Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

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unity in diversity
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von unity in diversity »

Vongole hat geschrieben:(08 May 2018, 02:10)

Nein.
Humanität hat nichts mit Gott zu tun, Kurzsichtigkeit auch nicht.
De jure ist Merkel nicht zu belangen, damit de facto damit auch nicht, und allein darum geht es in diesem Strang.
Merkels Humanismus ist zu beliebig und unterliegt zudem einem ständigen Wandel, wie der Satz „Wir schaffen das“ zeigt:
Ein konkretes Objekt und eine genaue Bestimmung der Wir-Gruppe fehlt.
Wer genau gehört zur Wir-Gruppe?
Insbesondere, als Merkel später ihren Ausspruch wiederholte und dabei relativierte: „Ich habe nicht gesagt: Wir schaffen das alleine.“
Wer sind „wir alleine“, die das nicht schaffen?
Was ist „das“?

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner drückte diese Kritik mit den Worten aus: „Es fehlt: Was schaffen wir? Es fehlt: Wie schaffen wir das? Und es fehlt: Wer schafft das?“

Sigmar Gabriel sagte 2016:
„Es reiche nicht, ständig zu sagen, wir schaffen das. Vielmehr müßten die Voraussetzungen geschaffen werden, daß wir es auch hinkriegen, dies aber habe die CDU/CSU immer blockiert.“

Die Folgen dieses selektiven Humanismus, konnte man anläßlich der Tafeldiskussion sehen.


Formal sind zwar keine Gesetzesverstöße erkennbar, aber Gesetzeslücken im Asylrecht und im Einwanderungsrecht sollte man alsbald schließen. Mit Moral gewinnt man in einem Rechtsstaat dauerhaft keine Mehrheiten.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Tom Bombadil
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

Wir - und damit meine ich die EU - brauchen zuallererst drei Dinge: eine gemeinsame, solidarische Flüchtlingspolitik, ein Einwanderungsrecht nach dem Vorbild anderer Einwanderungsländer und einen Grenzschutz, der den Namen auch verdient (und nein, das bedeutet nicht Todesstreifen und Waffeneinsatz). Manch einer mag es ja für Unsinn halten, aber Einwanderung in die Sozialsysteme führt dazu, dass diese Systeme irgendwann nicht mehr funktionieren. Daher muss man Menschen anziehen, die der EU etwas anzubieten haben, das müssen auch nicht nur topausgebildete Akademiker sein. Und wenn ein Land bei solidarischer Flüchtlingspolitik nicht mitmachen will, dann ist das doch okay, allerdings gibt es dann anteilmäßig weniger Subventionen.
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Alexyessin
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(08 May 2018, 10:23)

Wir - und damit meine ich die EU - brauchen zuallererst drei Dinge: eine gemeinsame, solidarische Flüchtlingspolitik, ein Einwanderungsrecht nach dem Vorbild anderer Einwanderungsländer und einen Grenzschutz, der den Namen auch verdient (und nein, das bedeutet nicht Todesstreifen und Waffeneinsatz). Manch einer mag es ja für Unsinn halten, aber Einwanderung in die Sozialsysteme führt dazu, dass diese Systeme irgendwann nicht mehr funktionieren. Daher muss man Menschen anziehen, die der EU etwas anzubieten haben, das müssen auch nicht nur topausgebildete Akademiker sein. Und wenn ein Land bei solidarischer Flüchtlingspolitik nicht mitmachen will, dann ist das doch okay, allerdings gibt es dann anteilmäßig weniger Subventionen.
Passt. Ich würde die Idee das mit dem "Geldbeutel machen" auch bevorzugen.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Kritikaster
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Orbiter1 hat geschrieben:(07 May 2018, 20:12)

Wer weiß schon welcher Schaden dem deutschen Volk entstanden wäre wenn Merkel eine knallharte Linie gefahren hätte und Griechenland, Ungarn, den Balkan, Österreich und Italien im Flüchtlingschaos untergehen hätte lassen.
Da bin ich bei Dir. Und Dein Hinweis zeigt, wie schwach das Argument ist, sie und sonstige Entscheidungsträger hätten - womöglich gar "nachweislich" und "vorsätzlich" - gegen die Verpflichtung zur Abwendung von Schaden verstoßen.

Dass die Entscheidung für die Grenzöffnung Probleme mit sich gebracht hat, die es ohne diese Maßnahme in der Form nicht gegeben hätte, ist deshalb natürlich nicht zu bestreiten. In der Abwägung allen Für und Widers bleibt sie für mich dennoch die grundsätzlich richtige.
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Julian
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Provokateur hat geschrieben:(03 May 2018, 00:00)

https://verfassungsblog.de/der-rechtsbr ... widerlegt/

Ich gebe zu, das ist viel zu lesen. Aber die Kernpunkte sind klar:



Klar ist: Die Reaktion Deutschlands in der Flüchtlingskrise war nicht nur legal, sie war auch der einzig gangbare Weg. Ich denke, dass damit allen, die "Rechtsbruch! Illegal!" rufen, der Wind aus den Segeln genommen sein wird.
Dazu sind zwei Dinge zu sagen.

Erstens halte ich die Aufnahme so vieler angeblicher Flüchtlinge für eine politische, keine juristische Entscheidung. Deswegen soll das auch auf politischem Wege entschieden werden, etwa durch Bundestagsbeschluss oder Volksabstimmung.

Zweitens gibt es zur Frage der Legalität des Vorgehens unterschiedliche Ansichten nicht nur hier im Forum, sondern auch unter namhaften Experten, darunter Professoren, Richtern und ehemaligen Verfassungsrichtern.

Hier ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz, das eindeutig in seiner Feststellung ist:
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr
strafrechtlich verfolgt.
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L

Zum zweiten Punkt kann ich vom Standpunkt eines juristischen Laien nur so viel sagen: Wer das Grundgesetz und das Asylgesetz liest, muss mit gesundem Menschenverstand zur der Auffassung gelangen, dass die Sache nicht legal abgelaufen ist. Genau das gesteht der Herr Thym ja auch ein; er meint, dass Leute, die sich nicht auskennen, einfach nicht wahrhaben wollen, dass das Grundgesetz ein Blatt Papier und ohne Bedeutung gegenüber höherwertigem europäischem Recht ist. Und da muss ich einfach sagen: Ja, ich halte insbesondere das Grundgesetz, aber auch unsere eigenen nationalen Gesetze für wichtiger, und komme deswegen zu einer anderen Auffassung als Herr Thym.

Viele namhafte Juristen haben ja vor eben dieser Entwicklung gewarnt: Dass unsere Demokratie und unser Rechtsstaat durch die Europäische Union ausgehöhlt wird, indem europäisches Recht unsere Verfassung schlägt, und indem ein Heer von nicht gewählten Beamten und europäischen Richtern die Volkssouveränität aushöhlt.

Den folgenden Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbr ... widerlegt/

Ich kann dem nicht zustimmen, und werde es auch niemals tun. Dazu bin ich zu überzeugt, dass unsere Demokratie und unser Rechtsstaat es wert sind, verteidigt zu werden, gegen äußere, offensichtliche Feinde, aber auch gegen innere, nicht so offensichtliche Feinde. Und ich bin davon überzeugt, dass unsere rechtlichen Regeln transparent und für den Bürger mit einiger Allgemeinbildung verständlich sein müssen.

Wenn man also im Grundgesetz folgendes liest:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. [...]
Und im Asylgesetz folgendes:
§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde
(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1.
er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2.
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3.
er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1.
die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2.
das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/asyl ... 60992.html

Und nein, es gab und gibt keine Anordnung des Bundesministeriums des Inneren.

