Unité 1 hat geschrieben:(20 Jan 2017, 10:35)
*Applaus*
Nicht zwingend, obwohl dafür natürlich einiges spricht. Nur; entgegen der Falschdarstellungen einiger Nutzer wie z.B. Dark Angel ist das nirgendwo kodifiziert. Warum es problematisch ist, sowas dennoch zu behaupten, muss ich dir hoffentlich nicht erzählen.
Es handelt sich
nicht um eine Falschdarsellung, sondern wird in diversen Quellen, die sich mit Seenotrettung beschäftigen - z.B. Gesetzestexte erläutern/kommentieren, sich mit dieversen Fällen auseinander setzen,
genau so beschrieben.
Nächster anzulaufender Hafen bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass das Schiff mit den Schiffbrüchigen an Bord, den nächsten Hafen auf seiner Route anläuft. Ist das Schiff z.B. auf dem Weg zum Suezkanal, läuft es den ersten Hafen im Suezkanal an. Welchen Hafen ein Schiff anlaufen
kann, hängt u.a. von der Größe des Schiffes und des Hafens ab - nicht jedes Schiff kann jeden Hafen anlaufen.
Die Entscheidung, ob ein Anlaufen des Hafens und das Ausschiffen der Schiffbrüchigen genehmigt wird, obliegt dann in letzter Instanz dem Land, in welchem sich der anzulaufende Hafen befindet und für eine Entscheidung sind die nationalen Interessen des Staates maßgebend.
Ist so - ob dir das nun gefällt oder nicht. Als Präzendenzfall gilt immer wieder der Fall des norwegischen Frachters "Tampa".
Unité 1 hat geschrieben:(20 Jan 2017, 10:35)Ein Gedankenspiel: Stell dir vor, du bist Kapitän eines Fischkutters, der einer kleinen Firma gehört. Mitten im Niemandsland zwischen Sizilien und Tunesien fängst du ein Signal auf. Du weißt aufgrund der dir vorliegenden Schiffroutenpläne, dass das wahrscheinlich ein Flüchtlingsboot sein wird. Du weißt, dass dir Anklage im Land droht, wenn du sie an Bord nimmst. Dein Fang allerdings könnte verderben, wenn du die tunesische Küste ansteuerst. Wenn du den Transponder ausschaltest, niemand würde es mitbekommen. (Bitte, bitte verzichte auf irgendwelche großspurigen Korrekturversuche, es ist, ich wiederhole, ein Gedankenspiel)
Es gibt Gründe für die Ansteuerung des nächsten Hafens und es gibt Gründe, die dagegen sprechen. Hängt von den Umständen ab. Wie lange dauert eigentlich die Überfahrt von der tunesischen Küste nach Sizilien oder Malta?
Hat niemand behauptet.
Es gibt kein "Niemandsland" auf hoher See, sondern internationale Gewässer in denen internationales Seerecht gilt. Innerhalb der Hoheitsgewässer eines Landes bzw dessen Wirtschaftszone gilt nationales Recht oder bilaterale Abkommen.
Ein 5-Mann-Fischkutter leistet in dem Moment Hilfe, wenn er den Notruf an die zuständigen Stellen weiter leitet. Auch dessen Kapitän muss die Sicherheit seines eigenen Schiffes gewährleisten (können)
Unité 1 hat geschrieben:(20 Jan 2017, 10:35)Verstehe ich das richtig, du möchtest dir hier Jack000s Argumentation zu eigen machen, wonach die Definition von Seenot von den Gründen des Schiffbruchs abhängt? Oder ist das einer deiner üblichen Versuche, Aussagen zu verdrehen?
Weder Jack noch ich behaupten, dass Seenot von den Umständen des Schiffbruchs abhängig sind oder dass Menschen von einem Schlepperboot nicht gerettet werden sollen.
Die Aussage ist und bleibt - Transport zum nächstgelegenen anzulaufenden Hafen - und nicht Transport nach Europa. Kommerzielle Schiffe, die Schiffbrüchige aus Seenot retten, halten sich an diese Regelung. Wer sich nicht daran hält und sich damit zu Helfern der Schlepperbanden macht, sind privat (Spenden-) finanzierte "Hilfsorganisationen" - wie das verlinkte Beispiel von "sea-watch" zeigt. Solche "Hilfsorganisationen" operieren nicht selten in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten und transportieren die Schiffbrüchigen nicht zum nächstgelegenen Hafen, sondern nach Europa, unterstützen damit illegalen Grenzübertritt und machen sich so de facto zu Helfern der Schlepperbanden. Das ist meine und auch Jacks Aussage!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen