Die Statistik ist um 10% gesunken, deswegen hat da nichts mehr zu hinterfragt zu werden!Tom Bombadil hat geschrieben:(11 May 2018, 21:22)
So oft, wie die Kriterien bei der Erfassung der Statistik geändert wurden lässt sich überhaupt keine verlässliche Aussage mehr treffen, ob die Kriminalität gesunken oder gestiegen ist.
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie wäre es mal, wenn du mal sachlich aufzeigst, das die gesunkene Kriminalitätsstatistik mit den eingestellten Verfahren zu tun hat.jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 00:25)
Die Statistik ist um 10% gesunken, deswegen hat da nichts mehr zu hinterfragt zu werden!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nachlesbar. Auch so ein Fall von Kuscheljustiz.Julian hat geschrieben:(23 Apr 2018, 23:16)
Dass ich keine Kompetenz besäße, ist durch meine Beiträge für jeden, der lesen kann,
https://m.volksfreund.de/region/trierer ... 315?pgnr=2
https://www.welt.de/politik/deutschland ... zbuch.html
https://www.hna.de/lokales/hann-muenden ... 52490.html
Offenbar wird Volksverhetzung als Bagatelle bestraft, oft sogar Bewährung. Das ist nicht hinnehmbar.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich muss mir die KS mal in Ruhe rein ziehen aber ich wage mal die Prognose, dass schlichtweg jede Menge irgendwelcher kleinkriminellen Delikte raus gefallen sind weil die aufgrund der Überlastung von Polizei u. Staatsanwaltschaft schon gar nicht mehr erfasst/verfolgt werden und Gewaltdelikte inkl. Verbrechen gg die sexuelle Selbstbestimmung exorbitant zugenommen haben...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wenn was nicht erfasst ist, kann es gar nicht aus der Statistik rausgefallen sein......firlefanz11 hat geschrieben:(14 May 2018, 11:26)
Ich muss mir die KS mal in Ruhe rein ziehen aber ich wage mal die Prognose, dass schlichtweg jede Menge irgendwelcher kleinkriminellen Delikte raus gefallen sind weil die aufgrund der Überlastung von Polizei u. Staatsanwaltschaft schon gar nicht mehr erfasst/verfolgt werden und Gewaltdelikte inkl. Verbrechen gg die sexuelle Selbstbestimmung exorbitant zugenommen haben...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Doch, denn solche Delikte wären vor der Überlastung sicherlich sehr wohl verfolgt worden...Alexyessin hat geschrieben:(14 May 2018, 11:34)
Wenn was nicht erfasst ist, kann es gar nicht aus der Statistik rausgefallen sein......
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
VT.firlefanz11 hat geschrieben:(14 May 2018, 11:41)
Doch, denn solche Delikte wären vor der Überlastung sicherlich sehr wohl verfolgt worden...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 07893.html
Ein anderer Prozess, wo es einen Toten gab, steht noch aus. Vielleicht mit Bewährung im Ergebnis.Die Staatsanwaltschaft sieht das komplett anders. Die Ermittler haben den Familienvater wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil an dem sonnigen Septembertag vier Soldaten bei einem Geländemarsch bei fast 30 Grad Hitze kollabierten. Alle vier mussten später wegen schwerer Hitzschläge per Helikopter in Kliniken geflogen werden. Einer von ihnen überlebte nur nach einer Notoperation.
Aus Sicht der Staatsanwälte ist der Ausbilder Michael J. verantwortlich für die Zusammenbrüche. Demnach hätte Michael J. gerade wegen der sengenden Hitze besser kontrollieren müssen, dass die Soldaten körperlich fit genug waren, so die Anklage. Zudem soll er laut den Zeugenaussagen nötige Trinkpausen nicht gewährt oder zumindest nicht überprüft haben, dass die Männer auch wirklich etwas tranken.
...
