Details zur „Flüchtlingskrise"
In der sogenanten „Flüchtlingskrise“ wird allzu oft nicht ausreichend unterschieden zwischen
a) politisch Verfolgten nach GG Art. 16a,
b) Kriegsflüchtlingen nach Genfer Konvention
c) Wirtschaftsmigranten
So kann es schon einmal vorkommen das wie in der ZDF Sendung "Klartext, Herr Schulz!"
Personen die nach Überprüfung ihrer rechtsstaatlichen Asylanträge weder einen Status als politisch Verfolgter nach GG Art. 16a noch den Status als Kriegsflüchtlingen nach Genfer Konvention erhalten. Eine Person die aus wirtschaftlichen Gründen als Wirtschaftsmigrant in D angekommen ist eben nach Abschluss des rechtsstaatlichen Überprüfung und Entscheidungsprozeß nach gültiger Gesetzeslage in der Regel ausreisepflichtig ist. (Es gibt auch Sonderegelungen in Bundesländern) Auch dann wenn eine Person die aus wirtschaftlichen Gründen als Wirtschaftsmigrant in D Aufenthalt gewährt wurde einen Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz besitzt. Die Jedermann Einreise (Zeitweiser Kontrollverlust 2015/16) nach D als Wirtschaftsmigrant ist unter Beachtung der geltenden Gesetze des Rechtsstaat nicht möglich.
Ja diese Personen sehen, sie sind billige und willige Arbeitskräfte auf Mindestlohnniveau, eine wirtschaftliche Perspektive für sich in D (Wirtschaftsmigrant) aufgrund dessen sind interessierte Kreise durchaus an der medialen Darstellung des Einzellfalls wie bei "Klartext, Herr Schulz!“ interessiert. Das der „junge Mann“ selbst zu Wort kommt und er und sein Arbeitgeber ihre Lage einem breitem Publikum schildern können. Dabei erfährt der Zuseher nicht dass von den rund 1,8 Millionen nach D einreisenden Personen (mehrfach Identitäten möglich) seit 2014 erst rund 200.000 Personen über eine (auch geringfügige) Beschäftigung verfügen. Wer Wirtschaftsmigranten in D aufnehmen möchte soll das auch so sagen und eine Anpassung der Gesetze des Rechtsstaates fordern. Unter den Deckmantel (Flüchtling) entweder als politisch Verfolgten nach GG Art. 16a oder Kriegsflüchtlingen nach Genfer Konvention ist Wirtschaftsmigration nach D nicht möglich. Kriegsflüchtlinge besitzen nur für die Dauer des Kriegs in ihrem Heimatland den Status Kriegsflüchtling anschließend ist die Heimkehr und der Wiederaufbau des Heimatlandes oberste Priorität und nicht die Integration im Zufluchtsland.
Ebenfalls ist klar und deutlich das Personen die über das Mittelmeer nach Europa einreisen möchten die einreise weder für die einreisewillige Personen noch für „Aktivisten-Retter“ erzwingbar ist. (Rettung ja selbstverständlich aber eine Einreise in die EU ist dadurch nicht erzwingbar) Europa kann und wird seine Grenzen nicht für jedermann der als Wirtschaftsmigrant einreisen möchte öffnen oder öffnen können. Wer reisende von der Nordafrikanische Küste an die Europäische Küste „rettet“ gerät sehr schnell unter den Verdacht der „illegalen Schleusung“ Es gibt kein Einreiserecht für jedermann in die EU. Auch wenn das in 2015/2016 zeitweise (Kontrollverlust) so gehandhabt wurde gibt es auf die Einreise für jedermann in oder durch die EU aufgrund des Beschluss des (EuGH -
EuGH erklärt Durchwinken von Flüchtlingen für rechtswidrig ) keine Rechtsgrundlage und ist daher nicht möglich und illegal.