Ein Terraner hat geschrieben:(06 Oct 2019, 15:24)
Die bekommt man doch schon wenn man nur den Motor startet.
Mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern, aber nicht bei Autounfällen.
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Ein Terraner hat geschrieben:(06 Oct 2019, 15:24)
Die bekommt man doch schon wenn man nur den Motor startet.
Überlagerung von Betriebsgefahr und Verschulden
Bei einem Unfall kann die vom eigenen Auto ausgehende Betriebsgefahr durch ein Verschulden des anderen überlagert werden. Fährt zum Beispiel an einer roten Ampel der Hintermann auf, wird die eigene Betriebsgefahr durch das Verschulden des Hintermanns verdrängt.
Die Betriebsgefahr wird aber nicht vollständig durch das Verschulden überlagert. Ein Sockelbetrag bleibt. Bei Pkw wird er meist mit 25 Prozent Mithaftung angesetzt. Diese entfällt nur, wenn der Unfall für den Betroffenen „unabwendbar“ war. Das ist der Fall wenn er einem „gedachten“ Idealfahrer auch passiert wäre. Wäre der Hintermann auch dem „gedachten Idealfahrer“ aufgefahren, haftet er in voller Höhe, der Vordermann gar nicht.
Vor diesem Hintergrund ist auch die BGH-Entscheidung zur Mithaftung dessen zu sehen, der auf der Autobahn mit über 130 km/h unterwegs ist (Urteil vom 17.3.1992, Az: VI ZR 62/91; Abruf-Nr. 053263). Der BGH hat nicht entschieden, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt, eine Mitschuld trage. Es ging „nur“ um die Betriebsgefahr des „Schnellen“. Der BGH hat gesagt, der gedachte Idealfahrer sei eben nicht schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
JJazzGold hat geschrieben:(06 Oct 2019, 11:38)
Wieso? Ich habe nur das schützende Interesse der Kleinwagenfahrerin dabei im Blick.
John Galt hat geschrieben:(04 Oct 2019, 17:03)
https://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/ ... 89950.html
Die Klimaterroristen werden bei so einer Abstimmung ganz schön auf die Fresse fallen.
JJazzGold hat geschrieben:(06 Oct 2019, 13:28)
Der Überholvorgang ist einfach zu lösen. Durch ein digitales Signal bekommt das vordere Fahrzeug mitgeteilt, das es überholt werden soll und reagiert entsprechend §5 6 StVO und macht den Weg frei.
“Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.“
Ob die Corsa Fahrerin die Vorschrift kennt?
Klopfer hat geschrieben:(06 Oct 2019, 20:03)
Ach was, ich bin dafür weil Scheuer dagegen ist, damit liegt man immer richtig.
Ein generelles Tempolimit bringt nichts
Kaum schmelzen die Scheinargumente der Dieseljäger wie Schnee in der Frühjahrssonne, wird wieder ein generelles Tempolimit auf Deutschlands Autobahnen hervorgekramt. Das wird seit Jahrzehnten immer mal wieder aufgebracht, die Argumente dafür sind so schwach wie eh und je. Wahlweise heißt es, man müsse langsam fahren, um das Klima zu schützen. Oder wegen der Unfälle. Oder weil es das Ausland auch so macht. Bisweilen helfen Fakten.
Autobahnen sind die sichersten Straßen in Deutschland. Frontalzusammenstöße wie auf Landstraßen sind, von Geisterfahrern abgesehen, ausgeschlossen. Je eine Milliarde Fahrzeugkilometer sind 1,6 Unfalltote zu beklagen, auf den durchgehend tempolimitierten Land-, Orts- und Bundesstraßen sind es 5,3 Tote. Der Eindruck mag täuschen, weil von aufsehenerregenden Unfällen auf Autobahnen gern in den Medien berichtet wird, Fernsehsender zeigen lieber spektakuläre Bilder. Doch mit der wahren Sicherheit hat das nichts zu tun.
[...]
Auch dem Klima ist mit einem starren Limit nicht gedient. Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen würden die gesamten CO2-Emissionen in Deutschland durch ein generelles Tempolimit von 120 km/h nur um 0,27 Prozent sinken. Tempo 130 km/h hätte gar keinen Effekt.
Nein, mit festem Limit wäre nichts gewonnen, nur ein weiteres Stück Freiheit beschnitten. Was spricht dagegen, morgens um 4 Uhr bei trockener Straße auf einer leeren dreispurigen Autobahn 180 km/h fahren zu dürfen? Viel sinnvoller ist eine flexible Steuerung, die auf Verkehrslage und Wetter Rücksicht nimmt und die Höchstgeschwindigkeit situationsabhängig anpasst. Starre Limits, die für alle Verhältnisse immer dieselbe Höchstgeschwindigkeit vorgeben, passen eben gerade nicht in ein modernes Verkehrssystem. Und der Freude an Verboten, nur um der Verbote willen, sollten wir uns sowieso entgegenstellen.
Klopfer hat geschrieben:(06 Oct 2019, 18:57)
Ach so, und ich dachte die linken Spuren für reiche Sportwagenfahrer. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Man könnte auch Autobahnspuren nach Vermögens- oder Einkunftsklassen freigeben.
Ein Terraner hat geschrieben:(06 Oct 2019, 20:12)
Alternativ könnte man sich ja auch für etwas sinnvolles einsetzen.
Klopfer hat geschrieben:(07 Oct 2019, 12:14)
Ich halte ein angemessenes Tempolimit durchaus für sinnvoll. Von daher...
Ein Terraner hat geschrieben:(07 Oct 2019, 12:21)
Nein, es ist eine überholte ideologisch Verbotsforderung aus dem letzten Jahrhundert ohne wirklichen Nutzen. Was tatsächlich sinnvoll wäre ist eine dynamische Regelung und eine komplette Änderung der Verkerssysteme.
Ein Terraner hat geschrieben:(07 Oct 2019, 12:21)
Nein, es ist eine überholte ideologisch Verbotsforderung aus dem letzten Jahrhundert ohne wirklichen Nutzen. Was tatsächlich sinnvoll wäre ist eine dynamische Regelung und eine komplette Änderung der Verkerssysteme.
PeterK hat geschrieben:(06 Oct 2019, 14:53)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man (auch beim Überholen) die zHg nicht überschreiten muss.
Edit: Ich weiß natürlich, was Du meinst. Als mündiger Bürger sollte man aber IMO die lustigen, runden Täfelchen mit den Zahlen eher als unverbindliche Empfehlung der Behörden interpretieren.
Keoma hat geschrieben:(07 Oct 2019, 13:43)
Oder ein Psychotest, damit potentielle Raser gar keinen Schein bekommen.
Ein Terraner hat geschrieben:(07 Oct 2019, 13:51)
Dazu darfst du dann erstmal definieren was Rasen überhaupt sein soll.
Keoma hat geschrieben:(07 Oct 2019, 13:45)
Gibt es in Deutschland keine Straßenverkehrsordnung?
PeterK hat geschrieben:(07 Oct 2019, 14:58)
Selbstverständlich gibt es die (ich nehme an, dass Du das schon wusstest). Aber kaum jemand hält sich sklavisch daran. Das mag in A anders sein.
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