Es geht aber beim Recht am eigenen Bild immer um die Veröffentlichung. Und das ist eigentlich auch ausreichend. Alles andere wäre nicht praktikabel. Du könntest im Urlaub kein Foto mehr von einer Sehenswürdigkeit machen, wenn auch nur eine fremde Person drauf ist. Könnte ja deine Tochter sein, die Du nicht auf Fotos sehen möchtest. Denn warum wer welche Fotos macht, weiß nur derjenige selbst. Fotografiert er einfach Schulen oder die Kinder die auch zu sehen sind? Wer soll das entscheiden?Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 11:46)
Wer dreht sich schon ungenehmigt kleine Privaterotikfilmchen für die Öffentlichkeit ?
Und ist das nicht fast egal, ob der Perverse "nur" für sich oder auch noch für andere, ungefragt Deine oder meine Tochter nahezu versteckt aus dem Auto heraus filmt ??
Unter dem Vorwand, sie könnte ja vor´s Auto laufen
und mit der Dashcam hat er den Beweis, daß nicht er sie angefahren hat, sondern sie schuld ist...
Bei den öffentlichen Kameras kann man sich ja zumeist sicher sein, daß die Leute keine "lusttbefriedigenden Absichten" hegen, wenn sie die Daten der Kameras auswerten oder sogar live betrachten. Auch nicht der TV-Zuschauer, der dann gewählte Aufnahmen zwecks öffentlicher Fahndung präsentiert bekommt.
Erfolgreiche Fahndung: Bilder aus Überwachungskameras sofort veröffentlichen
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Re: Erfolgreiche Fahndung: Bilder aus Überwachungskameras sofort veröffentlichen
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Erfolgreiche Fahndung: Bilder aus Überwachungskameras sofort veröffentlichen
Es geht hauptsächlich um Filmaufnahmen. Mehr als ein Foto pro Sekunde in Bewegung sozusagen.Dampflok94 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:29)
Es geht aber beim Recht am eigenen Bild immer um die Veröffentlichung. Und das ist eigentlich auch ausreichend. Alles andere wäre nicht praktikabel. Du könntest im Urlaub kein Foto mehr von einer Sehenswürdigkeit machen, wenn auch nur eine fremde Person drauf ist. Könnte ja deine Tochter sein, die Du nicht auf Fotos sehen möchtest. Denn warum wer welche Fotos macht, weiß nur derjenige selbst. Fotografiert er einfach Schulen oder die Kinder die auch zu sehen sind? Wer soll das entscheiden?
"Die Unzulässigkeit basiert auf dem Bundesdatenschutzrecht (BDSG), wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Schutzwürdige Interessen anderer Verkehrsteilnehmer überwiegen nach dem Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch in den meisten Fällen, so dass von einer Unzulässigkeit von Dashcams nach dem BDSG auszugehen ist.
Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, so der Inhalt des offiziellen Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld geahndet werden."
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im ... hcams.aspx
Aus einem ähnlichen Grund darf Deine Kamera zur Grundstücksüberwachung wohl auch nicht das Geschehen auf den Bürgersteigen, Nachbargrundstücke usw. im breiten Radius erfassen...
Re: Erfolgreiche Fahndung: Bilder aus Überwachungskameras sofort veröffentlichen
Die Polizei schöpft erst andere Möglichkeiten aus, die Veröffentlichung von Fotos ist schließlich immer problematisch.jack000 hat geschrieben:(11 Feb 2016, 19:13)
Das gegenteilige Beispiel:
http://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/ ... egern.html
Veröffentlicht am: 11.02.2016, 14:33 Uhr, das war vor über 7 Monaten!
=> Warum wartet man so lange? Es ist wohl kaum davon auszugehen das diese Bande in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begangen hat.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson