Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Liegestuhl
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:52)

Wundert mich nicht.

Aber zu deiner Belehrung: Die Tradition geht auf einen Frühstücksflockenhersteller zurück, der das Onanieren unterbinden wollte.
Und fröhlich kreiselt der Alu-Hut
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ThorsHamar
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ThorsHamar »

Bleibtreu hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:53)

Ach so, beschnittene Juden + Muslime haben keine eigene Erfahrungen mit ihrer Beschneidung - voll logisch. .....
Nein, Beschnittene haben keine eigenen Erfahrung mit einer Vorhaut. Das ist wirklich voll-logisch ... :p
ICH dagegen habe eine Vorhaut und weiss, wozu die da ist. Das weisst DU nicht, und beschnittener Männer ebenfalls nicht.
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

JJazzGold hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:08)

Das ist falsch, da auch die Brit Schalom ein Bestanteil der jüdischen Gemeinschaft ist.

Wenn ein ausserhalb dieser Gemeinschaft Stehender sein Kind beschneiden lässt, dann ist das entweder eine medizinische Notwendigkeit, oder irgendein zeitlich limitiertes Schönheitsideal. Letzteres wird nicht durch die Existenz o.g. Gemeinschft initiiert, sondern durch die individuelle Entscheidung.
Ich versteh die Antwort nicht wirklich. Die symbolische als Alternative zur realen Beschneidung raten doch alle Gegner der ungefragten Brit Mila selber an. Und was das Motiv des Schönheitsideals betrifft, so wäre der Trend aus Amerika mit Sicherheit von Gerichten kassiert worden, ohne einen Eingriff der Legislative, gäbe es nicht die zwei religiösen Beschwerdeführer.
Zuletzt geändert von schelm am Mo 23. Okt 2017, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
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ThorsHamar
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ThorsHamar »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:00)

Na auf diese Erklärung bin ich jetzt echt mal gespannt und wie relevant sie heutzutage noch ist würde ich auch noch gerne erfahren.
..ähm...ich meine, eine Erklärung dazu ist bei Dir sinnlos. :p
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

ryu1850 hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:55)

Der Artikel den sie verlinkt haben sagt, dass die Beschneidung deswegen empfohlen wird, weil sie das Risiko für Geschlechtskrankheiten senkt.

Einfach mal genauer hinschauen:
Nach deren Urteil gibt es überzeugende Ergebnisse, die zeigen, dass eine Beschneidung das Risiko für Infektionen im Harntrakt, Peniskrebs und sexuell übertragbare Krankheiten verringert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

ThorsHamar hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:56)

Nein, Beschnittene haben keine eigenen Erfahrung mit einer Vorhaut. Das ist wirklich voll-logisch ... :p
Ich kann mich an ein Leben mit und ohne Vorhaut erinnern.

Ich kann es jedem nur empfehlen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ein Terraner »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:54)

Also wss den Sex angeht kann ich die angeblichen negativen Auswirkungen nicht erkennen. Ich habe nicht den Eindruck, daß ein Teil meiner Bekanntschaft und Freunde Probleme mit ihrer Sexualität haben.
Ist ja Gesprächsthema Nr. 1. :D
https://www.welt.de/gesundheit/article1 ... egner.html

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ThorsHamar
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ThorsHamar »

Liegestuhl hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:59)

Ich kann mich an ein Leben mit und ohne Vorhaut erinnern.

Ich kann es jedem nur empfehlen.
Sehr schön, wenn es Dir gefällt... :thumbup: Du empfiehlst ja auch dicke Frauen....
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ThorsHamar hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:57)

..ähm...ich meine, eine Erklärung dazu ist bei Dir sinnlos. :p
Ja hab ich mir auch gedacht als ich diese deine Erklärung laß.
Nein, Beschnittene haben keine eigenen Erfahrung mit einer Vorhaut. Das ist wirklich voll-logisch ... :p
ICH dagegen habe eine Vorhaut und weiss, wozu die da ist. Das weisst DU nicht, und beschnittener Männer ebenfalls nicht.
Umkehrschluss?????
Du brauchst mir echt nix mehr zu erklären, ich weiss bescheid. :D
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

ThorsHamar hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:04)

Sehr schön, wenn es Dir gefällt... :thumbup:
Nicht nur mir.

