Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

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3x schwarzer Kater
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

imp hat geschrieben:(11 Aug 2020, 18:14)

Mit den neueren Führerscheinen darfst du den nicht fahren.
Aber mit einem alten schon ;)
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Aldemarin
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Aldemarin »

Steht in der Garagenverordnung irgendwo drinnen, wie groß eine Garage sein muß? Kann eine Gemeinde eigenhändig festlegen, wie groß eine Garage sein muß und kann sie prinzipiell jemanden zwingen eine größere Garage zu bauen, zum Beispiel, weil jemand einen zum Wohnmobil umgebauten großen Lastwagen besitzt?
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naddy
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

Da kenne ich mich leider nicht aus.

Ich habe allerdings vor ein paar Tagen in irgendeinem Polit-Magazin(?) im TV einen Beitrag gesehen, in dem der Bürgermeister einer Kleinstadt erklärte, warum seine Kommune offensiv mit Kontrollen und Bußgeldern gegen die mißbräuchliche Verwendung von Garagen vorgeht. Sinngemäße Begründung: "Garagen sind für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen und nicht für das Abstellen von Hausrat, Müll oder sonstigen Gegenständen!".

Den hätte ich gerne mal gefragt, wie er das in seinem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf Wohnungen sieht und handhabt. Die sind nach allgemeiner Auffassung doch auch eindeutig zum Wohnen bestimmt - und nicht als Spekulationsobjekt für Finanzjongleure. Ob man dagegen wohl genau so entschlossen und rigide vorgeht?

Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt. Das Argument, Anderen damit Verkehrsfläche zu entziehen ist Blödsinn, das tut jeder, der erst gar keine Garage baut, ebenfalls. Dann müßte man schon jeden, der ein Auto kaufen will verpflichten, erstmal eine Garage zu bauen oder zu mieten. Das dürfte nicht nur an eine Grenze stoßen.
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Umetarek
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Umetarek »

Man muß je nach Grundstücksgröße sonsoviel Stellplätze vorhalten, die Garage zählt dazu, also muß sie auch dementsprechend genutzt werden.

Naja bei uns lernen sies auch gerade, in der Hauptstraße ist jetzt in unserem Bereich überall Parkverbot.
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Maikel
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maikel »

Ich möchte daran erinnern, daß die Garagenverordnungen je nach Bundesland, oder sogar Stadt/Gemeinde, unterschiedlich sind.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 14:04)

Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt.
Eine Garage ist zwar in der Regel nicht vorgeschrieben, aber oft ein Mindestanzahl von Stellplätzen.
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naddy
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:13)

Eine Garage ist zwar in der Regel nicht vorgeschrieben, aber oft ein Mindestanzahl von Stellplätzen.
Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"? ;)

Nebenbei: Die Diskussion in diesem Thread ist zwar kurzweilig, interessiert mich aber inhaltlich nicht besonders. Ich habe nach dessen Wiederbelebung durch Beitrag von "Aldemarin" nur eine gute Gelegenheit gesehen, auf die oben zitierte, in meinen Augen an den Haaren herbeigezogene Begründung des Bürgermeisters hinzuweisen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:34)

Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"? ;)

.
Meine Anmerkung zielt eher darauf ab, dass wenn der notwendige Stellplatz eine Garage ist, dass diese auch logischerweise nicht zweckentfremdet verwendet werden soll.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maikel »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:34)

Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"? ;)
Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

Maikel hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:16)

Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
Außer, man benutzt Auffahrt und Ausfahrt als zusätzliche Stellfläche für Zweit- und Drittfahrzeuge, wie des Öfteren zu beobachten. ;)

Aber jetzt ist auch wirklich gut... :)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:47)

Außer, man benutzt Auffahrt und Ausfahrt als zusätzliche Stellfläche für Zweit- und Drittfahrzeuge, wie des Öfteren zu beobachten. ;)
Kannst du benutzen, wird aber nicht auf auf die zu schaffenden Stellplätze angerechnet.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Maikel hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:16)

Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
aumann...
Eine Stellplatzverpflichtung des Bauherrn besteht mit der RGaO seit 1939 - die KdF-Wagen sollten die Volks­motorisierung einleiten. Bereits Ende der 20er, Anfang der 30 Jahre diskutierten Experten über die Zwangsmaß­nahme Stellplatzpflicht (u.a. in Zusammenhang mit der Frage, ob das Abstellen von Kfz mit dem Gemeingebrauch öffentlichen Straßenlands vereinbar sei). In der Weimarer Republik gab es jedoch juristische Bedenken und offensichtlich keine parlamentarischen Mehrheiten für die Verpflichtung zur Anlage von Stellplätzen. Nach dem Ermächtigungsgesetz konnte auf der Grundlage des "Gesetzes über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens" von 1934 dann 1939 die verpflichtende RGaO im Vorgriff auf das geplante "Deutsche Baugesetz" erlassen werden - Begründung siehe deren Präambel.

Verordnung über Garagen und Einstellräume
(Reichsgaragenordnung - RGaO -)
vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 219)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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naddy
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Aug 2020, 19:04)

Kannst du benutzen, wird aber nicht auf auf die zu schaffenden Stellplätze angerechnet.
...trägt aber offensichtlich trotzdem zu Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei, oder? ;)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 19:19)

...trägt aber offensichtlich trotzdem zu Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei, oder? ;)
Natürlich, ist aber für den gegenständlichen Fall irrelevant. Denn Ordnung muss sein. Wo kämen wir da hin.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Man muss mal zwischen den Zeilen lesen:
Knappe Ladeinfrastruktur in Stuttgart

Stadt setzt Zeichen gegen wildes Laden von E-Autos

Immer mehr E-Autos in der Stadt, immer größer die Not einen Ladeplatz zu finden. Die Stadt geht nun scharf gegen wildes Laden am Trottoir vor. Ein Anwohner im Westen muss für ein Bußgeld tief in die Tasche greifen.

[...]
Auch ein Architekt aus dem Stuttgarter Westen nahm nach einem Bußgeldbescheid in Höhe von 178,50 Euro schnell diese Witterung auf. „Als langjähriger Bewohner des Westens habe ich die offenkundige Verschärfung der Überwachung und Ahndung von privat initiierten Veranstaltungen, Aktionen und Verschönerungen wiederholt bemerkt und mit Unverständnis beobachtet.“ Ihm war das Vorgehen gegen Bänke, Parklets und Pflanzkübel aufgefallen. Und nun wähnte er sich zunächst selbst als „Opfer einer für mich völlig unverständlichen und der aktuellen Politik der Stadt Stuttgart widersprechenden Maßnahme in Form eines Bußgeldbescheids“.

Ladekabel kenntlich gemacht
Was war geschehen? Der Mann hatte ein signaloranges Ladekabel vor seinem Grundstück quer auf den Gehweg verlegt, um sein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug mit Strom zu versorgen. Und weil er um die Sicherheit der Passanten besorgt war, machte er das Kabel beidseits mit orange-weißen Verkehrsleitkegeln kenntlich. „Seit April 2018 praktizieren wir das ohne jegliche Probleme oder Gefährdungssituationen für Passanten, Kinder und gehbehinderte oder mobilitäts-eingeschränkte Passanten“, sagt er.

Gute Idee, sorgsame Absicherung
Die Idee war gut, die Ausführung sorgsam. So konnte der Bürger sein Auto „ausschließlich über Nacht am eigenen Hausnetz mit 100 Prozent regenerativer Energie der Stadtwerke Stuttgart laden, ohne Plätze an den knappen, häufig belegten öffentlichen Ladesäulen zu besetzen“. Allein der nackte Gesetzestext lässt es nicht zu, wie ein Sprecher der Stadt darlegt: „Bei verlegten Ladekabeln handelt es sich um eine Sondernutzung nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg, die der Genehmigungspflicht unterliegt. Das Verlegen von Ladekabeln im öffentlichen Verkehrsraum geht über den Gemeingebrauch der Straße nach § 13 Straßengesetz hinaus. Kommt es durch derart verlegte Ladekabel zu Unfällen, wird der Verursacher wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht.“

[...]
Gleichwohl stellt sich die Frage: Gäbe es irgendeine Möglichkeit oder Ideen, wie Bürger auf eine ähnliche Weise ihr Auto betanken können, ohne Passanten zu gefährden? Eher nicht. Gerade deshalb empfiehlt die Stadt „sich vor dem Kauf eines Elektrofahrzeuges Gedanken zu machen, welche Lademöglichkeiten bestehen“. Der Ladevorgang müsse auf einer Privatfläche, Stellplatz, Garage oder alternativ an einer dafür eingerichteten öffentlich zugänglichen Ladesäule erfolgen, heißt es.

Was den Fall im Westen anbelangt, will es das Ordnungsamt aber nicht nur mit einem rigiden Verbot belassen. In diesem Fall macht die Stadt dem Bürger im Westen sogar einen Vorschlag: „Im vorliegenden Fall verfügt der Besitzer des Fahrzeuges bereits über einen privaten Stellplatz. In dieser Garage wiederum verfügt er augenscheinlich über einen privaten Ladepunkt, SchuKo-Steckdose oder Wallbox. Damit wäre es dem Fahrzeug- und Immobilienbesitzer möglich, sein Fahrzeug ohne Regelverstoß aufzuladen, indem die vorhandene Garage für das Abstellen und Laden des Fahrzeugs genutzt wird.“

Suche nach freien Ladestationen
Das räumt der E-Mobilist auch ein. Allerdings sei diese Garage anderweitig belegt. Grundsätzlich kann er nach dieser Antwort des Amtes die Reaktion der Stadt verstehen: Es leuchtet ihm ein, dass die Stadt an seinem Beispiel ein Zeichen setzen müsse, bevor auf vielen Gehwegen Kabel (weniger akkurat) verlegt werden.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 1d1d8.html
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt :dead:
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!

Zu dieser Flachzange wäre noch zu sagen, dass sein "Hybrid" genauso Benzin verbraucht wie reine Benzinfahrzeuge ebenso und aus den Stuttgarter Leitungen kommt so gut wie kein Strom aus regenerativen Energien, auch wenn man dafür bezahlt.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Misterfritz »

jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:01)

Man muss mal zwischen den Zeilen lesen:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 1d1d8.html
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt :dead:
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:42)

Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
Es ist...privat. Wer das Eigentum hat...oder die Miete zahlt - macht mit der "Kiste" was er will ....in der Schweiz hab ich in ner Garage gewohnt... (ist hier verboten).
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Misterfritz »

Teeernte hat geschrieben:(04 Oct 2021, 21:35)

Es ist...privat. Wer das Eigentum hat...oder die Miete zahlt - macht mit der "Kiste" was er will ....in der Schweiz hab ich in ner Garage gewohnt... (ist hier verboten).
Das ist falsch. Es wird zwar so gemacht, aber es ist nicht rechtens.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 21:40)

Das ist falsch. Es wird zwar so gemacht, aber es ist nicht rechtens.
...Rechtens ? Ich bin hier in Anhalt und kann mir nen Schuppen/Garage...GENEHMIGUNGSFREI (in Grenzen) hinstellen.


Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt. ... T2013V6P60

Die Änderung der Nutzung kann ich also 35 mal am Tag machen....wenn ich dazu Lust hab.
eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,..
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2...
ich hab nen Schwippschwager, der ist Bauer...
der darf ...
Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 6 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 201 des Baugesetzbuches dienen, höchstens 100 m2 Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
...zb bei mir eine Treckergarage hinbauen...oder - ...zur Unterbringung von Sachen ..

Das wär mir aber zu gross - ich hab mich für nen "Stellplatz" entschlossen
mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2
- wo E-Fahrräder stehen und laden...., das Salz für den Winter steht.. :D :D :D Farbe, Autoreifen...Sprit.

Hier dürfen WIR das. >> Anhalt.

...und eine Garage.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Teeernte hat geschrieben:(04 Oct 2021, 22:50)
Hier dürfen WIR das. >> Anhalt.

...und eine Garage.
Wo genug Platz ist, ist es doch wurscht ... Es geht hier u.a. um Stuttgart Zentrum ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Quatschki »

Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:42)

Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
Da moderne Autos ihren Standort per GPS übermitteln können, könnte das automatisiert werden.
Auch für die Versicherungen.
Bei den meisten sind die Tarife günstiger, wenn man angibt, dass der Wagen nachts in der Garage steht. Und das wäre in so einem Fall glatter Betrug, aber leicht zu entlarven, wenn die Transparenz nicht durch unnötigen Datenschutz behindert würde.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 23:00)

Wo genug Platz ist, ist es doch wurscht ... Es geht hier u.a. um Stuttgart Zentrum ...
.....in Stuttgart hab ich ein paar Mobilfunk Standorte - in nem alten Bunker ...muss man den nun als Bunker "freihalten" und die Lüfter laufen lassen >> oder darf man den nutzen - als Bandproberaum, Schiessanlage,Lager, Paintball....

Der Eigner legt fest - was in der Garage steht, ein (Lasten) Fahrrad mit viel Gepäck :D ->> in Handwerkerkreisen auch Handlager genannt...oder 3 Autos quer....

Der Preis entscheidet die Nutzung. ....und in Stuttgart ist ne Garage bestimmt nicht billig.

....das Lastenfahrrad ist grad unterwegs >> wenns wie ein Lager aussieht.

>> und wenn ich an nem Auto schraub - ja wo denn sonst als in MEINER Garage !!!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Quatschki hat geschrieben:(04 Oct 2021, 23:07)

Da moderne Autos ihren Standort per GPS übermitteln können, könnte das automatisiert werden.
Auch für die Versicherungen.
Bei den meisten sind die Tarife günstiger, wenn man angibt, dass der Wagen nachts in der Garage steht. Und das wäre in so einem Fall glatter Betrug, aber leicht zu entlarven, wenn die Transparenz nicht durch unnötigen Datenschutz behindert würde.
Fortschritt eingebaut !! >> Die Ladeabrechnung zeigt wo das auto "parkiert". :D
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maikel »

jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:01)
Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel
"Anderweitig belegt" kann auch heißen, daß sein Oldtimer darin steht; oder das abgemeldete Sommer-Cabrio, o.ä.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Misterfritz »

Teeernte hat geschrieben:(05 Oct 2021, 05:45)

.....in Stuttgart hab ich ein paar Mobilfunk Standorte - in nem alten Bunker ...muss man den nun als Bunker "freihalten" und die Lüfter laufen lassen >> oder darf man den nutzen - als Bandproberaum, Schiessanlage,Lager, Paintball....

Der Eigner legt fest - was in der Garage steht, ein (Lasten) Fahrrad mit viel Gepäck :D ->> in Handwerkerkreisen auch Handlager genannt...oder 3 Autos quer....

Der Preis entscheidet die Nutzung. ....und in Stuttgart ist ne Garage bestimmt nicht billig.

....das Lastenfahrrad ist grad unterwegs >> wenns wie ein Lager aussieht.

>> und wenn ich an nem Auto schraub - ja wo denn sonst als in MEINER Garage !!!
Da liegst Du allerdings falsch.
Wird die Garage also zur Werkstatt, zum Kellerersatz oder zum Hobbyraum umgewandelt, dann verstößt dies gegen das Gesetz. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Stellplätze dazu dienen, den öffentlichen Straßenraum freizuhalten und zu entlasten. Wer eine Garage auf dem Grundstück hat und sein Auto dennoch auf der Straße parkt, weil die Garage anders genutzt wird, handelt also rechtswidrig. Das hat den Hintergrund, dass durch Stellplätze auf Grundstücken der öffentliche Straßenraum freigehalten und entlastet werden soll. Dies bedeutet übrigens auch, dass stillgelegte oder Saison-Fahrzeuge ebenfalls nicht in Garagen geparkt werden dürfen.
https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 08:46)

Da liegst Du allerdings falsch.
Entscheidend ist also wohl, wieviele Stellplätze pro Haus vorgeschrieben sind und ob man die nutzt oder nicht.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Realist2014 »

Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 08:46)

Da liegst Du allerdings falsch.

