Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

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Ebiker
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Ebiker »

Splinterbell hat geschrieben:(19 Nov 2017, 11:36)

Das Problem bei der Angelegenheit ist, das aus deren Sicht die Person der eigenen Partei weit über der Person Vermieterin steht.
Ihr Recht auf Ehrlichkeit und Sicherheit wiegt nicht soviel wie die des hetzenden, unehrlichen Verursachers dieser Gewalt.
Der Angegriffene ist der Verursacher der Gewalt :?:
Folgen sie den Anweisungen
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DarkLightbringer
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 11:46)

Was hat ein AfD-Bundestagsabgeordneter damit zu tun? Richtig, nichts.
Was hat der Vorsitzende eines Landesverbandes der Jugendorganisation der AfD mit der AfD zu tun - auch nichts ?
Deine restlichen Schlussfolgerungen gelten dann für alle Opfer von Gewalt, wenn sie nur prominent genug oder als Opfer erkennbar sind.
Das Urteil wird meiner Meinung nach genau deswegen kassiert werden. Wenn es nur gegen Rechte ging, würden sich schon Richter finden, die das durchgehen ließen, aber da es auch andere Opfer von Gewalt betreffen könnte, wird das so nicht haltbar sein.
Es gibt viele juristische Beispiele, die zeigen, dass ein Bürger nicht alles zu seiner Person angeben muss, auch wenn damit ein Nachteil für einen Vertragspartner entsteht. Ein Beispiel ist eine schwangere Frau, die einem künftigen Arbeitgeber gegenüber eben nicht angeben muss, dass sie schwanger ist - selbst wenn sie für Tätigkeiten eingesetzt werden soll, die nicht vereinbar mit einer Schwangerschaft sind. Ein Verschweigen der Schwangerschaft ist keine arglistige Täuschung.
Ich könnte mir vorstellen, dass man bei Opfern von Gewalt ähnliche Schutzmechanismen einbaut. Es kann nicht sein (um das Mal für die Anwesenden in ihre Sprache zu übersetzen), dass z.B. ein Mensch mit schwarzer Hautfarbe, der in einem sächsischen Kaff rassistischer Gewalt ausgesetzt ist, deswegen keine Wohnung mehr findet.
Die Vermieterin hat den JA-Mann Steinke in keinster Weise körperlich angegriffen. Nochmal, sie sorgt sich um Hab und Gut und bestritt den ordentlichen Rechtsweg. Das darf sie doch wohl noch.

Lars Steinke, der Mieter, ist indes kein unbeschriebenes Blatt. Er war Mitglied im "Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen". Und da wird es dann schon konkreter.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen diese Gruppe wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sogar ein Verdacht der Bildung bewaffneter Banden steht im Raum.
Göttinger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rechtsextremen Freundeskreis
https://www.hna.de/lokales/goettingen/g ... 93053.html

Lars Steinke ist weder eine schwangere Frau noch die Unschuld vom Lande, wie hier zu suggerieren versucht wird. Er gehört vielmehr zu jenen JA-Stürmern, die von unbescholtenen Bürgern zu recht als Bedrohung wahrgenommen werden. Der Göttinger Amtsrichter hatte daher das Schutzinteresse der klagenden Bürgerin zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Splinterbell »

Ebiker hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:06)

Der Angegriffene ist der Verursacher der Gewalt :?:
DarkLightbringer hat es auf den Punkt gebracht. Weitere Ausführung nicht notwendig. Einen Verbrecher muss kein Vermieter dulden.

Scheint ja ein sehr seriöser Mann zu sein. Aber anscheinend ist dieser ja mehr wert als eine zivilisierte Bürgerin die Angst um ihr Hab und Gut haben muss.
Der Rechtsradikale mit Waffen muss ja demokratisch geschützt werden. Soviel zur Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einer AfD.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:17)

Was hat der Vorsitzende eines Landesverbandes der Jugendorganisation der AfD mit der AfD zu tun - auch nichts ?


Die Vermieterin hat den JA-Mann Steinke in keinster Weise körperlich angegriffen. Nochmal, sie sorgt sich um Hab und Gut und bestritt den ordentlichen Rechtsweg. Das darf sie doch wohl noch.

Lars Steinke, der Mieter, ist indes kein unbeschriebenes Blatt. Er war Mitglied im "Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen". Und da wird es dann schon konkreter.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen diese Gruppe wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sogar ein Verdacht der Bildung bewaffneter Banden steht im Raum.

https://www.hna.de/lokales/goettingen/g ... 93053.html

Lars Steinke ist weder eine schwangere Frau noch die Unschuld vom Lande, wie hier zu suggerieren versucht wird. Er gehört vielmehr zu jenen JA-Stürmern, die von unbescholtenen Bürgern zu recht als Bedrohung wahrgenommen werden. Der Göttinger Amtsrichter hatte daher das Schutzinteresse der klagenden Bürgerin zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.
Lies die Urteilsbegründung: Da ging es um die Gewalt gegen Lars Steinke, nicht die, die durch ihn ausgeht oder ausgehen soll. Seine politische Haltung soll laut Urteilsbegründung keine Rolle gespielt haben. Also wäre ein Schwarzer, der rassistisch, ein Jude, der antisemitisch, oder ein Homosexueller, der aus Gründen der Homophobie verfolgt wird, ebenso von dem Urteil betroffen, solange das Opfer als solches erkennbar ist durch Prominenz (etwa: Volker Beck) oder andere Merkmale (Hautfarbe, Kippa) und eine konkrete Gefährdung im Raume steht. Ich verstehe, dass dir das unangenehm ist, aber das wäre die Konsequenz aus diesem Urteil. Und genau deswegen wird es meiner Meinung nach kassiert werden.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

Splinterbell hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:26)

DarkLightbringer hat es auf den Punkt gebracht. Weitere Ausführung nicht notwendig. Einen Verbrecher muss kein Vermieter dulden.

