Es ist nich minder dämlich, sich selbst anzuzünden. Wobei ich auch denke, dass es wohl nicht so war, dass die Polizisten den Inhaftierten um die Ecke bringen wollten. Nach meiner Vermutung war es schlicht unterlassene Hileleistung in einem besonders schweren Fall. Sollte dies nachgewiesen werden, sollte man die Beamten aus dem Dienst entlassen.Joker hat geschrieben: Daraus das es für einen Polizisten absolut dämlich wäre einen Inhaftierten in der eigenen Wache anzuzünden.
Skandal in Dessau ?
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Re: Skandal in Dessau ?
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Re: Skandal in Dessau ?
Aber selbst WENN man das Feuerzeug übersieht - was durchaus möglich ist, sollte es trotzdem nicht zu einem absichtlichen Betätigen des Feuermelders kommen können. Schliesslich war er fixiert.ThorsHamar hat geschrieben:
Ja, ein gefesselter Mensch sollte nicht im Besitz eines Feuerzeuges sein.
Aber ich habe schon so oft besoffene Leute erlebt, bei denen dann die Polizei froh war, sie überhaupt endlich fixieren zu können, weil die Besoffenen wie Tiere auf die Bullen eingeprügelt haben.
Ja, die Bullen hätten den Verhafteten auf jeden Fall trotzdem noch mal untersuchen müssen, aber ich kann verstehen, dass sie es nicht mehr so gründlich gemacht haben.Wer weiss, wie der Typ noch mit den Beinen getreten hat, um die Polizisten zu treffen?
Wir waren nicht dabei....
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung geht bei der gegenwärtigen Lage der Dinge auch an den Toten selbst.
Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
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Re: Skandal in Dessau ?
Ist genauso dämlich wenn ein Polizist bewußt zuläßt das sich ein Inhaftierter in der Wache in Brand steckt.Olifant hat geschrieben:. Nach meiner Vermutung war es schlicht unterlassene Hileleistung in einem besonders schweren Fall. Sollte dies nachgewiesen werden, sollte man die Beamten aus dem Dienst entlassen.
Erstmal der Gestank und die mit Sicherheit kommenden Probleme.
Maximal war das eine Verletzung von Dienstvorschriften ,die sicher Disziplinarmaßnahmen gerechtfertigen ,aber niemals eine Dienstentlassung.
Zuletzt geändert von Joker am Mo 11. Jan 2010, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Skandal in Dessau ?
"§ 323cJoker hat geschrieben: Maximal war das eine Verletzung von Dienstvorschriften ,die sicher Disziplinarmaßnahmen gerechtfertigen ,aber niemals eine Dienstentlassung.
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Wer zu einem Jahr verurteilt wird, ist zwingend aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Und in so einem Fall: Besoffen und gefesselt, nicht richtig durchsucht, Fehlalarme abgestellt und überhört... Mehr Unterlassungen kann man sich kaum zu Schulden kommen lassen.
Zuletzt geändert von Olifant am Mo 11. Jan 2010, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Skandal in Dessau ?
Das unterstellt das man ihn bewußt verbrennen lassen ,außerdem "verbrannte" diese Person auch nicht.Olifant hat geschrieben:
"§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Wer zu einem Jahr verurteilt wird, ist zwingend aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Und in so einem Fall: Besoffen und gefesselt, nicht richtig durchsucht, Fehlalarme abgestellt und überhört... Mehr Unterlassungen kann man sich kaum zu Schulden kommen lassen.
Wenn jemanden nicht bewußt ist das da eine Person Hilfe braucht ,kann man ihn auch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen.
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Re: Skandal in Dessau ?
Falsch, bewußtes verbrennen lassen, wäre mindestens Totschlag.Joker hat geschrieben: Das unterstellt das man ihn bewußt verbrennen lassen ,außerdem "verbrannte" diese Person auch nicht.
Wenn jemanden nicht bewußt ist das da eine Person Hilfe braucht ,kann man ihn auch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen.
Aber da der Alarm 2 mal weggedrückt wurde, gehe ich zumindest von mindestens fahrlässiger Tötung aus.