Man kann nicht das genaue Gegenteil von dem machen, was in unseren Gesetzen und vor allem in unserer Verfassung steht. Wenn man es trotzdem macht, beschädigt man das Grundgesetz, höhlt es aus, gibt den Bürgern zu verstehen, dass die Verfassung gar nicht so wichtig sei.

Und das ist das Schlimmste für mich: Der Vertrauensverlust der Bürger in unsere Institutionen, insbesondere das durch die Bundesregierung und ihre Lakaien (wie Herrn Thym) immer mehr verspielte Vertrauen in den Rechtsstaat, in unsere Demokratie und Verfassung.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Provokateur »

Julian hat geschrieben:(10 May 2018, 08:43)

Erstens halte ich die Aufnahme so vieler angeblicher Flüchtlinge für eine politische, keine juristische Entscheidung. Deswegen soll das auch auf politischem Wege entschieden werden, etwa durch Bundestagsbeschluss oder Volksabstimmung.
Nun ja. Wenn es eine politische Entscheidung ist, genießen die Verantwortlichen eh Straffreiheit, denn politische Entscheidungen sind laut GG nicht juristisch zu ahnden; dazu kann Artikel 46 als Richtschnur gelten. Dies gilt damit selbstredend auch für Regierungsentscheidungen.

Eine Volksabstimmung auf Bundesebene sieht das Grundgesetz nur bei einer Neuordnung der Bundesländer vor.
Julian hat geschrieben:(10 May 2018, 08:43)
Zweitens gibt es zur Frage der Legalität des Vorgehens unterschiedliche Ansichten nicht nur hier im Forum, sondern auch unter namhaften Experten, darunter Professoren, Richtern und ehemaligen Verfassungsrichtern.

Hier ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz, das eindeutig in seiner Feststellung ist:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
Ein Oberlandesgericht kann Entscheidungen auf Bundesebene nur kommentieren. Für alles, was darüber hinaus geht, ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Julian hat geschrieben:(10 May 2018, 08:43)
Zum zweiten Punkt kann ich vom Standpunkt eines juristischen Laien nur so viel sagen: Wer das Grundgesetz und das Asylgesetz liest, muss mit gesundem Menschenverstand zur der Auffassung gelangen, dass die Sache nicht legal abgelaufen ist. Genau das gesteht der Herr Thym ja auch ein; er meint, dass Leute, die sich nicht auskennen, einfach nicht wahrhaben wollen, dass das Grundgesetz ein Blatt Papier und ohne Bedeutung gegenüber höherwertigem europäischem Recht ist. Und da muss ich einfach sagen: Ja, ich halte insbesondere das Grundgesetz, aber auch unsere eigenen nationalen Gesetze für wichtiger, und komme deswegen zu einer anderen Auffassung als Herr Thym.
Ist aber nun einmal so - wir befinden uns in einem Staatenbund und haben einiges von unserer Souveränität an die EU abgegeben, so wie die Bundesländer mit ihrer Gründung einiges an Souveränität an den Bund abgegeben haben. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass die Entscheidungen, die die EU trifft, nicht dem Geist der Verfassung zuwiderlaufen. Diesen Geist findest du in den ersten 20 Artikeln; alles andere ist Verwaltung.
Julian hat geschrieben:(10 May 2018, 08:43)
Viele namhafte Juristen haben ja vor eben dieser Entwicklung gewarnt: Dass unsere Demokratie und unser Rechtsstaat durch die Europäische Union ausgehöhlt wird, indem europäisches Recht unsere Verfassung schlägt, und indem ein Heer von nicht gewählten Beamten und europäischen Richtern die Volkssouveränität aushöhlt.
Die politische Amrschrichtung geben sowohl die Mitgliedsstaaten als auch das EU-Parlament vor; beide sind demokratisch legitimiert.
Julian hat geschrieben:(10 May 2018, 08:43)
Und nein, es gab und gibt keine Anordnung des Bundesministeriums des Inneren.
Das ist nachweislich falsch.
https://www.presseportal.de/pm/30621/3939963
Doch gilt nach Informationen der Redaktion für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseverweigerung bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.
Das ist eine klare Anordnung.
Julian hat geschrieben:(10 May 2018, 08:43)
Man kann nicht das genaue Gegenteil von dem machen, was in unseren Gesetzen und vor allem in unserer Verfassung steht. Wenn man es trotzdem macht, beschädigt man das Grundgesetz, höhlt es aus, gibt den Bürgern zu verstehen, dass die Verfassung gar nicht so wichtig sei.

Und das ist das Schlimmste für mich: Der Vertrauensverlust der Bürger in unsere Institutionen, insbesondere das durch die Bundesregierung und ihre Lakaien (wie Herrn Thym) immer mehr verspielte Vertrauen in den Rechtsstaat, in unsere Demokratie und Verfassung.
Das ist aber wieder eine MEINUNG. Hier geht es um die Rechtslage - und die ist eindeutig.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Julian
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)

Nun ja. Wenn es eine politische Entscheidung ist, genießen die Verantwortlichen eh Straffreiheit, denn politische Entscheidungen sind laut GG nicht juristisch zu ahnden; dazu kann Artikel 46 als Richtschnur gelten. Dies gilt damit selbstredend auch für Regierungsentscheidungen.
Dass es meiner Meinung nach eine politische Entscheidung ist oder sein sollte, schließt nicht aus, dass dabei Gesetze gebrochen wurden.
Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)
Eine Volksabstimmung auf Bundesebene sieht das Grundgesetz nur bei einer Neuordnung der Bundesländer vor.
Man hätte das Parlament abstimmen lassen können. Die Gesetzeslage zu Volksabstimmungen ist mir bekannt. Das kann man ändern, wenn man denn will. Man will aber offenbar nicht.

Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)
Ein Oberlandesgericht kann Entscheidungen auf Bundesebene nur kommentieren. Für alles, was darüber hinaus geht, ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Ich habe das als Beweis angeführt, dass namhafte Juristen von einer Aussetzung der Rechtsstaatlichkeit sprechen. Ehemalige Bundesverfassungsrichter sehen das ähnlich, beispielsweise Udo di Fabio. Nur, weil sich das Verfassungsgericht noch nicht geäußert hat, heißt das noch lange nicht, es stimme all dem zu.

Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)
Ist aber nun einmal so - wir befinden uns in einem Staatenbund und haben einiges von unserer Souveränität an die EU abgegeben, so wie die Bundesländer mit ihrer Gründung einiges an Souveränität an den Bund abgegeben haben. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass die Entscheidungen, die die EU trifft, nicht dem Geist der Verfassung zuwiderlaufen. Diesen Geist findest du in den ersten 20 Artikeln; alles andere ist Verwaltung.
Danke für die Info, dann sind die ganzen Verschwörungstheorien also richtig. Die EU raubt uns unsere Demokratie und höhlt die Volkssouveränität aus.

Wie kann etwas mehr der Verfassung zuwiderlaufen als ein klarer, faktischer Gegensatz? Wenn im Grundgesetz steht, dass sich bestimmte Leute nicht auf das Asylrecht berufen können, und sie dies aber dennoch angeblich können sollen aufgrund irgendwelcher intransparenter EU-Regeln, dann stimmt etwas nicht mehr.

Auch interessant ist, dass andere Staaten die EU-Regeln ganz anders auslegen. Nur Deutschland legt alles zu seinen eigenen Ungunsten und gegen seine Verfassung aus.

Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)
Die politische Amrschrichtung geben sowohl die Mitgliedsstaaten als auch das EU-Parlament vor; beide sind demokratisch legitimiert.
Die Bürokratie in Brüssel ist mächtig, dort haben nicht-gewählte Beamte großen Einfluss. Entscheidungen werden in Hinterzimmern ausgekungelt; die demokratische Legitimation ist sehr indirekt. Das EU-Parlament wird nicht wirklich demokratisch gewählt (one man one vote); Deutschland ist dort massiv unterrepräsentiert. Es fehlen auf europäischer Ebene zahlreiche demokratische Kontrollmechanismen und die Verantwortlichkeit einer Regierung gegenüber einem Parlament, ganz zu schweigen von der mangelnden europäischen Öffentlichkeit. In Deutschland wird medial und öffentlich diskutiert, was im Bundestag besprochen wird, während die Prozesse in Europa weitgehend unbeachtet bleiben, auch, weil sie völlig intransparent sind.

Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)
Das ist nachweislich falsch.
https://www.presseportal.de/pm/30621/3939963



Das ist eine klare Anordnung.
Findest du es normal, dass Anordnungen von dieser Größenordnung mündlich gegeben werden? Ich finde das nicht normal und würde das als Untergebener niemals akzeptieren. Notfallmäßig ja, aber nicht über Jahre hinweg.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat doch erst vor kurzem bestätigt, dass die Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Grenzöffnung fehle. War dem Wissenschaftlichen Dienst die mündliche Anordnung, die nun plötzlich aus dem Hut gezaubert wird, etwa nicht bekannt?
Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)

Das ist aber wieder eine MEINUNG. Hier geht es um die Rechtslage - und die ist eindeutig.
Wie kommst du nur darauf, dass die Rechtslage eindeutig sei, wenn so viele namhafte Juristen (Richter des Oberlandesgerichts, ehemalige Bundesverfassungsrichter, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages) das anders sehen? Da müsstest du zumindest sagen: Die Rechtslage ist umstritten, aber aus den und den Gründen sehe ich das so, zusammen mit Herrn Thym. Aber einfach so die Meinung so vieler Leute als völlig unbegründet wegwischen: Das geht nicht.

Viel schlimmer ist auch, dass damit gegen das Rechtsempfinden der Bürger verstoßen wird. Die Bürger verlieren das Vertrauen, wenn ganz klar gegen die Verfassung verstoßen wird, und das mit irgendwelchen intransparenten, dem juristischen Laien unverständlichen Regelungen begründet wird. Damit wird das Vertrauen der Bürger in unsere Verfassung zerstört. Eine Verfassung muss einfach und verständlich formuliert sein, und der Bürger muss wahrnehmen können, dass nicht gegen sie verstoßen wird.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von relativ »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 09:58)

Dass es meiner Meinung nach eine politische Entscheidung ist oder sein sollte, schließt nicht aus, dass dabei Gesetze gebrochen wurden.
Nun es wurden aber wohl keine Gesetze gebrochen, sondern evtl. nur etwas gedehnt, bzw. ausgeweitet im Bezug auf die Hunanität und die steht nicht im Wiederspruch mit unserem GG

Man hätte das Parlament abstimmen lassen können. Die Gesetzeslage zu Volksabstimmungen ist mir bekannt. Das kann man ändern, wenn man denn will. Man will aber offenbar nicht.
Es war zu dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht die Zeit dafür und es war auch nicht nötig. Was danach geschah, dafür wäre eine Bundestagsnetscheidung wesentlich besser gewesen. Aber wie wäre die wohl ausgegangen? Bestimmt nicht nach deinem Gusto. ;)

Ich habe das als Beweis angeführt, dass namhafte Juristen von einer Aussetzung der Rechtsstaatlichkeit sprechen. Ehemalige Bundesverfassungsrichter sehen das ähnlich, beispielsweise Udo di Fabio. Nur, weil sich das Verfassungsgericht noch nicht geäußert hat, heißt das noch lange nicht, es stimme all dem zu.
Auch Juristen haben mal anderen Meinungen bezüglich der Auslegung des GG. Das Verfassungsgericht hat noch nicht entscheiden brauchten und das EugH hat schon entschieden, also wie kommst du darauf, sie würden anders entscheiden?

Danke für die Info, dann sind die ganzen Verschwörungstheorien also richtig. Die EU raubt uns unsere Demokratie und höhlt die Volkssouveränität aus.
Dir raubt jemand die Demokratie? Du weisst schon, daß dies klar abhängig davon ist wie jeder Bürger über die Demokratie denkt. Da raubt dir niemand etwas aussser du selber dir.
Wie kann etwas mehr der Verfassung zuwiderlaufen als ein klarer, faktischer Gegensatz? Wenn im Grundgesetz steht, dass sich bestimmte Leute nicht auf das Asylrecht berufen können, und sie dies aber dennoch angeblich können sollen aufgrund irgendwelcher intransparenter EU-Regeln, dann stimmt etwas nicht mehr.
Humanitäres Wirken ist keine Gegensatz zu unserem GG.
Auch interessant ist, dass andere Staaten die EU-Regeln ganz anders auslegen. Nur Deutschland legt alles zu seinen eigenen Ungunsten und gegen seine Verfassung aus.
Können sie ja auch, auch dies hat das EugH festgestellt.



Die Bürokratie in Brüssel ist mächtig, dort haben nicht-gewählte Beamte großen Einfluss. Entscheidungen werden in Hinterzimmern ausgekungelt; die demokratische Legitimation ist sehr indirekt. Das EU-Parlament wird nicht wirklich demokratisch gewählt (one man one vote); Deutschland ist dort massiv unterrepräsentiert. Es fehlen auf europäischer Ebene zahlreiche demokratische Kontrollmechanismen und die Verantwortlichkeit einer Regierung gegenüber einem Parlament, ganz zu schweigen von der mangelnden europäischen Öffentlichkeit. In Deutschland wird medial und öffentlich diskutiert, was im Bundestag besprochen wird, während die Prozesse in Europa weitgehend unbeachtet bleiben, auch, weil sie völlig intransparent sind.
Du kannst meinetwegen die Abgeordneten verteilung kritisieren, aber eine demokratische Wahl bleibt es trotzdem. Verschone uns doch mit deiner urigen Meinung darüber was du für demokratisch hälst und was nicht.


Findest du es normal, dass Anordnungen von dieser Größenordnung mündlich gegeben werden? Ich finde das nicht normal und würde das als Untergebener niemals akzeptieren. Notfallmäßig ja, aber nicht über Jahre hinweg.
Dies kann man kritisieren , obwohl ich mir sicher bin, das es dafür auch etwas schriftliches in den Behörden gegeben hat.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat doch erst vor kurzem bestätigt, dass die Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Grenzöffnung fehle. War dem Wissenschaftlichen Dienst die mündliche Anordnung, die nun plötzlich aus dem Hut gezaubert wird, etwa nicht bekannt?
Es wäre schon interessant auf welcher Rechtsgrundlage die geschehen ist. Die Europäische kann es ja nicht mehr sein.


Wie kommst du nur darauf, dass die Rechtslage eindeutig sei, wenn so viele namhafte Juristen (Richter des Oberlandesgerichts, ehemalige Bundesverfassungsrichter, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages) das anders sehen? Da müsstest du zumindest sagen: Die Rechtslage ist umstritten, aber aus den und den Gründen sehe ich das so, zusammen mit Herrn Thym. Aber einfach so die Meinung so vieler Leute als völlig unbegründet wegwischen: Das geht nicht.
Nunja private Rechtsmeinungen, auch von Ex Richtern, sind eben nicht die aktuelle Rechtslage, diese interpretation muessen sie dann schon den aktuellen Richtern überlassen.
Viel schlimmer ist auch, dass damit gegen das Rechtsempfinden der Bürger verstoßen wird. Die Bürger verlieren das Vertrauen, wenn ganz klar gegen die Verfassung verstoßen wird, und das mit irgendwelchen intransparenten, dem juristischen Laien unverständlichen Regelungen begründet wird. Damit wird das Vertrauen der Bürger in unsere Verfassung zerstört. Eine Verfassung muss einfach und verständlich formuliert sein, und der Bürger muss wahrnehmen können, dass nicht gegen sie verstoßen wird.
Nunja, hier geht es einigen usern und Bürgern doch eindeutig eher um ihre eigene Xenophobie, als um ihr interesse, oder Vertrauen an dem Rechtsstaat.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

relativ hat geschrieben:(11 May 2018, 10:55)
Du kannst meinetwegen die Abgeordneten verteilung kritisieren, aber eine demokratische Wahl bleibt es trotzdem. Verschone uns doch mit deiner urigen Meinung darüber was du für demokratisch hälst und was nicht.
Diese Kritik ist nicht bloß meine urige Meinung, sondern beruht auf dem Prinzip der Wahlgleichheit, gegen das die Wahlen zum Europäischen Parlament eklatant verstoßen. Die maltesischen Wähler haben beispielsweise das 12-fache Gewicht eines deutschen Wählers. Eine solche Wahl ist nicht demokratisch.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von relativ »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 13:14)

Diese Kritik ist nicht bloß meine urige Meinung, sondern beruht auf dem Prinzip der Wahlgleichheit, gegen das die Wahlen zum Europäischen Parlament eklatant verstoßen. Die maltesischen Wähler haben beispielsweise das 12-fache Gewicht eines deutschen Wählers. Eine solche Wahl ist nicht demokratisch.
Der Malterser wird dafür auch nicht darüber entscheiden was du auf deinen Teller hast.
Dieses Problem ist keines der Demokratie sondern wie man diese in einem Staatenverbund gestaltet. Nationales Recht ist in den meisten Bereichen noch vor dem EU recht angesiedelt, bzw. daß nationale Recht dem EU Recht angeglichen.
Die meisten EU Gesetze beziehen sich auf Verbraucherschutz bzw. Vereinheitlichung von Normen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Provokateur hat geschrieben:(10 May 2018, 14:40)
Das ist nachweislich falsch.
https://www.presseportal.de/pm/30621/3939963
Der Link ist interessant, denn er zeigt die vollkommen Absurdität der Lage.

Wieso führen wir denn hier überhaupt noch Asylverfahren durch? Ich verstehe das nicht. Wenn der Mann nach seiner Abschiebung umstandslos wieder einreisen darf, ist das doch alles sinnlos. Er kann dann, wenn er erneut kommt, wieder irgendwelche Anträge stellen, und bis zur nächsten Abschiebung - die wiederum viele Monate, wenn nicht Jahre brauchen wird - in Deutschland bleiben. Danach wird er dann wieder abgeschoben, kann aber unverzüglich wieder einreisen.

Kurz: Alle können in Deutschland bleiben, unabhängig vom Ausgang ihres Verfahrens, und auch unabhängig von Integrationsleistungen, wenn überhaupt vorhanden, oder einem Straftatenregister.

Dieser Staat ist absolut zahnlos solchen Leuten gegenüber und nur noch ein lächerlicher Witz. Das ist doch kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Hippie-Staat.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 20:35)

Der Link ist interessant, denn er zeigt die vollkommen Absurdität der Lage.

Wieso führen wir denn hier überhaupt noch Asylverfahren durch? Ich verstehe das nicht. Wenn der Mann nach seiner Abschiebung umstandslos wieder einreisen darf, ist das doch alles sinnlos. Er kann dann, wenn er erneut kommt, wieder irgendwelche Anträge stellen, und bis zur nächsten Abschiebung - die wiederum viele Monate, wenn nicht Jahre brauchen wird - in Deutschland bleiben. Danach wird er dann wieder abgeschoben, kann aber unverzüglich wieder einreisen.

Kurz: Alle können in Deutschland bleiben, unabhängig vom Ausgang ihres Verfahrens, und auch unabhängig von Integrationsleistungen, wenn überhaupt vorhanden, oder einem Straftatenregister.

Dieser Staat ist absolut zahnlos solchen Leuten gegenüber und nur noch ein lächerlicher Witz. Das ist doch kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Hippie-Staat.
Ein "Rechts-Staat" im Sinne Deiner offensichtlichen, wenngleich von Dir geleugneten, Präferenz ist das hier tatsächlich nicht, und das ist auch ausgesprochen gut so. :thumbup:
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Kritikaster hat geschrieben:(11 May 2018, 20:38)

Ein "Rechts-Staat" im Sinne Deiner offensichtlichen, wenngleich von Dir geleugneten, Präferenz ist das hier tatsächlich nicht, und das ist auch ausgesprochen gut so. :thumbup:
Jedem, der das Grundgesetz liest, und dann sieht, was diese Frau an der Spitze daraus gemacht hat, müssten eigentlich die Tränen kommen. Ich sage nur:
Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Wenn man dann das genaue Gegenteil davon macht, dann ist das ein Verstoß gegen die Verfassung, aus welchen Gründen auch immer. Das fühlen die Bürger nun einmal.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 20:49)

Jedem, der das Grundgesetz liest, und dann sieht, was diese Frau an der Spitze daraus gemacht hat, müssten eigentlich die Tränen kommen. Ich sage nur:
Wenn man dann das genaue Gegenteil davon macht, dann ist das ein Verstoß gegen die Verfassung, aus welchen Gründen auch immer. Das fühlen die Bürger nun einmal.
Nur irgendwie schade für Dich, dass Dein und Deinesgleichen Bauchgefühl nicht das Geringste mit den tatsächlich zugrunde zu legenden juristischen Tatsachen zu tun hat.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Kritikaster hat geschrieben:(11 May 2018, 20:51)

Nur irgendwie schade für Dich, dass Dein und Deinesgleichen Bauchgefühl nicht das Geringste mit den tatsächlich zugrunde zu legenden juristischen Tatsachen zu tun hat.
Warum haben wir eigentlich überhaupt eine Verfassung, wenn sie offenbar nichts wert ist und jederzeit gegen sie verstoßen werden kann?
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Kritikaster
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 20:59)

Warum haben wir eigentlich überhaupt eine Verfassung, wenn sie offenbar nichts wert ist und jederzeit gegen sie verstoßen werden kann?
Wurde es ja nachweislich nicht. Einfach noch mal den Strang von Anfang an lesen. :)
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Kritikaster hat geschrieben:(11 May 2018, 21:01)

Wurde es ja nachweislich nicht. Einfach noch mal den Strang von Anfang an lesen. :)
Die Argumentation ist eine ganz andere: Es wurde zwar gegen die Verfassung verstoßen, aber dies ist ausdrücklich durch europäisches Recht gedeckt.
Zuletzt geändert von Julian am Fr 11. Mai 2018, 21:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 21:12)

Die Argumentation ist eine ganz andere: Es wurde zwar gegen die Verfassung verstoßen, aber dies ist ausdrücklich durch europäisches Recht gedeckt.
Ich warte immer noch auf die Klage. :)
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Troh.Klaus »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 20:49)

Wenn man dann das genaue Gegenteil davon macht, dann ist das ein Verstoß gegen die Verfassung, aus welchen Gründen auch immer. Das fühlen die Bürger nun einmal.
Man macht ja nicht das genaue Gegenteil dessen, was in der Verfassung steht. Dort steht "kann sich nicht berufen". Das heisst, das GG gibt einem solchen Migranten keinen einklagbaren Rechtstitel. Es steht aber eben nicht da, dass die Verfassung die Bundesregierung und ihre Organe verpflichtet, einen solchen Migranten umgehend zurück zu weisen. Der "Selbsteintritt" ist also verfassungsrechtlich zulässig. Und deshalb ziert man sich auch bei der AfD mit einer Verfassungsbeschwerde, weil erkennbar ohne Erfolgsaussicht.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Troh.Klaus hat geschrieben:(11 May 2018, 22:05)

