Tolle Aussage :
Ebiker hat geschrieben:Laut Arbeitstättenverordnung darf über Stunden eine zig fach höhere Belastung einatmen, da sieht keiner eine Bedrohung von Leib und Leben
Kannst Du das auch belegen oder bist Du damit nur Teil einer "Echokammer" ?
Wenn Du da nicht einfach etwas nachplapperst - die "Führer der AfD" bringen gerne solche Märchen in die Welt, solltest Du dazu "Ross und Reiter" nennen und nicht nur Parolen verbreiten.
Wo, wer und was " darf über Stunden eine zig fach höhere Belastung einatmen"
Was bedeutet " zig fach höhere Belastung" was ist dabei die Basis
Um welche Schadstoffe geht es dabei
Was ist überhaupt eine "Arbeitsstätte" (im Sinn der Arbeitsstättenverordnung)
Aus Deiner "leicht reißerischen" Einwendung s.o. entnehme ich, entweder hast Du keine Ahnung von den Zusammenhängen oder Du ignorierst diese bewusst. Ansonsten müsste Dir klar sein, "arbeitsplatzspezifische Gefährdungsfaktoren" können wohl kaum mit einer allgemeinen Gefährdung "irgendwo in der Republik" verglichen werden. Bewusst "irgendwo in der Republik", müssen sie in jedem Fall anders beschaffen sein, als an einer engumfassten Betriebsstätte, welche in jeder Hinsicht kontrollierbar ist. Dort werden z.B. über Ausstattung, Größe, Abgrenzung, Hilfsmittel wie Kleidung, Schutzausrüstung usw. usf. klare Bedingungen vorgeschrieben und auch kontrolliert.
Es kann sich dabei um "Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. ionisierende Strahlen" handeln - es werden "krebserzeugende Stoffe benutzt" - es wird mit "erbgutverändernden Stoffen gearbeitet", es werden "Begasung mit sehr giftigen und giftigen Stoffen" durchgeführt, "biologische Arbeitsstoffe" verwendet, es wird durchaus "in der Nähe von Hochspannungsleitungen gearbeitet" um nur mal einen kleinen Überblick zu geben, was an ARBEITSPLÄTZEN vollkommen normal ist. Dort wird / ist bei Tätigkeiten, bei denen besondere Gefahren herrschen, die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtender (Technische Regeln für Arbeitsstätten) - gesetzlicher Teil der davon betroffenen Arbeitsstätten.
Entgegen dem was die Cheflügner der AfD öffentlich und falsch behaupteten,
sind Büros eben zwar allgemein auch Arbeitsstätten, jedoch unterscheiden sie sich in der Hinsicht auf "arbeitsplatzspezifische Gefährdungsfaktoren", eben nicht von allgemeinen Wohnräumen - allenfalls, ist eine Zusatzlüftung notwendig um die von der Außenluft kommenden - zu hohen - auf die gültigen öffentlichen Außenluft-Grenzwerte für z.B. NOx zu verringern.
Etwas, was dem normalen Bewohner in Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen, NUR über entsprechend niedrige allgemein gültige eigene gesetzliche Vorgaben ermöglicht werden kann.
Im Klartext, ist die Außenluft die einem Büro (im Sinn einer Arbeitsstätte) zugeführt wird, über diese öffentlichen Grenzwerte belastet, muss der Betrieb dies durch geeignete techn. Maßnahmen verhindern. Dies zeigt, wie blödsinnig solche Sprüche sind und welchem Zweck sie eigentlich dienen sollen.
Die Gefahren am Arbeitsplatz - z.B. im Kontrollbereichs eines AKW, sind naturgemäß größer, als sie an einem "beliebigen öffentlichen Ort irgendwo in der Republik", sind - klar auch sein dürfen. Dort wird die Exponierungszeit und die Strahlendosis lückenlos überwacht und dokumentiert. Sie ist deutlich höher, als das im Durchschnitt irgendwo außerhalb je zulässig wäre. Dabei ist die Gefährdung niemals Null, sondern, der Grad der Schädigung der hingenommen werden muss (so man dort arbeiten möchte), ist wissenschaftlich überprüfbar (günstigenfalls) ohne bekannte Langzeitfolgen (ausgenommen selbstverständlich sog. "Unfalldosen" die durchaus letal sein können).