Das mit den Saisonfahrzeugen ist ein schlechter Witz.
WO sollen die denn sonst abgestellt werden?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Misterfritz »

Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2021, 10:06)

Das mit den Saisonfahrzeugen ist ein schlechter Witz.
WO sollen die denn sonst abgestellt werden?
Keine Ahnung,
ich habe mir das ja nicht ausgedacht ;)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 08:46)

Da liegst Du allerdings falsch.
Ich komm hier auch nicht mit "Hund und Jagd" >>> ...Gesetzestext...

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze
(Garagenverordnung - GaVO)*
BW....>>
Vom 7. Juli 1997 https://www.landesrecht-bw.de/jportal/? ... e&aiz=true

Der Handwerker XYZ hat sich statt Auto ein Lastenfahrrad zugelegt und stellt das in der GARAGE ab.

Wenn Du ein Kraftfahrzeug auch brauchst - ganz hinten steht ein SR2 (Ostmopped) https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_SR2
Eine Garage mit einer Wandhöhe von max. 3 Metern und einer Fläche von max. 30 Quadratmetern ist in Baden-Württemberg genehmigungsfrei.

In Baden-Württemberg ist lediglich die Lagerung von Fahrrädern und Auto-Zubehör in der Garage erlaubt.
Der Einbau von Ladestationen für Elektroautos ist verfahrensfrei.

Laut der LBO dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Auch das Abstellen von Wohnwagen und anderen Kraftfahrzeuganhängern ist zulässig. Als Werk- oder Lagerräume dürfen Garagen aber nicht genutzt werden.

Gegen die Lagerung von Fahrrädern und typischem Autozubehör ist aber generell nichts einzuwenden. Dazu zählen u. a. Reifen, Werkzeug sowie Pflege- und Putzmittel. Für die Lagerung des Zubehörs dürfen zudem Regale und Schränke in geschlossenen Garagen aufgebaut werden.
So what .....>> es steht ein Fahrrad drin. ...und der REST ist AUTO zubehör.

Werkraum ->> ist Gewerbe.


Es gibt KEINE Einschränkung für "Saison" Fahrzeuge... oder eine nicht fahrbereite Autosammlung ohne Nummernschild.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Realist2014 »

Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 10:06)

Keine Ahnung,
ich habe mir das ja nicht ausgedacht ;)
Wird ja überall so gehandhabt, dass Saisonfahrzeuge in Garagen/ TG's abgestellt werden.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Tom Bombadil
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Tom Bombadil »

Man müsste also das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auf der Straße parken und darf nur das Ganzjahresfahrzeug in die Garage stellen? Das ist mal wieder deutscher Amtsschimmel wie er im Buche steht.
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Teeernte
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 10:06)

Keine Ahnung,
ich habe mir das ja nicht ausgedacht ;)
ich TAUFE die GARAGE >>

Verfahrensfreie Bauvorhaben sind: Gartenhaus, Gewächshaus. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt.

Das kann ich 35 mal am TAG auch in Badenwürstelberg. - Wenn die garage wie vor genannt auch genehmigungsfrei gebaut wurde.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:13)

Man müsste also das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auf der Straße parken und darf nur das Ganzjahresfahrzeug in die Garage stellen? Das ist mal wieder deutscher Amtsschimmel wie er im Buche steht.
Stell Dir vor, du hast eine Garage ....aber KEIN Auto !!!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:17)

. - Wenn die garage wie vor genannt auch genehmigungsfrei gebaut wurde.
Das ist nicht Punkt. In der Regel sind in den Bebauungsplänen Stellplätze vorgeschrieben, z.B. 1 oder 2 Stellplätze je EFH. Dabei spielt es keine Rolle ob das eine Garage, ein Carport oder ein nicht überdachter Stellplatz ist. Solange man den Stellplatzvorgaben nachkommt dürfte es relativ egal sein ob man die Garage als Rumpelkammer nutzt oder nicht.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:26)

Das ist nicht Punkt. In der Regel sind in den Bebauungsplänen Stellplätze vorgeschrieben, z.B. 1 oder 2 Stellplätze je EFH. Dabei spielt es keine Rolle ob das eine Garage, ein Carport oder ein nicht überdachter Stellplatz ist. Solange man den Stellplatzvorgaben nachkommt dürfte es relativ egal sein ob man die Garage als Rumpelkammer nutzt oder nicht.
Bei Neubau ja.
Wer in Stuttgart neuen Wohnraum schafft, der muss sich auch um geeignete Parkplätze für Autos und Fahrräder kümmern. Wie genau die benötigten Stellplätze berechnet werden, das weiß das Baurechtsamt. Ist die Vorgabe nicht zu erfüllen, gibt es die Möglichkeit der Stellplatzablöse.
Katholischer....Ablasshandel.