Man macht ja nicht das genaue Gegenteil dessen, was in der Verfassung steht. Dort steht "kann sich nicht berufen". Das heisst, das GG gibt einem solchen Migranten keinen einklagbaren Rechtstitel. Es steht aber eben nicht da, dass die Verfassung die Bundesregierung und ihre Organe verpflichtet, einen solchen Migranten umgehend zurück zu weisen. Der "Selbsteintritt" ist also verfassungsrechtlich zulässig. Und deshalb ziert man sich auch bei der AfD mit einer Verfassungsbeschwerde, weil erkennbar ohne Erfolgsaussicht.
Das ist sicher ein diskussionswürdiger Punkt, den ich auch schon erwogen hatte. Wenn diese Leute sich aber nicht auf das Asylrecht berufen können, wie kommt es dann, dass ihre Verfahren dennoch unsere Verwaltungsgerichte so übermäßig beschäftigen? Wenn sie sich darauf nicht berufen können und es ihnen nur als Gnade geschenkt wird, könnte man auf den ganzen Rechtsweg verzichten.

Im Asylgesetz wird außerdem die Zurückweisung an der Grenze ausdrücklich geregelt. Die Bundesregierung hat auf Anfrage eine Auskunft zu einer etwaigen Anordnung, die auch in diesem Gesetz genannt ist, verweigert.
Unklar ist allerdings, ob und inwieweit die Ausnahmetatbestände des § 18 Abs. 4 AsylG von der
Bundesregierung als Grundlage für die Einreisegestattungen ab Ende August/Anfang September
2015 herangezogen wurden. Eine parlamentarische Frage, die vom Vorliegen einer Anordnung des
Bundesministeriums des Innern nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG ausgeht und sich auf deren konkrete
Ausgestaltung bezieht, lautet:
„Mit welchem Wortlaut hat das Bundesministerium des Innern nach § 18 Absatz 4 Nummer
2 des Asylgesetzes (AsylG) angeordnet, von der Einreiseverweigerung gegenüber Asylsuchenden
nach § 18 AsylG abzusehen, und wie lange gilt bzw. galt diese Anordnung (bitte
unter Angabe des Zeitpunktes und der Art der Veröffentlichung)?
Falls eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, aus welchen Gründen hat das Bundesministerium
des Innern von dieser Maßnahme abgesehen?“29
Die Antwort der Bundesregierung lautet:

26 Vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 AufenthG, wonach die Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge zunächst
für drei Jahre zu erteilen ist.
27 In diese Richtung wohl Nettesheim, Ein Vakuum darf nicht hingenommen werden, Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 29. Oktober 2015, 8.
28 BVerfGE 76, 1, 47 f.
29 Schriftliche Fragen Nr. 39 und 40 des Abgeordneten Stephan Stracke in der BT-Drs. 18/7510, 29.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 109/17
Seite 11
„Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende
Drittstaatsangehörige kommen derzeit nicht zur Anwendung (§ 18 Absatz 2, 4 – AsylG).
Dies hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. mitgeteilt
(…). Die Regelungen in § 18 Absatz 2 bis 4 AsylG sind im Kontext des europarechtlichen
Regelungsgefüges zu betrachten. Zurückweisungen an der Grenze sind im Rechtsrahmen
der Dublin-III-Verordnung und des § 18 AsylG zulässig. (…) Die Entscheidung, den betreffenden
Personenkreis nicht zurückzuweisen, wurde im Zusammenhang mit der vorübergehenden
Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen im
Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen.“30
Zwar wird einerseits auf den „Rechtsrahmen der Dublin-III-Verordnung“ verwiesen, was die
Anwendung des § 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG (vorrangige Dublin-Zuständigkeit) nahelegt. Andererseits
wird die genaue Rechtsgrundlage des § 18 Abs. 4 AsylG in Bezug auf die Nr. 1 oder Nr. 2 gerade
nicht benannt und das Vorliegen einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern trotz der
konkreten Fragestellung nicht ausdrücklich zurückgewiesen. Soweit vorrangige Dublin-Zuständigkeiten
angenommen worden sein sollten, bliebe zu klären, ob und inwieweit die Bundesregierung
vom Recht des Selbsteintritts Gebrauch gemacht hat oder von einer unionsrechtlichen Verpflichtung
ausgegangen ist.
https://www.bundestag.de/blob/514854/0b ... f-data.pdf

Die Rheinische Post berichtet nun, dass es eine solche Anordnung geben solle, allerdings - natürlich - nur in mündlicher Form.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt außerdem die Frage, inwiefern eine solche Anordnung - gäbe es sie denn - überhaupt außerhalb von Einzelfällen oder außerhalb einer Notsituation ausreichend ist - und bezweifelt dies.
Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und
massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte
man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des
Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch
die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen
Zustimmung bedarf.
https://www.bundestag.de/blob/514854/0b ... f-data.pdf

Die Rechtsgrundlage der Entscheidung bleibt damit weiterhin diffus. Und genau dies ist wohl auch gewollt. Dem Rechtsstaat erweist die Regierung damit einen Bärendienst, denn das Vertrauen der Bürger in einen solchen unzuverlässigen, intransparenten, und wie sich in Bremen zeigte: auch korrupten und teilweise rechtsbeugenden Staat, sinkt rapide.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 23:38)

Das ist sicher ein diskussionswürdiger Punkt, den ich auch schon erwogen hatte. Wenn diese Leute sich aber nicht auf das Asylrecht berufen können, wie kommt es dann, dass ihre Verfahren dennoch unsere Verwaltungsgerichte so übermäßig beschäftigen?
Dennoch? :rolleyes:

Deine von weitergehenden rechtsstaatlichen Zusammenhängen losgelöste Betrachtungsweise muss Menschen mit einem gesunden Rechtsempfinden höchst befremdlich erscheinen.
Julian hat geschrieben:Wenn sie sich darauf nicht berufen können und es ihnen nur als Gnade geschenkt wird, könnte man auf den ganzen Rechtsweg verzichten.
Wer im Bedarfsfall auf die "Gnade" rechter Xenophoben angewiesen ist, kann sich ebenso gut sofort das Leben nehmen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von jack000 »

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:
Die Klage der AfD gegen die langjährige Aufrechterhaltung der lediglich mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 wird nun also unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 in Karlsruhe geführt. Sie wurde am 14. April 2018 von der Bundestagsfraktion nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und von den Medien unbeachtet erhoben und bereits Mitte April in dem oben genannten Youtube-Video öffentlich gemacht. Damit rückt die Lüftung des Geheimnisses der Grenzöffnung in greifbare Nähe, denn für das Gericht kommt die Klage nicht überraschend, einige Richter haben das Verfahren dort schon länger erwartet.

Wie es in der oben zitierten Mitteilung der Pressestelle des Gerichts heißt, ist der Antrag der Fraktion (Organklage) „auf Feststellung der Verletzung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages in Einwanderungsfragen gerichtet“. Einzelheiten zur Antragsschrift der Fraktion wollte das Gericht nicht nennen. Die Klage dürfte sich nach den Ausführungen des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aber gegen die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der langjährigen Aufrechterhaltung der mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 richten.
http://www.achgut.com/artikel/verfassun ... nzoeffnung
Mal schauen was dabei herauskommt. Schön wäre es, wenn Merkel für jeden Mord, für jede Vergewaltigung, für jeden Raub, etc.. durch die Flüchtlinge voll haftbar gemacht wird ... aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von DagDag »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 14:49)

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:


http://www.achgut.com/artikel/verfassun ... nzoeffnung
Mal schauen was dabei herauskommt. Schön wäre es, wenn Merkel für jeden Mord, für jede Vergewaltigung, für jeden Raub, etc.. durch die Flüchtlinge voll haftbar gemacht wird ... aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Eher die AfD, ähnliche "Patrioten" sind doch der Grund, das Flüchtlinge erst hier sind.
Siehe russische Propaganda in deren Länder ala, in Europa bekommt ihr alles. Hetzbeiträge werden an der Realität nichts ändern und ihr nie was erreichen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 14:49)

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:


http://www.achgut.com/artikel/verfassun ... nzoeffnung
Mal schauen was dabei herauskommt. Schön wäre es, wenn Merkel für jeden Mord, für jede Vergewaltigung, für jeden Raub, etc.. durch die Flüchtlinge voll haftbar gemacht wird ... aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Dürfte man dann auch hoffen, das die AfD usw. für jede rechte Straftat belangt werden? Denn das wäre der Umkehrschluß aus deinem "Schön wäre es", Jack. Ist dir das bewusst?

Ansonsten geht es hier schlichtweg darum, ob die Bundesregierung als Exekutive den Bundestag hätte darüber abstimmen lassen müssen. Die Frage ist nur, über WAS.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 15:04)

Dürfte man dann auch hoffen, das die AfD usw. für jede rechte Straftat belangt werden? Denn das wäre der Umkehrschluß aus deinem "Schön wäre es", Jack. Ist dir das bewusst?
Nein, der Vergleich hinkt. Auf das eine gab es Einfluss, auf das andere nicht.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 14:49)

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:


http://www.achgut.com/artikel/verfassun ... nzoeffnung
Mal schauen was dabei herauskommt. Schön wäre es, wenn Merkel für jeden Mord, für jede Vergewaltigung, für jeden Raub, etc.. durch die Flüchtlinge voll haftbar gemacht wird ... aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Ein wirklich tolles Rechtssystem, das Du offenbar in Deutschland installieren würdest, wenn Du könntest. Das mindeste Ergebnis wäre, dass sich niemand mehr fände, der ein öffentliches Amt annähme, mit dem Entscheidungsbefugnisse verbunden sind. Zu verhindern wäre das dann nur, wenn man z.B. ein hier ja schon de facto von zumindest einem AfD-Fanboy geforderte Sonderrecht für deren Propagandisten einführte.

Du erkennst das Problem?
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 14:49)

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:


http://www.achgut.com/artikel/verfassun ... nzoeffnung
Mal schauen was dabei herauskommt. Schön wäre es, wenn Merkel für jeden Mord, für jede Vergewaltigung, für jeden Raub, etc.. durch die Flüchtlinge voll haftbar gemacht wird ... aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Warum nur für Flüchtlinge? Sie ist Kanzlerin aller Deutschen. Somit ist sie für jedes Verbrechen, dass unter ihrer Schreckensherrschaft verübt wurde, verantwortlich.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von jack000 »

Kritikaster hat geschrieben:(12 May 2018, 15:24)

Ein wirklich tolles Rechtssystem, das Du offenbar in Deutschland installieren würdest, wenn Du könntest. Das mindeste Ergebnis wäre, dass sich niemand mehr fände, der ein öffentliches Amt annähme, mit dem Entscheidungsbefugnisse verbunden sind. Zu verhindern wäre das dann nur, wenn man z.B. ein hier ja schon de facto von zumindest einem AfD-Fanboy geforderte Sonderrecht für deren Propagandisten einführte.

Du erkennst das Problem?
Das das unrealistisch und auch nicht praktikabel ist, weiß ich auch. Aber man wird doch mal träumen dürfen :(
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 15:08)

Nein, der Vergleich hinkt.
Nein, das tut der Vergleich nicht. Du würdest mit solchen Sachen Tür und Tor öffnen, und das sollte dir endlich mal bewusst werden.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

Strafrechtliche Konsequenzen für Merkel ist natürlich kompletter Unsinn. Interessant ist aber schon die Konstellation mit Seehofer als Innenminister. Es ist ja kein Geheimnis, dass er sich in der Flüchtlingsfrage von Merkel gedemütigt fühlt. Außerdem ist er fast schon zu alt und dürfte sich schon auf seine Rente vorbereiten.

Würde mich also nicht wundern, wenn zu einem wohlüberlegten Zeitpunkt der Paukenschlag kommt und er die mündliche Anweisung wieder außer Kraft setzt. Passend dazu stellt Bayern ja gerade eine eigene Grenzpolizei auf und kann zusammen mit dem Bundesgrenzchutz so viel Personal aufbringen, dass allen Flüchtlingen den Grenzübertitt verwehrt wird. Dann müsste Merkel Seehofer entlassen und würde damit die Koalition sprengen und zurücktreten.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 14:49)

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:


http://www.achgut.com/artikel/verfassun ... nzoeffnung
Mal schauen was dabei herauskommt. Schön wäre es, wenn Merkel für jeden Mord, für jede Vergewaltigung, für jeden Raub, etc.. durch die Flüchtlinge voll haftbar gemacht wird ... aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
DAS wäre der Traum unserer rechten Vigilanten. Dann wäre endlich dieses lästige Machwerk Grundgesetz weg vom Fenster.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 22:36)

Strafrechtliche Konsequenzen für Merkel ist natürlich kompletter Unsinn. Interessant ist aber schon die Konstellation mit Seehofer als Innenminister. Es ist ja kein Geheimnis, dass er sich in der Flüchtlingsfrage von Merkel gedemütigt fühlt. Außerdem ist er fast schon zu alt und dürfte sich schon auf seine Rente vorbereiten.

Würde mich also nicht wundern, wenn zu einem wohlüberlegten Zeitpunkt der Paukenschlag kommt und er die mündliche Anweisung wieder außer Kraft setzt. Passend dazu stellt Bayern ja gerade eine eigene Grenzpolizei auf und kann zusammen mit dem Bundesgrenzchutz so viel Personal aufbringen, dass allen Flüchtlingen den Grenzübertitt verwehrt wird. Dann müsste Merkel Seehofer entlassen und würde damit die Koalition sprengen und zurücktreten.
Ob der BUNDESgrenzschutz bei solchen Dingen mitmachen würde?
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

zollagent hat geschrieben:(15 May 2018, 09:51)
Ob der BUNDESgrenzschutz bei solchen Dingen mitmachen würde?
Das kann dem Bundesgrenzschutz ja egal sein, wenn der bayrische Grenzschutz direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite steht. Ein eigenes Landesamt für Asyl baut der Söder ja auch gerade mit schneller Bearbeitung der Asylverfahren und anschließender Dublin Rückführung.

