Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 12:55)
Der Artikel ist doch ein gutes Beispiel, wie man mit Lückenberichterstatung Stimmung machen will.
netzpolitik schreibt:
"Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden."
PAG Gesetz:
Die Polizei kann [...] Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen über die für eine Gefahr Verantwortlichen erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dabei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden."
Netzpolitk schreibt hier vorsätzlich so, dass der Leser glaube muss, dass zukünftig die Polizei bei jeder friedlichen Demo mit Kameras alles abfilmt, um die Leute einzuschüchtern.
Apropos Kameras: die sind auch nur Folge und nicht Ursache. Die immer mehr übergreifende Gewalt gegen Fahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Sicherheitsdienste (z.B. in Bahnhöfen) oder Rettungskräfte kann nur zurück gedrängt werden, wenn man Übergriffe schwer bestraft. Dazu müssen aber aussagekräftige Beweismittel vorhanden sein. Hier im Hauptbahnhof setzt die Deutsche Bahn jetzt für das gesamte Sicherheitspersonal Body Cams ein, die nach einer Warnung angeschaltet werden. Das bremst Betrunkene und Asoziale enorm aus, wenn diese erwarten können aufgrund guter Beweise zeitnah belangt zu werden.
Gut dann erkläre doch jetzt auch noch zusätzlich zur "drohenden Gefahr" wie sich diese "tatsächlichen Anhaltspunkte" bemerkbar machen. Das ist einfach nur wieder eine Formulierung die blindes Eingreifen erlaubt, weil man weiß ja nie, könnte ja sein.
netzpolitik schreibt:
"Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen."
PAG Gesetz:
"[...] Übersichtsaufzeichnungen erheben, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit erforderlich ist; die gezielte Feststellung der Identität einer auf der Übersichtsaufzeichnung abgebildeten Person ist nur unter den Voraussetzungen der Nr. 1 zulässig"
Netzpolitik will den Eindruck erwecken, dass zukünftig Polizeidrohnen herumfliegen, um gegen einfache Ordnungswidrigkeiten vorzugehen (z.B. Falschparken). Stattdessen werden solche Aufnahmen bei großen, unübersichtlichen Demonstrationen gemacht, wenn die Kameras am Boden nicht mehr ausreichen. Zusätzlich steht die personenbezogene Auswertung unter dem Vorbehalt, dass Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten zu erwarten sind (wenn also der Schwarze Block in der Demo herumrennt oder Nazis mit Baseballschlägern als Spazierstöcke)
Das bestreben nach Drohneneinsätzen gibt es schon länger, sie dürfen bis jetzt nur nicht. Das ist weder aus der Luft gegriffen noch wird hier irgend ein falscher Eindruck erweckt.
https://www.br.de/nachrichten/polizei-d ... k-100.html
https://www.muenchen.tv/mediathek/video ... in-bayern/
Das Einsatzgebiet ist da weit gestreut, ich bin da auch gar nicht abgeneigt. Nur ist das wie alles in dem Wälzer einfach zu schwammig formuliert, wenn sie gerne Drohnen für die genannten Möglichkeiten einsetzen wollen, dann soll das doch auch bitte so Formulieren.
netzpolitk schreibt:
"Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein."
PAG Gesetz:
"...ist nur zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig."
Warum verschweigt netzpolitk die Voraussetzungen absichtlich und schreibt vage? Damit der Leser glaubt er könnte leicht selbst Opfer solch einer Gesichtserkennung werden? Dass man die Gesichtserkennung direkt beim Thema Demonstrationen erwähnt, ist wohl auch kein Zufall und soll insgesamt für den Eindruck sorgen, dass zukünftig auf allen Demos Polizeidrohnen herumschwirren, die Gesichter Scannen und direkt ins Polizeizentrum schicken (wie in schlechten Filmen)?
Nein macht sie nicht, auch hier ist wieder von einer "drohenden Gefahr" die Rede, was es eben zu dem Freibrief macht. Wenn du mir nicht glaubst, informiere dich was Anwälte zu dem Thema sagen.