Scheint ja ein sehr seriöser Mann zu sein. Aber anscheinend ist dieser ja mehr wert als eine zivilisierte Bürgerin die Angst um ihr Hab und Gut haben muss.
Der Rechtsradikale mit Waffen muss ja demokratisch geschützt werden. Soviel zur Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einer AfD.
Lies die Urteilsbegründung. Da steht nichts von dem, was du hier behauptest. Es geht um die gegen den Mieter gerichtete Gewalt, nicht um seine politischen Ansichten oder etwa gar Gewalt, die von ihm ausginge.
Dabei kommt es, und insoweit teilt das Gericht die Auffassung der Beklagten, nicht darauf an, dass sich ein potenzieller Mieter gegenüber einem potenziellen Vermieter etwa bzgl. seiner Ansichten, Einstellungen oder politischen Auffassungen „offenbaren“ müsste. Ebenso wenig kommt es, vom Ausgangspunkt her, auf die politische Gesinnung des potenziellen Mieters an und darauf, ob der potenzielle Vermieter diese teilt oder eben auch nicht teilt.
Darum geht des im vorliegenden Fall gar nicht: Denn den Beklagten war schon aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der/einer früheren Wohnung des Beklagten zu 2.) in Göttingen bekannt und bewusst, dass er - umgangssprachlich formuliert - als „Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ angesehen wird, die mitunter ihm persönlich gegenüber ausgeübt/verübt wird, aber auch an Dingen, die ihm zugeordnet werden, wie etwa sein Fahrzeug oder auch die Immobilie, wo er wohnt. Dass dem Beklagten zu 2.) eben diese polarisierende Wirkung genau bekannt und bewusst ist, zeigt die von der Klägerseite mit Schriftsatz vom 16. März 2017 zitierte Internetpräsenz des Beklagten zu 2.) auf dessen Facebook-Account. Ohne dass damit auch nur ansatzweise eine inhaltliche politische Bewertung verbunden ist, ist damit jedenfalls offenkundig zum Ausdruck gekommen, dass dem Beklagten klar ist, dass er jetzt, aber auch künftig, als „Zielscheibe“ für Angriffe und Straftaten aus dem „Linken“ bzw. „antifaschistischen“ Spektrum anzusehen ist.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1

Das Gleiche würde also auch für einen offen homosexuell lebenden Menschen gelten, der sich politisch für die Belange von Homosexuellen einsetzt und deswegen zur Zielscheibe von Gewalt wird, oder für einen Juden, der offen zu seiner Religion steht und diese prominent vertritt, und deswegen zur Zielscheibe antisemitischer Gewalt wird.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:28)

Lies die Urteilsbegründung: Da ging es um die Gewalt gegen Lars Steinke, nicht die, die durch ihn ausgeht oder ausgehen soll. Seine politische Haltung soll laut Urteilsbegründung keine Rolle gespielt haben. Also wäre ein Schwarzer, der rassistisch, ein Jude, der antisemitisch, oder ein Homosexueller, der aus Gründen der Homophobie verfolgt wird, ebenso von dem Urteil betroffen, solange das Opfer als solches erkennbar ist durch Prominenz (etwa: Volker Beck) oder andere Merkmale (Hautfarbe, Kippa) und eine konkrete Gefährdung im Raume steht. Ich verstehe, dass dir das unangenehm ist, aber das wäre die Konsequenz aus diesem Urteil. Und genau deswegen wird es meiner Meinung nach kassiert werden.
Die Gleichsetzung einer rechtsextremistischen politischen Einstellung mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit, um darüber eine Äquidistanz hinsichtlich der Ablehnung von Rechtsextremen aus politischen Gründen und Schwarzen bzw. Juden aus rassistischen oder Homosexuellen aus homophoben Gründen zu behaupten, ist reichlich widerlich.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:28)

Lies die Urteilsbegründung: Da ging es um die Gewalt gegen Lars Steinke, nicht die, die durch ihn ausgeht oder ausgehen soll. Seine politische Haltung soll laut Urteilsbegründung keine Rolle gespielt haben. Also wäre ein Schwarzer, der rassistisch, ein Jude, der antisemitisch, oder ein Homosexueller, der aus Gründen der Homophobie verfolgt wird, ebenso von dem Urteil betroffen, solange das Opfer als solches erkennbar ist durch Prominenz (etwa: Volker Beck) oder andere Merkmale (Hautfarbe, Kippa) und eine konkrete Gefährdung im Raume steht. Ich verstehe, dass dir das unangenehm ist, aber das wäre die Konsequenz aus diesem Urteil. Und genau deswegen wird es meiner Meinung nach kassiert werden.
Die Vermieterin hat keinerlei Gewalt gegen Lars Steinke ausgeübt.

