Jep, geht mir auch so. Tröndle/Fischer meinen, dass Tötungen mit Eventualvorsatz nicht unter Mord (i.S des § 211 StGB) fallen können.Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 09:48)
D'accord. Ich war ob des Urteils gestern ziemlich überrascht. Allerdings kenne ich die Begründung nicht.
Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Sehe ich genauso. Solche Vollhonks heizen dann einfach ohne Lappen wieter wenn sie wieder draussen sind.frems hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:24)
Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass ein Führerscheinentzug bei solchen Leuten irgendetwas bringt. Wenn die mit solchen Geschwindigkeiten durch bewohnte Gebiete heizen, ist es denen sicherlich egal, ob sie einen Führerschein haben und ob sie ihn verlieren könnten.
Davon abgesehen halte ich das Urteil für tat- u. schuldangemessen...
Ich fürchte nur das BGH wird das Urteil aus politisch/ideologischen Gründen aufheben.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bei 170 km/h in der Innenstadt ist der eigene Tod und der Tod anderer sehr wahrscheinlich. Er wird billigend in Kauf genommen. Der Skandal ist nicht das jetzige Urteil sondern die milden Bewährungsstrafen in der Vergangenheit. Ich glaube zwar nicht an Abschreckung. Aber der Täter muß genügend Zeit in der Zelle haben um zumindest mal darüber nachzudenken was er getan hat. Und die haben die zwei Rennfahrer ja jetzt.Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:15)
Richtig, das sehe ich auch so. Nur erkenne ich keine Mordabsicht.
Bewährung wäre ein Witz gewesen....
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mord anhängen wird nicht kommen. In Berlin drehen die Gerichte vermutlich wegen Überforderung durch und hoffen dass mit diesem Schockurteil an der Front der hirnamputierten Autoraser Ruhe einkehren wird. Anders kann man sich dieses überdrehte Urteil nicht erklären.
Wenn sie eine harte Strafe wollten, auch für Totschlag kann lebenslänglich erwirkt werden.
§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Wenn sie eine harte Strafe wollten, auch für Totschlag kann lebenslänglich erwirkt werden.
§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein ist es nicht.Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 09:25)
Trotzdem fehlt der Tötungsvorsatz. Ist ein solcher beim Mordvorwurf nicht zwingend erforderlich?
Aus dem Bauch raus halte ich das Strafmaß für angemessen, aber ob das Gesetz dies wirklich hergibt, da habe ich so meine Zweifel.
Mordmerkmale sind:
Niedrige Beweggründe
Verwerfliche Begehensweise
Deliktische Zielsetzung
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Steht jetzt wo genau?
Im Jura Forum ist der Vorsatz als wesentliches Merkmal gelistet:
http://www.juraforum.de/lexikon/mord
Never approach a bull from the front, a horse from the rear, or an idiot from any direction.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich frage mich, wie solche Flachzangen überhaupt einen Führerschein bekommen konnten. Der theoretische Test hätte die doch total überfordern müssen.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:37)
meines wissens bedeutet lebenslanger führerschein entzug, dass sie ihn nach 5 jahren wieder beantragen können.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
"Mord" bedarf (als subjektiven Tatbestand) des Vorsatzes bezüglich des objektiven Tatbestandes. Deswegen gibt es übrigens auch keinen "fahrlässigen Mord".Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 12:16)
Nein ist es nicht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Für mein Gefühl liegt zwischen dem was sonst so übrlicherweise für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr verhängt wird (ich glaube maximal 5 Jahre, in der Praxis aber meist weniger (?)) und dem nun verhängten Urteil einfach eine zu große Lücke. Was will man mit Leuten machen, die - nur mal angenommen - regelrecht eine Wette abschließen, wer bei einem Autorennen, sich traut, tatsächlich absichtlich jemanden umzufahren?
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Was hat das denn damit zu tun?Quatschki hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:27)
Die Berufungsverhandlung ist doch bestimmt erst nach der Bundestagswahl?!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wie kommst Du darauf, daß die "Flachzangen" sind? Die dürften normal intelligent sein.jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:05)
Ich frage mich, wie solche Flachzangen überhaupt einen Führerschein bekommen konnten. Der theoretische Test hätte die doch total überfordern müssen.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Lügen-Gerichte. Das weiß man doch .Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:16)
Was hat das denn damit zu tun?
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Natürlich soll das Urteil abschreckend wirken und das ist gut so. Es gibt in Berlin eine Raserszene und die kann nur durch solche Urteile ausgebremst werden.
