Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

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Aldemarin
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Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Aldemarin »

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar? Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde. Im Grunde genommen haben doch hier Behörden und Verkehrsplaner hier eine Mitschuld am entstandenen Schaden, weil das Objekt von diesen aufgestellt wurde und auch kein notwendiger Bestandteil der Straße ist.
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Realist2014
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar? Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde. Im Grunde genommen haben doch hier Behörden und Verkehrsplaner hier eine Mitschuld am entstandenen Schaden, weil das Objekt von diesen aufgestellt wurde und auch kein notwendiger Bestandteil der Straße ist.
Nein, haben sie nicht.

Aber der Autofahrer, der zu schnell gefahren ist...

Hast du keinen Führerschein?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar? Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde. Im Grunde genommen haben doch hier Behörden und Verkehrsplaner hier eine Mitschuld am entstandenen Schaden, weil das Objekt von diesen aufgestellt wurde und auch kein notwendiger Bestandteil der Straße ist.
Nein, haben die Behörden nicht, denn für die Aufstellung von Pollern gelten strenge standardisierte Standards. Insofern ist er dann entweder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren oder die Unfallursache fällt unter die Kategorie Höhere Gewalt. Es gilt der Grundsatz, dass man bei extremen Witterungsverhältnissen schlimmsten Falls nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf. Das gilt dann sogar auf Autobahnen. Wenn dann trotzdem etwas passiert, ist das eben den widrigen äußeren Umständen geschuldet. Sollte es Personenschäden gegeben haben, werden Strafverfahren wegen erwiesener Unschuld der Beteiligten garantiert eingestellt. Den Rest regeln Kasko und Krankenkasse, ggf. die Berufsgenossenschaft.
Skeptiker

Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Skeptiker »

Ich habe vor ein paar Jahren bereits unserer Stadt ein Risiko gemeldet, was mir auf meinem täglichen Weg von der Arbeit nach Hause aufgefallen ist.

Damals wurde eine Kreuzung erneuert, und dabei eine Verkehrsinsel gesetzt, welche durch ein monströses Schild kenntlich gemacht wurde. Leider ist dieses Schild so hoch, das es für einen Fahrer den Gegenverkehr abdeckt.
Hier ein Bild:
https://i.ibb.co/PcFTSzm/Hungeburger-st ... -Damme.png

Dieser Effekt ist recht unangenehm, weil man sich wirklich jedesmal zwingen muss darauf zu achten, ob in dem Augenblick in dem man links abbiegen möchte, nicht doch noch ein Auto mit hoher Geschwindigkeit entgegenkommt und erst spät erkenntlich aus dem Sichtschatten den Schildes heraustritt. Die Straße die zu dieser Stelle führt ist über Kilometer schnurgerade. Das bedeutet, dass dieses Schild schon hunderte Meter bevor man an diese Stelle kommt, die Sicht auf den Gegenverkehr einschränkt.

Nach der Meldung ist nichts passiert. Immerhin ist dort erst ein Unfall passiert (mir bekannt), und der war wohl ohne Tote. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser Effekt nicht irgendwann einmal übel in die Hose geht.

Dabei kann man sicherlich niemandem etwas vorwerfen. Das wird alles schön nach Vorschrift gegangen sein, und mit Sicherheit sind das die "richtigen" Schilder. Dennoch stellt das für mich eine Gefährdung dar, die das Potenzial für einen ganz großen Rums hat.
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

Skeptiker hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:02)

Ich habe vor ein paar Jahren bereits unserer Stadt ein Risiko gemeldet, was mir auf meinem täglichen Weg von der Arbeit nach Hause aufgefallen ist.

