Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Jan 2018, 23:43)Die Seiten 5 und 7 der Anlage sind doch recht eindeutig, die überwältigende Mehrheit der Tatverdächtigen hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Es kann natürlich sein, dass es da auch welche mit Migrationshintergrund gibt, aber man kann den immer noch existierenden deutschen Antisemitismus nicht von der Hand weisen.
Das ist sicherlich richtig.
Allerdings werden durch die Zuordnung einer Tat zum Bereich PMK-Rechts keineswegs Muslime als Täter ausgeschlossen.
Die bloße Religions
zugehörigkeit der Täter ist irrelevant für die Einordnung, es sei denn, es ist erkennbar, dass die Religion motivierend für die Tat ist.
Dies kann aber niemals von vorherein einem Christ oder Muslim unterstellt werden.
Wenn ein Christ, Hindu, Muslim, Buddhist oder Atheist einen Juden rassistisch beleidigt oder angreift, dann zählt das immer als rechte Tat.
Es kann deshalb auch niemand sagen, wie viele Muslime sich unter den 93 % Rechtsextremisten befinden, die antisemitische Straftaten begangen haben.