Was mich irritiert, die haben sehr große Autos und knallen damit durch die Stadt. 1 Stunde von dieser Stadt liegt der Lausitzring wo man sich ganz ungehindert Rennen liefern könnte, mit vielen Gleichgesinnten, wenn man das nötige Kleingeld hinlegt. Innerhalb der Woche ist das bezahlbar. Meines Wissens ca.20 € für eine viertel Stunde rasen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung !
Man kann also von Vorsatz ausgehen, man will in der Stadt rasen.
busse
Was mich irritiert, die haben sehr große Autos und knallen damit durch die Stadt. 1 Stunde von dieser Stadt liegt der Lausitzring wo man sich ganz ungehindert Rennen liefern könnte, mit vielen Gleichgesinnten, wenn man das nötige Kleingeld hinlegt. Innerhalb der Woche ist das bezahlbar. Meines Wissens ca.20 € für eine viertel Stunde rasen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung !
Man kann also von Vorsatz ausgehen, man will in der Stadt rasen.
busse
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Was lässt dich davon ausgehen?Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:27)
Wie kommst Du darauf, daß die "Flachzangen" sind? Die dürften normal intelligent sein.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es geht um Vorsatz bezüglich des objektiven Tatbestandes (§ 211 StGB).busse hat geschrieben:(28 Feb 2017, 14:06)
Man kann also von Vorsatz ausgehen, man will in der Stadt rasen.
- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Im Umkehrschluss mussen alle andere Raser mit versuchtem Mord bestraft werden. Sie haben zwar keinen getötet aber immerhin zu schnell gefahren und somit ist eine "Tötungsabsicht" gegeben.
Der Versuch ist ja auch bereits strafbar.
Der Versuch ist ja auch bereits strafbar.
- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
So schwer ist der Test gar nicht.jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:05)
Ich frage mich, wie solche Flachzangen überhaupt einen Führerschein bekommen konnten. Der theoretische Test hätte die doch total überfordern müssen.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Zehn bis 15 Jahre Haft finde ich durchaus angemessen für eine solche Straftat, und lebenslänglich heißt ja nun einmal häufig 15 Jahre in Deutschland. Allerdings finde ich die Einordnung als Mord zweifelhaft.
Das Problem sind wohl die deutschen Gesetze bezüglich der Straftaten gegen das Leben. Für fahrlässige Tötung gibt es maximal fünf Jahre, woraus bei guter Führung schnell drei Jahre werden - also definitiv zu wenig in diesem Fall. Die Straftaten des Mordes und des Totschlages sind äußerst seltsam definiert; da bräuchte man dringend eine vernünftige Gesetzesänderung.
Das Problem sind wohl die deutschen Gesetze bezüglich der Straftaten gegen das Leben. Für fahrlässige Tötung gibt es maximal fünf Jahre, woraus bei guter Führung schnell drei Jahre werden - also definitiv zu wenig in diesem Fall. Die Straftaten des Mordes und des Totschlages sind äußerst seltsam definiert; da bräuchte man dringend eine vernünftige Gesetzesänderung.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Stimmt. Die Definition geht teilweise auf die täterstrafrechtliche (im Gegensatz zur tatstrafrechtlichen) Vorstellung des Roland Freisler zurück.Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:14)
Die Straftaten des Mordes und des Totschlages sind äußerst seltsam definiert; da bräuchte man dringend eine vernünftige Gesetzesänderung.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ja. Und es ist seltsam, dass man sich in so vielen Jahrzehnten nicht auf eine Reform einigen konnte.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:21)
Stimmt. Die Definition geht teilweise auf die täterstrafrechtliche (im Gegensatz zur tatstrafrechtlichen) Vorstellung des Roland Freisler zurück.
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Ich finde sowohl die legale Definition des Mordes und des Totschlages für unangemessen. Früher dachte ich, die Tötungsabsicht würde die beiden Straftaten voneinander unterscheiden und auch das Strafmaß (lebenslang für Mord), aber dem ist nicht so. Die Unterscheidung ist recht willkürlich; die Diktion Freislers lässt sich in der Tat herauslesen, indem nicht die Straftat, sondern der Straftäter definiert wird - als ob es ein Wesensmerkmal sei, ein Mörder zu sein.§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Das Strafmaß für fahrlässige Tötung ist aber halt nur fünf Jahre, deswegen hätte ich wohl eine Verurteilung wegen Totschlags, aber eines besser definierten, für angemessen gehalten.