Bei einem Feueralarm weiß man nicht, dass jemand Hilfe braucht? Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass in dem Raum sonst nichts brennbares ist?
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Re: Skandal in Dessau ?
Ja, die Durchsuchung muss stattfinden und wurde nicht durchgeführt.Das ist eine Verletzung der Dienstpflicht, eindeutig.ToughDaddy hat geschrieben:
Beine und Arme waren fixiert. Da tritt es sich ganz schlecht.
Und zur Durchsuchung sind sie verpflichtet.
Ich weiss nicht, ob Du schon mal mit Besoffenen zu tun hattest, welche sich gegen Dich wehren.
Die Fixierung der Beine ist in jedem Fall ein Kraftakt.Macht man das vorher, muss man den zuckenden und sich windenden Körper schleppen, was ihn nochmal einen Zentner schwere macht.
Denn wenn der Besoffenen zu hart angefasst wird, und eventuell beim Transport blaue Flecken bekommt, verklagt er am nächsten Tag die Bullen wegen Misshandlung.
Fixiert man die Beine erst auf der Pritsche, wird vorher die ganze Zeit getreten, was das Zeug hält und man braucht 3 - 4 Leute, um einen solchen Mann unter Kontrolle zu bringen.
Wenn man danach nicht nochmal die Taschen nach einem Feuerzeug durchsucht, ist das eine Nichteinhaltung der Dienstvorschrift, aber für trotzdem mich verständlich.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Skandal in Dessau ?
@Thors Hamar
Die Beine waren am Bett fixiert unten. Ein Arm links an der Wand und ein Arm rechts am Bett.
Da ist nicht mehr viel mit wehren und wenn das geschafft ist, was es war, dann sollte eine Durchsuchung leicht möglich sein.
Schön, wenn es für Dich verständlich ist. Können ja Vorschriften gleich abgeschafft werden. Hätte zBsp auch nur eine Schusswaffe sein können.
Ist die Ausschaltung und Nichtbeachtung des Feueralarms für Dich auch verständlich?
Die Beine waren am Bett fixiert unten. Ein Arm links an der Wand und ein Arm rechts am Bett.
Da ist nicht mehr viel mit wehren und wenn das geschafft ist, was es war, dann sollte eine Durchsuchung leicht möglich sein.
Schön, wenn es für Dich verständlich ist. Können ja Vorschriften gleich abgeschafft werden. Hätte zBsp auch nur eine Schusswaffe sein können.
Ist die Ausschaltung und Nichtbeachtung des Feueralarms für Dich auch verständlich?
Re: Skandal in Dessau ?
Glaubst doch wohl selber nicht das jeder besoffene der in einer Ausnüchterungszelle landet so gründlich durchsucht wird das man etwaige Feuerzeuge in seinen Taschen findet.ToughDaddy hat geschrieben:@Thors Hamar
Die Beine waren am Bett fixiert unten. Ein Arm links an der Wand und ein Arm rechts am Bett.
Da ist nicht mehr viel mit wehren und wenn das geschafft ist, was es war, dann sollte eine Durchsuchung leicht möglich sein.
Schön, wenn es für Dich verständlich ist. Können ja Vorschriften gleich abgeschafft werden. Hätte zBsp auch nur eine Schusswaffe sein können.
Ist die Ausschaltung und Nichtbeachtung des Feueralarms für Dich auch verständlich?
Die besoffenen auf den Oktoberfest werden manchmal an Händen und Füßen aus den Zelten geschleppt und ich wette das man sie in die Ausnüchterungszellen wirft ohne das es zu großartigen Durchsuchungen kommt.
Die wären dann nämlich nur mit massiven Gewaltaufwand möglich.
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Re: Skandal in Dessau ?
Ich habe doch wohl den Vorgang VOR der Fixierung auf der Pritsche beschrieben, oder?ToughDaddy hat geschrieben:@Thors Hamar
Die Beine waren am Bett fixiert unten. Ein Arm links an der Wand und ein Arm rechts am Bett.
Da ist nicht mehr viel mit wehren und wenn das geschafft ist, was es war, dann sollte eine Durchsuchung leicht möglich sein.
