Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

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Frank_Stein
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Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

http://www.n-tv.de/der_tag/Mittwoch-25- ... 38902.html
"14:22 Uhr AfD-Chefin Frauke Petry will Asylrecht abschaffen

Gerade noch musste sich Frauke Petry mit Björn Höcke und seiner Forderung nach einer "erinnerungspolitschen Wende um 180 Grad" herumärgern - nun dürfte sie selbst für neuen Ärger sorgen. Der Zeitung "Die Zeit" sagte Petry jetzt, die AfD wolle das Grundrecht auf Asyl abschaffen. "Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss."

Den Vätern des Grundgesetzes sei es damals um "eine sehr kleine Zahl an Personen" gegangen, "denen aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte". Diese Verantwortung habe man heute nicht mehr. Heute gehe es vor allem darum, "einen freiheitlichen Rechtsstaat ohne diktatorische Anwandlungen zu erhalten.""


Das wäre in der aktuellen Situation sehr vernünftig. Gnadenrecht bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt - also
könnte man die vielen Prozesse, in denen abgelehnte Asylbewerber in Berufung gehen, abkürzen, denn ein Gnadenrecht hieße
im Grunde, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt.

Man könnte so das Asylverfahren sehr stark verkürzen, die Gerichte entlasten - und jede Menge Geld einsparen.
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Ger9374 »

Damit wären Asylsuchende der Laune der gerade regierenden ausgeliefert. Dann lieber Verschärfung des Asylrechts wenn nötig!
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Dark Angel
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:37)

http://www.n-tv.de/der_tag/Mittwoch-25- ... 38902.html
"14:22 Uhr AfD-Chefin Frauke Petry will Asylrecht abschaffen

Gerade noch musste sich Frauke Petry mit Björn Höcke und seiner Forderung nach einer "erinnerungspolitschen Wende um 180 Grad" herumärgern - nun dürfte sie selbst für neuen Ärger sorgen. Der Zeitung "Die Zeit" sagte Petry jetzt, die AfD wolle das Grundrecht auf Asyl abschaffen. "Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss."

Den Vätern des Grundgesetzes sei es damals um "eine sehr kleine Zahl an Personen" gegangen, "denen aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte". Diese Verantwortung habe man heute nicht mehr. Heute gehe es vor allem darum, "einen freiheitlichen Rechtsstaat ohne diktatorische Anwandlungen zu erhalten.""


Das wäre in der aktuellen Situation sehr vernünftig. Gnadenrecht bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt - also
könnte man die vielen Prozesse, in denen abgelehnte Asylbewerber in Berufung gehen, abkürzen, denn ein Gnadenrecht hieße
im Grunde, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt.

Man könnte so das Asylverfahren sehr stark verkürzen, die Gerichte entlasten - und jede Menge Geld einsparen.
Selbst Frau petry sollte klar sein, dass man Grundrechte nicht abschaffen kann. Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat und der Staat hat diese zu garantieren.
Das Asylrecht gehört dazu.
Es reicht, wenn das Asylrecht - so wie es im GG verankert ist, durchgesetzt wird. Auch dann kann niemand gegen abgelehnte Asylbewerbung in Berufung gehen.
Wenn die Gründe für ein Asylrecht nicht gegeben sind, hat die betreffende Person sofort auszureisen und Ende.
Das Kaschperltheater, was hier um Asylrecht und abgelehnte Asylbeweber gemacht wird, hat keine rechtliche Grundlage und das wissen auch die "Hilfsorganisationen" wie Pro-Asyl und das wissen auch die Grünen. Was Grüne und "Flüchtlings"hilfsorganisationen fordern, widerspricht geltendem Recht.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Boraiel
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

Dark Angel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:53)

Selbst Frau petry sollte klar sein, dass man Grundrechte nicht abschaffen kann. Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat und der Staat hat diese zu garantieren.
Das Asylrecht gehört dazu.
Es reicht, wenn das Asylrecht - so wie es im GG verankert ist, durchgesetzt wird. Auch dann kann niemand gegen abgelehnte Asylbewerbung in Berufung gehen.
Wenn die Gründe für ein Asylrecht nicht gegeben sind, hat die betreffende Person sofort auszureisen und Ende.
Das Kaschperltheater, was hier um Asylrecht und abgelehnte Asylbeweber gemacht wird, hat keine rechtliche Grundlage und das wissen auch die "Hilfsorganisationen" wie Pro-Asyl und das wissen auch die Grünen. Was Grüne und "Flüchtlings"hilfsorganisationen fordern, widerspricht geltendem Recht.
Ist das Asylrecht deiner Meinung nach ein integraler Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

Ger9374 hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:42)

Damit wären Asylsuchende der Laune der gerade regierenden ausgeliefert. Dann lieber Verschärfung des Asylrechts wenn nötig!
Man könnte da auch etwas (grund-)gesetzlich festschreiben wie z.B.: Wer in Vergangenheit nachweislich darum bemüht war die politischen Verhältnisse (!? nicht sicher, ob der Begriff es am besten trifft) in einem anderen Land im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verändern und deswegen verfolgt wird, hat Anspruch auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland.
So müsste betreffende Personen sogar ihr Gesuch nicht schon in Österreich stellen, wenn sie über dieses einreisen. Herr Snowden hat damit ein unzweifelhaften Anspruch auf Asyl in Deutschland, chinesische Schriftsteller, die die Menschenrechtsverletzungen der Regierung offenlegen, haben es, aber eben auch keine großen Gruppen, die hier das Asylrecht nutzen wollen, um in Deutschland zu bleiben.
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Frank_Stein
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Dark Angel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:53)

Es reicht, wenn das Asylrecht - so wie es im GG verankert ist, durchgesetzt wird. Auch dann kann niemand gegen abgelehnte Asylbewerbung in Berufung gehen.
Wenn die Gründe für ein Asylrecht nicht gegeben sind, hat die betreffende Person sofort auszureisen und Ende.
Es hat sich leider rund ums Asylrecht eine regelrechte Industrie gebildet - wenn man hier endlich durchgreift und den Wildwuchs lichtet, wäre schon viel erreicht.

und dann gibt es noch die Überzeugungstäter, die Deutschland mit aller Macht in eine multikulturelle Gesellschaft umwandeln wollen und gegen alles sind, was deutsch ist - ohne Rücksicht auf Verluste.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:37)

http://www.n-tv.de/der_tag/Mittwoch-25- ... 38902.html
"14:22 Uhr AfD-Chefin Frauke Petry will Asylrecht abschaffen

Gerade noch musste sich Frauke Petry mit Björn Höcke und seiner Forderung nach einer "erinnerungspolitschen Wende um 180 Grad" herumärgern - nun dürfte sie selbst für neuen Ärger sorgen. Der Zeitung "Die Zeit" sagte Petry jetzt, die AfD wolle das Grundrecht auf Asyl abschaffen. "Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss."

Den Vätern des Grundgesetzes sei es damals um "eine sehr kleine Zahl an Personen" gegangen, "denen aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte". Diese Verantwortung habe man heute nicht mehr. Heute gehe es vor allem darum, "einen freiheitlichen Rechtsstaat ohne diktatorische Anwandlungen zu erhalten.""


Das wäre in der aktuellen Situation sehr vernünftig. Gnadenrecht bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt - also
könnte man die vielen Prozesse, in denen abgelehnte Asylbewerber in Berufung gehen, abkürzen, denn ein Gnadenrecht hieße
im Grunde, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt.

Man könnte so das Asylverfahren sehr stark verkürzen, die Gerichte entlasten - und jede Menge Geld einsparen.
Man sollte bei dieser Thematik auch bedenken, dass ein Teil der Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen, tatsächlich wodurch (Asylrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, anderes) auch immer eine Aufnahme in guten Verhältnissen in Deutschland finden sollen. Das muss in der Zahl begrenzt sein und umso begrenzter, von je weiter weg diese Personen kommen. Auch die Zeit, in der diese in Deutschland bleiben können, muss begrenzt sein. Sobald in der Region, aus der sie kamen, wieder Friede ist, müssen sie das Land verlassen. Egal, ob sie schon 10 Jahre hier sind und Freunde und Anschluss gefunden haben, oder erst seit Kurzem und allein sind. In diesem Punkt halte ich Härte für erforderlich.
Ich halte so ein Handhabung für richtig im Sinne der einen Menschheit, aber auch im Interesse dieses Landes und der Deutschen.
Die größten Rückversicherungskonzerne sitzen im deutschsprachigen Raum, was diese Konzerne für Kapital leisten, kann die Deutschland in einem gewissen Rahmen für menschliches Leben sein. Wenn die Menschheit in Syrien scheitert, dann bietet Deutschland eben diesen Rückzugsort für den Moment.
Das ist auch im Interesse Deutschland, weil hierdurch wertvolle Beziehungen ausgehen können. Wenn der Fluchtgrund entfällt und die aufgenommenen Menschen zurückkehren müssen, macht einer davon vielleicht eine Obstfarm auf und verschifft das Obst zusammen mit einem Geschäftspartner nach Deutschland. Mit dem eingenommen Geld kann er sich eventuell High-Tech aus deutscher Produktion leisten. Die Leute, die wir hier aufnehmen, bringen auch meistens etwas mit und nehmen auch etwas aus Deutschland wieder mit zurück, sodass sich die Dinge sowohl hier, aber vor allem da, wo sie herkommen, verbessern.
Und das hat noch einen weiteren Vorteil für Deutschland: Dadurch, dass wir uns bereit erklären, Menschen unter diesen Bedingungen aufzunehmen, müssen wir Überkapazitäten bereithalten. Mehr Wohnraum als wir selber brauchen, mehr Nahrung als wir selber brauchen, mehr Energie als wir selber brauchen, mehr Sicherheitskräfte als angesichts der Lage im Land eigentlich erforderlich ist etc. Und bei solchen Dingen ist es auch für uns immer besser zu viel als zu wenig zu haben.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 21:40)

Man sollte bei dieser Thematik auch bedenken, dass ein Teil der Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen, tatsächlich wodurch (Asylrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, anderes) auch immer eine Aufnahme in guten Verhältnissen in Deutschland finden sollen. Das muss in der Zahl begrenzt sein und umso begrenzter, von je weiter weg diese Personen kommen. Auch die Zeit, in der diese in Deutschland bleiben können, muss begrenzt sein. Sobald in der Region, aus der sie kamen, wieder Friede ist, müssen sie das Land verlassen. Egal, ob sie schon 10 Jahre hier sind und Freunde und Anschluss gefunden haben, oder erst seit Kurzem und allein sind. In diesem Punkt halte ich Härte für erforderlich.
Ich halte so ein Handhabung für richtig im Sinne der einen Menschheit, aber auch im Interesse dieses Landes und der Deutschen.
Die größten Rückversicherungskonzerne sitzen im deutschsprachigen Raum, was diese Konzerne für Kapital leisten, kann die Deutschland in einem gewissen Rahmen für menschliches Leben sein. Wenn die Menschheit in Syrien scheitert, dann bietet Deutschland eben diesen Rückzugsort für den Moment.
Das ist auch im Interesse Deutschland, weil hierdurch wertvolle Beziehungen ausgehen können. Wenn der Fluchtgrund entfällt und die aufgenommenen Menschen zurückkehren müssen, macht einer davon vielleicht eine Obstfarm auf und verschifft das Obst zusammen mit einem Geschäftspartner nach Deutschland. Mit dem eingenommen Geld kann er sich eventuell High-Tech aus deutscher Produktion leisten. Die Leute, die wir hier aufnehmen, bringen auch meistens etwas mit und nehmen auch etwas aus Deutschland wieder mit zurück, sodass sich die Dinge sowohl hier, aber vor allem da, wo sie herkommen, verbessern.
Und das hat noch einen weiteren Vorteil für Deutschland: Dadurch, dass wir uns bereit erklären, Menschen unter diesen Bedingungen aufzunehmen, müssen wir Überkapazitäten bereithalten. Mehr Wohnraum als wir selber brauchen, mehr Nahrung als wir selber brauchen, mehr Energie als wir selber brauchen, mehr Sicherheitskräfte als angesichts der Lage im Land eigentlich erforderlich ist etc. Und bei solchen Dingen ist es auch für uns immer besser zu viel als zu wenig zu haben.
Ich bete täglich dafür, dass in Syrien so schnell wie möglich wieder Frieden einkehren möge.
Aber als ich mal Syrer fragte, wann dort wieder Frieden ist, meinten die nur, dass dort schon seit
Jahrtausenden Krieg herrscht und es keinen schnellen Frieden geben wird. Offensichtlich
können einige Syrer nicht so gut mit anderen Syrern zusammenleben. Mich überrascht, warum das
dann in Deutschland besser klappen soll, als dort in ihrer Heimat.

