Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Das gilt offensichtlich auch dann, wenn
das Volk sich nach Artikel 146 GG eine Verfassung geben lassen will,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nein, Parlament alleine ist nicht dieses deutsche Volke.
Dazu bedürfte es zunächst eines Parlamentsbeschlusses, das GG durch eine neue Verfassung zu ersetzen. So einen gibt es nicht.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Es besteht das Recht auf Verfassungsänderung. Oder im Falle des Grundgesetzes für die Bundesrepublik D sogar das Recht auf eine Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Eine Scheidung von Artikeln oder sogar dem Gesamtwerk ist somit möglich, wenigstens jedoch denkbar.
Dieses Recht ist jedoch nicht dem Volk innerhalb eines Bundeslandes zugesprochen worden. Warum auch, darf ein Volk in freier Selbstbestimmung und im Rahmen des Völkerrechtes doch tun und lassen was es will
Der Begriff "Deutsches Volk" schreibt nicht zwingend ein Referendum vor. Vielmehr ist die Formulierung offen gewählt, um möglichst viele Freiheiten bei der Umsetzung zu haben. Denkbar ist auch, wie schon 1919, eine Verfassungsgebende Nationalversammlung. Dies steht dem Begriff nicht entgegen und bedingt auch kein Referendum. Die Debatte darum ist aber sinnlos, da jedenfalls erst einmal der Beschluss nötig wäre, da GG abzuschaffen. Ein solcher ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Es ist die dortige "Volksvertretung", die jedoch, wie von Dir festgestellt, zudem Vertretungspersonen im spanischen
Zentralparlament (Gesamtspanien) hat.
Nun werden wir uns beide einig sein, daß "Restspanien" - und der dortige König sowieso - derzeit wohl null Interesse daran haben wird, daß sich eine Region abspaltet und somit in staatlicher Hinsicht frei und unabhängig von Gesamtspanien wird.
Wäre vergleichbar mit einem Brandenburg oder Berlin, welches nichts mehr mit dem Staat Preußen zu tun haben wolle.
Die Bundesregierung hat in Bezug auf derartige Sachverhalte korrekt festgestellt:
"Die Souveränität und territoriale Integrität [...] sind und bleiben unverletzlich"
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... gkeit.html
Es ist eben nicht die alleinige "Volksvertretung". Es ist ein Regionalparlament mit klar abgegrenzten Aufgabenfeldern. Katalonien entsendet als Teil Spaniens ebenfalls Parlamentarier in das gesamtspanische Parlament. Das katalanische Parlament kann sich aber keine Kompetenzen anmaßen, die dem gesamten spanischen Volk und damit auch nur den Vertretern im gesamtspanischen Parlament obliegen.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Gerne stelle ich die Frage um: Wurden Grundsatzbrecher jemals per Urteil bestraft ?
Ich gebe dir keinen Grundkurs in der Trennung von Staats- und Strafrecht. Deine Frage ist juristisch gesehen unsinnig und bedarf daher keiner Beantwortung, weil sich die Antwort darauf bereits aus meinen Ausführungen ergibt.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Wenn ich nix gekauft hätte, wäre das ("Urteil") sehr wohl eine Strafe.
Völliger Unsinn. Informiere dich über die Abgrenzung des Strafrechts zu den anderen Rechtsgebieten. Weder das Zivilrecht noch das Staatsrecht kennen Strafurteile. Wie gesagt, ich gebe hier keinen juristischen Grundkurs.
Nicht jeder Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze ist auch eine Straftat. Das sind sogar die wenigsten. Dazu müsstest du aber ein Mindestmaß an juristischem Sachverstand haben um zu erkennen, dass Strafrecht und Staatsrecht unterschiedliche Herangehensweisen und Konzepte haben und die Sachverhalte dann völlig anders gelagert sind.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Und zu
unternehmen scheinen die da in Spanien bereits Abstimmungen in Parlamenten und Volksabstimmungen zu zählen. Da ist ja gerade das, was zumindest mich etwas nachdenklich macht. Zumal man die nicht mal eben zu 40 Stunden Strafarbeit im Flüchtlingsheim verdonnern möchte.
Das "Unternehmen" ist auch eine strafrechtliche Kategorie im deutschen Recht. § 89a Abs. 2a StGB zum Beispiel:
Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
Es reichen schon Vorbereitungshandlungen zur Ausreise.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Verstehe mich nicht falsch,
wenn die Bundesregierung "nur" darüber abstimmen würde, ob man nicht mal langsam mit militärischen "Brunnenbohren" in einer weiteren Wüstenregion beginnen sollte, würde ich persönlich alle Ja-Abstimmer sofort hinter Gitter sehen wollen. Gäbe es Strafarbeit für Schwerverbrecher, würde ich zudem zu sehen wünschen, wie sie in Ketten bei angedachten kasernennahen Kitas durch Steineschleppen mitbauen.