Damals wurde eine Kreuzung erneuert, und dabei eine Verkehrsinsel gesetzt, welche durch ein monströses Schild kenntlich gemacht wurde. Leider ist dieses Schild so hoch, das es für einen Fahrer den Gegenverkehr abdeckt.
Hier ein Bild:
https://i.ibb.co/PcFTSzm/Hungeburger-st ... -Damme.png

Dieser Effekt ist recht unangenehm, weil man sich wirklich jedesmal zwingen muss darauf zu achten, ob in dem Augenblick in dem man links abbiegen möchte, nicht doch noch ein Auto mit hoher Geschwindigkeit entgegenkommt und erst spät erkenntlich aus dem Sichtschatten den Schildes heraustritt. Die Straße die zu dieser Stelle führt ist über Kilometer schnurgerade. Das bedeutet, dass dieses Schild schon hunderte Meter bevor man an diese Stelle kommt, die Sicht auf den Gegenverkehr einschränkt.

Nach der Meldung ist nichts passiert. Immerhin ist dort erst ein Unfall passiert (mir bekannt), und der war wohl ohne Tote. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser Effekt nicht irgendwann einmal übel in die Hose geht.

Dabei kann man sicherlich niemandem etwas vorwerfen. Das wird alles schön nach Vorschrift gegangen sein, und mit Sicherheit sind das die "richtigen" Schilder. Dennoch stellt das für mich eine Gefährdung dar, die das Potenzial für einen ganz großen Rums hat.
Ist das nicht die Hunteburger Straße?
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Skeptiker »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:19)

Ist das nicht die Hunteburger Straße?
Ja. Kommst du auch aus der Gegend hier? :)
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3x schwarzer Kater
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:23)

Ja. Kommst du auch aus der Gegend hier? :)
Heißt das nun Hungeburger oder Hunteburger?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Skeptiker »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:34)

Heißt das nun Hungeburger oder Hunteburger?
Ach, okay, Tippfehler. :rolleyes:
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3x schwarzer Kater
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:38)

Ach, okay, Tippfehler. :rolleyes:
Hätte ja auch eine Verwechslung sein können. Deswegen die Nachfrage.
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

Skeptiker hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:23)

Ja. Kommst du auch aus der Gegend hier? :)
Sagen wir mal so - ich kenne die Straße sehr gut - ohne aus der Gegend direkt zu kommen. Aber: ich habe Verwandtschaft in Damme, dazu führt mich meine berufliche Tätigkeit des öfteren in den Raum Damme-Hunteburg-Bohmte.
Hätten wir jetzt nicht Corona, würde ich mal einen Ortstermin mit der zuständigen Niedersächsischen Straßenbaubehörde und der des Landkreis Osnabrück organisieren. Das Problem wäre danach ganz schnell gelöst.
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:40)

Hätte ja auch eine Verwechslung sein können. Deswegen die Nachfrage.
Ich kenne die Straße und ich kenne das Problem. Und ich weiß auch, wie ich da helfen könnte, das Problem zu lösen.
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Teeernte »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar?
Das lässt sich unendlich fortsetzen ....Grünflächengestalter, die Kastanien an Ausfallstrassen im Wald ausserorts stellen -
100% Wildschwein und 100% Kastanie im Herbst auf der Frontscheibe.

Fahrradquerung ausserorts hinter ner 90°Kurve...im 45° Winkel.... (hier gehen Radfahrer drauf)

Innerorts - Ampel ausserhalb des Sichtbereichs - verdeckt durch Verkehrsschild.. Wöchentlich min 2 Unfälle - auch mal 3 täglich.

Innerorts "20er Schild" schräg hinter 60cm dickem Baum - gern wird da geblitzt... (dahinter sterben Fussgänger)

Es ist - immer der Autofahrer "schuld".
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Skeptiker »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Dec 2020, 22:42)
Sagen wir mal so - ich kenne die Straße sehr gut - ohne aus der Gegend direkt zu kommen. Aber: ich habe Verwandtschaft in Damme, dazu führt mich meine berufliche Tätigkeit des öfteren in den Raum Damme-Hunteburg-Bohmte.
Hätten wir jetzt nicht Corona, würde ich mal einen Ortstermin mit der zuständigen Niedersächsischen Straßenbaubehörde und der des Landkreis Osnabrück organisieren. Das Problem wäre danach ganz schnell gelöst.
Wow, was für ein interessanter Zufall.

