Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

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Nightrain
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

Orbiter1 hat geschrieben:(06 May 2018, 07:41)
Nein, davon haben sie geschrieben. Ich habe davon geschrieben dass die Nachbarländer von Syrien und Irak bereits 7 Mio Flüchtlinge aufgenommen, ihre Belastungsgrenze damit erreicht haben und von Europa mit seinen 500 Mio Einwohnern erwarten dass sie ebenfalls Flüchtlinge in angemessener Zahl aufnehmen. Das sollte auch für sie nachvollziehbar sein.
Die Belastungesgrenze ist jedoch genau darum errreicht, weil die UNHCR nicht die Finanzausstattung hat, um Flüchtlinge in den Nachbarländern (oder noch besser: Binnenflüchtlinge) zu versorgen. Stattdessen schauen fast alle Staaten der Welt weg und zahlen der UNHCR lächerliche Geldbeträge.

Über die angemessene Zahl kann man gerne diskutieren, dazu gehört aber auch die Diskussion um eine angemessene Art der Unterbringungen. Entweder man nimmt eine geringe Anzahl auf und packt diese in die EU Sozialsysteme oder man nimmt im Rahmen humanitärer Katastrophen viele auf, dann kann man sich solch eine Luxusversorgung nicht leisten und müsste nach UNHCR Standard aufgebaute Camps in Europa errichten, die die Flüchtlinge mit dem Notwendigsten versorgen.


@Ankerzentren:
Ich dachte es wäre klar, dass die Ankerzentren ja überhaupt nicht die Kapazität haben die jetzigen über 10.000 Neuankömmliche aufzunehmen. Die Ankerzentren machen nur Sinn, wenn man schon an der Grenze fast alle zurück schiebt und in die Ankerzentren nur diejenigen bringt, die einem an der Grenze durchgeschlüpft sind.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Troh.Klaus »

Beschlossen hat die Bundesregierung, namentlich die Bundeskanzlerin, die ja die Richtlinienkompetenz hat. Zugestimmt hat der Bundestag - es gab keinen Gegenantrag, nicht einmal einen Antrag auf Abstimmung. Zugestimmt haben die Länder über den Bundesrat. Auch dort gab es keine gegenteiligen Anträge. Zugestimmt hat auch das Bundesverfassungsgericht, dass verschiedene Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema abgelehnt hat. Mit anderen Worten, alle maßgeblichen Verfassungsorgane stehen diesem Beschluß positiv bis neutral gegenüber.

Im Übrigen geben die Daten zur Migration keine "Millionen" im Zusammenhang mit der inkriminierten Entscheidung her.
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Orbiter1
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(06 May 2018, 14:34)

Beschlossen hat die Bundesregierung, namentlich die Bundeskanzlerin, die ja die Richtlinienkompetenz hat.
Da wäre ich um einen Link dankbar der ihre Aussage bestätigt. Ich habe nichts von einem Beschluss der Bundesregierung oder der Kanzlerin gefunden. Der Beschluss muss doch irgendwo dokumentiert sein.
Zugestimmt hat der Bundestag - es gab keinen Gegenantrag, nicht einmal einen Antrag auf Abstimmung.
Wie kann denn der Bundestag zustimmen wenn es nicht einmal einen Antrag auf Abstimmung gibt?
Zugestimmt haben die Länder über den Bundesrat. Auch dort gab es keine gegenteiligen Anträge.
Wie kann denn der Bundesrat zustimmen wenn es nicht einmal einen Antrag gab über den abgestimmt werden soll?
Zugestimmt hat auch das Bundesverfassungsgericht, dass verschiedene Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema abgelehnt hat. Mit anderen Worten, alle maßgeblichen Verfassungsorgane stehen diesem Beschluß positiv bis neutral gegenüber.
Keines der Verfassungsorgane hat im Rahmen einer Abstimmung seine Zustimmung oder Ablehnung geäußert.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Orbiter1 hat geschrieben:(06 May 2018, 15:22)

Keines der Verfassungsorgane hat im Rahmen einer Abstimmung seine Zustimmung oder Ablehnung geäußert.
Da ist an der Stelle halt ganz einfach das Schweigen als Zustimmung zu werten. :cool:
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

Im Grunde ist es auch völlig wurscht. Merkel bzw. die Groko wurde wiedergewählt und damit ist die Politik im Nachhinein vom Wähler abgesegnet.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Troh.Klaus »

Tom Bombadil hat geschrieben:(06 May 2018, 17:09)
Im Grunde ist es auch völlig wurscht. Merkel bzw. die Groko wurde wiedergewählt und damit ist die Politik im Nachhinein vom Wähler abgesegnet.
Sehr wohl, das!
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Tom Bombadil hat geschrieben:(06 May 2018, 17:09)

Im Grunde ist es auch völlig wurscht. Merkel bzw. die Groko wurde wiedergewählt und damit ist die Politik im Nachhinein vom Wähler abgesegnet.
Natürlich.