Der Prozess in Bad Kissingen endet schnell. Nachdem die Richterin sehr deutlich prophezeit, dass sie ein Urteil für wahrscheinlich hält, akzeptiert Michael J. ihren Vorschlag, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldstrafe einzustellen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Waschlappen von der Bundeswehr bekommen es nicht mal hin etwas zu trinken. Hätte der Ausbilder ihnen die Flasche reichen sollen oder was?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Zum Glück gibt es ja diesen Strang, wo solche Fälle angeprangert werden können ...Marmelada hat geschrieben:(15 May 2018, 23:37)
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 07893.html
Ein anderer Prozess, wo es einen Toten gab, steht noch aus. Vielleicht mit Bewährung im Ergebnis.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.sz-online.de/sachsen/keine- ... 42154.htmlDie Polizei stuft den 22-Jährigen als Intensivtäter ein. Seit er vor dreieinhalb Jahren als Asylsuchender in den Kreis Bautzen kam, beschäftigt er regelmäßig Polizei, Gerichte und Behörden. Es hat schon mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben: wegen Diebstahls, wegen unerlaubten Drogenbesitzes, wegen Körperverletzung, wegen mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Öffentlichkeit erfährt nach den Krawallen auf dem Bautzener Kornmarkt Ende September 2016 von „King Abode“. Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen jungen Flüchtlingen und rechtsgerichteten Deutschen gilt der Libyer als einer der Anführer. Bei einer Demonstration muss ihn die Polizei mit Gewalt in Gewahrsam nehmen.
Wie viele Straftaten werden dem 22-Jährigen angelastet?
Wie viele es genau sind, darüber dürfen die Behörden aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben. Till Neumann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz, bestätigt aber, dass T. schon mehrfach verurteilt worden ist, und dass derzeit noch mehrere Verfahren gegen ihn am Amtsgericht Bautzen und ein Verfahren am Amtsgericht Zittau anhängig sind. Ein aktueller Fall liegt zurzeit noch zur Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft.
Haben die Behörden keine Handhabe, den Mann in die Schranken zu weisen?
Im konkreten Fall ist das schwierig, erklären der Görlitzer Staatsanwalt Till Neumann und Bautzens Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach. Bisher stand Mohamed Youssef T. immer nur für einzelne Straftaten vor Gericht. Die Urteile, zum Teil auch nach dem Jugendstrafrecht gefällt, hatten jeweils ein so geringes Strafmaß, dass T. bisher weder als vorbestraft gilt, noch unter Bewährung steht. Das könnte sich aber ändern. „Aus Gründen der Prozessökonomie“, erklärt Gerichtsdirektor Kadenbach, strebt das Gericht an, alle derzeit noch anhängigen Strafsachen gegen T. in einer Hauptverhandlung zusammenzufassen.
Was würde sich in diesem Fall für den Straftäter ändern?
Im Falle einer Verurteilung in einem zusammengefassten Verfahren würde aus allen Tatvorwürfen eine Gesamtstrafe gebildet. In einem dieser Fälle geht es auch um eine gefährliche Körperverletzung. Ob das am Ende insgesamt für eine Bewährungs- oder gar eine Gefängnisstrafe reicht, kann aber noch nicht gesagt werden. „Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wäre aber sicher nicht der schlechteste Weg, um den Mann von der Begehung weiterer Taten abzuhalten“, findet Staatsanwalt Till Neumann.
Genau, eine Bewährungsstrafe wird den Typen natürlich von weiteren Straftaten abhalten. Bisher hat das ja bei dem auch so gut funktioniert
=> Immer wenn man denkt, die Fälle in dem Strang hier sind nicht mehr zu toppen, finden sich doch noch welche ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Würdest du weniger mit den Augen rollen und stattdessen mit ihnen lesen, dann wäre dir aufgefallen, dass der Typ bisher keine Bewährung bekommen hat, die ihn hätte abhalten können.jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 14:13)
https://www.sz-online.de/sachsen/keine- ... 42154.html
Genau, eine Bewährungsstrafe wird den Typen natürlich von weiteren Straftaten abhalten. Bisher hat das ja bei dem auch so gut funktioniert
=> Immer wenn man denkt, die Fälle in dem Strang hier sind nicht mehr zu toppen, finden sich doch noch welche ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ist doch egal was vorher war, er hat zumindest nicht im Knast gesessen und bei Bewährung ist das ebenso der Fall. Solche Typen verstehen es nur wenn sie im Knast sitzen, alles andere interessiert die nicht.Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 14:31)
Würdest du weniger mit den Augen rollen und stattdessen mit ihnen lesen, dann wäre dir aufgefallen, dass der Typ bisher keine Bewährung bekommen hat, die ihn hätte abhalten können.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und wieso behauptest du dann eine Relevanz? "Bisher hat das ja bei dem auch so gut funktioniert"
Er ist noch nicht mal vorbestraft., er hat zumindest nicht im Knast gesessen
Um ohne Vorstrafe direkt in den Bau zu wandern, muss die Straftat erheblich sein.und bei Bewährung ist das ebenso der Fall.