Diverse Vergleiche sind ja hier im Strang unzulässig, weshalb die Antwortmöglichkeiten etwas eingeschränkt sind, aber wenn Volker Beck beim Zustandekommen eines Mietvertrages Bedeutsames verschwiege, stünde dem Vermieter ebenfalls der Rechtsweg offen. Wenn er etwa die Absicht hätte, ein Methadon-Programm im Hause zu gestalten. Das könnte durchaus von Relevanz sein.

Die exakte juristische Beurteilung überlasse ich gern Berufeneren. Zu konstatieren ist jedoch, dass sich der Göttinger Amtsrichter auf Urteile des Bundesgerichtshofes bezieht, was ein sehr gewichtiges formales Argument sein dürfte.
Verwiesen wird in dem Urteil auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt zitierten Grundsatz von Treu und Glauben im bürgerlichen Recht, aus dem elementare Pflichten des Mieters folgten, dem Vermieter Umstände von erheblicher Bedeutung mitzuteilen.
https://www.rundblick-niedersachsen.de/ ... d-raeumen/
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Nov 2017, 11:42)

Ich glaube nicht, dass die Vermieterin Sorgen wegen eines Anschlags hat. Sie will ihn raushaben. Und dazu braucht es einen Grund, sonst geht das nicht so einfach. Da passt der doch.
Das wurde ja schon angesprochen, damit öffnet man die Büchse der Pandora, um unliebsame Mieter jedweder Prägung loszuwerden, Gründe lassen sich dann einfach finden.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 11:45)

Da müsste vielleicht ein neues Republikschutzgesetz her, in Anlehnung an das von 1922. Warum nicht.
§130 gibt schon einiges her, das müsste nur mal konsequent umgesetzt werden.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:43)

Das wurde ja schon angesprochen, damit öffnet man die Büchse der Pandora, um unliebsame Mieter jedweder Prägung loszuwerden, Gründe lassen sich dann einfach finden.
Nun, wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich meine Wohnung auch nicht an jeden vermieten, sondern mir den Mieter aussuchen. Was spricht dagegen?
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Julian
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:36)

Die Gleichsetzung einer rechtsextremistischen politischen Einstellung mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit, um darüber eine Äquidistanz hinsichtlich der Ablehnung von Rechtsextremen aus politischen Gründen und Schwarzen bzw. Juden aus rassistischen oder Homosexuellen aus homophoben Gründen zu behaupten, ist reichlich widerlich.
Ich habe diese Dinge nicht gleichgesetzt. Ich teile auch nicht die politische Haltung des Mieters.

Wenn du das Urteil gelesen hättest, wüsstest du, dass die politische Einstellung des Mieters keine Rolle gespielt haben soll, sondern nur seine Eigenschaft als Zielscheibe von Angriffen. Das gilt ebenso für die genannten anderen Opfergruppen.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:40)

...aber wenn Volker Beck beim Zustandekommen eines Mietvertrages Bedeutsames verschwiege, stünde dem Vermieter ebenfalls der Rechtsweg offen.
Gibt es eigentlich einen Katalog, was man dem Vermieter so alles erzählen muss, um nicht der arglistigen Täuschung angeklagt zu werden? Beim Jobinterview darf man ja allerhand verschweigen, sogar lügen darf man, geht das beim Mietvertrag nicht?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:40)

Die Vermieterin hat keinerlei Gewalt gegen Lars Steinke ausgeübt.
Hat das hier jemand behauptet? Eine etwas ungeschickte Nebelkerze.
DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:40)
Diverse Vergleiche sind ja hier im Strang unzulässig, weshalb die Antwortmöglichkeiten etwas eingeschränkt sind, aber wenn Volker Beck beim Zustandekommen eines Mietvertrages Bedeutsames verschwiege, stünde dem Vermieter ebenfalls der Rechtsweg offen. Wenn er etwa die Absicht hätte, ein Methadon-Programm im Hause zu gestalten. Das könnte durchaus von Relevanz sein.
Mein Beispiel zielte darauf ab, dass sich Gewalt (etwa durch homophobe Neonazis oder fundamentalistische Muslime) auch gegen Homosexuelle richten kann, die als solche erkennbar sind, beispielsweise durch politische Betätigung. Um Drogen ging es in meinem Beispiel nicht.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:46)

Was spricht dagegen?
Der bereits geschlossene Mietvertrag, der gerade in Zeiten der Gentrifizierung wichtig ist. Mit so einem Urteil schafft man Investoren, die wenig Miete zahlende Leute loswerden wollen, ein für sie wunderbares Einfallstor.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:45)

§130 gibt schon einiges her, das müsste nur mal konsequent umgesetzt werden.
Dann füllen sich die Internetforen mit Empörungen, weil Volksverhetzung als wertvoller Beitrag zur Meinungsbildung verstanden wird.

Die Paragrafen 129 und 129a gäbe es auch noch sowie der selten angewandte § 127.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:51)

Hat das hier jemand behauptet? Eine etwas ungeschickte Nebelkerze.