Oder ist gemeint Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen? Das entspricht der aktuellen Gesetzeslage für den Bundesgrenzschutz, allerdings läuft ja immernoch die mündliche Anweisung alle Flüchtlinge passieren zu lassen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

jack000 hat geschrieben:(12 May 2018, 14:49)

Die AfD hat eine Organklage eingereicht:
Ich bin kein AfD-Fan, aber diese Organklage ist aus meiner Sicht äußerst begrüßenswert. Ich bin der festen Überzeugung dass damals der Bundestag hätte entscheiden müssen. Der entscheidet bei jedem Popelkram, aber wenn man Mio Flüchtlinge ins Land lässt braucht man keinen Bundestagsbeschluss, keinen Regierungsbeschluß, keine Direktive der Kanzlerin, nein da reicht eine mündliche und nach wie vor bestehende Anweisung des Bundesinnenministers. Bin schon sehr gespannt was das Bundesverfassungsgericht entscheidet und wie sie es begründet.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Orbiter1 hat geschrieben:(18 May 2018, 15:07)

Ich bin kein AfD-Fan, aber diese Organklage ist aus meiner Sicht äußerst begrüßenswert. Ich bin der festen Überzeugung dass damals der Bundestag hätte entscheiden müssen. Der entscheidet bei jedem Popelkram, aber wenn man Mio Flüchtlinge ins Land lässt braucht man keinen Bundestagsbeschluss, keinen Regierungsbeschluß, keine Direktive der Kanzlerin, nein da reicht eine mündliche und nach wie vor bestehende Anweisung des Bundesinnenministers. Bin schon sehr gespannt was das Bundesverfassungsgericht entscheidet und wie sie es begründet.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Nightrain hat geschrieben:(15 May 2018, 19:43)

Das kann dem Bundesgrenzschutz ja egal sein, wenn der bayrische Grenzschutz direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite steht. Ein eigenes Landesamt für Asyl baut der Söder ja auch gerade mit schneller Bearbeitung der Asylverfahren und anschließender Dublin Rückführung.

Oder ist gemeint Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen? Das entspricht der aktuellen Gesetzeslage für den Bundesgrenzschutz, allerdings läuft ja immernoch die mündliche Anweisung alle Flüchtlinge passieren zu lassen.
Ich bezweifle, daß ein Bundesorgan dem Handeln eines Landesorgans tatenlos gegenüber stünde.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

zollagent hat geschrieben:(18 May 2018, 17:26)
Ich bezweifle, daß ein Bundesorgan dem Handeln eines Landesorgans tatenlos gegenüber stünde.
Der Dienstherr des Bundesgrenzschutz ist der bis vor kurzem amtierende bayerische Ministerpräsident Seehofer. Der aktuelle bayerische Ministerpräsident strebt mit diesem eine Vereinbarung an

siehe BPolG §2:
(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.
(3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem beteiligten Land herzustellen, die im Bundesanzeiger bekanntzugeben ist. In der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes zu regeln.
(4) Nimmt die Polizei eines Landes Aufgaben nach Absatz 1 im Einvernehmen mit dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgaben nach dem für die Polizei des Landes geltenden Recht.

Interessant ist die (4). Die Durchführung des Grenzschutzes richtet sich dann nach Landesrecht. Söder könnte jederzeit die nur per mündlicher Anordnung aktuell gängige Praxis aufheben und nach dem Asylgesetz 100% aller ankommenden Flüchtlinge an der Grenze zu Bayern zurückweisen lassen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Nightrain hat geschrieben:(19 May 2018, 12:14)

Der Dienstherr des Bundesgrenzschutz ist der bis vor kurzem amtierende bayerische Ministerpräsident Seehofer. Der aktuelle bayerische Ministerpräsident strebt mit diesem eine Vereinbarung an

siehe BPolG §2:
(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.
(3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem beteiligten Land herzustellen, die im Bundesanzeiger bekanntzugeben ist. In der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes zu regeln.
(4) Nimmt die Polizei eines Landes Aufgaben nach Absatz 1 im Einvernehmen mit dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgaben nach dem für die Polizei des Landes geltenden Recht.

Interessant ist die (4). Die Durchführung des Grenzschutzes richtet sich dann nach Landesrecht. Söder könnte jederzeit die nur per mündlicher Anordnung aktuell gängige Praxis aufheben und nach dem Asylgesetz 100% aller ankommenden Flüchtlinge an der Grenze zu Bayern zurückweisen lassen.
Dann müßte Herr Seehofer einen Putsch veranstalten, wenn eine Landesregierung offensichtlich rechtswidrige Anweisungen ausgibt und der Innenminister das unterstützt.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 13:22)
Dann müßte Herr Seehofer einen Putsch veranstalten, wenn eine Landesregierung offensichtlich rechtswidrige Anweisungen ausgibt und der Innenminister das unterstützt.
Welche rechtswidrige Anweisung? Der Grenzschutz hat per Gesetz sämtliche Flüchtlinge an der Grenze zurück zu weisen, sofern der Dienstherr keine davon abweichende Anordnung erteilt hat. Eine mündliche Anweisung des Innenministers gilt für den Bundesgrenzschutz aber nicht für die bayerische Grenzpolizei.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

Nightrain hat geschrieben:(19 May 2018, 13:30)

Welche rechtswidrige Anweisung? Der Grenzschutz hat per Gesetz sämtliche Flüchtlinge an der Grenze zurück zu weisen, sofern der Dienstherr keine davon abweichende Anordnung erteilt hat. Eine mündliche Anweisung des Innenministers gilt für den Bundesgrenzschutz aber nicht für die bayerische Grenzpolizei.
Die viel interessantere Frage ist doch, ob Seehofer als Innenminister diese, wie kolportiert wird, offenbar nur mündlich gegebene "Anweisung" zurücknimmt. Er könnte das ja ohne weiteres, ohne dass darum großes Aufheben gemacht würde.

Tja, jetzt werden wir sehen, wie ernst es Herrn Seehofer mit seiner Kritik an der Flüchtlingspolitik ist. Ich würde schätzen, dass er im Zweifelsfall immer klein beigeben wird, auch wenn er rhetorisch und aus Wahlkampfgründen anderes behaupten sollte.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Julian hat geschrieben:(19 May 2018, 13:34)

Die viel interessantere Frage ist doch, ob Seehofer als Innenminister diese, wie kolportiert wird, offenbar nur mündlich gegebene "Anweisung" zurücknimmt. Er könnte das ja ohne weiteres, ohne dass darum großes Aufheben gemacht würde.

Tja, jetzt werden wir sehen, wie ernst es Herrn Seehofer mit seiner Kritik an der Flüchtlingspolitik ist. Ich würde schätzen, dass er im Zweifelsfall immer klein beigeben wird, auch wenn er rhetorisch und aus Wahlkampfgründen anderes behaupten sollte.
Herr Seehofer gibt eine Anweisung heraus, die im Widerspruch zur Richtlinienkompetenz der Kanzlerin steht? Ich fürchte, da brauchtet Ihr einen anderen Hoffnungsträger.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 13:44)
Herr Seehofer gibt eine Anweisung heraus, die im Widerspruch zur Richtlinienkompetenz der Kanzlerin steht? Ich fürchte, da brauchtet Ihr einen anderen Hoffnungsträger.
Mal schaun. Den früheren Bayerischen Grenzschutz zu reaktivieren ist ja keine große Sache erst mal. Kann ja keiner wissen, was Söder dann anordnet bzw. welche mündlichen Anweisungen er nicht ausgibt... :D

Na mal schaun. Seehofer steht kurz vor der Rente und fühlt sich auf äußerste von Merkel in der Flüchtlingskrise gedemütigt. Traue ihm durchaus zu kurz vor der Landtagswahl so einen Coup zu wagen. Dann bleibt Merkel nur noch die Entlassung, was zum Bruch der Koalition führt. Da kann sie dann gleich auch noch zurücktreten.
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zollagent
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Nightrain hat geschrieben:(19 May 2018, 13:47)

Mal schaun. Den früheren Bayerischen Grenzschutz zu reaktivieren ist ja keine große Sache erst mal. Kann ja keiner wissen, was Söder dann anordnet bzw. welche mündlichen Anweisungen er nicht ausgibt... :D

Na mal schaun. Seehofer steht kurz vor der Rente und fühlt sich auf äußerste von Merkel in der Flüchtlingskrise gedemütigt. Traue ihm durchaus zu kurz vor der Landtagswahl so einen Coup zu wagen. Dann bleibt Merkel nur noch die Entlassung, was zum Bruch der Koalition führt. Da kann sie dann gleich auch noch zurücktreten.
Putsch is nich'. Dazu brauchts Kerle, keine Jammerlappen mit Fremdenphobie. Und Kerle in Euren Reihen? :D :D :D :D
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Julian
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 13:44)

Herr Seehofer gibt eine Anweisung heraus, die im Widerspruch zur Richtlinienkompetenz der Kanzlerin steht? Ich fürchte, da brauchtet Ihr einen anderen Hoffnungsträger.
Ich gebe dir insofern recht, als man fast gezwungen ist, AfD zu wählen, wenn man für sichere Grenzen eintritt. Das ist schade, weil man ja möglicherweise viele andere Inhalte jener Partei nicht teilt und sie sozusagen akzeptierend mit einkauft.