Was du so alles weißt. Was ist das denn für ein Typ?Solche Typen verstehen es nur wenn sie im Knast sitzen, alles andere interessiert die nicht.
Wenn der bisher nur so verurteilt wurde, dass er nicht mal als vorbestraft gilt, können das nur kleine Delikte gewesen sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Was verwunderlich ist dafür, dass er als Intensivtäter bekannt ist. Kuscheljustiz lässt grüßen.Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 14:31)
Würdest du weniger mit den Augen rollen und stattdessen mit ihnen lesen, dann wäre dir aufgefallen, dass der Typ bisher keine Bewährung bekommen hat, die ihn hätte abhalten können.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Aus dem Link:Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 14:46)
Er ist noch nicht mal vorbestraft.
Wenn der bisher nur so verurteilt wurde, dass er nicht mal als vorbestraft gilt, können das nur kleine Delikte gewesen sein.
Dafür gab es noch nicht mal eine Bewährung, da sieht man was alles in dem Land hier falsch läuft!Diebstahls, wegen unerlaubten Drogenbesitzes, wegen Körperverletzung, wegen mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hältst du mich für so dement, dass ich den von dir zitierten Teil bereits vergessen habe?jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 15:21)
Aus dem Link:
Dafür gab es noch nicht mal eine Bewährung, da sieht man was alles in dem Land hier falsch läuft!
Es hat schon mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben: wegen Diebstahls, wegen unerlaubten Drogenbesitzes, wegen Körperverletzung, wegen mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ermittlungsverfahren, nicht Verurteilungen. Zweitens ist doch unklar, was konkret darunter zu verstehen ist. Sicher, Diebstahl ist Diebstahl. Aber zwischen Kaugummiklauen und die Supermarktkasse mitgehen lassen liegen Welten. Der Punkt ist: Du weißt zwar nichts, aber es ist für dich trotzdem "so ein Typ". Was für einer auch immer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Jaja, "Tatverdächtiger ist nicht gleich Täter", die Phrase fehlte noch ...Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 18:28)
Hältst du mich für so dement, dass ich den von dir zitierten Teil bereits vergessen habe?
Es hat schon mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben: wegen Diebstahls, wegen unerlaubten Drogenbesitzes, wegen Körperverletzung, wegen mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ermittlungsverfahren, nicht Verurteilungen. Zweitens ist doch unklar, was konkret darunter zu verstehen ist. Sicher, Diebstahl ist Diebstahl.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Im Artikel steht explizit Ermittlungsverfahren und nicht Verurteilungen, da hilft es dir auch nicht weiter, eingeschnappt zu sein.jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 18:30)
Jaja, "Tatverdächtiger ist nicht gleich Täter", die Phrase fehlte noch ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Warum wird denn dauernd gegen diesen Unschuldigen ermittelt? Und warum gilt ein Unschuldiger als Intensivtäter?Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 18:28)
Hältst du mich für so dement, dass ich den von dir zitierten Teil bereits vergessen habe?
Es hat schon mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben: wegen Diebstahls, wegen unerlaubten Drogenbesitzes, wegen Körperverletzung, wegen mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ermittlungsverfahren, nicht Verurteilungen. Zweitens ist doch unklar, was konkret darunter zu verstehen ist. Sicher, Diebstahl ist Diebstahl. Aber zwischen Kaugummiklauen und die Supermarktkasse mitgehen lassen liegen Welten. Der Punkt ist: Du weißt zwar nichts, aber es ist für dich trotzdem "so ein Typ". Was für einer auch immer.
Zuletzt geändert von Polibu am Mo 28. Mai 2018, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Polibu hat geschrieben:(28 May 2018, 19:17)
Warum wird denn dauernd gegen dieses Unschuldigen ermittelt?