Wir haben allerdings auch in diesem Forum genügend dümmliche Rechtspropagandisten, die dem Wiedererlangen einer parlamentarischen Mehrheit durch die Schwarz-Rote Koalition seit dem Wahlabend den Status einer Wiederwahl und damit Bestätigung abzusprechen versuchen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(06 May 2018, 17:19)

Sehr wohl, das!
Sie können ihre Aussage mit dem Beschluß also nicht belegen. Alles klar.

Habe mal weiter recherchiert. Zumindest ab dem März diesen Jahres gibt es einen klaren Beschluß vom Bundestag der in die entsprechende Richtung geht. Da stellte die AfD einen (ausgesprochen dilettantisch verfassten) Antrag zur Einführung umfassender Grenzkontrollen verbunden mit der Zurückweisung von Flüchtlingen bei unberechtigtem Grenzübertritt. Bei der namentlichen Abstimmung ging es um die Beschlussempfehlung des Innenausschusses den Antrag der AfD abzulehnen. Und alle Abgeordneten der CDU, CSU und SPD haben der Beschlussempfehlung zugestimmt. Hier der Link auf das Abstimmungsergebnis und unter "Debatte" kann man sich auch das entsprechende Video dazu ansehen. https://www.bundestag.de/parlament/plen ... ng/?id=504

Interessant ist aus meiner Sicht der Teil des Antrags der sich mit der Zurückweisung der Flüchtlinge beschäftigt. Inhaltlich ist die Forderung der AfD identisch mit der heutigen Forderung des Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft und auch die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU auf Bundes- und Länderebene haben im Herbst 2016 folgende Forderung aufgestellt.

"Die innenpolitischen Sprecher der Union in Bund und Ländern verlangen ein schärferes Grenzregime im Umgang mit Flüchtlingen. In einer am Freitag verabschiedeten „Saarbrücker Erklärung“ fordern die Experten von CDU und CSU eine „Zurückweisung von Asylbewerbern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen“. Diesen Migranten „sei die Einreise entsprechend des geltenden Rechts zu verweigern“, heißt es in dem Papier.

Sobald aber ein entsprechender Antrag im Bundestag gestellt wird gibt es bei CDU/CSU niemanden mehr der hinter der eigenen Forderung steht und z. B. eine Präzisierung des AfD-Antrags im Innenausschuß vorschlägt oder gar einen eigenen Antrag stellt. Trotz des Dilettantismus bei der AfD-Antragstellung ist das Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Abgeordneten entweder eine ziemliche Heuchelei oder die Saarbrücker Erklärung ist eine dreiste Lüge. Wie auch immer, das Abstimmungsergebnis lässt den Schluß zu dass der Bundestag mit überwältigender Mehrheit dahinter steht dass Deutschland weiterhin auf freiwilliger Basis alle Flüchtlinge aufnimmt, jahrelang versorgt und deren Asylanträge bearbeitet obwohl andere EU-Staaten dafür zuständig wären. Da darf man sich dann aber auch nicht wundern wenn die Schleuserindustrie jedes Monat 15.000 Kunden nach Deutschland schafft (für aktuell knapp 8.000 € pro Kunde, über die Balkanroute). Die dürfen ja bis auf weiteres erst einmal in Deutschland bleiben und werden an der Grenze nicht zurückgewiesen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

Orbiter1 hat geschrieben:(06 May 2018, 19:25)

Sie können ihre Aussage mit dem Beschluß also nicht belegen.
Es braucht keinen Beschluss, Merkels Handeln ist spätestens mit der Bundestagswahl 2017 durch den Wähler legitimiert.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von bnd »

Kritikaster hat geschrieben:(06 May 2018, 17:51)

Natürlich.

Wir haben allerdings auch in diesem Forum genügend dümmliche Rechtspropagandisten, die dem Wiedererlangen einer parlamentarischen Mehrheit durch die Schwarz-Rote Koalition seit dem Wahlabend den Status einer Wiederwahl und damit Bestätigung abzusprechen versuchen.