:)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bleibtreu »

ThorsHamar hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:56)

Nein, Beschnittene haben keine eigenen Erfahrung mit einer Vorhaut. Das ist wirklich voll-logisch ... :p
ICH dagegen habe eine Vorhaut und weiss, wozu die da ist. Das weisst DU nicht, und beschnittener Männer ebenfalls nicht.
Was hab ich geschrieben worauf du meintest Laut geben zu muessen? Lern doch endlich mal richtig lesen, da hilft auch deine wueste Rabulistik nicht weiter. Deine Vorhaut und deine Erfahrungen mit deiner Vorhaut interessiert hier nicht - irrelevant, weil du eben KEIN Beschnittener bist, also nicht beurteilen kann, wie es fuer einen Beschnittenen ist beschnitten zu sein. Sooo schwer ist mein Beitrag nicht zu verstehen. :p
Bleibtreu hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:30)

Die Betroffenen, wer sonst? Ich habe noch keinen Beschnittenen kennengelernt, der seine Beschneidung als Nachteil oder Verstuemmelung sieht - im Gegenteil. Und ich kenne eine Menge beschnittene Juden + Muslime.
Bleibtreu hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:53)

Ach so, beschnittene Juden + Muslime haben keine eigene Erfahrungen mit ihrer Beschneidung - voll logisch. Aber du mit ihrer, Unbeschnittener, gelt? :D
Geh heim mit deinem staendigen JuryWahn JudenGefummel.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Liegestuhl hat geschrieben:(23 Oct 2017, 14:57)

Einfach mal genauer hinschauen:
Die genannten Faktoren lassen sich aber alle mit Hygiene bekämpfen. Da gibts es was das sich Verhältnismäßigkeit nennt. Hygiene ist ein weniger schwerwiegender Eingriff als eine Amputation.
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Ein Terraner hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:01)

Ist ja Gesprächsthema Nr. 1. :D
Habe ich etwas von Gesprächsthema erzählt? Ich hab da wahrscheinlich nicht so viel praktische Erfahrungen wie die Vorhautbesitzer hier im Forum. ;)
https://www.welt.de/gesundheit/article1 ... egner.html

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:28)

Hast du denn beides schon mal erlebt?
Man kann als Träger einer beweglichen Vorhaut beides haben, in dem man selbige zurückgezogen fixiert und nur die Eichel stimuliert. Ist hier im Thread auch schon vor Jahren abgearbeitet worden. :rolleyes:
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Liegestuhl
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:10)

Man kann als Träger einer beweglichen Vorhaut beides haben, in dem man selbige zurückgezogen fixiert und nur die Eichel stimuliert.
Als jemand, der beides bereits erlebt hat, lass dir sagen, dass es etwas völlig anderes ist.

Kein Vergleich!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Bleibtreu hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:30)

Die Betroffenen, wer sonst? Ich habe noch keinen Beschnittenen kennengelernt, der seine Beschneidung als Nachteil oder Verstuemmelung sieht - im Gegenteil. Und ich kenne eine Menge beschnittene Juden + Muslime.
Vermutlich denken Frauen in Afrika auch so, wenn sie den Kelch an ihre Töchter weiterreichen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:10)

Man kann als Träger einer beweglichen Vorhaut beides haben, in dem man selbige zurückgezogen fixiert und nur die Eichel stimuliert. Ist hier im Thread auch schon vor Jahren abgearbeitet worden. :rolleyes:
Nein kannst du nicht, weil deine Eichel ganz andere Vorraussetzungen hat, aber wie sollst du denn sowas auch wissen.(Stichwort: Verhornung) Eine 1 zu 1 Simulation ist für dich Hütchenträger also gar nicht möglich. :x
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Keoma »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:13)

