DerExperte hat geschrieben:(10 Nov 2017, 18:39)
Willst du das GG aufheben oder überstimmen (was nur durch Änderung seines Wortlauts geht), musst du eine 2/3-Mehrheit zusammenkriegen.
Das gilt offensichtlich auch dann, wenn
das Volk sich nach Artikel 146 GG eine Verfassung geben lassen will,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nein, Parlament alleine ist nicht dieses deutsche Volke.
Das Parlament hat kein Recht zur Nichteinhaltung der selbst eingegangenen rechtlichen Bindungen.
Es besteht das Recht auf Verfassungsänderung. Oder im Falle des Grundgesetzes für die Bundesrepublik D sogar das Recht auf eine Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Eine Scheidung von Artikeln oder sogar dem Gesamtwerk ist somit möglich, wenigstens jedoch denkbar.
Dieses Recht ist jedoch nicht dem Volk innerhalb eines Bundeslandes zugesprochen worden. Warum auch, darf ein Volk in freier Selbstbestimmung und im Rahmen des Völkerrechtes doch tun und lassen was es will
Ich weiß aber auch nicht, worüber wir hier diskutieren, weil unzweifelhaft das katalanische Parlament abgestimmt hat, nicht das spanische. Das katalanische Parlament ist für diese Frage der Gesetzgebung, also der Einräumung eines Sezessionsrechts in der spanischen Verfassung, aber völlig wurscht, weil nach allen Gesichtspunkten unzuständig.
Es ist die dortige "Volksvertretung", die jedoch, wie von Dir festgestellt, zudem Vertretungspersonen im spanischen
Zentralparlament (Gesamtspanien) hat.
Nun werden wir uns beide einig sein, daß "Restspanien" - und der dortige König sowieso - derzeit wohl null Interesse daran haben wird, daß sich eine Region abspaltet und somit in staatlicher Hinsicht frei und unabhängig von Gesamtspanien wird.
Wäre vergleichbar mit einem Brandenburg oder Berlin, welches nichts mehr mit dem Staat Preußen zu tun haben wolle.
Die Bundesregierung hat in Bezug auf derartige Sachverhalte korrekt festgestellt:
"Die Souveränität und territoriale Integrität [...] sind und bleiben unverletzlich"
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... gkeit.html
Ach Loki, da du ja anscheinend schon ziemlich schnell zu vergessen scheinst, was du in deinem letzten Beitrag geschrieben hast, und deine juristisches Verständnis doch sehr dünn zu sein scheint, zitiere ich den gerne für dich noch einmal:
Gut, dann nenne mir bitte eine natürliche oder juristische Person, die wegen "Grundsatzbruch" von einem Gericht verurteilt wurde, denn das war meine Anfrage. Presseartikel hierzu genügt völlig.
Gerne stelle ich die Frage um: Wurden Grundsatzbrecher jemals per Urteil bestraft ?
Du kannst auch zur Zahlung eines Kaufpreises verurteilt werden. Das ist dadurch trotzdem keine Strafe.
Wenn ich nix gekauft hätte, wäre das ("Urteil") sehr wohl eine Strafe.
Aber gerne will ich auch deine Nachfrage nach strafrechtlichen Folgen beantworten: Da in Deutschland glücklicherweise noch kein Regierungschef eines Landes so bescheuert war zu meinen, er könne sich eigenmächtig abspalten, gibt es natürlich auch keine strafrechtlichen Urteile hierzu.
Aber zu
Grundsatzbrüchen jedoch ?
Es lohnt sich jedoch ein Blick in die §§ 81, 82 StGB, die den Hochverrat gegen den Bund und die Länder regeln. Im deutschen Recht ist hierzu stets Gewalt oder die Drohung mit Gewalt erforderlich; im spanischen Recht ist nach bisherigem Stand keine Gewalt oder Drohung damit erforderlich, es reicht anscheinend, eine Abspaltung zu unternehmen.
Und zu
unternehmen scheinen die da in Spanien bereits Abstimmungen in Parlamenten und Volksabstimmungen zu zählen. Da ist ja gerade das, was zumindest mich etwas nachdenklich macht. Zumal man die nicht mal eben zu 40 Stunden Strafarbeit im Flüchtlingsheim verdonnern möchte.
Verstehe mich nicht falsch,
wenn die Bundesregierung "nur" darüber abstimmen würde, ob man nicht mal langsam mit militärischen "Brunnenbohren" in einer weiteren Wüstenregion beginnen sollte, würde ich persönlich alle Ja-Abstimmer sofort hinter Gitter sehen wollen. Gäbe es Strafarbeit für Schwerverbrecher, würde ich zudem zu sehen wünschen, wie sie in Ketten bei angedachten kasernennahen Kitas durch Steineschleppen mitbauen.
