendlerpauschale mit drin)...
Und wie gesagt, es ist kein großzügiges Geschenk des Staates an seine Bürger (er bekommt nix "raus", er muss nur einen um Kosten reduzierten Ertrag versteuern) - es ist einfach eine Vereinfachung der tatsächlichen Aufwandsberechnung zur Erzielung des eigenen Einkommens (und deckt nicht annähernd den TATSÄCHLICHEN Aufwand)... Andere (z.B. Unternehmen) dürfen ja auch ihre Kosten bei der Steuerermittlung berücksichtigen...
Wenn die Pendlerpauschale entfällt und jeder seine TATSÄCHLICHEN Aufwand zur Erzielung seines Einkommens angeben darf, brauchen wir ein neues Beamtenheer...
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor