Ist schon längst zurückgenommen, der neue Bußgeldkatalog ist schon vor Tagen wieder außer Kraft gesetzt worden und die abertausend eingezogenen Führerscheine wurden wieder zurückgegeben. Im Print Spiegel war dazu ein lustiger Artikel.Umetarek hat geschrieben:(21 Jul 2020, 21:51)
Möglich, ich fahre auf jeden Fall vorsichtiger und ich denke es könnte auch anderen so gehen. Eine Kontrollmöglichkeit wird es eventuell leider nicht geben, wenn sie wieder alles zurücknehmen, bevor Corana durch ist...
Der neue Bußgeldkatalog
Moderator: Moderatoren Forum 4
- Ein Terraner
- Beiträge: 14308
- Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
- Wohnort: München
Re: Der neue Bußgeldkatalog
- Umetarek
- Beiträge: 17228
- Registriert: Di 3. Jun 2008, 07:24
- user title: auf dem Weg zur Wüste...
- Wohnort: Pfalz
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Au0er Kraft, aber soweit ich das mitbekommen habe, noch nicht zurückgenommen, nimm mir nicht alle Hoffnung...Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2020, 21:55)
Ist schon längst zurückgenommen, der neue Bußgeldkatalog ist schon vor Tagen wieder außer Kraft gesetzt worden und die abertausend eingezogenen Führerscheine wurden wieder zurückgegeben. Im Print Spiegel war dazu ein lustiger Artikel.
Mutter des Wahnsinns und Harmoniebeauftragte des Forums, sowie geprüfte Völkermörderin!
- Ein Terraner
- Beiträge: 14308
- Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
- Wohnort: München
Re: Der neue Bußgeldkatalog
So wie ich das mitgekommen habe wird gerade diskutiert ob da noch was zu retten ist.Umetarek hat geschrieben:(21 Jul 2020, 21:58)
Au0er Kraft, aber soweit ich das mitbekommen habe, noch nicht zurückgenommen, nimm mir nicht alle Hoffnung...
Re: Der neue Bußgeldkatalog
In Berlin möchte mann rechtskräftige Bußgeldbescheide nicht zurück nehmen, hier hilft nur noch die Klage.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2020, 21:55)
Ist schon längst zurückgenommen, der neue Bußgeldkatalog ist schon vor Tagen wieder außer Kraft gesetzt worden und die abertausend eingezogenen Führerscheine wurden wieder zurückgegeben. Im Print Spiegel war dazu ein lustiger Artikel.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... heben.html
- Ein Terraner
- Beiträge: 14308
- Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
- Wohnort: München
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Die wollen halt an die Kohle.franzmannzini hat geschrieben:(21 Jul 2020, 22:09)
In Berlin möchte mann rechtskräftige Bußgeldbescheide nicht zurück nehmen, hier hilft nur noch die Klage.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... heben.html
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Was meinst du hierbei mit "zu schnell fahren"?Umetarek hat geschrieben:(21 Jul 2020, 19:39)
Als Arbeiter auf der Straße kann ich nur immer wieder darauf hinweisen (solange ich nicht umgefahren bin), dass die Autos zu schnell fahren, zu nah an Hindernissen (mir) vorbei und dass die Strafen offensichtlich zu lax sind.
Schneller als das vorgegebene Limit?
Oder meinst du, in Anbetracht eines Arbeiters auf der Straße solle die "angepaßte Geschwindigkeit" viel geringer sein als das vorgegebene Limit?
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
- Umetarek
- Beiträge: 17228
- Registriert: Di 3. Jun 2008, 07:24
- user title: auf dem Weg zur Wüste...
- Wohnort: Pfalz
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Beides natürlich.Maikel hat geschrieben:(22 Jul 2020, 07:48)
Was meinst du hierbei mit "zu schnell fahren"?
Schneller als das vorgegebene Limit?
Oder meinst du, in Anbetracht eines Arbeiters auf der Straße solle die "angepaßte Geschwindigkeit" viel geringer sein als das vorgegebene Limit?
Mutter des Wahnsinns und Harmoniebeauftragte des Forums, sowie geprüfte Völkermörderin!
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Dazu passt ein Teil des Kompromissvorschlages von Scheuer:Umetarek hat geschrieben:(21 Jul 2020, 19:39)
Als Arbeiter auf der Straße kann ich nur immer wieder darauf hinweisen (solange ich nicht umgefahren bin), dass die Autos zu schnell fahren, zu nah an Hindernissen (mir) vorbei und dass die Strafen offensichtlich zu lax sind.
https://www.spiegel.de/auto/stvo-novell ... Qt2g9Qukq0Scheuer schlägt Kompromiss im Streit um Führerscheinentzug vor
Bundesverkehrsminister Scheuer macht im Streit über die StVO-Novelle einen neuen Vorschlag: Raser sollen ihren Führerschein nur dann verlieren, wenn sie an bestimmten Stellen geblitzt werden.
Im Streit um die gescheiterte Novelle der Straßenverkehrsordnung hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Bundesländern einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Nach SPIEGEL-Informationen sieht dieser vor, dass die Geschwindigkeitsgrenzen weiter beibehalten werden, allerdings die Sanktionen entschärft werden. Den Führerschein für einen Monat abgeben muss demnach nur, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird. Ursprünglich sollte diese Grenze grundsätzlich im Ort gelten.
Außerorts soll nach Scheuers Vorschlag nicht, wie ursprünglich vorgesehen, jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, der mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sondern nur Fahrer, die an Baustellen auf Autobahnen derart rasen. Zugleich aber sollen die Geldstrafen von den ursprünglich geplanten 70 (ab 21 km/h) beziehungsweise 80 Euro (ab 26 km/h) deutlich hochgesetzt werden.
M.E. ist dieser Kompromiss fair allem Beteiligten gegenüber.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Der neue Bußgeldkatalog
"vor Schulen und Kindergärten"
Würde voraussetzen, daß diese Strecken dann auch entsprechend gekennzeichnet sind.
Soll das dann auch nachts gelten, wenn dort keine Schüler und Kinder unterwegs sind (bzw. sein sollten)?
Schon vor über 40 Jahren war man in den USA in der Lage, Tempolimits vor Schulen nur zu den entsprechenden kritischen Zeiten zu aktivieren. Solche Limits sind für die Autofahrer unmittelbar einsehbar.
Aber nicht Tempo 30 vor Schulen nachts an Wochenenden in den Sommerferien.
Würde voraussetzen, daß diese Strecken dann auch entsprechend gekennzeichnet sind.
Soll das dann auch nachts gelten, wenn dort keine Schüler und Kinder unterwegs sind (bzw. sein sollten)?
Schon vor über 40 Jahren war man in den USA in der Lage, Tempolimits vor Schulen nur zu den entsprechenden kritischen Zeiten zu aktivieren. Solche Limits sind für die Autofahrer unmittelbar einsehbar.
Aber nicht Tempo 30 vor Schulen nachts an Wochenenden in den Sommerferien.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
- Ein Terraner
- Beiträge: 14308
- Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
- Wohnort: München
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Kurze Info, bei der Prüfung des neuen Bußgeldkatalogs kam jetzt heraus das auch die vorherigen Reformationen alle Formfehler hatten. Aktuell gilt der Katalog aus dem Jahr 2007, sogar Ramsauers Punkte Änderung ist hinfällig.
[youtube][/youtube]
[youtube][/youtube]
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Lösung gefunden, in einem Satz zusammengefasst:
Na also, es geht also wenn man nur will das auch mal was brauchbares herauskommt
Beispiele:
- Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung von 15 Kilometern pro Stunde innerorts 50 Euro kosten – bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 km/h zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten.
- Auch Parkverstöße, insbesondere solche, die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährden können, werden demnach zukünftig strenger geahndet (Hinweis jack000: 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro)
- Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
- Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
=> Alles i.O.!
Dazu:
https://www.spiegel.de/auto/bussgeldkat ... 94db6adb36»Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein«
Na also, es geht also wenn man nur will das auch mal was brauchbares herauskommt
Beispiele:
- Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung von 15 Kilometern pro Stunde innerorts 50 Euro kosten – bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 km/h zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten.
- Auch Parkverstöße, insbesondere solche, die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährden können, werden demnach zukünftig strenger geahndet (Hinweis jack000: 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro)
- Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
- Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
=> Alles i.O.!
Dazu:
Die neuen Regeln seien einstimmig beschlossen worden und Fahrverbote vom Tisch
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Am neuen Bußgeldkatalog wie auch am alten ist falsch, dass die Bußgelder nicht in Abhängigkeit zum Einkommen/Vermögen erhoben werden.
50€ sind für den einen viel, für andere aber nur ein Griff in die Portokasse.
50€ sind für den einen viel, für andere aber nur ein Griff in die Portokasse.
- NicMan
- Vorstand
- Beiträge: 5923
- Registriert: Fr 23. Sep 2016, 12:27
- user title: Statistiker und Epistemologe
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ich finde, das Verursachen von Unfällen sollte deutlich härter bestraft werden. Wer auf der Autobahn durch Auffahren mit 40 Km/h auf ein Fahrzeug einen Unfall mit Personenschaden versursacht sollte nicht so gering bestraft werden wie bisher, sondern mindestens einen Monat den Führerschein entzogen bekommen.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Muß man in solchen Fällen nicht doch fragen, wie der Unfall entstehen konnte? Da ist doch fast alles drin von Führerscheinentzug bis Gefängnisstrafe.NicMan hat geschrieben:(01 Aug 2021, 15:21)
Ich finde, das Verursachen von Unfällen sollte deutlich härter bestraft werden. Wer auf der Autobahn durch Auffahren mit 40 Km/h auf ein Fahrzeug einen Unfall mit Personenschaden versursacht sollte nicht so gering bestraft werden wie bisher, sondern mindestens einen Monat den Führerschein entzogen bekommen.