Mein Beispiel zielte darauf ab, dass sich Gewalt (etwa durch homophobe Neonazis oder fundamentalistische Muslime) auch gegen Homosexuelle richten kann, die als solche erkennbar sind, beispielsweise durch politische Betätigung. Um Drogen ging es in meinem Beispiel nicht.
Homosexuelle engagieren sich in der Regel nicht in rechtsextremen Organisationen, hetzen nicht gegen Linke und Ausländer , stellen keine Mahnwachen gegen diese und provozieren ihre Feinde nicht dermassen, dass diese meinen, sich mit gleichen Mitteln wehren zu müssen.
Lass deine lächerlichen Vergleiche.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:58)

Dann füllen sich die Internetforen mit Empörungen, weil Volksverhetzung als wertvoller Beitrag zur Meinungsbildung verstanden wird.
Diese Empörungen kann man aushalten und wer über's Ziel hinausschießt, macht dann auch Bekanntschaft mit dem Richter. Es muss "nur" konsequent geahndet werden, dann hört der Spuk mit Hetze, Hass und Gewaltandrohung irgendwann auf.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:52)

Der bereits geschlossene Mietvertrag, der gerade in Zeiten der Gentrifizierung wichtig ist. Mit so einem Urteil schafft man Investoren, die wenig Miete zahlende Leute loswerden wollen, ein für sie wunderbares Einfallstor.
Dafür müssten die wenig Miete zahlenden Leute erstmal radikalen Gruppen angehören. Das arme Opfer ist ja nicht einfach mal so auf die Strasse gesetzt worden, gelle?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

think twice hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:01)

...provozieren ihre Feinde nicht dermassen, dass diese meinen, sich mit gleichen Mitteln wehren zu müssen.
Nicht? Gerade in muslimischen Staaten werden Homosexuelle als schlimme Feinde gesehen und nicht selten vom Staat ermordet.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:50)

Gibt es eigentlich einen Katalog, was man dem Vermieter so alles erzählen muss, um nicht der arglistigen Täuschung angeklagt zu werden? Beim Jobinterview darf man ja allerhand verschweigen, sogar lügen darf man, geht das beim Mietvertrag nicht?
Ich glaube schon, dass auch ein AG vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfahren sollte, dass sein zukünftiger Mitarbeiter einer radikalen Vereinigung angehörig ist und zu befürchten steht, dass die ebenfalls radikale Gegenseite bald mit Bengalos und Farbeimern auf seinem Hof stehen könnte.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:50)

Gibt es eigentlich einen Katalog, was man dem Vermieter so alles erzählen muss, um nicht der arglistigen Täuschung angeklagt zu werden? Beim Jobinterview darf man ja allerhand verschweigen, sogar lügen darf man, geht das beim Mietvertrag nicht?
Ich bin kein Jurist. Aber beim Jobinterview darf auch nicht alles Relevante verschwiegen werden. Ein gefälschter Lebenslauf kann zur fristlosen Kündigung führen.

Das Prinzip ist doch einfach. Ein Vertrag setzt die gemeinsame Willenserklärung voraus, wobei eine bewußte Täuschung dem widersprechen kann. Wenn ich dem Autohändler sage, ich will ein Auto kaufen und er schiebt mir einen Unfallwagen unter, ist das nicht ganz korrekt. Einfach weil unter dem Begriff "Auto" kein "fehlerhaftes Gefährt" zu verstehen ist.

Im vorliegenden Fall kam es zu Ruhestörungen und Sachbeschädigungen. In Kenntnis aller relevanten Umstände wäre das absehbar gewesen. Bei einem Unfallwagen weiß ich auch, dass Reparaturen notwendig werden können - wenn ich es weiß.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:04)

Nicht? Gerade in muslimischen Staaten werden Homosexuelle als schlimme Feinde gesehen und nicht selten vom Staat ermordet.
Wir sind aber nicht in einem muslimischen Staat, sondern in Deutschland!
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

think twice hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:01)

Homosexuelle engagieren sich in der Regel nicht in rechtsextremen Organisationen, hetzen nicht gegen Linke und Ausländer , stellen keine Mahnwachen gegen diese und provozieren ihre Feinde nicht dermassen, dass diese meinen, sich mit gleichen Mitteln wehren zu müssen.
Lass deine lächerlichen Vergleiche.
Was hat das mit dem Urteil zu tun? Es geht nur um die Eigenschaft als Zielscheibe für Gewalt. In Russland ist es an der Tagesordnung, dass Schwule "Besuch" zu Hause erhalten; das könnte in Deutschland ja auch einmal passieren. Dann würde das Urteil auch in diesen Fällen seine Wirksamkeit entfalten.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Tom Bombadil »

think twice hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:03)

Dafür müssten die wenig Miete zahlenden Leute erstmal radikalen Gruppen angehören.
Du hast weder den Artikel noch das Urteil gelesen. Der Mietvertrag ist gekündigt worden, weil der Typ als potentielles Anschlagsziel gilt. Anschlagsziel kann jeder, der einer Randgruppe oder Minderheit angehört, werden, skrupellose Vermieter oder Investoren könnten so etwas dann hervorragend ausnutzen.
Ich glaube schon, dass auch ein AG vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfahren sollte, dass sein zukünftiger Mitarbeiter einer radikalen Vereinigung angehörig ist und zu befürchten steht, dass die ebenfalls radikale Gegenseite bald mit Bengalos und Farbeimern auf seinem Hof stehen könnte.
[MOD] - Unterstellung ich halte es lieber mit dem Grundgesetz und einem vernünftigen Rechtsstaat.
Wir sind aber nicht in einem muslimischen Staat, sondern in Deutschland!
Dann kam die Morddrohung des Vaters...
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:51)

