Dieter Winter hat geschrieben:(24 Mar 2021, 06:06)
Aha, die Rechtsgrundlagen sind also irrelevant? Na dann erübrigt sich ja die Feststellung, dass lt. Art
14 e der sowjetischen Verfassung die Teilrepubliken einfach nicht zuständig waren. Warum nur erwähnt Mr. Kramer den Artikel mit keinem Wort? Eine solche Änderung konnte nur durch den obersten Sowjet erfolgen, was nicht geschah. Folge: Die Nummer war ungültig. Hier der Volltext der Verfassung:
https://www.1000dokumente.de/index.html ... ation&l=de
In Budapest mag ja die Unverletzlichkeit der Ukrainischen Grenze zugesichert worden sein. Nur befand sich die Krim nicht innerhalb dieser Grenzen. Nie.
Doch tat Sie und tut Sie. Russland hat im übrigen alles anerkannt als Rechtsnachfolger was Ist Zustand war.
Illegal bleibt was Russland tut und ein Land das Verbrechen, Kriegsverbrechen begeht noch so dumm dreist zu verteidigen ist seltsam. Aber noch dreister ist es Recht beanspruchen zu wollen ohne Recht anzuerkennen.