Dazu der Rechtspropagandist Schulz: "Die GroKo ist abgewählt worden. CDU, CSU und SPD haben zusammen 14 Prozentpunkte verloren"
Rechtsaußen Sahra Wagenknecht dazu: "Die große Koalition ist abgewählt."

Erstes Zitat dürfte Deutschlandweit bekannt sein.
Zweites Zitat aus dem Link unten.


Ich erspare dir mal die Peinlichkeit, noch mehr "Rechtspopulisten" zu zitieren..




https://www.welt.de/vermischtes/article ... ittel.html
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

Komisch, in meiner Welt regiert die Groko wieder, sie hat die Mehrheit der Wählerstimmen erhalten und stellt den Bundeskanzler.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

bnd hat geschrieben:(07 May 2018, 15:20)

Dazu der Rechtspropagandist Schulz: "Die GroKo ist abgewählt worden. CDU, CSU und SPD haben zusammen 14 Prozentpunkte verloren"
Rechtsaußen Sahra Wagenknecht dazu: "Die große Koalition ist abgewählt."

Erstes Zitat dürfte Deutschlandweit bekannt sein.
Zweites Zitat aus dem Link unten.

Ich erspare dir mal die Peinlichkeit, noch mehr "Rechtspopulisten" zu zitieren..
Ich erspare Dir nicht die Peinlichkeit, darauf zu verweisen, dass derselbe Herr Schulz laut Deinem Link folgendermaßen zitiert wird:
Die Koalitionsverhandlungen kommen nach den Worten von SPD-Chef Martin Schulz gut voran.
:D

Dass Sahra Wagenknecht die von ihr verhasste GroKo gerne als abgewählt betrachtet sähe, ist angesichts ihrer auch sonstigen partiellen Nähe zu Rechtsaußenpositionen für informierte Zeitgenossen wenig überraschend und belegt daher gar nichts.

Der entscheidende Punkt ist, dass Rechtsknaller und deren Unterstützer die tatsächlich erfolgte, und anhand der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch zweifelsfrei nachweisbare, Wiederwahl der Groko - mit anderer Mehrheit als zuvor, aber auch das ist in der Geschichte von Koalitionen in der Bundesrepublik nicht ungewöhnlich - aufgrund ihres Unwillens und ihrer Unfähigkeit, Fakten (an)zu erkennen, weiterhin zum Zwecke propagandistischer Delegitimierungsversuche zu bestreiten versuchen. Ich bin allerdings bereit, das auch für extreme Linksknaller so zu sehen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

Koalitionen werden von der Sache her weder gewählt noch abgewählt. Das ist auch im Wahlrecht so nicht vorgesehen. Es ist aus dem Wahlergebnis nicht ablesbar, aus welchen Gründen die Leute so wie bei der vorherigen Wahl oder anders gewählt haben und welche Zwecke sie damit verfolgt haben. Man kann vernünftig davon ausgehen, dass weniger die Belohnung oder Bestrafung vergangener Verhaltensweisen von Personal oder Parteien eine Rolle spielt als die Erwartung der Wähler, welche Politik die Parteien und Personen in der Zukunft hervorbringen könnten - da fließen dann je nach Wähler vielleicht auch Koalitionserwartungen ein oder dass die Ziele, die mit der Wahl einer Partei verbunden waren, nun bereits umgesetzt sind und man sich von der weiteren Wahl einer Partei nichts verspricht. Vormalige Wähler von CDU und SPD können sogar beide jeweils mit der Leistung der gewählten Partei zufrieden sein und trotzdem nun anders wählen.

Die FDP hat frühzeitig bemerkt, dass man in einer Koalition mit den Grünen keinen erkennbaren Unterschied zwischen beiden mehr seriös vermarkten kann. Sie hat das natürlich anders begründet. Damit blieben nur noch wenige rechnerisch und politisch denkbare Optionen übrig. Frau Nahles kann froh sein, dass sie Herrn Schulze nicht versehentlich zu früh abgesägt hat. Sonst hätte sie gehen müssen und Gabriel oder Scholz wäre nun Resteverwalter. Die aktuelle Koalition ist eher eine Koalition der Verlegenheit als der Stärke. Ob man sie für lästig oder notwendig hält, ist eine Geschmacksfrage. Sie hat keine Botschaft, keine Vision und keine Ausstrahlung.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(07 May 2018, 16:47)