Ich bin natürlich gerne bereit da nochmal hinterher zu gehen, wenn ich da irgendwie unterstützten kann. Mein Hinweis stammte aus März 2018. Damals wurde das "zur Erledigung" weitergeleitet - habe danach aber nichts mehr davon gehört.
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Tom Bombadil »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde.
Dann war derjenige wohl zu schnell unterwegs. Eine Mitschuld des Planers würde Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bedingen, sowas wird aber wohl nur bei großen Fällen mit hohem Schaden oder mehreren Toten untersucht.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

Skeptiker hat geschrieben:(12 Dec 2020, 23:07)

Wow, was für ein interessanter Zufall.

Ich bin natürlich gerne bereit da nochmal hinterher zu gehen, wenn ich da irgendwie unterstützten kann. Mein Hinweis stammte aus März 2018. Damals wurde das "zur Erledigung" weitergeleitet - habe danach aber nichts mehr davon gehört.
Dann frage da bitte noch mal nach. In den für solche Dinge zuständigen Behörden gibt es eigentlich immer eine viel zu dünne Personaldecke bei immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen und immer größer werdenden Zuständigkeiten und inzwischen fast stetig wechselnden Behördenstrukturen. Kann sein, dass es wegen anderer wichtiger bis sehr wichtiger größerer Aufgaben unter den Tisch gefallen ist.
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Teeernte »

sünnerklaas hat geschrieben:(13 Dec 2020, 11:58)

Dann frage da bitte noch mal nach. In den für solche Dinge zuständigen Behörden gibt es eigentlich immer eine viel zu dünne Personaldecke bei immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen und immer größer werdenden Zuständigkeiten und inzwischen fast stetig wechselnden Behördenstrukturen. Kann sein, dass es wegen anderer wichtiger bis sehr wichtiger größerer Aufgaben unter den Tisch gefallen ist.
Mit BESCHLUSS ist das ABGEGESSEN.
Öffentliche Auslegung des Plans
Die Planunterlagen werden auf Veranlassung der Anhörungsbehörde in den Gemeinden, auf die sich das Straßenbauvorhaben voraussichtlich auswirkt, durch die Gemeinden einen Monat lang zur Einsichtnahme ausgelegt.

Bürgerinformation und Beteiligung der Betroffenen
Die Gemeinden machen das Bauvorhaben ortsüblich bekannt. Die Anhörungsbehörde fordert die beteiligten Behörden und Stellen (Träger öffentlicher Belange) zur Stellungnahme auf.

Einwendungen und Anregungen
Einwendungen und Anregungen können innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde abgegeben werden. Die Anhörungsbehörde übersendet die im laufenden Anhörungsverfahren eingehenden Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen der Straßenbaubehörde zur Gegenäußerung.

Erörterungstermin
Der Erörterungstermin hat u. a. den Zweck, rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten sowie mit den Betroffenen zu besprechen, diese über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen.

Planfeststellungsbeschluss
Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden.

Bestandskräftiger Plan
Bestandskraft des Plans liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbauverwaltungsbehörde das Baurecht für das Bauvorhaben.

Die Planung ganz oben kann auch (von Privatfirmen/Planungsbüro) "ab-gekauft" werden.

Der Planer ist mit Planprüfung (fast) raus.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

Teeernte hat geschrieben:(13 Dec 2020, 12:14)

Mit BESCHLUSS ist das ABGEGESSEN.




Die Planung ganz oben kann auch (von Privatfirmen/Planungsbüro) "ab-gekauft" werden.

