Wer hier warum auch immer "Obergrenzen" ablehnt, wird gleichgültig durch welche Fachargumente leider nicht umzustimmen sein. Liest man dieses Wiki :
Quelle : WIKIPEDIA "Fahrzyklus" sorgfältig, bleibt bei mir nur hängen, es wird je nach Land, Interessengruppen oder was auch immer, zu sehr abweichenden Ergebnissen gekommen. Inwieweit diese "synthetischen Ergebnisse" der tagtäglichen Realität standhalten, halte ich für mehr als "offen".
Auch die jährlichen Verbrauchswerte in toto (die habe ich bereits zu einem anderen Thema gepostet) sind wohl der einzige realistische Maßstab welche den Impakt auf uns und unsere Umwelt wiedergeben. Die bekannten "Nebenwirkungen" sind eine finanzielle Belastung, den die Allgemeinheit in den verschiedensten Formen tragen muss. Nun kann man sich exzessiv über die Gründe streiten. Es gibt gewiss unvermeidbare - es sei denn, man wolle jegliche wirtschaftliche Notwendigkeit leugnen - aber auch durchaus vermeidbare Gründe die zu höherem Verbrauch führen. Für die besteht keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit. Doch offensichtlich ein hochgradig emotionales Bedürfnis
Obwohl nur wenige, die Eigenschaften die echte Rennfahrer haben müssen, wirklich besitzen, darf in D jeder, der sich so "berufen" fühlt, sich mit Fahrzeugen ausstatten, deren Möglichkeiten längst jenseits der durchschnittlichen menschlich möglichen Dauerleistung liegen. In so ziemlich allen Ländern dieser Welt, wurde das durch "Obergrenzen" auf ein Maß reduziert, was zumindest die Mehrheit am potentiellen Selbstmord "mit Beteiligten" hindert. Recht hinterlistig (ob der juristischen Folgen) gibt es in D auf dem größeren Teil der BAB keine dauerhaft gültigen "Obergrenzen". Wer da wie auch immer versagt, wird alsbald genau danach verurteilt. Nicht das schnelle Fahren ist dort strafbar, sondern das Versagen - gleichgültig warum. Plötzlich gibt es doch eine Obergrenze. Wer die überschreitet, ist mindest teilschuldig am Unfallgeschehen. Wer also die 130 km/h überschreitet - wer tut das nicht
- hat solange keine Konsequenzen zu erwarten, bis der (juristisch) "Erfolg" eintritt. Dann hat er nach gängiger Rechtspraxis schuldhaft den Unfall und dessen Folgen mindestens mitverursacht, wenn nicht gar die volle Schuld dadurch entstanden ist.
Das "beweist" doch, der Mensch ist generell für höhere Geschwindigkeiten als diese 130 km/h nicht geeignet. Gleichgültig wie das auch jeder sehen mag. In der Psychiatrie gilt ja auch, den Patient kann seinen eigenen Geisteszustand eben nicht "unabhängig" selbst beurteilen. Wäre bei einem Unfall, der sich hauptursächlich auf Geschwindigkeiten höher als die gültige Richtgeschwindigkeit zurückführen lässt, die unerfreulichen auf den Fahrer beschränkt, könnte man dies getrost und achselzuckend abtun - selbst schuld - nun tot oder ein Krüppel - scheiß drauf. Leider gibt es auch immer andere "Unfallbeteiligte" die so zu Schaden kommen. Gern bringt der "Rennfahrer" auch alle Insassen seiner "Rennmaschine" mit um oder mach sie zu Krüppeln (selbst schuld, wer einem solchen Idioten seine Gesundheit, sein Leben anvertraut). Leider und da wird es echt "öffentlich" muss praktisch jeder der sich auf der BAB befindet, mit solchen "Selbstmordattentätern aus Leidenschaft" ständig rechnen. Gut deren Trost ist dann - ich bin nicht selbst Schuld daran, nun tot oder verkrüppelt zu sein
Apropos "Rennmaschinen" - mindestens jeder ordentliche Mittelklassewagen hat das "Zeug" dazu. So bleibt es jedem selbst überlassen was er / sie denn für die "richtige Geschwindigkeit" hält und das egal wo.
Wenn es denn je vernünftige angepasste Geschwindigkeiten geben sollte, dann nur über technische Einrichtungen die den (noch menschlichen) Fahrer zwingen eine "vernünftige" vorgesehene Geschwindigkeit auch tatsächlich einhalten zu müssen.
ALLE - meint, es gibt auch eine tatsächliche Mindestgeschwindigkeit - so was gibt es tatsächlich - wenn auch aus naheliegenden Gründen nicht auf der BAB : das Zeichen Anlage 2 zu § 41 StVO : 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit einer weißen Dreißig in der Mitte. )
Bei diesem Schild ist die Mindestgeschwindigkeit von 30km/h vorgegeben. Man darf hier nicht langsamer fahren, solange es die Straßenverhältnisse und Wetterlage zulässt. Das Zeichen 279 gibt das Ende der vorgeschriebenen Geschwindigkeit vor (rot durchgestrichene Dreißig).
Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld.
Ist doch bemerkenswert, da muss jeder "mindestens 30 km/h schnell" fahren (solange es die Straßenverhältnisse und Wetterlage zulässt) - kann auch 250 und mehr sein, wenn es sonst keine allgemeinen "Obergrenzen" gibt.
"Mobilität" ist gewiss eine Sonderfall des normalen menschlichen Irrsinns....
Hier noch die zuständigen Hieroglyphen :
in ihrer ganzen Pracht
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)