Die Frage darfst du gerne im G20-Strang erörtern. Im Kuscheljustizstrang wirkt sie deplatziert, n'est ce pas?
Welcher Unschuldige gilt als Intensivttäter?Und warum gilt ein Unschuldiger als Intensivtäter?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Steht doch in dem Link.
Die Polizei stuft den 22-Jährigen als Intensivtäter ein.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, aber wovon redest du?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Diebstahl, Drogenbesitz, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw.
Normal sollte so etwas nicht sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vermutlich handelt es sich dabei meist um Falschbeschuldigungen und er wurde nur angezeigt weil er Ausländer ist ...Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 18:40)
Im Artikel steht explizit Ermittlungsverfahren und nicht Verurteilungen, da hilft es dir auch nicht weiter, eingeschnappt zu sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vermutlich ist dir seine Herkunft wichtiger als den Ermittlungsbehörden. Wie auch immer, du lenkst ab. Es geht nicht um ungerechtfertigte Verdachtsmomente, sondern um eine bisher ausgebliebene Bewährungsstrafe, weswegen ihm bisher die Chance verwehrt blieb, daraus lernen zu dürfen. Möglicherweise liegt einer der Gründe darin, dass die im Artikel genannten Ermittlungsverfahren nicht alle zu einer Verurteilung geführt haben und die Fälle minderschwerer Natur waren. Was das für ein "Typ" ist, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Du hingegen meinst, dass "solch ein Typ" ins Gefängnis müsse. Auf welcher Basis auch immer du zu diesem Urteil gelangt bist - Faktenkenntnis war es jedenfalls nicht.jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 20:21)
Vermutlich handelt es sich dabei meist um Falschbeschuldigungen und er wurde nur angezeigt weil er Ausländer ist ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wenn er gar nicht erst hier wäre, müsste man sich darum keine Gedanken machen. Also ist es besser, wenn er sofort wieder verschwindet! Eine Bereicherung ist er (Wie die meisten Flüchtlinge auch) sowieso nicht. Daher gibt es keinen Grund sich mit dem rum zu plagen oder sonstwie auseinander zu setzen!Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 20:29)
Vermutlich ist dir seine Herkunft wichtiger als den Ermittlungsbehörden. Wie auch immer, du lenkst ab. Es geht nicht um ungerechtfertigte Verdachtsmomente, sondern um eine bisher ausgebliebene Bewährungsstrafe, weswegen ihm bisher die Chance verwehrt blieb, daraus lernen zu dürfen.
Der Kuscheljustiz-Strang hat doch gezeigt, dass selbst Vergewaltigungen zu Bewährungsstrafen führen können. Die Tatsache das der Typ nicht verurteilt wurde ist keinerlei Indiz dafür das der nicht schwer kriminell ist!Möglicherweise liegt einer der Gründe darin, dass die im Artikel genannten Ermittlungsverfahren nicht alle zu einer Verurteilung geführt haben und die Fälle minderschwerer Natur waren.
Ja, ich habe da durchaus Vorurteile das wenn man wegen den oben genannten Delikten beschuldigt wird, dass da durchaus ein Mensch mit negativen Charaktereigenschaften involviert ist!Was das für ein "Typ" ist, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Du hingegen meinst, dass "solch ein Typ" ins Gefängnis müsse. Auf welcher Basis auch immer du zu diesem Urteil gelangt bist - Faktenkenntnis war es jedenfalls nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also geht's dir doch darum. Hätt's mir denken können.jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 20:39)
Wenn er gar nicht erst hier wäre, müsste man sich darum keine Gedanken machen.
Spannender Touretteanfall. So bemerkenswert einfältig wie bezugslos.Also ist es besser, wenn er sofort wieder verschwindet! Eine Bereicherung ist er (Wie die meisten Flüchtlinge auch) sowieso nicht. Daher gibt es keinen Grund sich mit dem rum zu plagen oder sonstwie auseinander zu setzen!
Da er nicht mal vorbestraft ist, wird er wohl nicht vergewaltigt haben.Der Kuscheljustiz-Strang hat doch gezeigt, dass selbst Vergewaltigungen zu Bewährungsstrafen führen können.
