Find ich auch! Endlich mal ein Bruder im Geiste. Ich dachte schon, es ist hier irgendwie verpönt nach Belegen zu fragen.
Belege wären interessant.
Der Grund, dass ich nicht glaube, dass das so angenommen wurde ist der das ich mich nicht erinnere irgendwo so eine hohe Zahl gelesen zu haben. In der
Zeit war letztens immer von 30+ Mrd. die Rede.
Wenn du jetzt wissen willst wie ich auf die 90 Mrd komme... Vor ein paar Seiten hab ich die verschiedenen Zahlen die mir begegnet waren, zur Quelle zurückverfolgt:
7,2 Mrd. Laut Gutachten von Prof. Dr. Spengel, die " absolute Untergrenze des entstandenen Steuerschadens" durch Cum/Ex-Geschäfte allein zwischen 2005-2011. Es wurden auf Basis, von über die Clearstream Banking AG abgewickelten Kompensationszahlungen, die zugehörige Kapitalertragssteuer berechnet.
Q:
https://spengel.bwl.uni-mannheim.de/fil ... 03-31_.pdf
49,2 Mrd. - 82 Mrd. Ebenfalls laut Gutachten von Spengele: Der
potentielle Steuerschaden durch Cum/Cum Geschäfte zwischen 2001-2016. Hierzu wurden die Kapitalertragssteuer geschätzt die auf Dividenden fällig wird die ins Ausland fließen. Dies ist also die Maximalsumme die mit der Cum/Cum-Masche hätte hinterzogen werden können.
Q:
https://spengel.bwl.uni-mannheim.de/fil ... 05-16_.pdf
24,6 Mrd. Nimmt man die Untergrenze von 49,2 Mrd. und geht davon aus, dass die Hälfte der Anleger betrogen hat, erhält man diese Summe. Spengel hält das für niedrig geschätzt: "Der überwiegende Teil der ausländischen Anleger sind institutionelle Anleger, also Banken und Fonds", sagt Spengel. "Sie wären schlecht beraten gewesen, die Methode nicht anzuwenden." Leider beruht diese Schätzung nicht auf harten Daten.
Q:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... ex120.html
31,8 Mrd 7,8+24,6=31,8 Die beiden niedrigsten Schätzungen werden zusammenaddiert um eine Untergrenze des Schadens zu ergeben.
Q:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... ex120.html
Wenn du jetzt die 82 Mrd nimmst und die 7,2 Mrd für die Cum/Ex dazurechnest, bist du bei 90.
Auch die Doppelbesteuerungsabkommen auf die du dich beziehst.
Die steuerrechtlich Seite interessiert mich ehrlich gesagt nicht besonders. Die Aussage, dass 15% Steuer im Zusammenhang mit DBAs gilt, stammt aus einem der Gutachten von Spengel. Diesem:
https://spengel.bwl.uni-mannheim.de/fil ... 05-16_.pdf
Ansonsten findest du die Texte der Abkommen hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/W ... _info.html
Hab mal kurz bei dem mit den USA (
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=3 ) geschaut... Jo. 15 vom Hundert. Scheint zu stimmen. Reicht mir jedenfalls.