Perdedor hat geschrieben:(19 Dec 2016, 00:57)
Nein: Wenn er pauschal auf
alle Flüchtlinge angewendet wird, handelt es sich nach der AAS um hatespeech. So steht es in dem Dokument. Ich habe es doch oben zitiert. Also:
"
Das sind doch alles Wirtschaftsflüchtlinge!!!" -> hatespeech
"
Laut einer statistischen Erhebung des X Instituts sind y% der Flüchtlinge Wirtschaftsflüchtlinge." -> keine hatespeech
Natürlich gibt es Zwischenformen, bei denen es weniger klar ist. Da ist es dann an jedem selbst, die Aussage einzuordnen. Die AAS liefert lediglich Hinweise.
So steht es aber nicht im AAS Flyer. Wirklich nicht!
Dort wird "Wirtschaftsflüchtlinge" per se als "abwertende Bezeichnung" klassifiziert.
Lies es nochmal nach!
Bei der AAS geht es in erster Linie um die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Daher ist die (kleine) Erhöhung der staatlichen Förderung doch wohl verständlich. Das ist doch unaabhängig davon, welche anderen Projekte noch unterstützt werden könnten.
Eine "kleine Erhöhung" - lediglich um 100%! Woraufhin diese ach so unabhängige Stiftung sofort -nicht etwa auf rechtsextremistische Spintiererseiten, sondern auf regierungskritische konservative Blogs wie achgut und tichys Einblick losgeht!
Nein, es handelt sich um ein Instrument gegen Regierungskritiker, der "Kampf gegen Rechts" ist lediglich ein Vorwand um die Alimentierung mit Steuermitteln zu rechtfertigen.
Es ist ein Trick, nichts weiter. Daher hat man ja keine Probleme eine schon immer für ihre regierungsloyale Gesinnungsschnüffelei bekannte Stasimitarbeiterin zu beauftragen.
Es wäre gut, wenn wir mal bei einem Beispiel bleiben könnten. Also Bücker vs Kelle. Was sollte in diesem Fall geschehen?
Bücker sollte ausgelacht werden? Nun, das steht dir (und jedem anderen) selbstverständlich frei. Aber du kannst ja nicht anderen vorschreiben, wen sie auszulachen haben. Verstehe ich es also richtig, dass es dir bei diesem Fall nicht wirklich um Systemkritik geht, sondern dir lediglich nicht gefällt, wie die deutsche Bevölkerung in diesem Zusammenhang reagiert (also nicht durch ausreichendes Auslachen)? Dass du die Äußerung von Bücker nicht verbieten willst, habe ich da jetzt mal vorausgesetzt (wobei es mir immernoch nicht ganz klar ist).
Ne, nicht "Bevölkerung". Es ist ja nicht "die Bevölkerung" welche auf entsprechende Triggerworte Meinungsterror- und Diffamierungskampagnen fährt!
Nein, mir geht mit um die
spinnennetzartigen Diffamierungsnetzwerke welche sich über Deutschland gelegt haben.
Netzwerke zwischen Redaktionsstuben, bei denen eines der Mitglieder zum Halali blasen kann, und die anderen die soziale Existenz eines jeden Bürgers innerhalb weniger Stunden vernichten können.
Gegen Falschmeldungen effektiv vorzugehen - bitte sehr, da bin ich sehr dafür. Das muss aber von Seiten der (möglichst unabhängigen) Justiz erfolgen. Und ja nicht von Seiten derer die eh schon an der Macht sitzen und sich genau jener Methoden bedienen die sie nun heuchlerisch anprangern.
Wenn also eine Bücker die wahrheitsgemäße Meldung einer Frau Kelle zum Anlass nimmt letztere als "Rassistin" zu verunglimpfen, dann muss die Justiz dafür sorgen, dass Bücker für die Folgen aufkommt. "Rassist" ist ein schwerer Vorwurf, der auf einer ähnlichen Ebene steht wie "Kinderschänder". Schließlich sorgt ein solcher Schmutzkübelvorwurf für eine ähnliche soziale Isolierung. Entsprechend hoch sollte der anzusetzende Schadensersatz ausfallen.
Wie hätte Bücker denn ihre Meinung äußern müssen, damit du ihr diese Absicht nicht unterstellt hättest?
Wenn sie jemanden für einen Rassisten hällt, sollte sie es gar nicht sagen?
Als Journalistin hatte sie die Möglichkeit den Wahrheitsgehalt von Kelles Aussage zu überprüfen, stattdessen blökte sie wie eine tourettegeschädigte Imbezile los.
Das mindeste was man ihr vorwerfen kann ist ein viel zu leichtfertiger Umgang mit einem äußerst schwerwiegenden Vorwurf.
Und warum? Einzig zum Zwecke der Diffamierung.