Immerhin - gemessen an der Zahl der Eingereisten ist doch bisher noch relativ wenig Unheil passiert - bzw.
hatte ich schlimmeres befürchtet. Möge Deutschland auch in Zukunft ein friedliches Land bleiben, dass nicht
eines Tages wir selbst Zuflucht in anderen Ländern suchen müssen, weil wir uns selbst die Probleme ins Land
geholt haben.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

theo hat geschrieben:Ich bete täglich dafür, dass in Syrien so schnell wie möglich wieder Frieden einkehren möge.
Aber als ich mal Syrer fragte, wann dort wieder Frieden ist, meinten die nur, dass dort schon seit
Jahrtausenden Krieg herrscht und es keinen schnellen Frieden geben wird. Offensichtlich
können einige Syrer nicht so gut mit anderen Syrern zusammenleben. Mich überrascht, warum das
dann in Deutschland besser klappen soll, als dort in ihrer Heimat.
Ja, und da müssen wir einfach glasklar sagen: Wir schicken euch trotzdem zurück und zwar alle.
Seht zu, dass ihr ein paar Fähigkeiten, Kontakte und etwas Startkapital mitnehmt.
So sollte das viel stärker kommuniziert werden.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Provokateur »

Gnade bedeutet immer auch Willkür. Unsere FDGO schließt aber jede Willkür aus.

Frau Petry kann sich ihre Pläne abschminken.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Quatschki »

Sind Staaten, in denen es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt, Willkürstaaten?
Sind sie weniger demokratisch und freiheitlich als die Bundesrepublik?
Zuletzt geändert von Quatschki am Mi 25. Jan 2017, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:07)

Ja, und da müssen wir einfach glasklar sagen: Wir schicken euch trotzdem zurück und zwar alle.
Seht zu, dass ihr ein paar Fähigkeiten, Kontakte und etwas Startkapital mitnehmt.
So sollte das viel stärker kommuniziert werden.

Ich hatte ja vor 1,5 Jahren den Eindruck, dass einige meinten,
dass man das Problem des demografischen Wandels in Deutschland
dank Asyls der Syrer nun gelöst hätte. Zum Glück wurde inzwischen
bekannt, dass nicht alle Syrer Ärzte und Ingenieure sind.

und es gibt natürlich viele weitere Hindernisse
http://www.n-tv.de/politik/So-schwer-is ... 48117.html

Vor allem sollte man das Hilfsangebot der Saudis ausschlagen, die
zwar selbst kaum bereit sind, eine Hand voll Syrer bei sich aufzunehmen,
dafür aber gern finanziell helfen wollen, in jeder deutschen Stadt eine
Moschee zu errichten.
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Mi 25. Jan 2017, 23:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

Provokateur hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:09)

Gnade bedeutet immer auch Willkür. Unsere FDGO schließt aber jede Willkür aus.

Frau Petry kann sich ihre Pläne abschminken.
Und warum kann dann der Bundespräsident in einigen Fällen Begnadigungen aussprechen? Steht das auch nicht im Einklang mit unserer FDGO?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Provokateur hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:09)

Gnade bedeutet immer auch Willkür. Unsere FDGO schließt aber jede Willkür aus.

Frau Petry kann sich ihre Pläne abschminken.
das wird am Ende nicht von Dir allein, sondern von den Wählern entschieden werden

Wenn das Asylrecht immer mehr zum Einwanderungsrecht wird, dann ist es an der Zeit,
hier Korrekturen einzuleiten. Wenn es ausreicht, die bestehenden Gesetze auch
anzuwenden - Gut so - wenn das nicht ausreicht - dann müssen die Gesetze angepasst werden.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Quatschki »

Außerdem ist das Asylrecht in der derzeitigen Form Willkür. Weil es voraussetzt, dass man die Schlepper bezahlen kann und/oder den potenziell tödlichen Hindernislauf bis in die Bundesrepublik durchsteht
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Provokateur »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:14)

Und warum kann dann der Bundespräsident in einigen Fällen Begnadigungen aussprechen? Steht das auch nicht im Einklang mit unserer FDGO?
Wann hat er das denn das letzte mal gemacht? Ich verrate es dir: Das hat er noch nie gemacht.