Sicher. Nur, weil einer nicht hinter Gittern ist, weil er ohne Vorstrafen daher kommt, heißt das noch lange nicht, dass er da nicht hingehört. Gut, dass wir da mal drüber gesprochen haben.Die Tatsache das der Typ nicht verurteilt wurde ist keinerlei Indiz dafür das der nicht schwer kriminell ist!
Eigentlich würde ich das gerne so stehen lassen, aber das wäre ja unfair.Ja, ich habe da durchaus Vorurteile
Negative Charaktereigenschaften bedingen keinen Gefänignisaufenthalt, sonst wäre es im Forum auffallend leer. Dass der ein Liebchen wäre, hat hier jedenfalls bis auf polibu auch niemand behauptet.das wenn man wegen den oben genannten Delikten beschuldigt wird, dass da durchaus ein Mensch mit negativen Charaktereigenschaften involviert ist!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nur Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung. Die volle Härte gibt es hier nicht.Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 21:08)
Also geht's dir doch darum. Hätt's mir denken können.
Spannender Touretteanfall. So bemerkenswert einfältig wie bezugslos.
Da er nicht mal vorbestraft ist, wird er wohl nicht vergewaltigt haben.
Zitat Anfang:
Berlin – Donnerstag stand Erzieher Dennis L. (39) wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Amtsgericht.
Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.
Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.
Zitat Ende.
https://m.bild.de/news/inland/kindesmis ... obile.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das zeigt mal wieder das milde Strafen den Hintergrund haben, das ja nicht wirklich was schlimmes passiert ist ...Adam Smith hat geschrieben:(28 May 2018, 21:30)Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.
Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist ja die Erkenntnis die eben verkündet worden ist.jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 21:36)
Das zeigt mal wieder das milde Strafen den Hintergrund haben, das ja nicht wirklich was schlimmes passiert ist ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Von wem? Achtung, das war jetzt eine rhetorische Frage. Ich weiß jetzt, dass du jetzt mich meinst. Das ist aber jetzt falsch. Also die verkündete Erkenntnis wäre jetzt ebenso falsch wie dein Versuch, mir das jetzt unterzuschieben. Aber das Gegenteil ist jetzt deswegen nicht richtig. Nur weil es niedrige Strafen gibt, ist jetzt jemand deswegen nicht besonders schlimm. Manchmal ist jetzt ein Urteil sogar angemessen. Nicht alles, was jetzt die Empörungslust stimuliert und nicht alles, was jetzt nicht die Sühnesehnsucht befriedigt, ist aus eben dem Grund falsch. Auch dann nicht, wenn Täter jetzt aus dem falschen Land wie z.B. dem geisteskranken Somalia kommt. Oder jetzt Lybien wie hier.Adam Smith hat geschrieben:(28 May 2018, 21:39)
Das ist ja die Erkenntnis die eben verkündet worden ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und Somalia müsste ja für dich ein Paradies sein.Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 22:18)
Von wem? Achtung, das war jetzt eine rhetorische Frage. Ich weiß jetzt, dass du jetzt mich meinst. Das ist aber jetzt falsch. Also die verkündete Erkenntnis wäre jetzt ebenso falsch wie dein Versuch, mir das jetzt unterzuschieben. Aber das Gegenteil ist jetzt deswegen nicht richtig. Nur weil es niedrige Strafen gibt, ist jetzt jemand deswegen nicht besonders schlimm. Manchmal ist jetzt ein Urteil sogar angemessen. Nicht alles, was jetzt die Empörungslust stimuliert und nicht alles, was jetzt nicht die Sühnesehnsucht befriedigt, ist aus eben dem Grund falsch. Auch dann nicht, wenn Täter jetzt aus dem falschen Land wie z.B. dem geisteskranken Somalia kommt. Oder jetzt Lybien wie hier.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ok, die Empörungslust ist unterschiedlich verteilt, einigen ist natürlich Kindesmißbrauch -der das gesamte Leben eines Menschen zerstören kann- völlig wurscht. Hier wird eine Bewährungsstrafe als angemessen angesehen.Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 22:18)
Von wem? Achtung, das war jetzt eine rhetorische Frage. Ich weiß jetzt, dass du jetzt mich meinst. Das ist aber jetzt falsch. Also die verkündete Erkenntnis wäre jetzt ebenso falsch wie dein Versuch, mir das jetzt unterzuschieben. Aber das Gegenteil ist jetzt deswegen nicht richtig. Nur weil es niedrige Strafen gibt, ist jetzt jemand deswegen nicht besonders schlimm. Manchmal ist jetzt ein Urteil sogar angemessen. Nicht alles, was jetzt die Empörungslust stimuliert und nicht alles, was jetzt nicht die Sühnesehnsucht befriedigt, ist aus eben dem Grund falsch. Auch dann nicht, wenn Täter jetzt aus dem falschen Land wie z.B. dem geisteskranken Somalia kommt. Oder jetzt Lybien wie hier.