Nur Vollidioten würden daraus schließen, wenn das dort "genehmigt ist", dann ist daraus messerscharf zu schließen, dass alle Werte außerhalb von "Kontrollbereichen" - oder bei anderen Gefährdungen "kontrollierter Bereiche", zu niedrig seien, weil man ja dort " Laut Arbeitsstättenverordnung darf über Stunden eine zig fach höhere Belastung ...."
Noch ein Beispiel um es auch ganz Hartnäckigen zu ermöglichen zu verstehen - Warum überhaupt ein nahezu 100 m hohen Abgaskamin für ein AKW fordern, wenn der dort abgelassene Tritium ein radioaktiver Betastrahler "sowieso NUR eine Halbwertszeit von 12,32 Jahren hat ?
Ganz einfach, so wird die Intensität der Strahlung durch möglichst große Verteilung auf "ungefährliche Werte verdünnt" - Wasserstoff - um den handelt es sich ja hier - wenn auch ein radioaktiver Isotop - kann "leider nur in die Umwelt abgelassen werden" (wie auch sonst, ist Wasserstoff brennbar und unter bestimmten Bedingungen besonders "explosionsfreudig") . Die letzten, oberen 6m des " Abgaskamin" sind übrigens "Kontrollbereich" mit all den dafür gültigen Bestimmungen.
Übrigens auch hier wieder ein "wirtschaftlicher Kompromiss" immerhin meint das WIKI :
Sicherheitshinweise
Die von Tritium ausgehenden chemischen Gefahren sind zwar mit denen von Wasserstoff identisch, aber vergleichsweise zu vernachlässigen gegenüber den radioaktiven Gefahren als gasförmiger Betastrahler, die auch völlig andere Handhabungsvorschriften erfordern. Die Kennzeichnung für Wasserstoff gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), die sich nur mit den von der Chemie ausgehenden Gefahren befassen, würden hier eher verharmlosend wirken und wurden deshalb weggelassen, zumal Tritium nur in dafür fachlich qualifizierten Laboratorien und nur in geringen Mengen gehandhabt wird.
Tritium ist nicht stark radiotoxisch, kann jedoch in Form von Wasser im Körper gespeichert und umgesetzt werden. Eine französisch-belgische Studie von 2008 kommt zum Schluss, dass seine radiologischen Wirkungen bisher unterschätzt wurden: Es kann sich z. B. in die DNS (Erbsubstanz) einlagern, was vor allem bei einer Schwangerschaft problematisch sein kann. Eine andere Studie kommt sogar zu dem Schluss, die Wirkung könnte bisher um den Faktor 1000–5000 unterschätzt worden sein
Was dann wieder zu der Annahme für Arbeitsstätten zurückführt, dort wird tatsächlich aus "vielerlei" Gründen, eine höhere individuelle Belastung für rechtens befunden.
NUR wie bescheuert ist dann ein Argument, das daraus "messerscharf" schließt, man habe überall "außerhalb" viel zu NIEDRIGE Grenzwerte und soll das dort weiter erhöhen. WIE BLÖD muss man sein, wenn man solche Argumentation nicht durchschaut und sich diese ganz offensichtlich "zueigen macht"
Für mich erhöht das die Glaubwürdigkeit auch aller anderen "Argumente" eher nicht. Hier wird ganz klar mit der Unwissenheit von breiten Bevölkerungskreisen - heftig Schindluder betrieben. Das diese Unwissenheit real ist, zeigen all die Reaktionen diesen Unsinn zu übernehmen oder überhaupt nicht zu hinterfragen. Was von beidem schlimmer ist, darf jeder selbst nachvollziehen..
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)