Nein kannst du nicht, weil deine Eichel ganz andere Vorraussetzungen hat, aber wie sollst du denn sowas auch wissen.(Stichwort: Verhornung) Eine 1 zu 1 Simulation ist für dich Hütchenträger also gar nicht möglich. :x
Und da sind wir beim Kern der Sache:
Wozu soll eine "Abhärtung" gut sein?
Aber lassen wir auch eine Frau zu Wort kommen:


https://mogis.info/blog/gastbeitrag-aus ... iner-frau/
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ThorsHamar »

Liegestuhl hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:11)

Als jemand, der beides bereits erlebt hat, lass dir sagen, dass es etwas völlig anderes ist.

Kein Vergleich!
...ja, kein Vergleich zwischen Deiner Beschneidung als Erwachsener und der Beschneidung eines Säuglings, weder im Zeitpunkt, noch bei den Gründen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Bleibtreu hat geschrieben:(23 Oct 2017, 13:53)

Ach so, beschnittene Juden + Muslime haben keine eigene Erfahrungen mit ihrer Beschneidung - voll logisch. Aber du mit ihrer, Unbeschnittener, gelt? :D
Geh heim mit deinem staendigen JuryWahn JudenGefummel.
Sie haben keine Erfahrung mit der vollständigen Bandbreite der Möglichkeiten eines natürlich belassenen Penis, also können sie überhaupt nicht darüber befinden, wie es " mit " wäre.

Im Prinzip können das nur später Beschnittene, die Sex unter beiden Voraussetzungen hatten. Wobei auch hier eher die Langzeitfolgen interessant sind, durch die fehlende Schutzfunktion gegenüber der wesentlich dünneren Haut der Eichel, statt der Begeisterung über ein relativ dauerndes Feuerwerk.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:16)

Und da sind wir beim Kern der Sache:
Wozu soll eine "Abhärtung" gut sein?
Aber lassen wir auch eine Frau zu Wort kommen:


https://mogis.info/blog/gastbeitrag-aus ... iner-frau/
Ja , soll ich jetzt mal raussuchen wieviele Frauen beschnittene Bevorzugen?
Meinst du Aufgrund solcher Meinungen sollten wir Urteilen?
Total billig Keoma echt total billig.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Keoma »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:21)

Ja , soll ich jetzt mal raussuchen wieviele Frauen beschnittene Bevorzugen?
Meinst du Aufgrund solcher Meinungen sollten wir Urteilen?
Total billig Keoma echt total billig.
Was willst du jetzt eigentlich?
Diskutieren oder einfach nur recht haben?
Das können wir abkürzen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:11)

Als jemand, der beides bereits erlebt hat, lass dir sagen, dass es etwas völlig anderes ist.

Kein Vergleich!
Meine dies simulierende Erfahrung ist folgende : Die fehlende subtile Taktilität durch unzählige Nervenenden der Vorhaut erzeugt einen gewissen Brachialreiz an der Eichel, ein Wechselbad zwischen Überreiz und latenter Schmerzhaftigkeit, kommt man nicht relativ zügig zum Ende. Was allerdings bei fehlender Schutzfunktion der Vorhaut und damit langfristig zu erwartenden Desensibilierung der Haut der Eichel, ein endliches Vergnügen sein dürfte.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:26)

Was willst du jetzt eigentlich?
Diskutieren oder einfach nur recht haben?
Das können wir abkürzen.
Wie Recht haben? Was hat dies mit deiner nixsagenden Aussage zutun. Ich kann nix für deine Ergüsse hier, dafür bist du selber verantwortlich, mit Recht haben, oder nicht hat dies nix zu tun.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Keoma »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:31)