Der eine oder andere jedoch erkennt eine schreckliche Tat und eine zerstörte Psyche und empfindet Bewährung in solchen Fällen als Hohn und Mißachtung des Opfers. Darüber wiederum kann man empört sein, muß man aber nicht.
Strafen für Kirchenvertreter können im Gegensatz dazu ja nicht hoch genug sein....was aber weniger mit den Jungs zusammenhängt als mit dem Umstand, dass man die katholische und evangelische Kirche nicht mag.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Di 29. Mai 2018, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und hier mal das genaue Gegenteil.
Sure 5 38.
Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise
Das passiert mit Dieben. Und da die Strafe hoch ist, muss was schlimmes passiert sein. Kann auch gar nicht anders sein.
Sure 5 38.
Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise
Das passiert mit Dieben. Und da die Strafe hoch ist, muss was schlimmes passiert sein. Kann auch gar nicht anders sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Auch in diesen Fällen muss was schlimmes passiert sein.
Unzucht Bearbeiten
Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15)[9] bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Als
Die Strafe ist hoch, das Vergehen aus dem Grund sehr schlimm.
Unzucht Bearbeiten
Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15)[9] bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Als
Die Strafe ist hoch, das Vergehen aus dem Grund sehr schlimm.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es gibt übrigens noch was zwischen Bewährung und Todes- und Körperstrafen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mit Sicherheit.Billie Holiday hat geschrieben:(29 May 2018, 08:55)
Es gibt übrigens noch was zwischen Bewährung und Todes- und Körperstrafen.
Zitat Anfang.
The Wall Street Journal“ erläuterte in seiner Ausgabe vom 9. April 2002 das Konzept des Blutgeldes in Saudi-Arabien, so wie es noch heute (!) Geltung hat, folgendermaßen:
Wenn eine Person umgebracht wurde oder durch die Hand eines Anderen gestorben ist, hat diese letztere in Kompensation wie folgt Blutgeld zu zahlen:
100,000 riyals wenn das Opfer ein muslim war
50,000 riyals wenn das Opfer eine muslimische Frau war
50,000 riyals wenn das Opfer ein Christ war
25,000 riyals wenn das Opfer eine Christin war
6,666 riyals wenn das Opfer ein Hindu war
3,333 riyals wenn das Opfer eine Hindufrau war
Entsprechend dieser Hierarchie ist das Leben eines Muslims 33 mal mehr wert als das Leben einer Hindufrau. Diese Hierarchie folgt den Definitionen der „Islamischen Menschenrechte“ und hat seine Wurzeln im Koran und der scharia. Wie können wir von Demokratie sprechen, wenn das Prinzip der Gleichberechtigung im Islam inexistent ist? (Quelle)
Zitat Ende.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Justiz Saudi-Arabiens interessiert mich deutlich weniger als die deutsche.Adam Smith hat geschrieben:(29 May 2018, 09:05)
Mit Sicherheit.
Zitat Anfang.
The Wall Street Journal“ erläuterte in seiner Ausgabe vom 9. April 2002 das Konzept des Blutgeldes in Saudi-Arabien, so wie es noch heute (!) Geltung hat, folgendermaßen:
Wenn eine Person umgebracht wurde oder durch die Hand eines Anderen gestorben ist, hat diese letztere in Kompensation wie folgt Blutgeld zu zahlen:
100,000 riyals wenn das Opfer ein muslim war
50,000 riyals wenn das Opfer eine muslimische Frau war
50,000 riyals wenn das Opfer ein Christ war
25,000 riyals wenn das Opfer eine Christin war
6,666 riyals wenn das Opfer ein Hindu war
3,333 riyals wenn das Opfer eine Hindufrau war
Entsprechend dieser Hierarchie ist das Leben eines Muslims 33 mal mehr wert als das Leben einer Hindufrau. Diese Hierarchie folgt den Definitionen der „Islamischen Menschenrechte“ und hat seine Wurzeln im Koran und der scharia. Wie können wir von Demokratie sprechen, wenn das Prinzip der Gleichberechtigung im Islam inexistent ist? (Quelle)
Zitat Ende.