§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich dachte immer, Mord wäre wenn man jemanden bewusst tötet.
Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
Aber dem ist wohl nicht so.
Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
Aber dem ist wohl nicht so.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Richtig finde ich in dem Zusammenhang, dass Maas versucht, eine Reform voranzutreiben.Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:29)
Ja. Und es ist seltsam, dass man sich in so vielen Jahrzehnten nicht auf eine Reform einigen konnte.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein, dem ist tatsächlich nicht so. Mord ist - sehr umgangssprachlich definiert - Totschlag aus besonders miesen Motiven oder mit besonders fiesen Mitteln/auf besonders fiese Weise (nach der aktuellen Definition).garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:37)
Ich dachte immer, Mord wäre wenn man jemanden bewusst tötet.
Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
Aber dem ist wohl nicht so.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ja, das meinen viele - ging mir auch so. Das Gesetz gibt das aber nicht her. Und auch für Totschlag kann man lebenslänglich bekommen.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:37)
Ich dachte immer, Mord wäre wenn man jemanden bewusst tötet.
Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
Aber dem ist wohl nicht so.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich befürchte, dass es da eines Mannes von anderem Format bedarf, nicht einer Witzfigur, die zusammen mit Exkommunisten ein Spitzelsystem aufbauen möchte.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:43)
Richtig finde ich in dem Zusammenhang, dass Maas versucht, eine Reform voranzutreiben.
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- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Obwohl in Deutschland ist es villeicht anders als bei uns. ich gucke das mal nach
http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/code/penal
Sehr schnell gefunden: code penal Luxembourg
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Sehr schnell gefunden: code penal Luxembourg
übersetzung. Totschlag mit der Absicht jemanden zu töten wird Mord genannt. Es wird mit Lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.Art. 393
L'homicide commis avec intention de donner la mort est qualifié meurtre. Il sera puni de la réclusion à vie.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn man jemandem eine reinhaut und der fällt um, ist es dann Totschlag ?PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:45)
Nein, dem ist tatsächlich nicht so. Mord ist - sehr umgangssprachlich definiert - Totschlag aus besonders miesen Motiven oder mit besonders fiesen Mitteln/auf besonders fiese Weise (nach der aktuellen Definition).
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein, das wäre eher "fahrlässige Tötung" (§222 StGB) - wenn Du nicht den Vorsatz hattest, ihn umzubringen.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:02)
Wenn man jemandem eine reinhaut und der fällt um, ist es dann Totschlag ?
Das deutsche Recht unterscheidet (auch bei Tötungen) zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz:
1. Du haust jemandem "eine rein" ohne ihn umbringen zu wollen und er stirbt -> Fahrlässige Tötung.
2. Du willst den anderen umbringen, es mangelt aber an niederen Beweggründen, grausamer/heimtückischer Weise oder der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Totschlag.
3. Du willst den anderen umbringen, aber aus niederen Beweggründen, in grausamer/heimtückischer Weise oder in der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Mord.
Das ist sehr vereinfacht dargestellt, aber es läuft in etwa darauf hinaus.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 16:13, insgesamt 2-mal geändert.
- Umetarek
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Naja, wenn ich mit 170 in den Weihnachtsmarkt fahre, kann ich mich hinterher auch nicht damit rausreden: "Das war ja nur eine Wette, ich wollte keinen umbringen". Der Kuhdamm ist da durchaus vergleichbar.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich denke, das werden die Richter in der nächsten Runde zu entscheiden haben. Das ist übrigens auch gut so.Umetarek hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:11)
Naja, wenn ich mit 170 in den Weihnachtsmarkt fahre, kann ich mich hinterher auch nicht damit rausreden: "Das war ja nur eine Wette, ich wollte keinen umbringen". Der Kuhdamm ist da durchaus vergleichbar.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:48)
Obwohl in Deutschland ist es villeicht anders als bei uns. ich gucke das mal nach
http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/code/penal
Sehr schnell gefunden: code penal Luxembourg
übersetzung. Totschlag mit der Absicht jemanden zu töten wird Mord genannt. Es wird mit Lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bei uns hier hat jemand die Schrittgeschwindigkeits Regel missachtet und den Bus mit 70 Km/h überholt, ein Passant wurde dann erfasst als er vor dem Bus über die Straße laufen wollte, die Hilfe kam zu spät, ich frag mich was nun mit dem Fahrer ist, ich hätte ihn lebenslang eingebuchtet.
https://www.tz.de/muenchen/stadt/truder ... 82944.html
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- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich verstehe was du meinst. Ich bin mit der Strafe vollkommen einverstanden. (btw Totschlag kann auch Lebenslang bedeuten)Umetarek hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:11)
Naja, wenn ich mit 170 in den Weihnachtsmarkt fahre, kann ich mich hinterher auch nicht damit rausreden: "Das war ja nur eine Wette, ich wollte keinen umbringen". Der Kuhdamm ist da durchaus vergleichbar.
Nur mit der juristischen Definition Mord nicht.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Eine Frage aus echtem Interesse: Woraus geht beim Totschlagparagrafen hervor, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss? Ich glaube, dass es so ist, kann es aber im Gesetzestext selbst nicht finden. Ist das Gesetz wirklich so schlampig formuliert?PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:05)
Nein, das wäre eher "fahrlässige Tötung" (§222 StGB) - wenn Du nicht den Vorsatz hattest, ihn umzubringen.
Das deutsche Recht unterscheidet (auch bei Tötungen) zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz:
1. Du haust jemandem "eine rein" ohne ihn umbringen zu wollen und er stirbt -> Fahrlässige Tötung.
2. Du willst den anderen umbringen, es mangelt aber an niederen Beweggründen, grausamer/heimtückischer Weise oder der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Totschlag.
3. Du willst den anderen umbringen, aber aus niederen Beweggründen, in grausamer/heimtückischer Weise oder in der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Mord.
Das ist sehr vereinfacht dargestellt, aber es läuft in etwa darauf hinaus.
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- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das heisst ihr macht noch einen UnterschiedJulian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:22)
Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
Zwischen Töten mit Vorsatz und Mord.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
gleich darunter steht:Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:22)
Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
wir machen also hier der Unterschied zwischen Töten mit Vorsatz und Töten mit langer Planung.
Art. 394
Le meurtre commis avec préméditation est qualifié assassinat. Il sera puni de la réclusion à vie.
Aber beides gibt Lebenlänglich, also ist es wurscht.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ja, wobei niemand so richtig weiß, was sonstige niedrige Beweggründe sind. Die Unterscheidung ist verschwommen moralisch, nicht präzise juristisch geprägt. Der Unterscheid scheint vor allem zu sein, dass für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden muss, während dies im Falle des Totschlags nur möglich ist, die Strafe aber auch wesentlich niedriger ausfallen kann.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:31)
Das heisst ihr macht noch einen Unterschied
Zwischen Töten mit Vorsatz und Mord.
Ich glaube, dass viele Bürger eine andere Vorstelllung haben, in etwa so:
1) Ein Autofahrer überholt einen anderen an einer unübersichtlichen Stelle und knallt in ein entgegenkommendes Auto, dessen Fahrer stirbt. - Fahrlässige Tötung
2) Zwei Kneipenbesucher geraten über eine Nichtigkeit in Streit, der schließlich in einen Kampf mit Fäusten eskaliert. Ein Schlag gegen die Schläfe eines der Kontrahenten endet tödlich. - Totschlag
3) Ein Ehemann findet heraus, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat. Er lauert diesem mit einem Messer auf und ersticht ihn. - Mord
Juristisch ist aber wohl 2) auch nur fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Wobei ich, wie gesagt, die Tötungsabsicht im Totschlagparagrafen nicht gefunden habe. Deutsche Gesetze sind leider nicht so klar formuliert wie französische oder amerikanische; sie sind für Juristen gemacht - Laien sollen sie gar nicht unbedingt verstehen, sondern die Interpretation der Obrigkeit überlassen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es gibt nichts, was dagegen spricht. Sich wie ein A....loch zu verhalten ist kein Anzeichen mangelnder Intelligenz.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Letzteres ist eher Körperverletzung mit Todesfolge.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:37)
Ich dachte immer, Mord wäre wenn man jemanden bewusst tötet. Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 12:42)
Steht jetzt wo genau?
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STGB Parag. 211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mord ist Mord ja. Aber Mord ist eben auch wer einen Menschen mit gemeingefährlichen Mittelb tötet. Egal ob vorsätzlich oder nicht.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:08)
"Mord" bedarf (als subjektiven Tatbestand) des Vorsatzes bezüglich des objektiven Tatbestandes. Deswegen gibt es übrigens auch keinen "fahrlässigen Mord".