Koalitionen werden von der Sache her weder gewählt noch abgewählt. Das ist auch im Wahlrecht so nicht vorgesehen. Es ist aus dem Wahlergebnis nicht ablesbar, aus welchen Gründen die Leute so wie bei der vorherigen Wahl oder anders gewählt haben und welche Zwecke sie damit verfolgt haben. Man kann vernünftig davon ausgehen, dass weniger die Belohnung oder Bestrafung vergangener Verhaltensweisen von Personal oder Parteien eine Rolle spielt als die Erwartung der Wähler, welche Politik die Parteien und Personen in der Zukunft hervorbringen könnten - da fließen dann je nach Wähler vielleicht auch Koalitionserwartungen ein oder dass die Ziele, die mit der Wahl einer Partei verbunden waren, nun bereits umgesetzt sind und man sich von der weiteren Wahl einer Partei nichts verspricht. Vormalige Wähler von CDU und SPD können sogar beide jeweils mit der Leistung der gewählten Partei zufrieden sein und trotzdem nun anders wählen.

Die FDP hat frühzeitig bemerkt, dass man in einer Koalition mit den Grünen keinen erkennbaren Unterschied zwischen beiden mehr seriös vermarkten kann. Sie hat das natürlich anders begründet. Damit blieben nur noch wenige rechnerisch und politisch denkbare Optionen übrig. Frau Nahles kann froh sein, dass sie Herrn Schulze nicht versehentlich zu früh abgesägt hat. Sonst hätte sie gehen müssen und Gabriel oder Scholz wäre nun Resteverwalter. Die aktuelle Koalition ist eher eine Koalition der Verlegenheit als der Stärke. Ob man sie für lästig oder notwendig hält, ist eine Geschmacksfrage. Sie hat keine Botschaft, keine Vision und keine Ausstrahlung.
Aber eben die Mehrheit, und das allein zählt wirklich.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 16:49)

Aber eben die Mehrheit, und das allein zählt wirklich.
Mehrheit ist, was zählt. Wie auch immer sie zustande kommt.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Vongole »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 16:49)

Aber eben die Mehrheit, und das allein zählt wirklich.
Wahrscheinlich lebt die Mehrheit Deutschlands auch nicht in der angstbesetzten Zone von AfD & Co., und ist durchaus in der Lage, bei aller angebrachten Kritik an der Flüchtingspolitk, zu erkennen,
dass bei sprudelnden Steuereinnahmen dieses Land weder vor dem Konkurs steht noch Gefahr läuft, ein islamischer Gottesstaat zu werden.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von DagDag »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(07 May 2018, 16:57)

Mehrheit ist, was zählt. Wie auch immer sie zustande kommt.
Wo kämen wir hin wenn nur einer bestimmt wo`s lang geht? Auch wenn einige sich das wünschen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Humelix33 »

Der Knackpunkt bleibt, das Merkel einfach so entschieden hat, wir bürden uns eine riesen Arbeit auf, obwohl man es nicht musste.

Und nach Außen wurde es als alternativlos verkauft, und auch mit Bildern aus Budapest "gespielt", einige würden auch manipuliert dazu sagen.

Und ohne Legitimation des Bundestages ist es sehr wohl rechtswidrig gewesen, und die letztendliche Gewalt geht auch von der nationalen Gesetzgebung aus, es sei denn es gibt einen übergreifenden EU Beschluss, der besagen würde; Du Deutschlands nimmst jetzt alle auf, und wehe du meckerst... . Aber selbst da hätte es noch Möglichkeiten gegeben, wenn ein Land nicht rausgeschmissen wird, dann ist es Deutschland.

Daher wäre es durchaus interessant gewesen, wenn sich alle freiwilligen Helfer, schlicht nicht bereit erklärt hätten zu helfen, was hätte Merkel dann gemacht? Ist sie eine Diktatorin, wo ist die rechtliche Grundlage?

Wir reden hier ja nicht von 500-1.000 Menschen, und danach wäre alles vorbei gewesen, die "irgendwie" in Budapest gelandet sind, und nicht wussten wie denen geschieht, sondern von einer erheblich anderen Dimension.