Aus folgendem Grund: Die Verfassung schreibt ihm dieses Recht als Staatsoberhaupt zwar zu, die FDGO aber schließt es wieder aus.
theo hat geschrieben:
das wird am Ende nicht von Dir allein, sondern von den Wählern entschieden werden
Nein, wenn überhaupt dann letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von CaptainJack »

Quatschki hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:12)

Sind Staaten, in denen es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt, Willkürstaaten?
Sind sie weniger demokratisch und freiheitlich als die Bundesrepublik?
Asyl, Asyl, ich hör hier immer wieder Asyl! :eek: Bei nicht einmal 2% war Asyl relevant!
Mit diesem Begriff wird Schindluder betrieben .. entweder aus Unwissenheit oder aus Verarxxung!
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

theo hat geschrieben:Ich hatte ja vor 1,5 Jahren den Eindruck, dass einige meinten,
dass man das Problem des demografischen Wandels in Deutschland
dank Asyls der Syrer nun gelöst hätte. Zum Glück wurde inzwischen
bekannt, dass nicht alle Syrer Ärzte und Ingenieure sind.
Das habe ich auch damals vernommen und fand doch sehr erstauntlich, dass dies einige tatsächlich ernsthaft in Erwägung zogen. Solchen Versuchen muss immer die aller schärfste Absage erteilt werden. Und Personen, die dies in Erwägung zogen, aus machtvollen Positionen dringend entfernt werden. Unsere Werte sind mit ihrem nicht mal entfernt vereinbar.
theo hat geschrieben:Vor allem sollte man das Hilfsangebot der Saudis ausschlagen, die
zwar selbst kaum beriet sind, eine Hand voll Syrer bei sich aufzunehmen,
dafür aber gern finanziell helfen wollen, in jeder deutschen Stadt eine
Moschee zu errichten.
Vollkommen richtig, Saudi-Arabien sollte als feindlich gesinnter Staat behandelt werden.
Zuletzt geändert von Boraiel am Mi 25. Jan 2017, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

Provokateur hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:21)

Wann hat er das denn das letzte mal gemacht? Ich verrate es dir: Das hat er noch nie gemacht.

Aus folgendem Grund: Die Verfassung schreibt ihm dieses Recht als Staatsoberhaupt zwar zu, die FDGO aber schließt es wieder aus.



Nein, wenn überhaupt dann letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht.
Der erstbeste Artikel, den ich dazu gefunden habe:
Klaus Jünschke : Nach 16 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 1988 durch den damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (CDU). Der Gnadenakt war mit Bundespräsident Richard von Weizsäcker abgesprochen.

Manfred Grashof : Nach 17 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 1988 ebenfalls durch Bernhard Vogel.

Verena Becker : Begnadigung im Jahr 1989 durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Zu diesem Zeitpunkt saß Becker seit 12 Jahren in Haft. Nach einer früheren Verurteilung hatten die Entführer des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz sie 1975 freigepresst. Insgesamt war Becker 15 Jahre inhaftiert.
Anzeige

Angelika Speitel : Nach 11 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 1989 durch von Weizsäcker.

Bernd Rössner : Nach 19 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 1994 durch von Weizsäcker.

Helmut Pohl : Nach 19 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 1998 durch Bundespräsident Roman Herzog.

Adelheid Schulz : Nach 16 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 2002 durch Bundespräsident Johannes Rau.

Rolf Clemens Wagner : Nach 24 Jahren Haft Begnadigung im Jahr 2003 durch Rau.
https://www.welt.de/politik/article8530 ... adigt.html

Gib dir doch etwas mehr Mühe, werter Provokateur. :D
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Ein Terraner »

Ultima Ratio mit Gnadenrecht, die hat einfach nur einen gewaltigen Schaden.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:55)

Ist das Asylrecht deiner Meinung nach ein integraler Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Schau mal in die AEMR!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Provokateur hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:21)

Wann hat er das denn das letzte mal gemacht? Ich verrate es dir: Das hat er noch nie gemacht.

Aus folgendem Grund: Die Verfassung schreibt ihm dieses Recht als Staatsoberhaupt zwar zu, die FDGO aber schließt es wieder aus.



Nein, wenn überhaupt dann letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht.
so eine FDGO kann man anpassen - nichts ist für die Ewigkeit
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Provokateur »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:28)

Der erstbeste Artikel, den ich dazu gefunden habe:

https://www.welt.de/politik/article8530 ... adigt.html

Gib dir doch etwas mehr Mühe, werter Provokateur. :D
Gut, ich lag falsch. Ich muss demnächst genauer suchen.

Dennoch ist die FDGO folgendes:
Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

Willkür ist ausgeschlossen. Eindeutig. Warum da eine Ausnahme beim Staatsoberhaupt gemacht wurde - ich weiß es nicht, es erscheint nicht schlüssig. Da werde ich mal nachfragen.

Zur Gnade gibt es eine schöne Stelle in "Schindlers Liste".
Zuletzt geändert von Provokateur am Mi 25. Jan 2017, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Dark Angel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:30)

Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Schau mal in die AEMR!
Wer hat denn festgelegt, was Menschenrecht ist und was nicht?
auch das kann man mal einer Revision unterziehen
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Quatschki hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:18)

Außerdem ist das Asylrecht in der derzeitigen Form Willkür. Weil es voraussetzt, dass man die Schlepper bezahlen kann und/oder den potenziell tödlichen Hindernislauf bis in die Bundesrepublik durchsteht

Du verwechselst Willkür mit natürlicher Auslese ;)
man muss reich und fit und mitunter skrupellos sein, um es bis hierher zu schaffen
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

Dark Angel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:30)

Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Schau mal in die AEMR!
Relevant für uns sollte nur diejenigen Menschenrechte sein, die aus Gottes Schöpfung erkannt werden können.
Die, die das tuen haben großen Erfolg, wie z.B. die amerikanischen Gründerväter. Andere haben Dinge zu Menschenrechten erklärt, die kaum oder gar nicht daraus ableitbar sind. An denen sollten wir uns nicht orientieren. Es gibt übrigens auch keinen Grund anzunehmen, dass sich Art. 1 (2) GG auf die AEMR bezieht. ;)
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Dark Angel
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 20:24)

