Glauben/meinen ist nicht wissen, ich bitte um ein konkretes Zitat.Nomen Nescio hat geschrieben:(15 Jan 2018, 15:34)
ich meine bei den menschenrechten. aber schon bevor WK II wurde so gedacht. such mal nach was der nansenpaß ist.
Flüchtling:
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff. Danach gilt als Flüchtling nur eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtling
Kriegsflüchtling:
Kriegsflüchtlinge sind nicht als Flüchtling im Sinne von Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) von 1951, anerkannt. Daher fällt ein Kriegsflüchtling als solcher nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens.[1] Aus diesem Grund müssen alle Asylverfahren, die auf der UN-Flüchtlingskonvention als rechtlicher Basis beruhen, eine Einzelfallprüfung vornehmen, ob die Kriegslage zu einer solchen konkreten persönlichen Bedrohung führt – beziehungsweise laut Konvention zumindest einer „begründeten Furcht“ davor.[2] Insbesondere strittig ist bis heute die Frage, ob bei Kriegen allein die Tatsache der Angehörigkeit zu dieser Nation, und bei ethnisch begründeten bewaffneten Konflikten die Zugehörigkeit zu einer involvierten Gruppe allein einen Fluchtgrund und Bedrohungsfall im Sinne der Konvention darstellt, da diese konkret auf den Akt der Verfolgung bezugnimmt.
Das Völkerrecht greift häufig nicht bei innerstaatlichen militärischen Konflikten. So stammen Flüchtlinge vor kriegerischen Handlungen oftmals nicht nur aus Kriegs-, sondern auch aus Bürgerkriegsregionen,[3] und der Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention für solche Fälle ist umstritten.[4]
Außerdem sieht das humanitäre Völkerrecht prinzipielle Unterschiede zwischen der unbeteiligten (Zivil-)Bevölkerung und Flüchtlingen, die sich selbst an Feindseligkeiten beteiligt haben.[5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsfl%C3%BCchtling
So, jetzt du.