Wie Recht haben? Was hat dies mit deiner nixsagenden Aussage zutun. Ich kann nix für deine Ergüsse hier, dafür bist du selber verantwortlich, mit Recht haben, oder nicht hat dies nix zu tun.
Na, dann sag doch, wozu soll dann die Beschneidung gut sein?
Es wird ein sehr sensibler Teil des primären Geschlechtsorganes entfernt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:30)

Meine dies simulierende Erfahrung ist folgende : Die fehlende subtile Taktilität durch unzählige Nervenenden der Vorhaut erzeugt einen gewissen Brachialreiz an der Eichel, ein Wechselbad zwischen Überreiz und latenter Schmerzhaftigkeit, kommt man nicht relativ zügig zum Ende. Was allerdings bei fehlender Schutzfunktion der Vorhaut und damit langfristig zu erwartenden Desensibilierung der Haut der Eichel, ein endliches Vergnügen sein dürfte.
Auch dafür hat der Fortschritt schon eine Lösung. Es gibt Möglichkeiten die Eichel vor zunehmender "Verhornung" zu schützen.
Cremes können diesen Effekt entgegenwirken, wenn er denn allzusehr stört, dazu kommt auch noch das Kopfkino welches beim Sex eben auch eine große Rolle spielt.
Nervenenden wirst du wohl überall in der Haut finden, ausser in einer dicken Hornhaut
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:37)

Na, dann sag doch, wozu soll dann die Beschneidung gut sein?
Es wird ein sehr sensibler Teil des primären Geschlechtsorganes entfernt.
Wie was willst du von mir wissen? facepalm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bleibtreu »

ThorsHamar hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:14)

:p eben .... Das, was Du "beantwortest" hast, habe ich ja gar nicht geschrieben. Insofern: richtig lesen und kapieren gehören zusammen. Das ist natürlich für Nichtmuttersprachler gelegentlich recht schwierig, aber man kann ja helfen ....
Endlich merkst du, dass DU auf etwas geantwortest hast, worum es gar nicht ging - Glueckwunsch! Verschon mich doch bitte in Zukunft mit deiner Spamerei. :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bleibtreu »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:37)

Na, dann sag doch, wozu soll dann die Beschneidung gut sein?
Es wird ein sehr sensibler Teil des primären Geschlechtsorganes entfernt.
Das wurde hier doch schon lang und breit ausgefuehrt. Unendliche Wiederholungen machen es doch nicht besser. Das ist ja wie GehirnWaesche!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Nero »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:06)

Die Beschneidung war auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland noch nie verboten. Nicht einmal bei den Nazis.
"Einfach so" schon.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:13)

Nein kannst du nicht, weil deine Eichel ganz andere Vorraussetzungen hat, aber wie sollst du denn sowas auch wissen.(Stichwort: Verhornung) Eine 1 zu 1 Simulation ist für dich Hütchenträger also gar nicht möglich. :x
Ich rede auch nicht von 1:1, sondern beschränke mich auf die wichtigen gepriesenen Vorteile. Die können nur in der direkten Stimulation der Eichel liegen, einer Überreizung quasi, die keine breit gefächerten Empfindungsmöglichkeiten durch das Wechselspiel zwischen ihr und der mit zahlreichen Nerven durchzogenen Vorhaut mehr bietet.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:47)

Ich rede auch nicht von 1:1, ....
Das merkt man recht deutlich.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Keoma »

In meiner Kindheit war es state of the art, bei jedem Schmarrn die Mandeln zu entfernen.
Heute denkt man anders.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:50)

In meiner Kindheit war es state of the art, bei jedem Schmarrn die Mandeln zu entfernen.
Heute denkt man anders.
Mit der Forderung nach einem Beschneidungsverbot willst du einen Streit unter Medizinern auf staatlichem Wege regeln lassen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Bleibtreu hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:19)