Das nehme ich zum Anlass Bücker als typisches Beispiel einer denunziatorischen Mitläuferin einzustufen. Diesen unreflektierend systemtreu ergebenen Leuten bringe ich nichts als Verachtung entgegen, denn sie sind der Humus, ohne den Diktaturen nicht existieren könnten.
Das Straf- und Zivilrecht kennt den Unterschied zwischen "Meinung" und "übler Nachrede".
Jemanden ohne jeden Beweis als "Rassisten" zu brandmarken nur weil der Inhalt einer wahrheitsgetreue Meldung nicht ins eigene beschränkte Weltbild passt, ist meiner Meinung nach absolut grenzüberschreitend.
Es liegt aber nicht an mir dies zu beurteilen, sondern ist einzig und allein Sache der Justiz und von Frau Kelle als potenziell Anzeigende.
Nun, das ist wiederum Kapitalismus. Wenn sich ein Mitarbeiter geschäftsschädigend verhält, kann er entlassen werden (natürlich unter Berücksichtigung der Gesetzeslage). Wieder die Frage (leider konnte ich deinem Beitrag immernoch nicht die Antwort entnehmen): Was sollte stattdessen geschehen?
Artikel 3 Grundgesetz ist eindeutig. Insofern steht die Berücksichtigung der Gesetzeslage der Entlassung entgegen. Niemand darf auf Grund seiner politischen Überzeugungen benachteilgt werden, zumal wenn diese völlig im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Ansonsten driften wir zurück ins Manchestertum, wo der Boss bestimmte was man zu wählen hat.
Oder in die DDR. Wer will sowas?
Ja, aber nach der Definition der Mächtigen (wer auch immer das nun konkret sein soll) SIND diese Menschen ja Extremisten. Du plädierst also dafür, dass man grundsätzlich NIEMANDEN der eine Minderheitenmeinung vertritt als Extremisten bezeichnen sollte?
Selbstverständlich darf man dem Machthabenden
nicht die Definitionshoheit darüber überlassen wer "Extremist" ist und wer nicht!
Denn sonst wird mysteriöserweise immer derjenige zum Extremisten erklärt, der einen gerade machtpolitisch gefährlich wird.
Der einzige Maßstab den ich gelten lasse ist das Grundgesetz, und dafür zuständig sind dessen Hüter im BVerfG in Karlsruhe. Niemand sonst. (Leider ist das Bundesverfassungsgericht für meinen Geschmack noch viel zu abhängig von den Parteien, doch dieser Webfehler der Bundesrepublik ist ein anderes Thema.)
Extremist ist wen das BVerfG als Extremisten einstuft.
Wenn es wirklich nicht ablehnbar sein sollte, dann hätte er ja Recht mit der Aussage, dass die Mehrheit der Kunden es nicht gutheißt, wenn ein Unternehmen Geschäfte mit problematischen politischen Ansichten macht. Dieses Recht haben die Kunden nunmal. Was willst du ändern?
Das war ein Filmzitat aus "der Pate" und spielte auf typische Mafia-Methoden ein.
Seine "Aussagen" hat der Mann nämlich mit handfesten Drohungen untermalt, da er ja bequemerweise zugleich auch an den Boykottlisten mitarbeitet.
Sein Anruf erfolgte nach dem Motto:
"Entweder Sie machen beim Boykott mit, oder sie gehören zu DENEN, und kommen dann mit auf unsere Boykottliste."
Ein solches Gebahren überschreitet die Grenze zur Nötigung. Nicht ohne Grund versucht er ja nun die Spuren zu verwischen, und löschte seine gesamte Facebook-Chronik und maskiert seine Blog. Aber wie gesagt, ich bin mir sicher, dass das ein juristisches Nachspiel haben wird.
Deswegen wurde er ja auch von seiner Agentur "gegangen".
Es ist nur traurig, dass solche Leute überhaupt kein demokratisches Bewusstsein haben.
Merke: Der Zweck heiligt in einer Demokratie
niemals die Mittel.
Das ist was grundgesetzferne Randständige grundsätzlich nicht verstehen wollen.
Es ist überhaupt nichts Undemokratisches daran, wenn ich jemanden boykottiere, dessen Gesinnung mir nicht passt. Das ist mein gutes Recht.
(Im Gegensatz zum boykottieren von Menschengruppen, wie Juden, Homosexuellen, Moslems... siehe unten)
...
Politische Ansichten sind in diesem Zusammenhang nicht relevant.
Die Nazis haben Juden nicht aufgrund ihrer politischen Ansichten verfolgt, sondern aufgrund Herkunft (jüdische Eltern), der sie nicht entkommen konnten ("Wer Jude ist, bestimmen wir.").
Politische Ansichten können hingegen jederzeit geändert werden. Wenn ein Antisemit seinen Fehler einsieht und dem Antisemitismus abschwört, würde dieser Mensch von jemand anderen der sich gegen Antisemiten positioniert auch wieder akzeptiert werden.
Das ist der fundamentale Unterschied zwischen Antisemitismus und der Ablehnung einer bestimmten politischen Meinung (wie z.B. Antisemitismus).