Zu Clouddurchsuchung und Datenveränderung gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Polizei darf hier zukünftig bei schwersten Straftaten tätig werden.
Wenn die Frau von der mut Partei sagt, dass die Polizei das nicht dürfen soll bei Straftaten, dann fordert Sie im Umkehrschluss also, dass wir einen Geheimdienst brauchen, der sich allein um Straftaten in Deutschland kümmert und damit polizeiliche Arbeit macht.
Jup, eine rechtliche abgesicherte Möglichkeit für die Polizei jemanden Beweise unter zu schieben. Ja dazu muss man eigentlich nichts sagen.
netzpolitik schreibt:
"Laut dem Gesetz darf die Polizei in Zukunft online und offline mit verdeckten Ermittlern unter Vorspiegelung einer falschen Identität arbeiten. Dies geht sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich nicht gegen bestimmte Personen richtet. Denkbar sind hier die Teilnahme an Diskussionen in sozialen Netzwerken genauso wie der Besuch von Treffen politischer Gruppen."
Wo genau steht das in der Gesetzesvorlage?
Was soll ich dir eigentlich noch alles zusammen googeln? Informiere dich selber wie der Einsatz von V-Männern geregelt ist.
Die Argumentation bei der erweiterten DNA Analyse ist mir dann wirklich zu blöd. Wenn bei einem schweren Verbrechen wie Vergewaltigung und Mord aus der DNA Analyse hervor geht, dass der Täter Schwarzafrikaner ist, dann soll die Polizei gezwungen sein nach einem "Mann mit vermutlich blauem Pullover (Faserspuren) und Schuhgröße 42 zu suchen", weil durch die DNA Analyse festgestellte Hautfarbe Menschen mit Migrationshintergrund in den Fahndungsfokus geraten könnten.
Hier ist erstmal die Frage wie zuverlässig das Ganze ist, vor allem wenn man sich Blind darauf verlässt.
netzpolitik schreibt:
"Hinzu kommen Aufenthaltsverbote und -gebote für so genannte Gefährder – und das ohne richterlichen Vorbehalt. Die Polizei kann also bestimmen, wo sich Gefährder aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. "
PAG Gesetz:
Hier ändert sich im betreffenden Artikel 16 überhaupt nichts zu diesem Thema? Welche Änderung will netzpolitk hier denn gesehen haben?
Nicht, also wenn ich das Dokument nach Aufenthalt durchsuche bekomme ich da einige Treffer.
netzpolitik schreibt:
"Zu guter Letzt soll die Polizei in Zukunft in bestimmten Lagen auch Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen dürfen."
PAG Gesetz:
Der Einsatz von Handgranaten bei Gefahr für Leib und Leben steht schon immer im PAG? Ich habe keine Ahnung, was der Schreiber hier will? Im Entwurf steht leicht ersichtlich drin, dass das bisherig benutzte Wort "Handgranate" gegen "Explosivmittel" ausgetauscht wird.
Nicht nur das, Teilweise wird sogar das Wort "Explosivmittel" gegen das Wort "Sprengmittel" getauscht, warum auch immer. Wenn ich mit der Suche drüber gehen hab ich 28 Treffer bei Explosivmittel, was genau da geändert wird und warum, dafür bin ich etwas zu wenig Anwalt. Aber ich vermute jedenfalls mal die Änderungen stehen da nicht drinnen weil es im alten Text zu deren Zufriedenheit geregelt war.
Also sorry, man kann über die Neufassung des PAG wirklich diskutieren. Aber nicht auf so einem jämmerlichen Niveau, wie es der Herr Markus Reuter macht. Das ist einfach eine beschämende journalistische Nicht-Leistung.
Dann hebe das Niveau doch einmal und erleuchte uns zu den ausstehenden Fragen, und im Abschluss solltest du dir eine Frage stellen. Was erhoffst du dir aus durch die erweiterten Polizeirechte und was ist wenn du dich irrst?