Schön, wenn es für Dich verständlich ist. Können ja Vorschriften gleich abgeschafft werden. Hätte zBsp auch nur eine Schusswaffe sein können.
Ist die Ausschaltung und Nichtbeachtung des Feueralarms für Dich auch verständlich?
Die Fixierung war ALLEIN das Ergebnis des Handelns der Drogendealers!!!!
Ja, das Ausschalten des Feueralarms ist für mich verständlich, wenn er schon ein paar Male Fehlalarm ausgelöst hatte.
Für mich verständlich heisst NICHT, für mich akzeptabel!! Das war ein Fehler, wenn auch ein nachvollziehbarer.
Und: Ich weigere mich weiterhin, anzunehmen, dass deutsche Bullen einen Inhaftierten durch Feuer töten wollten!
Übrigens wäre ein solcher Drogendealer unter den Umständen bei der Festnahme in US sicherlich erschossen worden....
Hätten die Polizisten hier ebenso gehandelt, hätten sie mein vollstes Verständnis.
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Re: Skandal in Dessau ?
Das erklärt immer noch nicht, warum man einen Gefangenen nicht dann untersucht, wenn er sich nicht mehr wehren kann UND das Nichtbeachten des Feueralarms, den der gar nicht auslösen hätte können.Joker hat geschrieben: Glaubst doch wohl selber nicht das jeder besoffene der in einer Ausnüchterungszelle landet so gründlich durchsucht wird das man etwaige Feuerzeuge in seinen Taschen findet.
Die besoffenen auf den Oktoberfest werden manchmal an Händen und Füßen aus den Zelten geschleppt und ich wette das man sie in die Ausnüchterungszellen wirft ohne das es zu großartigen Durchsuchungen kommt.
Die wären dann nämlich nur mit massiven Gewaltaufwand möglich.
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Re: Skandal in Dessau ?
Die werden abgeschleppt ,kommen in die Zelle ,werden wenn nötig fixiert und dann hats sichs.Talyessin hat geschrieben:
Das erklärt immer noch nicht, warum man einen Gefangenen nicht dann untersucht, wenn er sich nicht mehr wehren kann UND das Nichtbeachten des Feueralarms, den der gar nicht auslösen hätte können.
Das läuft so ab ,das läuft tausend mal gut ab und der Typ pennt bis er sich beruhigt hat.
In diesen einen Fall gings schief.
Tragisch ,aber kein Verbrechen.
Nur ein besoffener der sich aus dem Genpool katapultiert hat und das kommt verdammt häufig und in verschiedensten formen vor.
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Re: Skandal in Dessau ?
Richtig.Und das wird nun nochmals geklärt werden, wieder mit unseren Steuergeldern.....Talyessin hat geschrieben:
Das erklärt immer noch nicht, warum man einen Gefangenen nicht dann untersucht, wenn er sich nicht mehr wehren kann UND das Nichtbeachten des Feueralarms, den der gar nicht auslösen hätte können.
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Re: Skandal in Dessau ?
Unterlassene Hilfeleistung ist ein wenig mehr als schieflaufen.Joker hat geschrieben: Die werden abgeschleppt ,kommen in die Zelle ,werden wenn nötig fixiert und dann hats sichs.
Das läuft so ab ,das läuft tausend mal gut ab und der Typ pennt bis er sich beruhigt hat.
In diesen einen Fall gings schief.
Tragisch ,aber kein Verbrechen.
Nur ein besoffener der sich aus dem Genpool katapultiert hat und das kommt verdammt häufig und in verschiedensten formen vor.
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Re: Skandal in Dessau ?
JEDE Staatsanwaltliche Tätigkeit wird von unseren Steuergeldern bezahlt. Das ist gut und richtig.ThorsHamar hat geschrieben:
Richtig.Und das wird nun nochmals geklärt werden, wieder mit unseren Steuergeldern.....
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Re: Skandal in Dessau ?
Es wurde versucht zu helfen und es wurde Ärztliche Hilfe gerufen.Talyessin hat geschrieben:
Unterlassene Hilfeleistung ist ein wenig mehr als schieflaufen.