Es hat sich leider rund ums Asylrecht eine regelrechte Industrie gebildet - wenn man hier endlich durchgreift und den Wildwuchs lichtet, wäre schon viel erreicht.

und dann gibt es noch die Überzeugungstäter, die Deutschland mit aller Macht in eine multikulturelle Gesellschaft umwandeln wollen und gegen alles sind, was deutsch ist - ohne Rücksicht auf Verluste.
Das stimmt - ist aber gesetzeswidrig. In Art16a GG steht eindeutig: Politisch verfolgte haben Asylrecht.
In den Absätzen 2 bis 5 ist erläutert, was unter politischer Verfolgung zu verstehen ist und welche völkerrechtlichen Grundlagen gegeben sind. Außerdem steht in Art 16a, dass der Schutz (nur) so lange gewährt wird, wie die Gründe für das Asyl vorliegen.
Es steht ni drin, dass Armut ein Fluchtgrund ist oder als Begründung für einen Asylantrag dienen kann, es steht nix drin, dass Krankheit ein Asylgrund ist und auch nicht, dass Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen ist.
Asylindustrie und Überzeugungstäter begehen einen eindeutigen Gesetzesbruch und gegen solche Handlungen ist ggf. strafrechtlich vorzugehen.
Leider sind die Überzeugungstäter Politiker, die ihre Ansichten gegen geltendes Recht durchzusetzen versuchen und jeder der sich gegen die schleichende Unterwanderung und Außerkraftsetzung unserer Gesetze, Werte und Freiheiten zur Wehr setzt, ist räächts.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Frank_Stein »

Dark Angel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:46)

Das stimmt - ist aber gesetzeswidrig. In Art16a GG steht eindeutig: Politisch verfolgte haben Asylrecht.
In den Absätzen 2 bis 5 ist erläutert, was unter politischer Verfolgung zu verstehen ist und welche völkerrechtlichen Grundlagen gegeben sind. Außerdem steht in Art 16a, dass der Schutz (nur) so lange gewährt wird, wie die Gründe für das Asyl vorliegen.
Es steht ni drin, dass Armut ein Fluchtgrund ist oder als Begründung für einen Asylantrag dienen kann, es steht nix drin, dass Krankheit ein Asylgrund ist und auch nicht, dass Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen ist.
Asylindustrie und Überzeugungstäter begehen einen eindeutigen Gesetzesbruch und gegen solche Handlungen ist ggf. strafrechtlich vorzugehen.
Leider sind die Überzeugungstäter Politiker, die ihre Ansichten gegen geltendes Recht durchzusetzen versuchen und jeder der sich gegen die schleichende Unterwanderung und Außerkraftsetzung unserer Gesetze, Werte und Freiheiten zur Wehr setzt, ist räächts.

Du hast vollkommen Recht!
Die Anwendung des geltenden Rechts ist das beste Mittel gegen den sogenannten "Rechtspopulismus".
Wer aus dem Rechtsstaat einen Linksstaat machen will, wird am Ende daraus einen rechten Staat machen.

trotzdem hat sich das ganze in den letzten Jahren verselbständigt
inzwischen wird auch noch die sexuelle Orientierung mit als Asylgrund herangezogen und das, obwohl noch in den
70-ger Jahren in Deutschland der §175 galt
Offensichtlich sich Änderungen und Anpassungen in die eine Richtung möglich - warum also nicht auch in die andere Richtung?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:33)

Wer hat denn festgelegt, was Menschenrecht ist und was nicht?
auch das kann man mal einer Revision unterziehen
Die UNO-Vollversammlung hat die AEMR 1948, basierend auf den Gedanken des Humanismus der Renaissance und der Aufklärung festgeschrieben. Vorläufer der AEMR sind die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" als unteilbare und unveräußerbare Rechte durch die französiche Nationalversammlung 1789 und die "Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika" 1776.
Und NEIN Humanismus und die damit verbundenen unveräußerbaren Rechte, die jeder Mensch allein durch sein Menschsein, inne hat, sind KEINER Revision zugänglich, sind KEINER Revision zu unterziehen. Es handelt sich um Ausschlussrechte gegen den Staat - jeden Staat - und der Staat hat die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit zu garantieren. Unteilbar bedeutet, kein Menschenrecht kann gegen ein anderes aufgewogen, abgegrenzt oder heruas gelöst werden.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:42)

Relevant für uns sollte nur diejenigen Menschenrechte sein, die aus Gottes Schöpfung erkannt werden können.
Die, die das tuen haben großen Erfolg, wie z.B. die amerikanischen Gründerväter. Andere haben Dinge zu Menschenrechten erklärt, die kaum oder gar nicht daraus ableitbar sind. An denen sollten wir uns nicht orientieren. Es gibt übrigens auch keinen Grund anzunehmen, dass sich Art. 1 (2) GG auf die AEMR bezieht. ;)
Du solltest dich langsam mal von dem Gedanken verabschieden, dass wir in einer Theokratie leben würden, in der nur gilt, was irgendwelche Kleriker meinen offenbart bekommen zu haben. Mein Guter, wir leben im 21. Jh und NICHT im 13. Jh - da mögen solche Ansichten noch oportun gewesen sein. Spätestens seit Erasmus von Rotterdam, und Papst Leo X. aus dem Hause Medici im 16. Jh IST Humanismus Bestandteil des christlichen Glaubens, rückte den Menschen in den Mittelpunkt und seit dem hat der Mensch Rechte, weil er Mensch ist. Du hängst mit deinem Gedankengut 500 Jahre der Zeit hinterher.
Darüber hinaus gibt es immer mehr Menschen, die an keinen Gott, in irgend einer Art und Weise glauben, die ein wissenschaftliches Weltbild haben - die haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen - also nix mit "nur diejenigen Rechte, die aus Gottes Schöpfung erkannt werden".
Welche sollten denn das sein und womit willst du die begründen, vor allem denjenigen gegenüber, die Atheisten oder Agnostiker sind. Wie willst du beweisen, dass die Rechte, die du meinst "aus Gottes Schöpfung erkannt" zu haben, auch tatsählich "von Gott"/"aus Gottes Shöpfung" stammen und nicht aus deiner eigenen Befindlichkeit?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Charles »

Es würde schon genügen das geltende Asylrecht auch anzuwenden. Denn laut Grundgesetz kann sich nicht auf das Asylrecht berufen, wer über einen EU-Staat oder ein andere sicheres Drittland nach Deutschland eingereist ist. Das trifft auf fast 100% aller Asylbewerber zu, da Deutschland von allen Seiten durch EU-Staaten umgeben ist.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:56)

Du hast vollkommen Recht!
Die Anwendung des geltenden Rechts ist das beste Mittel gegen den sogenannten "Rechtspopulismus".
Wer aus dem Rechtsstaat einen Linksstaat machen will, wird am Ende daraus einen rechten Staat machen.

trotzdem hat sich das ganze in den letzten Jahren verselbständigt
inzwischen wird auch noch die sexuelle Orientierung mit als Asylgrund herangezogen und das, obwohl noch in den
70-ger Jahren in Deutschland der §175 galt
Offensichtlich sich Änderungen und Anpassungen in die eine Richtung möglich - warum also nicht auch in die andere Richtung?
Wer aus einem Rechtsstaat einen "Linksstaat" machen will, macht aus einer Demokratie eine Diktatur.
Bisher war jeder Staat, der auf linker Ideologie aufgebaut war, eine Diktatur und "unsere" Grünen und Linken liebäugeln auch sehr mit einer Diktatur, in der sie vorscheiben können, was Menschen zu tun und zu lassen haben, was sie sagen und denken dürfen - bis hinein in die Privatspäre. Ihre Orientierung an und Hinwendung zu Minderheiten und die Forderung sich denen gefälligst anzupassen (sie zu akzeptieren, statt zu tolerieren) sind die ersten anzeichen dafür.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Boraiel »

Dark Angel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 23:26)

Du solltest dich langsam mal von dem Gedanken verabschieden, dass wir in einer Theokratie leben würden, in der nur gilt, was irgendwelche Kleriker meinen offenbart bekommen zu haben. Mein Guter, wir leben im 21. Jh und NICHT im 13. Jh - da mögen solche Ansichten noch oportun gewesen sein. Spätestens seit Erasmus von Rotterdam, und Papst Leo X. aus dem Hause Medici im 16. Jh IST Humanismus Bestandteil des christlichen Glaubens, rückte den Menschen in den Mittelpunkt und seit dem hat der Mensch Rechte, weil er Mensch ist. Du hängst mit deinem Gedankengut 500 Jahre der Zeit hinterher.
Darüber hinaus gibt es immer mehr Menschen, die an keinen Gott, in irgend einer Art und Weise glauben, die ein wissenschaftliches Weltbild haben - die haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen - also nix mit "nur diejenigen Rechte, die aus Gottes Schöpfung erkannt werden".
Welche sollten denn das sein und womit willst du die begründen, vor allem denjenigen gegenüber, die Atheisten oder Agnostiker sind. Wie willst du beweisen, dass die Rechte, die du meinst "aus Gottes Schöpfung erkannt" zu haben, auch tatsählich "von Gott"/"aus Gottes Shöpfung" stammen und nicht aus deiner eigenen Befindlichkeit?
Gottes Gesetze gelten überall, welcher Rechte sich der Mensch auch anmaßt. Gegen Gott ist der Mensch immer unterlegen. Wir könnten sagen, jeder Mensch hat das Recht auf ein Brot am Tag, aber was nützt das, wenn da dann keins da ist?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Texas41 »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:42)

Relevant für uns sollte nur diejenigen Menschenrechte sein, die aus Gottes Schöpfung erkannt werden können.
Also gibt es gar keine Menschenrechte? Da es ja weder einen Gott noch göttliche Schöpfung gibt, müßte dem so sein! Das nenne ich doch auch Mal einen interessanten Ansatz. ^^

Ansonsten würde es eigentlich schon reichen, die bestehenden Gesetze ordnungsgemäß anzuwenden und nicht durch die regierenden Parteien auslegen zu lassen, wie sie es gerade für richtig halten. Aber was will man schon von Leuten erwarten, die nicht Mal den Unterschied zwischen Asyl und Einwanderung kennen oder nicht kennen wollen.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Quatschki »

Asylgewährung ist auch immer ein Eingriff in die Rechtssysteme anderer Länder, weil man sich Kraft seiner freiheitlich-demokratischen Herrlichkeit anmaßt, sich über das Recht anderer Nationen stellen zu dürfen.
Stichwort §258 Strafvereitelung. Schon deshalb ist eine penible Einzelfallprüfung geboten.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Dark Angel »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 23:42)

Gottes Gesetze gelten überall, welcher Rechte sich der Mensch auch anmaßt. Gegen Gott ist der Mensch immer unterlegen. Wir könnten sagen, jeder Mensch hat das Recht auf ein Brot am Tag, aber was nützt das, wenn da dann keins da ist?
Welcher Gott, welche Gesetze? Wie willst du den Nachweis erbringen, dass Gesetze von "Gott" erlassen wurden? Du kannst ja nicht einmal den Nachweis erbringen, dass "Gott" überhaupt existiert. Glauben ist nicht wisssen! Und mit (religiösem) Glauben kannst du auch nichts begründen.
Ich habe bisher noch nicht dem kleinsten Beweis für die Existenz eines Gottes gefunden, dafür aber um so mehr für dessen Nichtexistenz.
Aus diesem Grund: Nur der Mensch selbst kann definieren/festlegen, welche Rechte er für sich in Anspruch nimmt und allen anderen Menschen aufgrund ihres Menschseins garantiert und nur der Mensch kann die Regeln festlegen, auf deren Grundlage ein Zusammenleben funktioniert. Nur der Mensch und niemand anders!
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von Ein Terraner »