Daher war und ist es rechtswidrig, das haben auch schon Staatsrechtler festgestellt. Einen EU-Beschluss gab es 2015 für Deutschland nicht, wo diese Maßnahme aufgezwungen wurde, daher fehlt die Rechtsgrundlage. Eher hat diese Aktion von Merkel die letztendliche größere Lösung einer temporären EU-weiten Kontigentlösung kaputt gemacht, da alle Migranten nach Deutschland (oder Österreich) wollen. In dem Fall hat Merkel also nicht nur Deutschland diese Bürde aufgezwungen, obwohl das genaue Gegenteil, auch laut ihrem Eid, hätte passieren müssen, es gab keine Debatte, UND sie hat auch innerhalb der EU die erwähnte Kontigentlösung damit zunichte gemacht.

Auch mit dem Hintergrund, dass diese Menschen in Budapest weder mit dem Leben bedroht, noch vor irgendetwas noch fliehen mussten.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

DagDag hat geschrieben:(07 May 2018, 17:13)

Wo kämen wir hin wenn nur einer bestimmt wo`s lang geht? Auch wenn einige sich das wünschen.
Es bestimmt einer, wo's langgeht. Der heißt Kanzler. Wie alle anderen einsamen Bestimmer ist er darauf verwiesen, dass seine Machtbasis (hier: Parlamentsmehrheit und mittelbar die Befehlskette der Exekutive) ihn gewähren lässt. Die Parlamentsmehrheit hat Merkel nicht aufgehalten, als sie sich zur Flüchtlingsfrage praktisch erklärte. Auch die Exekutive hat ihr (und dem Parlamentsmehr) die Gefolgschaft nicht aufgekündigt. Damit hat Merkel ganz wirksam bestimmt, wo's langgeht. Es war ihre eine große Sternstunde.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Humelix33 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:19)

Der Knackpunkt bleibt, das Merkel einfach so entschieden hat, wir bürden uns eine riesen Arbeit auf, obwohl man es nicht musste.

Und nach Außen wurde es als alternativlos verkauft, und auch mit Bildern aus Budapest "gespielt", einige würden auch manipuliert dazu sagen.

Und ohne Legitimation des Bundestages ist es sehr wohl rechtswidrig gewesen,
Okay, Du bist offensichtlich raus aus dem Strangthema. :rolleyes:
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Raul71 »

Ich sehe das Problem nicht an Rechtsbrüchen, sondern am Amtseid.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Raul71 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:32)

Ich sehe das Problem nicht an Rechtsbrüchen, sondern am Amtseid.
Und? :?:
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von think twice »

Findet es niemand von den Hobby-Juristen merkwürdig, dass kein Mensch auf Idee gekommen ist, Frau Merkel anzuzeigen, bei den ganzen Rechtsbruechen, die sie begangen hat?
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Humelix33 »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(07 May 2018, 17:27)

Es bestimmt einer, wo's langgeht. Der heißt Kanzler. Wie alle anderen einsamen Bestimmer ist er darauf verwiesen, dass seine Machtbasis (hier: Parlamentsmehrheit und mittelbar die Befehlskette der Exekutive) ihn gewähren lässt. Die Parlamentsmehrheit hat Merkel nicht aufgehalten, als sie sich zur Flüchtlingsfrage praktisch erklärte. Auch die Exekutive hat ihr (und dem Parlamentsmehr) die Gefolgschaft nicht aufgekündigt. Damit hat Merkel ganz wirksam bestimmt, wo's langgeht. Es war ihre eine große Sternstunde.
Im Grunde darf der Kanzler, oder aktuell die Kanzlerin, lediglich sämtliche Sonderaktionen durchführen, um Gefahren gegen das Deutsche Volk abzuwenden, darauf schwört sie auch einen Eid.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

think twice hat geschrieben:(07 May 2018, 17:35)

Findet es niemand von den Hobby-Juristen merkwürdig, dass kein Mensch auf Idee gekommen ist, Frau Merkel anzuzeigen, bei den ganzen Rechtsbruechen, die sie begangen hat?
Die wissen ja ganz genau, warum sie's nicht tun.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

Humelix33 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:36)

Im Grunde darf der Kanzler, oder aktuell die Kanzlerin, lediglich sämtliche Sonderaktionen durchführen, um Gefahren gegen das Deutsche Volk abzuwenden, darauf schwört sie auch einen Eid.
Das ist falsch. Der Bundeskanzler ist der Chef der Exekutive und neben dem nominellen höchsten Beamten, dem Präsidenten, das praktische Zentrum der Verwaltungstätigkeit mit allen ihren von Gesetzen und Verträgen gewährten Handlungsspielräumen. Dieser Thread wiederholt die vor Monaten bereits durchgekaute Feststellung, dass Merkels Handlungsanweisung im Rahmen der vorfindlichen Gesetze und Verträge möglich war. Der Bundestag hat auch darauf verzichtet, ihr durch Schaffung neuer Gesetze ihre Handlungsweise zu verbieten.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Raul71 »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 17:33)

