Möglicherweise war es auch eine treffende Beschreibung?d'Artagnan hat geschrieben: Ohne Belege -wie im vorliegenden Fall geschehen - ist das einfach nur üble Nachrede und schäbig.
Es ist immernoch kein Zusammenhang mit Blockwarten erkennbar.d'Artagnan hat geschrieben: Das reicht für die Blockwarte aus um ihn auf die Liste zu setzen.
So wie ich das sehe, werden lediglich öffentliche Äußerungen kritisiert. Dazu muss man kein Blockwart sein, welche ganz andere Aufgaben hatten.
Wie gesagt, der Begriff ist nicht geschützt. Wo ist die Grenze?d'Artagnan hat geschrieben: Rechtsextremistisches verbreitet bei Achgut niemand.
Unité 1 hat ja oben einige der Konsequenzen der Artikel auf Achgut beschrieben (Morddrohungen etc.). Sicherlich kann man einen Autor nicht für die Taten seiner Leserschaft verantwortlich machen, aber wenn es zwischen den Ansichten jenes Autors und eben seiner Leserschaft offenbar so große Schnittmengen gibt, ist der Vorwurf wohl nicht ganz unberechtigt.
Darum geht es nicht. Bücker schreibt:d'Artagnan hat geschrieben: Bücker versuchte die Verbreitung einer objektiv wahren Tatsachenbehauptung (Täter waren Migranten) mit einem "Die das sagt ist eine Rassistin!" zu unterdrücken.
"Völlig falsch hingegen ist, aufgrund der Übergriffe in Köln nun das Thema sexualisierte Gewalt mit eingewanderten oder muslimischen Männern zu verknüpfen, wie es beispielsweise die rechtskonservative Publizistin Birgit Kelle tut, die bei Focus Online schreibt: „Es waren offenbar Männer mit Migrationshintergrund. Und wohl deswegen bleibt das feministische Netz stumm.“ Die Autorin, die für sexualisierte Übergriffe während der #Aufschrei-Debatte Frauen die Schuld gab – „Dann mach doch die Bluse zu“ – instrumentalisiert nun Frauen, denen Gewalt geschehen ist, um das Problem der Gewalt zu einer Frage der Herkunft zu machen – und findet damit leider viel Zustimmung. Texte in der Stoßrichtung von Kelle füttern jedoch rassistische Hetze"
https://editionf.com/sexualisierte-gewa ... -kommentar
Wenn Kelle also während der Aufschrei-Debatte sexuelle Übergriffe verharmlost, aber während der Köln-Debatte zuerst die Herkunft der Täter benennt, dann geht es ihr offenbar nicht um die Feststellung eines Faktums.
Der Vorwurf von Bücker hat durchaus seine Berechtigung, auch wenn die Verbreitung über twitter nicht gerade die politische Diskussion fördert.
...und willst offenbar die Meinungsäußerung von Bücke verbieten.d'Artagnan hat geschrieben: Und dagegen hab ich was.
Der Kinderschädervergleich ist unpassend, da hier jemanden eine strafbare Handlung vorgeworfen wird. Das geht natürlich nicht.
Das Aufzeigen von Rassismus in von Kelles Beitrag ist etwas völlig anderes.
Nein. Beides eine Bewertung des Weltbildes einer Person.d'Artagnan hat geschrieben: Und zwischen dem Vorwurf "rassistisch" und "unreflektiert systemtreu" zu sein liegen ja wohl Welten.
An dieser Stelle war die Rede von Entlassungen offen rechtradikaler Mitarbeiter.d'Artagnan hat geschrieben: Moment! Die Rede ist hier von Achgut und somit von verfassungsrechtlich unbedenklichen Äußerungen.
Kommt natürlich auf den Einzefall an:d'Artagnan hat geschrieben: Ein Chef der das mit dieser Begründung versucht ("geschäftsschädigend"), wird vor dem Arbeitsgericht wenig Erfolg haben, da Art 3 GG schwer wiegt.
"Arbeitgeber können Mitarbeitern aufgrund eines wichtigen, auch in der Person liegenden Grundes, fristlos kündigen (§ 626 BGB). Fällt ein Mitarbeiter aufgrund rechtsradikalem Gedankengut auf und treten somit Umstände zu Tage, dass die Eignung zur Erfüllung des Arbeitsvertrages nicht mehr gegeben oder erheblich gemindert ist, kann ein Grund für eine personenbedingte Kündigung vorliegen. Und das rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Doch Arbeitgeber sollten hier vorsichtig sein, denn es muss immer der Einzelfall näher betrachtet werden. Es muss eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Die Anforderungen dafür sind sehr hoch. "
Die Meinungsfreiheit wiegt schwer und natürlich kann man einen Mitarbeiter mit mißliebigen politischen Ansichten nicht einfach so entlassen. Wenn andere Mittel (Abmahnungen...) aber nicht ausreichen um einen Rachtsradikalen, welcher offensichtlich im Zusammenhang mit dem Unternehmen steht (z.B. durch facebook Verknüfungen) von seinen Aktionen abzubringen ist eine Kündigung als letztes Mittel eben doch zulässig. Zu recht, denn natürlich darf ein Unternehmer auch nicht gezwungen werden sein Unternehmen so zugrunde richten zu lassen.
Die Regierung hat diese Hoheit ja auch nicht. Wenn diese z.B. eine Organisation verbieten will, muss das ein Gericht entscheiden (siehe NPD). Politikern als Privatpersonen kann man eine Meinung dazu aber nicht verbieten. Im Gegenteil: Sie sollen diese sogar laut äußern, damit der Wähler weiß, woran er ist.d'Artagnan hat geschrieben: Meiner Meinung nach darf man der Regierung KEINESFALLS die Deutungshoheit darüber geben, wer Extremist ist und wer nicht.