Boraiel hat geschrieben:(25 Jan 2017, 23:42)

Gottes Gesetze gelten überall, welcher Rechte sich der Mensch auch anmaßt. Gegen Gott ist der Mensch immer unterlegen. Wir könnten sagen, jeder Mensch hat das Recht auf ein Brot am Tag, aber was nützt das, wenn da dann keins da ist?
Na du kleiner Gotteskrieger, alles fit im Schritt?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von CaptainJack »

Ich glaube, die Petry meint das ironisch, da das Asylrecht (bis auf ca. 2%) gar nie zum Tragen kam und hemmungslos missbraucht wurde. So gesehen würde sie weiteren Missbrauch verhindern!
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von jack000 »

CaptainJack hat geschrieben:(27 Jan 2017, 10:50)

Ich glaube, die Petry meint das ironisch, da das Asylrecht (bis auf ca. 2%) gar nie zum Tragen kam und hemmungslos missbraucht wurde. So gesehen würde sie weiteren Missbrauch verhindern!
Wenn man sich anschaut, was so manche Gründe für eine Flucht sein können ... :
Der heute 19 Jahre alte Senegalese musste aus familiären Gründen seine Heimat verlassen. Ein Bekannter organisierte ihm einen Platz auf einem Schiff. Das Ziel des Frachters kannte Khouma nicht und kam so Ende 2013 nach Deutschland.
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 97482.html
... muss da einiges gerade gezogen werden.

Inzwischen ist es offensichtlich so, dass nun gar nicht mehr gelogen wird sondern es wird offen zugegeben dass es überhaupt keinen Asylgrund gibt aber der Typ ist nach 3 Jahren immer noch hier. (Und hat seit kurzem sogar eine Praktikantenstelle :thumbup: )
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von relativ »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 19:37)

http://www.n-tv.de/der_tag/Mittwoch-25- ... 38902.html
"14:22 Uhr AfD-Chefin Frauke Petry will Asylrecht abschaffen

Gerade noch musste sich Frauke Petry mit Björn Höcke und seiner Forderung nach einer "erinnerungspolitschen Wende um 180 Grad" herumärgern - nun dürfte sie selbst für neuen Ärger sorgen. Der Zeitung "Die Zeit" sagte Petry jetzt, die AfD wolle das Grundrecht auf Asyl abschaffen. "Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss."

Ich hab ja hier schon immer wieder erwähnt. Das rechte Gedankengut will ja raus und so enttarnt sich dieses Gedankengut auch meist von selbst.
Den Vätern des Grundgesetzes sei es damals um "eine sehr kleine Zahl an Personen" gegangen, "denen aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte". Diese Verantwortung habe man heute nicht mehr. Heute gehe es vor allem darum, "einen freiheitlichen Rechtsstaat ohne diktatorische Anwandlungen zu erhalten.""
Ich finde es nur ein wenig arrogant, daß Petry sich anmaßst, die Gedankengänge der
Väter des Grundgesetzes zu wissen. So eine interpretation des GG ist völlig neue Geschichtsschreibung.

Das wäre in der aktuellen Situation sehr vernünftig. Gnadenrecht bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt - also
könnte man die vielen Prozesse, in denen abgelehnte Asylbewerber in Berufung gehen, abkürzen, denn ein Gnadenrecht hieße
im Grunde, dass es keinen Rechtsanspruch auf Asyl gibt.
Was Petry und wohl die AfD will ist, daß der Staat selber ausuchen darf, für wen das Menschenrecht zählt, oder eben nicht.
Man könnte so das Asylverfahren sehr stark verkürzen, die Gerichte entlasten - und jede Menge Geld einsparen.
Im Menschenrecht sollte es in erster Linie nicht um Geldfragen gehen. Wie man größere Flüchtlingsströme bewältigen kann, wo eine Grenze gezogen werden muss und alle anderen Problemfragen, muessen natürlich gestellt bzw. gelöst werden, sollten aber unabhängig vom Menschenrechtstatus betrachtet werden.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von relativ »

theo hat geschrieben:(25 Jan 2017, 22:33)

Wer hat denn festgelegt, was Menschenrecht ist und was nicht?
auch das kann man mal einer Revision unterziehen
Du meinst wir sollten es einigen Menschen überlassen, wer als Mensch mit Rechten durchgeht und wer nicht?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von jack000 »

Oder die hier (Ist zwar Schweiz aber in Deutschland wäre das genau so):
Es ist Ferien­zeit. Tausende von Menschen fliegen in ihren Sommerurlaub. Darunter sind zahlreiche Leute aus Eritrea, Männer, Frauen, ganze Familien. Sie haben Reiseausweise als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene, die trotz abgelehntem Asylantrag in der Schweiz bleiben können. Die Kantone haben die Dokumente ausgestellt, nachdem die Eritreer ein Gesuch eingereicht haben und dies vom Bund geprüft worden ist.