Voellig ueberzogene Vergleiche dienen nur einem: Der Daemonisierung. Du stellst dich mit deiner Nummer selbst ins aus - Ende! :)
Nicht mit einer Überspitzung in der Sache. Der User hätte auch die grundlose Amputation eines Zehs, Fingers oder Ohr beispielhaft anführen können. Das Prinzip bleibt gleich.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 01:11)

Wie kommst du eigentlich zu der Unterstellung das zu behaupten ? Und NEIN, kein Arzt der seinen Eid ernst nimmt hätte das gemacht, außerhalb einer medizinischen Notwendigkeit, bei der religiösen Motivlage hat man es eben hingenommen, der Staatsräson willen, dem Bewusstsein geschuldet, es nicht ändern zu können, aber sicher haben es damals viele Ärzte auch abgelehnt.
Stimmt ja so mal nicht. Beschneidung hat auch in westlichen Kulturen eine Tradition, die nicht unbedingt religiös begründet ist. Beispiel USA. Da wurden bis in die 70er Jahr 80%-90% der männlichen Säuglinge beschnitten, ohne religösen HIntergrund. Selbst heute sind es noch über 50% der männlichen Säuglinge die in USA beschnitten werden. Das hat in den allermeisten Fällen nichts mit Religion zu tun.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:50)

In meiner Kindheit war es state of the art, bei jedem Schmarrn die Mandeln zu entfernen.
Heute denkt man anders.
stimmt ... das war Standard damals ...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Nero »

Es ist für den Tatbestand der Körperverletzung erst einmal völlig irrelevant, wieviele oder was für Vorteile eine Beschneidung haben kann oder haben soll.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:47)

Ich rede auch nicht von 1:1, sondern beschränke mich auf die wichtigen gepriesenen Vorteile. Die können nur in der direkten Stimulation der Eichel liegen, einer Überreizung quasi, die keine breit gefächerten Empfindungsmöglichkeiten durch das Wechselspiel zwischen ihr und der mit zahlreichen Nerven durchzogenen Vorhaut mehr bietet.
Wo ist denn jetzt der Vorteil bzw. wo der Nachteil bei diesen Spiel, ausser das du evtl. schneller kommen kannst sowohl beim ornanieren als auch beim Sex.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von PeterK »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 09:45)
Ich mach meine empfundene Gruppenidentität von den verbindlichen Werten unserer Verfassung abhängig, nämlich den Individual - und Grundrechten. Genau diese spiegeln den Status und Anspruch unserer Gesellschaft und ihres verbindlichen Rechtsrahmens.
Seltsam. Bisher ging ich davon aus, Du seist eine Person und keine Gruppe. Gruppen haben eine "Gruppenidentität", nicht einzelne Menschen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von PeterK »

JJazzGold hat geschrieben:(23 Oct 2017, 08:06)
Bei uns nennt man das “einen Schmarrn“.
Nichts desto trotz halte ich es für bedenklich, wenn wieder einmal versucht wird, Minderheiten trotz des gewährleisteten Schutzes durch das GG öffentlich zu stigmatisieren und ins gesellschaftliche Abseits zu stellen, indem man ihnen mittels konstruierter, absurder Vergleiche vorwirft Kinder “zu schlachten“.
D'accord. Eigenartig finde ich nebenbei, dass Mono-Kultis idR darauf bestehen, dass bei muslimischen Frauen die Mütze (Kopftuch etc.) runter soll, bei Männern aber meinen, die Mütze müsse unbedingt drauf (bzw. dran) bleiben. Faszinierend :).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:16)

Und da sind wir beim Kern der Sache:
Wozu soll eine "Abhärtung" gut sein?
Aber lassen wir auch eine Frau zu Wort kommen:


https://mogis.info/blog/gastbeitrag-aus ... iner-frau/
Die Erfahrung dieser Dame kann ich nicht bestätigen.
Der Bericht klingt eher nach künstlicher Angstmacherei, als nach live Erfahrung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:37)