Hat das hier jemand behauptet? Eine etwas ungeschickte Nebelkerze.
Auf die Unbescholtenheit der klagenden Bürgerin war hinzuweisen, um einen gegenteiligen Eindruck zu vermeiden.
Mein Beispiel zielte darauf ab, dass sich Gewalt (etwa durch homophobe Neonazis oder fundamentalistische Muslime) auch gegen Homosexuelle richten kann, die als solche erkennbar sind, beispielsweise durch politische Betätigung. Um Drogen ging es in meinem Beispiel nicht.
Sicherlich kann sich Gewalt auch gegen Homosexuelle, Heteros, Bescholtene und Unbescholtene richten. Die Vermieterin muss das aber nicht wollen.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:10)

Was hat das mit dem Urteil zu tun? Es geht nur um die Eigenschaft als Zielscheibe für Gewalt. In Russland ist es an der Tagesordnung, dass Schwule "Besuch" zu Hause erhalten; das könnte in Deutschland ja auch einmal passieren. Dann würde das Urteil auch in diesen Fällen seine Wirksamkeit entfalten.
Ach, das könnte in Deutschland auch mal passieren? Nein, könnte es nicht. Denn wie gesagt, Schwule sind in der Regel nicht politisch radikal, hetzen in der Regel nicht gegen ihren ebenfalls radikalen Gegner und provozieren Kleinkriege vor privaten Wohnhäusern.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

think twice hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:15)

Ach, das könnte in Deutschland auch mal passieren? Nein, könnte es nicht. Denn wie gesagt, Schwule sind in der Regel nicht politisch radikal, hetzen in der Regel nicht gegen ihren ebenfalls radikalen Gegner und provozieren Kleinkriege vor privaten Wohnhäusern.
Zum Glück sind wir in Deutschland so aufgeklärt, dass es keine homophobe, rassistische oder antisemitische Gewalt gibt, nicht wahr?

Wo lebst du eigentlich? Sind dir die Konsequenzen des Urteils nicht klar? Denkst du wirklich, es bezöge sich auf die politische Haltung des Mieters, obwohl das in der Begründung explizit verneint wird? Ich gehe mal davon aus, dass du das Urteil OK fändest, wenn es sich nur gegen rechte Mieter richtete.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:10)

Was hat das mit dem Urteil zu tun? Es geht nur um die Eigenschaft als Zielscheibe für Gewalt. In Russland ist es an der Tagesordnung, dass Schwule "Besuch" zu Hause erhalten; das könnte in Deutschland ja auch einmal passieren. Dann würde das Urteil auch in diesen Fällen seine Wirksamkeit entfalten.
Das ist eine Missinterpretation des Urteils, glaube ich. Das Urteil sagt nicht aus, dass Schwule zu Hause Besuch nach russischer Art erhalten sollen.
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Julian
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:21)

Das ist eine Missinterpretation des Urteils, glaube ich. Das Urteil sagt nicht aus, dass Schwule zu Hause Besuch nach russischer Art erhalten sollen.
Das habe ich auch nicht behauptet. Es sagt aber aus, dass Schwulen, die zu Hause Besuch nach russischer Art erhalten, die Wohnung gekündigt werden kann.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:19)

Zum Glück sind wir in Deutschland so aufgeklärt, dass es keine homophobe, rassistische oder antisemitische Gewalt gibt, nicht wahr?

Wo lebst du eigentlich? Sind dir die Konsequenzen des Urteils nicht klar? Denkst du wirklich, es bezöge sich auf die politische Haltung des Mieters, obwohl das in der Begründung explizit verneint wird? Ich gehe mal davon aus, dass du das Urteil OK fändest, wenn es sich nur gegen rechte Mieter richtete.
Kein Vermieter muss sich vorprogrammierten Ärger ins Haus holen. Egal, ob da nun einer linksradikal, rechtsradikal ist oder mit drei Kampfhunden auftaucht oder als Mietnomade bekannt ist. So einfach ist das.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Splinterbell »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:34)

Lies die Urteilsbegründung. Da steht nichts von dem, was du hier behauptest. Es geht um die gegen den Mieter gerichtete Gewalt, nicht um seine politischen Ansichten oder etwa gar Gewalt, die von ihm ausginge.


http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1

Das Gleiche würde also auch für einen offen homosexuell lebenden Menschen gelten, der sich politisch für die Belange von Homosexuellen einsetzt und deswegen zur Zielscheibe von Gewalt wird, oder für einen Juden, der offen zu seiner Religion steht und diese prominent vertritt, und deswegen zur Zielscheibe antisemitischer Gewalt wird.
Dann lies selbst richtig. Es geht um seine Lügen und Täuschung.
Ein Homosexueller hetzt nicht und zieht nicht absichtlich Gewalt durch sein Handeln an. Das hat damit nichts zu tun.
Ich habe es schon mal geschrieben. Wenn jemand durch sein Handeln den Besitz oder Sicherheit eines Mietobjektes gefährdet, hat er die Pflicht es dem Vermieter zu melden. Egal ob ein Löwe als Haustier oder aber auch durch Tätigkeiten die das Mietobjekt gefährden. Dazu zählt auch Radikalismus der völlig klar den Besitz des Vermieters bedroht. Die AfD gilt zurecht als Rechtsradikal und stellt zurecht eine Gefahr da.
Zudem hat, wenn der Vater den Mietvertrag unterschreibt, auch der Vater einzuziehen und nicht der Sohn.
Illegale Untervermietung, schon mal gehört?
Lerne du erstmal Gesetze anzuerkennen. Nicht du bist das Gesetz.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:22)

Das habe ich auch nicht behauptet. Es sagt aber aus, dass Schwulen, die zu Hause Besuch nach russischer Art erhalten, die Wohnung gekündigt werden kann.
Wenn sie es vorab verschweigen, eine Russen-Disko eröffnen zu wollen, dann ja. Es geht um die Erheblichkeit, nicht um Zufälligkeiten oder um die Sitten in Drittstaaten.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:47)

Ich habe diese Dinge nicht gleichgesetzt.
Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.