Meinste man hat gewartet bis der Typ anfängt zu stinken?
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Re: Skandal in Dessau ?
Ja, eben, bis zum gewünschten Ergebnis.Talyessin hat geschrieben:
JEDE Staatsanwaltliche Tätigkeit wird von unseren Steuergeldern bezahlt. Das ist gut und richtig.
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Re: Skandal in Dessau ?
Nachdem der Feueralarm abgestellt wurde? Das ist unterlassene Hilfeleistung.Joker hat geschrieben: Es wurde versucht zu helfen und es wurde Ärztliche Hilfe gerufen.
Meinste man hat gewartet bis der Typ anfängt zu stinken?
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Re: Skandal in Dessau ?
Nein, bis zum Ergebniss an sich.ThorsHamar hat geschrieben:
Ja, eben, bis zum gewünschten Ergebnis.
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Re: Skandal in Dessau ?
NeinTalyessin hat geschrieben:
Nachdem der Feueralarm abgestellt wurde? Das ist unterlassene Hilfeleistung.
Verletzung von Dienstvorschriften.
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Re: Skandal in Dessau ?
Negativ - die Verletzung der Dienstvorschrift liegt vor als er das Feuerzeug nicht beschlagnahmt hatte.Joker hat geschrieben: Nein
Verletzung von Dienstvorschriften.
Unterlassen Hilfeleistung liegt vor, als er den Feueralarm ausgedrückt hat. Denn, soweit sollte auch ein normalgebildeter PHM denken können, kann ein fixierter Besoffener schlecht aus eigener Hand selbigen auslösen.
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Re: Skandal in Dessau ?
Achso, weil es schon mal Fehlalarme gab, was Du jetzt behauptest, ist es verständlich gar nicht mehr zu reagieren. Wow.ThorsHamar hat geschrieben:
Ich habe doch wohl den Vorgang VOR der Fixierung auf der Pritsche beschrieben, oder?
Die Fixierung war ALLEIN das Ergebnis des Handelns der Drogendealers!!!!
Ja, das Ausschalten des Feueralarms ist für mich verständlich, wenn er schon ein paar Male Fehlalarm ausgelöst hatte.
Für mich verständlich heisst NICHT, für mich akzeptabel!! Das war ein Fehler, wenn auch ein nachvollziehbarer.
Und: Ich weigere mich weiterhin, anzunehmen, dass deutsche Bullen einen Inhaftierten durch Feuer töten wollten!
Übrigens wäre ein solcher Drogendealer unter den Umständen bei der Festnahme in US sicherlich erschossen worden....
Hätten die Polizisten hier ebenso gehandelt, hätten sie mein vollstes Verständnis.
Siehst aus Fahrlässigkeit machst schon wieder im Feuer töten wollte. Hast ganz schon eindimensionale Sicht.
Übrigens interessiert es nicht was die Amis machen. Zum Glück.
Du brauchst nicht nochmal darlegen, was Du vom Rechtsstaat hälst.
@Joker
Na klar, nur Verletzung von Dienstvorschriften. Blöd, dass der BGH das nicht so sieht. Gelle?
Re: Skandal in Dessau ?
Um ein Feuerzeug oder andere Dinge zu finden müßtest du den Typen nackisch machen und ihn den Finger in den allerwertesten stecken.Talyessin hat geschrieben:
Negativ - die Verletzung der Dienstvorschrift liegt vor als er das Feuerzeug nicht beschlagnahmt hatte.
Unterlassen Hilfeleistung liegt vor, als er den Feueralarm ausgedrückt hat. Denn, soweit sollte auch ein normalgebildeter PHM denken können, kann ein fixierter Besoffener schlecht aus eigener Hand selbigen auslösen.
Das ist bei solchen dingen nicht vorgesehen.
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Re: Skandal in Dessau ?
Ich halte sehr viel vom Rechtsstaat, wie wir ihn eben haben und möchte ihn dahingehend verbessern, dass endlich ALLE rechtsstaatlichen Gesetzte auch tatsächlich angewendet werden.ToughDaddy hat geschrieben:
Achso, weil es schon mal Fehlalarme gab, was Du jetzt behauptest, ist es verständlich gar nicht mehr zu reagieren. Wow.