Kurz: Jeder lehnt bestimmte politische Ansichten ab. Das ist unvermeidbar. Problematisch wird es, wenn jemand Menschen aufgrund ihrer grundlegenden Eigenschaften, welche sie nicht ändern können ablehnt.
Was und wo man privat kauft oder nicht ist natürlich die persönliche Entscheidung des Einzelnen.
Das ist jedem selbst überlassen.
Was das
Organisieren von Boykotts gegen Andersdenkende betrifft ist das jedoch etwas völlig anderes. Da stellt man sich ganz schnell außerhalb der demokratischen Ordnung.
Insbesondere wenn man wie Hensler mit Halbwahrheiten oder glatten Lügen arbeitet. Besteht dann auch noch eine finanzielle Verbindung zwischen Regierung und "Aktivist", dann ist höchste Aufmerksamkeit und Skepsis geboten.
Und ja, es ist zutiefst undemokratisch wenn ich Boykotts gegen missliebige poltischen Ansichten organisiere, denn es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz Art 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und noch mal: Hier geht es nicht um Rechtsextremismus oder (derzeit stärker auf der linken Seite vorhandenen) Antisemitismus.
Im Falle Hensler geht es um
vom Grundgesetz gedeckte und aus Regierungssicht unliebsame Meinungen, welche in unlauterer Weise mit rechtsextremistischen Sektierermeinungen in einem Topf geworfen werden.
Die Achse um welche es in dem Beispiel ging ist gerade NICHT antisemitisch (also ist Deine Ausführung unpassend).
Henlser hat diese Plattform mit purer böswilliger Absicht mit Extremisten in einem Atemzug genannt, einzig zum Zwecke der Diffamierung.
So wie es im Stasi-Handbuch beschrieben ist.
Außerdem, sorry, widersprichst Du Dir doch oben selbst.
Folgt man Deinem "Argument" darf man bspw. von einem Moslem verlangen er solle gefälligst konvertieren. Wenn nicht ist er selbst schuld, dann muss er halt mit Nachteilen wie Boykott rechnen.
Schließlich kann er ja hierzulande seine Religion "jederzeit ändern". (Ich nehme stark an Du vertritts nicht die rassistische These religiösen Ansichten seien "grundlegende Eigenschaften die man nicht ändern kann").
Schließlich wird im Namen des Islam eine Menge Blut vergossen und es finden sich einige Passagen die aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich sind. Außerdem haben wir Nichtmoslems in Deutschland eh die Mehrheit. Was regt er sich dann auf? Er braucht ja nur seiner Religion abzuschwören, und schon ist er von so Dingen wie Boykott und Benachteiligung befreit.
Deine Logik.
Aber Du siehst- eine solche Denke ist brandgefährlich, denn das würde dem Terror der herrschenden Mehrheit Tür und Tor öffnen.
Mehr noch - wäre solch ein Handeln zulässig muss das ja fast zwangsläufig dazu führen dass man der Minderheit die Mehrheitsmeinung/-religion aufzwingt. Schließlich muss man mit allen Mitteln einen Machtwechsel verhindern - schon um nicht die gleiche Medizin verabreicht zu bekommen.
Ein solches System hätte mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nichts zu tun, es erinnert eher an das Jakobinertum des 18. Jahrhunderts, oder an die Blutorgien der Bolschewiken ("Mehrheitler" Du erinnerst Dich was sie mit den Mnderheitlern den Menschiwiki anstellten?), sowie des Franquismus (dort wurde ja auch "nur" gegen missliebige politische Ansichten vorgegangen, nicht gegen angeborene Eigenschaften).
Solch eine Gesellschaft wäre absolut grauenvoll. Mir ist es gleich, ob die Mehrheit rechts oder links steht, es ist der Grundkonsens, dass man selbst als Minderheit das Recht hat seine Meinung zu behalten ohne Konsequenzen zu fürchtem, welches unsere Republik bislang ausmachte.
Das war ein Riesenunterschied zur DDR.
Demokratie bedeutet eben
nicht dass die Mehrheit der Minderheit ihre Vorstellungen nach Belieben aufzwingen darf.
Im Gegenteil, der Minderheitenschutz und der besondere Schutz sind zentrale Bestandteile des Grundgesetzes. Die Väter des Grundgesetzes wussten haargenau dass die Bürger vor allem vor all zu starken Befugnissen der Machthabenden zu schützen sind.
Egal mit welchen Sirenklängen sie die Ausweitung ihrer Macht zu verschleiern suchen. An Art 3 darf man nicht rütteln, ebensowenig wie an Art 5.
Danke übrigens für die zivilisiert laufende Diskussion.
Leider (bzw glücklicherweise
) bin ich die nächsten 6 Wochen verreist, werde hier also nicht schreiben. Ich komme aber ggf wieder hierauf zurück.
Hoffe Du hast einen schönen Urlaub! :-)