Viele von ihnen fliegen nicht etwa nach Italien, Deutschland oder nach Schweden, wo es grosse Diaspora-­Gemeinden aus Eritrea gibt. Sie fliegen in ihre Heimat. Also in das Land, in dem sie gemäss der Flüchtlingspolitik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga «an Leib und Leben bedroht» sind und darum nach einem abgewiesenen Asylantrag zurzeit keinesfalls zurück­geschafft werden können.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/hu ... y/28502813
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
CaptainJack

Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von CaptainJack »

jack000 hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:18)

Oder die hier (Ist zwar Schweiz aber in Deutschland wäre das genau so):

http://bazonline.ch/schweiz/standard/hu ... y/28502813
Das ist doch alles nur noch ein Witz! Da gehört dringend mal eine Revision her, um diese Veraxxungen zukünftig zu verhindern. Vor allem muss die Revision unter der Überschrift stehen: "Wie kann man verträglich verhindern, dass fast alle Menschen auf dieser Welt, denen es schlechter als den Deutschen geht, in ganz wenige Länder, insbesondere Deutschland, übersiedeln? Untertitel: Wie kann auf Dauer die eigene Bevölkerung geschützt werden?
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von pikant »

CaptainJack hat geschrieben:(27 Jan 2017, 13:25)

Das ist doch alles nur noch ein Witz
! Da gehört dringend mal eine Revision her, um diese Veraxxungen zukünftig zu verhindern. Vor allem muss die Revision unter der Überschrift stehen: "Wie kann man verträglich verhindern, dass fast alle Menschen auf dieser Welt, denen es schlechter als den Deutschen geht, in ganz wenige Länder, insbesondere Deutschland, übersiedeln? Untertitel: Wie kann auf Dauer die eigene Bevölkerung geschützt werden?
ja, steht ja auch im Artikel drin
handelt sich um 20 Personen, die nach Eritrea wieder einreisten und 7 davon haben die Asylberechtigung dann in der Schweiz verloren.

man sollte nicht nur immer die Ueberschriften lesen, sondern auch mal den gesamten Artikel.
CaptainJack

Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von CaptainJack »

pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 13:38)

ja, steht ja auch im Artikel drin
handelt sich um 20 Personen, die nach Eritrea wieder einreisten und 7 davon haben die Asylberechtigung dann in der Schweiz verloren.

man sollte nicht nur immer die Ueberschriften lesen, sondern auch mal den gesamten Artikel.
Man sieht aber daran, dass die gar nicht verfolgt waren und der Aufenthalt erschlichen wurde. "Asyl"betrügereien nehmen überhand!
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von relativ »

CaptainJack hat geschrieben:(27 Jan 2017, 13:25)

Das ist doch alles nur noch ein Witz! Da gehört dringend mal eine Revision her, um diese Veraxxungen zukünftig zu verhindern. Vor allem muss die Revision unter der Überschrift stehen: "Wie kann man verträglich verhindern, dass fast alle Menschen auf dieser Welt, denen es schlechter als den Deutschen geht, in ganz wenige Länder, insbesondere Deutschland, übersiedeln? Untertitel: Wie kann auf Dauer die eigene Bevölkerung geschützt werden?
Da laut der mom. demographischer Statistik weniger "Kulturdeutsche" geboren werden als sterben, wird dies auf dauer natürlich weniger, bis es völlig verschwindet, bzw. weil es mit anderen Kulturen die hier leben verschmelzen wird.
Das ist der Lauf der Dinge und dies war, bis auf "kurze" gewaltätige nationale Epochen und Vorherrschaftkriege auch noch nie anders.
Kulturen trafen aufeinander und haben sich im Laufe der Jahrzehnte/Jahrhunderte vermischt. Da gibt es nix zu schützen. Jeder darf hier frei seine Kultur ausleben, solange sie Gesetzeskonform ist. Genau darauf muss geachtet werden, nämlich , daß die Mehrheit der Bürger hinter diesen Gesetzen und dessen Werten steht.
Die wirkliche Gefahr kommt nur von denen, die meinen, ihre Kultur wäre in Stein gemeißelt, der anderen überlegen und versuchen sowas wie ein Kampf der Kulturen auszufechten. Das ist die eigentliche Gefahr für eine Gesellschaft.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von relativ »

CaptainJack hat geschrieben:(27 Jan 2017, 13:45)

Man sieht aber daran, dass die gar nicht verfolgt waren und der Aufenthalt erschlichen wurde. "Asyl"betrügereien nehmen überhand!
Viel schlimmer, die nehmen dir deine Kultur weg. :D
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
pikant
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von pikant »

CaptainJack hat geschrieben:(27 Jan 2017, 13:45)

Man sieht aber daran, dass die gar nicht verfolgt waren und der Aufenthalt erschlichen wurde. "Asyl"betrügereien nehmen überhand!
sieht man daran eben nicht!
CaptainJack

Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von CaptainJack »

relativ hat geschrieben:(27 Jan 2017, 13:52)

Da laut der mom. demographischer Statistik weniger "Kulturdeutsche" geboren werden als sterben, wird dies auf dauer natürlich weniger, bis es völlig verschwindet, bzw. weil es mit anderen Kulturen die hier leben verschmelzen wird.
Das ist der Lauf der Dinge und dies war, bis auf "kurze" gewaltätige nationale Epochen und Vorherrschaftkriege auch noch nie anders.
Kulturen trafen aufeinander und haben sich im Laufe der Jahrzehnte/Jahrhunderte vermischt. Da gibt es nix zu schützen. Jeder darf hier frei seine Kultur ausleben, solange sie Gesetzeskonform ist. Genau darauf muss geachtet werden, nämlich , daß die Mehrheit der Bürger hinter diesen Gesetzen und dessen Werten steht.
Die wirkliche Gefahr kommt nur von denen, die meinen, ihre Kultur wäre in Stein gemeißelt, der anderen überlegen und versuchen sowas wie ein Kampf der Kulturen auszufechten. Das ist die eigentliche Gefahr für eine Gesellschaft.
Was faselst du eigentlich von "Kulturen"? :?: Unterlasse deine Wahnvorstellungen incl. des Spams!
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Re: Asylrecht durch Gnadenrecht ersetzen?

Beitrag von relativ »

CaptainJack hat geschrieben:(27 Jan 2017, 14:26)

Was faselst du eigentlich von "Kulturen"? :?: Unterlasse deine Wahnvorstellungen incl. des Spams!
Ich weiss doch wen du für die eigene Bevölkerung hälst. Dann zähle ich 1 mal 1 zusammen. ;)
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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