Na, dann sag doch, wozu soll dann die Beschneidung gut sein?
Es wird ein sehr sensibler Teil des primären Geschlechtsorganes entfernt.
Ich mische mich nur kurz in eure "ächte Männers Gespräche ein".
Von der weiblichen Warte aus betrachtet, kann er es, oder er kann es nicht, völlig unabhängig von beschnitten, oder unbeschnitten.
Zu gutem Sex gehört weitaus mehr als ein Stückchen Vorhaut.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

PeterK hat geschrieben:(23 Oct 2017, 16:32)

D'accord. Eigenartig finde ich nebenbei, dass Mono-Kultis idR darauf bestehen, dass bei muslimischen Frauen die Mütze (Kopftuch etc.) runter soll, bei Männern aber meinen, die Mütze müsse unbedingt drauf (bzw. dran) bleiben. Faszinierend :).
Schönes Gedankenspiel. :thumbup:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 16:24)

Wo ist denn jetzt der Vorteil bzw. wo der Nachteil bei diesen Spiel, ausser das du evtl. schneller kommen kannst sowohl beim ornanieren als auch beim Sex.
mal wissenschaftlich gesehen, haben beschnittene (heterosexuelle) Männer eine um 50% geringere Ansteckungsgefahr mit dem HIV-Virus.

und was das andere angeht... in westlichen Zivilisationen (speziell UK) wurde die Beschneidung tatsächlich als Maßnahme gegen das Onanieren eingesetzt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Oct 2017, 15:56)

Stimmt ja so mal nicht. Beschneidung hat auch in westlichen Kulturen eine Tradition, die nicht unbedingt religiös begründet ist. Beispiel USA. Da wurden bis in die 70er Jahr 80%-90% der männlichen Säuglinge beschnitten, ohne religösen HIntergrund. Selbst heute sind es noch über 50% der männlichen Säuglinge die in USA beschnitten werden. Das hat in den allermeisten Fällen nichts mit Religion zu tun.
Ich bezog das auf Deutschland.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(23 Oct 2017, 16:24)

Wo ist denn jetzt der Vorteil bzw. wo der Nachteil bei diesen Spiel, ausser das du evtl. schneller kommen kannst sowohl beim ornanieren als auch beim Sex.
Die Überempfindlichkeit anfänglich kann teilweise schmerzhaft sein, übertreibt man es, Frauen sollen eine direkte, grobmotorische Stimulation ihrer Klitoris ohne Einbeziehung der Umgebung meist auch als eher unangenehm empfinden, hab ich mir sagen lassen. Und wie erwähnt, das nutzt sich ab, da der Schutz fehlt, sagen Mediziner. Haben wir früher hier schon diskutiert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Keoma »

JJazzGold hat geschrieben:(23 Oct 2017, 17:03)

Ich mische mich nur kurz in eure "ächte Männers Gespräche ein".
Von der weiblichen Warte aus betrachtet, kann er es, oder er kann es nicht, völlig unabhängig von beschnitten, oder unbeschnitten.
Zu gutem Sex gehört weitaus mehr als ein Stückchen Vorhaut.
Dann darf ich dir etwas verraten:
Wie bringt man eine Frau zum Orgasmus?
Wen kümmert's?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Oct 2017, 17:14)

mal wissenschaftlich gesehen, haben beschnittene (heterosexuelle) Männer eine um 50% geringere Ansteckungsgefahr mit dem HIV-Virus.


und was das andere angeht... in westlichen Zivilisationen (speziell UK) wurde die Beschneidung tatsächlich als Maßnahme gegen das Onanieren eingesetzt.
Wenn dem wirklich so sein sollte, dann konterkariert das daraus folgende leichtfertigere Sexualverhalten den Vorteil sicherlich ins Gegenteil.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Keoma hat geschrieben:(23 Oct 2017, 17:23)

Dann darf ich dir etwas verraten:
Wie bringt man eine Frau zum Orgasmus?
Wen kümmert's?
Genau das wollte ich ausdrücken. :)
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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