Nein. Das Verfassunggericht entscheidet über Verbote, nicht darüber wer wen extremistisch nennen darf.d'Artagnan hat geschrieben: Trotzdem ist und bleibt das alleine deren Zuständigkeit.
Einem "stalinistischen Gulag-Fan" wird die Öffentlichkeit aber keinen Glauben schenken, wenn es um die politische Einordnung von Unternehmen geht. Sein Boykottaufruf wäre also wirkungslos. Darum geht es hier also nicht.d'Artagnan hat geschrieben: Tja, nur blöd wenn die Deutungshoheit darüber was "rechte Seiten" sind dann so jemanden wie einem stalinistischen Gulag-Fan überlassen werden.
Du darfst ja. Das ist doch gerade der Punkt unserer Diskussion.d'Artagnan hat geschrieben: Und wenn Du deine Meinung nicht aktiv vertreten darfst, dann hast Du keine Meinungsfreiheit.
Nur darf eben auch dein Gegner, was dir offenbar nicht gefällt.
Die Bedingungen wurden im verlinkten Artikel benannt. Und treffen auf den hier besprochenen Fall zu.d'Artagnan hat geschrieben: Es ist und bleibt eine Abwägungssache.
Lasse ich doch. Ein Boykottaufruf zwingt ja niemanden am Boykott Teil zu nehmen.d'Artagnan hat geschrieben: Nein, meine Denke ist eher Dich zu zwingen andere beim Salafisten einkaufen zu lassen.
Abwägungssache. Man müsste da einen konkreten Artikel bewerten.d'Artagnan hat geschrieben: Sie haben weder zu Gewalttaten noch zu Fremdenfeindlichkeit noch zur Abschaffung der Verfassung aufgerufen.
Vor allem aber bräuchte man eine unbestrittene Definition der Begriffe. Ab wann beginnt "Rassismus" etc.?
Doch natürlich!d'Artagnan hat geschrieben: Besuche ich eine Demo, ist das schon "aktiv"? Steht mir also dieses Grundrecht de facto nicht zu?
Dir steht nur nicht das Recht zu für die Teilnahme an einer Demostration nicht kritisiert zu werden. Auch öffentlich und ggf auch durch rechtmäßige Aktionen.
Bisher ging es doch nur um Unternehmen (selbst wenn diese in Privatbesitz sind).d'Artagnan hat geschrieben: Daher ist mir das ganze Boykottgetue gegen Privatpersonen zutiefst suspekt.
Gerade NICHT!d'Artagnan hat geschrieben: Soweit ich Dich verstanden habe möchtest Du der Regierung die Macht geben darüber zu bestimmen wer per Boykott verfolgt werden darf.
Das habe ich doch oben verlinkt. Die Regierung darf das NICHT. Eine Privatperson darf das. Wie z.B. der Hensel. Das war doch dein Beispiel.
Du wolltest hingegen der Bücker verbieten, den Beitrag von Kelle rassistisch zu nennen.
Daher meine Vermutung.
Zustimmung. Auch Bücker.d'Artagnan hat geschrieben: - Jeder muss seine Meinung öffentlich äußern dürfen.
Das sowieso.d'Artagnan hat geschrieben: - Wer sich verfassungsfeindlich betätigt muss in der Tat mit Konsequenzen rechnen, allerdings mit juristischen (und das gilt gleichermaßen für Privatpersonen wie Organisationen).
S.O..d'Artagnan hat geschrieben: - Wer schwerwiegende Anschuldigungen gegenüber andere ausspricht("Kinderschäder" "Mörder" "Antisemit" "Rassist"...) muss seine Behauptungen begründen und ggf auch vor Gericht nachweisen.
Mit "Mörder" und "Kinderschänder" bezichtige ich jemanden eines Verbrechens. Das ist klar strafbar (wenn es ungerechtfertigt ist).
"Antisemit" oder "Rassist" sind schlimmstenfalls Beleidigungen, und gegen die kann ja bereits vor Gericht vorgegangen werden. In vielen Fällen treffen die Bezeichnungen aber zu und in jedem Fall sollte höchstens der Betroffene das Recht haben dagegen zu klagen.
Du erwecktest in deinen Beiträgen allerdings teilweise den Eindruck, als wolltest du die Benennung als Rassist grundsätzlich verbieten. Zumindest, wenn sie nur so über twitter dahergesagt wird. Da bin ich dagegen. Wenn sich jemand beleidigt fühlt kann er klagen, muss sich allerdings ggf damit abfinden, dass das Gericht nicht in seinem Sinne entscheidet.
Nun, hier im Forum z.B. wird dies durch Moderatoren geregelt. Das findest du nicht gut?d'Artagnan hat geschrieben: - das shitstorm-, Lynch- und Boykottmob Verhalten halte ich für eine antizivilisatorische Erscheinung, die ich kritisiere (auch wenn ich keine Lösung habe wie man diese einschränken könnte. Höchstens durch das Beibringen besseren gegenseitigen Zuhörens bereits in der Schule.)
Ich wollte die konkreten Beispiele so weit es geht vermeiden und grundsätzlich begründen, dass jeder die Blogs selbst politisch einordnen darf.d'Artagnan hat geschrieben: Stein des Anstoßes waren aber zwei Blogs, die eine merkelkritische Meinung vertreten, und mehr nicht.
Persönlich halte ich "merkelkritische Meinung" aber durchaus für verharmlosend.