Siehst aus Fahrlässigkeit machst schon wieder im Feuer töten wollte. Hast ganz schon eindimensionale Sicht.
Übrigens interessiert es nicht was die Amis machen. Zum Glück.
Du brauchst nicht nochmal darlegen, was Du vom Rechtsstaat hälst.
So hätte der drogendealende Drecksack schon längst, nämlich unmittelbar nach Ablehnung seines, mit gefälschten Papieren eingereichten, Asylantrages ausgewiesen gehört.
Das hätte ihm vielleicht das Leben gerettet.
Auf der anderen Seite gibt es nun einen Drogendealer weniger.Und das ist in jedem Fall gut so!
Da fällt mir noch ein: Der Vogel war ja auch gerade noch zu 3 Jahren Haft verurteilt worden.Auch hier hätte der Rechtsstaat ihm das Leben retten können, indem er, der Rechtsstaat, statt den Verbrecher in Dessau frei herumlaufen zu lassen, ihn zu seinen deutschen, arabischen, türkischen und afrikanischen Dealerkollegen in den Knast gesteckt hätte.
Zuletzt geändert von ThorsHamar am Mo 11. Jan 2010, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Skandal in Dessau ?
Geh Schmarrn. Wenn er richtig fixiert ist, durchsucht man die Taschen, durch abklopfen.Joker hat geschrieben: Um ein Feuerzeug oder andere Dinge zu finden müßtest du den Typen nackisch machen und ihn den Finger in den allerwertesten stecken.
Das ist bei solchen dingen nicht vorgesehen.
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Re: Skandal in Dessau ?
Oh, da geht einem aber die Polemikschiene durch. Drecksack ist ja nicht wirklich nett.ThorsHamar hat geschrieben:
Ich halte sehr viel vom Rechtsstaat, wie wir ihn eben haben und möchte ihn dahingehend verbessern, dass endlich ALLE rechtsstaatlichen Gesetzte auch tatsächlich angewendet werden.
So hätte der drogendealende Drecksack schon längst, nämlich unmittelbar nach Ablehnung seines, mit gefälschten Papieren eingereichten, Asylantrages ausgewiesen gehört.
Das hätte ihm vielleicht das Leben gerettet.
Auf der anderen Seite gibt es nun einen Drogendealer weniger.Und das ist in jedem Fall gut so!
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Re: Skandal in Dessau ?
Das geschah am 7.Januar.Talyessin hat geschrieben:
Geh Schmarrn. Wenn er richtig fixiert ist, durchsucht man die Taschen, durch abklopfen.
Da kann man wohl davon ausgehen das der Typ Klamotten anhatte wo ein abtasten nach einen Feuerzeug wenig erfolg verspricht.
Re: Skandal in Dessau ?
Drogendealender Drecksack! Und nett will ThorsHamar wohl auch nicht wirken.Talyessin hat geschrieben:Oh, da geht einem aber die Polemikschiene durch. Drecksack ist ja nicht wirklich nett.
Aber die Forderung:
unterstütze ich vollumfänglich! Ergänzt um die Formulierung: ohne Ansehen der Person.ThorsHamar hat geschrieben:[...]und möchte ihn dahingehend verbessern, dass endlich ALLE rechtsstaatlichen Gesetzte auch tatsächlich angewendet werden.
I learned long ago, never to wrestle with a pig. You get dirty, and besides, the pig likes it.
(der George Bernard Shaw (?))
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Re: Skandal in Dessau ?
Beschäftige dich doch mal mit den Untersuchungen von Gefangenen einer JVA die im "Ausseneinsatz" waren.Joker hat geschrieben: Das geschah am 7.Januar.
Da kann man wohl davon ausgehen das der Typ Klamotten anhatte wo ein abtasten nach einen Feuerzeug wenig erfolg verspricht.
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Re: Skandal in Dessau ?
Nein, ich bin nicht nett zu den Drecksäcken, die mit Drogen dealen.Ich habe beruflich mit deren Opfern zu tun....Talyessin hat geschrieben:
Oh, da geht einem aber die Polemikschiene durch. Drecksack ist ja nicht wirklich nett.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Skandal in Dessau ?