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„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nach dummen Beiträgen kommen dümmere Unterstellungen. #doitlikeadamAdam Smith hat geschrieben: Und Somalia müsste ja für dich ein Paradies sein.
Ach ja? Von wem? Bitte mit Zitat.Billie Holiday hat geschrieben:(29 May 2018, 07:42)
Ok, die Empörungslust ist unterschiedlich verteilt, einigen ist natürlich Kindesmißbrauch -der das gesamte Leben eines Menschen zerstören kann- völlig wurscht. Hier wird eine Bewährungsstrafe als angemessen angesehen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das weiß man nicht, auch die Definitionen von "registrierten Verbrechen" und "gemeldete Gewaltkriminalität" bleiben nebulös.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie schon vorher geschrieben wurde, hast zum Glück nicht Du darüber zu entscheiden - ich muss das übrigens glücklicherweise auch nicht tun.Polibu hat geschrieben:(30 May 2018, 20:08)
Ein Mann, der ein Kind 30 Mal missbraucht hat, wird nicht eingesperrt. Mich interessiert weder was die BILD dazu schreibt noch was irgendjemand anderes dazu schreibt. Mir reicht dieser eine Satz. Denn, dass dieser Mann ein Kind missbraucht, ist ja wohl Fakt. Und wenn es nur einmal war. Der Mann hat in den Knast zu wandern. Definitiv.
Falls Du glauben solltest, dass Deine bauchgesteuerte "Argumentation" letztlich irgend jemanden interessiert oder gar beeinflusst, dem die Unabhängigkeit der Justiz in unserer Gesellschaft wichtig ist, liegst Du mal wieder voll daneben.
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie sagte doch einst Darth Vader? "Ob eenmal jet es also doch":
https://www.stern.de/panorama/neubewert ... 13160.htmlHamburg (dpa) – Nach der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens im Hamburger Stadtteil Harburg sind drei der fünf Angeklagten in einem Revisionsprozess zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht hatte die Angeklagten bereits im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt, vier davon jedoch auf Bewährung. Die Richter sprachen ihnen am Mittwoch zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten Haft zu. «Die Gefühllosigkeit dieser Tat hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert», hieß es in der Urteilsbegründung.
Die drei Jugendlichen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, sowie ein 21-Jähriger hatten das Mädchen am 11. Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier zuerst betrunken gemacht und dann gemeinsam mit besonderer Brutalität vergewaltigt. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nur mit Unterwäsche bekleidet im Hinterhof ab.
Der einzige erwachsene Angeklagte, ein damals 21-jähriger Serbe, hatte im ersten Verfahren eine Freiheitsstrafe von vier Jahren erhalten. Er wurde nun zu vier Jahre und sechs Monate verurteilt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Schon wieder so ein Irrsinnsurteil: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 75410.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Diese Richter haben verdrängt, dass eine Strafe eine Reihe von Zwecken erfüllen soll. Da ist nämlich noch der Abscheu für die Tat durch die Gesellschaft, der mit ihr zur Geltung kommen soll, Genugtuung für die Opfer und selbstverständlich Abschreckung sowohl für den Täter als auch für alle anderen potentiellen Täter.Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Jun 2018, 13:34)
Schon wieder so ein Irrsinnsurteil: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 75410.html
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Libanesin Anfang August 2020
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich vermute mal es liegt daran, dass die Gefängnisse überfüllt sind.
https://www.n-tv.de/politik/Deutsche-Ge ... 03661.html
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- Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dann muss man eben neue Gefängnisse bauen oder die alten erweitern, es kann einfach nicht sein, dass insbesondere Gewaltkriminelle frei rumlaufen, weil die Knäste voll sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mein Reden seit Jahren. Es kommt ja auch keiner auf die Idee zu sagen, dass weniger Kinder geboren werden müssen weil es nicht genug Kindergärten gibt, sondern es werden Anstrengungen unternommen mehr Kindergärten zu bauen.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 13:39)
Dann muss man eben neue Gefängnisse bauen oder die alten erweitern, es kann einfach nicht sein, dass insbesondere Gewaltkriminelle frei rumlaufen, weil die Knäste voll sind.