Und? :?:
Der Amtseid beginnt so. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden"
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(07 May 2018, 17:40)

Das ist falsch. Der Bundeskanzler ist der Chef der Exekutive und neben dem nominellen höchsten Beamten, dem Präsidenten, das praktische Zentrum der Verwaltungstätigkeit mit allen ihren von Gesetzen und Verträgen gewährten Handlungsspielräumen. Dieser Thread wiederholt die vor Monaten bereits durchgekaute Feststellung, dass Merkels Handlungsanweisung im Rahmen der vorfindlichen Gesetze und Verträge möglich war. Der Bundestag hat auch darauf verzichtet, ihr durch Schaffung neuer Gesetze ihre Handlungsweise zu verbieten.
Und kein anderes Verfassungsorgan hat dagegen rechtliche Schritte eingeleitet.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Humelix33 »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(07 May 2018, 17:40)

Das ist falsch. Der Bundeskanzler ist der Chef der Exekutive und neben dem nominellen höchsten Beamten, dem Präsidenten, das praktische Zentrum der Verwaltungstätigkeit mit allen ihren von Gesetzen und Verträgen gewährten Handlungsspielräumen. Dieser Thread wiederholt die vor Monaten bereits durchgekaute Feststellung, dass Merkels Handlungsanweisung im Rahmen der vorfindlichen Gesetze und Verträge möglich war. Der Bundestag hat auch darauf verzichtet, ihr durch Schaffung neuer Gesetze ihre Handlungsweise zu verbieten.
Dann fehlt hier aber immer noch das nationale Gesetz, was Artikel 16a Absatz 2 aushebelt, denn es gab international keine Anweisung, ansonsten wäre es mal an der Zeit, nach so vielen Jahren der Debatten darum, vielleicht mal zu erwähnen, wenn es so mit der Türkei "nebenbei" vereinbart wurde, weil es durchaus nach den internationalen Regeln wäre, wenn alle aus Budapest wieder in die Flüchtlingslager in die Türkei zurückgebracht worden wären.

Wenn es das auch nicht war, dann gibt es dafür keine Legitimation. Dublin sieht es nicht vor, die Genfer Konvention sieht es nicht vor.

Es fehlt hier immer noch die Weisung oder das Gesetz, und nochmals Merkel darf sich nicht wie eine Diktatorin aufführen, auch wenn es um solche Dinge geht.

Die Sonderbefugnisse greifen nur, wenn Deutschland in Gefahr wäre.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 17:44)

Und kein anderes Verfassungsorgan hat dagegen rechtliche Schritte eingeleitet.
Das ist richtig, aber auf welcher Grundlage auch? Wie wir sehen, gab es keine rechtliche Handhabe gegen Merkels Entscheidung. Die hätte erst geschaffen werden müssen. Dazu hat sich der Bundestag in seiner Mehrheit nicht entschieden.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

Humelix33 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:49)

Dann fehlt hier aber immer noch das nationale Gesetz, was Artikel 16a Absatz 2 aushebelt
Das ist nicht nötig. Der Artikel ermächtigt dazu, den Aufenthalt unter den genannten Bedingungen zu beenden. ("kann") Er verpflichtet dazu nicht. Der Artikel 16a begründet auch keine Abweichung von den Verpflichtungen aus den einschlägigen internationalen Verträgen. Die erklären aber erstens den Schutz von Flüchtlingen als notwendig und zweitens Fälle, in denen das Recht besteht, Flüchtlinge zurückzuweisen, weil sie woanders sicher sind. Sie schließen nicht aus, auf diese Abweichung zu verzichten ("Selbsteintritt"). Das hättest du durch aufmerksamen Nachvollzug des Threads wissen können.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(07 May 2018, 17:51)

Das ist richtig, aber auf welcher Grundlage auch? Wie wir sehen, gab es keine rechtliche Handhabe gegen Merkels Entscheidung. Die hätte erst geschaffen werden müssen. Dazu hat sich der Bundestag in seiner Mehrheit nicht entschieden.
Wenn niemand einen Antrag stellt kann es auch keine Entscheidung geben. Außer etwas Murren bei einzelnen Abgeordneten und Sprüchen vom Papiertiger Seehofer kam da nichts. Deswegen wollten die Wähler auch die oppositionslose Zeit beenden und die AfD im neuen Bundestag haben.
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Kritikaster
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Raul71 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:44)