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nun, beide sind vorbestraft, haben in dem Alter keine Ausbildung (abgeschlossen), brauchen ein Auto um sich was zu beweisen, begeben sich in erhebliche Gefahr, etc... spricht nicht für besonders intelligente Menschen.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:43)
Es gibt nichts, was dagegen spricht. Sich wie ein A....loch zu verhalten ist kein Anzeichen mangelnder Intelligenz.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn ich mir die drei ansehe:
-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung
Doch recht komplex gehalten.
Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.
Die Paragraphen sind:
211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb
Aber doch recht wirr...
-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung
Doch recht komplex gehalten.
Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.
Die Paragraphen sind:
211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb
Aber doch recht wirr...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wie sich die Hartzer ein Auto dieser Preisklasse leisten können ist leider nicht verhandelt worden, das in Verbindung mit dem arabischen Migrationshintergrund lässt allerdings nur einen Schluss zu. Hoffentlich verrottet er im Knast.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mangelnde Ausbildung / sich Beweisen müssen haben nicht zwangsläufig etwas mit Intelligenz oder dem Mangel zu tun.jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:59)
Nun, beide sind vorbestraft, haben in dem Alter keine Ausbildung (abgeschlossen), brauchen ein Auto um sich was zu beweisen, begeben sich in erhebliche Gefahr, etc... spricht nicht für besonders intelligente Menschen.
Intelligenz ist vorgegeben, Bildung nicht.
Du kannst sehr intelligent sein, wenn du aber eine gewisse Bildung nicht genossen hast, Krankheit, äussere Umstände etc....
Auch Profilierungssucht muss nicht mit mangelnder Intelligenz zu tun haben. Siehe Narzissmus.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:01)
Wenn ich mir die drei ansehe:
-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung
Doch recht komplex gehalten.
Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.
Die Paragraphen sind:
211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb
Aber doch recht wirr...
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:25)
Eine Frage aus echtem Interesse: Woraus geht beim Totschlagparagrafen hervor, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss? Ich glaube, dass es so ist, kann es aber im Gesetzestext selbst nicht finden. Ist das Gesetz wirklich so schlampig formuliert?
Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.§ 15
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
In dem Falle war es noch mehr, den Rasern fehle jede Einsicht in die Folgenschwere ihres Verhaltens und jede Empathie für die Geschädigten. Alleine wegen Paragraph 1 der StVo darf man solchen Menschen im Straßenverker nie mehr ein motorisiertes Fahrzeug mehr fahren lassen. Das wäre noch das mindeste um Schaden von der Gesellschaft für die Zukunft abzuwehren.schokoschendrezki hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:13)
Für mein Gefühl liegt zwischen dem was sonst so übrlicherweise für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr verhängt wird (ich glaube maximal 5 Jahre, in der Praxis aber meist weniger (?)) und dem nun verhängten Urteil einfach eine zu große Lücke. Was will man mit Leuten machen, die - nur mal angenommen - regelrecht eine Wette abschließen, wer bei einem Autorennen, sich traut, tatsächlich absichtlich jemanden umzufahren?
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:05)
Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.
Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
Si vis pacem para bellum
Avete utres sumus, cod estis aere voluimus
Avete utres sumus, cod estis aere voluimus
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die Autos sind nicht teuer. Ein a6 4f bekommt man ab 5000€Boracay hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:01)
Wie sich die Hartzer ein Auto dieser Preisklasse leisten können ist leider nicht verhandelt worden, das in Verbindung mit dem arabischen Migrationshintergrund lässt allerdings nur einen Schluss zu. Hoffentlich verrottet er im Knast.
Jeh nach Baujahr und Ausstattung. Ein 3.0tdi mit Chip lässt es schon ordentlich krachen. Das gefährlich ist, dass solche Mongos an solche potenten Autos kommen. Sei es 5er BMW oder Audi a6.
Eine Limousine vom Täterfahrzeug liegt jeh nach Ausstattung 1800-2000 kg. Ein Kombi 2,3 Tonnen. Das sind geschosse, welche zu Waffen werden bei den falschen Leuten.
Ich will nicht hetzen aber die letzten Raser mit Todesfolge waren Migranten mit türkisch/arabischen Hintergrund. Auch hier bei uns in Bayern sind rennen bekannt wo diese Gruppe berüchtigt ist.
Vielleicht sollte man MPU ab 100ps ablegen? Mit so einem Auto hätte der Täter keine 2tonnen und bestimmt keine 170km geschafft auf der Strecke
Was meint ihr?
Die fetten Luxus Karossen die Mal 75000 € gekostet haben bekommt man teilweise unter 10 000€. Die Gefahr wächst
Zuletzt geändert von Audi am Di 28. Feb 2017, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.