Die CSU hat aber mehr Macht, als viele denken. Wenn sie wollte, könnte sie die ganze Regierung auffliegen lassen, zusammen mit dieser unsäglichen Kanzlerin.

Hier Zahlen zur aktuellen Zusammensetzung des Bundestages:

Gesamtzahl der Abgeordneten: 709
Absolute Mehrheit: 355
CDU: 200
SPD: 153
CSU: 46
CDU+CSU+SPD: 399
CDU+SPD: 353
Die CSU wird also als Mehrheitsbeschafferin benötigt.
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zollagent
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Julian hat geschrieben:(19 May 2018, 13:52)

Ich gebe dir insofern recht, als man fast gezwungen ist, AfD zu wählen, wenn man für sichere Grenzen eintritt. Das ist schade, weil man ja möglicherweise viele andere Inhalte jener Partei nicht teilt und sie sozusagen akzeptierend mit einkauft.

Die CSU hat aber mehr Macht, als viele denken. Wenn sie wollte, könnte sie die ganze Regierung auffliegen lassen, zusammen mit dieser unsäglichen Kanzlerin.

Hier Zahlen zur aktuellen Zusammensetzung des Bundestages:

Gesamtzahl der Abgeordneten: 709
Absolute Mehrheit: 355
CDU: 200
SPD: 153
CSU: 46
CDU+CSU+SPD: 399
CDU+SPD: 353
Die CSU wird also als Mehrheitsbeschafferin benötigt.
Das wird sie aber nicht tun, die Koalition auffliegen lassen. Die Reaktion wäre eine Ausdehnung der CDU nach Bayern hinein. Die CSU würde sich dann bundesweit verbreiten und der AfD das Klientel abgraben. Und die "sicheren Grenzen durch die AfD" sind ein Hirngespinst. Wir sind eine der erfolgreichsten Nationen der Welt, eben WEIL wir uns nicht abschotten. Die nationalen Bauchschmerzen müssen unsere Rechten halt aushalten. Die werden Teil ihres Lebens bleiben.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 13:58)
Die Reaktion wäre eine Ausdehnung der CDU nach Bayern hinein. Die CSU würde sich dann bundesweit verbreiten und der AfD das Klientel abgraben.
da hat man in der Vergangenheit schon öfter mal bundesweit gefragt, wer statt CDU lieber CSU wählen würde so das möglich wäre. Am Ende kamen dabei zweierlei Dinge heraus: 1. CDU+CSU würden ihre Sitze im Budestag noch ausbauen und 2. die CSU würde ihren Anteil im Bündnis verdoppeln.

Und ja, die CSU würde bundesweit der AfD erheblich die Stimmen weggraben. Das wäre der dritte Pluspunkt. Bei der Bundestagswahl hat ja die FDP hauptsächlich Stimmen von der AfD gesammelt.

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 13:58)
Wir sind eine der erfolgreichsten Nationen der Welt, eben WEIL wir uns nicht abschotten.
Das eine hat mit den anderen aber nichts zu tun. Um eine erfolgreiche Exportnation zu sein, muss man ja nicht jeden dahergelaufenen Taugenichts aufnehmen. :p
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Nightrain hat geschrieben:(19 May 2018, 14:09)

da hat man in der Vergangenheit schon öfter mal bundesweit gefragt, wer statt CDU lieber CSU wählen würde so das möglich wäre. Am Ende kamen dabei zweierlei Dinge heraus: 1. CDU+CSU würden ihre Sitze im Budestag noch ausbauen und 2. die CSU würde ihren Anteil im Bündnis verdoppeln.

Und ja, die CSU würde bundesweit der AfD erheblich die Stimmen weggraben. Das wäre der dritte Pluspunkt. Bei der Bundestagswahl hat ja die FDP hauptsächlich Stimmen von der AfD gesammelt.



Das eine hat mit den anderen aber nichts zu tun. Um eine erfolgreiche Exportnation zu sein, muss man ja nicht jeden dahergelaufenen Taugenichts aufnehmen. :p
Es geht ja auch nicht um Taugenichtse, sondern um Hilfesuchende.

Kanntest du übrigens die Geschichte von einem Graf Luckner? Der mal in Afrika von Bord des Kanonenbootes Panther als Landstreicher verwiesen wurde? Und der später Kommandant dieses Kanonenbootes wurde? So kann auch ein Taugenichts mal was werden.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Julian »

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 13:58)
Und die "sicheren Grenzen durch die AfD" sind ein Hirngespinst. Wir sind eine der erfolgreichsten Nationen der Welt, eben WEIL wir uns nicht abschotten.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Man kann für Weltoffenheit, Handel und Einwanderung sein, ohne an den Grenzen Leute unkontrolliert und in Massen einwandern zu lassen - darunter Kriminelle, Terroristen und Leute, deren Integrationschancen in Deutschland minimal sind und die teilweise ganz offen eingestehen, antiwestlich - und damit gegen unsere Gesellschaft - eingestellt zu sein. Viele dieser Eingelassenen sind alles andere als liberal und weltoffen und verändern unsere Gesellschaft in eine Richtung, die viele Deutsche nicht wollen.

Würden die Außengrenzen der EU kontrolliert und hätte man einen Konsens über die Einwanderungs-, Flüchtlings- und Sicherheitspolitik, könnte man im übrigen auf Kontrollen an den Binnengrenzen ohnehin verzichten.

Selbstverständlich ist es aber von der Argumentation einfacher, dies alles zu vermischen, um Mitforisten alle möglichen Dinge vorwerfen zu können, die sie gar nicht vertreten.
Zuletzt geändert von Julian am Sa 19. Mai 2018, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

zollagent hat geschrieben:(19 May 2018, 14:18)
Es geht ja auch nicht um Taugenichtse, sondern um Hilfesuchende.
Falscher Thread. Wer nen halbes Dutzend sicherer, demokratischer Länder durchquert und bei der Durchsetzung auch nicht vor Gewalt zurück schreckt, sucht v.a. seine persönliche Statusoptimierung.
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zollagent
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Nightrain hat geschrieben:(19 May 2018, 14:23)

Falscher Thread. Wer nen halbes Dutzend sicherer, demokratischer Länder durchquert und bei der Durchsetzung auch nicht vor Gewalt zurück schreckt, sucht v.a. seine persönliche Statusoptimierung.
Da liegst du wiederum falsch. Diese "Statusoptimierung" hat vielleicht auch was mit dem Willkommensein in diesen "sicheren Ländern" zu tun. Aus solchen Statements kann man die Mißgunst herauslesen, die der Hauptantriebsgrund für die Ablehnung solcher Leute ist.
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