Der Amtseid beginnt so. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden"
Weiter.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Orbiter1 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:59)

Wenn niemand einen Antrag stellt kann es auch keine Entscheidung geben. Außer etwas Murren bei einzelnen Abgeordneten und Sprüchen vom Papiertiger Seehofer kam da nichts. Deswegen wollten die Wähler auch die oppositionslose Zeit beenden und die AfD im neuen Bundestag haben.
Gerade mal 12,6% wollten die rechtsunkundigen Rechtsknaller im BT haben, der Rest nicht. :)
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

Raul71 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:44)

Der Amtseid...
... ist eine Farce:
Günther Stohmann verklagt Politiker-Elite: Vom Amtseid und dem Freibrief für die Politik
Anders die Staatsanwaltschaft Bonn: "Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst."
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... d-1.144029
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 18:03)

Gerade mal 12,6% wollten die rechtsunkundigen Rechtsknaller im BT haben, der Rest nicht. :)
Wie man dem Koalitionsvertrag entnehmen kann reicht das ja schon um der Groko Beine zu machen. Im übrigen dürfte noch keiner Partei so ein Einstand gelungen sein. Oder haben die Grünen oder die Linke in ihrer ersten Legislaturperiode mehr als die 12,6% erreicht?
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Raul71 »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 17:59)

Weiter.
„das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Man kann aber auch da wenig in Einklang bringen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Kritikaster »

Raul71 hat geschrieben:(07 May 2018, 18:15)

„das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
An welcher Stelle hat sie nun gegen das GG oder Bundesgesetze verstoßen?

Und, bitte: Die Tatsache, dass ihre Entscheidung und der Verzicht sämtlicher Verfassungsorgane, aufgrund der Rechtslage nichts dagegen zu unternehmen, einem nicht gefallen mag, reicht dafür nicht aus.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 18:03)

Gerade mal 12,6% wollten die rechtsunkundigen Rechtsknaller im BT haben, der Rest nicht. :)
Gemessen an ihren Anträgen mögen sie rechtsunkundig sein (schon etwas sonderbar bei den vielen Juristen in ihren Reihen), die Wahrnehmung bei den Wählern ist laut einer aktuellen FORSA-Umfrage aber eine ganz andere:

„Auf die Frage nach der politischen Kompetenz („Welche Partei wird am besten mit den Problemen in Deutschland fertig?“) kommt die AfD auf den höchsten Wert der vier Oppositionsparteien. Die Union liegt unverändert mit 27 Prozent an der Spitze, dahinter folgt mit weiterhin nur sieben Prozent die SPD. Die AfD erreicht mit sechs Prozent jeweils doppelt so viel wie FDP, Grüne und Linke (alle je drei Prozent).“ Quelle: https://amp.welt.de/politik/deutschland ... etenz.html
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Vongole »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 18:23)

An welcher Stelle hat sie nun gegen das GG oder Bundesgesetze verstoßen?

Und, bitte: Die Tatsache, dass ihre Entscheidung und der Verzicht sämtlicher Verfassungsorgane, aufgrund der Rechtslage nichts dagegen zu unternehmen, einem nicht gefallen mag, reicht dafür nicht aus.
Aus meiner Sicht gegen gar keine.
Im Hinblick auf immer mehr ertrinkende Menschen, der unhaltbaren Situation In Griechenland, war die Öffnung der Grenzen ein humanitärer Akt.
Allerdings kann man ihr vorwerfen, dass sie anschließend die Bevölkerung mit den daraus entstandenen Problemen alleine gelassen hat, nur verstößt auch das nicht gegen Gesetze.
Kurzsichtigkeit ist nicht strafbar.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(07 May 2018, 18:38)

Im Hinblick auf immer mehr ertrinkende Menschen, der unhaltbaren Situation In Griechenland, war die Öffnung der Grenzen ein humanitärer Akt.
Da stellt sich nur die Frage, warum fast drei Jahre später die Grenzen immer noch für jedermann von außerhalb der EU offen sind und ob offene Grenzen nicht auch eine Wechselwirkung mit dem Ertrinken aufweisen? Das schließt ja nicht aus, dass Menschen, die Asyl benötigen, es auch bekommen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von zollagent »

