Na geht doch :
Quelle : FAZ (14.12.2018) "Außergerichtliche Einigung : Hessen und Umwelthilfe einigen sich auf Fahrverbote in Darmstadt" Einmal mehr hat die DUH bewiesen, wie sehr sie Teil dt. Rechtswirklichkeit ist. Muss jetzt nicht jeder sofort verstehen - dazu muss man mal vom "Stammtisch" aufstehen und der Realität wenigstens ein kleinwenig nähertreten.
Ein außergerichtlicher Vergleich hält einerseits einen hier sinnlosen Versuch bei einem Obergericht ein anderes Urteil zu bekommen, als das bereits vom "darüberliegenden" Bundesgericht festgelegt wurde. In einem sehr, sehr begrenzen "Spielraum" der den Gerichten allgemein einen kleinen Kompromiss erlaubt - nennt sich "Verhältnismäßigkeit" ein zu nichts verpflichtender "Gummibegriff" mit der sich sogar das Verhältnis von "indirekt tot gebliebenen Sekundäropfer" in verhältnismäßige Nichts verrechnen lassen.
Damit ist nichts zu gewinnen. Jeder weiß das, lediglich an den zahlreichen Stammtischen hatte man da noch Illusionen. Nun haben die Beklagte (hier die Landesregierung) und der Kläger zusammen mit dem VCD Verkehrsclub Deutschland in einem Vergleich ein Abkommen geschlossen - das einerseits ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Schadstoffklasse "Euro 5" und Benziner der Schadstoffklasse "Euro 2" für umfasst Hügelstraße und Heinrichstraße, wo die gesetzlichen Grenzwerte seit Jahren überschritten werden.
Diese Vereinbarung umfasst allerdings mehr, als die ohnedies vom Gericht verlangten Fahrverbote hinter die niemand ohne einen weiteren Prozess zurückbleiben konnte (wobei es mehr als fraglich gewesen wäre, ob das Obergericht sich über die Faktenlage überhaupt hinwegsetzen gekonnt hätte). Das die Landesregierung dem selbst ausweicht, zeigt die Aussichtslosigkeit die für ein weiteres wohl in deren Überzeugung geherrscht haben mag.
Doch wo liegt das Konkrete, die verbindliche Hoffnung, etwas im Sinne der existierenden Gesetze ändern zu können ? Offensichtlich fühlen sich die Verantwortlichen im Land und in der Kommune zu folgenden Veränderungen verpflichtet ? Neben zahlreichen Ausnahmen die unnötige Härten vermeiden helfen sollen, hat sich die Stadt Darmstadt verpflichtet den innerstädtischen Verkehr zu verringern. Dazu werden bestimmte Fahrspuren für den KFZ-Verkehr "herausgenommen". Ebenso verbindlich sind Maßnahmen die den öffentlichen Nahverkehr weiter fördern.
Um diesen Kompromiss nicht als reine "Hinhaltetaktik" erscheinen zu lassen, wird das "Maßnahmenpaket" weiter verschärft, sollte sich die NO-Belastung (unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) im 2. Halbjahr (Startzeitpunkt ist wohl der 01.06.2019) nicht verringern. Auch damit bleibt alles im Rahmen des vorausgegangenen Gerichtsurteils, das durch die außergerichtliche Einigung nicht rechtskräftig wird.
Außer dem was man sowieso erwarten konnte, haben sich beide Parteien auf eine wissenschaftlich Untersuchung parallel zu den Maßnahmen die Emissionen unter die gesetzlichen Grenzwerte abzusenken, geeinigt. Dadurch soll erstmalig mitttels wissenschaftlicher Methoden nachgewiesen werden, ob durch die vereinbarten Fahrverbote, ob durch dadurch induzierte "Ausweichverkehre" es in anderen Bereichen von Darmstadt zu Grenzwertüberschreitungen kommt.
Ein geschickter "Schachzug" von DUH und VCD, lässt sich so entweder die Wirksamkeit aller Maßnahmen nachweisen ODER aber falls die Ergebnisse negativ ausfallen, wird das zwangsläufig zu größeren Verbotszonen führen. Alle Beteiligten - das bis auf weiteres abwartende Gericht, die hessische Landesregierung, die Stadt Darmstadt als direkt Betroffene und die "DUH" zusammen mit dem "Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. (der ökologische Verkehrsclub)" dürften am Gelingen der Maßnahmen größtes Interesse haben, den funktioniert das, könnte es quasi eine "Blaupause" für all die anderen doch recht zahlreichen Verfahren sein, die es schon gab oder noch geben wird.
Das dies an den Tatsachen WARUM es überhaupt zu solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen musste (es sei den man glaubt Gesetze seinen nur eine Art Zierrat - unvermeidliches Beiwerk ohne jede wirkliche Bedeutung), ändert dieser Kompromiss - der erste Versuch Versäumnissen wenigstens nachzubessern - NICHTS. Ein großflächiges politisches Versagen all derer, die in "Amt und Würden" waren / und noch sind und damit auch die volle Verantwortung tragen. Rechtlich "außen vor" bleiben die Fahrzeugproduzenten, die durch geschickte Lobbyarbeit verhindern konnten, dass sie Fahrzeuge, welche überhaupt die angegebenen Emissionswerte einhalten konnten, liefern "mussten". Im Grund hat die Zulassungsmethode lediglich eine vage Überprüfung von theoretischen Laborwerten "erzwungen".
Rechtsverbindlichkeit im total Unverbindlichen
Eine Meisterleistung eine ursprüngliche gesetzliche Absicht völlig legal zu umgehen. Wären nicht parallel dazu die ebenfalls gesetzlichen Grenzwerte massiv und mit permanent steigender Tendenz "aufgefallen" und gerichtsverwertbar geworden, wäre der kausale Zusammenhang beider "Verfahren" sowie die "Mickymoushomologierungen" niemals aufgedeckt worden. Die Mafia wäre sicher stolz so etwas zustandebringen zu können. Aber behördliches Unvermögen und clevere Industrie kann das ganz genauso gut hinbekommen. Nur an den Stammtischen erschließt sich solche Ränke er nicht...
Um ja keine Zweifel aufkommen zu lassen - die mit Betrugssoftware (keineswegs euphemistisch "Schummelsoftware" genannt) ausgestatteten Fahrzeuge sind davon ausgenommen. Hier wurde gegen die schon nahe an "Beihilfe zum Betrug" lavierenden Homologierungen,
rechtlich relevant überschritten. Es sind die einzigen Fälle wo ein nicht sanktionierter Betrug nachgewiesen werden kann und die Betrogenen mit einiger Aussicht auf Erfolg Klagen können.
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)