DarkLightbringer hat ja vorhin ein Video eingestellt, was wohl ganz gut als Anschauungspunkt fungiert, woher die Angriffe auf den kommen. Das Gericht hat nicht den politischen Standpunkt bewertet. Die Feststellung, dass er Zielscheibe ist, bedingt aber die Anerkennung der Gründe dafür. Für die Herleitung ist es sehr wohl relevant. Eine solche Herleitung kann auch bei Schwarzen, Schwulen oder Juden von Relevanz seien. Bekanntlich schützt das alles vor Rechtsextremismus nicht. Dann aber wären die Angriffe nicht wegen der Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung, sondern wegen des politischen Aktivismus erfolgt. Werden die Gruppen wegen der Gruppeneigenschaften angegriffen, liegt dem offenkundig eine andere Situation zu Grunde. Du vermischst einfach Hautfarben, Religionen und sexuelle Orientierungen mit rechtsextremen Aktivismus, um behaupten zu können, dieses Urteil rechtfertigte die Kündigung von Schwarzen, Lesben, Juden, die verschwiegen, dass sie Opfer von Angriffen wurden und wahrscheinlich werden ebenso wie die Kündigung von Lars Steinke, rechtsextremer Aktivist.

Dass da mitschwingt, die Angriffe auf den seien in gleicher Weise zu verurteilen und abzulehnen wegen gleicher Gründe, kommt da noch oben drauf.
Ich teile auch nicht die politische Haltung des Mieters.
Wen interessiert's, [MOD] - SPAM
Wenn du das Urteil gelesen hättest, wüsstest du, dass die politische Einstellung des Mieters keine Rolle gespielt haben soll, sondern nur seine Eigenschaft als Zielscheibe von Angriffen. Das gilt ebenso für die genannten anderen Opfergruppen.
[MOD] - SPAM Die Kündigung erfolgte wegen arglistiger Täuschung, nicht weil er "Zielscheibe für Angriffe" sei. Die Kündigung erfolgte, weil er die Vermieterin davon nicht in Kenntnis setzte (dass er der Mieter ist) und nicht wegen "seiner Eigenschaft".

Zweitens gibt es in Deutschland kein Präzedenzfallsystem. Das Urteil bezieht sich auf den konkreten Punkt.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Wichtig ist in diesem Fall, dass die Vermieterin und Bürgerin eben auch Rechte hat, hier bezüglich der Vertragsfreiheit.

Sie hätte ja in vollster Kenntnis der Sachlage und im Wissen, wer dieser Mieter genau ist, auch sagen können, ja, wunderbar, ich lass gleich ein paar Schießscharten installieren, um dem Pöbel Saures zu geben. Oder so.

Bei einem Vertrag ist es von Bedeutung, ob der jeweilige Wille übereinstimmt. Wenn das nicht der Fall ist, ist der Vertrag zumindest anfechtbar.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von odiug »

Der eigentliche Punkt ist ja, daß Lars Steinke sich ja schon selbst zum möglichen Opfer politischer Gewalt öffentlich stilisiert hat.
Der Göttinger Funktionär der Jungen Alternative hatte in geposteten Beiträgen selbst darauf hingewiesen, dass er sich als Zielscheibe linker Aktivisten sehe. Da dieser Umstand für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sei, hätte er dies seiner Vermieterin ungefragt mitteilen müssen, urteilte das Gericht.
Und dabei tut er mir echt furchtbar leid --- wurde er doch nur zum Opfer seiner eigenen Propaganda ... :p
Zuletzt geändert von odiug am So 19. Nov 2017, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Wenn der Funktionär Steinke gemäß eigener, öffentlicher Selbstauskunft (siehe Belastungsvideo) ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hat, sollte er ein Objekt anmieten, das seinen Wünschen entgegen kommt. Die Vertragsfreiheit verhindert das ja nicht.

Aber umgekehrt kann nicht erwartet werden, dass nun jeder Bürger bereit sein muss, zur Straßenkriegspartei zu werden. Mafiabosse wohnen auch recht ordentlich, hört man. Solvente Argumente können einen Willen überzeugen.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)

Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.
Nein, ich setze das nicht gleich. Aber im konkreten Fall meine ich, dass es gleiche Auswirkungen hätte, weil es nicht um die politische Einstellung des Mieters geht, sondern darum, dass er zur Zielscheibe von Gewalt geworden ist. Das kann einem homosexuellen oder Juden auch passieren, wenn er sich vor anderen nicht versteckt und sich etwa politisch prominent einsetzt für die Belange von Homosexuellen oder Juden.
Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)
DarkLightbringer hat ja vorhin ein Video eingestellt, was wohl ganz gut als Anschauungspunkt fungiert, woher die Angriffe auf den kommen. Das Gericht hat nicht den politischen Standpunkt bewertet. Die Feststellung, dass er Zielscheibe ist, bedingt aber die Anerkennung der Gründe dafür. Für die Herleitung ist es sehr wohl relevant. Eine solche Herleitung kann auch bei Schwarzen, Schwulen oder Juden von Relevanz seien. Bekanntlich schützt das alles vor Rechtsextremismus nicht. Dann aber wären die Angriffe nicht wegen der Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung, sondern wegen des politischen Aktivismus erfolgt. Werden die Gruppen wegen der Gruppeneigenschaften angegriffen, liegt dem offenkundig eine andere Situation zu Grunde. Du vermischst einfach Hautfarben, Religionen und sexuelle Orientierungen mit rechtsextremen Aktivismus, um behaupten zu können, dieses Urteil rechtfertigte die Kündigung von Schwarzen, Lesben, Juden, die verschwiegen, dass sie Opfer von Angriffen wurden und wahrscheinlich werden ebenso wie die Kündigung von Lars Steinke, rechtsextremer Aktivist.
Also gibst du endlich zu, dass man gemäß dem Urteil auch Schwarzen, Schwulen oder Juden kündigen könnte, die sich politisch für die Belange von Schwarzen, Schwulen oder Juden einsetzen und damit zur Zielscheibe des Hasses werden? Das ist ja genau mein Punkt. Gut, dass wir uns hier einig sind. Ich würde darüber noch hinausgehen und behaupten, dass auch Leute, die sich zwar nicht politisch einsetzen, aber klar als Opfer markiert sind und dies auch wissen, auch betroffen wären.

Dass da mitschwingt, die Angriffe auf den seien in gleicher Weise zu verurteilen und abzulehnen wegen gleicher Gründe, kommt da noch oben drauf.

[MOD] - SPAM
Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)
[MOD] - SPAM Die Kündigung erfolgte wegen arglistiger Täuschung, nicht weil er "Zielscheibe für Angriffe" sei. Die Kündigung erfolgte, weil er die Vermieterin davon nicht in Kenntnis setzte (dass er der Mieter ist) und nicht wegen "seiner Eigenschaft".
Die Kündigung erfolgte, weil der Mieter der Vermieterin verschwieg, dass er Zielscheibe für Angriffe wäre, also mittelbar eben doch wieder durch seine Eigenschaft als Zielscheibe.
Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)
Zweitens gibt es in Deutschland kein Präzedenzfallsystem. Das Urteil bezieht sich auf den konkreten Punkt.
Das war das Urteil eines Amtsgerichtes und kann selbstverständlich höherinstanzlich korrigiert werden, falls der Rechtsweg weiter beschritten wird. Ein Präzedenzfallsystem gibt es offiziell nicht, dennoch haben Urteile der höchsten Instanzen durchaus die Bedeutung von Präzedenzfällen.

[MOD] - Unterstellung
Zuletzt geändert von Julian am So 19. Nov 2017, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Ebiker »

Splinterbell hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:26)

DarkLightbringer hat es auf den Punkt gebracht. Weitere Ausführung nicht notwendig. Einen Verbrecher muss kein Vermieter dulden.
Wegen welcher Verbrechen wurde der Betroffene verurteilt ?
Folgen sie den Anweisungen
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Ebiker »

Linken ist es eigentlich egal welche politische Einstellung mißliebige Personen haben, da wird auch schon mal brutalst genen Flüchtlinge vorgegangen

[youtube][/youtube]
Folgen sie den Anweisungen
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

odiug hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:46)

Der eigentliche Punkt ist ja, daß Lars Steinke sich ja schon selbst zum möglichen Opfer politischer Gewalt öffentlich stilisiert hat.

Und dabei tut er mir echt furchtbar leid --- wurde er doch nur zum Opfer seiner eigenen Propaganda ... :p
Da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen: Er wurde das Opfer seiner eigenen Propaganda.
Eine Tüte Mitleid für Lars Steinke.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Die Jugendorganisation der AfD hat im Juni 2016 versucht, Lars Steinke durch Ausschluss los zu werden. Grund hierfür waren Auftritte beim "Freundeskreises Thüringen / Niedersachsen", jener Gruppierung, gegen die dann 2017 u. a. wegen Bildung einer bewaffneten Bande gem. § 127 ermittelt wird.
Steinke selbst sagt, er habe sich von dieser Gruppierung distanziert. Das könnte natürlich eine Schutzbehauptung sein.

Schaut man sich das hier im Strang eingestellte Video an, sieht man einen jungen Mann, der geistig angespannt und teils bedrohlich wirkt. Meines Erachtens wäre hier eine betreute Wohngemeinschaft die erste Wahl zur Unterbringung einer solch unausgereiften Persönlichkeit mit offenkundigen Beziehungen zu schwierigen Milieus respektive der sozialen Prägung in den nämlichen.

Die Verbringung in die Wohnanlage der erschreckten Vermieterin ist sowohl für diese unzumutbar als auch für etwaige Anwohner oder andere Mietparteien, die ein friedliches Zusammenleben gewohnt sind und mit der plötzlichen Entstehung eines sozialen Brennpunktes schlicht überfordert wären.