Tom Bombadil hat geschrieben:(07 May 2018, 18:55)

Da stellt sich nur die Frage, warum fast drei Jahre später die Grenzen immer noch für jedermann von außerhalb der EU offen sind und ob offene Grenzen nicht auch eine Wechselwirkung mit dem Ertrinken aufweisen? Das schließt ja nicht aus, dass Menschen, die Asyl benötigen, es auch bekommen.
...nur eben möglichst wenige. Und das ist auch das Einzige, was Leute wie dich antreibt. :mad2:
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Tom Bombadil »

zollagent hat geschrieben:(07 May 2018, 19:00)

..
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von imp »

Orbiter1 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:59)

Wenn niemand einen Antrag stellt kann es auch keine Entscheidung geben.
Keinen Antrag zu stellen ist eine Entscheidung. Antragsrecht haben nach Geschäftsordnung Fraktionen und beliebige Gruppen von Abgeordneten ab einer gewissen Anzahl.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Raul71 »

Kritikaster hat geschrieben:(07 May 2018, 18:23)

An welcher Stelle hat sie nun gegen das GG oder Bundesgesetze verstoßen?

Und, bitte: Die Tatsache, dass ihre Entscheidung und der Verzicht sämtlicher Verfassungsorgane, aufgrund der Rechtslage nichts dagegen zu unternehmen, einem nicht gefallen mag, reicht dafür nicht aus.
Ich sehe das Problem ja auch nicht an Rechtsbrüchen, sondern am Amtseid.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Orbiter1 »

Raul71 hat geschrieben:(07 May 2018, 17:44)

Der Amtseid beginnt so. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden"
Wer weiß schon welcher Schaden dem deutschen Volk entstanden wäre wenn Merkel eine knallharte Linie gefahren hätte und Griechenland, Ungarn, den Balkan, Österreich und Italien im Flüchtlingschaos untergehen hätte lassen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Nightrain »

Orbiter1 hat geschrieben:(07 May 2018, 20:12)
Wer weiß schon welcher Schaden dem deutschen Volk entstanden wäre wenn Merkel eine knallharte Linie gefahren hätte und Griechenland, Ungarn, den Balkan, Österreich und Italien im Flüchtlingschaos untergehen hätte lassen.
Genauso wie keiner weiß wie viele Kinderleichen man vermieden hätte, wenn das Übersetzen vom türkischen Badestrand nach Griechenland mit Ziel Zentraleuropa nicht funktioniert hätte...
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Troh.Klaus »

Mit anderen Worten, Nix Genaues weiß man nicht! Man müßte halt die Zeit zurückdrehen auf Anfang September 2015 und Merkel anders entscheiden lassen ...

Die Chronologie dieser "deutschen Herbsttage" ist in diesem Zeit-Artikel ganz gut dargestellt. Er zeigt auch u.a., dass das damals keine einsame, willkürliche Entscheidung Merkels war.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von unity in diversity »

Vongole hat geschrieben:(07 May 2018, 18:38)

Aus meiner Sicht gegen gar keine.
Im Hinblick auf immer mehr ertrinkende Menschen, der unhaltbaren Situation In Griechenland, war die Öffnung der Grenzen ein humanitärer Akt.
Allerdings kann man ihr vorwerfen, dass sie anschließend die Bevölkerung mit den daraus entstandenen Problemen alleine gelassen hat, nur verstößt auch das nicht gegen Gesetze.
Kurzsichtigkeit ist nicht strafbar.
Vor allem, wenn man sich hinter einem Teil des Amtseides verstecken kann:
"...so wahr mir Gott helfe".
Gott kann nicht überall sein, um helfend/fördernd einzugreifen.
Das rechtfertigt jede Panne.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: Wieso Merkel keinen Rechtsbruch begangen hat

Beitrag von Vongole »

unity in diversity hat geschrieben:(08 May 2018, 02:01)

Vor allem, wenn man sich hinter einem Teil des Amtseides verstecken kann:
"...so wahr mir Gott helfe".
Gott kann nicht überall sein, um helfend/fördernd einzugreifen.
Das rechtfertigt jede Panne.
Nein.
Humanität hat nichts mit Gott zu tun, Kurzsichtigkeit auch nicht.
De jure ist Merkel nicht zu belangen, damit de facto damit auch nicht, und allein darum geht es in diesem Strang.
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