Und das obwohl es nur eine Abstimmung war, der natürlich eine Tat (Angriffskrieg) folgen könnte, die laut Grundgesetz natürlich überhaupt nicht erlaubt ist; sie zwar mit der Abstimmung eine Grundgesetzänderung einleiten wollen, doch zum Glück gibt es dann noch u. a. das Völkerrecht und sonstige internationale Bestimmungen.
Völkerrecht und sonstige internationale Bestimmungen verbieten in dem Fall "das Brunnenbohren", untersagen jedoch keine Unabhängigkeitsbewegungen.
Wäre man durch eine Regelung in der Verfassung berechtigt, eine Abstimmung über die Sezession herbeizuführen, hätte man einen Rechtfertigungsgrund und wäre daher nicht strafbar.
Die Regelung, daß eine Verfassung geändert oder gar wegfallen kann, genügt. Anderes regeln internationale Regelungen.
Katalonien hat alles Recht der Welt, Unabhängig werden zu wollen.
Gleichwohl würde die Durchführung einer solchen Abstimmung in Bayern gegen die Verfassung verstoßen [...]
Es gibt diese Formen der
Abstimmungseinschränkungen nicht; sie sind nur gewünscht.
Sie dürften im Prinzip sogar darüber
abstimmen, ob ab morgen alle bayrischen Abgeordneten im Bundestag bei der Nationalhymne die erste Strophe des Deutschlandliedes singen sollten.
Katalonien hat kein Recht, über die Unteilbarkeit Spaniens abzustimmen.
Nochmal: Sie dürfen nach demokratischen Gesichtspunkten über alles abstimmen. Was zählt sind die aus der Abstimmung folgenden Taten oder Nichttaten, wie z. B. die Einführung eines Gesetzes oder eben die tatsächliche Ausrufung einer Republik.
Denkbar wäre natürlich, daß das Abstimmen dem Planen eines Verbrechens gleicht, würde z. B. über das Ausrauben des Volkes abgestimmt werden. Hier sind dann die entsprechenden Paragraphen zwecks Planung eines Diebeszuges etc. anzuwenden.
In Spanien nimmt man im aktuellen dem Fall den Rebellions-Paragraphen her, die Abstimmung solle mindestens als geplante Rebellion gewertet werden.
Das katalanische Parlament ist unzuständig.
Unzuständigkeit ist dann wohl neuerdings auch strafbar...
Wer wäre denn Deiner Meinung nach "zuständig" für die Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens ?
Wer damals für die "Amerikas" ?
Der Kaiser von China vielleicht ?
Die Katalanen haben darüber abstimmen wollen, ob sie unabhängig werden wollen. Es ging gerade nicht darum, die katalanische Regierung damit zu beauftragen, einen entsprechenden Verfassungsänderungsentwurf zur Einräumung eines Sezessionsrechts auf den spanischen Gesetzgebungsweg zu bringen.
Das wäre der denkbare nächste Schritt gewesen; wenn man nicht die dortige Regionsregierung, Parlamentspräsidentin usw. eingebuchtet hätte...
Bayern könnte natürlich darüber abstimmen, ob das Land einen GG-Änderungsantrag einbringen möchte, nach dem den Bundesländern das Recht eingeräumt werden soll, die Grundrechte einzuschränken, um später dann das Grundrecht nach seinem Gusto auszugestalten. Aber das ist halt nicht die Situation, wie sie in Katalonien vorliegt.
Doch, genau das ist sie. Positionieren (Unabhängigkeitswille demokratisch abstimmend feststellen) und dann weiter... geht halt momentan etwas erschwert weiter, weil die Zentralregierung offensichtlich völlig am Rad drehte
und Gewählte einbuchtete bzw. teils erst noch einbuchten will.
Abgesehen davon ist das schon wieder kein passender Vergleich, da das Referendum eben ausdrücklich auf die Erklärung der Unabhängigkeit ausgelegt war und es eben nicht darum ging, ein politisches Programm zu entwickeln und im Rahmen der spanischen Verfassung auf den Weg der Verfassungsänderung zu bringen.
"Soll die freie Religionsausübung eingeschränkt werden?" oder "Soll die Republik ausgerufen werden?" haben eins gemeinsam: Sie entsprechen nicht dem gegenwärtigen Regelwerk, da
1) keine eingeschränkte Religionsausübung laut Grundgesetz
2) keine Republik, und auch keine Teilbarkeit laut Verfassung
Da ist kein Unterschied.
Wann sie wie ein Nein wirken, habe ich dir bereits erläutert. Beim normalen Gesetzgebungsverfahren erklärt sich die Bedeutung der Enthaltung aus Art. 42 Abs. 2 GG:
Zu einem Beschlusse des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.
Eine Enthaltung ist keine "abgegebene" Stimme i. S. dieses Artikels. Dies widerspricht auch nicht dem von mir zitierten lateinischen Rechtsgrundsatz.
Gut, dann sind wir uns ja einig: Eine Stimm-Enthaltung ist und bleibt eine Enthaltung. Eine Stimm-Enthaltung ist weder ein
Ja noch ist eine Stimm-Enthaltung ein
Nein.