Solch Baubremse für sozialen Wohnungsbau gibts aber nicht überall...

Bestand /Haus ist "alt" - ...da gilt "Stellplatz" nur für neues Gewerbe.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:13)

Man müsste also das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auf der Straße parken und darf nur das Ganzjahresfahrzeug in die Garage stellen? Das ist mal wieder deutscher Amtsschimmel wie er im Buche steht.
Es gibt überhaupt keine Pflicht sein Auto in der Garage zu parken. Sie darf halt nur nicht für was anderes verwendet werden.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

jack000 hat geschrieben:(05 Oct 2021, 13:31)

Es gibt überhaupt keine Pflicht sein Auto in der Garage zu parken. Sie darf halt nur nicht für was anderes verwendet werden.
Wenn die "Garage" nach Baurecht errichtet ist.

Die meisten stehen ohne... Ein Bauwerk, das Gehnemigungsfrei errichtet wurde - kann heut ein Gartenhaus morgen eine Garage...ein Gewächshaus oder ein "Gebäude" sein.

Natürlich - ohne Gewerbe - ....eine Garagenfirma zB.

Aber Fahrräder , Autozubehör, Sprit....ein Faß Diesel... Regale und Schränke dürfen doch drin sein...
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Misterfritz »

Teeernte hat geschrieben:(05 Oct 2021, 13:42)

Wenn die "Garage" nach Baurecht errichtet ist.
Mache das mal ohne, egal in welchem Bundesland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Und immer beachten:
Im Rahmen der offiziellen Garagennutzung ist die Garage nicht als Lagerraum zugelassen. Sie dient ausschließlich dem Abstellen ihres fahrbereiten Fahrzeugs und der Aufbewahrung von Zubehör wie beispielsweise Wagenheber oder Reifen. Alles andere ist nach Gesetz strafbar, vor allem wenn es dazu kommen sollte, dass durch die Lagerung die Ein- und Ausfahrt des Autos nicht mehr möglich ist. Ordnungsgemäß sollte der eingeparkte Wagen sogar fahrbar sein. Das heißt, dass die Lagerung von ungenutzten Oldtimern oder kaputten Fahrzeugen bereits unzulässig ist. Selbst das Basteln am eigenen Fahrzeug ist streng genommen in der Garage nicht erlaubt.
https://www.concept-beton.de/news/garagennutzung.php
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 13:49)

Mache das mal ohne, egal in welchem Bundesland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Und immer beachten:
PARAGRAPHEN kein Lobbyistengequirl !!

Ohne Bauverfahren kann ich ...in ANHALT .... und BW eine Garage ...oder ein Gebäude ....oder ein GARTENHAUS errichten.

NAtürlich muss ich mich an ein paar REGELN halten.

Hab ich also keine GARAGE "Beantragt" beim Bauamt - ist es ein GEBÄUDE - öber dass isch FREI verfügen kann.

FREI -VERFÜGEN >> im Rahmen >> Gartenhaus, Gewächshaus ...Gebäude. Nur es darf kein "Daueraufenthalt" für Personen werden ...ja ...und darf keine (feste) Toilette haben.


Die BESONDERHEIT auf DIE IHR euch bezieht ist § 52 (6) der Hessischen Landesbauordnung.
DIE ist aber in BW nicht gültig......aber in HESSEN !

....und 30% der Stellplätze dürfen da auch mit Fahrrädern belegt werden.

PARAGRAPHEN ! >>> RECHT und GESETZ.

...und ist es eine BEANTRAGTE Garage nach BAURECHT - darf ich 200 L Diesel ....Schränke Regale und "AUTO" Zubehör lagern.....und Fahrräder.

...die 200L Bier hab ich grad nicht nach oben bekommen - mit einem mal .
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