Zeitungsbericht über die Hintergründe zur Personalie Steinke:
JA wird "Sammelbecken für politische Autisten"
http://www.goettinger-tageblatt.de/Goet ... e-Autisten
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 14:02)

Nein, ich setze das nicht gleich. Aber im konkreten Fall meine ich, dass es gleiche Auswirkungen hätte, weil es nicht um die politische Einstellung des Mieters geht, sondern darum, dass er zur Zielscheibe von Gewalt geworden ist. Das kann einem homosexuellen oder Juden auch passieren, wenn er sich vor anderen nicht versteckt und sich etwa politisch prominent einsetzt für die Belange von Homosexuellen oder Juden.
Steinke ist "Zielscheibe" wegen seines rechtsextremen Aktivismus. Juden oder Homosexuelle üblicherweise aus anderen Gründen.
Anders gesagt, wegen der menschenfeindlichen Politik von AfNPD-Kadern wie Steinke werden Minderheiten traktiert, eingeschüchtert, erfahren Gewalt. Deine Gleichsetzung verkehrt sogar noch das Täter-Opfer-Verhältnis. *applaus*


Also gibst du endlich zu,
[MOD] - Beleidigung Wenn einer schwuler schwarzer Jude "Zielscheibe" ist, weil er Naziaktivismus betreibt, dann wird er nicht zur Zielscheibe, weil er ein schwuler schwarzer Jude ist, sondern *trommelwirbel* weil er Naziaktivismus betreibt.

Ich habe hier schon mehrfach dargelegt, dass ich kein AfD-Groupie bin, sondern mich als Freidenker ganz unabhängig von Ideologien und Parteien sehe.
Wen interessiert's [MOD] - SPAM ?
Die Kündigung erfolgte, weil der Mieter der Vermieterin verschwieg, dass er Zielscheibe für Angriffe wäre
Ebenso wegen der Ruhestörungen. Für das Gericht war die arglistige Täuschung relevant.


Das war das Urteil eines Amtsgerichtes und kann selbstverständlich höherinstanzlich korrigiert werden, falls der Rechtsweg weiter beschritten wird. Ein Präzedenzfallsystem gibt es offiziell nicht, dennoch haben Urteile der höchsten Instanzen durchaus die Bedeutung von Präzedenzfällen.
Wie du gerade selbst festgestellt hast, war es das Urteil eines Amtsgerichts, [MOD] - SPAM
Aber immer wieder schön zu sehen, wo die Menschenfreundlichkeit und Friedfertigkeit von euch Linken endet.
Wo denn? Wen meinst du mit "euch Linken"? Was mit "Menschenfreundlichkeit"? Was mit "Friedfertigkeit"? Kannst du auch was anderes außer raunen (Urteil wegen politischer Einstellung, 33-38, ihr Linke)?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 15:11)
Meine Fresse, ist deine Lesekompetenz gering. Wenn einer schwuler schwarzer Jude "Zielscheibe" ist, weil er Naziaktivismus betreibt, dann wird er nicht zur Zielscheibe, weil er ein schwuler schwarzer Jude ist, sondern *trommelwirbel* weil er Naziaktivismus betreibt.
Naziaktivismus zu betreiben ist in Deutschland illegal.
Aber wenn ich es nun recht verstehe, ist für dich im Gegensatz zum Richterspruch die politische Ausrichtung sehr wohl relevant. Dann hast du das Urteil eben falsch verstanden.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 16:07)

Naziaktivismus zu betreiben ist in Deutschland illegal.
Aber wenn ich es nun recht verstehe, ist für dich im Gegensatz zum Richterspruch die politische Ausrichtung sehr wohl relevant. Dann hast du das Urteil eben falsch verstanden.
Er kann ja das betreiben, was er betreibt. Nur muss deshalb nicht jeder sein Eigentum zur Verfügung stellen wollen.

Person A hat das Recht, im gesetzlichen Rahmen Betreibungen anzustellen, Person B hat aber das Recht, sein Eigentum schützen zu wollen.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von odiug »

Ebiker hat geschrieben:(19 Nov 2017, 14:09)

Linken ist es eigentlich egal welche politische Einstellung mißliebige Personen haben, da wird auch schon mal brutalst genen Flüchtlinge vorgegangen

[youtube][/youtube]
Da bin ich mal gespannt, was daraus noch wird ... weil der Artikel in der Basler Zeitung, auf den sich das Video bezieht, steht nicht mehr zur Verfügung.
Kann man sich ja mal fragen, warum wohl :?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Adam Smith »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)

Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.
Natürlich müssen Schwule, Linke, Juden usw. sich für etwas einsetzen. Ansonsten wäre es ja auch sinnlos. Ansonsten weiß ja am Ende keiner, dass hier ein Schwuler, Linker oder Jude lebt.
Als Grund nannte die Behörde unter anderem die Sicherung der öffentlichen Ordnung. Zudem könnten solche Veranstaltungen wegen „gesellschaftlicher Sensibilität“ Provokationen und Reaktionen hervorrufen.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... boten.html

Es geht hier nicht um die Haltung. Es geht hier um konkrete Handlungen.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 16:07)

Naziaktivismus zu betreiben ist in Deutschland illegal.
Nur bedingt. Netzwerken bspw. ist sehr legal. Aber man kann ja nicht alles wissen.
Aber wenn ich es nun recht verstehe,
Wie üblich tust du das nicht und unterstellst Abstrusitäten. Wenn du's nötig hast - offensichtlich ja.
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