Der Planer ist mit Planprüfung (fast) raus.
Ähem... Da geht es um die Auswechslung eines Straßenschildes. Dazu braucht man keine umfangreiche Planungen und Ausschreibungen. Entweder wird das vom Bautrupp der Behörde ausgewechselt - oder es macht die Firma, die dafür bei der Behörde unter Vertrag steht. Das ganze ist eine Formsache. Mehr nicht.
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Teeernte
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von Teeernte »

sünnerklaas hat geschrieben:(13 Dec 2020, 12:41)

Ähem... Da geht es um die Auswechslung eines Straßenschildes. Dazu braucht man keine umfangreiche Planungen und Ausschreibungen. Entweder wird das vom Bautrupp der Behörde ausgewechselt - oder es macht die Firma, die dafür bei der Behörde unter Vertrag steht. Das ganze ist eine Formsache. Mehr nicht.
Ändert es Vorfahrt...Verkehrsführung ? Planung ?
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jack000
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von jack000 »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar? Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde. Im Grunde genommen haben doch hier Behörden und Verkehrsplaner hier eine Mitschuld am entstandenen Schaden, weil das Objekt von diesen aufgestellt wurde und auch kein notwendiger Bestandteil der Straße ist.
Tja Mitschuld juristisch bekommen und moralisch bekommen sind 2 Paar Schuhe:
[youtube][/youtube]
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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sünnerklaas
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von sünnerklaas »

Teeernte hat geschrieben:(13 Dec 2020, 14:03)

Ändert es Vorfahrt...Verkehrsführung ? Planung ?
Nichts davon. Das Schild, was da im Moment steht, verdeckt für Linksabbieger den Blick auf die Gegenfahrbahn. Die Hunteburger Straße ist eine Unfallstrecke, die zum Schnellfahren einlädt.
Hinzu kommt, dass sie eine Art Schleichweg für all diejenigen ist, die von Oldenburg/Ostfriesland in Richtung Melle/Herford/Bielefeld/Detmold, also nach OWL wollen. Man umgeht da den Raum Osnabrück. Und auf der A1 ist zwischen Holdorf und Osnabrück/Lotte gerne mal Stau. Zwischen Holdorf und Neuenkirchen/Vörden ist nämlich ein Unfallschwerpunkt auf der Autobahn.
franzmannzini

Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von franzmannzini »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar? Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde. Im Grunde genommen haben doch hier Behörden und Verkehrsplaner hier eine Mitschuld am entstandenen Schaden, weil das Objekt von diesen aufgestellt wurde und auch kein notwendiger Bestandteil der Straße ist.
Natürlich können auch Verkehrsplaner (das jeweilige Bundesland, Bezirk,) Mitschuld bekommen, bei Deinem Beispiel sehe ich hier wenig Chancen auf Erfolg.
Ansonsten kann man immer den Klageweg gehen, Sachverständigengutachten fertigen lassen und so weiter.
Hierfür sind aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung, geeignete Sachverständige und geeignete Anwälte (oder viel Geld) notwendig und viel Mut und Ausdauer.

Ich für meinen Teil habe schon mal eine Klage wegen eines umgefallenen "schlecht gewarteten" Baumes gegen das Land Berlin geführt, betroffen waren vier Fahrzeuge,
zwei davon Totalschaden, meines hatte nur eine Beule auf der Motorhaube.
Die Versicherungen hatten die Kostenübernahme wegen einem besonderen Witterungsereignis ausgeschlossen, hier gab es keinen Eingriffspunkt.
Erfolgreich konnte ich nachweisen, daß die entsprechende Behörde, welche für die Untersuchung der Bäume zuständig war, ihre Arbeit nicht richtig erledigt hatte.
Gedauert hat dieser ganze Prozess ca. zwei Jahre.
Eine weitere Klage wegen einer nicht beleuchteten oder anders verdeutlichten Verkehrsinsel, läuft nun auch schon zwei Jahre.
Bei dieser Verkehrsinsel kommt es in der Dunkelheit dazu, das Verkehrsteilnehmer, welche aus der einen Richtung kommen, diese nicht erkennen können,
weil sie vom entgegen kommenden Verkehr geblendet werden (kleiner Hügel) und somit direkt über diese hämmern.
Dabei werden bis zu 24 mal im Jahr die beiden Verkehrszeichen 222 umgemäht (seit zehn Jahren), außerdem kommt es zur Beschädigung an den Fahrzeugen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat es die Verwaltung des Bezirkes nicht geschafft, hier Abhilfe zu schaffen.
Es werden nur die beiden Verkehrszeichen immer wieder aufgestellt und die Insel repariert.
Mal sehen was dabei rauskommt.
odiug

Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von odiug »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Dec 2020, 21:33)

Nein, haben die Behörden nicht, denn für die Aufstellung von Pollern gelten strenge standardisierte Standards. Insofern ist er dann entweder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren oder die Unfallursache fällt unter die Kategorie Höhere Gewalt. Es gilt der Grundsatz, dass man bei extremen Witterungsverhältnissen schlimmsten Falls nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf. Das gilt dann sogar auf Autobahnen. Wenn dann trotzdem etwas passiert, ist das eben den widrigen äußeren Umständen geschuldet. Sollte es Personenschäden gegeben haben, werden Strafverfahren wegen erwiesener Unschuld der Beteiligten garantiert eingestellt. Den Rest regeln Kasko und Krankenkasse, ggf. die Berufsgenossenschaft.
"streng standardisierte Standards" ... ja ... das klingt nach deutscher Gründlichkeit in den Amtsstuben :D
Ansonsten gilt, dass der Autofahrer sein Fahrverhalten den Umständen wie Wetter, Verkehrslage oder eben nach strengstens standardisierten Standards aufgestellten Pollern anzupassen hat.
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firlefanz11
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von firlefanz11 »

Auf alle Fälle gehören so manchen Stadt- bzw. Verkehrsplanern ordentlich die Fresse poliert... :mad2:
Zwei Beispiele:
1. Jahrzehnte lang konnte man an einer T-Kreuzung in der Nähe meiner alten Wohnung in beide Richtungen abbiegen. Es gab dort KEINEN EINZIGEN Abbiege Unfall...! Irgend so ein zu Tode gelangweilter Beamter war dann anscheinend der Meinung das ginge so nicht, und liess eine Insel aufstellen, so dass man nur noch rechts abbiegen konnte. Allerdings wurd die so positioniert, dass man sie einfach umfahren u. somit doch links abbiegen konnte. Was hat man gemacht? Das Teil nach recht verlängert, so dass dies nicht mehr möglich war. Ab dann sind die Leute rechts abgebogen, sind dann links in eine 10 m weiter entfernte Einfahrt, habe da gewendet u. sind dann doch in die linke Richtung gefahren. :rolleyes:

2. Die Straße in der ich jetzt wohne endet auch mit einer T-Kreuzung. Jahrelang war das einfach nur eine breite Straße in beide Richtungen befahrbar. Zum links u. rechts abbiegen war genug Platz dass sich mehrere Autos in zwei abbiegspruren nebeneinander stellen konnten. Fußgänger gibts and er Stelle wenns hoch kommt 4 pro Tag... Irgend so ein zu Tode gelangweilter Beamter, der wahrscheinlich zu viel Budget über hatte, dachte wohl darüber nach wie er das noch schnell vor Jahresende verbraten kann aus Angst im Folgejahr sonst weniger Budget zu bekommen, und liess dort eine Insel aufstellen, mit dem Erfolg, dass nun keine zwei Autos mehr nebeneinanader passen, und die Warteschlange zum Abbiegen deutlich länger wird. Aber auf die glorreiche Idee da mal ne Ampel aufzustellen weil gerade die Linksabbieger teilweise lange warten müssen weil ständig Autos von link u./o. rechts kommen, kommten se natürlich NICHT...! :rolleyes:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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