Wenn es trotz Kuscheljustiz (Wie sähe das wohl erst bei "Law & Order aus?" so ist, dass die Knäste rappel voll sind, dann müssen eben mehr Gefängnisse gebaut werden ... so viele wie wir brauchen!
Die Tatsache, dass ein hoher Anteil der Gefängnisinsassen keine deutschen Staatsbürger sind eröffnet auch die Möglichkeit, Straftäter in ihren Heimatländern absitzen zu lassen (Mit entsprechenden Zahlungen dafür).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.welt.de/vermischtes/article ... itten.htmlDer 32-jährige Rashid D. hatte zuvor zugegeben, dass er im November 2016 nach einem Streit über angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen hatte. Laut Obduktionsbericht stach er in der gemeinsamen Wohnung in Senftenberg (Brandenburg) insgesamt 19 Mal auf die Frau ein und verletzte die damals 27-Jährige dadurch so schwer, dass sie bereits an ihren Verletzungen gestorben wäre.
D. stieß seine Frau aber zudem aus dem Fenster des Badezimmers im zweiten Obergeschoss ins Freie. Dort knallte sie auf einen eisernen Fahrradständer und blieb liegen, wie die Zeitung weiter berichtet. Ein zufällig im Haus anwesender Besucher, der im späteren Prozess aussagte, musste dann direkt vor der Haustür mit ansehen, wie der nach unten geeilte Ehemann seiner Frau die Kehle mit vier Schnitten durchtrennte.
Auch andere Anwohner schilderten laut örtlicher Medien im Prozessverlauf teils dramatische Szenen: "Die Frau hat sich gegen den Fensterrahmen gestemmt, aber der Mann hat so lange gedrückt, bis sie rausfiel", beschrieb ein weiterer Zeuge aus der Wohnsiedlung seine Beobachtung. Die Frau habe geschrien.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht geringfügig hinter der Forderung der Anklage zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags. Der Verteidiger D.s hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert und den Angeklagten durch diverse Details entlastet gesehen.
Laut Anwalt Klaus Kleemann hatte der 32-Jährige an dem Abend im November 2016 Crystal Meth konsumiert. Es habe zudem Streit gegeben, weil der Ehemann annahm, dass seine Frau eine Affäre habe und ihn verlassen wollte. Die Tat sei daher im Affekt geschehen.
Niedrige Beweggründe – sah der Angeklagte das auch?
Das tschetschenische Paar hatte Asyl beantragt, die Familie war im Mai 2016 nach Deutschland eingereist. Der Asylantrag wurde jedoch nicht genehmigt, im Oktober sollte dann die Abschiebung vollzogen werden.
Weil Rashid D. an dem Tag nicht in der Wohnung, sondern bei Bekannten untergekommen war, konnte sie jedoch nicht vollzogen werden. Die Familie habe isoliert und weitgehend ohne soziale Kontakte in der südbrandenburgischen Stadt gelebt, hieß es weiter.
Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann davon ausgegangen sei, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und sie deshalb umbrachte. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach. Daher laute das Urteil auf Totschlag.
Eine weitere Zeugin – eine Kriminalistin, die nach den tödlichen Stichen am Tatort war – hatte laut der „Lausitzer Rundschau“ im Prozess ausgesagt, dass der Mann ihr erklärt habe, "wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten". Das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran.
Fassen wir zusammen:
- 19 Messerstiche
- Kehle durchgeschnitten
- Aus dem Fenster geworfen
=> Kein Mord weil die Beweggründe (Eifersucht und im Koran steht, dass das erlaubt ist) nicht niedrig genug waren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es wird immer bekloppter in Deutschland, selbst Monthy Python hätten so ein Drehbuch nicht schreiben können.
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