Und das obwohl es nur eine Abstimmung war, der natürlich eine Tat (Angriffskrieg) folgen könnte, die laut Grundgesetz natürlich überhaupt nicht erlaubt ist; sie zwar mit der Abstimmung eine Grundgesetzänderung einleiten wollen, doch zum Glück gibt es dann noch u. a. das Völkerrecht und sonstige internationale Bestimmungen.
Die Militäreinsätze der Bundeswehr sind keine Angriffskriege, da sie nicht dessen Voraussetzungen erfüllen - im Übrigen ist Krieg vom Völkerrecht nicht per se verboten. Im Übrigen ist das Führen eines Angriffskrieges nicht aufgrund des Verbotes im GG strafbar, sondern aufgrund der Strafnorm.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Völkerrecht und sonstige internationale Bestimmungen verbieten in dem Fall "das Brunnenbohren", untersagen jedoch keine Unabhängigkeitsbewegungen.
Das Völkerrecht verbietet Militäreinsätze nicht. Hingegen erkennt es keine einseitigen Unabhängigkeitserklärungen an. Das habe ich hier aber schon sehr weit ausgebreitet, warum das Völkerrecht das nicht anerkennt.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Die Regelung, daß eine Verfassung geändert oder gar wegfallen kann, genügt. Anderes regeln internationale Regelungen.
Katalonien hat alles Recht der Welt, Unabhängig werden zu wollen.
Nein, diese Regelung genügt nicht. Mal abgesehen davon, dass der Wortlaut das nicht im Entferntesten hergibt, steht schon allein einem Gliedstaat kein Recht auf einseitige Verfassungsänderung zu. Deine Aussage ist nichts weiter als ein vollkommen unbelegter Trugschluss. Katalonien hat kein Recht, sich selbst für unabhängig zu erklären, weder aus dem Natur-, dem Völker- noch dem Verfassungsrecht.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Es gibt diese Formen der
Abstimmungseinschränkungen nicht; sie sind nur gewünscht.
Sie dürften im Prinzip sogar darüber
abstimmen, ob ab morgen alle bayrischen Abgeordneten im Bundestag bei der Nationalhymne die erste Strophe des Deutschlandliedes singen sollten.
Es gibt sie sehr wohl, wie ich es bereits ausgeführt habe. Kannst du leugnen, wird dadurch nicht richtiger. Vergleich mit der Nationalhymne ist wieder vollkommen vom Thema ab und daher Unsinn.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Nochmal: Sie dürfen nach demokratischen Gesichtspunkten über alles abstimmen. Was zählt sind die aus der Abstimmung folgenden Taten oder Nichttaten, wie z. B. die Einführung eines Gesetzes oder eben die tatsächliche Ausrufung einer Republik.
Nochmal zum Mitschreiben: N E I N ! Sie dürfen im Rahmen der ihnen durch die Verfassung eingeräumten Kompetenzen tätig werden. Mehr Rechte haben sie nicht.
Wie oben schon ausgeführt, solltest du dich mit der Abgrenzung von Straf- und Staatsrecht befassen.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Wer wäre denn Deiner Meinung nach "zuständig" für die Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens ?
Wer damals für die "Amerikas" ?
Zuständig ist allein der spanische Gesamtstaat, der Sezession verfassungsrechtlich gestatten müsste. Dann kannst du mit den Katalanen ganz unbehelligt über die Unabhängigkeit abstimmen lassen.
Amerika ist ein blödsinniges Beispiel, da die Amerikaner im britischen Parlament keine Vertretung hatten. Mangelnde politische Partizipation räumt ein Recht auf Sezession ein. Die Katalanen sind aber weder unterdrückt noch von der politischen Partizipation in Spanien ausgeschlossen.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Das wäre der denkbare nächste Schritt gewesen; wenn man nicht die dortige Regionsregierung, Parlamentspräsidentin usw. eingebuchtet hätte...
Jetzt wird es aberwitzig. Niemand dieser Regionalregierung wollte ein solches Gesetz einbringen. Man betrachtete sich kraft der eigenmächtigen Unabhängigkeitserklärung für unabhängig.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
Doch, genau das ist sie. Positionieren (Unabhängigkeitswille demokratisch abstimmend feststellen) und dann weiter... geht halt momentan etwas erschwert weiter, weil die Zentralregierung offensichtlich völlig am Rad drehte
und Gewählte einbuchtete bzw. teils erst noch einbuchten will.
Dolchstoßlegendenbildung. Die katalanische Regierung betrachtete sich nach ihrer eigenen Erklärung für unabhängig. Sie wollten nichts weiter veranlassen.
Loki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 20:37)
"Soll die freie Religionsausübung eingeschränkt werden?" oder "Soll die Republik ausgerufen werden?" haben eins gemeinsam: Sie entsprechen nicht dem gegenwärtigen Regelwerk, da
1) keine eingeschränkte Religionsausübung laut Grundgesetz
2) keine Republik, und auch keine Teilbarkeit laut Verfassung
Sehr wohl ein Unterschied. Erstere Frage formuliert ein Ziel, die zweitere soll Fakten schaffen.