Meine FresseTalyessin hat geschrieben:
Beschäftige dich doch mal mit den Untersuchungen von Gefangenen einer JVA die im "Ausseneinsatz" waren.
Eine Ausnüchterungszelle und deren "Gäste" ist keine JVA.
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Re: Skandal in Dessau ?
Natürlich! Das beinhaltet ja "ALLE rechtsstaatlichen Gesetze" eigentlich.Peddargh hat geschrieben: Drogendealender Drecksack! Und nett will ThorsHamar wohl auch nicht wirken.
Aber die Forderung:
unterstütze ich vollumfänglich! Ergänzt um die Formulierung: ohne Ansehen der Person.
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Re: Skandal in Dessau ?
Egal ob du einen Tag sitzt oder 15 Jahre - Staatsgewahrsam ist Staatsgewahrsam. Und nein, in der JVA bekommst du auch nicht den Finger in den Popo gesteckt und trotzdem bringst du nichts rein, was nicht rein darf ( sofern der Beamte nicht bestochen wurde, von dem wir in diesem Falle mal nicht ausgehen ).Joker hat geschrieben: Meine Fresse
Eine Ausnüchterungszelle und deren "Gäste" ist keine JVA.
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Re: Skandal in Dessau ?
Auch ein Drogendealer hat Rechte - selbst wenn du diese nicht erkennen magst. Nebenbei gesagt dürfte dieser Fall die Drogenversorgung nicht unterbrochen haben.ThorsHamar hat geschrieben:
Nein, ich bin nicht nett zu den Drecksäcken, die mit Drogen dealen.Ich habe beruflich mit deren Opfern zu tun....
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Re: Skandal in Dessau ?
Eine Ausnüchterungszelle kann man doch nicht mit den gegebenheiten einer JVA vergleichen.Talyessin hat geschrieben:
Egal ob du einen Tag sitzt oder 15 Jahre - Staatsgewahrsam ist Staatsgewahrsam. Und nein, in der JVA bekommst du auch nicht den Finger in den Popo gesteckt und trotzdem bringst du nichts rein, was nicht rein darf ( sofern der Beamte nicht bestochen wurde, von dem wir in diesem Falle mal nicht ausgehen ).
Aber echt ,so langsam wirds irre.
Zuletzt geändert von Joker am Mo 11. Jan 2010, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Skandal in Dessau ?
Wie kommen dann die ganzen Drogen und Handys in den Knast?Talyessin hat geschrieben:
Egal ob du einen Tag sitzt oder 15 Jahre - Staatsgewahrsam ist Staatsgewahrsam. Und nein, in der JVA bekommst du auch nicht den Finger in den Popo gesteckt und trotzdem bringst du nichts rein, was nicht rein darf ( sofern der Beamte nicht bestochen wurde, von dem wir in diesem Falle mal nicht ausgehen ).
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Re: Skandal in Dessau ?
Das Prozedere ist das Gleiche.Joker hat geschrieben: Eine Ausnüchterungszelle kann man doch nicht mit den gegebenheiten einer JVA vergleichen.
Aber echt ,so langsam wirds irre.
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Re: Skandal in Dessau ?
BullshitTalyessin hat geschrieben:
Das Prozedere ist das Gleiche.
Das ist es nicht.
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Re: Skandal in Dessau ?
Du darfst durchaus nochmal meinen Beitrag in gänze lesen -Cattrell hat geschrieben: Wie kommen dann die ganzen Drogen und Handys in den Knast?
was nicht rein darf ( sofern der Beamte nicht bestochen wurde
Ich war so frei und habe dir den relevanten Teil nochmal gepostet.
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Re: Skandal in Dessau ?
Nun frage man sich, warum man vor dem Gang in die Ausnüchterungszelle Schueh und Gürtel ablegen muss. Doch nicht etwa, um die "Insassen" vor Unbill zu schützen? Was meinst Joker, aus ästhetischen Gründen vielleicht?
- Talyessin
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Re: Skandal in Dessau ?
Oh doch.Joker hat geschrieben: Bullshit
Das ist es nicht.
Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
Nietzsche ist tot
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Re: Skandal in Dessau ?
Du behauptest, das Drogenproblem in deutschen Knästen sei durch bestochene Beamte verschuldet?Talyessin hat geschrieben:
Du darfst durchaus nochmal meinen Beitrag in gänze lesen -
Ich war so frei und habe dir den relevanten Teil nochmal gepostet.
- ThorsHamar
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Re: Skandal in Dessau ?
Das ist wahr.Alkohol und Zigaretten gibt es an jeder Ecke.Talyessin hat geschrieben:
Auch ein Drogendealer hat Rechte - selbst wenn du diese nicht erkennen magst. Nebenbei gesagt dürfte dieser Fall die Drogenversorgung nicht unterbrochen haben.
Und natürlich hat ein Drogendealer Rechte, wie ein Kindermörder ja auch.Ein Drecksack bleibt er trotzdem.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
Eric Arthur Blair
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Re: Skandal in Dessau ?
Oh mann ,du spamst hier rum bis zum geht nicht mehr.Talyessin hat geschrieben:
Oh doch.
Eine Ausnüchterungszelle hat nichts ,aber auch rein gar nichts mit einer JVA zu tun.
- ThorsHamar
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Re: Skandal in Dessau ?
Sorry, aber das ist völliger Blödsinn!Talyessin hat geschrieben:
Das Prozedere ist das Gleiche.
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Re: Skandal in Dessau ?
Ich weis es.Cattrell hat geschrieben: Du behauptest, das Drogenproblem in deutschen Knästen sei durch bestochene Beamte verschuldet?
Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
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Re: Skandal in Dessau ?
Mensch, Talyessin! Es ist doch draussen schon glatt genug..... :comfort:Talyessin hat geschrieben:
Ich weis es.
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Re: Skandal in Dessau ?
Das ist kein Spam!!!Joker hat geschrieben: Oh mann ,du spamst hier rum bis zum geht nicht mehr.
Eine Ausnüchterungszelle hat nichts ,aber auch rein gar nichts mit einer JVA zu tun.
Eine Ausnüchterungszelle in einer PI ist die gleiche Zelle, wenn du so eingeknastet wirst. Ist nunmal so.
Damit einem in einer Ausnüchterungszelle nichts passiert musst du dich fast nackend ausziehen und unter anderem Gürtel, Schmuck, Kette etc. pp. ablegen - das differnziert sich natürlich in einer JVA - da hast du schlichtweg keinen Schmuck dran.
Warum wird das gemacht? Ach ja, die Selbstgefährdung - ein Feuerzeug läuft auch unter Selbstgefährdung. Warum? Weil man damit FEUER machen könnte.
Soweit dazu.
Nun, der zuständige Polizist hat das Feuerzeug übersehen. Kann passieren, niemand ist ein Perfektionist.
Der Mann wurde fixiert.
Der Feueralarm geht los.
Der Polizist schaltet diesen weg.
Und da sind wir bei der unterlassenen Hilfeleistung.
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Re: Skandal in Dessau ?
Gibt es dafür auch eine Quelle?Talyessin hat geschrieben:
Ich weis es.
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Re: Skandal in Dessau ?
Nun, anscheinend hast du ein rechtes Vertrauen zu den Beamten einer JVA - gut, ich habs oft anders erlebt.ThorsHamar hat geschrieben:
Mensch, Talyessin! Es ist doch draussen schon glatt genug..... :comfort:
Wenn man Drogen/Handys/Alkohol in eine JVA bringen möchte, hat man dazu zwei Möglichkeiten - entweder der Gefangene selbst bringt sie mit rein, oder der Besuch. Jeder Gefangene, der bereits wegen Drogenbesitz oder ähnliches sitzt darf schonmal keine Ausseneinsätze tätigen. Welche, die in Ausseneinsätzen tätig sind werden immer, wenn sie in die Anstalt wollen durchsucht und bei Verdacht durch einen Beamten auch per Leibesvisitation.
Die andere Möglichkeit ist die Beschaffung durch Menschen, die nicht inhaftiert sind. Besucher oder Beamte.
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